#nußberger — Public Fediverse posts
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#Gleichheitsrechte: #Aufgenommen wegen #Ungleichheitserfahrungen;
#Zentral: #Gleichheitsrechte des Art. 3 GG;
#Strukturell #anders als #Freiheitsrechte: Statt #Aufbau über #Schutzbereich, #Eingriff und #Rechtfertigung ist darauf abzustellen, ob eine #bestimmte #Differenzierung einem #Gleichheitsgebot oder dem #allgemeinen #Gleichheitssatz #widerspricht;
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#Beginn der #Grundrechtsfähigkeit
#Grundrechtsmündig ist ein #Minderjähriger nur dann, wenn er die #erforderlichen #körperlichen und #geistigen #Fähigkeiten verfügt, um die #grundrechtliche #Freiheit #ausüben zu können
#Forderung nach #Kindergrundrechten setzt an #Formalisierung dessen an, was bislang durch #Auslegung #ermittelt wird
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Mündigkeit; #Grundrechtsmündigkeit; #Grundrechtsträger
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
#Mehrpolige #Grundrechtsverhältnisse:
Indem die #Rechte einer #Person #geschützt werden, wird in #Rechte #anderer #Personen eingegriffen.
#Corona: Für den #Schutz des #Lebens #älterer #Bevölkerungsgruppen wird gesamte #Bevölkerung in #Bewegungsfreiheit #eingeschränkt;#Untermaßverbot: #Mindestmaß an #Schutz muss #garantiert sein
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
Aus #Abwehrrechten kann eine darüber #hinausgehende #Schutzpflicht des #Staates entstehen
-> #Problem der #Gewaltenteilung:
#Grundrechte sind zunächst als #Freiheitsrechte #konzipiert iSv. #Abwehrrechten gegenüber dem #Staat. Die #Konzeption von #Leistungsrechten und #Schutzpflichten #verpflichtet den #Staat in #Konkurrenz zur #Legislative -
#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
Aus aus #Abwehrrechten kann eine darüber #hinausgehende #Schutzpflicht des #Staates entstehen;
#Corona: Wie weit geht die #Schutzpflicht des #Staates?
-> z.B. Wieviele #Krankenhausbetten müssen zur #Verfügung stehen?
Grds.: Welche #Schutzpflichten entstehen als #objektive #Schutzpflichten des #Staates gegenüber seinen #Bürgern; -
#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als #objektive #Wertentscheidungen
#Entwickelt von Konrad #Hesse
#Verfassung als #rechtliche #Grundordnung des #Gemeinwesens#Anwendung des #Gedankens des #Grundgesetzes als #objektiver #Wertentscheidung für die #Rechtsordnung: #Auslegung der #zivilrechtlichen #Gesetze vor dem #Hintergrund der #Wertentscheidungen des GG
#BVerfGE 7, 198 #Lüth #Urteil vom 15.01.1958 -
Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Grundgedanke: #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit von #grundrechtlich #geschützten #Werten #unabhängig von ihrer #subjektiven #Inanspruchnahme;
#Grundrechte als
#Einrichtungsgarantien
#objektive #Wertentscheidungen
#Schutzpflichten des #Staates#Schutzzweck der #Institution ist der #Einzelne #Grundrechtsträger, nicht die #Institution als solche.
#Vorlesung 3,2 vom 16.04.2021 #Grundrechte, #Nußberger
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als
-> #Einrichtungsgarantien
-> #objektive #Wertentscheidungen
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
-> #Drittwirkung#Grundgedanke: Es besteht #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit der #grundrechtlich #geschützten #Werte #unabhängig von ihrer #subjektiven #Verteidigung durch #Einzelnen.
#Institution; #Institutsgarantie; Carl #Schmitt
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#Leistungsrechte; #status #positivus
-> #Unterscheidung von #originären und #derivativen #Leistungsrechten
Der #Anspruch auf einen #Studienplatz als eine #Form von #Leistungsrecht gegenüber dem #Staat wird zu einer #bedingten #Leistungspflicht, die unter #gerechten #Kriterien #Selektionen unter #Bedingung von #Ressourcenknappheit vornehmen darf.
-> Kein #unmittelbares #Leistungsrecht;
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Von #Rechtsprechung und #Lehre ist für die #Grundrechte eine #allgemeine #Grundrechtelehre entwickelt um #abstrakt #allgemein den #Umgang mit der #Verfassung zu #bestimmen, die bei einzelnen #Grundrechten im #einzelnen zu #konkretisieren ist.
#Doppelfunktion der #Grundrechte:
#Objektiv:
Art 1 Abs. 3 GG
Art 20 Abs. 3 GG#Subjektiv; #Rechtsweg
Art 19 Abs. 4 GG
in #seinen #Rechten#Fraktal; #Ordnung; #Rechtsordnung
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#Unterscheidung von #Menschenrecht, #Bürgerrecht und #Grundrecht am #Beispiel der #Paulskirchenverfassung von 1849.
#Beispiele für #Bürgerrechte auch im #Grundgesetz unter anderem: Art. 8: "Alle #Deutschen"
#Tradition der #Grundrechte zurückgehend auf § 130 #Paulskirchenverfassung
#Frühkonstitutionalismus nach #französischer #Revolution / #Menschenrechtserklärung;
#Verfassung Bayern 1818, #Baden 1818, #Württemberg 1819#Vorlesung 2,3 vom 13.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Frage nach der #Grenze des #persönlichen #Schutzbereiches des #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 #GG
#Unterscheidung von #natürliche und #juristische #Person:
Nach Art. 19 Abs. 3 #Grundrechte nur für sie #geltend, soweit sie ihrem #Wesen nach auf sie #anwendbar sind.
Ist bei #Leben nicht der #Fall#Natürliche #Person:
#Grenzfall des #Nasciturus: #Unterscheidung von #Objektivem und #Subjektivem #Grundrechtsschutz -
Art. 20 Abs. 4 GG
#Widerstandsrecht#Problem: Um zum #Widerstand #befugt zu sein, müsste ein #öffentliches #Gesetz #vorhanden sein, welches #Widerstand #erlaubt; #Oberste #Gesetzgebung enthielte #Bestimmung, nicht die #oberste zu sein, was ein #Widerspruch ist; #Kant #Metaphysik der #Sitten
1968 #Implementation mit #Notstandsgesetzen ins #Grundgesetz
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Art. 17 GG
#Petitionsrecht#Petition
-> #schriftlich
-> #Bestimmtheit des #Anliegens
-> #Bezug zu #staatlichem #Handeln#Aufmerksam machen auf #Anliegen; #Problematisierung
-> #Recht auf #Antwort iSv. #Behandlung und #Bescheidung
-> #Strittig: #Notwendigkeit der #qualitativen #Begründung#Schutzbereich
#Jedermann; Aber: Art. 17a GG: #Einschränkbar für #Streitkräfte und #Ersatzdienst #leistende; -
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich
Art. 10 Abs. 2 S. 1 GG
-> #Einfacher #Gesetzesvorbehalt#Anforderungen an die #Normenbestimmtheit und #Normenklarheit #streng (!)
#Vereinbarkeit mit dem #Übermaßverbot; #Schutz des #allgemeinen #Persönlichkeitsrechts
-> #Übertragung der #Schranken, die für #Eingriff in #Computergrundrecht #entwickelt wurden (#BVerfG)
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#Normenpyramide #Normenhierarchie
#Gliederung des Rechts: #Mehrebenensystem
#Bedeutung der #Landesverfassungsgerichtbarkeit
#Rechtsschutz auf #Europäischer #Ebene;
#Stufenaufbau der #Rechtsordnung:
#Bund: #GG; #Formelle #Gesetze; #Untergesetzliche #Normen;
#Länder: #Verfassung; #Formelle #Gesetze; #Untergesetzliche #Normen;#Frage nach dem #Jenseits und #Diesseits von #Europarecht und #Völkerrecht
#Vorlesung 7,1 03.05.21 #Grundrechte #Nußberger
#Katz #Staatsrecht S. 5f.
