#kernbereich — Public Fediverse posts
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Beobachtung der #Dichotomien von:
#Peripherie - #Zentrum
#Land - #Stadt
#Homeoffice - #Büro#Relevanzkriterium #Büro:
Im #Gespräch bleiben; #Wichtige #Informationen bekommen;#Relevanzkriterium #Homeoffice:
#Labor; #Entfaltung der #Persönlichkeit im #Kernbereich #privater #Lebensgestaltung; zum #Ausdruck bringen innerer #Vorgänge; -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich
#Geschütztes #Verhalten-> #Prinzip #freier #sozialer #Gruppenbildung
-> #Vereinsautonomie: #Gründung, #Zweck, #Rechtsform, #Name, #Satzung, #Sitz der #Vereinigung
-> #Beitritt und #Verbleib
-> #Vereinsspezifische #Betätigung; #Vereinsleben#Kernbereich des #Vereinsbestandes
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Schutzbereich
#Schutz #unantastbaren #Kernbereichs #privater #Lebensgestaltung vor #Überwachung#Entfaltung der #Persönlichkeit: #Innere #Vorgänge wie #Empfindungen, #Gefühle & #Überlegungen, #Ansichten & #Erlebnisse #höchstpersönlicher #Art zum #Ausdruck #bringen.
#Nichtöffentliche #Kommunikation mit #Personen #höchstpersönlichen #Vertrauens.
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#Menschenwürde
Art. 1 GG#Fallgruppen zum #Abgleich und #Abgrenzung eines #Einzelfalls
-> #Aberkennung eines #autonomen #Wertes als #Mensch
#Menschenhandel, #Sklaverei, #Leibeigenschaft, #Schmähkritik-> #Aberkennung eines #Grundelements von #Selbstbestimmung
#Lebenslange #Freiheitsstrafe ohne #Chance auf #Freilassung, #Eingriffe in den #Kernbereich der #Privatsphäre -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Wortlaut nicht #aussagekräftig: #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit
#Mögliche #Auslegung:
-> #Programmsatz (-)
-> #Beschränkung auf #Kernbereich der #Persönlichkeitsentfaltung (-)
-> #BVerfG: #Auffanggrundrecht: #Subsidiär zu #anderen #Grundrecht (+)#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Wortlaut nicht #aussagekräftig: #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit
#Mögliche #Auslegung:
-> #Programmsatz (-)
-> #Beschränkung auf #Kernbereich der #Persönlichkeitsentfaltung (-)
-> #BVerfG: #Auffanggrundrecht: #Subsidiär zu #anderen #Grundrecht (+)#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
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Den #Kernbereich #wissenschaftlicher #Bestätigung stellen die auf #wissenschaftlicher #Eigengesetzlichkeit beruhenden #Prozesse, #Verhaltensweisen und #Entscheidungen bei der #Suche nach #Erkenntnissen, ihrer #Deutung und #Weitergabe dar (vgl. #BVerfGE 35, 79 (112), 47, 327 (367), 90, 1 (11f.)).
#Autopoiesis #Wissenschaftsfreiheit
#BVerfGE 111, 333 (355)