#einzeln — Public Fediverse posts
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Unter #Substanz verstehe ich das, was in #sich ist, und durch sich #begriffen wird, das heißt das, dessen #Begriff, um #gebildet werden zu können, den #Begriff eines #anderen #Dinges nicht bedarf.
- Baruch de #SpinozaOhne #Gemeinsames keine #Unterscheidbarkeit; Die #Definition einer #einzelnen #Substanz könne nur über ihre #Unterschiedenheit #differentia von #übrigen #Substanzen #erfolgen;
https://de.wikipedia.org/wiki/Baruch_de_Spinoza#Gott_als_singul%C3%A4re_Substanz_(Metaphysik)
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als
-> #Einrichtungsgarantien
-> #objektive #Wertentscheidungen
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
-> #Drittwirkung#Grundgedanke: Es besteht #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit der #grundrechtlich #geschützten #Werte #unabhängig von ihrer #subjektiven #Verteidigung durch #Einzelnen.
#Institution; #Institutsgarantie; Carl #Schmitt
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#Leistungsrechte
#status #positivus
-> #Ansatz der #Notwendigkeit des #Schaffens der #Voraussetzungen für #Freiheit#Beispiel: #Meinungsfreiheit kann nur ausgeübt werden unter den #Bedingungen von #Bildung, #Informationen, etc.
Im #Unterschied zur #WRV im GG bis auf #einzelne #Ausnahmen kein #Wortlaut für sog. #soziale #Rechte;
#Rechtsprechung: #Existenzminimum #BVerfGE 125, 175
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Von #Rechtsprechung und #Lehre ist für die #Grundrechte eine #allgemeine #Grundrechtelehre entwickelt um #abstrakt #allgemein den #Umgang mit der #Verfassung zu #bestimmen, die bei einzelnen #Grundrechten im #einzelnen zu #konkretisieren ist.
#Doppelfunktion der #Grundrechte:
#Objektiv:
Art 1 Abs. 3 GG
Art 20 Abs. 3 GG#Subjektiv; #Rechtsweg
Art 19 Abs. 4 GG
in #seinen #Rechten#Fraktal; #Ordnung; #Rechtsordnung
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#Kritik aus einer #autopoietischen #Selbstbeobachtung der #Rechtswissenschaft an ihrer #Straftheorie der #Generalprävention auf #Grundlage der #Zweckformel nach #Kant: Der #Einzelne darf nicht zum bloßen #Objekt #staatlichen #Handelns gemacht werden
#Objektformel des #BVerfG als nähere #Bestimmung der #Menschenwürde nach #Art. 1 #Grundgesetz
#Generalprävention: #Strafen zum #Selbstzweck der #Fortsetzung des #staatlichen #Gewaltmonopols
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01 -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Prüfung einer #Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann - #Natürliche #Personen;
Art. 19 Abs. 3 GG: #Personenvereinigung #fraglich; Ja, wenn dem #Wesen nach #anwendbar;
#Beispiel #Frauenvereinigung#Sachlicher #Schutzbereich: #Einzelne #Untersuchungsschritte:
-> #Ungleichbehandlung
-> #Rechtliche #Relevanz
-> Im #Katalog #enthaltenes #persönliches #Merkmal -
Der #Grundrechtseingriff:
Ein #Grundrechtseingriff liegt vor, wenn dem #Einzelnen ein #Verhalten, das vom #Schutzbereich des #Grundrechts #umfasst wird, durch den #Staat #unmöglich #gemacht oder #wesentlich #erschwert wird.
#Klassischer #Eingriffsbegriff: #enger: #final, #unmittelbar, #rechtliche #Wirkung, #Anordnung mit #Befehl und #Zwang, #Durchgesetzt.
#Unterscheidung: #Schrankenlose / #Eingeschränkte #Garantie
#Vorlesung 5,2 26.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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Der #wahre und #einzige #Zweck der #Freimaurerei sei die stete #Bildung der #eigenen #Persönlichkeit und die #Verbesserung des #Charakters nach den #Idealen der #Aufklärung;
#Voraussetzungen:
#Verschwiegenheit zur #Möglichkeit der #Thematisierung von #Fragen die #wirklich im #Innen #bewegen;#Dogmen:
#Subjektbezogener #Interaktionismus: Der #Einzelne soll durch #Selbstschulung #Strahlkraft #entfalten. #Watzlawick#Balzter: Der #Großmeister #FAS, S.24 #Bosbach #Freimaurer