#vorlesung — Public Fediverse posts
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#AllDasUngesagteZwischenUns: #RegrettingYou ist so ein besonderes Kinowerk, als Romanvorlage ein bemerkenswertes Stück #Literatur - Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, diesen #Film bloß rezensieren.
Unser #Podcast darüber gleicht einer kulturellen Abendveranstaltung, einer #Vorlesung der Filmhandlung aus Feder der begnadeten Autorin #ColleenHoover (schrieb ebenfalls den Geniestreich #NurNochEinEinzigesMal: #ItEndsWithUs), gelesen von Daniel Pook: https://www.dieletzte.website/filmkritik/2025/10/23/regrettingyou #Film
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#Übernahme von #Begriffen der #französische #Verfassungstheorie:
#pouvoir #constituant // #pouvoir #constitué#Etablierende #Macht // #etablierte #Macht
#Unterscheidung von #Verfassungsgebender #Gewalt und #Verfasste #Gewalt
#Gesetzgeber #Verfassungsgeber; #Etabliert
#Böckenförde #Diktum: Der #freiheitliche, #säkularisierte #Staat lebt von #Voraussetzungen, die er selbst nicht #garantieren kann.
#Vorlesung 1,2 #Einführung #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Gleichheitsrechte: #Aufgenommen wegen #Ungleichheitserfahrungen;
#Zentral: #Gleichheitsrechte des Art. 3 GG;
#Strukturell #anders als #Freiheitsrechte: Statt #Aufbau über #Schutzbereich, #Eingriff und #Rechtfertigung ist darauf abzustellen, ob eine #bestimmte #Differenzierung einem #Gleichheitsgebot oder dem #allgemeinen #Gleichheitssatz #widerspricht;
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#Begriff der #Klasse
#Gruppen in denen #Bürger mit #unterschiedlichen #Gewicht in #Volksversammlung #abstimmen.
#Inanspruchnahme für #Militär #korrespondierend mit #Stimmrecht; #Einteilung #ursprünglich nach #Waffengattung;#Klassisch als #positives #Werturteil: Aulus #Gellius - #Metaphorik des #Classicus
#Census: #Register der #Einteilung in #Klasse
#Meritokratie #Besitz #Waffenfähig #AulusGellius
https://de.wikipedia.org/wiki/Aulus_Gellius
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 6. Sitzung
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#Wendung gegen den #Rechtspositivismus durch das #Abstellen auf #Zwecke hinter den #Regelungen.
Rudolf von #Jhering
1818 - 1892
Der #Zweck im #Recht#Begründung der #Rechtssoziologie
#Wertungsjurisprudenz
#Zweckjurisprudenz
#Interessenjurisprudenz#Jurisprudenz;
#Vollendung und #Überwindung der #historischen #Rechtsschule#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte
#Avenarius, 4. Sitzung -
#Funktionen der #Rechtstheorie
-> #Verständnis für #Recht als #Ermöglichung der #Aufhebung der #Unterscheidung von #Theorie und #Praxis;
#Grundlage für #dogmatische & #praktische #Argumentation zur #Fortsetzung von #Rechtswissenschaft
-> #Kritik als #Effizienzsteigerung der #Bearbeitung eines #Problems. #Steuerung und #Kontrolle als #Reflexionswert von #Recht
-> #Irritation von #Rechtsverständnis
-> #Entwicklung einer #Metatheorie15.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld -
#Juristische #Argumentationsformen
#argumentum e #simile
#argumentum e #contrario
#argumentum a #fortiori
#argumentum a #minore ad #maius
#argumentum a #maiore ad #minus
#argumentum ad #absurdum#Teleologische #Reduktion
#Teleologische #Extension#Argument #Argumentation #Argumentieren
#Auslegungsmethode / #Regeln der #Gesetzesauslegung; #Rechtsfigur
#Vorlesung 4,1 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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#Auslegungsmethode im #öffentlichen #Recht im #Bereich #Grundrechte
1) #Auslegung des #Grundgesetz als #hierarchisch #vorgeordneter #Verfassungstext
-> #Schutzbereich; #Eingriff / #Beeinträchtigung; #Rechtfertigung / #Schranken / #Schrankenschranken;2) #Auslegung #gesetzlichen #Bestimmung bzw. #inwieweit diese iS ihrer #Auslegung (nicht) im #Einklang mit den #Grundrechten sind;
vgl. #Regeln der #Gesetzesauslegung
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#Grundrechtsadressaten, #Grundrechtsverpflichtete
#Private sind nicht #Grundrechtsadressaten
Aber: #mittelbare #Drittwirkung der #Grundrechte;
#Erweiterung: #Stadionverbot
#Recht auf #Zugang aufgrund der #Monopolartigen #Machtstellung: #besondere #rechtliche #Verantwortung
-> #Bindung bei #Monopolen #Privater an #Grundrechte;#Allgemeine #Grundrechtslehren
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#Juristische #Personen aus der #EU können sich auf #Grundrechte #berufen, #Grundrechtsträger sein;
-> EU-#Recht hat #Vorrang vor dem GG;
-> Art. 18 #AEUV: #innerhalb der #EU darf niemand wegen der #Staatsangehörigkeit #diskriminiert werden
-> #begünstigt auch #juristische #Personen#Voraussetzung: #Inlandsbezug des #Sachverhalts
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Anwendungserweiterung; #BVerfGE 129, 78
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#Beginn der #Grundrechtsfähigkeit
#Grundrechtsmündig ist ein #Minderjähriger nur dann, wenn er die #erforderlichen #körperlichen und #geistigen #Fähigkeiten verfügt, um die #grundrechtliche #Freiheit #ausüben zu können
#Forderung nach #Kindergrundrechten setzt an #Formalisierung dessen an, was bislang durch #Auslegung #ermittelt wird
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Mündigkeit; #Grundrechtsmündigkeit; #Grundrechtsträger
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
#Mehrpolige #Grundrechtsverhältnisse:
Indem die #Rechte einer #Person #geschützt werden, wird in #Rechte #anderer #Personen eingegriffen.
#Corona: Für den #Schutz des #Lebens #älterer #Bevölkerungsgruppen wird gesamte #Bevölkerung in #Bewegungsfreiheit #eingeschränkt;#Untermaßverbot: #Mindestmaß an #Schutz muss #garantiert sein
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
Aus #Abwehrrechten kann eine darüber #hinausgehende #Schutzpflicht des #Staates entstehen
-> #Problem der #Gewaltenteilung:
#Grundrechte sind zunächst als #Freiheitsrechte #konzipiert iSv. #Abwehrrechten gegenüber dem #Staat. Die #Konzeption von #Leistungsrechten und #Schutzpflichten #verpflichtet den #Staat in #Konkurrenz zur #Legislative -
#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
Aus aus #Abwehrrechten kann eine darüber #hinausgehende #Schutzpflicht des #Staates entstehen;
#Corona: Wie weit geht die #Schutzpflicht des #Staates?
-> z.B. Wieviele #Krankenhausbetten müssen zur #Verfügung stehen?
Grds.: Welche #Schutzpflichten entstehen als #objektive #Schutzpflichten des #Staates gegenüber seinen #Bürgern; -
#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als #objektive #Wertentscheidungen
#Entwickelt von Konrad #Hesse
#Verfassung als #rechtliche #Grundordnung des #Gemeinwesens#Anwendung des #Gedankens des #Grundgesetzes als #objektiver #Wertentscheidung für die #Rechtsordnung: #Auslegung der #zivilrechtlichen #Gesetze vor dem #Hintergrund der #Wertentscheidungen des GG
#BVerfGE 7, 198 #Lüth #Urteil vom 15.01.1958 -
Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Grundgedanke: #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit von #grundrechtlich #geschützten #Werten #unabhängig von ihrer #subjektiven #Inanspruchnahme;
#Grundrechte als
#Einrichtungsgarantien
#objektive #Wertentscheidungen
#Schutzpflichten des #Staates#Schutzzweck der #Institution ist der #Einzelne #Grundrechtsträger, nicht die #Institution als solche.
#Vorlesung 3,2 vom 16.04.2021 #Grundrechte, #Nußberger
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als
-> #Einrichtungsgarantien
-> #objektive #Wertentscheidungen
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
-> #Drittwirkung#Grundgedanke: Es besteht #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit der #grundrechtlich #geschützten #Werte #unabhängig von ihrer #subjektiven #Verteidigung durch #Einzelnen.
#Institution; #Institutsgarantie; Carl #Schmitt
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#Mitwirkungsrechte & #Verfahrensrechte
#Status #Activus
#Grundrechte als #Mitwirkungsrechte: Art. 38, Art. 17 GG;#Status #Activus #Procederalis
#Verfahrensgrundrechte 103 GG, 19 Abs. 4 GG -
#Leistungsrechte; #status #positivus
-> #Unterscheidung von #originären und #derivativen #Leistungsrechten
Der #Anspruch auf einen #Studienplatz als eine #Form von #Leistungsrecht gegenüber dem #Staat wird zu einer #bedingten #Leistungspflicht, die unter #gerechten #Kriterien #Selektionen unter #Bedingung von #Ressourcenknappheit vornehmen darf.
-> Kein #unmittelbares #Leistungsrecht;
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#Leistungsrechte
#status #positivus
-> #Ansatz der #Notwendigkeit des #Schaffens der #Voraussetzungen für #Freiheit#Beispiel: #Meinungsfreiheit kann nur ausgeübt werden unter den #Bedingungen von #Bildung, #Informationen, etc.
Im #Unterschied zur #WRV im GG bis auf #einzelne #Ausnahmen kein #Wortlaut für sog. #soziale #Rechte;
#Rechtsprechung: #Existenzminimum #BVerfGE 125, 175
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#Hinweis auf #Statuslehre nach #Jellinek
#status #negativus
#Grundrecht als #Abwehrrecht (= #Freiheitsrecht)#status #positivus
#Grundrecht als #Schutzrecht, #Teilhaberecht #Leistungsrecht u. #Verfahrensrecht#status #activus
#Grundrecht als #MitwirkungsrechtHat sich durch #Staatsrechtslehre #durchgezogen aber #Wandel #Ausdifferenzierung und #Verwechslung.
#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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Von #Rechtsprechung und #Lehre ist für die #Grundrechte eine #allgemeine #Grundrechtelehre entwickelt um #abstrakt #allgemein den #Umgang mit der #Verfassung zu #bestimmen, die bei einzelnen #Grundrechten im #einzelnen zu #konkretisieren ist.
#Doppelfunktion der #Grundrechte:
#Objektiv:
Art 1 Abs. 3 GG
Art 20 Abs. 3 GG#Subjektiv; #Rechtsweg
Art 19 Abs. 4 GG
in #seinen #Rechten#Fraktal; #Ordnung; #Rechtsordnung
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#Unterscheidung von #Menschenrecht, #Bürgerrecht und #Grundrecht am #Beispiel der #Paulskirchenverfassung von 1849.
#Beispiele für #Bürgerrechte auch im #Grundgesetz unter anderem: Art. 8: "Alle #Deutschen"
#Tradition der #Grundrechte zurückgehend auf § 130 #Paulskirchenverfassung
#Frühkonstitutionalismus nach #französischer #Revolution / #Menschenrechtserklärung;
#Verfassung Bayern 1818, #Baden 1818, #Württemberg 1819#Vorlesung 2,3 vom 13.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Menschenbild von Immanuel #Kant: Wer nicht #vermag, sich seines #Verstandes ohne #Leitung eines anderen zu #bedienen ist #unmündig;
Die #Unmündigkeit ist #selbstverschuldet, wenn die #Ursache nicht am #Mangel des #Verstandes, sondern an #Mangel an #Entschluss und #Mut liegt, sich seines #Verstandes ohne #Leitung eines #anderen zu #bedienen.
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#Naturrecht als #Ausgangspunkt für die #Idee des #Gesellschaftsvertrag nach John #Locke;
#Naturrechtslehre: In der #Unterscheidung von #Natur und #Umwelt und einer insofern #fiktiven #Vorstellung von #Natur #genießen #Menschen #Freiheit, #Gleichheit und #Unverletzlichkeit von #Person und #Eigentum;
#Respekt als #Ausgangspunkt der nur bei #Bedarf #eingeschränkt wird;
#Freiheit als #Entwicklungsfreiheit und #Entfaltungsfreiheit;
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Art. 20 Abs. 2 GG
Alle #Staatsgewalt geht vom #Volke aus. Sie wird vom #Volke in #Wahlen und #Abstimmungen und durch #besondere #Organe der #Gesetzgebung, der #vollziehenden #Gewalt und der #Rechtsprechung #ausgeübt;#Unterscheidung von #Souveränität nach #Bodin und #Gewaltenteilung nach #Montesquieu: #Staatsgewalt kann #geistliche und #weltliche #Legitimationsquellen aufweisen;
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#Vordenker der #Aufklärung:
#Souveränitätsbegriff; #Begriff von #Souveränität zur #Herstellung von #Rechtsfrieden; #Gewaltmonopol:
Jean #Bodin#Gesellschaftsvertrag:
Thomas #Hobbes#Vernunftbegriff; #Begriff von #Vernunft:
Immanuel #Kant#Naturrecht; #Freiheit; #Gleichheit; #Eigentum
John #Locke: #Vorformulierung #moderner #Grundrechte;#Verfassungsgeschichte; #Geschichte der #Menschenrechte; #Begriffsgeschichte
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#Vordenker der #Aufklärung:
#Souveränitätsbegriff; #Begriff von #Souveränität zur #Herstellung von #Rechtsfrieden; #Gewaltmonopol:
Jean #Bodin#Gesellschaftsvertrag:
Thomas #Hobbes#Vernunftbegriff; #Begriff von #Vernunft:
Immanuel #Kant#Naturrecht; #Freiheit; #Gleichheit; #Eigentum
John #Locke: #Vorformulierung #moderner #Grundrechte;#Verfassungsgeschichte; #Geschichte der #Menschenrechte; #Begriffsgeschichte
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#Historische #Entwicklung der #Grundrechte: #ursprünglich #individuelle und #parallele #Entwicklung, dann #Verdichtung, zunehmende #Verrechtlichung;
#Unterscheidung von #Menschenrechten und #Grundrechten entlang des #Rechtssubjekt; #Staat / #Institution / #Organisation wie #Parteien / #Individuum ergo #Mensch
#Verfassungsgeschichte;
#Geschichte der #Menschenrechte#Vorlesung 2,1 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Frage nach der #Grenze des #persönlichen #Schutzbereiches des #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 #GG
#Unterscheidung von #natürliche und #juristische #Person:
Nach Art. 19 Abs. 3 #Grundrechte nur für sie #geltend, soweit sie ihrem #Wesen nach auf sie #anwendbar sind.
