#abwehrrecht — Public Fediverse posts
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#Gemein machen mit einer #Abrede als #Verweigerung eines #Anspruchs;
#Forderung nach einem #Recht, z.B. #sinnvolle #Beschäftigung, #erscheint als #hoffnungsloses #Unterfangen;Der #sozialstaatliche #Gestaltungsauftrag, ist ggü #sozialer #Grundrechte in #WRV zu #Gunsten von #Abwehrrechten #unterrepräsentiert;
#intertemporale #Freiheitssicherung; #Flickschusterei; #Sozialstaatsprinzip
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#Hybrider #Krieg iSv. #Einsatz #konventioneller und #irregulärer z.B. #terroristischer #Kampfweise als #Argument für die #Abwehr der #Legitimität eines #Anspruchs auf #Leistung von #Asyl. Gegenüber #Belarus: #Vorwurf des #Verstoßes gegen #Asyl als einem #Abwehrrechtes;
#Unterscheidung von #Leistungsrecht; #Abwehrrecht;
#Völkerrechtliche #Argumentation; #Völkerrecht; #Flüchtlingsrecht
#SZ, 13.11.21, #Meinung, S.6, Heribert #Prantl - Der #Ernstfall
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#Hinweis auf #Statuslehre nach #Jellinek
#status #negativus
#Grundrecht als #Abwehrrecht (= #Freiheitsrecht)#status #positivus
#Grundrecht als #Schutzrecht, #Teilhaberecht #Leistungsrecht u. #Verfahrensrecht#status #activus
#Grundrecht als #MitwirkungsrechtHat sich durch #Staatsrechtslehre #durchgezogen aber #Wandel #Ausdifferenzierung und #Verwechslung.
#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Hinweis auf #Statuslehre nach #Jellinek
#status #negativus
#Grundrecht als #Abwehrrecht (= #Freiheitsrecht)#status #positivus
#Grundrecht als #Schutzrecht, #Teilhaberecht #Leistungsrecht u. #Verfahrensrecht#status #activus
#Grundrecht als #MitwirkungsrechtHat sich durch #Staatsrechtslehre #durchgezogen aber #Wandel #Ausdifferenzierung und #Verwechslung.
#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
#Niemand darf wegen seiner #Behinderung #benachteiligt werden.1994 ins #Grundgesetz #eingefügt zur #Integration;
#Bevorzugung nicht #ausgeschlossen im #Unterschied zu #Kriterien des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG;#Funktion:
-> #Subjektives #Abwehrrecht
-> #Originärer #Leistungsanspruch - eher nein h.M.
-> #Derivativer #Teilhabeanspruch & #Leistungsanspruch
-> #Objektivrechtliche #Schutzfunktion -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Schutz #strukturell #diskriminierungsgefährdeter #Gruppen vor #Benachteiligung
-> #Abwehrrechte im #klassischen #Sinn
-> #Objektive #Wertentscheidung mit #Ausstrahlungswirkung für die #gesamte #Rechtsordnung;
Wichtig für #mittelbare #Drittwirkung der #Grundrechte über #Generalklauseln
-> #Derivativer #Teilhabe- und #Leistungsanspruch iVm #Freiheitsrechten
-> #Objektive #Schutzfunktion -
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG-> #Abwehrrecht
in #Bezug auf #Erhebung von #Daten-> #Schutzpflicht
#Staatlicher #Schutzauftrag; #Weiter #Entscheidungsspielraum des #Gesetzgebers, aber #Untermaßverbot: u.a. #Schutz gegen #Schmähkritik; #immaterieller #Schadensersatz: #Wunderwurzel #BGHZ 35,363-> #Leistungsrecht
#Auskunftsanspruch: #Einsicht in #Unterlagen zur #eigenen #Abstammung -
#Relevanz der #Unterscheidung nach #Freiheitsrecht und #Schutzpflicht im #Sinn von #Grundrechtsdogmatik:
#Analyse und #Gutachten #folgen je anderem #Schema.
#Freiheitsrecht = #Abwehrrecht
I. #Eröffnung des #Schutzbereiches
II. #Eingriff in den #Schutzbereich
III. #Verfassungsrechtliche #Rechtfertigung#Vorlesung 8,1 11.5.21 #Grundrechte #Nußberger
Uwe #Volkmann, #Staatsrecht II, #Checkliste zur #Prüfung der #Verletzung eines #Freiheitsrechts, §4 -
#Hinweis auf #Statuslehre nach #Jellinek
#status #negativ(us)
#Grundrecht als #Abwehrrecht,
vor #Corona eher #status #activ(us) i.F.v. #Freiheitsrecht#status #positiv(us)
#Grundrecht als #Schutzrecht, #Teilhaberecht #Leistungsrecht u. #Verfahrensrecht#status #activ(us)
#Grundrecht als #MitwirkungsrechtHat sich durch #Staatsrechtslehre #durchgezogen aber #Wandel und #Ausdifferenzierung.
#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger