#vorlesung — Public Fediverse posts
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
#Niemand darf wegen seiner #Behinderung #benachteiligt werden.1994 ins #Grundgesetz #eingefügt zur #Integration;
#Bevorzugung nicht #ausgeschlossen im #Unterschied zu #Kriterien des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG;#Funktion:
-> #Subjektives #Abwehrrecht
-> #Originärer #Leistungsanspruch - eher nein h.M.
-> #Derivativer #Teilhabeanspruch & #Leistungsanspruch
-> #Objektivrechtliche #Schutzfunktion -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
#Niemand darf wegen seiner #Behinderung #benachteiligt werden.1994 ins #Grundgesetz #eingefügt zur #Integration;
#Bevorzugung nicht #ausgeschlossen im #Unterschied zu #Kriterien des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG;#Funktion:
-> #Subjektives #Abwehrrecht
-> #Originärer #Leistungsanspruch - eher nein h.M.
-> #Derivativer #Teilhabeanspruch & #Leistungsanspruch
-> #Objektivrechtliche #Schutzfunktion -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich;
#Untersuchungsschritt #rechtliche #Relevanz:#Benachteiligung oder #Bevorzugung:
#Positives #Tun oder #Unterlassen;
#Ungleichbehandlung aufgrund des #verbotenen #Kriteriums auch #mittelbare #Ungleichbehandlung; -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich;
#Untersuchungsschritt #rechtliche #Relevanz:#Benachteiligung oder #Bevorzugung:
#Positives #Tun oder #Unterlassen;
#Ungleichbehandlung aufgrund des #verbotenen #Kriteriums auch #mittelbare #Ungleichbehandlung; -
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Beurteilung von #Frauenquoten aus #verfassungsrechtlicher #Perspektive:
#Förderauftrag nach Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG;
-> #Ausgleich für #bestehende #Benachteiligungen
-> #Ergebnisgleichheit#Problem des #unmittelbaren #Widerspruch zu Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG
-> h.M. #Frauenquote #flexibel: #Bevorzugung nur bei #Leistungsungleichheit, wenn kein #besonderer #Umstand vorliegt. -
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Beurteilung von #Frauenquoten aus #verfassungsrechtlicher #Perspektive:
#Förderauftrag nach Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG;
-> #Ausgleich für #bestehende #Benachteiligungen
-> #Ergebnisgleichheit#Problem des #unmittelbaren #Widerspruch zu Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG
-> h.M. #Frauenquote #flexibel: #Bevorzugung nur bei #Leistungsungleichheit, wenn kein #besonderer #Umstand vorliegt. -
#Gesetzlichkeitsgrundsatz, Art. 103 Abs. 2 #GG, § 1 #StGB
#Bindungen des #Gesetzlichkeitsgrundsatz:
#Analogieverbot, #Rückwirkungsverbot, #Verbot von #Gewohnheitsrecht, #Verbot #ubestimmter #Gesetze;#Konsequenz: #Fragmentarischer #Charakter des #Strafrechts;
#Notwendigkeit der #Verbesserung durch #Lernerfahrungen in #Form von #Rechtsfortbildung - #Gesetzgebung.#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02 -
#Gesetzlichkeitsgrundsatz, Art. 103 Abs. 2 #GG, § 1 #StGB
#Bindungen des #Gesetzlichkeitsgrundsatz:
#Analogieverbot, #Rückwirkungsverbot, #Verbot von #Gewohnheitsrecht, #Verbot #ubestimmter #Gesetze;#Konsequenz: #Fragmentarischer #Charakter des #Strafrechts;
#Notwendigkeit der #Verbesserung durch #Lernerfahrungen in #Form von #Rechtsfortbildung - #Gesetzgebung.#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02 -
#Rechtsordnung #Europas / #Europarecht
#Unterscheidung von #primären und #sekundären #Rechtsquellen
#Primärrecht: EU-#Vertrag (#Basis) und #AEUV: #Vertrag über #Anwendung des #europäischen #Rechts. #Enthält #zentrale #Grundrechte
#Sekundäres #Recht: #Unterscheidung von #Verordnungen und #Richtlinien
#Verordnungen: #Geltung #unmittelbar.
#Richtlinien: #Umsetzung in #nationales #Recht#Vorlesung 02
#Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts am Bsp #Kaufvertrag, #Prütting -
#Rechtsordnung #Europas / #Europarecht
#Unterscheidung von #primären und #sekundären #Rechtsquellen
#Primärrecht: EU-#Vertrag (#Basis) und #AEUV: #Vertrag über #Anwendung des #europäischen #Rechts. #Enthält #zentrale #Grundrechte
#Sekundäres #Recht: #Unterscheidung von #Verordnungen und #Richtlinien
#Verordnungen: #Geltung #unmittelbar.
#Richtlinien: #Umsetzung in #nationales #Recht#Vorlesung 02
#Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts am Bsp #Kaufvertrag, #Prütting