#geschutzt — Public Fediverse posts
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Durch die #grundgesetzlich #garantierte #Religionsfreiheit und #Gewissensfreiheit nach #Art. 4 Abs. 1 GG werde nicht nur #innere #Überzeugung, sondern auch nach #außen #gerichtete #religiöse #Betätigung #geschützt, unter die die #Gewährung von #Kirchenasyl falle.
§27 #StGB Als #Gehilfe wird #bestraft, wer #vorsätzlich einem #anderen zu dessen #vorsätzlich #begangener #rechtswidriger #Tat #Hilfe #geleistet hat
#SZ, 9.04.2021 #Abtei #Münsterschwarzach - #Mönch #gewährt #Kirchenasyl
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Durch die #grundgesetzlich #garantierte #Religionsfreiheit und #Gewissensfreiheit nach #Art. 4 Abs. 1 GG werde nicht nur #innere #Überzeugung, sondern auch nach #außen #gerichtete #religiöse #Betätigung #geschützt, unter die die #Gewährung von #Kirchenasyl falle.
§27 #StGB Als #Gehilfe wird #bestraft, wer #vorsätzlich einem #anderen zu dessen #vorsätzlich #begangener #rechtswidriger #Tat #Hilfe #geleistet hat
#SZ, 9.04.2021 #Abtei #Münsterschwarzach - #Mönch #gewährt #Kirchenasyl
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich
#Geschütztes #Verhalten-> #Prinzip #freier #sozialer #Gruppenbildung
-> #Vereinsautonomie: #Gründung, #Zweck, #Rechtsform, #Name, #Satzung, #Sitz der #Vereinigung
-> #Beitritt und #Verbleib
-> #Vereinsspezifische #Betätigung; #Vereinsleben#Kernbereich des #Vereinsbestandes
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Art. 12 Abs. 1 #GG
#Deutschengrundrecht
Art. 12. Abs. 2
#Jedermann - Wenn #Niemand, dann...
Art. 12 Abs. 3
#Jedermann#Persönlich(er) #Schutzbereich
Art. 12 Abs. 1 #GG
#Wortlaut #Deutsch(e); #Ausländer #subsidiär nach #Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 #GG #geschützt
#EU-#Ausländer: #Diskriminierungsverbot #aufgrund von #Staatsangehörigkeit; Art. 2 Abs. 1 #GG #entsrechend #ausfüllen;#Juristische #Personen Art. 19 Abs. 3 #GG auch.
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Fragen zu #AGG #Merkmalen wie #Parteimitgliedschaft oder #Mitgliedschaft in #Gewerkschaften im #Sinn von #Weltanschauung nach § 1 AGG sind #besonders #rechtfertigungsbedürftig nach § 8 ff. #AGG oder #unzulässig.
#Ausnahme in #Deutschland: #Privilegierung von #Tendenzbetrieben.
§ 118 #BetrVG: #Zweckbestimmung #gerichtet auf bestimmte #geschützte #Ziele.
#Frage nach #Hierarchie zw. #BetrVG und #AGG;
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht, Marita #Körner, 06.05.2021