#berufsfreiheit — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #berufsfreiheit, aggregated by home.social.
-
Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sind mit dem #Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des #Bundesverfassungsgerichts die #Triage-Regelungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von #Infektionskrankheiten beim Menschen (#Infektionsschutzgesetz − #IfSG) wegen fehlender #Bundeskompetenz für die konkreten Regelungen für nichtig erklärt.
Die Beschwerdeführenden – #Fachärztinnen und #Fachärzte im Bereich der Notfall- und #Intensivmedizin – wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden unmittelbar gegen den neu eingeführten § 5c IfSG. Darin regelt der #Bundesgesetzgeber unter anderem, anhand welcher materieller Kriterien eine Entscheidung über die Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer #Behandlungskapazitäten bei nicht ausreichenden Ressourcen – also im Fall einer sogenannten Triage – zu treffen ist, soweit dieser Knappheitsfall durch eine übertragbare #Krankheit jedenfalls mitverursacht ist.
Die #Verfassungsbeschwerden haben Erfolg, der Eingriff in die #Berufsfreiheit ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Es besteht keine #Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die angegriffenen Regelungen des § 5c IfSG.
Die Entscheidung ist mit 6 : 2 Stimmen ergangen.
-
Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sind mit dem #Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des #Bundesverfassungsgerichts die #Triage-Regelungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von #Infektionskrankheiten beim Menschen (#Infektionsschutzgesetz − #IfSG) wegen fehlender #Bundeskompetenz für die konkreten Regelungen für nichtig erklärt.
Die Beschwerdeführenden – #Fachärztinnen und #Fachärzte im Bereich der Notfall- und #Intensivmedizin – wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden unmittelbar gegen den neu eingeführten § 5c IfSG. Darin regelt der #Bundesgesetzgeber unter anderem, anhand welcher materieller Kriterien eine Entscheidung über die Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer #Behandlungskapazitäten bei nicht ausreichenden Ressourcen – also im Fall einer sogenannten Triage – zu treffen ist, soweit dieser Knappheitsfall durch eine übertragbare #Krankheit jedenfalls mitverursacht ist.
Die #Verfassungsbeschwerden haben Erfolg, der Eingriff in die #Berufsfreiheit ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Es besteht keine #Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die angegriffenen Regelungen des § 5c IfSG.
Die Entscheidung ist mit 6 : 2 Stimmen ergangen.
-
#Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen zu #Triage
Stand: 04.11.2025 09:45 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ende 2022 beschlossenen Regelungen zur sogenannten Triage - der #Reihenfolge der #Behandlung von Schwerkranken bei knappen Ressourcen - für nichtig erklärt. Es gab damit #Verfassungsbeschwerden von Intensiv- und Notfallmedizinern statt. Der Eingriff in deren #Berufsfreiheit sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
http://www.tagesschau.de/eilmeldung/triage-bundesverfassungsgericht-100.html -
Grundrechte-Report 2025 immer lesenswert.
Auch wenn der Report schon im Mai erschienen ist, er ist unverändert aktuell. Namhafte Streiter:innen für die Bürger:innen-Rechte veröffentlichen jedes Jahr einen 'alternativen Verfassungsschutzbericht'. Wo und wie verletzten staatliche Institutionen die Grundrechte ihrer Bürger:innen. Es ist jedes Jahr eine desolate Bestandsaufnahme, und eigentlich müsste der Verfassungsschutz sich selbst und die Exekutive, mitunter auch die Legislative und Judikative überwachen.
Jedem Grundrecht widmen die Autor:innen einen eigenen Beitrag.
Nur drei Beispiele:
1. Bezahlkarte für Geflüchtete
Evident eine Verletzung der Menschenwürde. Zusammengefasst schreibt der Autor:"Elektronische Repression ohne jeglichen Nutzen ". Im diesjährigen Grundrechte-Report wird das Migrationsthema gleich mehrfach behandelt, denn die Rechte Geflüchteter werden systematisch gebrochen. Es geht in weiteren Beiträgen aber genauso um das staatliche Vorgehen gegen Demonstrationen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit Palästina.
2. Misshandlung von Gefangenen
Ein ehemaliger Gefängnisleiter schreibt über die Misshandlungen in einer bayrischen Haftanstalt bei Augsburg und belegt die klare Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.
3. Am Beispiel einer Wohungsrazzia wegen eines Postings das Habeck beleidigt haben soll, wir ausbuchstabiert, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ausgehöhlt wird.
Zusammenfassung: auf 240 Seiten wird ein Überblick gegeben über wichtige Bereiche, in denen der Staat, mal im Einzelfall, oft aber systematisch, die Grundrechte aushöhlt oder schlicht bricht.
Preis: 14 €
ISBN: 978-3-596-712380#Grundrechtereport #Grundrechtekomitee
#2025 #Deutschland #freitag #buch #demokratie #Grundrechte #verfassungsschutz #vs #bfv #flucht #gefluchtete #migration #bezahlkarte #Freiburg #Korperverletzung #berufsfreiheit #Datenschutz #bezahlkartestoppen #razzia #durchsuchung #haft #folter #maja #basc #ungarn #augsburg #wohungsdurchsuchung
#palastine #palastinasolidaritat -
Grundrechte-Report 2025 immer lesenswert.
Auch wenn der Report schon im Mai erschienen ist, er ist unverändert aktuell. Namhafte Streiter:innen für die Bürger:innen-Rechte veröffentlichen jedes Jahr einen 'alternativen Verfassungsschutzbericht'. Wo und wie verletzten staatliche Institutionen die Grundrechte ihrer Bürger:innen. Es ist jedes Jahr eine desolate Bestandsaufnahme, und eigentlich müsste der Verfassungsschutz sich selbst und die Exekutive, mitunter auch die Legislative und Judikative überwachen.
Jedem Grundrecht widmen die Autor:innen einen eigenen Beitrag.
Nur drei Beispiele:
1. Bezahlkarte für Geflüchtete
Evident eine Verletzung der Menschenwürde. Zusammengefasst schreibt der Autor:"Elektronische Repression ohne jeglichen Nutzen ". Im diesjährigen Grundrechte-Report wird das Migrationsthema gleich mehrfach behandelt, denn die Rechte Geflüchteter werden systematisch gebrochen. Es geht in weiteren Beiträgen aber genauso um das staatliche Vorgehen gegen Demonstrationen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit Palästina.
2. Misshandlung von Gefangenen
Ein ehemaliger Gefängnisleiter schreibt über die Misshandlungen in einer bayrischen Haftanstalt bei Augsburg und belegt die klare Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.
3. Am Beispiel einer Wohungsrazzia wegen eines Postings das Habeck beleidigt haben soll, wir ausbuchstabiert, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ausgehöhlt wird.
Zusammenfassung: auf 240 Seiten wird ein Überblick gegeben über wichtige Bereiche, in denen der Staat, mal im Einzelfall, oft aber systematisch, die Grundrechte aushöhlt oder schlicht bricht.
Preis: 14 €
ISBN: 978-3-596-712380#Grundrechtereport #Grundrechtekomitee
#2025 #Deutschland #freitag #buch #demokratie #Grundrechte #verfassungsschutz #vs #bfv #flucht #gefluchtete #migration #bezahlkarte #Freiburg #Korperverletzung #berufsfreiheit #Datenschutz #bezahlkartestoppen #razzia #durchsuchung #haft #folter #maja #basc #ungarn #augsburg #wohungsdurchsuchung
#palastine #palastinasolidaritat -
Grundrechte-Report 2025 immer lesenswert.
Auch wenn der Report schon im Mai erschienen ist, er ist unverändert aktuell. Namhafte Streiter:innen für die Bürger:innen-Rechte veröffentlichen jedes Jahr einen 'alternativen Verfassungsschutzbericht'. Wo und wie verletzten staatliche Institutionen die Grundrechte ihrer Bürger:innen. Es ist jedes Jahr eine desolate Bestandsaufnahme, und eigentlich müsste der Verfassungsschutz sich selbst und die Exekutive, mitunter auch die Legislative und Judikative überwachen.
Jedem Grundrecht widmen die Autor:innen einen eigenen Beitrag.
Nur drei Beispiele:
1. Bezahlkarte für Geflüchtete
Evident eine Verletzung der Menschenwürde. Zusammengefasst schreibt der Autor:"Elektronische Repression ohne jeglichen Nutzen ". Im diesjährigen Grundrechte-Report wird das Migrationsthema gleich mehrfach behandelt, denn die Rechte Geflüchteter werden systematisch gebrochen. Es geht in weiteren Beiträgen aber genauso um das staatliche Vorgehen gegen Demonstrationen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit Palästina.
2. Misshandlung von Gefangenen
Ein ehemaliger Gefängnisleiter schreibt über die Misshandlungen in einer bayrischen Haftanstalt bei Augsburg und belegt die klare Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.
3. Am Beispiel einer Wohungsrazzia wegen eines Postings das Habeck beleidigt haben soll, wir ausbuchstabiert, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ausgehöhlt wird.
Zusammenfassung: auf 240 Seiten wird ein Überblick gegeben über wichtige Bereiche, in denen der Staat, mal im Einzelfall, oft aber systematisch, die Grundrechte aushöhlt oder schlicht bricht.
Preis: 14 €
ISBN: 978-3-596-712380#Grundrechtereport #Grundrechtekomitee
#2025 #Deutschland #freitag #buch #demokratie #Grundrechte #verfassungsschutz #vs #bfv #flucht #gefluchtete #migration #bezahlkarte #Freiburg #Korperverletzung #berufsfreiheit #Datenschutz #bezahlkartestoppen #razzia #durchsuchung #haft #folter #maja #basc #ungarn #augsburg #wohungsdurchsuchung
#palastine #palastinasolidaritat -
Grundrechte-Report 2025 immer lesenswert.
Auch wenn der Report schon im Mai erschienen ist, er ist unverändert aktuell. Namhafte Streiter:innen für die Bürger:innen-Rechte veröffentlichen jedes Jahr einen 'alternativen Verfassungsschutzbericht'. Wo und wie verletzten staatliche Institutionen die Grundrechte ihrer Bürger:innen. Es ist jedes Jahr eine desolate Bestandsaufnahme, und eigentlich müsste der Verfassungsschutz sich selbst und die Exekutive, mitunter auch die Legislative und Judikative überwachen.
Jedem Grundrecht widmen die Autor:innen einen eigenen Beitrag.
Nur drei Beispiele:
1. Bezahlkarte für Geflüchtete
Evident eine Verletzung der Menschenwürde. Zusammengefasst schreibt der Autor:"Elektronische Repression ohne jeglichen Nutzen ". Im diesjährigen Grundrechte-Report wird das Migrationsthema gleich mehrfach behandelt, denn die Rechte Geflüchteter werden systematisch gebrochen. Es geht in weiteren Beiträgen aber genauso um das staatliche Vorgehen gegen Demonstrationen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit Palästina.
2. Misshandlung von Gefangenen
Ein ehemaliger Gefängnisleiter schreibt über die Misshandlungen in einer bayrischen Haftanstalt bei Augsburg und belegt die klare Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.
3. Am Beispiel einer Wohungsrazzia wegen eines Postings das Habeck beleidigt haben soll, wir ausbuchstabiert, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ausgehöhlt wird.
Zusammenfassung: auf 240 Seiten wird ein Überblick gegeben über wichtige Bereiche, in denen der Staat, mal im Einzelfall, oft aber systematisch, die Grundrechte aushöhlt oder schlicht bricht.
Preis: 14 €
ISBN: 978-3-596-712380#Grundrechtereport #Grundrechtekomitee
#2025 #Deutschland #freitag #buch #demokratie #Grundrechte #verfassungsschutz #vs #bfv #flucht #gefluchtete #migration #bezahlkarte #Freiburg #Korperverletzung #berufsfreiheit #Datenschutz #bezahlkartestoppen #razzia #durchsuchung #haft #folter #maja #basc #ungarn #augsburg #wohungsdurchsuchung
#palastine #palastinasolidaritat -
Grundrechte-Report 2025 immer lesenswert.
Auch wenn der Report schon im Mai erschienen ist, er ist unverändert aktuell. Namhafte Streiter:innen für die Bürger:innen-Rechte veröffentlichen jedes Jahr einen 'alternativen Verfassungsschutzbericht'. Wo und wie verletzten staatliche Institutionen die Grundrechte ihrer Bürger:innen. Es ist jedes Jahr eine desolate Bestandsaufnahme, und eigentlich müsste der Verfassungsschutz sich selbst und die Exekutive, mitunter auch die Legislative und Judikative überwachen.
Jedem Grundrecht widmen die Autor:innen einen eigenen Beitrag.
Nur drei Beispiele:
1. Bezahlkarte für Geflüchtete
Evident eine Verletzung der Menschenwürde. Zusammengefasst schreibt der Autor:"Elektronische Repression ohne jeglichen Nutzen ". Im diesjährigen Grundrechte-Report wird das Migrationsthema gleich mehrfach behandelt, denn die Rechte Geflüchteter werden systematisch gebrochen. Es geht in weiteren Beiträgen aber genauso um das staatliche Vorgehen gegen Demonstrationen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit Palästina.
2. Misshandlung von Gefangenen
Ein ehemaliger Gefängnisleiter schreibt über die Misshandlungen in einer bayrischen Haftanstalt bei Augsburg und belegt die klare Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.
3. Am Beispiel einer Wohungsrazzia wegen eines Postings das Habeck beleidigt haben soll, wir ausbuchstabiert, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ausgehöhlt wird.
Zusammenfassung: auf 240 Seiten wird ein Überblick gegeben über wichtige Bereiche, in denen der Staat, mal im Einzelfall, oft aber systematisch, die Grundrechte aushöhlt oder schlicht bricht.
Preis: 14 €
ISBN: 978-3-596-712380#Grundrechtereport #Grundrechtekomitee
#2025 #Deutschland #freitag #buch #demokratie #Grundrechte #verfassungsschutz #vs #bfv #flucht #gefluchtete #migration #bezahlkarte #Freiburg #Korperverletzung #berufsfreiheit #Datenschutz #bezahlkartestoppen #razzia #durchsuchung #haft #folter #maja #basc #ungarn #augsburg #wohungsdurchsuchung
#palastine #palastinasolidaritat -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Fallgruppen
#Auffanggrundrecht#Einschränkungen von #wirtschaftlicher #Tätigkeit ohne #berufsregelnder #Tendenz
Vgl. #Berufsfreiheit Art. 12 GG#Auferlegung #öffentlich #rechtlicher #Aufgaben
Nicht Art. 14, da #Vermögen von #Eigentumsgarantie nicht #umfasst#Zwangsmitgliedschaft in einem #öffentlich #rechtlichen #Verband
Art. 9 GG nicht #betroffen, da nur auf #private #Verbände #bezogen -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Fallgruppen
#Auffanggrundrecht#Einschränkungen von #wirtschaftlicher #Tätigkeit ohne #berufsregelnder #Tendenz
Vgl. #Berufsfreiheit Art. 12 GG#Auferlegung #öffentlich #rechtlicher #Aufgaben
Nicht Art. 14, da #Vermögen von #Eigentumsgarantie nicht #umfasst#Zwangsmitgliedschaft in einem #öffentlich #rechtlichen #Verband
Art. 9 GG nicht #betroffen, da nur auf #private #Verbände #bezogen -
#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schrankenschranken#Stufe #Berufsausübung
#Zweck: #Schutz eines #Gemeinschaftsgutes#Stufe #Subjektive #Zulassungsvoraussetzungen
#Zweck: #Schutz eines #besonders #wichtigen #Gemeinschaftsgutes#Stufe #Objektive #Zulassungsvoraussetzungen
#Abwehr #schwerer #nachweisbarer bzw. höchst #wahrscheinlicher #Gefahren -
#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schrankenschranken#Stufe #Berufsausübung
#Zweck: #Schutz eines #Gemeinschaftsgutes#Stufe #Subjektive #Zulassungsvoraussetzungen
#Zweck: #Schutz eines #besonders #wichtigen #Gemeinschaftsgutes#Stufe #Objektive #Zulassungsvoraussetzungen
#Abwehr #schwerer #nachweisbarer bzw. höchst #wahrscheinlicher #Gefahren -
#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit - #Schrankenschranken#Voraussetzungen für die #Rechtfertigung eines #Eingriffs #steigen, je #stärker in die #Berufswahlfreiheit #eingegriffen wird.
1. #Stufe
#Gewöhnliche #Verhältnismäßigkeitsprüfung2. #Stufe
#Erforderlichkeit wird #anhand #Möglichkeit #milderen #Eingriffs in #Berufsausübung in #Frage gestellt.13,3 #Grundrechte #Nußberger
-
#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit - #Schrankenschranken#Voraussetzungen für die #Rechtfertigung eines #Eingriffs #steigen, je #stärker in die #Berufswahlfreiheit #eingegriffen wird.
1. #Stufe
#Gewöhnliche #Verhältnismäßigkeitsprüfung2. #Stufe
#Erforderlichkeit wird #anhand #Möglichkeit #milderen #Eingriffs in #Berufsausübung in #Frage gestellt.13,3 #Grundrechte #Nußberger
-
#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #SchrankenschrankenDrei-#Stufen-#Theorie
#Apothekenurteil, #BVerfGE 7, 377
#Stufen nach #Möglichkeit der #Intensität des #Eingriff1. #Stufe
#Berufsausübung
#Art und #Weise, in denen sich die #berufliche #Tätigkeit #vollzieht.2.und 3. #Stufe: #Berufswahl
#Subjektive #Zulassungsvoraussetzungen 2. #Stufe
#Objektive #Zulassungsvoraussetzungen 3. #Stufe -
#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #SchrankenschrankenDrei-#Stufen-#Theorie
#Apothekenurteil, #BVerfGE 7, 377
#Stufen nach #Möglichkeit der #Intensität des #Eingriff1. #Stufe
#Berufsausübung
#Art und #Weise, in denen sich die #berufliche #Tätigkeit #vollzieht.2.und 3. #Stufe: #Berufswahl
#Subjektive #Zulassungsvoraussetzungen 2. #Stufe
#Objektive #Zulassungsvoraussetzungen 3. #Stufe -
#Berufsfreiheit
#Rechtfertigung von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schranken#Auslegung der #Schranken #entspricht nicht dem #Wortlaut von Art. 12 Abs. 1 #GG;
Art. 12 Abs. 1 #GG ist #einheitlich #Grundrecht der #Berufsfreiheit#Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 S. 2 #GG wird auf #Berufswahlfreiheit #ausgedehnt;
#Wertung von #geregelt werden als #einfacher #Gesetzesvorbehalt; #Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 #GG #entfällt (!); -
#Berufsfreiheit
#Rechtfertigung von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schranken#Auslegung der #Schranken #entspricht nicht dem #Wortlaut von Art. 12 Abs. 1 #GG;
Art. 12 Abs. 1 #GG ist #einheitlich #Grundrecht der #Berufsfreiheit#Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 S. 2 #GG wird auf #Berufswahlfreiheit #ausgedehnt;
#Wertung von #geregelt werden als #einfacher #Gesetzesvorbehalt; #Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 #GG #entfällt (!); -
#Berufsfreiheit
#Eingriff in die #Berufsfreiheit#Besonders #gestufter #Eingriffsbegriff (!)
#Unterscheidung nach:
#Unmittelbarer #Berufsbezug
#Objektiv #berufsregelnde #TendenzSoweit nicht ein #klassischer #Eingriff #vorliegt, ist #ausschlaggebend, ob das #hoheitliche #Verhalten eine #objektiv #berufsregelnde #Tendenz #aufweist.
-
#Sachlicher #Schutzbereich
Art. 12 Abs. 1 S. 1 #GG#Freie #Wahl des #Arbeitsplatzes
- #Wahl des #Arbeitgebers
- #Wahl des #konkreten #Orts der #Tätigkeit
- #Wahl der #konkreten #Tätigkeit#Freie #Wahl der #Ausbildungsstätte
- #Freiheit der #gesamten #berufsbezogenen #Ausbildung#Kein #Teilhaberecht, aber #Sozialstaatsprinzip gilt. #Gleichheit der #Kriterien für alle.
-
#Frage nach #Unterscheidbarkeit von #Berufswahl und #Berufsausübung
#BVerfGE 7, 377: #Einheitlicher #Schutzbereich, #Einheitliches #Grundrecht;
Durch #Ausübung des #Berufes wird die #Wahl #bestätigt.Aber: #Unterschiede bei der #Rechtfertigung!
#Gewährleistungsumfang #unterscheidbar nach
#Freiheit der #Berufswahl (ob)
#Freiheit der #Berufsausübung (wie) -
#Frage nach #Unterscheidbarkeit von #Berufswahl und #Berufsausübung
#BVerfGE 7, 377: #Einheitlicher #Schutzbereich, #Einheitliches #Grundrecht;
Durch #Ausübung des #Berufes wird die #Wahl #bestätigt.Aber: #Unterschiede bei der #Rechtfertigung!
#Gewährleistungsumfang #unterscheidbar nach
#Freiheit der #Berufswahl (ob)
#Freiheit der #Berufsausübung (wie) -
#Definition #Beruf: #Jede auf #Dauer #angelegte, der #Schaffung und #Erhaltung einer #Lebensgrundlage #dienende #Tätigkeit.
#Unerheblich ob #selbstständig oder #unselbstständig, #öffentlicher #Dienst oder #Privatwirtschaft;
Auf #Dauer #angelegt: #Entscheidend #Absicht, nicht #tatsächliche #Dauer;
#Form #unmaßgeblich;#Verbote sind erst über #Rechtfertigungsprüfung #relevant
-
#Definition #Beruf: #Jede auf #Dauer #angelegte, der #Schaffung und #Erhaltung einer #Lebensgrundlage #dienende #Tätigkeit.
#Unerheblich ob #selbstständig oder #unselbstständig, #öffentlicher #Dienst oder #Privatwirtschaft;
Auf #Dauer #angelegt: #Entscheidend #Absicht, nicht #tatsächliche #Dauer;
#Form #unmaßgeblich;#Verbote sind erst über #Rechtfertigungsprüfung #relevant
-
Art. 12 Abs. 1 #GG
#Deutschengrundrecht
Art. 12. Abs. 2
#Jedermann - Wenn #Niemand, dann...
Art. 12 Abs. 3
#Jedermann#Persönlich(er) #Schutzbereich
Art. 12 Abs. 1 #GG
#Wortlaut #Deutsch(e); #Ausländer #subsidiär nach #Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 #GG #geschützt
#EU-#Ausländer: #Diskriminierungsverbot #aufgrund von #Staatsangehörigkeit; Art. 2 Abs. 1 #GG #entsrechend #ausfüllen;#Juristische #Personen Art. 19 Abs. 3 #GG auch.
-
Keine #Explizierung in #WRV und #EMRK;
#Frage nach #Wirtschaftsordnung des #GG, und darüber #Prägung des #Berufsumfeldes#BVerfGE 4,7,17 #Investitionshilfe
#Grundgesetz #garantiert weder die #wirtschaftspolitische #Neutralität der #Regierungsgewalt und #Gesetzgebungsgewalt noch eine nur mit #marktkonformen #Mitteln zu #steuernde #Soziale #Marktwirtschaft#Wirtschaftspolitische #Neutralität: #Einschränkung durch #freie #Berufswahl