#merkmal — Public Fediverse posts
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Die #Macht eines #Staates lasse sich daran #erkennen, ob seine #Nachbarn ihm #Subsidien #bezahlen.
Erinnert neben dem #Schutzgeld an die #Mafia an #Spenden an #lokale #Vereine oder die #Kirchengemeinde: Dem #mächtigen wird #gegeben ohne #verbindliche #Gegenleistung;
#Merkmale #staatlicher #Strukturen
#Machiavelli #Discorsi, S.277
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#Feudale #Strukturen als #Unterscheidung zu #funktionaler #Differenzierung sei teilweise #beobachtbar
#Kennzeichen für #Feudalismus sei ein #System der #Umverteilung auf #Grundlage #juristischer #Rechte und #Traditionen. #Überschneidung #politischer und #wirtschaftlicher #Überlegungen.
#Differenzierung von #Wirtschaft und #Politik sei #Merkmal der #Industrialisierung.
#direkte #juristisch #politische #Gewinnung; #Entdifferenzierung
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
-> #Staatsangehörigkeit
Aufnahme des #Kriteriums als #Problem, weil die #Differenzierung nach #Staatsangehörigkeit #Teil der #Grundrechte ist.Dennoch #Subsumption unter Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: #Strenger #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach #neuer #Formel;
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtsgeschichte
#Gleichbehandlung #eingetragener #Lebenspartnerschaft
#BVerfGE 131, 239#Tertium #Comparationis: #Rechtlich #verbindlich #verfasste #Lebensform;
#Anforderungen an #Rechtfertigung #strenger, je mehr #Annäherung an in Art. 3 Abs. 3 GG #genannte #Merkmale#Verfassungsändernder #Gesetzgeber hat #sexuelle #Orientierung nicht in Art. 3 Abs. 3 GG #aufgenommen
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtsgeschichte
#Gleichbehandlung #eingetragener #Lebenspartnerschaft
#BVerfGE 131, 239#Tertium #Comparationis: #Rechtlich #verbindlich #verfasste #Lebensform;
#Anforderungen an #Rechtfertigung #strenger, je mehr #Annäherung an in Art. 3 Abs. 3 GG #genannte #Merkmale#Verfassungsändernder #Gesetzgeber hat #sexuelle #Orientierung nicht in Art. 3 Abs. 3 GG #aufgenommen
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit
iSv #Ungleichbehandlung durch den #Gesetzgeber#Stand der #Dinge: #Gleitende #Formel
Fängt bei #Willkürformel an und #endet bei #strengen #Verhältnismäßigkeit iSd #neuen #Formel#BVerfGE 138,136
#Stufenloser #Prüfungsmaßstab#Verschärfung #verfassungsrechtlicher #Anforderung, je weniger #Einzelne über #Merkmal #disponieren kann
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Verantwortung iSv #Bindung der #Legislative:
Welche #Merkmale als #maßgeblich angesehen werden, im #Recht #gleich oder #verschieden #behandelt zu werden ist #Sache des #Gesetzgebers. Art. 3 Abs. 1 GG ist ein #Verbot, #Art und #Ausmaß #tatsächlicher #Unterschiede #sachwidrig außer #Acht zu lassen.
#Gebot an #Gerechtigkeit #orientierter #Betrachtungsweise.#BVerfGE 103, 242
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Der #Streit als #juristisches #Problem
#Problemstellungen:
- #Unklare #Definitionen
- #Ausfüllungsbedürftige #Merkmale
- #Rechtsfortbildung
-> #Ungeschriebene #Tatbestandsmerkmale
-> #Teleologische #Reduktion
-> #Analogien#Perspektivität als #Lösung durch #Vertretbarkeit einer #Lösungsansicht iSv #Legitimität von #Argumentation
#Gutachten #Gutachtenstil #Medienwechsel #Buchdruck #Streitdarstellung #Auslegungsmethode