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#freiheit — Public Fediverse posts

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  1. „Wir müssen den Leistungsabfall in der Bildung bekämpfen, sonst ruinieren wir Bildungsbiografien von jungen Menschen, die einen Anspruch darauf haben, ihr Leben selbst zu gestalten.“

    Er meint die #Freiheit, sich in den Trümmern, die das Freiheitsverständnis der #FDP hinterlässt, prostituieren zu dürfen. Das wird auch bei den Kumpels in seiner Stammkneipe gut ankommen. Nur fünf Euro, dafür gebildet und ohne Gummi.

    Nein, die AfD wird nicht schlimmer als die sein.

    derstandard.at/story/300000032

  2. „Wir müssen den Leistungsabfall in der Bildung bekämpfen, sonst ruinieren wir Bildungsbiografien von jungen Menschen, die einen Anspruch darauf haben, ihr Leben selbst zu gestalten.“

    Er meint die #Freiheit, sich in den Trümmern, die das Freiheitsverständnis der #FDP hinterlässt, prostituieren zu dürfen. Das wird auch bei den Kumpels in seiner Stammkneipe gut ankommen. Nur fünf Euro, dafür gebildet und ohne Gummi.

    Nein, die AfD wird nicht schlimmer als die sein.

    derstandard.at/story/300000032

  3. „Wir müssen den Leistungsabfall in der Bildung bekämpfen, sonst ruinieren wir Bildungsbiografien von jungen Menschen, die einen Anspruch darauf haben, ihr Leben selbst zu gestalten.“

    Er meint die #Freiheit, sich in den Trümmern, die das Freiheitsverständnis der #FDP hinterlässt, prostituieren zu dürfen. Das wird auch bei den Kumpels in seiner Stammkneipe gut ankommen. Nur fünf Euro, dafür gebildet und ohne Gummi.

    Nein, die AfD wird nicht schlimmer als die sein.

    derstandard.at/story/300000032

  4. „Wir müssen den Leistungsabfall in der Bildung bekämpfen, sonst ruinieren wir Bildungsbiografien von jungen Menschen, die einen Anspruch darauf haben, ihr Leben selbst zu gestalten.“

    Er meint die #Freiheit, sich in den Trümmern, die das Freiheitsverständnis der #FDP hinterlässt, prostituieren zu dürfen. Das wird auch bei den Kumpels in seiner Stammkneipe gut ankommen. Nur fünf Euro, dafür gebildet und ohne Gummi.

    Nein, die AfD wird nicht schlimmer als die sein.

    derstandard.at/story/300000032

  5. Deutschland: 100.000 Regeln – und niemand fühlt sich frei

    26. Mai 2026 Timo Rieg

    Immer neue Regeln sollen Konflikte lösen – und machen Demokratie zugleich komplizierter. Warum Freiheit und Gesetzgebung neu verhandelt werden müssen.

    Wer in die Freiheit eines anderen eingreifen will, muss dies mit ihm aushandeln. Es verhandeln also nur Anspruchsteller und Betroffene miteinander, so wie das im Zivilrecht üblich ist.

    Da viele Wünsche nach Eingriffen in die Freiheit anderer allgegenwärtig sind, immer wieder auftreten und deshalb wohl irgendwie zum menschlichen Zusammenleben gehören, gibt es ein schier unüberschaubares Dickicht an normativen Regeln, also Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und dergleichen.

    Dagegen ist nichts einzuwenden - wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Ersten: Bei der grundsätzlichen Regelung waren "die Betroffenen" eingebunden und konnten ihre (abstrakte) Zustimmung unter den vereinbarten Bedingungen geben. Und zweitens: Individuell darf jeder von einer Grundsatzregel abweichen, soweit sich die Beteiligten eben auf etwas anderes verständigen können.

    Betroffene Bürger an Gesetzgebung kaum beteiligt
    Der erste Punkt wird in deutschen Gesetzgebungsverfahren zumeist durch Anhörungen in den jeweiligen Parlamentsausschüssen berücksichtigt. Potentiell Betroffene kommen dabei jedoch nicht persönlich, sondern durch Lobbyverbände zu Wort. Ob dabei alle relevanten Positionen berücksichtigt werden, ist im Einzelfall zu prüfen. Angehört werden aber auch regelmäßig Experten, die gerade nicht betroffen sind, sondern von außen auf die Regelung schauen.

    In der Schweiz ist die Beteiligung wesentlich breiter angelegt, allerdings nur bei Regelungen, die für besonders wichtig erachtet werden. Im sogenannten "Vernehmlassungsverfahren" kann sich nach Artikel 4 VlG jeder einbringen. Einen Anspruch auf Berücksichtigung gibt es freilich nicht.

    Mehrheit ist Macht – nicht unbedingt Demokratie

    Abweichung von der Norm unzulässig
    Der zweite Punkt ist meist nicht vorgesehen. Wenn individuelle Abweichungen möglich sein sollen, wird dies wiederum explizit geregelt, wie beispielsweise eine mögliche "Grunddienstbarkeit" (§ 1018 BGB). Ansonsten aber gelten staatlich oder kommunal aufgestellte Regeln abstrakt – ohne Vertragsfreiheit.

    Denkt man einmal kurz außerhalb der Dichotomie Staat auf der einen Seite, Bürger auf der anderen Seite, dann sind alle Verkehrsregeln Vereinbarungen der Betroffenen untereinander. Um nicht bei jedem Aufeinandertreffen von zwei Verkehrsteilnehmern ein individuelles Aushandeln zu verlangen (mit der oft schwierigen Frage, wer gerade eigentlich von wem etwas will), einigt man sich auf Grundlagen wie Rechts vor Links, Halt bei roter Ampel etc.

    Abstrakte Regeln gelten ausnahmslos
    Solche Regeln gelten auch, wenn niemand anwesend ist, der diese Regel für sich beanspruchen möchte. Beispiel Fußgängerampel: Zeigt sie dem Straßenverkehr Rot, muss ein Fahrzeug stehenbleiben, auch wenn weit und breit sonst niemand zugegen ist, wie das Bayerische Oberste Landesgericht (1 ObOWi 58/03) entschieden hat.

    Über solch abstrakte Regelungen hat zwar schon Kurt Tucholsky 1929 gespottet, doch die Anzahl von immer gültigen Ge- und Verboten hat sich seit seiner Zeit vervielfacht. Allein auf Bundesebene gelten derzeit etwa 100.000 Einzelnormen.

    Die trotz aller Proklamationen zum Bürokratieabbau zunehmenden Regelungen führen nicht nur zu einer praktischen Unüberschaubarkeit mit der Folge, dass sich kaum jemand sicher sein kann, stets rechtskonform zu leben, sie sind letztlich auch ein Offenbarungseid der Politik.

