Pandemie. Die Intensivstationen laufen voll. Und Nina* hat Angst.
Sie sitzt im Rollstuhl und lebt mit Assistenz. Was, wenn Ärzte entscheiden müssen, wer das letzte Beatmungsgerät bekommt? Wird ihre Behinderung dann gleichgesetzt mit schlechten Chancen?
Gemeinsam mit acht anderen zieht sie nach Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht gibt ihnen recht: Der Staat hat seine Pflicht verletzt, sie vor Benachteiligung zu schützen.
Sie mussten ihn erst dazu zwingen.
*Name geändert | BVerfG, 1 BvR 1541/20
#Urteil #Triage #Inklusion #Menschenrechte #Gleichberechtigung