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#auslanderzentralregister — Public Fediverse posts

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  1. + Das #Ausländerzentralregister enthält Millionen sensibler Datensätze. Wegen seines Umfangs und der Zugriffsmöglichkeiten steht es seit Jahren in der Kritik. Nun soll es weiter ausgebaut werden: Bestimmte Informationen sollen künftig von selbst an Behörden fließen.

    Neues Gesetz - Behörden erhalt...

  2. Das #Ausländerzentralregister enthält Millionen sensibler Datensätze. Wegen seines Umfangs und der Zugriffsmöglichkeiten steht es seit Jahren in der Kritik. Nun soll es weiter ausgebaut werden: Bestimmte Informationen sollen künftig von selbst an Behörden fließen.

    Neues Gesetz - Behörden erhalt...

  3. Parlamentsrevue: PR073 #Vorratsdaten, #Sicherheitspaket, #Krankenversicherung und #Heizungen

    Über die 88.-90. Sitzung des #Bundestag vom 08.-10. Juli 2026

    Sabrina Gehder beginnt mit jeder Menge #Überwachung, inklusive #Vorratsdatenspeicherung, Sicherheitspaket und biometrischen Daten im #Ausländerzentralregister.

    Und dann kam mir noch das #GKV-Gesetz und das #Gebäudenergiegesetz dazwischen.

    Mediendatei:
    parlamentsrevue.de/podlove/fil

    Webseite der Episode:
    parlamentsrevue.de/2026/07/12/

    @parlamentsrevue 👍😇

  4. Zum Jahresende 2025 lebten 192 155 ausländische Personen in #SachsenAnhalt. Das waren 3 055 Personen mehr als ein Jahr zuvor (2024: 189 100).
    Das entsprach einem Anstieg um 1,6 %.
    Mehr📊Informationen zum #Ausländerzentralregister:
    lsaurl.de/uQl2Nj

    #bevolkerung

  5. Ausländerzentralregister

    Ein Datentrog wächst weiter

    Fast jedes Jahr erweitert die Regierung das Ausländerzentralregister, eine der größten Datensammlungen des Bundes. Nun sollen Volltext-Dokumente in der Sammlung landen, die zur Identitätsklärung beitragen könnten – egal ob Heiratsurkunde oder Arbeitsvertrag. Außerdem will die schwarz-rote Regierung Fingerabdrücke länger speichern.

    Fehlzeiten beim Integrationskurs, Tuberkulose-Untersuchungen, Asylentscheidungen – all das sind Informationen, die im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert werden können. 26 Millionen personenbezogene Datensätze enthalte das AZR derzeit, zu allen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die mindestens drei Monate in Deutschland leben oder gelebt haben.

    Wie viele Daten dort abgelegt werden, hängt davon ab, welchen Status eine Person hat: Geht es um eine Person aus der EU? Dann sind es weniger Informationen. Geht es um Asylantragstellende, sind es besonders viele.

    Nach dem Willen der schwarz-roten Bundesregierung sollen es künftig noch wesentlich mehr werden, so steht es in einem Gesetzentwurf zur „Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ oder auch: Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz, MDWG. Auf diesen Entwurf hatte sich das Bundeskabinett am 17. Dezember geeinigt. Damit reiht sich eine weitere Ausdehnung des Riesendatenspeichers in eine Liste fast jährlicher gesetzlicher Aufwüchse ein.

    Heiratsurkunde und Arbeitsvertrag ins AZR?

    Das AZR soll dem aktuellen Entwurf zufolge unter anderem bald amtliche und nichtamtliche Dokumente zur Identitätsklärung im Volltext enthalten können, wenn eine Person keine amtlichen Ausweisdokumente vorlegen konnte. Damit soll laut Gesetzesbegründung vermieden werden, dass Unterlagen etwa bei einem Zuständigkeitswechsel mehrfach vorgelegt werden müssen. Derartige Dokumente – seien es Heiratsurkunden oder alte Arbeitsverträge – können eine Menge zusätzlicher Informationen enthalten. „Vor einer Speicherung ist sicherzustellen, dass nur diejenigen Angaben enthalten sind, die für die Identitätsklärung erforderlich sind“, heißt es daher in der Gesetzesbegründung.