    Vom Speziellen zum Allgemeinen
    Denn wo immer eine neue Spezialregel gesetzt wird, zeigt sich in Wahrheit, dass eine Grundfrage nicht geklärt ist. Der richtige, nämlich an individueller Freiheit orientierte und Willkür vermeidende Weg ist stets, von Detailregelungen zu Grundregeln zu kommen. Wo dies nicht gelingt, drücken sich Gesellschaft oder wenigstens Politiker davor, den Kern zu verhandeln.

    Die zehn Gebote kamen noch mit dem einen Satz aus: Du sollst (bzw. nach dem Original eher "wirst") nicht töten. Vielleicht müsste man dem noch eine Ausnahme hinzufügen der Art: außer in Notwehr. Aber das deutsche Strafrecht unterscheidet hier zig Fallkonstellationen, und im Kriegsfalle ist ohnehin alles anders.

    Die Weigerung, sich auf nachvollziehbare Grundregeln zu verständigen, zeigt aktuell die Diskussion um weitere Detailvorgaben im Sexualstrafrecht. Von Deepfake bis "nur Ja heißt Ja" werden immer neu "Strafbarkeitslücken" ausgemacht, die weitere Einzelnormen verlangen sollen.

    Kein Ende neuer Regelungen in Sicht
    Bei diesem Weg ist klar: Gut geregelt sein wird das Land nie. Es wird immer weitere Ge- und Verbote brauchen, niemals wird der Punkt kommen, an dem Politiker (und Bürger) sagen: nun ist alles klar, Danke, mehr ist nicht zu tun.

    Was eben umgekehrt bedeuten muss: bisher sind unsere Regeln ungenügend, trotz bald 80 Jahren bundesrepublikanischem Geschraube an ihnen.

    In einer "Demokratie der Freiheit" wären also dringend große Konsultationen angesagt. Bürokratieabbau ist kein Selbstzweck, sondern die logische Folge eindeutiger und konsensfähiger Regelungen.

    Groß müssten diese Konsultationen sein, weil von Strafgesetzen alle betroffen sind. Nicht, dass sich jeder als potentiellen Straftäter sehen müsste, aber Urteile ergehen "im Namen des Volkes", mithin muss dieses Volk die entsprechenden Strafnormen grundsätzlich gefordert haben.

    Im Zivilrecht sind hingegen längst nicht alle von jeder Regelung potentiell betroffen, doch die Kreise, die miteinander zu verhandeln hätten, wären immer noch sehr groß.

    Grundeigentum und Demokratie:
    Warum wir über Boden verhandeln müssten

    Volksentscheid nicht in Sicht
    Doch solche Konsultationen sind bisher nicht vorgesehen. Die Versuche dazu mit Bürgerräten (Pro und Contra diskutiert in drei Teilen) stoßen vor allem bei Konservativen auf Ablehnung. Das Instrument des Volksentscheids gibt es auf Bundesebene in Deutschland nicht - und wird wohl auch nicht kommen (denn es stand schon in verschiedensten Wahlprogrammen).

    Und eine große zivilgesellschaftliche Debatte ist auch nicht in Sicht, zumal jede Verständigung auf einfache Grundregeln immer auch den Verzicht auf Ausnahmen zu eigenen Gunsten einschließt. Ein übermächtiger Staat wird zwar gerne kritisiert; doch sobald es um die eigenen Pfründen geht, wollen sich viele doch lieber auf eine Detailregelung der Politik berufen, als eigenständig mit dem Nachbarn zu verhandeln.

    Vorrang für lokale Regelungen
    Einen Ausweg böte eine andere Normenhierarchie, die auf den ersten Blick als Widerspruch zum Vorrang von Grundregeln vor Detailregeln gesehen werden könnte, nämlich nicht von möglichst weit oben, sondern stets von so weit wie möglich unten her etwas zu regeln.

    Aber vom Ansatz her, dass nur Anspruchsteller und Betroffene miteinander zu verhandeln haben, ist es einfacher und gerechter, lokale Unterschiede zu akzeptieren, als alles mindestens bundesweit, inzwischen ja oft EU-weit gleichermaßen vorzuschreiben.

    Das bedeutet noch nicht, dass jedes Dorf, jeder Kiez, jeder Wohnblock machen kann, was er mag, solange er sich darauf geeinigt hat. Denn wo immer Externe Betroffen sind, sind sie eben in die Aushandlung einzubeziehen. Die Rauchgase aus dem heimischen Kamin verbleiben eben nicht vor Ort - der Lärm eines Straßenfestes aber schon.

    Vielfalt ist keine Kleinstaaterei
    Den Kommunen, vor allem aber auch den Einwohnern selbst hier deutlich mehr Selbstbestimmung zuzugestehen, wäre ein fundamentaler Schritt zu mehr Freiheit. Und auf diesen überschaubaren Ebenen lassen sich Aushandlungen der Betroffenen miteinander auch relativ einfach organisieren.

    "Kleinstaaterei" wird es hier schallen. Dabei möchte doch fast jeder wenigstens hinter seiner Wohnungstür von Vorschriften, die irgendwelche Nicht-Betroffenen kraft ihres Amtes ersonnen haben oder gerade ersinnen, verschont bleiben.

    Und eine "Opt-Out"-Erlaubnis wäre ja längst keine Pflicht, überall das Rad neu zu erfinden. Aber es wäre die Chance, Demokratie als Selbstbestimmung deutlich mehr Raum zu geben.

    Quelle: telepolis.de/article/Deutschla

    #telepolis #freiheit #regulierung #überregulierung #demokratie #nannystate #nannystatementality

  6. Deutschland: 100.000 Regeln – und niemand fühlt sich frei

    26. Mai 2026 Timo Rieg

    Immer neue Regeln sollen Konflikte lösen – und machen Demokratie zugleich komplizierter. Warum Freiheit und Gesetzgebung neu verhandelt werden müssen.

    Wer in die Freiheit eines anderen eingreifen will, muss dies mit ihm aushandeln. Es verhandeln also nur Anspruchsteller und Betroffene miteinander, so wie das im Zivilrecht üblich ist.

    Da viele Wünsche nach Eingriffen in die Freiheit anderer allgegenwärtig sind, immer wieder auftreten und deshalb wohl irgendwie zum menschlichen Zusammenleben gehören, gibt es ein schier unüberschaubares Dickicht an normativen Regeln, also Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und dergleichen.

    Dagegen ist nichts einzuwenden - wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Ersten: Bei der grundsätzlichen Regelung waren "die Betroffenen" eingebunden und konnten ihre (abstrakte) Zustimmung unter den vereinbarten Bedingungen geben. Und zweitens: Individuell darf jeder von einer Grundsatzregel abweichen, soweit sich die Beteiligten eben auf etwas anderes verständigen können.

    Betroffene Bürger an Gesetzgebung kaum beteiligt
    Der erste Punkt wird in deutschen Gesetzgebungsverfahren zumeist durch Anhörungen in den jeweiligen Parlamentsausschüssen berücksichtigt. Potentiell Betroffene kommen dabei jedoch nicht persönlich, sondern durch Lobbyverbände zu Wort. Ob dabei alle relevanten Positionen berücksichtigt werden, ist im Einzelfall zu prüfen. Angehört werden aber auch regelmäßig Experten, die gerade nicht betroffen sind, sondern von außen auf die Regelung schauen.

    In der Schweiz ist die Beteiligung wesentlich breiter angelegt, allerdings nur bei Regelungen, die für besonders wichtig erachtet werden. Im sogenannten "Vernehmlassungsverfahren" kann sich nach Artikel 4 VlG jeder einbringen. Einen Anspruch auf Berücksichtigung gibt es freilich nicht.

    Mehrheit ist Macht – nicht unbedingt Demokratie

    Abweichung von der Norm unzulässig
    Der zweite Punkt ist meist nicht vorgesehen. Wenn individuelle Abweichungen möglich sein sollen, wird dies wiederum explizit geregelt, wie beispielsweise eine mögliche "Grunddienstbarkeit" (§ 1018 BGB). Ansonsten aber gelten staatlich oder kommunal aufgestellte Regeln abstrakt – ohne Vertragsfreiheit.

    Denkt man einmal kurz außerhalb der Dichotomie Staat auf der einen Seite, Bürger auf der anderen Seite, dann sind alle Verkehrsregeln Vereinbarungen der Betroffenen untereinander. Um nicht bei jedem Aufeinandertreffen von zwei Verkehrsteilnehmern ein individuelles Aushandeln zu verlangen (mit der oft schwierigen Frage, wer gerade eigentlich von wem etwas will), einigt man sich auf Grundlagen wie Rechts vor Links, Halt bei roter Ampel etc.

    Abstrakte Regeln gelten ausnahmslos
    Solche Regeln gelten auch, wenn niemand anwesend ist, der diese Regel für sich beanspruchen möchte. Beispiel Fußgängerampel: Zeigt sie dem Straßenverkehr Rot, muss ein Fahrzeug stehenbleiben, auch wenn weit und breit sonst niemand zugegen ist, wie das Bayerische Oberste Landesgericht (1 ObOWi 58/03) entschieden hat.

    Über solch abstrakte Regelungen hat zwar schon Kurt Tucholsky 1929 gespottet, doch die Anzahl von immer gültigen Ge- und Verboten hat sich seit seiner Zeit vervielfacht. Allein auf Bundesebene gelten derzeit etwa 100.000 Einzelnormen.

    Die trotz aller Proklamationen zum Bürokratieabbau zunehmenden Regelungen führen nicht nur zu einer praktischen Unüberschaubarkeit mit der Folge, dass sich kaum jemand sicher sein kann, stets rechtskonform zu leben, sie sind letztlich auch ein Offenbarungseid der Politik.

    Vom Speziellen zum Allgemeinen
    Denn wo immer eine neue Spezialregel gesetzt wird, zeigt sich in Wahrheit, dass eine Grundfrage nicht geklärt ist. Der richtige, nämlich an individueller Freiheit orientierte und Willkür vermeidende Weg ist stets, von Detailregelungen zu Grundregeln zu kommen. Wo dies nicht gelingt, drücken sich Gesellschaft oder wenigstens Politiker davor, den Kern zu verhandeln.

    Die zehn Gebote kamen noch mit dem einen Satz aus: Du sollst (bzw. nach dem Original eher "wirst") nicht töten. Vielleicht müsste man dem noch eine Ausnahme hinzufügen der Art: außer in Notwehr. Aber das deutsche Strafrecht unterscheidet hier zig Fallkonstellationen, und im Kriegsfalle ist ohnehin alles anders.

    Die Weigerung, sich auf nachvollziehbare Grundregeln zu verständigen, zeigt aktuell die Diskussion um weitere Detailvorgaben im Sexualstrafrecht. Von Deepfake bis "nur Ja heißt Ja" werden immer neu "Strafbarkeitslücken" ausgemacht, die weitere Einzelnormen verlangen sollen.

    Kein Ende neuer Regelungen in Sicht
    Bei diesem Weg ist klar: Gut geregelt sein wird das Land nie. Es wird immer weitere Ge- und Verbote brauchen, niemals wird der Punkt kommen, an dem Politiker (und Bürger) sagen: nun ist alles klar, Danke, mehr ist nicht zu tun.

    Was eben umgekehrt bedeuten muss: bisher sind unsere Regeln ungenügend, trotz bald 80 Jahren bundesrepublikanischem Geschraube an ihnen.

    In einer "Demokratie der Freiheit" wären also dringend große Konsultationen angesagt. Bürokratieabbau ist kein Selbstzweck, sondern die logische Folge eindeutiger und konsensfähiger Regelungen.

    Groß müssten diese Konsultationen sein, weil von Strafgesetzen alle betroffen sind. Nicht, dass sich jeder als potentiellen Straftäter sehen müsste, aber Urteile ergehen "im Namen des Volkes", mithin muss dieses Volk die entsprechenden Strafnormen grundsätzlich gefordert haben.

    Im Zivilrecht sind hingegen längst nicht alle von jeder Regelung potentiell betroffen, doch die Kreise, die miteinander zu verhandeln hätten, wären immer noch sehr groß.

    Grundeigentum und Demokratie:
    Warum wir über Boden verhandeln müssten

    Volksentscheid nicht in Sicht
    Doch solche Konsultationen sind bisher nicht vorgesehen. Die Versuche dazu mit Bürgerräten (Pro und Contra diskutiert in drei Teilen) stoßen vor allem bei Konservativen auf Ablehnung. Das Instrument des Volksentscheids gibt es auf Bundesebene in Deutschland nicht - und wird wohl auch nicht kommen (denn es stand schon in verschiedensten Wahlprogrammen).

    Und eine große zivilgesellschaftliche Debatte ist auch nicht in Sicht, zumal jede Verständigung auf einfache Grundregeln immer auch den Verzicht auf Ausnahmen zu eigenen Gunsten einschließt. Ein übermächtiger Staat wird zwar gerne kritisiert; doch sobald es um die eigenen Pfründen geht, wollen sich viele doch lieber auf eine Detailregelung der Politik berufen, als eigenständig mit dem Nachbarn zu verhandeln.

    Vorrang für lokale Regelungen
    Einen Ausweg böte eine andere Normenhierarchie, die auf den ersten Blick als Widerspruch zum Vorrang von Grundregeln vor Detailregeln gesehen werden könnte, nämlich nicht von möglichst weit oben, sondern stets von so weit wie möglich unten her etwas zu regeln.

    Aber vom Ansatz her, dass nur Anspruchsteller und Betroffene miteinander zu verhandeln haben, ist es einfacher und gerechter, lokale Unterschiede zu akzeptieren, als alles mindestens bundesweit, inzwischen ja oft EU-weit gleichermaßen vorzuschreiben.

    Das bedeutet noch nicht, dass jedes Dorf, jeder Kiez, jeder Wohnblock machen kann, was er mag, solange er sich darauf geeinigt hat. Denn wo immer Externe Betroffen sind, sind sie eben in die Aushandlung einzubeziehen. Die Rauchgase aus dem heimischen Kamin verbleiben eben nicht vor Ort - der Lärm eines Straßenfestes aber schon.

    Vielfalt ist keine Kleinstaaterei
    Den Kommunen, vor allem aber auch den Einwohnern selbst hier deutlich mehr Selbstbestimmung zuzugestehen, wäre ein fundamentaler Schritt zu mehr Freiheit. Und auf diesen überschaubaren Ebenen lassen sich Aushandlungen der Betroffenen miteinander auch relativ einfach organisieren.

    "Kleinstaaterei" wird es hier schallen. Dabei möchte doch fast jeder wenigstens hinter seiner Wohnungstür von Vorschriften, die irgendwelche Nicht-Betroffenen kraft ihres Amtes ersonnen haben oder gerade ersinnen, verschont bleiben.

    Und eine "Opt-Out"-Erlaubnis wäre ja längst keine Pflicht, überall das Rad neu zu erfinden. Aber es wäre die Chance, Demokratie als Selbstbestimmung deutlich mehr Raum zu geben.

    Quelle: telepolis.de/article/Deutschla

    #telepolis #freiheit #regulierung #überregulierung #demokratie #nannystate #nannystatementality

  7. Deutschland: 100.000 Regeln – und niemand fühlt sich frei

    26. Mai 2026 Timo Rieg

    Immer neue Regeln sollen Konflikte lösen – und machen Demokratie zugleich komplizierter. Warum Freiheit und Gesetzgebung neu verhandelt werden müssen.

    Wer in die Freiheit eines anderen eingreifen will, muss dies mit ihm aushandeln. Es verhandeln also nur Anspruchsteller und Betroffene miteinander, so wie das im Zivilrecht üblich ist.

    Da viele Wünsche nach Eingriffen in die Freiheit anderer allgegenwärtig sind, immer wieder auftreten und deshalb wohl irgendwie zum menschlichen Zusammenleben gehören, gibt es ein schier unüberschaubares Dickicht an normativen Regeln, also Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und dergleichen.

    Dagegen ist nichts einzuwenden - wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Ersten: Bei der grundsätzlichen Regelung waren "die Betroffenen" eingebunden und konnten ihre (abstrakte) Zustimmung unter den vereinbarten Bedingungen geben. Und zweitens: Individuell darf jeder von einer Grundsatzregel abweichen, soweit sich die Beteiligten eben auf etwas anderes verständigen können.

    Betroffene Bürger an Gesetzgebung kaum beteiligt
    Der erste Punkt wird in deutschen Gesetzgebungsverfahren zumeist durch Anhörungen in den jeweiligen Parlamentsausschüssen berücksichtigt. Potentiell Betroffene kommen dabei jedoch nicht persönlich, sondern durch Lobbyverbände zu Wort. Ob dabei alle relevanten Positionen berücksichtigt werden, ist im Einzelfall zu prüfen. Angehört werden aber auch regelmäßig Experten, die gerade nicht betroffen sind, sondern von außen auf die Regelung schauen.

    In der Schweiz ist die Beteiligung wesentlich breiter angelegt, allerdings nur bei Regelungen, die für besonders wichtig erachtet werden. Im sogenannten "Vernehmlassungsverfahren" kann sich nach Artikel 4 VlG jeder einbringen. Einen Anspruch auf Berücksichtigung gibt es freilich nicht.

    Mehrheit ist Macht – nicht unbedingt Demokratie

    Abweichung von der Norm unzulässig
    Der zweite Punkt ist meist nicht vorgesehen. Wenn individuelle Abweichungen möglich sein sollen, wird dies wiederum explizit geregelt, wie beispielsweise eine mögliche "Grunddienstbarkeit" (§ 1018 BGB). Ansonsten aber gelten staatlich oder kommunal aufgestellte Regeln abstrakt – ohne Vertragsfreiheit.

    Denkt man einmal kurz außerhalb der Dichotomie Staat auf der einen Seite, Bürger auf der anderen Seite, dann sind alle Verkehrsregeln Vereinbarungen der Betroffenen untereinander. Um nicht bei jedem Aufeinandertreffen von zwei Verkehrsteilnehmern ein individuelles Aushandeln zu verlangen (mit der oft schwierigen Frage, wer gerade eigentlich von wem etwas will), einigt man sich auf Grundlagen wie Rechts vor Links, Halt bei roter Ampel etc.

    Abstrakte Regeln gelten ausnahmslos
    Solche Regeln gelten auch, wenn niemand anwesend ist, der diese Regel für sich beanspruchen möchte. Beispiel Fußgängerampel: Zeigt sie dem Straßenverkehr Rot, muss ein Fahrzeug stehenbleiben, auch wenn weit und breit sonst niemand zugegen ist, wie das Bayerische Oberste Landesgericht (1 ObOWi 58/03) entschieden hat.

    Über solch abstrakte Regelungen hat zwar schon Kurt Tucholsky 1929 gespottet, doch die Anzahl von immer gültigen Ge- und Verboten hat sich seit seiner Zeit vervielfacht. Allein auf Bundesebene gelten derzeit etwa 100.000 Einzelnormen.

    Die trotz aller Proklamationen zum Bürokratieabbau zunehmenden Regelungen führen nicht nur zu einer praktischen Unüberschaubarkeit mit der Folge, dass sich kaum jemand sicher sein kann, stets rechtskonform zu leben, sie sind letztlich auch ein Offenbarungseid der Politik.

    Vom Speziellen zum Allgemeinen
    Denn wo immer eine neue Spezialregel gesetzt wird, zeigt sich in Wahrheit, dass eine Grundfrage nicht geklärt ist. Der richtige, nämlich an individueller Freiheit orientierte und Willkür vermeidende Weg ist stets, von Detailregelungen zu Grundregeln zu kommen. Wo dies nicht gelingt, drücken sich Gesellschaft oder wenigstens Politiker davor, den Kern zu verhandeln.

    Die zehn Gebote kamen noch mit dem einen Satz aus: Du sollst (bzw. nach dem Original eher "wirst") nicht töten. Vielleicht müsste man dem noch eine Ausnahme hinzufügen der Art: außer in Notwehr. Aber das deutsche Strafrecht unterscheidet hier zig Fallkonstellationen, und im Kriegsfalle ist ohnehin alles anders.

    Die Weigerung, sich auf nachvollziehbare Grundregeln zu verständigen, zeigt aktuell die Diskussion um weitere Detailvorgaben im Sexualstrafrecht. Von Deepfake bis "nur Ja heißt Ja" werden immer neu "Strafbarkeitslücken" ausgemacht, die weitere Einzelnormen verlangen sollen.

    Kein Ende neuer Regelungen in Sicht
    Bei diesem Weg ist klar: Gut geregelt sein wird das Land nie. Es wird immer weitere Ge- und Verbote brauchen, niemals wird der Punkt kommen, an dem Politiker (und Bürger) sagen: nun ist alles klar, Danke, mehr ist nicht zu tun.

    Was eben umgekehrt bedeuten muss: bisher sind unsere Regeln ungenügend, trotz bald 80 Jahren bundesrepublikanischem Geschraube an ihnen.

    In einer "Demokratie der Freiheit" wären also dringend große Konsultationen angesagt. Bürokratieabbau ist kein Selbstzweck, sondern die logische Folge eindeutiger und konsensfähiger Regelungen.

    Groß müssten diese Konsultationen sein, weil von Strafgesetzen alle betroffen sind. Nicht, dass sich jeder als potentiellen Straftäter sehen müsste, aber Urteile ergehen "im Namen des Volkes", mithin muss dieses Volk die entsprechenden Strafnormen grundsätzlich gefordert haben.

    Im Zivilrecht sind hingegen längst nicht alle von jeder Regelung potentiell betroffen, doch die Kreise, die miteinander zu verhandeln hätten, wären immer noch sehr groß.

    Grundeigentum und Demokratie:
    Warum wir über Boden verhandeln müssten

    Volksentscheid nicht in Sicht
    Doch solche Konsultationen sind bisher nicht vorgesehen. Die Versuche dazu mit Bürgerräten (Pro und Contra diskutiert in drei Teilen) stoßen vor allem bei Konservativen auf Ablehnung. Das Instrument des Volksentscheids gibt es auf Bundesebene in Deutschland nicht - und wird wohl auch nicht kommen (denn es stand schon in verschiedensten Wahlprogrammen).

    Und eine große zivilgesellschaftliche Debatte ist auch nicht in Sicht, zumal jede Verständigung auf einfache Grundregeln immer auch den Verzicht auf Ausnahmen zu eigenen Gunsten einschließt. Ein übermächtiger Staat wird zwar gerne kritisiert; doch sobald es um die eigenen Pfründen geht, wollen sich viele doch lieber auf eine Detailregelung der Politik berufen, als eigenständig mit dem Nachbarn zu verhandeln.

    Vorrang für lokale Regelungen
    Einen Ausweg böte eine andere Normenhierarchie, die auf den ersten Blick als Widerspruch zum Vorrang von Grundregeln vor Detailregeln gesehen werden könnte, nämlich nicht von möglichst weit oben, sondern stets von so weit wie möglich unten her etwas zu regeln.

    Aber vom Ansatz her, dass nur Anspruchsteller und Betroffene miteinander zu verhandeln haben, ist es einfacher und gerechter, lokale Unterschiede zu akzeptieren, als alles mindestens bundesweit, inzwischen ja oft EU-weit gleichermaßen vorzuschreiben.

    Das bedeutet noch nicht, dass jedes Dorf, jeder Kiez, jeder Wohnblock machen kann, was er mag, solange er sich darauf geeinigt hat. Denn wo immer Externe Betroffen sind, sind sie eben in die Aushandlung einzubeziehen. Die Rauchgase aus dem heimischen Kamin verbleiben eben nicht vor Ort - der Lärm eines Straßenfestes aber schon.

    Vielfalt ist keine Kleinstaaterei
    Den Kommunen, vor allem aber auch den Einwohnern selbst hier deutlich mehr Selbstbestimmung zuzugestehen, wäre ein fundamentaler Schritt zu mehr Freiheit. Und auf diesen überschaubaren Ebenen lassen sich Aushandlungen der Betroffenen miteinander auch relativ einfach organisieren.

    "Kleinstaaterei" wird es hier schallen. Dabei möchte doch fast jeder wenigstens hinter seiner Wohnungstür von Vorschriften, die irgendwelche Nicht-Betroffenen kraft ihres Amtes ersonnen haben oder gerade ersinnen, verschont bleiben.

    Und eine "Opt-Out"-Erlaubnis wäre ja längst keine Pflicht, überall das Rad neu zu erfinden. Aber es wäre die Chance, Demokratie als Selbstbestimmung deutlich mehr Raum zu geben.

    Quelle: telepolis.de/article/Deutschla

    #telepolis #freiheit #regulierung #überregulierung #demokratie #nannystate #nannystatementality

  8. Deutschland: 100.000 Regeln – und niemand fühlt sich frei

    26. Mai 2026 Timo Rieg

    Immer neue Regeln sollen Konflikte lösen – und machen Demokratie zugleich komplizierter. Warum Freiheit und Gesetzgebung neu verhandelt werden müssen.

    Wer in die Freiheit eines anderen eingreifen will, muss dies mit ihm aushandeln. Es verhandeln also nur Anspruchsteller und Betroffene miteinander, so wie das im Zivilrecht üblich ist.

    Da viele Wünsche nach Eingriffen in die Freiheit anderer allgegenwärtig sind, immer wieder auftreten und deshalb wohl irgendwie zum menschlichen Zusammenleben gehören, gibt es ein schier unüberschaubares Dickicht an normativen Regeln, also Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und dergleichen.

    Dagegen ist nichts einzuwenden - wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Ersten: Bei der grundsätzlichen Regelung waren "die Betroffenen" eingebunden und konnten ihre (abstrakte) Zustimmung unter den vereinbarten Bedingungen geben. Und zweitens: Individuell darf jeder von einer Grundsatzregel abweichen, soweit sich die Beteiligten eben auf etwas anderes verständigen können.

    Betroffene Bürger an Gesetzgebung kaum beteiligt
    Der erste Punkt wird in deutschen Gesetzgebungsverfahren zumeist durch Anhörungen in den jeweiligen Parlamentsausschüssen berücksichtigt. Potentiell Betroffene kommen dabei jedoch nicht persönlich, sondern durch Lobbyverbände zu Wort. Ob dabei alle relevanten Positionen berücksichtigt werden, ist im Einzelfall zu prüfen. Angehört werden aber auch regelmäßig Experten, die gerade nicht betroffen sind, sondern von außen auf die Regelung schauen.

    In der Schweiz ist die Beteiligung wesentlich breiter angelegt, allerdings nur bei Regelungen, die für besonders wichtig erachtet werden. Im sogenannten "Vernehmlassungsverfahren" kann sich nach Artikel 4 VlG jeder einbringen. Einen Anspruch auf Berücksichtigung gibt es freilich nicht.

    Mehrheit ist Macht – nicht unbedingt Demokratie

    Abweichung von der Norm unzulässig
    Der zweite Punkt ist meist nicht vorgesehen. Wenn individuelle Abweichungen möglich sein sollen, wird dies wiederum explizit geregelt, wie beispielsweise eine mögliche "Grunddienstbarkeit" (§ 1018 BGB). Ansonsten aber gelten staatlich oder kommunal aufgestellte Regeln abstrakt – ohne Vertragsfreiheit.

    Denkt man einmal kurz außerhalb der Dichotomie Staat auf der einen Seite, Bürger auf der anderen Seite, dann sind alle Verkehrsregeln Vereinbarungen der Betroffenen untereinander. Um nicht bei jedem Aufeinandertreffen von zwei Verkehrsteilnehmern ein individuelles Aushandeln zu verlangen (mit der oft schwierigen Frage, wer gerade eigentlich von wem etwas will), einigt man sich auf Grundlagen wie Rechts vor Links, Halt bei roter Ampel etc.

    Abstrakte Regeln gelten ausnahmslos
    Solche Regeln gelten auch, wenn niemand anwesend ist, der diese Regel für sich beanspruchen möchte. Beispiel Fußgängerampel: Zeigt sie dem Straßenverkehr Rot, muss ein Fahrzeug stehenbleiben, auch wenn weit und breit sonst niemand zugegen ist, wie das Bayerische Oberste Landesgericht (1 ObOWi 58/03) entschieden hat.

    Über solch abstrakte Regelungen hat zwar schon Kurt Tucholsky 1929 gespottet, doch die Anzahl von immer gültigen Ge- und Verboten hat sich seit seiner Zeit vervielfacht. Allein auf Bundesebene gelten derzeit etwa 100.000 Einzelnormen.

    Die trotz aller Proklamationen zum Bürokratieabbau zunehmenden Regelungen führen nicht nur zu einer praktischen Unüberschaubarkeit mit der Folge, dass sich kaum jemand sicher sein kann, stets rechtskonform zu leben, sie sind letztlich auch ein Offenbarungseid der Politik.

    Vom Speziellen zum Allgemeinen
    Denn wo immer eine neue Spezialregel gesetzt wird, zeigt sich in Wahrheit, dass eine Grundfrage nicht geklärt ist. Der richtige, nämlich an individueller Freiheit orientierte und Willkür vermeidende Weg ist stets, von Detailregelungen zu Grundregeln zu kommen. Wo dies nicht gelingt, drücken sich Gesellschaft oder wenigstens Politiker davor, den Kern zu verhandeln.

    Die zehn Gebote kamen noch mit dem einen Satz aus: Du sollst (bzw. nach dem Original eher "wirst") nicht töten. Vielleicht müsste man dem noch eine Ausnahme hinzufügen der Art: außer in Notwehr. Aber das deutsche Strafrecht unterscheidet hier zig Fallkonstellationen, und im Kriegsfalle ist ohnehin alles anders.

    Die Weigerung, sich auf nachvollziehbare Grundregeln zu verständigen, zeigt aktuell die Diskussion um weitere Detailvorgaben im Sexualstrafrecht. Von Deepfake bis "nur Ja heißt Ja" werden immer neu "Strafbarkeitslücken" ausgemacht, die weitere Einzelnormen verlangen sollen.

    Kein Ende neuer Regelungen in Sicht
    Bei diesem Weg ist klar: Gut geregelt sein wird das Land nie. Es wird immer weitere Ge- und Verbote brauchen, niemals wird der Punkt kommen, an dem Politiker (und Bürger) sagen: nun ist alles klar, Danke, mehr ist nicht zu tun.

    Was eben umgekehrt bedeuten muss: bisher sind unsere Regeln ungenügend, trotz bald 80 Jahren bundesrepublikanischem Geschraube an ihnen.

    In einer "Demokratie der Freiheit" wären also dringend große Konsultationen angesagt. Bürokratieabbau ist kein Selbstzweck, sondern die logische Folge eindeutiger und konsensfähiger Regelungen.

    Groß müssten diese Konsultationen sein, weil von Strafgesetzen alle betroffen sind. Nicht, dass sich jeder als potentiellen Straftäter sehen müsste, aber Urteile ergehen "im Namen des Volkes", mithin muss dieses Volk die entsprechenden Strafnormen grundsätzlich gefordert haben.

    Im Zivilrecht sind hingegen längst nicht alle von jeder Regelung potentiell betroffen, doch die Kreise, die miteinander zu verhandeln hätten, wären immer noch sehr groß.

    Grundeigentum und Demokratie:
    Warum wir über Boden verhandeln müssten

    Volksentscheid nicht in Sicht
    Doch solche Konsultationen sind bisher nicht vorgesehen. Die Versuche dazu mit Bürgerräten (Pro und Contra diskutiert in drei Teilen) stoßen vor allem bei Konservativen auf Ablehnung. Das Instrument des Volksentscheids gibt es auf Bundesebene in Deutschland nicht - und wird wohl auch nicht kommen (denn es stand schon in verschiedensten Wahlprogrammen).

    Und eine große zivilgesellschaftliche Debatte ist auch nicht in Sicht, zumal jede Verständigung auf einfache Grundregeln immer auch den Verzicht auf Ausnahmen zu eigenen Gunsten einschließt. Ein übermächtiger Staat wird zwar gerne kritisiert; doch sobald es um die eigenen Pfründen geht, wollen sich viele doch lieber auf eine Detailregelung der Politik berufen, als eigenständig mit dem Nachbarn zu verhandeln.

    Vorrang für lokale Regelungen
    Einen Ausweg böte eine andere Normenhierarchie, die auf den ersten Blick als Widerspruch zum Vorrang von Grundregeln vor Detailregeln gesehen werden könnte, nämlich nicht von möglichst weit oben, sondern stets von so weit wie möglich unten her etwas zu regeln.

    Aber vom Ansatz her, dass nur Anspruchsteller und Betroffene miteinander zu verhandeln haben, ist es einfacher und gerechter, lokale Unterschiede zu akzeptieren, als alles mindestens bundesweit, inzwischen ja oft EU-weit gleichermaßen vorzuschreiben.

    Das bedeutet noch nicht, dass jedes Dorf, jeder Kiez, jeder Wohnblock machen kann, was er mag, solange er sich darauf geeinigt hat. Denn wo immer Externe Betroffen sind, sind sie eben in die Aushandlung einzubeziehen. Die Rauchgase aus dem heimischen Kamin verbleiben eben nicht vor Ort - der Lärm eines Straßenfestes aber schon.

    Vielfalt ist keine Kleinstaaterei
    Den Kommunen, vor allem aber auch den Einwohnern selbst hier deutlich mehr Selbstbestimmung zuzugestehen, wäre ein fundamentaler Schritt zu mehr Freiheit. Und auf diesen überschaubaren Ebenen lassen sich Aushandlungen der Betroffenen miteinander auch relativ einfach organisieren.

    "Kleinstaaterei" wird es hier schallen. Dabei möchte doch fast jeder wenigstens hinter seiner Wohnungstür von Vorschriften, die irgendwelche Nicht-Betroffenen kraft ihres Amtes ersonnen haben oder gerade ersinnen, verschont bleiben.

    Und eine "Opt-Out"-Erlaubnis wäre ja längst keine Pflicht, überall das Rad neu zu erfinden. Aber es wäre die Chance, Demokratie als Selbstbestimmung deutlich mehr Raum zu geben.

    Quelle: telepolis.de/article/Deutschla

    #telepolis #freiheit #regulierung #überregulierung #demokratie #nannystate #nannystatementality

  9. Hilft oder schadet die große Vielfalt an #Linux #Distributionen?

    #Linux steht für #Freiheit und Vielfalt an Linux Distributionen. Doch die wachsende Zahl an Distributionen wirft eine alte Frage neu auf. Hilft diese Auswahl wirklich jedem oder entsteht ein Effekt, der eher bremst als befreit. Viele Nutzer lieben die große Auswahl, doch andere fühlen sich schnell allein gelassen oder gar überfordert.

    fosstopia.de/linux-vielfalt/

  10. Hilft oder schadet die große Vielfalt an #Linux #Distributionen?

    #Linux steht für #Freiheit und Vielfalt an Linux Distributionen. Doch die wachsende Zahl an Distributionen wirft eine alte Frage neu auf. Hilft diese Auswahl wirklich jedem oder entsteht ein Effekt, der eher bremst als befreit. Viele Nutzer lieben die große Auswahl, doch andere fühlen sich schnell allein gelassen oder gar überfordert.

    fosstopia.de/linux-vielfalt/

  11. Hilft oder schadet die große Vielfalt an #Linux #Distributionen?

    #Linux steht für #Freiheit und Vielfalt an Linux Distributionen. Doch die wachsende Zahl an Distributionen wirft eine alte Frage neu auf. Hilft diese Auswahl wirklich jedem oder entsteht ein Effekt, der eher bremst als befreit. Viele Nutzer lieben die große Auswahl, doch andere fühlen sich schnell allein gelassen oder gar überfordert.

    fosstopia.de/linux-vielfalt/

  12. Hilft oder schadet die große Vielfalt an #Linux #Distributionen?

    #Linux steht für #Freiheit und Vielfalt an Linux Distributionen. Doch die wachsende Zahl an Distributionen wirft eine alte Frage neu auf. Hilft diese Auswahl wirklich jedem oder entsteht ein Effekt, der eher bremst als befreit. Viele Nutzer lieben die große Auswahl, doch andere fühlen sich schnell allein gelassen oder gar überfordert.

    fosstopia.de/linux-vielfalt/

  13. Wer hat bei der nächsten PRÜF!-Demo das schönste, geistreichste, witzigste, packende Plakat?

    Wenn du am 13.06. schon um 11:00 zum Oberen Schlossgarten in Stuttgart kommst, kannst du dein eigenes Plakat gestalten.

    Es ist unsere 4. Demo!

    Bringe noch ein paar Menschen mit, damit wir viele sind.

    pruef-demos.de/

    innn.it/pruef-bw

    #SaveTheDate #PRÜF #Demokratie #Freiheit #RechtsExtremismus #BundesVerfassungsGericht #GemeinsamStattEinsam

  14. Wer hat bei der nächsten PRÜF!-Demo das schönste, geistreichste, witzigste, packende Plakat?

    Wenn du am 13.06. schon um 11:00 zum Oberen Schlossgarten in Stuttgart kommst, kannst du dein eigenes Plakat gestalten.

    Es ist unsere 4. Demo!

    Bringe noch ein paar Menschen mit, damit wir viele sind.

    pruef-demos.de/

    innn.it/pruef-bw

    #SaveTheDate #PRÜF #Demokratie #Freiheit #RechtsExtremismus #BundesVerfassungsGericht #GemeinsamStattEinsam

  15. Wer hat bei der nächsten PRÜF!-Demo das schönste, geistreichste, witzigste, packende Plakat?

    Wenn du am 13.06. schon um 11:00 zum Oberen Schlossgarten in Stuttgart kommst, kannst du dein eigenes Plakat gestalten.

    Es ist unsere 4. Demo!

    Bringe noch ein paar Menschen mit, damit wir viele sind.

    pruef-demos.de/

    innn.it/pruef-bw

    #SaveTheDate #PRÜF #Demokratie #Freiheit #RechtsExtremismus #BundesVerfassungsGericht #GemeinsamStattEinsam

  16. Wer hat bei der nächsten PRÜF!-Demo das schönste, geistreichste, witzigste, packende Plakat?

    Wenn du am 13.06. schon um 11:00 zum Oberen Schlossgarten in Stuttgart kommst, kannst du dein eigenes Plakat gestalten.

    Es ist unsere 4. Demo!

    Bringe noch ein paar Menschen mit, damit wir viele sind.

    pruef-demos.de/

    innn.it/pruef-bw

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  17. Warum Chemnitz bei der Gästezufriedenheit in Sachsen hinterherhinkt

    Freie Presse auf Google News folgen Der Freistaat erreicht im deutschlandweiten Ranking Platz drei. Chemnitz kam im Kulturhauptstadt-Jahr…
    #Chemnitz #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #Freiheit #Germany #Sachsen
    europesays.com/de/1051087/

  18. «Gemini statt Suchergebnisse — Googles KI-Strategie könnte das freie Internet zerstören:
    Nach KI-Übersichten und KI-Modus will die Tech-Firma ihre Kernfunktion auf lange Sicht immer mehr an große Sprachmodelle übergeben. Unser Autor hält das für eine schlechte Idee und eine Gefahr für Googles Geschäftsmodell.»

    …und nein, ich verstehe es immer weniger weshalb viele Googel heutzutage noch nutzen.

