Bundestag beschließt Kürzungen im Gesundheitswesen
Der Bundestag hat am Donnerstag Neuregelungen für die Notfallversorgung verabschiedet. Im gleichen Zuge wurden Änderungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, der „Krankenkassenreform“, beschlossen.
Letztere war im Sommer auf massive Kritik gestoßen, woraufhin die Regierungskoalition Änderungen angekündigt hatte. Die nun verabschiedeten Gesetzesanpassungen stoßen mangels tatsächlicher Entlastungen erneut auf Kritik.
Wie nun feststeht, werden Psychotherapie und ambulante Operationen ab 2027 „extratentakulär vergütet“, was de facto einer massiven Kürzung gleichkommt. Fachverbände fürchten einen Rückgang des bereits beschränkten Psychotherapie-Angebots um 20 Prozent.
Auch die Änderungen der Notfallversorgung stehen in der Kritik. Zukünftig müssen Praxen freie Termine verpflichtend an zentrale Stellen melden, die dann über die Vergabe entscheiden. Dadurch würden keine zusätzlichen Termine geschaffen, kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
#Sozialpolitik