#normstruktur — Public Fediverse posts
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#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Gebot der #Gleichberechtigung von #Mann und #Frau
Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG: #Gleichberechtigung
Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG: #Förderklausel
Art. 3 Abs. 1 S. 1 GG: #Verbot der #Diskriminierung wegen #Geschlecht#Sonstige
Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG#Benachteiligung wegen #Behinderung
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG#Ungeschriebene #Verbote
#Sexuelle #Orientierung, #Alter, #Staatsangehörigkeit -
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Gebot der #Gleichberechtigung von #Mann und #Frau
Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG: #Gleichberechtigung
Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG: #Förderklausel
Art. 3 Abs. 1 S. 1 GG: #Verbot der #Diskriminierung wegen #Geschlecht#Sonstige
Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG#Benachteiligung wegen #Behinderung
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG#Ungeschriebene #Verbote
#Sexuelle #Orientierung, #Alter, #Staatsangehörigkeit -
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Normstruktur
Art. 13 Abs. 1 -> #Grundrecht
Art. 13 Abs. 2 bis 5 -> #Schrankenregelungen
Art. 13 Abs. 6 -> #Parlamentarische #Kontrolle
Art. 13 Abs. 7 -> #Subsidiäre #Schrankenregelung#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann: #Natürliche #Personen; #Nutzungsberechtigung im #Unterschied zu #Eigentum
#Strittig bzgl. #Berechtigung: #Mieter die in #Wohnung #bleiben.
Nicht #umfasst: #Hausbesetzer (#strittig) -
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Normstruktur
Art. 13 Abs. 1 -> #Grundrecht
Art. 13 Abs. 2 bis 5 -> #Schrankenregelungen
Art. 13 Abs. 6 -> #Parlamentarische #Kontrolle
Art. 13 Abs. 7 -> #Subsidiäre #Schrankenregelung#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann: #Natürliche #Personen; #Nutzungsberechtigung im #Unterschied zu #Eigentum
#Strittig bzgl. #Berechtigung: #Mieter die in #Wohnung #bleiben.
Nicht #umfasst: #Hausbesetzer (#strittig) -
#Menschenwürde
Art. 1 GG#Normstruktur
#Kombination #ethisch-#pilosophischer #Aussagen und #konkreter #rechtlicher #VerpflichtungenArt. 1 Abs. 1 GG:
Die #Würde des #Menschen ist #unantastbar. Sie zu #achten und zu #schützen ist #Verpflichtung aller #staatlichen #Gewalt -> #Gebot (S.1 & #schützen) und #Verbot (#achten) iSv. #VerhaltensnormArt. 1 Abs. 2 GG
#BekenntnisformelArt. 1 Abs. 3 GG
#Gewaltenteilung;
#Unmittelbar als #Abgrenzung zu WRV -
#Menschenwürde
Art. 1 GG#Normstruktur
#Kombination #ethisch-#pilosophischer #Aussagen und #konkreter #rechtlicher #VerpflichtungenArt. 1 Abs. 1 GG:
Die #Würde des #Menschen ist #unantastbar. Sie zu #achten und zu #schützen ist #Verpflichtung aller #staatlichen #Gewalt -> #Gebot (S.1 & #schützen) und #Verbot (#achten) iSv. #VerhaltensnormArt. 1 Abs. 2 GG
#BekenntnisformelArt. 1 Abs. 3 GG
#Gewaltenteilung;
#Unmittelbar als #Abgrenzung zu WRV -
#Schulwesen
Art. 7 GG#Struktur des Art. 7 #erklärt sich durch #historische #Auseinandersetzung:
#Streit um #Einführung #staatlicher #Schulen
-> #Gegen #kirchliche #Schulen
-> #Gegen #Adel
#Missbrauch der #Schulen in der #Zeit des #Nationalsozialismus
#Streit um #Privatschulen#Frühere #Ansicht der #Schule als #Raum #besonderes #Gewaltrechtsverhältnis #aufgegeben;
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG #Normstruktur#Geltung #jeweils für #Ehe und #Familie
#Subjektive #Strukturelemente:
-> #Abwehrrecht gegen #Eingriffe des #Staates
-> #Schutzpflicht des #Staates
-> #Leistungsrechte für #Ehepartner, die sich aus der #Normierung #ableiten#Objektive #Strukturelemente:
-> #Wertentscheidung
-> #Institutsgarantie#Einzelgarantien: Art. 6 #Abs. 2 und 3 GG #lex #specialis zu Abs. 1;
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#Grundrecht auf #Leben und #körperliche #Unversehrtheit
#Normstruktur des #Art. 2 #GG
#Abs. 1
#Ableitung von zwei #Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 #GG durch #BVerfG:
#Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit:1. #Allgemeine #Handlungsfreiheit
2. #Allgemeines #Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs 1 #GG)Abs. 2
S.1:
#Recht auf #Leben
#Recht auf #körperliche #Unversehrtheit;
S.2:
#Recht auf #körperliche #Fortbewegungsfreiheit