Ist bei #Leben nicht der #Fall#Natürliche #Person:
#Grenzfall des #Nasciturus: #Unterscheidung von #Objektivem und #Subjektivem #Grundrechtsschutz -
Art. GG
#Widerstandsrecht#Beispiel für #praktische #Relevanz des #Widerstandsrecht
#Frage nach #Widerstandsrecht gegen die #Zustimmung der #Bundesregierung zum #Migrationspakt#Ablehnung durch #BVerfG (2018)
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Art. 20 Abs. 4 GG
#Widerstandsrecht#Problem: Um zum #Widerstand #befugt zu sein, müsste ein #öffentliches #Gesetz #vorhanden sein, welches #Widerstand #erlaubt; #Oberste #Gesetzgebung enthielte #Bestimmung, nicht die #oberste zu sein, was ein #Widerspruch ist; #Kant #Metaphysik der #Sitten
1968 #Implementation mit #Notstandsgesetzen ins #Grundgesetz
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Art. 17 GG
#Petitionsrecht#Petition
-> #schriftlich
-> #Bestimmtheit des #Anliegens
-> #Bezug zu #staatlichem #Handeln#Aufmerksam machen auf #Anliegen; #Problematisierung
-> #Recht auf #Antwort iSv. #Behandlung und #Bescheidung
-> #Strittig: #Notwendigkeit der #qualitativen #Begründung#Schutzbereich
#Jedermann; Aber: Art. 17a GG: #Einschränkbar für #Streitkräfte und #Ersatzdienst #leistende; -
Art. 16a
#Asylrecht#Definition #Asyl: #Zugang zu und #Verbleib in #Deutschland - #gesicherter #Aufenthalt sowie #Möglichkeit zu #beruflicher und #persönlicher #Entfaltung;
#Strittig: #Leistungsrecht oder #Abwehrrecht
Vom #Völkerrecht gedacht: #Leistungsrecht aufgrund des #Fehlens eines #eigenständigen #Bleiberecht durch #Fehlen #eigener #Staatsangehörigkeit. -
Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Entwicklung in #Deutschland.
#Ursprünglich Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: #Politisch #Verfolgte #genießen #Asyl#Reform 1993: #Fassung Art. 16a GG in #gegenwärtiger #Form
-> #Grundrechtsverhinderungsrecht#Relativierung der #Bedeutung:
-> #Deteilregelungen auf #EU #Ebene
-> #EGMR #Rechtsprechung: #Einheitliches #Schutzsystem für #Europa; #EMRK
-> #Komplementärer #Schutz durch andere #Grundrechte-> 002 (Folien) <-
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Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Entwicklung in #Deutschland.
#Ursprünglich Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: #Politisch #Verfolgte #genießen #Asyl#Reform 1993: #Fassung Art. 16a GG in #gegenwärtiger #Form
-> #Grundrechtsverhinderungsrecht#Relativierung der #Bedeutung:
-> #Deteilregelungen auf #EU #Ebene
-> #EGMR #Rechtsprechung: #Einheitliches #Schutzsystem für #Europa
-> #Komplementärer #Schutz durch andere #Grundrechte -
Art. 116 GG
#Deutscher im #Sinne dieses #Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger #gesetzlicher #Regelung, wer die #deutsche #Staatsangehörigkeit besitzt...#Erwerb der #Staatsangehörigkeit #geregelt im #Reichsangehörigengesetz & #Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913
-> #Ius #Sanguinis (#Blut); #Abstammungsprinzip
-> #Ius #Soli; #Territorialprinzip
Wurde durch #Reform am 5. Juli 1999 -BGBl. I S. 1618 hinzugefügt -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 6 #EMRK #Fair #Trial
#Recht auf #Verhandlung vor #unabhängigen und #unparteiischen auf #Gesetz #beruhendem #Gericht in #fairem #Verfahren, #öffentlich und #innerhalb #angemessener #Frist-> #Entscheidend für #Auslegung #Grundgesetz
#Strafverfahren
#Garantie als #unschuldig zu #gelten bis zum #Beweis der #Schuld; #Gelegenheit #Vorbereitung auf #Verteidigung -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Schranken
#Anwendung der #Schranken des Art. 9 Abs. 2 GG auf #KoalitionsfreiheitNein
-> #Systematische #Stellung
-> #Telos der #BeschränkungJa
#Koalitionsfreiheit als #Unterfall der #Vereinigungsfreiheith.M. #Vorbehaltlos
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Gewährleistungen-> #Subjektives #Abwehrrecht gegen #staatliche #Beeinträchtigungen
-> #Objektiver #Gealt
#Mindestmaß an #Regelungen, um von #Koalitionsfreiheit #Gebrauch machen zu können#Eingriff
#Mindestlohn
#Bedingungen #öffentlicher #Ausschreibungen -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
#Niemand darf wegen seiner #Behinderung #benachteiligt werden.1994 ins #Grundgesetz #eingefügt zur #Integration;
#Bevorzugung nicht #ausgeschlossen im #Unterschied zu #Kriterien des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG;#Funktion:
-> #Subjektives #Abwehrrecht
-> #Originärer #Leistungsanspruch - eher nein h.M.
-> #Derivativer #Teilhabeanspruch & #Leistungsanspruch
-> #Objektivrechtliche #Schutzfunktion -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
-> #Staatsangehörigkeit
Aufnahme des #Kriteriums als #Problem, weil die #Differenzierung nach #Staatsangehörigkeit #Teil der #Grundrechte ist.Dennoch #Subsumption unter Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: #Strenger #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach #neuer #Formel;
(2/3)
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich;
#Untersuchungsschritt #rechtliche #Relevanz:#Benachteiligung oder #Bevorzugung:
#Positives #Tun oder #Unterlassen;
#Ungleichbehandlung aufgrund des #verbotenen #Kriteriums auch #mittelbare #Ungleichbehandlung; -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGWeitere im #Katalog #enthaltene #persönliche #Merkmale:
#Sprache
#Muttersprache, #Dialekt
#Fälle: #Deutsch als #Gerichtssprache; #Voraussetzung für #Anstellung im #öffentlichen #Dienst;#Heimat, #Herkunft, #Glauben, #Religiöse und #politische #Anschauungen
#Traditionell #Diskriminierungsgrund: #Historische #Bedeutung;#Herkunft: #Soziale #Provenienz
#Heimat: #Örtliche #Wurzeln(2/2)
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#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG#Begriffe von #Gleichheit
#Gleichberechtigung iSv Art. 3 Abs. 2 S. 1: #Gleichheit im #Recht; #Chancengleichheit
#Gleichstellung kein #Begriff des #Grundgesetz: #Idee der #Ergebnisgleichheit nicht #verankert; Allerdings:
#Förderklausel Art. 3 Abs 2 S. 2 folglich #Gleichstellungsgesetze#Diskriminierungsverbot iSv Art. 3 Abs 3 S. 1: #Verbot der #Ungleichbehandlung aufgrund #bestimmten #Kriteriums
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Schutz #strukturell #diskriminierungsgefährdeter #Gruppen vor #Benachteiligung
-> #Abwehrrechte im #klassischen #Sinn
-> #Objektive #Wertentscheidung mit #Ausstrahlungswirkung für die #gesamte #Rechtsordnung;
Wichtig für #mittelbare #Drittwirkung der #Grundrechte über #Generalklauseln
-> #Derivativer #Teilhabe- und #Leistungsanspruch iVm #Freiheitsrechten
-> #Objektive #Schutzfunktion -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
#Gleichheit#Anknüpfung an #Kriterium als #absolutes oder #relatives #Verbot
-> #Relatives #Anknüpfungsverbot aufgrund #Heterogentität der #Tatbestandsmerkmale;
Im #Kontext bezogen auf das jeweilige #Kriterium zu betrachten;
#Absolutheit aufgrund #kollidierender #Verfassungsrechte #ausgeschlossen; -
#Gleichheit, #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Kritik an #Hineinlesen von #Verhältnismäßigkeit in #Gleichheitssatz
#Ipsen
-> #Methodisch nicht #kontrollierbare #Abwägungsdiffusion
-> #Übermaßverbot passt nicht auf #Beziehungsgefüge
#Hufen
-> #Gleichheitsgerechtigkeit so nicht #vorhersehbar
#Kischel
-> #Schaffung #weiterer #Gleichheitssätze über Art. 3 Abs. 3 hinaus -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit durch den #Gesetzgeber
-> #Grundsätzlich #weiter #Gestaltungsspielraum
-> Nicht #Sachwidrig: #Willkürformel: #Gleichheitssatz ist #verletzt, wenn #Bestimmung als #willkürlich #bezeichnet werden muß. #BVerfGE 1, 14
-> #Neue #Formel: #Idee der #Verhältnismäßigkeit: #Relation der #Ungleichbehandlung zur #Intensität der #Ungleichheit