Wer in Deutschland
eingebürgert werden will, muss sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen.
Ohne dieses Bekenntnis ist die Einbürgerung gesetzlich ausgeschlossen.
Man erklärt schriftlich und mündlich, dass man das Grundgesetz und die Gesetze achtet, keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt oder unterstützt hat und sich zur historischen Verantwortung Deutschlands bekennt.
Schade, dass diese Voraussetzung nicht für alle gilt, die wählen dürfen.
Wer jahrzehntelang hier lebt, muss einen Beweis antreten; wer zufällig hier geboren wurde, bekommt die Wahlbenachrichtigung hinterhergeworfen, egal, was er vom #Grundgesetz, #Demokratie und #Menschenwürde hält.