    Der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) mahnt in seiner Stellungnahme an, dass unter anderem diese Speicherung „das Risiko einer Übererfassung sensibler Informationen“ berge und fordert eine „klare Zweckbindung, die Begrenzung der Speicherung auf das Notwendige sowie transparente Auskunfts- und Korrekturmöglichkeiten für Betroffene“.

    Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßt die Regelung zwar, aber bemängelt, dass ungeklärt sei, „welche nichtamtlichen Dokumente als ein Nachweis für die Identität einer Person dienen können sollten“. Es bedürfe hier einer Klarstellung durch das Innenministerium, schreibt die Bundesvereinigung, die die Interessen von Landkreisen, Städten und Kommunen vertritt.

    Passfotos, Fingerabdrücke und Unterschriften

    Deutlich ausgeweitet werden soll die Speicherung und Nutzung biometrischer Daten im AZR. Schon heute enthält das AZR Lichtbilder und zu bestimmten Personengruppen auch Fingerabdrücke. Letztere sollen nun standardmäßig gemeinsam mit der Unterschrift einer Person gespeichert werden, wenn damit ein Aufenthaltstitel beantragt wurde.

    Damit sollen Behörden diese biometrischen Merkmale wiederholt nutzen dürfen, wenn eine Person einen erneuten elektronischen Aufenthaltstitel beantragt. Das soll verhindern, dass Antragsstellende erneut persönlich vorsprechen müssen. Bei Minderjährigen sollen die Daten bis zu fünf, bei Erwachsenen bis zu sieben Jahre gespeichert werden.

    Der BZI äußert Bedenken, „dass mit der geplanten Langzeitspeicherung tiefe Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von Erwachsenen und Minderjährigen einhergehen“. Databund, eine Interessensvertretung mittelständischer IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung, argumentiert noch deutlicher. Die Speicherung werde „zu einer Ungleichbehandlung von Deutschen und ausländischen Staatsbürgern führen“. Databund schreibt: „Generell sehen wir die Speicherung von hochsensiblen Daten in großen zentralen Registern sehr kritisch.“

    Die vorgeworfene Ungleichbehandlung versucht die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung zu rechtfertigen. Bei Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit regele das Passgesetz die Ausstellung eines Ausweisdokuments, „dessen Zweck mit der einmaligen Identitätsprüfung und Aushändigung erfüllt ist“. Bei Angehörigen von Drittstaaten müssten hingegen „Identität und Aufenthaltsstatus fortlaufend geprüft“ werden. „Der Vollzug des Aufenthaltsrechts ist strukturell von wiederkehrenden Verwaltungsverfahren geprägt“, so die Bundesregierung weiter.

    Millionen Nutzer:innen, kaum Kontrollen

    Zur Identitäts- und Aufenthaltsstatusprüfung sollen die Daten jedoch nicht explizit genutzt werden. Die Speicherung erfolge „ausschließlich zur erneuten Ausstellung eines befristeten elektronischen Aufenthaltstitels“, eine weitere Nutzung sei „ausgeschlossen“.

    Diesen Ausschluss hält Databund offenbar für nicht überzeugend. Zum einen führten die wertvollen Daten in einem zentralen Register „zu einem großen Interesse ganz neuer (staatlicher) Angreifer, die aufgrund ihres professionellen Vorgehens auf Dauer kaum fernzuhalten sind“. Zum anderen sei „der Zugriff auf die AZR-Daten für Millionen Nutzer geplant, bei denen kaum zu kontrollieren sein wird, ob diese Personen missbräuchlich Daten abrufen“.