    🕵️ t3n.de/news/google-gemini-such

    #gemini #google #suchmaschine #ki #ai #internet #freiheit #freiesinternet

  19. «Gemini statt Suchergebnisse — Googles KI-Strategie könnte das freie Internet zerstören:
    Nach KI-Übersichten und KI-Modus will die Tech-Firma ihre Kernfunktion auf lange Sicht immer mehr an große Sprachmodelle übergeben. Unser Autor hält das für eine schlechte Idee und eine Gefahr für Googles Geschäftsmodell.»

    …und nein, ich verstehe es immer weniger weshalb viele Googel heutzutage noch nutzen.

    🕵️ t3n.de/news/google-gemini-such

    #gemini #google #suchmaschine #ki #ai #internet #freiheit #freiesinternet

  20. «Gemini statt Suchergebnisse — Googles KI-Strategie könnte das freie Internet zerstören:
    Nach KI-Übersichten und KI-Modus will die Tech-Firma ihre Kernfunktion auf lange Sicht immer mehr an große Sprachmodelle übergeben. Unser Autor hält das für eine schlechte Idee und eine Gefahr für Googles Geschäftsmodell.»

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    🕵️ t3n.de/news/google-gemini-such

    #gemini #google #suchmaschine #ki #ai #internet #freiheit #freiesinternet

  21. «Gemini statt Suchergebnisse — Googles KI-Strategie könnte das freie Internet zerstören:
    Nach KI-Übersichten und KI-Modus will die Tech-Firma ihre Kernfunktion auf lange Sicht immer mehr an große Sprachmodelle übergeben. Unser Autor hält das für eine schlechte Idee und eine Gefahr für Googles Geschäftsmodell.»

    …und nein, ich verstehe es immer weniger weshalb viele Googel heutzutage noch nutzen.

    🕵️ t3n.de/news/google-gemini-such

    #gemini #google #suchmaschine #ki #ai #internet #freiheit #freiesinternet

  22. «Gemini statt Suchergebnisse — Googles KI-Strategie könnte das freie Internet zerstören:
    Nach KI-Übersichten und KI-Modus will die Tech-Firma ihre Kernfunktion auf lange Sicht immer mehr an große Sprachmodelle übergeben. Unser Autor hält das für eine schlechte Idee und eine Gefahr für Googles Geschäftsmodell.»

    …und nein, ich verstehe es immer weniger weshalb viele Googel heutzutage noch nutzen.

    🕵️ t3n.de/news/google-gemini-such

    #gemini #google #suchmaschine #ki #ai #internet #freiheit #freiesinternet

  23. Heute zeigen wir ein Berliner MenschenMeer und laden dich damit zu unserer nächsten Kundgebung in Stuttgart am 13.06. um 12:00 Uhr in den Oberen Schlossgarten ein.

    Wenn du schon um 11:00 kommst und ein paar Menschen mitbringst, fängt die kreative Freude schon früher an.

    Wir malen zusammen Plakate.

    pruef-demos.de/

    innn.it/pruef-bw

    #SaveTheDate #PRÜF #Demokratie #Freiheit #RechtsExtremismus #BundesVerfassungsGericht #MeerMittwoch

  24. Heute zeigen wir ein Berliner MenschenMeer und laden dich damit zu unserer nächsten Kundgebung in Stuttgart am 13.06. um 12:00 Uhr in den Oberen Schlossgarten ein.

    Wenn du schon um 11:00 kommst und ein paar Menschen mitbringst, fängt die kreative Freude schon früher an.

    Wir malen zusammen Plakate.

    pruef-demos.de/

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  25. Heute zeigen wir ein Berliner MenschenMeer und laden dich damit zu unserer nächsten Kundgebung in Stuttgart am 13.06. um 12:00 Uhr in den Oberen Schlossgarten ein.

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    #SaveTheDate #PRÜF #Demokratie #Freiheit #RechtsExtremismus #BundesVerfassungsGericht #MeerMittwoch

  26. Heute zeigen wir ein Berliner MenschenMeer und laden dich damit zu unserer nächsten Kundgebung in Stuttgart am 13.06. um 12:00 Uhr in den Oberen Schlossgarten ein.

    Wenn du schon um 11:00 kommst und ein paar Menschen mitbringst, fängt die kreative Freude schon früher an.

    Wir malen zusammen Plakate.

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  27. „Der Ableist missbilligt die von seiner eigenen Seite begangenen Gräueltaten nicht nur nicht, sondern er besitzt auch die bemerkenswerte Fähigkeit, gar nichts davon mitzubekommen.“

    Frei nach Georg Orwell

    #Ableismus #Menschenrechte #Freiheit #AKI #BehindertenHass #BehindertenFeindlichkeit #Divers #Palmer #Merz #Spahn

  28. „Der Ableist missbilligt die von seiner eigenen Seite begangenen Gräueltaten nicht nur nicht, sondern er besitzt auch die bemerkenswerte Fähigkeit, gar nichts davon mitzubekommen.“

    Frei nach Georg Orwell

    #Ableismus #Menschenrechte #Freiheit #AKI #BehindertenHass #BehindertenFeindlichkeit #Divers #Palmer #Merz #Spahn

  29. „Der Ableist missbilligt die von seiner eigenen Seite begangenen Gräueltaten nicht nur nicht, sondern er besitzt auch die bemerkenswerte Fähigkeit, gar nichts davon mitzubekommen.“

    Frei nach Georg Orwell

    #Ableismus #Menschenrechte #Freiheit #AKI #BehindertenHass #BehindertenFeindlichkeit #Divers #Palmer #Merz #Spahn

  30. Diese #DlfDoku habe ich gerade gehört und sie hat mich sehr betroffen gemacht: Verlorene #Freiheit - Afghaninnen unter der #Taliban-Herrschaft #Afghanistan #Frauenrechte

    Ein Blick ins Land, in die Privatwohnung, in das Leben einiger Afghaninnen. Wenn man das noch Leben nennen kann. Danke, #VanessaSchlesier.

    Wenn du das liest und dich auch fragst, was du denn tun kannst: Leite diese Nachricht weiter, auch außerhalb dieser Blase.

    Webseite der Episode: hoerspielundfeature.de/feature

    Mediendatei: podcast-mp3.dradio.de/podcast/

  31. Diese #DlfDoku habe ich gerade gehört und sie hat mich sehr betroffen gemacht: Verlorene #Freiheit - Afghaninnen unter der #Taliban-Herrschaft #Afghanistan #Frauenrechte

    Ein Blick ins Land, in die Privatwohnung, in das Leben einiger Afghaninnen. Wenn man das noch Leben nennen kann. Danke, #VanessaSchlesier.

    Wenn du das liest und dich auch fragst, was du denn tun kannst: Leite diese Nachricht weiter, auch außerhalb dieser Blase.

    Webseite der Episode: hoerspielundfeature.de/feature

    Mediendatei: podcast-mp3.dradio.de/podcast/