#einzeln — Public Fediverse posts
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#Lüth #Urteil 1958;
#Verfassungsbeschwerde gegen dass #Urteil des #Landgericht #Hamburg
(#Meinungsäußerung, bzw. #Boykottaufruf als #sittenwidrige #Handlung nach § 826 #BGB);-> Zwar sind #Grundrechte #Abwehrrechte des #Bürgers gegen den #Staat zum #Schutz der #Freiheitssphäre des #einzelnen; Das #Grundgesetz will jedoch keine #wertneutrale #Ordnung sein, woraus sich eine #objektive #Wertordnung #aufgerichtet hat.
#BVerfGE, 7, 198, 204ff.
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#Kritik aus einer #autopoietischen #Selbstbeobachtung der #Rechtswissenschaft an ihrer #Straftheorie der #Generalprävention auf #Grundlage der #Zweckformel nach #Kant: Der #Einzelne darf nicht zum bloßen #Objekt #staatlichen #Handelns gemacht werden
#Objektformel des #BVerfG als nähere #Bestimmung der #Menschenwürde nach #Art. 1 #Grundgesetz
#Generalprävention: #Strafen zum #Selbstzweck der #Fortsetzung des #staatlichen #Gewaltmonopols
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01 -
#Prüfungsreihenfolge im #Strafrecht
#Bildung von #Handlungsabschnitten / #Tatkomplexen;
#Überschriften für #Tatkomplexe ohne #rechtliche #Wertung;
#Sammlung der in #Betracht kommenden #Deliktstatbestände für jeden #Handlungsabschnitt#Prüfungsreihenfolge innerhalb der #Handlungsabschnitte:
#Zweckmäßigkeitserwägungen #einhalten;
#Mehrere #Beteiligt(e) #einzeln #prüfen; #Tatnächste zuerst#Rostalski / #Völkening - #Strafrecht I
#Vorlesung 05 -
#Kunstfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 #GG#Verfassungsimmanente #Schranken,
#Abwägung: So #entscheiden, dass die #jeweiligen #involvierten #Grundrechte in #maximal #guter #Weise zur #Entfaltung kommen.
===> #Praktische #Konkordanz
#Argumentationsmöglichkeiten:
#Berücksichtigung der #Besonderheiten #Einzelner #Kunstformen;
#Unterscheidung von #Aussagekern und #Einkleidung (str.) -
Das #Grundgesetz ist keine #wertneutrale #Ordnung.
Jenseits der #Sicherung der #Freiheitssphäre des #Einzelnen vor #Eingriffen der #öffentlichen #Gewalt:
Das #Wertsystem des GG hat seinen #Mittelpunkt innerhalb #sozialer #Gemeinschaft freier #Entfaltung #menschlicher #Persönlichkeit und #Würde und muss daher für alle #Bereiche des #Rechts #gelten.#Unterscheidung von #Werteordnung und #Menschenbild der #Verfassung;
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#Versammlungsfreiheit nach #Art. 8 #Grundgesetz
#BVerfGE 69, 315 #Brokdorf #Entscheidung#friedlich und ohne #Waffen
Was, wenn #Gewalt #prognostiziert?
Steht #kollektive #Unfriedlichkeit nicht zu #befürchten, dann muss für die #friedlichen #Teilnehmer der von der #Verfassung #jedem #Staatsbürger #garantierte #Schutz auch dann #erhalten #bleiben, wenn #einzelne #andere #Demonstranten oder eine #Minderheit #Ausschreitungen #begehen.
#Vorlesung 5,1 26.04.21 #Grundrechte, #Nußberger