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#koalitionsfreiheit — Public Fediverse posts

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  1. Auch nach der französischen #Revolution war nicht alles das Gelbe vong Ei her. Vor allem für die #Arbeiterklasse.

    So beschloss sie auf Le Chapeliers Antrag am 14. Juni 1791 das Gesetz, das Meistern, #Gesellen und #Arbeitern untersagte, sich in Bünden zu organisieren. Die Aufhebung der Zünftewurde bestätigt. Petitionen, die im Namen eines Berufsstandes verfasst wurden, und Versammlungen, die zum Festsetzen von Löhnen geführt werden, galten als rechtswidrig. Gesetzesverstöße waren auch Verabredungen zum Ausstand. #Streikende Arbeiter wurden strafrechtlich verfolgt, ihren Wortführern drohten Geld- oder Haftstrafen und der Entzug der Rechte eines „Aktivbürgers“.

    Das Gesetz richtete sich gegen die #Koalitionsfreiheit, aber damit auch gegen jede Art der Organisation, die die individuelle #Vertragsfreiheit und #Gewerbefreiheit einschränkt, wie die #Zünfte oder #Kartelle.

    Erst 1864 (Aufhebung des Streikverbots) und 1884 (Koalitionsfreiheit) änderte sich etwas zum Positiven. Allerdings fielen auch diese Errungenschaften nicht vom Himmel, sondern wurden mit Blut, Schweiß und den Tränen der Arbeiterklasse erkämpft. Gesetz Le Chapelier

    #CapitalismIsADeathCult #OurHistory

  2. Der Richter a.D. und die „Entsorgung“ des Streikrechts

    Seltsame Blüten treibt die öffentliche Auseinandersetzung über das #Streikrecht angesichts der #Streiks bei der Deutschen #Bahn und anderswo.

    In einem Leserbrief in der Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom 18.3.2024 meint ein Dr. Eberhard Foth, es sei „höchste Zeit, das überholte Kampfmittel Streik zu entsorgen und hier gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen. Sollte man aus Artikel 9 Grundgesetz ein solches Recht herleiten, müsste man diese Bestimmung ändern.“ (StZ v. 18.3.2024 S.7)

    Artikel 9 des #Grundgesetzes garantiert wohlgemerkt die sog. #Koalitionsfreiheit, d.h. in diesem Fall, das Recht #Gewerkschaften zu gründen.

    Das vielzitierte Streikrecht existiert in der BRD in der „reinen“ Form gar nicht, sondern ist aus der #Koalitionsfreiheit abgeleitet, weil Gewerkschaften ohne Streikrecht ein zahnloser Papiertiger sind.

    Dr. Foths Vorschlag würde dann aber auch gleich die in diesen Tagen vielbeschworene #Demokratie mitentsorgen, beruht die doch neben der parlamentarischen Repräsentation auf Grundrechten wie dem Streik- und Koalitionsrecht, der #Versammlungsfreiheit, der #Meinungsfreiheit vermittels derer sich der Souverän – das Volk – direkt zu Wort melden kann.

    Bemerkenswert an dieser antidemokratischen Haltung – die, wenn auch nicht in dieser dankenswerten Offenheit, - von vielen Politikern in diesen Tagen geteilt wird, ist aber ,dass der sie vertritt, sozusagen ein Mann vom Fach, ein Hüter der #Verfassung, war:

    Dr. Foth gehörte nach einer sechsmonatigen Abordnung zum #Oberlandesgericht #Stuttgart im Jahr 1969, ab 1970 dem zweiten Strafsenat des OLG Stuttgart an. 1974 wurde er dem für die Anklage im #Stammheim-Prozess zuständigen Strafsenat überstellt. An dem am 21. Mai 1975 begonnenen Prozess nahm er zunächst als stellvertretender Vorsitzender teil. Nach einem erfolgreichen #Befangenheitsantrag im Januar 1977 folgte er auf Theodor Prinzing als Vorsitzendem Richter und verkündete am 28. April 1977 das Urteil.

    Von 1980 bis 1995 war er Richter am Bundesgerichtshof und dort Mitglied des 1. Strafsenats. Inzwischen ist er im Ruhestand.

    Schon in seiner Stammheimer Zeit war Richter #Foth durch den saloppen Umgang mit rechtsstaatlichen Regularien aufgefallen:

    Im März 1977 gaben der damalige baden-württembergische Innenminister Spiess und Justizminister Bender zu, dass schon vor Eröffnung des #RAF-Prozesses unter Mitarbeit von Geheimdienstmitarbeitern des #BND und des Landesamts für #Verfassungsschutz in der #Justizvollzugsanstalt Stammheim Wanzen installiert worden seien, um Besprechungen der RAF-Gefangenen mit ihren Anwälten etwa zwei Monate lang abzuhören.

    (...)

    trueten.de/archives/13157-Der-

  3. Der Richter a.D. und die „Entsorgung“ des Streikrechts

    Seltsame Blüten treibt die öffentliche Auseinandersetzung über das #Streikrecht angesichts der #Streiks bei der Deutschen #Bahn und anderswo.

    In einem Leserbrief in der Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom 18.3.2024 meint ein Dr. Eberhard Foth, es sei „höchste Zeit, das überholte Kampfmittel Streik zu entsorgen und hier gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen. Sollte man aus Artikel 9 Grundgesetz ein solches Recht herleiten, müsste man diese Bestimmung ändern.“ (StZ v. 18.3.2024 S.7)

    Artikel 9 des #Grundgesetzes garantiert wohlgemerkt die sog. #Koalitionsfreiheit, d.h. in diesem Fall, das Recht #Gewerkschaften zu gründen.

    Das vielzitierte Streikrecht existiert in der BRD in der „reinen“ Form gar nicht, sondern ist aus der #Koalitionsfreiheit abgeleitet, weil Gewerkschaften ohne Streikrecht ein zahnloser Papiertiger sind.

    Dr. Foths Vorschlag würde dann aber auch gleich die in diesen Tagen vielbeschworene #Demokratie mitentsorgen, beruht die doch neben der parlamentarischen Repräsentation auf Grundrechten wie dem Streik- und Koalitionsrecht, der #Versammlungsfreiheit, der #Meinungsfreiheit vermittels derer sich der Souverän – das Volk – direkt zu Wort melden kann.

    Bemerkenswert an dieser antidemokratischen Haltung – die, wenn auch nicht in dieser dankenswerten Offenheit, - von vielen Politikern in diesen Tagen geteilt wird, ist aber ,dass der sie vertritt, sozusagen ein Mann vom Fach, ein Hüter der #Verfassung, war:

    Dr. Foth gehörte nach einer sechsmonatigen Abordnung zum #Oberlandesgericht #Stuttgart im Jahr 1969, ab 1970 dem zweiten Strafsenat des OLG Stuttgart an. 1974 wurde er dem für die Anklage im #Stammheim-Prozess zuständigen Strafsenat überstellt. An dem am 21. Mai 1975 begonnenen Prozess nahm er zunächst als stellvertretender Vorsitzender teil. Nach einem erfolgreichen #Befangenheitsantrag im Januar 1977 folgte er auf Theodor Prinzing als Vorsitzendem Richter und verkündete am 28. April 1977 das Urteil.

    Von 1980 bis 1995 war er Richter am Bundesgerichtshof und dort Mitglied des 1. Strafsenats. Inzwischen ist er im Ruhestand.

    Schon in seiner Stammheimer Zeit war Richter #Foth durch den saloppen Umgang mit rechtsstaatlichen Regularien aufgefallen:

    Im März 1977 gaben der damalige baden-württembergische Innenminister Spiess und Justizminister Bender zu, dass schon vor Eröffnung des #RAF-Prozesses unter Mitarbeit von Geheimdienstmitarbeitern des #BND und des Landesamts für #Verfassungsschutz in der #Justizvollzugsanstalt Stammheim Wanzen installiert worden seien, um Besprechungen der RAF-Gefangenen mit ihren Anwälten etwa zwei Monate lang abzuhören.

    (...)

    trueten.de/archives/13157-Der-

  4. Der Richter a.D. und die „Entsorgung“ des Streikrechts

    Seltsame Blüten treibt die öffentliche Auseinandersetzung über das #Streikrecht angesichts der #Streiks bei der Deutschen #Bahn und anderswo.

    In einem Leserbrief in der Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom 18.3.2024 meint ein Dr. Eberhard Foth, es sei „höchste Zeit, das überholte Kampfmittel Streik zu entsorgen und hier gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen. Sollte man aus Artikel 9 Grundgesetz ein solches Recht herleiten, müsste man diese Bestimmung ändern.“ (StZ v. 18.3.2024 S.7)

    Artikel 9 des #Grundgesetzes garantiert wohlgemerkt die sog. #Koalitionsfreiheit, d.h. in diesem Fall, das Recht #Gewerkschaften zu gründen.

    Das vielzitierte Streikrecht existiert in der BRD in der „reinen“ Form gar nicht, sondern ist aus der #Koalitionsfreiheit abgeleitet, weil Gewerkschaften ohne Streikrecht ein zahnloser Papiertiger sind.

    Dr. Foths Vorschlag würde dann aber auch gleich die in diesen Tagen vielbeschworene #Demokratie mitentsorgen, beruht die doch neben der parlamentarischen Repräsentation auf Grundrechten wie dem Streik- und Koalitionsrecht, der #Versammlungsfreiheit, der #Meinungsfreiheit vermittels derer sich der Souverän – das Volk – direkt zu Wort melden kann.

    Bemerkenswert an dieser antidemokratischen Haltung – die, wenn auch nicht in dieser dankenswerten Offenheit, - von vielen Politikern in diesen Tagen geteilt wird, ist aber ,dass der sie vertritt, sozusagen ein Mann vom Fach, ein Hüter der #Verfassung, war:

    Dr. Foth gehörte nach einer sechsmonatigen Abordnung zum #Oberlandesgericht #Stuttgart im Jahr 1969, ab 1970 dem zweiten Strafsenat des OLG Stuttgart an. 1974 wurde er dem für die Anklage im #Stammheim-Prozess zuständigen Strafsenat überstellt. An dem am 21. Mai 1975 begonnenen Prozess nahm er zunächst als stellvertretender Vorsitzender teil. Nach einem erfolgreichen #Befangenheitsantrag im Januar 1977 folgte er auf Theodor Prinzing als Vorsitzendem Richter und verkündete am 28. April 1977 das Urteil.

    Von 1980 bis 1995 war er Richter am Bundesgerichtshof und dort Mitglied des 1. Strafsenats. Inzwischen ist er im Ruhestand.

    Schon in seiner Stammheimer Zeit war Richter #Foth durch den saloppen Umgang mit rechtsstaatlichen Regularien aufgefallen:

    Im März 1977 gaben der damalige baden-württembergische Innenminister Spiess und Justizminister Bender zu, dass schon vor Eröffnung des #RAF-Prozesses unter Mitarbeit von Geheimdienstmitarbeitern des #BND und des Landesamts für #Verfassungsschutz in der #Justizvollzugsanstalt Stammheim Wanzen installiert worden seien, um Besprechungen der RAF-Gefangenen mit ihren Anwälten etwa zwei Monate lang abzuhören.

    (...)

    trueten.de/archives/13157-Der-

  5. Der Richter a.D. und die „Entsorgung“ des Streikrechts

    Seltsame Blüten treibt die öffentliche Auseinandersetzung über das #Streikrecht angesichts der #Streiks bei der Deutschen #Bahn und anderswo.

    In einem Leserbrief in der Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom 18.3.2024 meint ein Dr. Eberhard Foth, es sei „höchste Zeit, das überholte Kampfmittel Streik zu entsorgen und hier gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen. Sollte man aus Artikel 9 Grundgesetz ein solches Recht herleiten, müsste man diese Bestimmung ändern.“ (StZ v. 18.3.2024 S.7)

    Artikel 9 des #Grundgesetzes garantiert wohlgemerkt die sog. #Koalitionsfreiheit, d.h. in diesem Fall, das Recht #Gewerkschaften zu gründen.

    Das vielzitierte Streikrecht existiert in der BRD in der „reinen“ Form gar nicht, sondern ist aus der #Koalitionsfreiheit abgeleitet, weil Gewerkschaften ohne Streikrecht ein zahnloser Papiertiger sind.

    Dr. Foths Vorschlag würde dann aber auch gleich die in diesen Tagen vielbeschworene #Demokratie mitentsorgen, beruht die doch neben der parlamentarischen Repräsentation auf Grundrechten wie dem Streik- und Koalitionsrecht, der #Versammlungsfreiheit, der #Meinungsfreiheit vermittels derer sich der Souverän – das Volk – direkt zu Wort melden kann.

    Bemerkenswert an dieser antidemokratischen Haltung – die, wenn auch nicht in dieser dankenswerten Offenheit, - von vielen Politikern in diesen Tagen geteilt wird, ist aber ,dass der sie vertritt, sozusagen ein Mann vom Fach, ein Hüter der #Verfassung, war:

    Dr. Foth gehörte nach einer sechsmonatigen Abordnung zum #Oberlandesgericht #Stuttgart im Jahr 1969, ab 1970 dem zweiten Strafsenat des OLG Stuttgart an. 1974 wurde er dem für die Anklage im #Stammheim-Prozess zuständigen Strafsenat überstellt. An dem am 21. Mai 1975 begonnenen Prozess nahm er zunächst als stellvertretender Vorsitzender teil. Nach einem erfolgreichen #Befangenheitsantrag im Januar 1977 folgte er auf Theodor Prinzing als Vorsitzendem Richter und verkündete am 28. April 1977 das Urteil.

    Von 1980 bis 1995 war er Richter am Bundesgerichtshof und dort Mitglied des 1. Strafsenats. Inzwischen ist er im Ruhestand.

    Schon in seiner Stammheimer Zeit war Richter #Foth durch den saloppen Umgang mit rechtsstaatlichen Regularien aufgefallen:

    Im März 1977 gaben der damalige baden-württembergische Innenminister Spiess und Justizminister Bender zu, dass schon vor Eröffnung des #RAF-Prozesses unter Mitarbeit von Geheimdienstmitarbeitern des #BND und des Landesamts für #Verfassungsschutz in der #Justizvollzugsanstalt Stammheim Wanzen installiert worden seien, um Besprechungen der RAF-Gefangenen mit ihren Anwälten etwa zwei Monate lang abzuhören.

    (...)

    trueten.de/archives/13157-Der-

  6. Der Richter a.D. und die „Entsorgung“ des Streikrechts

    Seltsame Blüten treibt die öffentliche Auseinandersetzung über das #Streikrecht angesichts der #Streiks bei der Deutschen #Bahn und anderswo.

    In einem Leserbrief in der Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom 18.3.2024 meint ein Dr. Eberhard Foth, es sei „höchste Zeit, das überholte Kampfmittel Streik zu entsorgen und hier gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen. Sollte man aus Artikel 9 Grundgesetz ein solches Recht herleiten, müsste man diese Bestimmung ändern.“ (StZ v. 18.3.2024 S.7)

    Artikel 9 des #Grundgesetzes garantiert wohlgemerkt die sog. #Koalitionsfreiheit, d.h. in diesem Fall, das Recht #Gewerkschaften zu gründen.

    Das vielzitierte Streikrecht existiert in der BRD in der „reinen“ Form gar nicht, sondern ist aus der #Koalitionsfreiheit abgeleitet, weil Gewerkschaften ohne Streikrecht ein zahnloser Papiertiger sind.

    Dr. Foths Vorschlag würde dann aber auch gleich die in diesen Tagen vielbeschworene #Demokratie mitentsorgen, beruht die doch neben der parlamentarischen Repräsentation auf Grundrechten wie dem Streik- und Koalitionsrecht, der #Versammlungsfreiheit, der #Meinungsfreiheit vermittels derer sich der Souverän – das Volk – direkt zu Wort melden kann.

    Bemerkenswert an dieser antidemokratischen Haltung – die, wenn auch nicht in dieser dankenswerten Offenheit, - von vielen Politikern in diesen Tagen geteilt wird, ist aber ,dass der sie vertritt, sozusagen ein Mann vom Fach, ein Hüter der #Verfassung, war:

    Dr. Foth gehörte nach einer sechsmonatigen Abordnung zum #Oberlandesgericht #Stuttgart im Jahr 1969, ab 1970 dem zweiten Strafsenat des OLG Stuttgart an. 1974 wurde er dem für die Anklage im #Stammheim-Prozess zuständigen Strafsenat überstellt. An dem am 21. Mai 1975 begonnenen Prozess nahm er zunächst als stellvertretender Vorsitzender teil. Nach einem erfolgreichen #Befangenheitsantrag im Januar 1977 folgte er auf Theodor Prinzing als Vorsitzendem Richter und verkündete am 28. April 1977 das Urteil.

    Von 1980 bis 1995 war er Richter am Bundesgerichtshof und dort Mitglied des 1. Strafsenats. Inzwischen ist er im Ruhestand.

    Schon in seiner Stammheimer Zeit war Richter #Foth durch den saloppen Umgang mit rechtsstaatlichen Regularien aufgefallen:

    Im März 1977 gaben der damalige baden-württembergische Innenminister Spiess und Justizminister Bender zu, dass schon vor Eröffnung des #RAF-Prozesses unter Mitarbeit von Geheimdienstmitarbeitern des #BND und des Landesamts für #Verfassungsschutz in der #Justizvollzugsanstalt Stammheim Wanzen installiert worden seien, um Besprechungen der RAF-Gefangenen mit ihren Anwälten etwa zwei Monate lang abzuhören.

    (...)

    trueten.de/archives/13157-Der-