#arbeitsvertrag — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #arbeitsvertrag, aggregated by home.social.
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Ein #Datentrog wächst weiter.
Fast jedes Jahr erweitert die Regierung das #Ausländerzentralregister, eine der größten #Datensammlungen des #Bundes. Nun sollen Volltext-Dokumente in der Sammlung landen, die zur #Identitätsklärung beitragen könnten – egal ob #Heiratsurkunde oder #Arbeitsvertrag. Außerdem will die #schwarz_rote #Regierung #Fingerabdrücke länger speichern.
https://netzpolitik.org/2025/auslaenderzentralregister-ein-datentrog-waechst-weiter/#netzpolitik-pw
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Aktionstag gegen Lohnraub (18.10.)
Gemeinsam gegen unbezahlte Löhne:
Wenn du keinen Urlaub nehmen darfst…
Wenn du unbezahlte Überstunden leisten musst…
Wenn du bei Krankheit keinen Lohn erhältst…
Wenn du zu wenige Stunden bekommst…
Wenn du für gleiche Arbeit ungleich bezahlt wirst…
Wenn du beim Gehalt diskriminiert wirst…
Wenn dir ohne #Arbeitsvertrag kein #Arbeitslosengeld zusteht…
Wenn du nicht sozialversichert wirst…
DANN IST DAS LOHNRAUB!Was tun, wenn dein Gehalt nicht ausgezahlt wird?
Wir informieren über das weit verbreitete Problem der nicht-ausgezahlten Löhne und vorenthaltenen #Sozialleistungen. Auch unbezahlte #Überstunden, nicht-gewährter #Urlaubsanspruch, diskriminierende #Unterbezahlung oder die Unterschlagung von #Sozialabgaben gehören dazu. Ebenso wie alle Formen von #Zwangsarbeit oder moderner #Sklaverei, beispielsweise in Gefängnissen oder beim #Menschenhandel.
Kämpfen wir selbstorganisiert
gegen Ausbeutung, Ungleichheit und Unterdrückung!
Weg mit Zwangsarbeit und moderner Sklaverei!Aktionstag des ASN Köln
Samstag, 18.10., 15 UhrTreffpunkt: vor dem Autonomen Zentrum,
Luxemburger Str. 93, Köln-Sülzhttps://asnkoeln.wordpress.com/2025/10/03/aktionstag-gegen-lohnraub-18-10/
Im Rahmen der „Aktionswoche gegen unbezahlte Löhne“ der Internationalen Arbeiter*innen-Assoziation (IAA)
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Wir machen die Erfahrung das #Anträge nicht bearbeitet werden, wenn nicht der ganze #Mietvertrag (Was bei 'Deutsche Wohnen' schon mal 90 Seiten sein können), oder wenn nicht der gesamte #Arbeitsvertrag vorliegt.
Ausreichend sind aber die leistungsrelevanten Teile!
Das geht aus dieser "Arbeitshilfe SGB II / Hinweise zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte" aus der Tabelle auf Seite 12 und Seite 14 hervor:
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Ob BSU bezahlt wird, hängt davon ab, ob der Arbeitsplatz als vollwertiger Bildschirmarbeitsplatz gilt. Manche Arbeitgeber argumentieren, dass Tätigkeitswechsel keine 100%ige Bildschirmarbeit darstellen. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können jedoch bezahlte Pausen vorschreiben.
