#gesetzgebung — Public Fediverse posts
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Mit der #Ampelkoalition wurde erst eine #Ueberwindung von "#HartzIV" versprochen und wie das gehen soll, wenn nicht auch das #SGBII als ideologisch identifiziert wird, kann niemand erklären, denn die umgangssprachliche Bezeichnung von "Hartz IV" bezog sich ja auf diese #Gesetzgebung❗
Mit dem #Buergergeld kam jedoch keine Überwindung des #SGBII Im Gegenteil.
Wesentliche strukturelle Not & Formen der Partiellen Entrechtung bezogen auf #Grundrechte blieben im SGBII des Buergergeldes erhalten
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Mit der #Ampelkoalition wurde erst eine #Ueberwindung von "#HartzIV" versprochen und wie das gehen soll, wenn nicht auch das #SGBII als ideologisch identifiziert wird, kann niemand erklären, denn die umgangssprachliche Bezeichnung von "Hartz IV" bezog sich ja auf diese #Gesetzgebung❗
Mit dem #Buergergeld kam jedoch keine Überwindung des #SGBII Im Gegenteil.
Wesentliche strukturelle Not & Formen der Partiellen Entrechtung bezogen auf #Grundrechte blieben im SGBII des Buergergeldes erhalten
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Mit der #Ampelkoalition wurde erst eine #Ueberwindung von "#HartzIV" versprochen und wie das gehen soll, wenn nicht auch das #SGBII als ideologisch identifiziert wird, kann niemand erklären, denn die umgangssprachliche Bezeichnung von "Hartz IV" bezog sich ja auf diese #Gesetzgebung❗
Mit dem #Buergergeld kam jedoch keine Überwindung des #SGBII Im Gegenteil.
Wesentliche strukturelle Not & Formen der Partiellen Entrechtung bezogen auf #Grundrechte blieben im SGBII des Buergergeldes erhalten
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Mit der #Ampelkoalition wurde erst eine #Ueberwindung von "#HartzIV" versprochen und wie das gehen soll, wenn nicht auch das #SGBII als ideologisch identifiziert wird, kann niemand erklären, denn die umgangssprachliche Bezeichnung von "Hartz IV" bezog sich ja auf diese #Gesetzgebung❗
Mit dem #Buergergeld kam jedoch keine Überwindung des #SGBII Im Gegenteil.
Wesentliche strukturelle Not & Formen der Partiellen Entrechtung bezogen auf #Grundrechte blieben im SGBII des Buergergeldes erhalten
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Mit der #Ampelkoalition wurde erst eine #Ueberwindung von "#HartzIV" versprochen und wie das gehen soll, wenn nicht auch das #SGBII als ideologisch identifiziert wird, kann niemand erklären, denn die umgangssprachliche Bezeichnung von "Hartz IV" bezog sich ja auf diese #Gesetzgebung❗
Mit dem #Buergergeld kam jedoch keine Überwindung des #SGBII Im Gegenteil.
Wesentliche strukturelle Not & Formen der Partiellen Entrechtung bezogen auf #Grundrechte blieben im SGBII des Buergergeldes erhalten
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#Gesetzgebung zur #Regulierung von #Plattformen;
#Digitalkonferenz #DLD: #Technologie zu #wichtig, um sie als #Machtoption nicht zu #vereinnahmen; #Europa als #Beispiel für #Widerstand gegen #Macht der #Digitalkonzerne: #Wirkungsweise #zielgerichteter #Adressierung aufgrund #politischer #Einstellungen durch #System der #Sammlung von #Nutzerdaten
#Vereinnahmung; #Adressabilität; #NetzDG
#Welt, 29.01.20, #Feuilleton, S.20, Christian #Meier - #Verschwörung für ein #menschliches #Internet
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#Gesetzgebung zur #Regulierung von #Plattformen;
#Digitalkonferenz #DLD: #Technologie zu #wichtig, um sie als #Machtoption nicht zu #vereinnahmen; #Europa als #Beispiel für #Widerstand gegen #Macht der #Digitalkonzerne: #Wirkungsweise #zielgerichteter #Adressierung aufgrund #politischer #Einstellungen durch #System der #Sammlung von #Nutzerdaten
#Vereinnahmung; #Adressabilität; #NetzDG
#Welt, 29.01.20, #Feuilleton, S.20, Christian #Meier - #Verschwörung für ein #menschliches #Internet
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Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Objektives #Recht als #Gesamtheit des #Rechts.
Art. 1 Abs. 3 GG #Grundrechtsbindung von #Gesetzgebung, #Exekutive und #Rechtsprechung als #unmittelbar #geltendes #Recht und
Art. 20 Abs. 3 #Verfassungsmäßige #Ordnung, #Gesetz und #Recht#Subjektives #Recht:
Art. 19 Abs. 4
#Jemand, der in #seinen #Rechten #verletzt wird...#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Objektives #Recht als #Gesamtheit des #Rechts.
Art. 1 Abs. 3 GG #Grundrechtsbindung von #Gesetzgebung, #Exekutive und #Rechtsprechung als #unmittelbar #geltendes #Recht und
Art. 20 Abs. 3 #Verfassungsmäßige #Ordnung, #Gesetz und #Recht#Subjektives #Recht:
Art. 19 Abs. 4
#Jemand, der in #seinen #Rechten #verletzt wird...#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger