#tatigkeit — Public Fediverse posts
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#Merkmal für #Begriff:
- #technisch #bestimmte #Arbeitsteilung
- #Arbeitszerlegung
- #Mechanisierung von #Arbeitsvorgängen
- #planmäßig #organisierte #massenhafte #Zusammenfassung von #Arbeitsvorgängen
#Zuordnung von #Arbeitenden zu #bestimmten #Arbeitsgängen
- #Trennung #kontrollierende und #planende #Tätigkeit von #ausführender#Lexikon zur #Soziologie; #Industrie (S.301)
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#Umkehrung des #Problems von #BullshitJobs durch #Reflexion der #Selbstauskunft von #Zufriedenheit mit #anscheinend #sinnlosen #Tätigkeiten #betroffener: #Gemeinsamkeit des #Fehlens eines #Spielraumes für #Desillusionierung oder #Verwirrung als #Ordnungskriterium für #Selbstzufriedenheit mit #persönlicher #Verortung.
#Unterscheidung zur #Selbstexklusion von #Ordnungssuche;
#Empirizität; #Ordnung; #objektive #Hermeneutik; #Selbstselektion;
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#Unterscheidung von #reinem #Marktwert und #gesellschaftlichem #Wert;
Die #Einschätzung des #Beschäftigten über seine #Situation sei #angemessenes #Werturteil, weil bislang #niemand ein #angemesseneres #Urteil bzgl. der #Bemessung eines #sozialen #Wertes einer #Tätigkeit #entdeckt habe.
#Beobachter; #Bewertung; #Bewertungsmaßstab; #Arbeitsdefinition
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Der #Systembegriff erlaubt, durch #Zurechnung von #Funktionen, als #Alternative zu auf #Kausalität #basierenden #Handlungen, die #Versachlichung der #Bestimmungen von #Institutionen;
#Dasein in #Tätigkeit #gedacht;
#Rechtstheorie, 2. Vorlesung;
Klaus #Stern - #Staatsrecht, Bd. 2, 1980, § 37 Kap. I S.560 -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Fallgruppen
#Auffanggrundrecht#Einschränkungen von #wirtschaftlicher #Tätigkeit ohne #berufsregelnder #Tendenz
Vgl. #Berufsfreiheit Art. 12 GG#Auferlegung #öffentlich #rechtlicher #Aufgaben
Nicht Art. 14, da #Vermögen von #Eigentumsgarantie nicht #umfasst#Zwangsmitgliedschaft in einem #öffentlich #rechtlichen #Verband
Art. 9 GG nicht #betroffen, da nur auf #private #Verbände #bezogen -
#Definition #Beruf: #Jede auf #Dauer #angelegte, der #Schaffung und #Erhaltung einer #Lebensgrundlage #dienende #Tätigkeit.
#Unerheblich ob #selbstständig oder #unselbstständig, #öffentlicher #Dienst oder #Privatwirtschaft;
Auf #Dauer #angelegt: #Entscheidend #Absicht, nicht #tatsächliche #Dauer;
#Form #unmaßgeblich;#Verbote sind erst über #Rechtfertigungsprüfung #relevant
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#Gewissensfreiheit
Art. 4 Abs. 1 S. 1 #GG#Definition #Gewissen
#BVerfGE, #Beschluss vom 26.08.1992 - 2 BvR 478/92#Ernste #sittliche, d.h. an den #Kategorien von #Gut und #Böse #orientierte #Entscheidung, die man als für sich #bindend und #unbedingt #verpflichtend #innerlich #erfährt.
#Unterscheidung von #Forum #Internum und #Forum #Externum
#Geschützte #Handlungen: #Weites #Verständnis; #Glaubensgeleitete #Tätigkeit
12,2 #Grundrechte #Nußberger