#schriftlich — Public Fediverse posts
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#Unterscheidung von #Arbeitszeugnis und #Schulzeugnis: Beim #Arbeitszeugnis gäbe es keine #objektiven #Bezugspunkte wie #schriftliche oder #mündliche #Leistungsnachweise;
#Unterstellung von #Objektivität in #Bezug auf die #Numerik von #Schulnoten. #Kontrafaktische #Verwechslung als #Argument für die #Möglichkeit der #Aufrechterhaltung des #StatusQuo.
#Ordinalskala #Skalierung #Statistik
#FAS, 31.10.21, #Beruf & #Chance, S.43 Joachim #Wichert Reicht ein #Arbeitszeugnis in #Tabellenform?
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Ein #Gesetz ist die #Entscheidung eines #Falles zu einem #Zeitpunkt, zu dem er noch nicht #passiert ist.
Die #Mischordnung der #Gewaltenteilung mit #Gesetzgeber und #Rechtsprechung bietet die #Einheit der #Unterscheidung von #dynamisch und #statisch;
Das #Gelingen der #Erfahrbarkeit von #Recht kommt nicht durch #Lesen, sondern durch #Erleben zustande;
#OralHistory; #Mittelalter; #Schrift & #Sprache;
#Deutsche #Rechtsgeschichte
02.11.21 Hans-Peter #Haferkamp -
Gregory #Currie über #Gilgamesh & #Metakognition
Anhand der #Erzählstruktur des #Gilgamesch #Epos als #ältester #überlieferter #schriftlicher #Dichtung lässt sich ein #Wandel von #Erzählweise #nachvollziehen. Der #Erzählung #fehlt ein #Denken der #Charaktere über #Intentionen bzgl. #Beziehung #Gilgamesch und #Enkidu;
#Erzählweise #medialer #Primärdifferenzierung #Sprache: #Möglichkeit der #Exklusivität von #Reflexion in #Bezug auf #mediale #Primärdifferenzierung
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Art. 17 GG
#Petitionsrecht#Petition
-> #schriftlich
-> #Bestimmtheit des #Anliegens
-> #Bezug zu #staatlichem #Handeln#Aufmerksam machen auf #Anliegen; #Problematisierung
-> #Recht auf #Antwort iSv. #Behandlung und #Bescheidung
-> #Strittig: #Notwendigkeit der #qualitativen #Begründung#Schutzbereich
#Jedermann; Aber: Art. 17a GG: #Einschränkbar für #Streitkräfte und #Ersatzdienst #leistende; -
Art. 17 GG
#Petitionsrecht#Petition
-> #schriftlich
-> #Bestimmtheit des #Anliegens
-> #Bezug zu #staatlichem #Handeln#Aufmerksam machen auf #Anliegen; #Problematisierung
-> #Recht auf #Antwort iSv. #Behandlung und #Bescheidung
-> #Strittig: #Notwendigkeit der #qualitativen #Begründung#Schutzbereich
#Jedermann; Aber: Art. 17a GG: #Einschränkbar für #Streitkräfte und #Ersatzdienst #leistende; -
#Unechte #Formvorschrift: §2 Abs. 1 S. 1 #NachwG:
Der #Arbeitgeber hat #spätestens einen #Monat NACH dem #vereinbarten #Beginn des #Arbeitsverhältnisses die #wesentlichen #Vertragsbedingungen #schriftlich #niederzulegen, die #Niederschrift zu #unterzeichnen und dem #Arbeitnehmer auszuhändigen.
#Verstoß ohne #Rechtsfolge.
Wird in der #Regel auch nicht #eingeklagt, weil im #bestehenden #Arbeitsverhältnis kaum #arbeitsrechtlich #geklagt wird.
#Arbeitsvertragsrecht, #Körner, 06.05.21