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#kontrolle — Public Fediverse posts

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  1. CW: Widerspruch (teilweise) erfolgreich: Schwarzfahren trotz gültigem Ticket in Papierform

    Ich hab vor ein paar Tagen eine Antwort zu meinem Widerspruch erhalten:
    Die gute Nachricht: Ich muss nichts zahlen.
    Die schlechte Nachricht: Ich darf dieses Prozedere immer wieder wiederholen.

    Denn sie haben "aus Kulanz" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" das Ganze fallen gelassen. Mir wird recht gegeben, ohne formell zuzugeben, dass sie im Unrecht waren, um einen Präzedenzfall für dieses Unternehmen zu verhindern.

    Das brauch es aber, damit ich nicht ständig Widersprüche schreiben muss und andere die rechtlich ein gültiges Ticket haben, nicht zu Unrecht vorgeworfen wird, mit einem ungültigen Ticket zu fahren.

    Lustig ist auch, dass sie die Verantwortung an die RSVG abwälzen. Das ist die Verkehrsgesellschaft, bei der ich mein D-Ticket beziehe. Denn die sagt, dass ein Ausdruck des Tickets nicht vorgesehen ist. Das ist ja ein gewaltiger Unterschied zu "ungültig" oder "illegal". Trotzdem schließt das Unternehmen, welches hier die Kontrollen durchführt, dass es deswegen illegal bzw. ungültig ist.

    Ja, das ist unlogisch. Und ja genau darum ging es im Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg (Az. 12 C 7/25 vom 20.01.2026).

    Das Deutschlandticket ist der elektronisch lesbare Datensatz (Aztec-Code) in Verbindung mit einem Ausweis. Auf welchem "Trägermedium" (Smartphone-Display, Tablet oder eben ein Blatt Papier) dieser Datensatz vorgezeigt wird, ändert rein gar nichts an der Gültigkeit des Tickets, solange der Datensatz/Code lesbar/scanbar ist.

    https://gts.enby.gay/@jori/statuses/01KZPE0YPKVC4KYCFTJQJG19DD

    #dticket #papierform #schwarzfahren #kontrolle #acab #widerspruch #gewonnen #kulanz

  2. CW: Widerspruch (teilweise) erfolgreich: Schwarzfahren trotz gültigem Ticket in Papierform

    Ich hab vor ein paar Tagen eine Antwort zu meinem Widerspruch erhalten:
    Die gute Nachricht: Ich muss nichts zahlen.
    Die schlechte Nachricht: Ich darf dieses Prozedere immer wieder wiederholen.

    Denn sie haben "aus Kulanz" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" das Ganze fallen gelassen. Mir wird recht gegeben, ohne formell zuzugeben, dass sie im Unrecht waren, um einen Präzedenzfall für dieses Unternehmen zu verhindern.

    Das brauch es aber, damit ich nicht ständig Widersprüche schreiben muss und andere die rechtlich ein gültiges Ticket haben, nicht zu Unrecht vorgeworfen wird, mit einem ungültigen Ticket zu fahren.

    Lustig ist auch, dass sie die Verantwortung an die RSVG abwälzen. Das ist die Verkehrsgesellschaft, bei der ich mein D-Ticket beziehe. Denn die sagt, dass ein Ausdruck des Tickets nicht vorgesehen ist. Das ist ja ein gewaltiger Unterschied zu "ungültig" oder "illegal". Trotzdem schließt das Unternehmen, welches hier die Kontrollen durchführt, dass es deswegen illegal bzw. ungültig ist.

    Ja, das ist unlogisch. Und ja genau darum ging es im Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg (Az. 12 C 7/25 vom 20.01.2026).

    Das Deutschlandticket ist der elektronisch lesbare Datensatz (Aztec-Code) in Verbindung mit einem Ausweis. Auf welchem "Trägermedium" (Smartphone-Display, Tablet oder eben ein Blatt Papier) dieser Datensatz vorgezeigt wird, ändert rein gar nichts an der Gültigkeit des Tickets, solange der Datensatz/Code lesbar/scanbar ist.

    https://gts.enby.gay/@jori/statuses/01KZPE0YPKVC4KYCFTJQJG19DD

    #dticket #papierform #schwarzfahren #kontrolle #acab #widerspruch #gewonnen #kulanz

  3. CW: Widerspruch (teilweise) erfolgreich: Schwarzfahren trotz gültigem Ticket in Papierform

    Ich hab vor ein paar Tagen eine Antwort zu meinem Widerspruch erhalten:
    Die gute Nachricht: Ich muss nichts zahlen.
    Die schlechte Nachricht: Ich darf dieses Prozedere immer wieder wiederholen.

    Denn sie haben "aus Kulanz" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" das Ganze fallen gelassen. Mir wird recht gegeben, ohne formell zuzugeben, dass sie im Unrecht waren, um einen Präzedenzfall für dieses Unternehmen zu verhindern.

    Das brauch es aber, damit ich nicht ständig Widersprüche schreiben muss und andere die rechtlich ein gültiges Ticket haben, nicht zu Unrecht vorgeworfen wird, mit einem ungültigen Ticket zu fahren.

    Lustig ist auch, dass sie die Verantwortung an die RSVG abwälzen. Das ist die Verkehrsgesellschaft, bei der ich mein D-Ticket beziehe. Denn die sagt, dass ein Ausdruck des Tickets nicht vorgesehen ist. Das ist ja ein gewaltiger Unterschied zu "ungültig" oder "illegal". Trotzdem schließt das Unternehmen, welches hier die Kontrollen durchführt, dass es deswegen illegal bzw. ungültig ist.

    Ja, das ist unlogisch. Und ja genau darum ging es im Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg (Az. 12 C 7/25 vom 20.01.2026).

    Das Deutschlandticket ist der elektronisch lesbare Datensatz (Aztec-Code) in Verbindung mit einem Ausweis. Auf welchem "Trägermedium" (Smartphone-Display, Tablet oder eben ein Blatt Papier) dieser Datensatz vorgezeigt wird, ändert rein gar nichts an der Gültigkeit des Tickets, solange der Datensatz/Code lesbar/scanbar ist.

    https://gts.enby.gay/@jori/statuses/01KZPE0YPKVC4KYCFTJQJG19DD

    #dticket #papierform #schwarzfahren #kontrolle #acab #widerspruch #gewonnen #kulanz

  4. CW: Widerspruch (teilweise) erfolgreich: Schwarzfahren trotz gültigem Ticket in Papierform

    Ich hab vor ein paar Tagen eine Antwort zu meinem Widerspruch erhalten:
    Die gute Nachricht: Ich muss nichts zahlen.
    Die schlechte Nachricht: Ich darf dieses Prozedere immer wieder wiederholen.

    Denn sie haben "aus Kulanz" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" das Ganze fallen gelassen. Mir wird recht gegeben, ohne formell zuzugeben, dass sie im Unrecht waren, um einen Präzedenzfall für dieses Unternehmen zu verhindern.

    Das brauch es aber, damit ich nicht ständig Widersprüche schreiben muss und andere die rechtlich ein gültiges Ticket haben, nicht zu Unrecht vorgeworfen wird, mit einem ungültigen Ticket zu fahren.

    Lustig ist auch, dass sie die Verantwortung an die RSVG abwälzen. Das ist die Verkehrsgesellschaft, bei der ich mein D-Ticket beziehe. Denn die sagt, dass ein Ausdruck des Tickets nicht vorgesehen ist. Das ist ja ein gewaltiger Unterschied zu "ungültig" oder "illegal". Trotzdem schließt das Unternehmen, welches hier die Kontrollen durchführt, dass es deswegen illegal bzw. ungültig ist.

    Ja, das ist unlogisch. Und ja genau darum ging es im Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg (Az. 12 C 7/25 vom 20.01.2026).

    Das Deutschlandticket ist der elektronisch lesbare Datensatz (Aztec-Code) in Verbindung mit einem Ausweis. Auf welchem "Trägermedium" (Smartphone-Display, Tablet oder eben ein Blatt Papier) dieser Datensatz vorgezeigt wird, ändert rein gar nichts an der Gültigkeit des Tickets, solange der Datensatz/Code lesbar/scanbar ist.

    https://gts.enby.gay/@jori/statuses/01KZPE0YPKVC4KYCFTJQJG19DD

    #dticket #papierform #schwarzfahren #kontrolle #acab #widerspruch #gewonnen #kulanz

  5. Um den Jahreswechsel herum werden die Zeiger der Uhr transparent. Warum ist das nicht viel öfter so? Als Grundrecht, nicht als Luxusgut.
    Zeit zwischen den Jahren: Ein Sehnsuchtsloch
  6. Um den Jahreswechsel herum werden die Zeiger der Uhr transparent. Warum ist das nicht viel öfter so? Als Grundrecht, nicht als Luxusgut.
    Zeit zwischen den Jahren: Ein Sehnsuchtsloch
  7. Um den Jahreswechsel herum werden die Zeiger der Uhr transparent. Warum ist das nicht viel öfter so? Als Grundrecht, nicht als Luxusgut.
    Zeit zwischen den Jahren: Ein Sehnsuchtsloch