#einzeln — Public Fediverse posts
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Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Grundgedanke: #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit von #grundrechtlich #geschützten #Werten #unabhängig von ihrer #subjektiven #Inanspruchnahme;
#Grundrechte als
#Einrichtungsgarantien
#objektive #Wertentscheidungen
#Schutzpflichten des #Staates#Schutzzweck der #Institution ist der #Einzelne #Grundrechtsträger, nicht die #Institution als solche.
#Vorlesung 3,2 vom 16.04.2021 #Grundrechte, #Nußberger
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Prüfung einer #Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann - #Natürliche #Personen;
Art. 19 Abs. 3 GG: #Personenvereinigung #fraglich; Ja, wenn dem #Wesen nach #anwendbar;
#Beispiel #Frauenvereinigung#Sachlicher #Schutzbereich: #Einzelne #Untersuchungsschritte:
-> #Ungleichbehandlung
-> #Rechtliche #Relevanz
-> Im #Katalog #enthaltenes #persönliches #Merkmal -
#Kunstfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 #GG#Verfassungsimmanente #Schranken,
#Abwägung: So #entscheiden, dass die #jeweiligen #involvierten #Grundrechte in #maximal #guter #Weise zur #Entfaltung kommen.
===> #Praktische #Konkordanz
#Argumentationsmöglichkeiten:
#Berücksichtigung der #Besonderheiten #Einzelner #Kunstformen;
#Unterscheidung von #Aussagekern und #Einkleidung (str.) -
#Kunstfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 #GG#Verfassungsimmanente #Schranken,
#Abwägung: So #entscheiden, dass die #jeweiligen #involvierten #Grundrechte in #maximal #guter #Weise zur #Entfaltung kommen.
===> #Praktische #Konkordanz
#Argumentationsmöglichkeiten:
#Berücksichtigung der #Besonderheiten #Einzelner #Kunstformen;
#Unterscheidung von #Aussagekern und #Einkleidung (str.) -
Das #Grundgesetz ist keine #wertneutrale #Ordnung.
Jenseits der #Sicherung der #Freiheitssphäre des #Einzelnen vor #Eingriffen der #öffentlichen #Gewalt:
Das #Wertsystem des GG hat seinen #Mittelpunkt innerhalb #sozialer #Gemeinschaft freier #Entfaltung #menschlicher #Persönlichkeit und #Würde und muss daher für alle #Bereiche des #Rechts #gelten.#Unterscheidung von #Werteordnung und #Menschenbild der #Verfassung;
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Das #Grundgesetz ist keine #wertneutrale #Ordnung.
Jenseits der #Sicherung der #Freiheitssphäre des #Einzelnen vor #Eingriffen der #öffentlichen #Gewalt:
Das #Wertsystem des GG hat seinen #Mittelpunkt innerhalb #sozialer #Gemeinschaft freier #Entfaltung #menschlicher #Persönlichkeit und #Würde und muss daher für alle #Bereiche des #Rechts #gelten.#Unterscheidung von #Werteordnung und #Menschenbild der #Verfassung;