💀LTO: Kaum verklausulierte Aufforderung die Rote Hilfe zu verbieten.💀
Der umtriebige promovierte Jurist Christian Rath, er schreibt u.a. für die @tazgetroete stößt heute in der @LegalTribune am Schluss ins selbe Horn wie die AfD und legt ein Verbot der linken Rechtsschutz- und Solidaritätsorganisation @RoteHilfe nahe. Und dies unter Rückgriff auf die Hufeisentheorie.
Erst hakt Dr. Rath die typischen Punkte ab: verfassungsfeindlich, RAF, KPD und Staatsdämonisierung.
Ganz am Schluss dann der Leberhaken: die "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V." (HNG) wurde 2011 verboten, hier handele es sich um eine der Roten Hilfe "vergleichbare", aber eben "rechtsextremistische Organisation".
Es sei deshalb nicht selbstverständlich, dass die RH bislang nicht verboten sei, da ein "Verbot (...) Ausdruck der wehrhaften Demokratie des Grundgesetzes" sei, so Dr. Rath in der LTO.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/elif-eralp-was-ist-die-rote-hilfe-mitgliedschaft
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