    Laut einer Evaluation aus dem Jahr 2024 zu einer früheren AZR-Erweiterung waren damals bereits „16.000 öffentliche Stellen und Organisationen mit mehr als 150.000 Einzelnutzern“ zugriffsberechtigt. 3.056 Stellen waren Mitte 2023 zu einem automatisierten Abruf berechtigt. Das bedeutet: Wer automatisiert Daten aus dem AZR abrufen darf, muss nicht für jede Auskunft einen gesonderten Antrag stellen. Es reicht dann, über eine Schnittstelle die Daten abzurufen. Bei Daten, die über Grunddaten wie Name oder aktuelle Anschrift hinausgehen, muss der Grund der Abfrage vermerkt werden. Missbrauch soll durch eine Protokollierung der Zugriffe in Verbindung mit Stichprobenkontrollen verhindert werden.

    Die Zahl der Behörden mit automatisiertem Zugriff dürfte sich gegenüber 2024 mittlerweile weiter erhöht haben und wird sich weiter erhöhen, denn die Voraussetzungen für eine Zulassung zum automatisierten Abruf wurden im vergangenen Jahr weiter gesenkt. Die Teilnahme am automatisierten Verfahren ist für alle dazu berechtigten Behörden wie beispielsweise Polizeien, Arbeits- oder Jugendämter ab dem 1. August 2026 verpflichtend.

    Das vorgelegte Gesetz ist nicht das einzige, das Änderungen am AZR-Gesetz vornehmen soll. Bereits im Herbst legte die Bundesregierung einen Entwurf für das GEAS-Anpassungsfolgegesetz vor. Dabei soll das AZR so geändert werden, dass es den Vorgaben aus dem sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystem entspricht. Dazu soll ein Personendatensatz künftig auch Informationen zum Status des GEAS-Screenings enthalten. Bei diesem Screening sollen bereits an den EU-Außengrenzen Personen registriert und überprüft werden, damit sie entweder direkt abgewiesen, in ein Asylgrenzverfahren oder ein reguläres Asylverfahren überführt werden können. Gab es kein Screening an einer Außengrenze, muss es im Inland nachgeholt werden.

    Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  6. Am Jahresende 2024 lebten insgesamt 189 100 Ausländer/-innen in #SachsenAnhalt. Das waren 7 730 Personen bzw. 4,3 % mehr als 2023. Die größte Gruppe unter ihnen stellten mit 36 165 Personen (19,1 %) die Ukrainer/-innen 🇺🇦.
    Mehr ➡️lsaurl.de/G3jl1g

    #Ausländerzentralregister

  7. Mit PRO ASYL und @lsvd geht’s weiter gegen das Datenmonster #Ausländerzentralregister (AZR). Aus dem AZR werden persönliche Daten an den Verfassungsschutz übermittelt. Dagegen haben wir heute Klage am Verwaltungsgericht Ansbach erhoben. SPD und Union brauchen ein klares Signal gegen eine weitere AZR-Ausweitung! 🧵

  8. Will die SPD den gläsernen Geflüchteten? Die SPD möchte das #Ausländerzentralregister modernisieren. Das ist bereits jetzt eine umfangreiche Datensammlung aller Menschen, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland leben - mit teils hochpersönlichen Daten, auf die mehr als 16.000 Behörden zugreifen können.

    Unsere Juristin Sarah Lincoln hat diesen Plan für unseren #Grundrechtecheck angeschaut. Das Zentralregister ist eine riesige Datenkrake – mit hohem Missbrauchspotenzial.

  9. Wie willst du sonst auch gucken, bei dem Thema.

    Im Ernst: Wir haben hier u.a. über das extrem skandalöse #Ausländerzentralregister
    gesprochen und da sollte viel mehr hingeguckt werden. Alles, was für Deutsche im Bereich Datenspeicherung verboten ist, ist da erlaubt. Rassismus galore.

