#wortlaut — Public Fediverse posts
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In Istanbul wird über die Ukraine gesprochen. Wie realistisch sind Fortschritte? Antworten eines Politik-Experten der Uni Bonn.#Ukraine #Gespräche #Istanbul #Türkei #Show #Chance #WDR5 #Morgenecho #Interview #Wortlaut #verschriftlicht #AndreasHeinemann-Grüder #Professor #Politikwissenschaftler #Konfliktforschung
Ukraine-Gespräche in Istanbul: Show oder Chance? -
In Istanbul wird über die Ukraine gesprochen. Wie realistisch sind Fortschritte? Antworten eines Politik-Experten der Uni Bonn.#Ukraine #Gespräche #Istanbul #Türkei #Show #Chance #WDR5 #Morgenecho #Interview #Wortlaut #verschriftlicht #AndreasHeinemann-Grüder #Professor #Politikwissenschaftler #Konfliktforschung
Ukraine-Gespräche in Istanbul: Show oder Chance? -
In Istanbul wird über die Ukraine gesprochen. Wie realistisch sind Fortschritte? Antworten eines Politik-Experten der Uni Bonn.#Ukraine #Gespräche #Istanbul #Türkei #Show #Chance #WDR5 #Morgenecho #Interview #Wortlaut #verschriftlicht #AndreasHeinemann-Grüder #Professor #Politikwissenschaftler #Konfliktforschung
Ukraine-Gespräche in Istanbul: Show oder Chance? -
In Istanbul wird über die Ukraine gesprochen. Wie realistisch sind Fortschritte? Antworten eines Politik-Experten der Uni Bonn.#Ukraine #Gespräche #Istanbul #Türkei #Show #Chance #WDR5 #Morgenecho #Interview #Wortlaut #verschriftlicht #AndreasHeinemann-Grüder #Professor #Politikwissenschaftler #Konfliktforschung
Ukraine-Gespräche in Istanbul: Show oder Chance? -
Vermutlich ist der #Landeswahlleiterin aufgefallen, dass da mit #Zweitstimmendeckung an sich kein Weg hinführen kann. Die #CDU hat da ja massenhaft nicht mehr zuteilungsfähige #Wahlkreise. Aber ein #Nachrücken wo der Sitz fehlt (primär #Thüringen) gibt der #Wortlaut noch weniger her. [2/2]
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Wer zufällig was in der Schublade hat: Heute ist Einsendeschluss für den FM4 Wortlaut Kurzgeschichten Wettbewerb. Das Thema lautet: scharf
#autor_innenleben #SchreibendenLeben #schreiben #Kurzgeschichte #wortlaut
https://fm4.orf.at/stories/3032561/ -
#Leistungsrechte
#status #positivus
-> #Ansatz der #Notwendigkeit des #Schaffens der #Voraussetzungen für #Freiheit#Beispiel: #Meinungsfreiheit kann nur ausgeübt werden unter den #Bedingungen von #Bildung, #Informationen, etc.
Im #Unterschied zur #WRV im GG bis auf #einzelne #Ausnahmen kein #Wortlaut für sog. #soziale #Rechte;
#Rechtsprechung: #Existenzminimum #BVerfGE 125, 175
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#Leistungsrechte
#status #positivus
-> #Ansatz der #Notwendigkeit des #Schaffens der #Voraussetzungen für #Freiheit#Beispiel: #Meinungsfreiheit kann nur ausgeübt werden unter den #Bedingungen von #Bildung, #Informationen, etc.
