#orientiert — Public Fediverse posts
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Verantwortung iSv #Bindung der #Legislative:
Welche #Merkmale als #maßgeblich angesehen werden, im #Recht #gleich oder #verschieden #behandelt zu werden ist #Sache des #Gesetzgebers. Art. 3 Abs. 1 GG ist ein #Verbot, #Art und #Ausmaß #tatsächlicher #Unterschiede #sachwidrig außer #Acht zu lassen.
#Gebot an #Gerechtigkeit #orientierter #Betrachtungsweise.#BVerfGE 103, 242
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#Gewissensfreiheit
Art. 4 Abs. 1 S. 1 #GG#Definition #Gewissen
#BVerfGE, #Beschluss vom 26.08.1992 - 2 BvR 478/92#Ernste #sittliche, d.h. an den #Kategorien von #Gut und #Böse #orientierte #Entscheidung, die man als für sich #bindend und #unbedingt #verpflichtend #innerlich #erfährt.
#Unterscheidung von #Forum #Internum und #Forum #Externum
#Geschützte #Handlungen: #Weites #Verständnis; #Glaubensgeleitete #Tätigkeit
12,2 #Grundrechte #Nußberger
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- #Verwirklichungsstadien der #Straftat:
#Orientiert sich am #zeitlichen #Ablauf:#Vorbereitung, #Versuch, #Vollendung, #Beendigung
#Vorbereitung in der #Regel nicht #strafbar, #Außnahme § 30 Abs. 2 #StGB
#Versuch: #Legaldefinition § 22 #StGB: Eine #Straftat #versucht, wer nach seiner #Vorstellung von der #Tat zur #Verwirklichung des #Tatbestandes #unmittelbar #ansetzt.
#Vollendung und #Beendigung teils #unterscheidbar
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 03 -
- #Verwirklichungsstadien der #Straftat:
#Orientiert sich am #zeitlichen #Ablauf:#Vorbereitung, #Versuch, #Vollendung, #Beendigung
#Vorbereitung in der #Regel nicht #strafbar, #Außnahme § 30 Abs. 2 #StGB
#Versuch: #Legaldefinition § 22 #StGB: Eine #Straftat #versucht, wer nach seiner #Vorstellung von der #Tat zur #Verwirklichung des #Tatbestandes #unmittelbar #ansetzt.
#Vollendung und #Beendigung teils #unterscheidbar
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 03 -
#Prüfungsschema an #Frage #orientiert, was eine #Tat im #Sinn einer #Straftat ist.
#Unrecht: #Verstoß gegen #Verhaltensnorm;
I. #Tatbestandsmäßigkeit: #Handlung, #Erfolg, #Kausalität, #Zurechnung, #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit: #Fehlen von #Rechtfertigungsgrund
III. #Schuld: #Fehlen von #Schuldausschließungsgrund / #Entschuldigungsgrund#Mögliches #Ergebnis: #Erfüllung der #Sanktionsnorm
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02 -
#Interaktionsfreies #Handeln ist #soziales #Handeln, dass zwar im #Alleinsein geschieht, das sich
aber an den #sozialen #Folgewirkungen #orientiert; ein
Handeln also, das sich für die #Erwartung auf #Kommunikation #beobachtbar macht und diese #Beobachtbarkeit #selbstreflexiv behandelt.#Orientierung #Interaktion #Kommunikation
#Immersion und der #Verlust #symbiotischer #Symbole - #Leib und #Netz, #Erlangen 2015