#BezahltePausen #Arbeitsvertrag #Tarifvertrag #bsu -
#Befristung ab #Alter von 52:
§ 620 Abs. 3 BGB
Für #Arbeitsverträge, die auf #bestimmte #Zeit #abgeschlossen werden, gilt das #Teilzeit- und #Befristungsgesetz§ 14 Abs. 3 #TzBfG
Die #kalendermäßige #Befristung eines #Arbeitsvertrages ohne #Vorliegen eines #sachlichen #Grundes ist bis zu einer #Dauer von #fünf #Jahren #zulässig, wenn der #Arbeitnehmer bei #Beginn des #befristeten #Arbeitsverhältnisses das 52. #Lebensjahr #vollendet hat...#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
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#Unterscheidung #unechte und #echte #Formvorschrift
#Formvorschriften:
#Abschluss eines #Arbeitsvertrages -> #formlos
#Einschränkung §2 Abs. 1 S. 1 #NachwG (#unechte #Formvorschrift)#Auflösungsvertrag & #Kündigung § 623 #BGB
#Schriftform; die #elektronische #Form ist #ausgeschlossen;
#echte #Formvorschrift: #Rechtsfolge bei #Nichteinhaltung: § 125 #BGB: #Nichtig#Befristung § 620 #BGB, §§ 14ff. #TzBfG
#Schriftform nach § 14 Abs. 4 #TzBfG#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
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#Entgelt ohne #Arbeitsleistung
§ 611a #BGB #Arbeitsvertrag: #Vertrag zwischen Arbeitnehmer der #leisten muss und einem #anderen der zu #Gegenleistung nach § 326 Abs. 1 S. 1 #BGB #verpflichtet ist
#Wechselseitige #Verpflichtung;
#Wegrisiko als #Risiko des #Schuldners #Arbeitnehmerangelegenheit;
#Betriebsrisiko #Angelegenheit des #Arbeitgeber#Sonderfall: § 616 #BGB #Vorübergehende #Verhinderung; #Vergütung nicht #verlustig; teils laut #Tarifvertrag
#Körner #Arbeitsvertragsrecht 27.05.21
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#Entgelt ohne #Arbeitsleistung
§ 611a #BGB #Arbeitsvertrag: #Vertrag zwischen Arbeitnehmer der #leisten muss und einem #anderen der zu #Gegenleistung nach § 326 Abs. 1 S. 1 #BGB #verpflichtet ist
#Wechselseitige #Verpflichtung;
#Wegrisiko als #Risiko des #Schuldners #Arbeitnehmerangelegenheit;
#Betriebsrisiko #Angelegenheit des #Arbeitgeber#Sonderfall: § 616 #BGB #Vorübergehende #Verhinderung; #Vergütung nicht #verlustig; teils laut #Tarifvertrag
#Körner #Arbeitsvertragsrecht 27.05.21
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§ 611a #BGB
Durch #Arbeitsvertrag wird der #Arbeitnehmer im #Dienste eines #anderen zur #Leistung #weisungsgebundener, #fremdbestimmter #Arbeit in #persönlicher #Abhängigkeit #verpflichtetDie #überwiegende #Anzahl der #Prozesse am #Arbeitsgericht sind #Fälle die nach #Beendigung des #Arbeitsverhältnis #angestrebt werden
#Organisationszwang #Kontrolle #Zwang #Organisation
#SZ 21.05.2021 Paulina #Würminghausen, Ins #Home-Office? #Keine #Chance, #Wirtschaft
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#Wirkung einer #Anfechtung
§ 142 I #BGB Wird ein #anfechtbares #Rechtsgeschäft #angefochten, so ist es als von #Anfang an #nichtig #anzusehen
#Ausnahme bei #Anfechtung eines #Arbeitsvertrag: #Rechtsfolge ex #nunc
#Irrtumsproblematik verzwickt: Nur unter ganz #eng(en) #Voraussetzungen. Man muss sich #geirrt haben, einen #Arbeitsvertrag #abschließen zu #wollen. Ist #regelmäßig nicht der #Fall
#Eigenschaftsirrtum nicht #gängig
#Arglistige #Täuschung §123 #BGB #gängiger -
#Wirkung einer #Anfechtung
§ 142 I #BGB Wird ein #anfechtbares #Rechtsgeschäft #angefochten, so ist es als von #Anfang an #nichtig #anzusehen
#Ausnahme bei #Anfechtung eines #Arbeitsvertrag: #Rechtsfolge ex #nunc
#Irrtumsproblematik verzwickt: Nur unter ganz #eng(en) #Voraussetzungen. Man muss sich #geirrt haben, einen #Arbeitsvertrag #abschließen zu #wollen. Ist #regelmäßig nicht der #Fall
#Eigenschaftsirrtum nicht #gängig
#Arglistige #Täuschung §123 #BGB #gängiger -
#Anfechtung eines #Arbeitsvertrages im #Unterschied zur #Kündigung des #Vertrages #möglich bei #Arglistiger #Täuschung nach § 123 #BGB und #Eigenschaftsirrtum nach § 119 II #BGB.
§119 II betrifft insb. #Kompetenzen wie #Fremdsprachenkenntnisse.
#Besonderheit #Wirkung als #Unwirksamkeit der #Anfechtung #ex #nunc im #Unterschied zu ex #ante;
#Grund: #Enge #Bindung und #Dauerschuldverhältnis
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht, Marita #Körner, 06.05.2021
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#Anfechtung eines #Arbeitsvertrages im #Unterschied zur #Kündigung des #Vertrages #möglich bei #Arglistiger #Täuschung nach § 123 #BGB und #Eigenschaftsirrtum nach § 119 II #BGB.
§119 II betrifft insb. #Kompetenzen wie #Fremdsprachenkenntnisse.
#Besonderheit #Wirkung als #Unwirksamkeit der #Anfechtung #ex #nunc im #Unterschied zu ex #ante;
#Grund: #Enge #Bindung und #Dauerschuldverhältnis
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht, Marita #Körner, 06.05.2021