#vorlesung — Public Fediverse posts
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Weil's grade Thema in der #Vorlesung war:
Video eines warm werdenden Heizkörpers, gefilmt mit #Wärmebildkamera -
#Fallbearbeitung #Gäfgen
Hat sich D wegen #Verleitung eines #Untergebenen zur #Nötigung im #Amt §§ 357, 240 Abs.1 #StGB #strafbar gemacht?#Frage nach #Rechtfertigung §32 #StGB
P1: #Anwendbarkeit auf #Amtsträger? Darf #Strafrecht #hoheitliche #Eingriffsbefugnis #begründen?
P2: Fehlen eines #gegenwärtigen #Angriffes.#Rechtfertigungsproblematik #Erlaubnistatbestandsirrtum
-> Stellte sich D vor, dass ein #Rechtfertigungsgrund (gegenw. Angriff) vorlag? -
#Unterscheidung von #Defensivnotstand §228 #BGB und #Aggressivnotstand §904 #BGB
-> Woher rührt #Gefahr
§228 BGB: Von #Sache
§904 BGB: Nicht von der #Sache, #Gefahrenabwehr macht #Eingriff in #Sache #notwendig, von der #Gefahr nicht ausgeht.#Abwägungskriterium entsprechend #unterscheidbar:
#Aggressivnotstand #eindeutig #überwiegendes #geschütztes #Interesse des #Rechtsgutes, das #verteidigt wird. -
#ExAnte - #Fall #rechtfertigender #Pflichtenkollision in #Unterscheidung zum #rechtfertigenden #Notstand nach §35 #StGB bei dem das #geschützte #Interesse das #beeinträchtigte #wesentlich #überwiegen müsste.
#Rechtfertigende #Pflichtenkollision: #ultra #posse #nemo #obligatur#ExPost
- h.M. #Vorrang der #Unterlassungspflicht; #Unterlassen des #Abkoppeln von #Beatmungsgerät
- #Alternative #Behandlungspflicht -
#Gleichheitsrechte: #Aufgenommen wegen #Ungleichheitserfahrungen;
#Zentral: #Gleichheitsrechte des Art. 3 GG;
#Strukturell #anders als #Freiheitsrechte: Statt #Aufbau über #Schutzbereich, #Eingriff und #Rechtfertigung ist darauf abzustellen, ob eine #bestimmte #Differenzierung einem #Gleichheitsgebot oder dem #allgemeinen #Gleichheitssatz #widerspricht;
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#Begriff der #Klasse
#Gruppen in denen #Bürger mit #unterschiedlichen #Gewicht in #Volksversammlung #abstimmen.
#Inanspruchnahme für #Militär #korrespondierend mit #Stimmrecht; #Einteilung #ursprünglich nach #Waffengattung;#Klassisch als #positives #Werturteil: Aulus #Gellius - #Metaphorik des #Classicus
#Census: #Register der #Einteilung in #Klasse
#Meritokratie #Besitz #Waffenfähig #AulusGellius
https://de.wikipedia.org/wiki/Aulus_Gellius
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 6. Sitzung
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#Juristische #Argumentationsformen
#argumentum e #simile
#argumentum e #contrario
#argumentum a #fortiori
#argumentum a #minore ad #maius
#argumentum a #maiore ad #minus
#argumentum ad #absurdum#Teleologische #Reduktion
#Teleologische #Extension#Argument #Argumentation #Argumentieren
#Auslegungsmethode / #Regeln der #Gesetzesauslegung; #Rechtsfigur
#Vorlesung 4,1 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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#Auslegungsmethode im #öffentlichen #Recht im #Bereich #Grundrechte
1) #Auslegung des #Grundgesetz als #hierarchisch #vorgeordneter #Verfassungstext
-> #Schutzbereich; #Eingriff / #Beeinträchtigung; #Rechtfertigung / #Schranken / #Schrankenschranken;2) #Auslegung #gesetzlichen #Bestimmung bzw. #inwieweit diese iS ihrer #Auslegung (nicht) im #Einklang mit den #Grundrechten sind;
vgl. #Regeln der #Gesetzesauslegung
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
Aus aus #Abwehrrechten kann eine darüber #hinausgehende #Schutzpflicht des #Staates entstehen;
#Corona: Wie weit geht die #Schutzpflicht des #Staates?
-> z.B. Wieviele #Krankenhausbetten müssen zur #Verfügung stehen?
Grds.: Welche #Schutzpflichten entstehen als #objektive #Schutzpflichten des #Staates gegenüber seinen #Bürgern; -
#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als #objektive #Wertentscheidungen
#Entwickelt von Konrad #Hesse
#Verfassung als #rechtliche #Grundordnung des #Gemeinwesens#Anwendung des #Gedankens des #Grundgesetzes als #objektiver #Wertentscheidung für die #Rechtsordnung: #Auslegung der #zivilrechtlichen #Gesetze vor dem #Hintergrund der #Wertentscheidungen des GG
#BVerfGE 7, 198 #Lüth #Urteil vom 15.01.1958 -
#Mitwirkungsrechte & #Verfahrensrechte
#Status #Activus
#Grundrechte als #Mitwirkungsrechte: Art. 38, Art. 17 GG;#Status #Activus #Procederalis
#Verfahrensgrundrechte 103 GG, 19 Abs. 4 GG -
#Leistungsrechte; #status #positivus
-> #Unterscheidung von #originären und #derivativen #Leistungsrechten
Der #Anspruch auf einen #Studienplatz als eine #Form von #Leistungsrecht gegenüber dem #Staat wird zu einer #bedingten #Leistungspflicht, die unter #gerechten #Kriterien #Selektionen unter #Bedingung von #Ressourcenknappheit vornehmen darf.
-> Kein #unmittelbares #Leistungsrecht;
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#Leistungsrechte
#status #positivus
-> #Ansatz der #Notwendigkeit des #Schaffens der #Voraussetzungen für #Freiheit#Beispiel: #Meinungsfreiheit kann nur ausgeübt werden unter den #Bedingungen von #Bildung, #Informationen, etc.
Im #Unterschied zur #WRV im GG bis auf #einzelne #Ausnahmen kein #Wortlaut für sog. #soziale #Rechte;
#Rechtsprechung: #Existenzminimum #BVerfGE 125, 175
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#Leistungsrechte
#status #positivus
-> #Ansatz der #Notwendigkeit des #Schaffens der #Voraussetzungen für #Freiheit#Beispiel: #Meinungsfreiheit kann nur ausgeübt werden unter den #Bedingungen von #Bildung, #Informationen, etc.
Im #Unterschied zur #WRV im GG bis auf #einzelne #Ausnahmen kein #Wortlaut für sog. #soziale #Rechte;
#Rechtsprechung: #Existenzminimum #BVerfGE 125, 175
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#Hinweis auf #Statuslehre nach #Jellinek
#status #negativus
#Grundrecht als #Abwehrrecht (= #Freiheitsrecht)#status #positivus
#Grundrecht als #Schutzrecht, #Teilhaberecht #Leistungsrecht u. #Verfahrensrecht#status #activus
#Grundrecht als #MitwirkungsrechtHat sich durch #Staatsrechtslehre #durchgezogen aber #Wandel #Ausdifferenzierung und #Verwechslung.
#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Kritik aus einer #autopoietischen #Selbstbeobachtung der #Rechtswissenschaft an ihrer #Straftheorie der #Generalprävention auf #Grundlage der #Zweckformel nach #Kant: Der #Einzelne darf nicht zum bloßen #Objekt #staatlichen #Handelns gemacht werden
#Objektformel des #BVerfG als nähere #Bestimmung der #Menschenwürde nach #Art. 1 #Grundgesetz
#Generalprävention: #Strafen zum #Selbstzweck der #Fortsetzung des #staatlichen #Gewaltmonopols
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01 -
§ 238 #StGB
#Gesetzlicher #Tatbestand / #Straftatbestand
#Beharrliches #Tun
#Begriff von #Beharrlichkeit: ein #andauerndes oder #wiederholtes #Verhalten, das darüber hinaus eine #Missachtung des #betreffenden #Gebots oder #Verbots oder eine #Gleichgültigkeit diesem #gegenüber #erkennen lässt. Es #muss in dem #Verhalten eine besondere #Hartnäckigkeit zum #Ausdruck kommen.
#Definition; #Formelle #Strafbarkeitsbedingungen
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02 -
Art. 20 Abs. 4 GG
#Widerstandsrecht#Problem: Um zum #Widerstand #befugt zu sein, müsste ein #öffentliches #Gesetz #vorhanden sein, welches #Widerstand #erlaubt; #Oberste #Gesetzgebung enthielte #Bestimmung, nicht die #oberste zu sein, was ein #Widerspruch ist; #Kant #Metaphysik der #Sitten
1968 #Implementation mit #Notstandsgesetzen ins #Grundgesetz
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Art. 16a
#Asylrecht#Definition #Asyl: #Zugang zu und #Verbleib in #Deutschland - #gesicherter #Aufenthalt sowie #Möglichkeit zu #beruflicher und #persönlicher #Entfaltung;
#Strittig: #Leistungsrecht oder #Abwehrrecht
Vom #Völkerrecht gedacht: #Leistungsrecht aufgrund des #Fehlens eines #eigenständigen #Bleiberecht durch #Fehlen #eigener #Staatsangehörigkeit. -
Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Begriff des #politisch #Verfolgten
#Verfolgung mit #Gefahr für #Leib und #Leben oder #Beschränkungen #persönlicher #Freiheit wegen #Rasse, #Religion, #Nationalität, #Zugehörigkeit zu einer #sozialen #Gruppe oder #politischer #Überzeugung;
#Genfer #Flüchtlingskonvention
-> #Fälle nicht #erfasst: #Bürgerkrieg, #Verfolgung aufgrund #sexueller #Orientierung;
-> Keine #Pflicht zur #Zusammenarbeit -
Art. 116 GG
#Deutscher im #Sinne dieses #Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger #gesetzlicher #Regelung, wer die #deutsche #Staatsangehörigkeit besitzt...#Erwerb der #Staatsangehörigkeit #geregelt im #Reichsangehörigengesetz & #Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913
-> #Ius #Sanguinis (#Blut); #Abstammungsprinzip
-> #Ius #Soli; #Territorialprinzip
Wurde durch #Reform am 5. Juli 1999 -BGBl. I S. 1618 hinzugefügt -
#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 1 GG
-> #Begriff des #rechtlichen #Gehörs
-> #Anhörungsrüge iVm #Rechtsstaatsprinzip: #Recht auf #Überprüfung der #Behauptung einer #Verletzung-> #Abgrenzung zu Art. 19 Abs. 4 GG
-> #Ausnahmen zum #Vorliegen eines #EingriffsArt 103 Abs. 2 GG
#Begriff der #StrafbarkeitArt 103 Abs. 3 GG
#Tatbegriff -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 19 Abs. 4
-> #Vollständige #richterliche #Nachprüfung in #tatsächlicher & #rechtlicher #Hinsicht
-> #Angemessene #Verfahrensdauer
-> #Durchsetzbarkeit der #gerichtlichen #Entscheidung
-> #Wirksamer #Schutz vor #vollendeten #Tatsachen durch #vorläufige #Gerichtsbarkeit#Eingriff
#Ausschluss oder #wesentliche #Beeinträchtigung oder #Erschwerung des #Zugang zu #Gerichtsbarkeit -
#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte#Rechtspolitische #Fragen
-> #Frage nach #gemeinsamen #Standards innerhalb der #EU
-> #Politischer #Einfluss auf #Richterauswahlverfahren
-> #Richterethik und #Disziplinarverfahren
-> #Standards bei #Prüfung von #Befangenheit -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 6 #EMRK #Fair #Trial
#Recht auf #Verhandlung vor #unabhängigen und #unparteiischen auf #Gesetz #beruhendem #Gericht in #fairem #Verfahren, #öffentlich und #innerhalb #angemessener #Frist-> #Entscheidend für #Auslegung #Grundgesetz
#Strafverfahren
#Garantie als #unschuldig zu #gelten bis zum #Beweis der #Schuld; #Gelegenheit #Vorbereitung auf #Verteidigung -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Recht, #Koalitionen iSv. #Vereinigungen zum #Zweck der #Wahrung und #Förderung der #Arbeitsbedingungen und #Wirtschaftsbedingungen zu bilden#Bedingung:
-> #Frei #gebildet
-> #Gegnerfrei: #Nur #Arbeitnehmer oder nur #Arbeitgeber
-> #Überbetrieblich -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Vereinsverbot
Art. 9 Abs. 2 GG-> Alt. 1: #Zweck und #Tätigkeit laufen #Strafgesetzen #zuwider;
-> Alt. 2: #Gerichtet gegen #verfassungsmäßige #Ordnung
-> Alt. 3: Gegen #Völkerverständigung #gerichtet -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich; #Besondere #Schutzfunktion
#Objektive #Schutzpflicht;
#Institutionelle #Garantie: #Institution des #Zusammenschlusses;
#Originäre #Leistungsrechte: #Privatschulen #Ausnahmefall;
Aber #Derivative #Leistungsrechte: #Förderung #bestimmter #Vereine-> Kein #Leistungsgrundrecht
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
-> #Staatsangehörigkeit
Aufnahme des #Kriteriums als #Problem, weil die #Differenzierung nach #Staatsangehörigkeit #Teil der #Grundrechte ist.Dennoch #Subsumption unter Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: #Strenger #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach #neuer #Formel;
(2/3)
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
-> #Staatsangehörigkeit
Aufnahme des #Kriteriums als #Problem, weil die #Differenzierung nach #Staatsangehörigkeit #Teil der #Grundrechte ist.Dennoch #Subsumption unter Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: #Strenger #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach #neuer #Formel;
(2/3)
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
Über Art. 3 Abs. 1 werden im #Ergebnis wegen #Anwendung des #strengen #Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes #implizit weitere #Kriterien aufgenommen:
-> #Sexuelle #Orientierung;
#Beispiel #Rechtsgeschichte vor #Ehe für #alle; #Lebenspartnerschaft; #Lebensgemeinschaft(1/3)
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich;
#Untersuchungsschritt #rechtliche #Relevanz:#Benachteiligung oder #Bevorzugung:
#Positives #Tun oder #Unterlassen;
#Ungleichbehandlung aufgrund des #verbotenen #Kriteriums auch #mittelbare #Ungleichbehandlung; -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich;
#Untersuchungsschritt #rechtliche #Relevanz:#Benachteiligung oder #Bevorzugung:
#Positives #Tun oder #Unterlassen;
#Ungleichbehandlung aufgrund des #verbotenen #Kriteriums auch #mittelbare #Ungleichbehandlung; -
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG#Begriffe von #Gleichheit
#Gleichberechtigung iSv Art. 3 Abs. 2 S. 1: #Gleichheit im #Recht; #Chancengleichheit
#Gleichstellung kein #Begriff des #Grundgesetz: #Idee der #Ergebnisgleichheit nicht #verankert; Allerdings:
#Förderklausel Art. 3 Abs 2 S. 2 folglich #Gleichstellungsgesetze#Diskriminierungsverbot iSv Art. 3 Abs 3 S. 1: #Verbot der #Ungleichbehandlung aufgrund #bestimmten #Kriteriums
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#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG#Begriffe von #Gleichheit
#Gleichberechtigung iSv Art. 3 Abs. 2 S. 1: #Gleichheit im #Recht; #Chancengleichheit
#Gleichstellung kein #Begriff des #Grundgesetz: #Idee der #Ergebnisgleichheit nicht #verankert; Allerdings:
#Förderklausel Art. 3 Abs 2 S. 2 folglich #Gleichstellungsgesetze#Diskriminierungsverbot iSv Art. 3 Abs 3 S. 1: #Verbot der #Ungleichbehandlung aufgrund #bestimmten #Kriteriums
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
#Gleichheit#Anknüpfung an #Kriterium als #absolutes oder #relatives #Verbot
-> #Relatives #Anknüpfungsverbot aufgrund #Heterogentität der #Tatbestandsmerkmale;
Im #Kontext bezogen auf das jeweilige #Kriterium zu betrachten;
#Absolutheit aufgrund #kollidierender #Verfassungsrechte #ausgeschlossen; -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
#Gleichheit#Anknüpfung an #Kriterium als #absolutes oder #relatives #Verbot
-> #Relatives #Anknüpfungsverbot aufgrund #Heterogentität der #Tatbestandsmerkmale;
Im #Kontext bezogen auf das jeweilige #Kriterium zu betrachten;
#Absolutheit aufgrund #kollidierender #Verfassungsrechte #ausgeschlossen; -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtsgeschichte
#Gleichbehandlung #eingetragener #Lebenspartnerschaft
#BVerfGE 131, 239#Tertium #Comparationis: #Rechtlich #verbindlich #verfasste #Lebensform;
#Anforderungen an #Rechtfertigung #strenger, je mehr #Annäherung an in Art. 3 Abs. 3 GG #genannte #Merkmale#Verfassungsändernder #Gesetzgeber hat #sexuelle #Orientierung nicht in Art. 3 Abs. 3 GG #aufgenommen
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#Gleichheit, #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Kritik an #Hineinlesen von #Verhältnismäßigkeit in #Gleichheitssatz
#Ipsen
-> #Methodisch nicht #kontrollierbare #Abwägungsdiffusion
-> #Übermaßverbot passt nicht auf #Beziehungsgefüge
#Hufen
-> #Gleichheitsgerechtigkeit so nicht #vorhersehbar
#Kischel
-> #Schaffung #weiterer #Gleichheitssätze über Art. 3 Abs. 3 hinaus -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit
iSv #Ungleichbehandlung durch den #Gesetzgeber#Stand der #Dinge: #Gleitende #Formel
Fängt bei #Willkürformel an und #endet bei #strengen #Verhältnismäßigkeit iSd #neuen #Formel#BVerfGE 138,136
#Stufenloser #Prüfungsmaßstab#Verschärfung #verfassungsrechtlicher #Anforderung, je weniger #Einzelne über #Merkmal #disponieren kann
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Wortlaut: Alle #Menschen sind #VOR dem #Gesetz #gleich;
#Unterscheidung von #Gleichheit bei #Rechtssetzung und #Rechtsanwendung#Historische #Entwicklung:
#Wesentlich:
-> #Neue #Lehre nach #Leibholz, #Kaufmann: #Willkürkontrolle
-> #Neue #Formel #BVerfGE 55, 72: #Verhältnismäßigkeitsprüfung bei #personenbezogener #Ungleichbehandlung; -
#Gleichheit sei nur #Abstraktion von #gegebener #Ungleichheit
(#Radbruch, #Gesetzliches #Unrecht und #übergesetzliches #Recht);#Sachverhalte sind unter #bestimmten #Gesichtspunkten #vergleichbar. Die #Unterscheidung ist ein #vergleichendes #Drittes
#Semantisch sei der #Gleichheitssatz #leer, der #normative #Gehalt wird durch den #Kontext #bestimmt;
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG -
#Gleichheit im GG
Art 3 Abs 1 #Allgemeiner #Gleichheitssatz
Art 3 Abs 2 #Gleichberechtigung #Mann und #Frau / #Förderauftrag#Diskriminierungsverbote:
Art 3 Abs 3 #Spezielle
Art 6 Abs 5 - #eheliche / #uneheliche #Kindern
Art 33 Abs 1-3 #Öffentliches #Amt, #Staatsbürgerrechte
Art 21 iVm Art. 3 Abs 1 #Chancengleichheit der #Parteien
Art. 38 Abs 1 S. 1, 2 #Wahlrecht, #Gleichheit #Abgeordneter
Art. 136 Abs 1, 2 #WRV #Weltanschauliche #Neutralität -
#Gleichheit im GG
Art 3 Abs 1 #Allgemeiner #Gleichheitssatz
Art 3 Abs 2 #Gleichberechtigung #Mann und #Frau / #Förderauftrag#Diskriminierungsverbote:
Art 3 Abs 3 #Spezielle
Art 6 Abs 5 - #eheliche / #uneheliche #Kindern
Art 33 Abs 1-3 #Öffentliches #Amt, #Staatsbürgerrechte
Art 21 iVm Art. 3 Abs 1 #Chancengleichheit der #Parteien
Art. 38 Abs 1 S. 1, 2 #Wahlrecht, #Gleichheit #Abgeordneter
Art. 136 Abs 1, 2 #WRV #Weltanschauliche #Neutralität -
#Freizügigkeit
Art. 11 GG-> #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
-> #Abschließende #Aufzählung #legitimer #Zwecke in Art. 11 Abs. 2 GG:
#Fehlende #ausreichende #Lebensgrundlage;#Ausreichende #Lebensgrundlage ist #gegeben, wenn #vernünftigerweise nach #Beruf, #Alter und #Gesundheit des #Antragstellers die #Erwartung #begründet ist, dass er sich den #Lebensmindestbedarf selbst wird #verdienen #können.
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#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG#Gewährleistung
-> #Abwehrrecht
-> #Schutzpflicht
z.B. Bei #Geiselnahme; #Schutz bei #Straßenblockade
-> #Objektive #Wertentscheidung#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Gerichtet gegen #körperliche #Bewegungsfreiheit#Hinderung durch #öffentliche #Gewalt gegen #Willen #Ort oder #Raum #aufzusuchen oder sich dort #aufzuhalten
#BVerfGE 94, 166, 189 -
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
Jede #staatliche oder dem #Staat #zurechenbare #Beeinträchtigung der #räumlichen #Privatsphäre durch #körperliches oder #unkörperliches #Eindringen gegen den #Willen des #Berechtigten.
#Intrusives #Eindringen; #Durchsuchung, #Lauschangriff; #Infiltration
#Differenzierung von #Eingriffsarten durch #Reform 1998;
#Art der #Schranke durch #Eingriffsart #bestimmt;
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#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Räumliche #Abschirmung; #allgemeiner #Zugänglichkeit #entzogen
#Elementarer #Lebensraum, in dem der #Einzelne das #Recht hat, in #Ruhe #gelassen zu werden.#Gewährleistung:
-> #Abwehrrecht gegen #Eindringlinge
-> #Schutzpflicht vor #Beeinträchtigung z.B. #Hausfriedensbruch § 123 #StGB;
-> #Objektive #WertentscheidungNicht: #Anspruch auf #Zuweisung von #Wohnraum;
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Eingriffe in den #Schutzbereich
#Verkennung des #Persönlichkeitsrechts durch #Gerichte
-> insb #informationelle #Selbstbestimmung#Mittelbare #Eingriffe durch #Erhebung, #Weitergabe und #Abbildung von #Fotos
#Rechtfertigung von #Eingriffen:
#Menschenwürde (-);
#Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG: #Schrankentrias;
-> #Entscheidende #Bedeutung #verfassungsmäßiger #Ordnung -
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung#Selbstbestimmung
-> #Recht auf #selbstbestimmtes #Sterben
#BVerfG Urt. 26.02.20: unter #Einschluss des #Recht auf #Selbsttötung, insofern es sich #verbietet, den #Menschen als #bloßes #Objekt #staatlichen Handelns #werden zu lassen.