#nußberger — Public Fediverse posts
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#Vordenker der #Aufklärung:
#Souveränitätsbegriff; #Begriff von #Souveränität zur #Herstellung von #Rechtsfrieden; #Gewaltmonopol:
Jean #Bodin#Gesellschaftsvertrag:
Thomas #Hobbes#Vernunftbegriff; #Begriff von #Vernunft:
Immanuel #Kant#Naturrecht; #Freiheit; #Gleichheit; #Eigentum
John #Locke: #Vorformulierung #moderner #Grundrechte;#Verfassungsgeschichte; #Geschichte der #Menschenrechte; #Begriffsgeschichte
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#Vordenker der #Aufklärung:
#Souveränitätsbegriff; #Begriff von #Souveränität zur #Herstellung von #Rechtsfrieden; #Gewaltmonopol:
Jean #Bodin#Gesellschaftsvertrag:
Thomas #Hobbes#Vernunftbegriff; #Begriff von #Vernunft:
Immanuel #Kant#Naturrecht; #Freiheit; #Gleichheit; #Eigentum
John #Locke: #Vorformulierung #moderner #Grundrechte;#Verfassungsgeschichte; #Geschichte der #Menschenrechte; #Begriffsgeschichte
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#Historische #Entwicklung der #Grundrechte: #ursprünglich #individuelle und #parallele #Entwicklung, dann #Verdichtung, zunehmende #Verrechtlichung;
#Unterscheidung von #Menschenrechten und #Grundrechten entlang des #Rechtssubjekt; #Staat / #Institution / #Organisation wie #Parteien / #Individuum ergo #Mensch
#Verfassungsgeschichte;
#Geschichte der #Menschenrechte#Vorlesung 2,1 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Entwicklung in #Deutschland.
#Ursprünglich Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: #Politisch #Verfolgte #genießen #Asyl#Reform 1993: #Fassung Art. 16a GG in #gegenwärtiger #Form
-> #Grundrechtsverhinderungsrecht#Relativierung der #Bedeutung:
-> #Deteilregelungen auf #EU #Ebene
-> #EGMR #Rechtsprechung: #Einheitliches #Schutzsystem für #Europa; #EMRK
-> #Komplementärer #Schutz durch andere #Grundrechte-> 002 (Folien) <-
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Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Entwicklung in #Deutschland.
#Ursprünglich Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: #Politisch #Verfolgte #genießen #Asyl#Reform 1993: #Fassung Art. 16a GG in #gegenwärtiger #Form
-> #Grundrechtsverhinderungsrecht#Relativierung der #Bedeutung:
-> #Deteilregelungen auf #EU #Ebene
-> #EGMR #Rechtsprechung: #Einheitliches #Schutzsystem für #Europa
-> #Komplementärer #Schutz durch andere #Grundrechte -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Schranken
#Anwendung der #Schranken des Art. 9 Abs. 2 GG auf #KoalitionsfreiheitNein
-> #Systematische #Stellung
-> #Telos der #BeschränkungJa
#Koalitionsfreiheit als #Unterfall der #Vereinigungsfreiheith.M. #Vorbehaltlos
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
-> #Staatsangehörigkeit
Aufnahme des #Kriteriums als #Problem, weil die #Differenzierung nach #Staatsangehörigkeit #Teil der #Grundrechte ist.Dennoch #Subsumption unter Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: #Strenger #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach #neuer #Formel;
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich;
#Untersuchungsschritt #rechtliche #Relevanz:#Benachteiligung oder #Bevorzugung:
#Positives #Tun oder #Unterlassen;
#Ungleichbehandlung aufgrund des #verbotenen #Kriteriums auch #mittelbare #Ungleichbehandlung; -
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG#Begriffe von #Gleichheit
#Gleichberechtigung iSv Art. 3 Abs. 2 S. 1: #Gleichheit im #Recht; #Chancengleichheit
#Gleichstellung kein #Begriff des #Grundgesetz: #Idee der #Ergebnisgleichheit nicht #verankert; Allerdings:
#Förderklausel Art. 3 Abs 2 S. 2 folglich #Gleichstellungsgesetze#Diskriminierungsverbot iSv Art. 3 Abs 3 S. 1: #Verbot der #Ungleichbehandlung aufgrund #bestimmten #Kriteriums
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
#Gleichheit#Anknüpfung an #Kriterium als #absolutes oder #relatives #Verbot
-> #Relatives #Anknüpfungsverbot aufgrund #Heterogentität der #Tatbestandsmerkmale;
Im #Kontext bezogen auf das jeweilige #Kriterium zu betrachten;
#Absolutheit aufgrund #kollidierender #Verfassungsrechte #ausgeschlossen; -
#Gleichheit, #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Kritik an #Hineinlesen von #Verhältnismäßigkeit in #Gleichheitssatz
#Ipsen
-> #Methodisch nicht #kontrollierbare #Abwägungsdiffusion
-> #Übermaßverbot passt nicht auf #Beziehungsgefüge
#Hufen
-> #Gleichheitsgerechtigkeit so nicht #vorhersehbar
#Kischel
-> #Schaffung #weiterer #Gleichheitssätze über Art. 3 Abs. 3 hinaus -
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
Jede #staatliche oder dem #Staat #zurechenbare #Beeinträchtigung der #räumlichen #Privatsphäre durch #körperliches oder #unkörperliches #Eindringen gegen den #Willen des #Berechtigten.
#Intrusives #Eindringen; #Durchsuchung, #Lauschangriff; #Infiltration
#Differenzierung von #Eingriffsarten durch #Reform 1998;
#Art der #Schranke durch #Eingriffsart #bestimmt;
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#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schrankenschranken#Stufe #Berufsausübung
#Zweck: #Schutz eines #Gemeinschaftsgutes#Stufe #Subjektive #Zulassungsvoraussetzungen
#Zweck: #Schutz eines #besonders #wichtigen #Gemeinschaftsgutes#Stufe #Objektive #Zulassungsvoraussetzungen
#Abwehr #schwerer #nachweisbarer bzw. höchst #wahrscheinlicher #Gefahren -
#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit - #Schrankenschranken#Voraussetzungen für die #Rechtfertigung eines #Eingriffs #steigen, je #stärker in die #Berufswahlfreiheit #eingegriffen wird.
1. #Stufe
#Gewöhnliche #Verhältnismäßigkeitsprüfung2. #Stufe
#Erforderlichkeit wird #anhand #Möglichkeit #milderen #Eingriffs in #Berufsausübung in #Frage gestellt.13,3 #Grundrechte #Nußberger
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#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #SchrankenschrankenDrei-#Stufen-#Theorie
#Apothekenurteil, #BVerfGE 7, 377
#Stufen nach #Möglichkeit der #Intensität des #Eingriff1. #Stufe
#Berufsausübung
#Art und #Weise, in denen sich die #berufliche #Tätigkeit #vollzieht.2.und 3. #Stufe: #Berufswahl
#Subjektive #Zulassungsvoraussetzungen 2. #Stufe
#Objektive #Zulassungsvoraussetzungen 3. #Stufe -
#Berufsfreiheit
#Rechtfertigung von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schranken#Auslegung der #Schranken #entspricht nicht dem #Wortlaut von Art. 12 Abs. 1 #GG;
Art. 12 Abs. 1 #GG ist #einheitlich #Grundrecht der #Berufsfreiheit#Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 S. 2 #GG wird auf #Berufswahlfreiheit #ausgedehnt;
#Wertung von #geregelt werden als #einfacher #Gesetzesvorbehalt; #Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 #GG #entfällt (!); -
#Rundfunkfreiheit
#Freiheit der #Berichterstattung durch #Rundfunk und Film
Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG#Öffentlich #Rechtliche #Rundfunkanstalten als #Grundrechtsberechtigte und #Grundrechtsverpflichtete.
#Spezielle #Zuordnung zum #Grundrecht;#Rundfunkfreiheit dient der #öfffentlichen #Meinungsbildung; #Sicherstellung einer #Ordnung in der #Vielfalt #bestehender #Meinungen #Ausdruck findet.
#BVerfGE 119, 181 - 246 (Rn. 115) -
#Rundfunkfreiheit
#Freiheit der #Berichterstattung durch #Rundfunk und Film
Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG#Öffentlich #Rechtliche #Rundfunkanstalten als #Grundrechtsberechtigte und #Grundrechtsverpflichtete.
#Spezielle #Zuordnung zum #Grundrecht;#Rundfunkfreiheit dient der #öfffentlichen #Meinungsbildung; #Sicherstellung einer #Ordnung in der #Vielfalt #bestehender #Meinungen #Ausdruck findet.
#BVerfGE 119, 181 - 246 (Rn. 115) -
#Unterscheidung #Meinung und #Tatsachenbehauptung
#Kriterium #Verifizierbarkeit
#Äußerung die durch #objektiven #Bezug zu #Realität #gekennzeichnet ist die #wirklich #geschehenen #Vorgang oder #Zustand #beschreibt#Behauptung einer #Tatsache = #Beschreibung d #Wirklichkeit
#Meinung: #wertende #Stellungnahme des #persönlichen #Dafürhaltens und #Meinens im #Rahmen #geistiger #Auseinandersetzung; Das #Entscheidende sei #unbekannt
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#Wichtige #Probleme bei der #Auslegung der #Meinungsfreiheit
#Abgrenzung von #Meinung und #Tatsache;
#Unterscheidung von #Meinungsfreiheit und #Möglichkeit des #Verbotes #falscher #Tatsachenbehauptungen;Am #Ende der #Auseinandersetzung mit der #Meinungsfreiheit sollte man wissen, wie man damit #umgehen kann. #Betrifft auch #Umgang mit #Verschwörungstheorien und #Fehlinformationen; #Corona
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#Geschichte des #Verhältnisses der #Gerichtbarkeiten von #BVerfG und #EGMR
#BVerfGE #Görgülü; (14.10.2004)
Zur #Bindung an #Gesetz und #Recht nach Art. 20 Abs. 3 #GG gehört die #Berücksichtigung der #Gewährleistungen der #Konvention zum #Schutz der #Menschenrechte und #Grundfreiheiten und der #Entscheidungen des #EGMR im #Rahmen #methodisch #vertretbarer #Gesetzesauslegung.
Aber: Kein #Verzicht auf #Souveränität
#Vorlesung 7,3
3.5.21 #Grundrechte #Nußberger -
Der #Grundrechtseingriff III
Nach #Art. 19 Abs. 1 S. 2 #Grundgesetz muss das #grundrechtseinschränkende #Gesetz das je #eingeschränkte #Grundrecht #ausdrücklich nennen.
#Schrankenschranke #Grundrechtsschranke
#Wesensgehaltsgarantie Art. 19 Abs. 2 GG
Der #Kerninhalt eines jeden #Grundrechts muss von #Eingriffen #unangetastet bleiben.
Ist für jedes #Grundrecht #gesondert zu #bestimmen.
#Absolut / #Relativ #Wesensgehalt
#Vorlesung 6,3 27.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Differenziertes #Gerichtssystem. 5 #Gerichtszüge
#Ordentliche #Gerichtsbarkeit
#Arbeitsgerichtsbarkeit
#Verwaltungsgerichtsbarkeit
#Finanzgerichtsbarkeit #Sozialgerichtsbarkeit#Öffentliches #Recht bestehend aus #Verwaltungsrecht
#Finanzrecht und #SozialrechtArt. 95 Abs 1 #Grundgesetz
#Gerichtszug #Instanzenzug #Gericht #Gerichte
#Studium des #Öffentlichen #Rechts
Angelika #Nußberger 08.03.2021
#Einführung #Sommersemester 2021 -
#Auslegungsmethoden für das #Grundgesetz / #Verfassungsauslegung
#Regeln der #Gesetzesauslegung#Grammatische
#Wortlaut der #Norm; #Frage nach #Möglichkeit #contra #legem: #Abwegige #Auslegung bis auf #Ausnahmen nicht #möglich. #Bsp für #Ausnahme #Art. 19 III GG i.Z. #Europarecht#Systematische
#Logik; #Stellung im #Gesamtgesetz einer #Vorstellung als #Gesamtsystem#Historische
#Wille des hist #Gesetzgebers#Vorlesung 4,1 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger