#jedermann — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #jedermann, aggregated by home.social.
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"#Jedermann ist so ein großer #Event, reproduziert aber ganz traditionelle Frauen- und Männerbilder.
Das ist fragwürdig",
Pia #Janke -
Update: nun 3x Salzburg; mit Ulrich Tukur (2000), Cornelius Orbonya (2013) und Tobias Moretti (2020)
https://mprove.de/chrono?q=49.71488,13.34639&z=5.89&i=1/jedermann
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Burgfestspiele Meißen mit erfolgreichem Auftakt von 'Jedermann Reloaded'. #Burgfestspiele #Jedermann Reloaded #Philipp Hochmair #Meißen #Elbland Philharmonie https://bit.ly/4jWpL0j https://www.diesachsen.de/meissen-news/standing-ovations-fuer-jedermann-reloaded-bei-burgfestspielen-meissen-3028248?utm_source=Mastodon&utm_medium=publizer&utm_content=textlink
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Burgfestspiele Meißen mit erfolgreichem Auftakt von 'Jedermann Reloaded'. #Burgfestspiele #Jedermann Reloaded #Philipp Hochmair #Meißen #Elbland Philharmonie https://bit.ly/4jWpL0j https://www.diesachsen.de/meissen-news/standing-ovations-fuer-jedermann-reloaded-bei-burgfestspielen-meissen-3028248?utm_source=Mastodon&utm_medium=publizer&utm_content=textlink
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Burgfestspiele Meißen mit erfolgreichem Auftakt von 'Jedermann Reloaded'. #Burgfestspiele #Jedermann Reloaded #Philipp Hochmair #Meißen #Elbland Philharmonie https://bit.ly/4jWpL0j https://www.diesachsen.de/meissen-news/standing-ovations-fuer-jedermann-reloaded-bei-burgfestspielen-meissen-3028248?utm_source=Mastodon&utm_medium=publizer&utm_content=textlink
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Burgfestspiele Meißen mit erfolgreichem Auftakt von 'Jedermann Reloaded'. #Burgfestspiele #Jedermann Reloaded #Philipp Hochmair #Meißen #Elbland Philharmonie https://bit.ly/4jWpL0j https://www.diesachsen.de/meissen-news/standing-ovations-fuer-jedermann-reloaded-bei-burgfestspielen-meissen-3028248?utm_source=Mastodon&utm_medium=publizer&utm_content=textlink
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Wie schade, dass der Hamburger #Jedermann aus der Speicherstadt nicht online ist.
Hier Berlin, Magdeburg und natürlich Salzburg; sogar zweimal :: #ChronoMedia https://mprove.de/chrono?q=50.30644,15.12217&z=5&t=46&i=1/jedermann -
#Stellenangebot bei einem #Verlag in #Heidelberg
Projektleiterin Medien (m/w/d) und Medienberaterin/-Verkäuferin (m/w/d)
Infos im Bild und unter https://jedermann.de/stellen
#fedihire #fedijobs #stelle #plboost #boost #jedermann #jederfrau
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Die ersten Vorzeichen - bald geht es wieder los mit #Jedermann und Co. 🤩
Die Bühne auf dem Domplatz nimmt Form an.
Ich persönlich freue mich ja immer auf diese Zeit im Sommer. 🎭 🎶 🎻Wünsche euch Lieben da draußen einen beschwingten Nachmittag. 🔆
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Heute wieder mal #Databreachday bei #Microsoft:
#Passwörter und #Quellcode lagen wohl offen im Netz
Microsoft hatte offenbar einen #Azure-Storage-Server falsch konfiguriert. Angeblich sind allerhand sensible Daten des Konzerns für #jedermann abrufbar gewesen.
"Einer der beteiligten Forscher betonte gegenüber Techcrunch, die offengelegten Daten ermöglichten es Angreifern, weitere interne Microsoft-Systeme zu identifizieren und darauf zuzugreifen."
https://www.golem.de/news/datenpanne-bei-microsoft-passwoerter-und-quellcode-lagen-wohl-offen-im-netz-2404-183999.html -
Hugo von #Hofmannsthal wurde oft auf seine jüdische Herkunft reduziert, dabei war sein Schaffen unglaublich vielseitig. Mehr zum Verfasser des #Jedermann im Artikel des Tages https://www.dwds.de/wb/Mysterienspiel
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Endlich mal wieder ins Theater: #Jedermann in der Johanneskirche am Feuersee (Ensemble des Theaters der Altstadt).
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"Man musste stützen!" Nicole Heesters über das Fehlen jeglicher technischer Hilfsmittel für die Schauspieler:innen beim "Jedermann" vor 50 Jahren und über ihre Rolle als Buhlschaft an der Seite von Curd Jürgens 1973. Gemeinsam mit Valerie Pachner im Kulturmontag-Interview. Nur noch bis morgen online verfügbar: https://tvthek.orf.at/topic/Kultursommer-2023/13870020/kulturMontag-Spezial/14188209/Valerie-Pachner-Nicole-Heesters-im-Interview/15439396
#Kultur #Theater #Heesters #Pachner #Jedermann #Salzburg #Festspiele #SalzburgerFestspiele #Buhlschaft #Bühne #Interview #Fernsehen #Österreich #MaxReinhardt
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"Man musste stützen!" Nicole Heesters über das Fehlen jeglicher technischer Hilfsmittel für die Schauspieler:innen beim "Jedermann" vor 50 Jahren und über ihre Rolle als Buhlschaft an der Seite von Curd Jürgens 1973. Gemeinsam mit Valerie Pachner im Kulturmontag-Interview. Nur noch bis morgen online verfügbar: https://tvthek.orf.at/topic/Kultursommer-2023/13870020/kulturMontag-Spezial/14188209/Valerie-Pachner-Nicole-Heesters-im-Interview/15439396
#Kultur #Theater #Heesters #Pachner #Jedermann #Salzburg #Festspiele #SalzburgerFestspiele #Buhlschaft #Bühne #Interview #Fernsehen #Österreich #MaxReinhardt
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"Man musste stützen!" Nicole Heesters über das Fehlen jeglicher technischer Hilfsmittel für die Schauspieler:innen beim "Jedermann" vor 50 Jahren und über ihre Rolle als Buhlschaft an der Seite von Curd Jürgens 1973. Gemeinsam mit Valerie Pachner im Kulturmontag-Interview. Nur noch bis morgen online verfügbar: https://tvthek.orf.at/topic/Kultursommer-2023/13870020/kulturMontag-Spezial/14188209/Valerie-Pachner-Nicole-Heesters-im-Interview/15439396
#Kultur #Theater #Heesters #Pachner #Jedermann #Salzburg #Festspiele #SalzburgerFestspiele #Buhlschaft #Bühne #Interview #Fernsehen #Österreich #MaxReinhardt
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Könnte lustig werden
Christine Dössel über #Jedermann Michael Maertens und #Buhlschaft Valerie Pachner bei den Salzburger Festspielen 2023
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Könnte lustig werden
Christine Dössel über #Jedermann Michael Maertens und #Buhlschaft Valerie Pachner bei den Salzburger Festspielen 2023
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#Frage nach der #Grenze des #persönlichen #Schutzbereiches des #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 #GG
#Unterscheidung von #natürliche und #juristische #Person:
Nach Art. 19 Abs. 3 #Grundrechte nur für sie #geltend, soweit sie ihrem #Wesen nach auf sie #anwendbar sind.
Ist bei #Leben nicht der #Fall#Natürliche #Person:
#Grenzfall des #Nasciturus: #Unterscheidung von #Objektivem und #Subjektivem #Grundrechtsschutz -
#Frage nach der #Grenze des #persönlichen #Schutzbereiches des #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 #GG
#Unterscheidung von #natürliche und #juristische #Person:
Nach Art. 19 Abs. 3 #Grundrechte nur für sie #geltend, soweit sie ihrem #Wesen nach auf sie #anwendbar sind.
Ist bei #Leben nicht der #Fall#Natürliche #Person:
#Grenzfall des #Nasciturus: #Unterscheidung von #Objektivem und #Subjektivem #Grundrechtsschutz -
Art. 17 GG
#Petitionsrecht#Petition
-> #schriftlich
-> #Bestimmtheit des #Anliegens
-> #Bezug zu #staatlichem #Handeln#Aufmerksam machen auf #Anliegen; #Problematisierung
-> #Recht auf #Antwort iSv. #Behandlung und #Bescheidung
-> #Strittig: #Notwendigkeit der #qualitativen #Begründung#Schutzbereich
#Jedermann; Aber: Art. 17a GG: #Einschränkbar für #Streitkräfte und #Ersatzdienst #leistende; -
Art. 17 GG
#Petitionsrecht#Petition
-> #schriftlich
-> #Bestimmtheit des #Anliegens
-> #Bezug zu #staatlichem #Handeln#Aufmerksam machen auf #Anliegen; #Problematisierung
-> #Recht auf #Antwort iSv. #Behandlung und #Bescheidung
-> #Strittig: #Notwendigkeit der #qualitativen #Begründung#Schutzbereich
#Jedermann; Aber: Art. 17a GG: #Einschränkbar für #Streitkräfte und #Ersatzdienst #leistende; -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 19 Abs. 4 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
-> #Natürliche und #Juristische #Personen;
#jemand im #Unterschied zu #jedermann#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Subjektive #öffentliche #Rechte
#Verhältnis #Bürger #Staat
-> #potenzielle #Rechtsverletzung
-> #Öffentliche #Gewalt: Hier nur #Exekutive iSv Art. 1 Abs. 3 GG#Rechtsfolge: #Offenstehen des #Rechtsweges
#NJW 2015, 2100
#Subjektionstheorie -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 19 Abs. 4 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
-> #Natürliche und #Juristische #Personen;
#jemand im #Unterschied zu #jedermann#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Subjektive #öffentliche #Rechte
#Verhältnis #Bürger #Staat
-> #potenzielle #Rechtsverletzung
-> #Öffentliche #Gewalt: Hier nur #Exekutive iSv Art. 1 Abs. 3 GG#Rechtsfolge: #Offenstehen des #Rechtsweges
#NJW 2015, 2100
#Subjektionstheorie -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann und alle #Berufe: #Arbeitnehmer und #Arbeitgeber
- #Juristische #Personen des #Privatrechts;
-> #Fraglich ob #unmittelbar oder Art. 19 Abs. 3; #Doppelgrundrecht; #Arbeitskampf ist #kollektive #Ausübung des #Grundrechtes; -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann und alle #Berufe: #Arbeitnehmer und #Arbeitgeber
- #Juristische #Personen des #Privatrechts;
-> #Fraglich ob #unmittelbar oder Art. 19 Abs. 3; #Doppelgrundrecht; #Arbeitskampf ist #kollektive #Ausübung des #Grundrechtes; -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Prüfung einer #Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann - #Natürliche #Personen;
Art. 19 Abs. 3 GG: #Personenvereinigung #fraglich; Ja, wenn dem #Wesen nach #anwendbar;
#Beispiel #Frauenvereinigung#Sachlicher #Schutzbereich: #Einzelne #Untersuchungsschritte:
-> #Ungleichbehandlung
-> #Rechtliche #Relevanz
-> Im #Katalog #enthaltenes #persönliches #Merkmal -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Prüfung einer #Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann - #Natürliche #Personen;
Art. 19 Abs. 3 GG: #Personenvereinigung #fraglich; Ja, wenn dem #Wesen nach #anwendbar;
#Beispiel #Frauenvereinigung#Sachlicher #Schutzbereich: #Einzelne #Untersuchungsschritte:
-> #Ungleichbehandlung
-> #Rechtliche #Relevanz
-> Im #Katalog #enthaltenes #persönliches #Merkmal -
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann: #Natürliche #Personen
Nicht #juristische #Personen#Sachlicher #Schutzbereich:
-> #Körperliche #Fortbewegungsfreiheit;
#eng zu #verstehen, kein #allgemeiner #Freiheitsbegriff;
#Tradition von #habeas #corpus: #Begrenzung der #Möglichkeit von #Freiheitsbeschränkung durch #Verfahren#Recht sich in einem #Raum #aufzuhalten oder sich in einen zu #begeben
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#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann: #Natürliche #Personen
Nicht #juristische #Personen#Sachlicher #Schutzbereich:
-> #Körperliche #Fortbewegungsfreiheit;
#eng zu #verstehen, kein #allgemeiner #Freiheitsbegriff;
#Tradition von #habeas #corpus: #Begrenzung der #Möglichkeit von #Freiheitsbeschränkung durch #Verfahren#Recht sich in einem #Raum #aufzuhalten oder sich in einen zu #begeben
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#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Normstruktur
Art. 13 Abs. 1 -> #Grundrecht
Art. 13 Abs. 2 bis 5 -> #Schrankenregelungen
Art. 13 Abs. 6 -> #Parlamentarische #Kontrolle
Art. 13 Abs. 7 -> #Subsidiäre #Schrankenregelung#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann: #Natürliche #Personen; #Nutzungsberechtigung im #Unterschied zu #Eigentum
#Strittig bzgl. #Berechtigung: #Mieter die in #Wohnung #bleiben.
Nicht #umfasst: #Hausbesetzer (#strittig) -
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Normstruktur
Art. 13 Abs. 1 -> #Grundrecht
Art. 13 Abs. 2 bis 5 -> #Schrankenregelungen
Art. 13 Abs. 6 -> #Parlamentarische #Kontrolle
Art. 13 Abs. 7 -> #Subsidiäre #Schrankenregelung#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann: #Natürliche #Personen; #Nutzungsberechtigung im #Unterschied zu #Eigentum
#Strittig bzgl. #Berechtigung: #Mieter die in #Wohnung #bleiben.
Nicht #umfasst: #Hausbesetzer (#strittig) -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann;
#Besonderheit bei #EU #Bürger wegen Art. 18 #AEUV#Juristische #Personen:
#Sachbezogene #Entfaltungsmöglichkeit als #Schutzbereich #anwendbar;
-> #Schutz vor #Pflichtmitgliedschaft
-> #Schutz der #Vertragsfreiheit
-> #Wirtschaftliche #Dispositionsfreiheit -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann;
#Besonderheit bei #EU #Bürger wegen Art. 18 #AEUV#Juristische #Personen:
#Sachbezogene #Entfaltungsmöglichkeit als #Schutzbereich #anwendbar;
-> #Schutz vor #Pflichtmitgliedschaft
-> #Schutz der #Vertragsfreiheit
-> #Wirtschaftliche #Dispositionsfreiheit -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
#Familie Art. 6 Abs. 1 GG
#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann
#Familienmitglieder inkl. #volljährige #Kinder, #Kinder aus #Mehrehen, #Pflegekinder#Juristische #Personen nicht vom #persönlichen #Schutzbereich #umfasst Art. 19 Abs. 3 GG #Umkehrschluss.
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
#Familie Art. 6 Abs. 1 GG
#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann
#Familienmitglieder inkl. #volljährige #Kinder, #Kinder aus #Mehrehen, #Pflegekinder#Juristische #Personen nicht vom #persönlichen #Schutzbereich #umfasst Art. 19 Abs. 3 GG #Umkehrschluss.
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann; Nur #Natürliche #Personen#Sachlicher #Schutzbereich:
#Ehe nach #Definition
#BVerfGE 105, 313, 345 im #Jahr 2002#Vereinigung eines #Mannes mit einer #Frau zu einer auf #Dauer #angelegten #Lebensgemeinschaft #gleichberechtigter #Partner. #Zusammenleben #frei #ausgestaltet #beruhend auf #freiem #Entschluss unter #Mitwirkung des #Staates.
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann; Nur #Natürliche #Personen#Sachlicher #Schutzbereich:
#Ehe nach #Definition
#BVerfGE 105, 313, 345 im #Jahr 2002#Vereinigung eines #Mannes mit einer #Frau zu einer auf #Dauer #angelegten #Lebensgemeinschaft #gleichberechtigter #Partner. #Zusammenleben #frei #ausgestaltet #beruhend auf #freiem #Entschluss unter #Mitwirkung des #Staates.
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Trotz Pandemie reisen Stars aus aller Welt nach Salzburg, um das Jubiläum von 2020 weiter zu feiern. Mit dabei sind Theodor Currentzis und Anna Netrebko.
Salzburger Festspiele Jubiläum geht in die Verlängerung | DW | 16.07.2021
#SalzburgerFestspiele #Corona-Pandemie #Jedermann #Opernstars #TheodorCurrentzis #AnnaNetrebko -
#Abwehrrechtliche #Dimension der #Eigentumsgarantie
Art. 14 Abs. 1 S. 1 #GG#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann, nicht #Juristische #Personen des #öffentlichen #Rechts
-> #Eigentum #Privater, nicht #Privateigentum an sich#Sachlicher #Schutzbereich
#Vermögenswerte #Rechte die #Berechtigten #zugeordnet sind zur #Ausübung von #Befugnisse zum #privaten #Nutzen
-> #Sacheigentum, #Grundeigentum, #private #Vermögensrechte -
#Abwehrrechtliche #Dimension der #Eigentumsgarantie
Art. 14 Abs. 1 S. 1 #GG#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann, nicht #Juristische #Personen des #öffentlichen #Rechts
-> #Eigentum #Privater, nicht #Privateigentum an sich#Sachlicher #Schutzbereich
#Vermögenswerte #Rechte die #Berechtigten #zugeordnet sind zur #Ausübung von #Befugnisse zum #privaten #Nutzen
-> #Sacheigentum, #Grundeigentum, #private #Vermögensrechte -
Art. 12 Abs. 1 #GG
#Deutschengrundrecht
Art. 12. Abs. 2
#Jedermann - Wenn #Niemand, dann...
Art. 12 Abs. 3
#Jedermann#Persönlich(er) #Schutzbereich
Art. 12 Abs. 1 #GG
#Wortlaut #Deutsch(e); #Ausländer #subsidiär nach #Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 #GG #geschützt
#EU-#Ausländer: #Diskriminierungsverbot #aufgrund von #Staatsangehörigkeit; Art. 2 Abs. 1 #GG #entsrechend #ausfüllen;#Juristische #Personen Art. 19 Abs. 3 #GG auch.
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Art. 12 Abs. 1 #GG
#Deutschengrundrecht
Art. 12. Abs. 2
#Jedermann - Wenn #Niemand, dann...
Art. 12 Abs. 3
#Jedermann#Persönlich(er) #Schutzbereich
Art. 12 Abs. 1 #GG
#Wortlaut #Deutsch(e); #Ausländer #subsidiär nach #Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 #GG #geschützt
#EU-#Ausländer: #Diskriminierungsverbot #aufgrund von #Staatsangehörigkeit; Art. 2 Abs. 1 #GG #entsrechend #ausfüllen;#Juristische #Personen Art. 19 Abs. 3 #GG auch.
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#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann
Auch #Juristische #Personen
Art. 19 Abs.3 #GG;
#Körperschaften des #Öffentlichen #Rechts (!)
-> #Fraglich: Auf #Gewinnerzielung #ausgerichtete #Vereinigungen#Sachlicher #Schutzbereich
#Glaube
#Gewissen, #Verweigerung #Kriegsdienst
#Religiöse & #Weltanschauliche #Bekenntnis
Aber: Art. 4 Abs. 2 #GG: #Religionsausübung -> #Weltanschauung?
-> #Einheitliches #Grundrecht12,1 #Grundrechte #Nußberger
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#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann
Auch #Juristische #Personen
Art. 19 Abs.3 #GG;
#Körperschaften des #Öffentlichen #Rechts (!)
-> #Fraglich: Auf #Gewinnerzielung #ausgerichtete #Vereinigungen#Sachlicher #Schutzbereich
#Glaube
#Gewissen, #Verweigerung #Kriegsdienst
#Religiöse & #Weltanschauliche #Bekenntnis
Aber: Art. 4 Abs. 2 #GG: #Religionsausübung -> #Weltanschauung?
-> #Einheitliches #Grundrecht12,1 #Grundrechte #Nußberger
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#Wissenschaftsfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 #GG#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann: #Individuen; #Wissenschaftler, #Studierende nur in #spezifischer #Rolle als #Berufsvorbereitung nach Art. 12; etc.#Juristische #Personen: #Hochschulen, #Fakultäten obwohl #ÖR Art. 19 Abs. 3 GG;