#nußberger — Public Fediverse posts
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#Übernahme von #Begriffen der #französische #Verfassungstheorie:
#pouvoir #constituant // #pouvoir #constitué#Etablierende #Macht // #etablierte #Macht
#Unterscheidung von #Verfassungsgebender #Gewalt und #Verfasste #Gewalt
#Gesetzgeber #Verfassungsgeber; #Etabliert
#Böckenförde #Diktum: Der #freiheitliche, #säkularisierte #Staat lebt von #Voraussetzungen, die er selbst nicht #garantieren kann.
#Vorlesung 1,2 #Einführung #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Übernahme von #Begriffen der #französische #Verfassungstheorie:
#pouvoir #constituant // #pouvoir #constitué#Etablierende #Macht // #etablierte #Macht
#Unterscheidung von #Verfassungsgebender #Gewalt und #Verfasste #Gewalt
#Gesetzgeber #Verfassungsgeber; #Etabliert
#Böckenförde #Diktum: Der #freiheitliche, #säkularisierte #Staat lebt von #Voraussetzungen, die er selbst nicht #garantieren kann.
#Vorlesung 1,2 #Einführung #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Übernahme von #Begriffen der #französische #Verfassungstheorie:
#pouvoir #constituant // #pouvoir #constitué#Etablierende #Macht // #etablierte #Macht
#Unterscheidung von #Verfassungsgebender #Gewalt und #Verfasste #Gewalt
#Gesetzgeber #Verfassungsgeber; #Etabliert
#Böckenförde #Diktum: Der #freiheitliche, #säkularisierte #Staat lebt von #Voraussetzungen, die er selbst nicht #garantieren kann.
#Vorlesung 1,2 #Einführung #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Übernahme von #Begriffen der #französische #Verfassungstheorie:
#pouvoir #constituant // #pouvoir #constitué#Etablierende #Macht // #etablierte #Macht
#Unterscheidung von #Verfassungsgebender #Gewalt und #Verfasste #Gewalt
#Gesetzgeber #Verfassungsgeber; #Etabliert
#Böckenförde #Diktum: Der #freiheitliche, #säkularisierte #Staat lebt von #Voraussetzungen, die er selbst nicht #garantieren kann.
#Vorlesung 1,2 #Einführung #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Gleichheitsrechte: #Aufgenommen wegen #Ungleichheitserfahrungen;
#Zentral: #Gleichheitsrechte des Art. 3 GG;
#Strukturell #anders als #Freiheitsrechte: Statt #Aufbau über #Schutzbereich, #Eingriff und #Rechtfertigung ist darauf abzustellen, ob eine #bestimmte #Differenzierung einem #Gleichheitsgebot oder dem #allgemeinen #Gleichheitssatz #widerspricht;
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#Juristische #Argumentationsformen
#argumentum e #simile
#argumentum e #contrario
#argumentum a #fortiori
#argumentum a #minore ad #maius
#argumentum a #maiore ad #minus
#argumentum ad #absurdum#Teleologische #Reduktion
#Teleologische #Extension#Argument #Argumentation #Argumentieren
#Auslegungsmethode / #Regeln der #Gesetzesauslegung; #Rechtsfigur
#Vorlesung 4,1 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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#Auslegungsmethode im #öffentlichen #Recht im #Bereich #Grundrechte
1) #Auslegung des #Grundgesetz als #hierarchisch #vorgeordneter #Verfassungstext
-> #Schutzbereich; #Eingriff / #Beeinträchtigung; #Rechtfertigung / #Schranken / #Schrankenschranken;2) #Auslegung #gesetzlichen #Bestimmung bzw. #inwieweit diese iS ihrer #Auslegung (nicht) im #Einklang mit den #Grundrechten sind;
vgl. #Regeln der #Gesetzesauslegung
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#Grundrechtsadressaten, #Grundrechtsverpflichtete
#Private sind nicht #Grundrechtsadressaten
Aber: #mittelbare #Drittwirkung der #Grundrechte;
#Erweiterung: #Stadionverbot
#Recht auf #Zugang aufgrund der #Monopolartigen #Machtstellung: #besondere #rechtliche #Verantwortung
-> #Bindung bei #Monopolen #Privater an #Grundrechte;#Allgemeine #Grundrechtslehren
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#Grundrechtsadressaten, #Grundrechtsverpflichtete
#Private sind nicht #Grundrechtsadressaten
Aber: #mittelbare #Drittwirkung der #Grundrechte;
#Erweiterung: #Stadionverbot
#Recht auf #Zugang aufgrund der #Monopolartigen #Machtstellung: #besondere #rechtliche #Verantwortung
-> #Bindung bei #Monopolen #Privater an #Grundrechte;#Allgemeine #Grundrechtslehren
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#Juristische #Personen aus der #EU können sich auf #Grundrechte #berufen, #Grundrechtsträger sein;
-> EU-#Recht hat #Vorrang vor dem GG;
-> Art. 18 #AEUV: #innerhalb der #EU darf niemand wegen der #Staatsangehörigkeit #diskriminiert werden
-> #begünstigt auch #juristische #Personen#Voraussetzung: #Inlandsbezug des #Sachverhalts
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Anwendungserweiterung; #BVerfGE 129, 78
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#Beginn der #Grundrechtsfähigkeit
#Grundrechtsmündig ist ein #Minderjähriger nur dann, wenn er die #erforderlichen #körperlichen und #geistigen #Fähigkeiten verfügt, um die #grundrechtliche #Freiheit #ausüben zu können
#Forderung nach #Kindergrundrechten setzt an #Formalisierung dessen an, was bislang durch #Auslegung #ermittelt wird
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Mündigkeit; #Grundrechtsmündigkeit; #Grundrechtsträger
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
#Mehrpolige #Grundrechtsverhältnisse:
Indem die #Rechte einer #Person #geschützt werden, wird in #Rechte #anderer #Personen eingegriffen.
#Corona: Für den #Schutz des #Lebens #älterer #Bevölkerungsgruppen wird gesamte #Bevölkerung in #Bewegungsfreiheit #eingeschränkt;#Untermaßverbot: #Mindestmaß an #Schutz muss #garantiert sein
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
Aus #Abwehrrechten kann eine darüber #hinausgehende #Schutzpflicht des #Staates entstehen
-> #Problem der #Gewaltenteilung:
#Grundrechte sind zunächst als #Freiheitsrechte #konzipiert iSv. #Abwehrrechten gegenüber dem #Staat. Die #Konzeption von #Leistungsrechten und #Schutzpflichten #verpflichtet den #Staat in #Konkurrenz zur #Legislative -
#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
Aus aus #Abwehrrechten kann eine darüber #hinausgehende #Schutzpflicht des #Staates entstehen;
#Corona: Wie weit geht die #Schutzpflicht des #Staates?
-> z.B. Wieviele #Krankenhausbetten müssen zur #Verfügung stehen?
Grds.: Welche #Schutzpflichten entstehen als #objektive #Schutzpflichten des #Staates gegenüber seinen #Bürgern; -
#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als #objektive #Wertentscheidungen
#Entwickelt von Konrad #Hesse
#Verfassung als #rechtliche #Grundordnung des #Gemeinwesens#Anwendung des #Gedankens des #Grundgesetzes als #objektiver #Wertentscheidung für die #Rechtsordnung: #Auslegung der #zivilrechtlichen #Gesetze vor dem #Hintergrund der #Wertentscheidungen des GG
#BVerfGE 7, 198 #Lüth #Urteil vom 15.01.1958 -
Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Grundgedanke: #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit von #grundrechtlich #geschützten #Werten #unabhängig von ihrer #subjektiven #Inanspruchnahme;
#Grundrechte als
#Einrichtungsgarantien
#objektive #Wertentscheidungen
#Schutzpflichten des #Staates#Schutzzweck der #Institution ist der #Einzelne #Grundrechtsträger, nicht die #Institution als solche.
#Vorlesung 3,2 vom 16.04.2021 #Grundrechte, #Nußberger
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als
-> #Einrichtungsgarantien
-> #objektive #Wertentscheidungen
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
-> #Drittwirkung#Grundgedanke: Es besteht #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit der #grundrechtlich #geschützten #Werte #unabhängig von ihrer #subjektiven #Verteidigung durch #Einzelnen.
#Institution; #Institutsgarantie; Carl #Schmitt
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als
-> #Einrichtungsgarantien
-> #objektive #Wertentscheidungen
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
-> #Drittwirkung#Grundgedanke: Es besteht #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit der #grundrechtlich #geschützten #Werte #unabhängig von ihrer #subjektiven #Verteidigung durch #Einzelnen.
#Institution; #Institutsgarantie; Carl #Schmitt
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#Mitwirkungsrechte & #Verfahrensrechte
#Status #Activus
#Grundrechte als #Mitwirkungsrechte: Art. 38, Art. 17 GG;#Status #Activus #Procederalis
#Verfahrensgrundrechte 103 GG, 19 Abs. 4 GG -
#Leistungsrechte; #status #positivus
-> #Unterscheidung von #originären und #derivativen #Leistungsrechten
Der #Anspruch auf einen #Studienplatz als eine #Form von #Leistungsrecht gegenüber dem #Staat wird zu einer #bedingten #Leistungspflicht, die unter #gerechten #Kriterien #Selektionen unter #Bedingung von #Ressourcenknappheit vornehmen darf.
-> Kein #unmittelbares #Leistungsrecht;
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#Leistungsrechte
#status #positivus
-> #Ansatz der #Notwendigkeit des #Schaffens der #Voraussetzungen für #Freiheit#Beispiel: #Meinungsfreiheit kann nur ausgeübt werden unter den #Bedingungen von #Bildung, #Informationen, etc.
Im #Unterschied zur #WRV im GG bis auf #einzelne #Ausnahmen kein #Wortlaut für sog. #soziale #Rechte;
#Rechtsprechung: #Existenzminimum #BVerfGE 125, 175
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#Leistungsrechte
#status #positivus
-> #Ansatz der #Notwendigkeit des #Schaffens der #Voraussetzungen für #Freiheit#Beispiel: #Meinungsfreiheit kann nur ausgeübt werden unter den #Bedingungen von #Bildung, #Informationen, etc.
Im #Unterschied zur #WRV im GG bis auf #einzelne #Ausnahmen kein #Wortlaut für sog. #soziale #Rechte;
#Rechtsprechung: #Existenzminimum #BVerfGE 125, 175
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Von #Rechtsprechung und #Lehre ist für die #Grundrechte eine #allgemeine #Grundrechtelehre entwickelt um #abstrakt #allgemein den #Umgang mit der #Verfassung zu #bestimmen, die bei einzelnen #Grundrechten im #einzelnen zu #konkretisieren ist.
#Doppelfunktion der #Grundrechte:
#Objektiv:
Art 1 Abs. 3 GG
Art 20 Abs. 3 GG#Subjektiv; #Rechtsweg
Art 19 Abs. 4 GG
in #seinen #Rechten#Fraktal; #Ordnung; #Rechtsordnung
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#Menschenbild von Immanuel #Kant: Wer nicht #vermag, sich seines #Verstandes ohne #Leitung eines anderen zu #bedienen ist #unmündig;
Die #Unmündigkeit ist #selbstverschuldet, wenn die #Ursache nicht am #Mangel des #Verstandes, sondern an #Mangel an #Entschluss und #Mut liegt, sich seines #Verstandes ohne #Leitung eines #anderen zu #bedienen.
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#Naturrecht als #Ausgangspunkt für die #Idee des #Gesellschaftsvertrag nach John #Locke;
#Naturrechtslehre: In der #Unterscheidung von #Natur und #Umwelt und einer insofern #fiktiven #Vorstellung von #Natur #genießen #Menschen #Freiheit, #Gleichheit und #Unverletzlichkeit von #Person und #Eigentum;
#Respekt als #Ausgangspunkt der nur bei #Bedarf #eingeschränkt wird;
#Freiheit als #Entwicklungsfreiheit und #Entfaltungsfreiheit;
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Art. 20 Abs. 2 GG
Alle #Staatsgewalt geht vom #Volke aus. Sie wird vom #Volke in #Wahlen und #Abstimmungen und durch #besondere #Organe der #Gesetzgebung, der #vollziehenden #Gewalt und der #Rechtsprechung #ausgeübt;#Unterscheidung von #Souveränität nach #Bodin und #Gewaltenteilung nach #Montesquieu: #Staatsgewalt kann #geistliche und #weltliche #Legitimationsquellen aufweisen;
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#Vordenker der #Aufklärung:
#Souveränitätsbegriff; #Begriff von #Souveränität zur #Herstellung von #Rechtsfrieden; #Gewaltmonopol:
Jean #Bodin#Gesellschaftsvertrag:
Thomas #Hobbes#Vernunftbegriff; #Begriff von #Vernunft:
Immanuel #Kant#Naturrecht; #Freiheit; #Gleichheit; #Eigentum
John #Locke: #Vorformulierung #moderner #Grundrechte;#Verfassungsgeschichte; #Geschichte der #Menschenrechte; #Begriffsgeschichte
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#Historische #Entwicklung der #Grundrechte: #ursprünglich #individuelle und #parallele #Entwicklung, dann #Verdichtung, zunehmende #Verrechtlichung;
#Unterscheidung von #Menschenrechten und #Grundrechten entlang des #Rechtssubjekt; #Staat / #Institution / #Organisation wie #Parteien / #Individuum ergo #Mensch
#Verfassungsgeschichte;
#Geschichte der #Menschenrechte#Vorlesung 2,1 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Frage nach der #Grenze des #persönlichen #Schutzbereiches des #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 #GG
#Unterscheidung von #natürliche und #juristische #Person:
Nach Art. 19 Abs. 3 #Grundrechte nur für sie #geltend, soweit sie ihrem #Wesen nach auf sie #anwendbar sind.
Ist bei #Leben nicht der #Fall#Natürliche #Person:
#Grenzfall des #Nasciturus: #Unterscheidung von #Objektivem und #Subjektivem #Grundrechtsschutz -
#Frage nach der #Grenze des #persönlichen #Schutzbereiches des #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 #GG
#Unterscheidung von #natürliche und #juristische #Person:
Nach Art. 19 Abs. 3 #Grundrechte nur für sie #geltend, soweit sie ihrem #Wesen nach auf sie #anwendbar sind.
Ist bei #Leben nicht der #Fall#Natürliche #Person:
#Grenzfall des #Nasciturus: #Unterscheidung von #Objektivem und #Subjektivem #Grundrechtsschutz -
Die #Entscheidung des #Bundesverfassungsgericht zum #EZB #Anleihekaufprogramm sei #Ausdruck eines #Übergreifens eines #Virus: Das #letzte #Wort haben wollen iSv. #Basta #Mentalität.
#Grundproblem sei, dass #juristisches Um-die-#Ecke #Denken sich zu #manierierter (!) #Kunst #entwickelt habe mit der sich die #Machtbasis #erweitert habe.
#Rechtsprechung
#Macht #Konkurrenz#Gesinnung #Gesinnungsgemeinschaft
#FAZ, 20.05.20, #Politik, S.6, Angelika #Nußberger - Die #Crux des #letzten #Wortes
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Art. 20 Abs. 4 GG
#Widerstandsrecht#Problem: Um zum #Widerstand #befugt zu sein, müsste ein #öffentliches #Gesetz #vorhanden sein, welches #Widerstand #erlaubt; #Oberste #Gesetzgebung enthielte #Bestimmung, nicht die #oberste zu sein, was ein #Widerspruch ist; #Kant #Metaphysik der #Sitten
1968 #Implementation mit #Notstandsgesetzen ins #Grundgesetz
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Art. 17 GG
#Petitionsrecht#Petition
-> #schriftlich
-> #Bestimmtheit des #Anliegens
-> #Bezug zu #staatlichem #Handeln#Aufmerksam machen auf #Anliegen; #Problematisierung
-> #Recht auf #Antwort iSv. #Behandlung und #Bescheidung
-> #Strittig: #Notwendigkeit der #qualitativen #Begründung#Schutzbereich
#Jedermann; Aber: Art. 17a GG: #Einschränkbar für #Streitkräfte und #Ersatzdienst #leistende; -
Art. 17 GG
#Petitionsrecht#Petition
-> #schriftlich
-> #Bestimmtheit des #Anliegens
-> #Bezug zu #staatlichem #Handeln#Aufmerksam machen auf #Anliegen; #Problematisierung
-> #Recht auf #Antwort iSv. #Behandlung und #Bescheidung
-> #Strittig: #Notwendigkeit der #qualitativen #Begründung#Schutzbereich
#Jedermann; Aber: Art. 17a GG: #Einschränkbar für #Streitkräfte und #Ersatzdienst #leistende; -
Art. 17 GG
#PetitionsrechtLange #Tradition als #fester #Bestandteil von #Menschenrechtsverbürgungen
-> Erstmal #Bill of #Rights 1689;#Aktuelles #Beispiel: #IchBinHanna
#Abgrenzung zu #Justizgrundrechten
-> #idR #Justiz nicht #involviert; Keine #Notwendigkeit eigener #Betroffenheit; #informell
-> #Form der #Meinungsäußerung -
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich
Art. 10 Abs. 2 S. 1 GG
-> #Einfacher #Gesetzesvorbehalt#Anforderungen an die #Normenbestimmtheit und #Normenklarheit #streng (!)
#Vereinbarkeit mit dem #Übermaßverbot; #Schutz des #allgemeinen #Persönlichkeitsrechts
-> #Übertragung der #Schranken, die für #Eingriff in #Computergrundrecht #entwickelt wurden (#BVerfG)
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Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Eingriff in den #Sachlichen #Schutzbereich
-> #Erlass von #Regelungen, die das #Recht der #individuellen #Kommunikation #beeinträchtigen
-> #Aufzeichnung der #Übermittlungsdaten durch eine #staatliche #Stelle
-> #Anordnung der #Speicherung der #Telekommunikationsdaten durch #Private; #Vorratsdatenspeicherung#Schutzpflicht des #Staates gegenüber #Eingriffen #Privater
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Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Eingriff in den #Sachlichen #Schutzbereich
-> #Erlass von #Regelungen, die das #Recht der #individuellen #Kommunikation #beeinträchtigen
-> #Aufzeichnung der #Übermittlungsdaten durch eine #staatliche #Stelle
-> #Anordnung der #Speicherung der #Telekommunikationsdaten durch #Private; #Vorratsdatenspeicherung#Schutzpflicht des #Staates gegenüber #Eingriffen #Privater
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Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Problem der #Abgrenzung des #Schutzbereich zu anderen #Grundrechten
#Sicherstellung und #Beschlagnahmung von #Emails bei #Strafverfolgung
#Unterscheidung nach #Speicherort: #Provider oder #Computer bzw. #Festplatte
-> #Computergrundrecht#Lauschangriff: #Überwachung dessen, was #innerhalb eines #geschlossenen #Raum #gesprochen wird
-> #Eingriff in #Unverletzlichkeit der #Wohnung -
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Briefbeförderung
#Brief: Jede #mündlichen #Verkehr #ersetzende #schriftliche #Nachricht in #beliebiger #Schriftart und #Vervielfältigungsart
#Beförderung: #Körperliche #Übermittlung vom #Absender zum #Empfänger-> #Postverkehr
#Kommunikationsübermittlung durch die #Post, #körperliche #Beförderung -
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Briefbeförderung
#Brief: Jede #mündlichen #Verkehr #ersetzende #schriftliche #Nachricht in #beliebiger #Schriftart und #Vervielfältigungsart
#Beförderung: #Körperliche #Übermittlung vom #Absender zum #Empfänger-> #Postverkehr
#Kommunikationsübermittlung durch die #Post, #körperliche #Beförderung -
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis
#Schutz des #Inhalts des #Kommunikationsmediums und der #Umstände der #körperlichen #Informationsübermittlung;#Postmeldegeheimnis; #Postfreiheit
#Schutz der #körperlichen #Informationsübermittlung durch #Postdienstleister
-> Aber #Privatisierung: #Post AG ist über Art. 1 Abs. 3 GG nicht an #Grundrechte #gebunden#Fernmeldegeheimnis
#Schutz des #Inhalts und der #Umstände der #unkörperlichen #Informationsübermittlung -
#Normenpyramide #Normenhierarchie
#Gliederung des Rechts: #Mehrebenensystem
#Bedeutung der #Landesverfassungsgerichtbarkeit
#Rechtsschutz auf #Europäischer #Ebene;
#Stufenaufbau der #Rechtsordnung:
#Bund: #GG; #Formelle #Gesetze; #Untergesetzliche #Normen;
#Länder: #Verfassung; #Formelle #Gesetze; #Untergesetzliche #Normen;#Frage nach dem #Jenseits und #Diesseits von #Europarecht und #Völkerrecht
#Vorlesung 7,1 03.05.21 #Grundrechte #Nußberger
#Katz #Staatsrecht S. 5f.
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Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht-> #Verfolgung: #gezielte #Übergriffe auf #Grundrechtsgüter, die in ihrer #Intensität die #Menschenwürde #beeinträchtigen
-> #Anknüpfung an #asylerhebliche #Merkmale
-> Keine #Einreise aus #sicherem #Drittstaat#Eingriff: #Aufenthaltsbeendende und #aufenthaltsverweigernde #Maßnahmen
#Rechtfertigung für #Eingriff:
#Einreise aus #EU #Mitgliedsstaat -
Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht-> #Verfolgung: #gezielte #Übergriffe auf #Grundrechtsgüter, die in ihrer #Intensität die #Menschenwürde #beeinträchtigen
-> #Anknüpfung an #asylerhebliche #Merkmale
-> Keine #Einreise aus #sicherem #Drittstaat#Eingriff: #Aufenthaltsbeendende und #aufenthaltsverweigernde #Maßnahmen
#Rechtfertigung für #Eingriff:
#Einreise aus #EU #Mitgliedsstaat -
Art. 16a
#Asylrecht#Definition #Asyl: #Zugang zu und #Verbleib in #Deutschland - #gesicherter #Aufenthalt sowie #Möglichkeit zu #beruflicher und #persönlicher #Entfaltung;
#Strittig: #Leistungsrecht oder #Abwehrrecht
Vom #Völkerrecht gedacht: #Leistungsrecht aufgrund des #Fehlens eines #eigenständigen #Bleiberecht durch #Fehlen #eigener #Staatsangehörigkeit. -
Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Entwicklung in #Deutschland.
#Ursprünglich Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: #Politisch #Verfolgte #genießen #Asyl#Reform 1993: #Fassung Art. 16a GG in #gegenwärtiger #Form
-> #Grundrechtsverhinderungsrecht#Relativierung der #Bedeutung:
-> #Deteilregelungen auf #EU #Ebene
-> #EGMR #Rechtsprechung: #Einheitliches #Schutzsystem für #Europa; #EMRK
-> #Komplementärer #Schutz durch andere #Grundrechte-> 002 (Folien) <-
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Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Entwicklung in #Deutschland.
#Ursprünglich Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: #Politisch #Verfolgte #genießen #Asyl#Reform 1993: #Fassung Art. 16a GG in #gegenwärtiger #Form
-> #Grundrechtsverhinderungsrecht#Relativierung der #Bedeutung:
-> #Deteilregelungen auf #EU #Ebene
-> #EGMR #Rechtsprechung: #Einheitliches #Schutzsystem für #Europa; #EMRK
-> #Komplementärer #Schutz durch andere #Grundrechte-> 002 (Folien) <-
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Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Entwicklung in #Deutschland.
#Ursprünglich Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: #Politisch #Verfolgte #genießen #Asyl#Reform 1993: #Fassung Art. 16a GG in #gegenwärtiger #Form
-> #Grundrechtsverhinderungsrecht#Relativierung der #Bedeutung:
-> #Deteilregelungen auf #EU #Ebene
-> #EGMR #Rechtsprechung: #Einheitliches #Schutzsystem für #Europa
-> #Komplementärer #Schutz durch andere #Grundrechte