    Danke aber für die Einladung, @ndmedienmacher und die spannende Diskussion, Sarah Lincoln ( @Freiheitsrechte ) und @ckoever .

    Foto: Handbook Germany.

  10. Während ich mich auf ein Panel zu Digitalisierung und Migration vorbereite, bin ich über den Wikipedia-Eintrag zum #Ausländerzentralregister gestolpert und falls wer nichts besseres zu tun hat: Der könnte etwas Aufmerksamkeit vertragen.

    "Pläne für einen Ausbau

    Laut Koalitionsvertrag von 2018 soll das AZR in Zusammenarbeit mit den Ländern „zu einem insgesamt den zeitgemäßen Anforderungen entsprechenden zentralen Ausländerdateisystem“ weiterentwickelt werden."

    de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%

  11. Heute Themenabend in der c-base:

    "Netzpolitischer Abend – Digitale #Kontrolle im Einsatz gegen Geflüchtete"

    digitalegesellschaft.de/2024/0

    - Die einheitliche #Bezahlkarte für Geflüchtete (ProAsyl): Abschreckung statt Erleichterung durch #Digitalisierung

    - Der gläserne Geflüchtete(GFF): #Ausländerzentralregister & #Handydatenauswertung durch das BAMF

    - Intern. Perspektive auf digitale #Menschenrechtsverletzungen an Geflüchteten(AI)

    - Europäische Bürger_inneninitiative „Stop Border Violence“

  12. #Ausländerzentralregister: Das Fass läuft schon lange über

    netzpolitik.org/2024/auslaende

    > Mehr Daten für das Ausländerzentralregister, mehr zugriffsberechtigte Behörden: Das kennen wir schon. Man kann das im Detail kritisieren, aber das lenkt vom eigentlichen Problem ab: der fehlgeleiteten monströsen Datensammlung über alle, die ohne deutschen Pass in Deutschland leben. Ein Kommentar.

  13. "Mehr Daten für das #Ausländerzentralregister (sic), mehr zugriffsberechtigte Behörden: Das kennen wir schon. Man kann das im Detail kritisieren, aber das lenkt vom eigentlichen Problem ab: der fehlgeleiteten monströsen #Datensammlung über alle, die ohne deutschen Pass in #Deutschland leben."

    netzpolitik.org/2024/auslaende #staatUndNazis #copwatch

  14. Organisationen und Verbände unterstützen eine Verfassungsbeschwerde von elf Geflüchteten gegen das #Ausländerzentralregister. Das Datenmonster sei außer Kontrolle geraten und verletze die Grundrechte. Jeden Tag gibt es dort 260.000 Abfragen. nd-aktuell.de/artikel/1177423.

  15. Sexuelle Orientierung, politische Überzeugung, psychische Erkrankung: Im #Ausländerzentralregister werden hochsensible Daten von #Geflüchteten gespeichert – und hunderttausende Menschen haben auf die 26 Millionen Datensätze Zugriff. Das ist inakzeptabel! freiheitsrechte.org/themen/soz

  16. ♲ @[email protected]:
    Mit Verdrehung von Tatsachen und auf Grundlage veralteter Zahlen im #Ausländerzentralregister befördert Friedrich #Merz also erneut rechte & rassistische Hetze - und verknüpft das ganze noch mit der Forderung nach mehr illegalen #Pushbacks:

    twitter.com/Tareq_Alaows/statu…
  17. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“ @destatis hat Johannes Weber aus dem BAMF-Forschungszentrum einen Beitrag zum Wanderungsverhalten von Geflüchteten mit Schutzstatus in Deutschland veröffentlicht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Bedeutung von Stadt-Land-Unterschieden sowie arbeitsmarktrelevanten Faktoren bei innerdeutschen Wanderungsentscheidungen. Zur kostenfreie Ausgabe ▶️ destatis.de/DE/Methoden/WISTA-

    #BAMFforscht
    #Ausländerzentralregister

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