#berufsausubung — Public Fediverse posts
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Wusstet Ihr, dass der #Anwaltsberuf Schutz braucht?
Eine freie und unabhängige #Berufsausübung muss #völkerrecht.lich verankert sein, damit der Zugang zum Recht und die Unabhängigkeit der Justiz für alle Bürger:innen gewahrt bleiben.
Eine Europäische Konvention des #Europarat.es liegt vor, aber die #EU-Kommission will nicht, dass Mitgliedstaaten sie ratifizieren!
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Einrichtung einer #Pflegekammer
ver.di Baden-Württemberg kritisiert die heute beschlossene Weichenstellung zur Einrichtung einer Pflegekammer durch die #Landesregierung aufs Schärfste.
Irene Gölz, ver.di Landesfachbereichsleiterin #Gesundheit, #Soziales und #Bildung:
„Pflegekammern werden nicht eingerichtet, um die Situation der #Pflegefachpersonen zu verbessern, sondern zur #Regulierung ihrer #Berufsausübung. Kammern sind Institutionen für freie Berufe. Pflegefachpersonen sind aber zu 95 Prozent abhängig beschäftigt. Sie haben #Arbeitgeber, darunter auch #Pflegedirektionen, die ihnen genau vorschreiben können, wie sie zu arbeiten haben. Sie brauchen keine zusätzliche #Institution, die ihnen weitere Vorschriften macht und möglicherweise Sanktionen auferlegt. Besonders pikant: dafür müssen die Pflegefachpersonen dann auch noch per #Zwangsbeitrag zur Kammer bezahlen.
Richtig ist, dass #Pflegekräfte zu wenig Gehör bei der #Politik finden. Denn die Vorschläge, was sich für eine gute Pflege ändern muss, liegen seit Jahren auf dem Tisch. Wenn die Landesregierung #Pflegeberufe aufwerten will, muss sie anfangen, deren #Arbeitsbedingungen endlich nachhaltig zu verbessern. Eine Kammer mit #Zwangsmitgliedschaft ändert hierbei überhaupt nichts und trägt auch nicht dazu bei, die pflegerische #Versorgung der #Bevölkerung sicher zu stellen.“
Die Landesregierung will eine 60-prozentigen Zustimmung („Quorum“) zur Pflegekammer als Voraussetzung für deren Errichtung.
Martin Gross, Landesleiter ver.di Baden-Württemberg: „Wer die Errichtung einer Kammer davon abhängig machen will, dass 60 Prozent der betroffenen Pflegefachpersonen dieser zustimmen, muss eine freiwillige Registrierung ermöglichen.“Die Landesregierung will die Pflegefachpersonen durch die verpflichtende #Übermittlung ihrer #Daten über ihre Arbeitgeber registrieren. Die Pflegefachpersonen sollen dann lediglich im Nachhinein die Möglichkeit bekommen, dagegen #Einspruch zu erheben.
„Nach den heftigen Auseinandersetzungen um Pflegekammern in anderen Bundesländern befürchten Landesregierung und #Ministerium wohl, dass sie das #Quorum bei einer freiwilligen Registrierung nicht erreichen. Für eine demokratische #Willensbildung ist #Freiwilligkeit aber entscheidend und kann nicht nur aus einem Widerspruchsrecht bestehen,“ so Gross weiter.
Quelle: #verdi Baden-Württemberg, 4.4.2023 https://bawue.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++4febe01a-d2f3-11ed-b20b-001a4a160100
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#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schrankenschranken#Stufe #Berufsausübung
#Zweck: #Schutz eines #Gemeinschaftsgutes#Stufe #Subjektive #Zulassungsvoraussetzungen
#Zweck: #Schutz eines #besonders #wichtigen #Gemeinschaftsgutes#Stufe #Objektive #Zulassungsvoraussetzungen
#Abwehr #schwerer #nachweisbarer bzw. höchst #wahrscheinlicher #Gefahren -
#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit - #Schrankenschranken#Voraussetzungen für die #Rechtfertigung eines #Eingriffs #steigen, je #stärker in die #Berufswahlfreiheit #eingegriffen wird.
1. #Stufe
#Gewöhnliche #Verhältnismäßigkeitsprüfung2. #Stufe
#Erforderlichkeit wird #anhand #Möglichkeit #milderen #Eingriffs in #Berufsausübung in #Frage gestellt.13,3 #Grundrechte #Nußberger
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#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #SchrankenschrankenDrei-#Stufen-#Theorie
#Apothekenurteil, #BVerfGE 7, 377
#Stufen nach #Möglichkeit der #Intensität des #Eingriff1. #Stufe
#Berufsausübung
#Art und #Weise, in denen sich die #berufliche #Tätigkeit #vollzieht.2.und 3. #Stufe: #Berufswahl
#Subjektive #Zulassungsvoraussetzungen 2. #Stufe
#Objektive #Zulassungsvoraussetzungen 3. #Stufe -
#Frage nach #Unterscheidbarkeit von #Berufswahl und #Berufsausübung
#BVerfGE 7, 377: #Einheitlicher #Schutzbereich, #Einheitliches #Grundrecht;
Durch #Ausübung des #Berufes wird die #Wahl #bestätigt.Aber: #Unterschiede bei der #Rechtfertigung!
#Gewährleistungsumfang #unterscheidbar nach
#Freiheit der #Berufswahl (ob)
#Freiheit der #Berufsausübung (wie)