52 Tage ohne Rückmeldung vom OLG Hamburg.
Antrag am 15.09.2026 postalisch ausgeliefert, Nachfrage am 16.10. Bis zur Rüge am 06.11.: keine Eingangsbestätigung, kein Aktenzeichen, keine Sachstandsantwort bei mir.
Meine Behinderung und mein Bedarf an klarer schriftlicher Kommunikation waren mitgeteilt. Trotzdem muss ich weiter hinterherlaufen.
Am 06.11. habe ich die UN-Sonderberichterstattung angeschrieben.
Zugang zum Recht braucht eine Antwort.