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#Normenpyramide #Normenhierarchie
#Gliederung des Rechts: #Mehrebenensystem
#Bedeutung der #Landesverfassungsgerichtbarkeit
#Rechtsschutz auf #Europäischer #Ebene;
#Stufenaufbau der #Rechtsordnung:
#Bund: #GG; #Formelle #Gesetze; #Untergesetzliche #Normen;
#Länder: #Verfassung; #Formelle #Gesetze; #Untergesetzliche #Normen;#Frage nach dem #Jenseits und #Diesseits von #Europarecht und #Völkerrecht
#Vorlesung 7,1 03.05.21 #Grundrechte #Nußberger
#Katz #Staatsrecht S. 5f.
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Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht-> #Verfolgung: #gezielte #Übergriffe auf #Grundrechtsgüter, die in ihrer #Intensität die #Menschenwürde #beeinträchtigen
-> #Anknüpfung an #asylerhebliche #Merkmale
-> Keine #Einreise aus #sicherem #Drittstaat#Eingriff: #Aufenthaltsbeendende und #aufenthaltsverweigernde #Maßnahmen
#Rechtfertigung für #Eingriff:
#Einreise aus #EU #Mitgliedsstaat -
Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Begriff des #politisch #Verfolgten
#Verfolgung mit #Gefahr für #Leib und #Leben oder #Beschränkungen #persönlicher #Freiheit wegen #Rasse, #Religion, #Nationalität, #Zugehörigkeit zu einer #sozialen #Gruppe oder #politischer #Überzeugung;
#Genfer #Flüchtlingskonvention
-> #Fälle nicht #erfasst: #Bürgerkrieg, #Verfolgung aufgrund #sexueller #Orientierung;
-> Keine #Pflicht zur #Zusammenarbeit -
#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 3 GG
Ne bis in #idem-> #Dieselbe #Tat: #Prozessualer #Tatbegriff:
#Geschichtlicher #Vorgang den #Angeklagter #verwirklicht haben soll#Bestrafung im #Rahmen verschiedener #Bestrafungssysteme:
#Kriminalstrafe, #Ordnungswidrigkeit, #Disziplinarstrafe, #Verwaltungsstrafe-> #Grundsätzlich #möglich unter #Beachtung des #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
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#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 3 GG
Ne bis in #idem-> #Dieselbe #Tat: #Prozessualer #Tatbegriff:
#Geschichtlicher #Vorgang den #Angeklagter #verwirklicht haben soll#Bestrafung im #Rahmen verschiedener #Bestrafungssysteme:
#Kriminalstrafe, #Ordnungswidrigkeit, #Disziplinarstrafe, #Verwaltungsstrafe-> #Grundsätzlich #möglich unter #Beachtung des #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
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#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 1 GG
-> #Begriff des #rechtlichen #Gehörs
-> #Anhörungsrüge iVm #Rechtsstaatsprinzip: #Recht auf #Überprüfung der #Behauptung einer #Verletzung-> #Abgrenzung zu Art. 19 Abs. 4 GG
-> #Ausnahmen zum #Vorliegen eines #EingriffsArt 103 Abs. 2 GG
#Begriff der #StrafbarkeitArt 103 Abs. 3 GG
#Tatbegriff -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 101 Abs. 1 S. 2 GG
#Recht auf #gesetzlichen #Richter-> #Sachlicher #Schutzbereich
#Der #Richter ist nach #abstrakten (!) #Kriterien #vorbestimmt
betrifft: #Gericht, #Spruchkörper, #Einzelrichter
#Vorbestimmung durch #Gesetz oder #untergesetzlichen #Akt z.B. #Geschäftsverteilungsplan#Unabhängigkeit & #Überparteilichkeit
Art. 97 GG#Vorlesung 24,2; 24,3
#Grundrechte #Nußberger -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 19 Abs. 4
-> #Vollständige #richterliche #Nachprüfung in #tatsächlicher & #rechtlicher #Hinsicht
-> #Angemessene #Verfahrensdauer
-> #Durchsetzbarkeit der #gerichtlichen #Entscheidung
-> #Wirksamer #Schutz vor #vollendeten #Tatsachen durch #vorläufige #Gerichtsbarkeit#Eingriff
#Ausschluss oder #wesentliche #Beeinträchtigung oder #Erschwerung des #Zugang zu #Gerichtsbarkeit -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 19 Abs. 4 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
-> #Natürliche und #Juristische #Personen;
#jemand im #Unterschied zu #jedermann#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Subjektive #öffentliche #Rechte
#Verhältnis #Bürger #Staat
-> #potenzielle #Rechtsverletzung
-> #Öffentliche #Gewalt: Hier nur #Exekutive iSv Art. 1 Abs. 3 GG#Rechtsfolge: #Offenstehen des #Rechtsweges
#NJW 2015, 2100
#Subjektionstheorie -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteÜberblick #Regelungen GG
Art. 19 Abs. 4 GG: #Rechtsweggarantie
Art. 101 GG: #Recht auf #gesetzlichen #Richter
Art. 103 Abs. 1 GG: #Recht auf #rechtliches #Gehör
Art. 103 Abs. 2 GG: #Nulla #poena #sine #lege
Art. 103 Abs. 3 GG: #Verbot der #Doppelbestrafung#Auslegung des #Begriff der #öffentlichen #Gewalt bei Art. 19 Abs. 4 #abweichend von #sonstiger #Verwendung im GG;
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#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 6 #EMRK #Fair #Trial
#Recht auf #Verhandlung vor #unabhängigen und #unparteiischen auf #Gesetz #beruhendem #Gericht in #fairem #Verfahren, #öffentlich und #innerhalb #angemessener #Frist-> #Entscheidend für #Auslegung #Grundgesetz
#Strafverfahren
#Garantie als #unschuldig zu #gelten bis zum #Beweis der #Schuld; #Gelegenheit #Vorbereitung auf #Verteidigung -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Vereinigungsfreiheit zu einem #bestimmten #Zweck: #lex #specialis;
Art. 9 Abs. 3 S. 3 bislang ohne #Bedeutung; #Kompromiss bei #Einführung der #genannten #Artikel bei #Grundgesetzreform;
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Eingriff in den #sachlichen #Schutzbereich;
-> #Verbot
Art. 9 Abs. 2 GG - zu #lesen als: dürfen #verboten werden - ebenfalls als #Eingriff zu werten;
-> #Regelungen die #Ausübung der #Vereinigungsfreiheit #behindern
-> #Gesetzliche #Anforderungen an eine #Vereinsgründung
-> #Faktische #Beeinträchtigung, z.B. #Unterwanderung -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich; #Besondere #Schutzfunktion
#Objektive #Schutzpflicht;
#Institutionelle #Garantie: #Institution des #Zusammenschlusses;
#Originäre #Leistungsrechte: #Privatschulen #Ausnahmefall;
Aber #Derivative #Leistungsrechte: #Förderung #bestimmter #Vereine-> Kein #Leistungsgrundrecht
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
#Niemand darf wegen seiner #Behinderung #benachteiligt werden.1994 ins #Grundgesetz #eingefügt zur #Integration;
#Bevorzugung nicht #ausgeschlossen im #Unterschied zu #Kriterien des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG;#Funktion:
-> #Subjektives #Abwehrrecht
-> #Originärer #Leistungsanspruch - eher nein h.M.
-> #Derivativer #Teilhabeanspruch & #Leistungsanspruch
-> #Objektivrechtliche #Schutzfunktion -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
#Diskussion über weiteren #potenziell #verbotenen #Diskriminierungstatbestand:
-> #genetische #Merkmale; #Genetik
-> #Übergewicht -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
Über Art. 3 Abs. 1 werden im #Ergebnis wegen #Anwendung des #strengen #Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes #implizit weitere #Kriterien aufgenommen:
-> #Sexuelle #Orientierung;
#Beispiel #Rechtsgeschichte vor #Ehe für #alle; #Lebenspartnerschaft; #Lebensgemeinschaft(1/3)
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGWeitere im #Katalog #enthaltene #persönliche #Merkmale:
#Abstammung
#natürliche #biologische #Beziehung eines #Menschen zu seinen #Vorfahren;
#Weitgehend #bedeutungslos#Rasse
#Gruppenspezifisch #tatsächliche als auch nur #behauptete #biologisch #vererbbare #Merkmale;
#Fälle: #Verdachtsunabhängige #Polizeikontrollen; #Polizeiliche #Maßnahmen, die auf #Phänotyp abstellen.(1/2)
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#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG#Begriffe von #Gleichheit
#Gleichberechtigung iSv Art. 3 Abs. 2 S. 1: #Gleichheit im #Recht; #Chancengleichheit
#Gleichstellung kein #Begriff des #Grundgesetz: #Idee der #Ergebnisgleichheit nicht #verankert; Allerdings:
#Förderklausel Art. 3 Abs 2 S. 2 folglich #Gleichstellungsgesetze#Diskriminierungsverbot iSv Art. 3 Abs 3 S. 1: #Verbot der #Ungleichbehandlung aufgrund #bestimmten #Kriteriums
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#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Unterscheidung von Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG und Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG;
#Ansicht seit #BVerfGE 147,1: #Geschlecht als #Kategorie #sui #generis: #Erfassung zusätzlicher Fälle, die #binäre #Zuordnung zu #Mann oder #Frau #ablehnen;
Für das #Vorliegen #rechtlich #relevanter #Ungleichbehandlung ist #Finalität nicht #erforderlich;
#Grundsatz: #Ungleichbehandlung = #Verletzung von #Grundrecht;
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Schutz #strukturell #diskriminierungsgefährdeter #Gruppen vor #Benachteiligung
-> #Abwehrrechte im #klassischen #Sinn
-> #Objektive #Wertentscheidung mit #Ausstrahlungswirkung für die #gesamte #Rechtsordnung;
Wichtig für #mittelbare #Drittwirkung der #Grundrechte über #Generalklauseln
-> #Derivativer #Teilhabe- und #Leistungsanspruch iVm #Freiheitsrechten
-> #Objektive #Schutzfunktion -
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Unterscheidung der #Kriterien der #Unterscheidungen für #Anknüpfungen an #Diskriminierung nach #EU #Grundrechtecharta und #Grundgesetz anhand des #Zeitpunktes der #Entstehung: Die #Grundrechtecharta ist #jünger;
#Zusätzliche #Kriterien dort:
-> #Genetische #Merkmale
-> #Vermögen
-> #Geburt
-> #Alter
-> #Sexuelle #Orientierung -
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Gebot der #Gleichberechtigung von #Mann und #Frau
Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG: #Gleichberechtigung
Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG: #Förderklausel
Art. 3 Abs. 1 S. 1 GG: #Verbot der #Diskriminierung wegen #Geschlecht#Sonstige
Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG#Benachteiligung wegen #Behinderung
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG#Ungeschriebene #Verbote
#Sexuelle #Orientierung, #Alter, #Staatsangehörigkeit -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtsgeschichte
#Gleichbehandlung #eingetragener #Lebenspartnerschaft
#BVerfGE 131, 239#Tertium #Comparationis: #Rechtlich #verbindlich #verfasste #Lebensform;
#Anforderungen an #Rechtfertigung #strenger, je mehr #Annäherung an in Art. 3 Abs. 3 GG #genannte #Merkmale#Verfassungsändernder #Gesetzgeber hat #sexuelle #Orientierung nicht in Art. 3 Abs. 3 GG #aufgenommen
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Folgen der #Verletzung
-> #Nichtigerklärung § 78 S.1, § 82 Abs. 1, § 95 Abs. 3 #BVerfGG
-> #Ausnahme bei #Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG: #Unvereinbarerklärung
idR: #Befristete #Fortgeltung der #gleichheitswidrigen #Norm
Alternativ: #Umgestaltung für #Zukunft; #Korrektur für #Vergangenheit#Möglichkeit der #Korrektur nach #oben oder nach #unten;
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Ungleichbehandlung durch #Verwaltung und #Gerichte
-> #Gleichmäßige #Vollziehung der #Gesetze
Bei #zwingendem #Recht #grundsätzlich kein #Problem; #Ausnahme: #Willkür
Aber: #Selbstbindung der #Verwaltung bzgl. #Ermessen und #Auslegung #unbestimmter #Rechtsbegriffe
-> #Gleichmäßige #Entscheidung über #Rechtsstreitigkeiten -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit
iSv #Ungleichbehandlung durch den #Gesetzgeber-> #grundsätzlich #notwendig
-> #Zulässig, wenn #realitätsgerecht #idealtypischer #Fall #zugrunde liegt
-> #Hinzunehmen:
#Härte nur unter #Schwierigkeiten #vermeidbar;
Nur #geringe #Fallzahl #betroffen;
Kein #intensiver #Verstoß gegen #Gleichheitssatz; -
#Gleichheit, #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Kritik an #Hineinlesen von #Verhältnismäßigkeit in #Gleichheitssatz
#Ipsen
-> #Methodisch nicht #kontrollierbare #Abwägungsdiffusion
-> #Übermaßverbot passt nicht auf #Beziehungsgefüge
#Hufen
-> #Gleichheitsgerechtigkeit so nicht #vorhersehbar
#Kischel
-> #Schaffung #weiterer #Gleichheitssätze über Art. 3 Abs. 3 hinaus -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit
iSv #Ungleichbehandlung durch den #Gesetzgeber#Stand der #Dinge: #Gleitende #Formel
Fängt bei #Willkürformel an und #endet bei #strengen #Verhältnismäßigkeit iSd #neuen #Formel#BVerfGE 138,136
#Stufenloser #Prüfungsmaßstab#Verschärfung #verfassungsrechtlicher #Anforderung, je weniger #Einzelne über #Merkmal #disponieren kann
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit durch den #Gesetzgeber
-> #Grundsätzlich #weiter #Gestaltungsspielraum
-> Nicht #Sachwidrig: #Willkürformel: #Gleichheitssatz ist #verletzt, wenn #Bestimmung als #willkürlich #bezeichnet werden muß. #BVerfGE 1, 14
-> #Neue #Formel: #Idee der #Verhältnismäßigkeit: #Relation der #Ungleichbehandlung zur #Intensität der #Ungleichheit -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Frage nach #struktureller #Unterscheidung von #Freiheitsrecht und #Gleichheitsrecht
#Freiheitsrechte -> #Eingriff in einen #Schutzbereich
#Gleichheitsrechte -> #Verletzung in der #Relation zu #Rechten #Anderer#Prüfungsaufbau:
-> #Dreistufiger #Aufbau bei #Freiheitsrechten
-> #Zweistufiger #Aufbau bei #Gleichheitsrechten
a) #Ungleichbehandlung
b) #Rechtfertigung -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG-> #Abwehrrecht: #Subjektives #Recht auf #Gleichbehandlung, #Schutz gegen #Rechtsverletzung
-> #Anspruch auf #Teilhabe & #Leistung; #Teilhabeanspruch
-> #Anspruch auf #Chancengleichheit
-> #Objektiv #rechtliche #Schutzfunktion#Persönlicher #Schutzbereich:
#Alle #Menschen; #Juristische #Personen im #Ausland #strittig (!) #BVerfGE 143, 246: #Enteignung; #Besonderheit -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Bindung von #Verwaltung und #Rechtsprechung an #Gleichbehandlung #VOR #Gesetz: #Unbedingte #Formulierung; #Ungleichbehandlung ist #Gesetzesverstoß
#Relevanz bei #objektiver #Willkür: #unverständliche #Rechtsanwendung bei #sachfremden #Erwägungen; #Kontrolle #unabhängig vom #konkreten #Vergleich
#Drittwirkung: Nicht #Verpflichtung #Privater;
#Privatautonomie; #Außnahmen -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Verantwortung iSv #Bindung der #Legislative:
Welche #Merkmale als #maßgeblich angesehen werden, im #Recht #gleich oder #verschieden #behandelt zu werden ist #Sache des #Gesetzgebers. Art. 3 Abs. 1 GG ist ein #Verbot, #Art und #Ausmaß #tatsächlicher #Unterschiede #sachwidrig außer #Acht zu lassen.
#Gebot an #Gerechtigkeit #orientierter #Betrachtungsweise.#BVerfGE 103, 242