#eigentumsgarantie — Public Fediverse posts
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#Unterscheidung von #Junktimklausel und #Salvatorischer #Klausel.
#Junktim: #Normativer #Bedingungszusammenhang, mit dem #Voraussetzungen an die #Erlaubtheit des #Eintretens einer #Rechtsfolge #geknüpft werden.
Art. 14 Abs. 3 S. 2, 2. HS. GG: Eine #Enteignung ist nur zum #Wohle der #Allgemeinheit #zulässig.
-> Sie darf nur durch #Gesetz oder auf #Grund eines #Gesetzes #erfolgen, das #Art und #Ausmaß der #Entschädigung #regelt. -
#Rechtfertigung von #Enteignungen
"Durch #Gesetz oder auf #Grund eines #Gesetzes" Art. 14 Abs. 3, S. 2 GG#Unterscheidung von #Legalenteignung und #Administrativenteignung:
#durch #Gesetz; #aufgrund eines #Gesetzes#Gesetzliche #Grundlage muss #Enteignungszweck iSv #zielt auf #Gemeinwohl #festlegen
#Rechtsschutzverkürzung bei #Legalenteignung: Da #Rechtsmittel gegen #Verwaltung wegfallen: #Zulässigkeit nur #Ausnahmsweise gegeben
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#Rechtfertigung von #Inhaltsbestimmung und #Schrankenbestimmung
#Besonderheit #Angemessenheit
#Situationsgebundenheit des #Eigentums bzw. #Grundeigentums
-> #Lage im #Raum, #Beschaffenheit und #Umweltbeziehungen
-> Art. 14 Abs. 2 GG: #Sozialbindung: #Auswirkungen und #Bedeutung für #Gemeinwohl zu #berücksichtigen#Vertrauensschutz auf #bestehende #Rechte: #Notwendigkeit von #Übergangsregelungen
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#Eigentumsgarantie
Art. 14 #GG3 #Dimensionen des #Grundrecht:
#Institutsgarantie: #Schutz von #Eigentum als #solches
#Abwehrrecht: #Niemand darf in #Eigentum eines #anderen #eingreifen
#Schutzrecht: #Staat muss #Maßnahmen #ergreifen, um #Eigentum zu #schützen
#Hinweis auf #BVerfGE 58, 300 #Nassauskiesungsbeschluss;
#Begriff der #Enteignung, #Ausbuchstabieren des #Verständnis von Art. 14 #GG -
#Eigentumsgarantie
Art. 14 #GG#Nassauskiesungsbeschluss #BVerfGE 58, 300
#Gesetzgeber hat den #Auftrag eine #Eigentumsordnung zu #schaffen, die #privaten #Interessen des #Einzelnen, als auch denen der #Allgemeinheit #gerecht wird.
#Privatrechtlichen #Eigentumsvorschriften kommt im #Rahmen des Art. 14 #GG kein #Vorrang zu.
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#Struktur des Art. 14 #GG
#Eigentumsschutz
Art. 14 Abs. 1 S. 1: #Schutzbereich #Eigentum und #Erbrecht
Art. 14 Abs. 1 S. 2: #Inhaltsbestimmung & #Schrankenbestimmung
Art. 14 Abs. 2: #Leitlinien für #Gesetzgeber für #Ausgestaltung und #Beschränkung#Enteignung mit #Entschädigung
Art. 14 Abs. 3 #GG#Normengeprägtes #Grundrecht;
#Ausgleich #Freiheitsschutz und #Allgemeinwohlbelang