#abwehrrecht — Public Fediverse posts
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#Gemein machen mit einer #Abrede als #Verweigerung eines #Anspruchs;
#Forderung nach einem #Recht, z.B. #sinnvolle #Beschäftigung, #erscheint als #hoffnungsloses #Unterfangen;Der #sozialstaatliche #Gestaltungsauftrag, ist ggü #sozialer #Grundrechte in #WRV zu #Gunsten von #Abwehrrechten #unterrepräsentiert;
#intertemporale #Freiheitssicherung; #Flickschusterei; #Sozialstaatsprinzip
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#Lüth #Urteil 1958;
#Verfassungsbeschwerde gegen dass #Urteil des #Landgericht #Hamburg
(#Meinungsäußerung, bzw. #Boykottaufruf als #sittenwidrige #Handlung nach § 826 #BGB);-> Zwar sind #Grundrechte #Abwehrrechte des #Bürgers gegen den #Staat zum #Schutz der #Freiheitssphäre des #einzelnen; Das #Grundgesetz will jedoch keine #wertneutrale #Ordnung sein, woraus sich eine #objektive #Wertordnung #aufgerichtet hat.
#BVerfGE, 7, 198, 204ff.
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#Hybrider #Krieg iSv. #Einsatz #konventioneller und #irregulärer z.B. #terroristischer #Kampfweise als #Argument für die #Abwehr der #Legitimität eines #Anspruchs auf #Leistung von #Asyl. Gegenüber #Belarus: #Vorwurf des #Verstoßes gegen #Asyl als einem #Abwehrrechtes;
#Unterscheidung von #Leistungsrecht; #Abwehrrecht;
#Völkerrechtliche #Argumentation; #Völkerrecht; #Flüchtlingsrecht
#SZ, 13.11.21, #Meinung, S.6, Heribert #Prantl - Der #Ernstfall
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#Abwehrrechtliche #Dimension der #Eigentumsgarantie
Art. 14 Abs. 1 S. 1 #GG#Öffentlich #rechtliche #Positionen sind vom #Schutzbereich #umfasst, wenn #Leistungen #äquivalent #eigener #Leistung des #Berechtigten:
#Anwartschaft auf #Versichertenrente; #Arbeitslosengeld INicht (!), wenn die #Position auf #staatlicher #Gewährung beruht: #Genehmigungen, #Sozialhilfe, #Arbeitslosengeld II
#Eigentumsgarantie: #Schutz von #Eigenleistungen
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#Abwehrrechtliche #Dimension der #Eigentumsgarantie
Art. 14 Abs. 1 S. 1 #GG#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann, nicht #Juristische #Personen des #öffentlichen #Rechts
-> #Eigentum #Privater, nicht #Privateigentum an sich#Sachlicher #Schutzbereich
#Vermögenswerte #Rechte die #Berechtigten #zugeordnet sind zur #Ausübung von #Befugnisse zum #privaten #Nutzen
-> #Sacheigentum, #Grundeigentum, #private #Vermögensrechte