Im #Unterschied zur #WRV im GG bis auf #einzelne #Ausnahmen kein #Wortlaut für sog. #soziale #Rechte;
#Rechtsprechung: #Existenzminimum #BVerfGE 125, 175
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#Begriff der #Nötigung
§240 StgBAbs. 1 Wer einem #Menschen #rechtswidrig mit #Gewalt oder durch #Drohung mit einem #empfindlichen #Übel zu einer #Handlung, #Duldung oder #Unterlassung #nötigt, wird... #bestraft;
#Abhängigkeit vom #Begriff von #Gewalt: #vergeistigter #Gewaltbegriff des #BVerfG wurde von ihm wieder #verworfen;
#Gesetzlichkeitsgrundsatz aus 103 Abs. 2 hat das #Analogieverbot zur #Konsequenz: #Wortlaut als #Grenze der #Auslegung; #Wortlautgrenze
Vgl; 1 BvR 388/05 -, Rn. 1-46
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Wortlaut: Alle #Menschen sind #VOR dem #Gesetz #gleich;
#Unterscheidung von #Gleichheit bei #Rechtssetzung und #Rechtsanwendung#Historische #Entwicklung:
#Wesentlich:
-> #Neue #Lehre nach #Leibholz, #Kaufmann: #Willkürkontrolle
-> #Neue #Formel #BVerfGE 55, 72: #Verhältnismäßigkeitsprüfung bei #personenbezogener #Ungleichbehandlung; -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Rechtfertigung eines #Eingriffes in den #Schutzbereich
#Schrankentrias:
#Verstoß gegen #Sittengesetz
-> Trotz #verlorener #Bedeutung nach #Wortlaut #bestandteil; #Konsensuales #Verständnis #legitimierbarer #Handlungsweisen#Schrankenschranke #untergeordnet:
Kein #Zitiergebot, aber
#Wesentlichkeitstheorie: #Wesentlicher #Grundrechtseingriff #Parlament #vorbehalten; -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Wortlaut nicht #aussagekräftig: #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit
#Mögliche #Auslegung:
-> #Programmsatz (-)
-> #Beschränkung auf #Kernbereich der #Persönlichkeitsentfaltung (-)
-> #BVerfG: #Auffanggrundrecht: #Subsidiär zu #anderen #Grundrecht (+)#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Wortlaut nicht #aussagekräftig: #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit
#Mögliche #Auslegung:
-> #Programmsatz (-)
-> #Beschränkung auf #Kernbereich der #Persönlichkeitsentfaltung (-)
-> #BVerfG: #Auffanggrundrecht: #Subsidiär zu #anderen #Grundrecht (+)#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GGEs ist #alles #erlaubt, was nicht #ausdrücklich #verboten ist und nicht #grundsätzlich #verboten, was nicht #besonders #erlaubt wurde
#Grundrechtsschutz für #Banalitäten?
-> #Reiten im #Walde
#BVerfGE 80, 137#Problematik der #Auslegung des #Wortlaut von Art. 2 Abs. 1 GG
-> #Mehrheitsmeinung: Ja, #vorbehaltlich Art. 2 Abs. 1 HS. 2 GG: #Rechte #Anderer, #Ordnung, #Sitte -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GGEs ist #alles #erlaubt, was nicht #ausdrücklich #verboten ist und nicht #grundsätzlich #verboten, was nicht #besonders #erlaubt wurde
#Grundrechtsschutz für #Banalitäten?
-> #Reiten im #Walde
#BVerfGE 80, 137#Problematik der #Auslegung des #Wortlaut von Art. 2 Abs. 1 GG
-> #Mehrheitsmeinung: Ja, #vorbehaltlich Art. 2 Abs. 1 HS. 2 GG: #Rechte #Anderer, #Ordnung, #Sitte -
#Servius #Sulpicius #Rufus #zugeschriebene #Methodik #zurückgehend auf die #Skepsis
#Grundlegend #systematische #Unterscheidung von #Institutionen im #Sinn von #Rechtseinrichtungen und #Natura im #Sinn #empirischer #Welt und ihrer #Sachverhalte;
#Unterscheidung zum #Naturrechtsdenken der #veteres: #Wortlaut als #wesentliches #Element des #Rechts.
#Einrichtungen #Methode
#Rechtssystem #System#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 8. Sitzung
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#Servius #Sulpicius #Rufus #zugeschriebene #Methodik #zurückgehend auf die #Skepsis
#Grundlegend #systematische #Unterscheidung von #Institutionen im #Sinn von #Rechtseinrichtungen und #Natura im #Sinn #empirischer #Welt und ihrer #Sachverhalte;
#Unterscheidung zum #Naturrechtsdenken der #veteres: #Wortlaut als #wesentliches #Element des #Rechts.
#Einrichtungen #Methode
#Rechtssystem #System#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 8. Sitzung
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#Berufsfreiheit
#Rechtfertigung von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schranken#Auslegung der #Schranken #entspricht nicht dem #Wortlaut von Art. 12 Abs. 1 #GG;
Art. 12 Abs. 1 #GG ist #einheitlich #Grundrecht der #Berufsfreiheit#Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 S. 2 #GG wird auf #Berufswahlfreiheit #ausgedehnt;
#Wertung von #geregelt werden als #einfacher #Gesetzesvorbehalt; #Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 #GG #entfällt (!); -
#Berufsfreiheit
#Rechtfertigung von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #Schranken#Auslegung der #Schranken #entspricht nicht dem #Wortlaut von Art. 12 Abs. 1 #GG;
Art. 12 Abs. 1 #GG ist #einheitlich #Grundrecht der #Berufsfreiheit#Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 S. 2 #GG wird auf #Berufswahlfreiheit #ausgedehnt;
#Wertung von #geregelt werden als #einfacher #Gesetzesvorbehalt; #Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 #GG #entfällt (!); -
Art. 12 Abs. 1 #GG
#Deutschengrundrecht
Art. 12. Abs. 2
#Jedermann - Wenn #Niemand, dann...
Art. 12 Abs. 3
#Jedermann#Persönlich(er) #Schutzbereich
Art. 12 Abs. 1 #GG
#Wortlaut #Deutsch(e); #Ausländer #subsidiär nach #Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 #GG #geschützt
#EU-#Ausländer: #Diskriminierungsverbot #aufgrund von #Staatsangehörigkeit; Art. 2 Abs. 1 #GG #entsrechend #ausfüllen;#Juristische #Personen Art. 19 Abs. 3 #GG auch.
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#Auslegung von #Normen;
#Gesetzesauslegung nach #Savigny; #Anerkannter #Auslegungskanon:#Grammatische #Auslegung - #Wortlaut
#Historische #Auslegung - #Entstehungsgeschichte
#Systematische #Auslegung - #Normzusammenhang
Teleologische #Auslegung - #Sinn und #Zweckvgl. #Unterscheidung zur #Auslegung von #Rechtsgeschäften §§ 133, 157 #BGB;
#Prütting 07, #Übersicht V
20.04.21
#Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag -
#Sachlicher #Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 S. 1: #Recht auf #körperliche #Unversehrtheit auch #eröffnet, wenn #Einwirkung auf #Psyche einer #Zufügung von #Schmerzen #entspricht.
#Wortlaut zwar #Körperlich, aber #Einheit von #Körper, #Seele und #Geist und #entsprechend #Wechselwirkungen.
#Befinden des #Menschen in einer #Weise #verändert, die der #Zufügung von #Schmerzen #entspricht. -
#Sachlicher #Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 S. 1: #Recht auf #körperliche #Unversehrtheit auch #eröffnet, wenn #Einwirkung auf #Psyche einer #Zufügung von #Schmerzen #entspricht.
#Wortlaut zwar #Körperlich, aber #Einheit von #Körper, #Seele und #Geist und #entsprechend #Wechselwirkungen.
#Befinden des #Menschen in einer #Weise #verändert, die der #Zufügung von #Schmerzen #entspricht. -
#Auslegungsmethoden für das #Grundgesetz / #Verfassungsauslegung
#Regeln der #Gesetzesauslegung#Grammatische
#Wortlaut der #Norm; #Frage nach #Möglichkeit #contra #legem: #Abwegige #Auslegung bis auf #Ausnahmen nicht #möglich. #Bsp für #Ausnahme #Art. 19 III GG i.Z. #Europarecht#Systematische
#Logik; #Stellung im #Gesamtgesetz einer #Vorstellung als #Gesamtsystem#Historische
#Wille des hist #Gesetzgebers#Vorlesung 4,1 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger