#vorlesung — Public Fediverse posts
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#Übernahme von #Begriffen der #französische #Verfassungstheorie:
#pouvoir #constituant // #pouvoir #constitué#Etablierende #Macht // #etablierte #Macht
#Unterscheidung von #Verfassungsgebender #Gewalt und #Verfasste #Gewalt
#Gesetzgeber #Verfassungsgeber; #Etabliert
#Böckenförde #Diktum: Der #freiheitliche, #säkularisierte #Staat lebt von #Voraussetzungen, die er selbst nicht #garantieren kann.
#Vorlesung 1,2 #Einführung #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Begriff der #Klasse
#Gruppen in denen #Bürger mit #unterschiedlichen #Gewicht in #Volksversammlung #abstimmen.
#Inanspruchnahme für #Militär #korrespondierend mit #Stimmrecht; #Einteilung #ursprünglich nach #Waffengattung;#Klassisch als #positives #Werturteil: Aulus #Gellius - #Metaphorik des #Classicus
#Census: #Register der #Einteilung in #Klasse
#Meritokratie #Besitz #Waffenfähig #AulusGellius
https://de.wikipedia.org/wiki/Aulus_Gellius
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 6. Sitzung
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#Historische #Entwicklung der #Grundrechte: #ursprünglich #individuelle und #parallele #Entwicklung, dann #Verdichtung, zunehmende #Verrechtlichung;
#Unterscheidung von #Menschenrechten und #Grundrechten entlang des #Rechtssubjekt; #Staat / #Institution / #Organisation wie #Parteien / #Individuum ergo #Mensch
#Verfassungsgeschichte;
#Geschichte der #Menschenrechte#Vorlesung 2,1 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Briefbeförderung
#Brief: Jede #mündlichen #Verkehr #ersetzende #schriftliche #Nachricht in #beliebiger #Schriftart und #Vervielfältigungsart
#Beförderung: #Körperliche #Übermittlung vom #Absender zum #Empfänger-> #Postverkehr
#Kommunikationsübermittlung durch die #Post, #körperliche #Beförderung -
Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Entwicklung in #Deutschland.
#Ursprünglich Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: #Politisch #Verfolgte #genießen #Asyl#Reform 1993: #Fassung Art. 16a GG in #gegenwärtiger #Form
-> #Grundrechtsverhinderungsrecht#Relativierung der #Bedeutung:
-> #Deteilregelungen auf #EU #Ebene
-> #EGMR #Rechtsprechung: #Einheitliches #Schutzsystem für #Europa; #EMRK
-> #Komplementärer #Schutz durch andere #Grundrechte-> 002 (Folien) <-
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Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Entwicklung in #Deutschland.
#Ursprünglich Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: #Politisch #Verfolgte #genießen #Asyl#Reform 1993: #Fassung Art. 16a GG in #gegenwärtiger #Form
-> #Grundrechtsverhinderungsrecht#Relativierung der #Bedeutung:
-> #Deteilregelungen auf #EU #Ebene
-> #EGMR #Rechtsprechung: #Einheitliches #Schutzsystem für #Europa
-> #Komplementärer #Schutz durch andere #Grundrechte -
Art. 16 GG
Die #deutsche #Staatsangehörigkeit darf nicht #entzogen werden.Der #Verlust der #Staatsangehörigkeit darf nur auf #Grund eines #Gesetzes und gegen den #Willen des #Betroffenen nur dann #eintreten, wenn der #Betroffene dadurch nicht #staatenlos wird.
#Unterscheidung von #Entziehung und #Verlust.
-> #Entzug nicht #möglich (#darf nicht)
-> #Verlust sogar #gegen den #Willen #möglich -
#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 3 GG
Ne bis in #idem-> #Dieselbe #Tat: #Prozessualer #Tatbegriff:
#Geschichtlicher #Vorgang den #Angeklagter #verwirklicht haben soll#Bestrafung im #Rahmen verschiedener #Bestrafungssysteme:
#Kriminalstrafe, #Ordnungswidrigkeit, #Disziplinarstrafe, #Verwaltungsstrafe-> #Grundsätzlich #möglich unter #Beachtung des #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
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#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 1 GG
-> #Begriff des #rechtlichen #Gehörs
-> #Anhörungsrüge iVm #Rechtsstaatsprinzip: #Recht auf #Überprüfung der #Behauptung einer #Verletzung-> #Abgrenzung zu Art. 19 Abs. 4 GG
-> #Ausnahmen zum #Vorliegen eines #EingriffsArt 103 Abs. 2 GG
#Begriff der #StrafbarkeitArt 103 Abs. 3 GG
#Tatbegriff -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 19 Abs. 4
-> #Vollständige #richterliche #Nachprüfung in #tatsächlicher & #rechtlicher #Hinsicht
-> #Angemessene #Verfahrensdauer
-> #Durchsetzbarkeit der #gerichtlichen #Entscheidung
-> #Wirksamer #Schutz vor #vollendeten #Tatsachen durch #vorläufige #Gerichtsbarkeit#Eingriff
#Ausschluss oder #wesentliche #Beeinträchtigung oder #Erschwerung des #Zugang zu #Gerichtsbarkeit -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteÜberblick #Regelungen GG
Art. 19 Abs. 4 GG: #Rechtsweggarantie
Art. 101 GG: #Recht auf #gesetzlichen #Richter
Art. 103 Abs. 1 GG: #Recht auf #rechtliches #Gehör
Art. 103 Abs. 2 GG: #Nulla #poena #sine #lege
Art. 103 Abs. 3 GG: #Verbot der #Doppelbestrafung#Auslegung des #Begriff der #öffentlichen #Gewalt bei Art. 19 Abs. 4 #abweichend von #sonstiger #Verwendung im GG;
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#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 6 #EMRK #Fair #Trial
#Recht auf #Verhandlung vor #unabhängigen und #unparteiischen auf #Gesetz #beruhendem #Gericht in #fairem #Verfahren, #öffentlich und #innerhalb #angemessener #Frist-> #Entscheidend für #Auslegung #Grundgesetz
#Strafverfahren
#Garantie als #unschuldig zu #gelten bis zum #Beweis der #Schuld; #Gelegenheit #Vorbereitung auf #Verteidigung -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Schranken
#Anwendung der #Schranken des Art. 9 Abs. 2 GG auf #KoalitionsfreiheitNein
-> #Systematische #Stellung
-> #Telos der #BeschränkungJa
#Koalitionsfreiheit als #Unterfall der #Vereinigungsfreiheith.M. #Vorbehaltlos
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich
#Geschütztes #Verhalten-> #Prinzip #freier #sozialer #Gruppenbildung
-> #Vereinsautonomie: #Gründung, #Zweck, #Rechtsform, #Name, #Satzung, #Sitz der #Vereinigung
-> #Beitritt und #Verbleib
-> #Vereinsspezifische #Betätigung; #Vereinsleben#Kernbereich des #Vereinsbestandes
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#Prinzip der #praktischen #Konkordanz
#Lösung für einen #Fall, in dem #gleichrangige #Verfassungsnormen miteinander #kollidieren i.S.v. #Prinzipienkollision;#Schonender #Ausgleich mehrerer #Rechtsgüter / #Rechtsgut
Beide #Rechtsgüter sollen so weit wie nur #möglich #verwirklicht werden.
#Kollidierendes #Verfassungsrecht
#Vorlesung 4,2 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtsgeschichte
#Gleichbehandlung #eingetragener #Lebenspartnerschaft
#BVerfGE 131, 239#Tertium #Comparationis: #Rechtlich #verbindlich #verfasste #Lebensform;
#Anforderungen an #Rechtfertigung #strenger, je mehr #Annäherung an in Art. 3 Abs. 3 GG #genannte #Merkmale#Verfassungsändernder #Gesetzgeber hat #sexuelle #Orientierung nicht in Art. 3 Abs. 3 GG #aufgenommen
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit
iSv #Ungleichbehandlung durch den #Gesetzgeber-> #grundsätzlich #notwendig
-> #Zulässig, wenn #realitätsgerecht #idealtypischer #Fall #zugrunde liegt
-> #Hinzunehmen:
#Härte nur unter #Schwierigkeiten #vermeidbar;
Nur #geringe #Fallzahl #betroffen;
Kein #intensiver #Verstoß gegen #Gleichheitssatz; -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit
iSv #Ungleichbehandlung durch den #Gesetzgeber#Stand der #Dinge: #Gleitende #Formel
Fängt bei #Willkürformel an und #endet bei #strengen #Verhältnismäßigkeit iSd #neuen #Formel#BVerfGE 138,136
#Stufenloser #Prüfungsmaßstab#Verschärfung #verfassungsrechtlicher #Anforderung, je weniger #Einzelne über #Merkmal #disponieren kann
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#Freizügigkeit
Art. 11 GG#Eingriffe in den #sachlichen #Schutzbereich
-> #Behinderung oder #Beeinträchtigung eines #Umzugs / #Ortswechsels
auch #faktische #Grundrechtsbeeinträchtigungen, wenn sie nach #Intention und #Intensität mit einem #klassischen #Grundrechtseingriff #vergleichbar sind; Wäre bei #Entzug von #Sozialhilfe bei #Wegzug #erfüllt;#Rechtfertigung von #Eingriffen und #Schranken
-> Art. 11 Abs. 2 GG
-> Art. 17a Abs. 2 GG -
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG#Rechtsinstitut der #Untersuchungshaft
#Spannungsverhältnis zwischen #Bedrüfnis #wirksamer #Strafverfolgung und #Gewährleistung eines #Rechts für den #Einzelnen auf #persönliche #Freiheit.
#BVerfGE 19, 342 (347f.)Der #Versuch #gesellschaftliche #Integration zur #Verringerung der #Gefahr von #Anomie wird im #Fall von #Untersuchungshaft als #soziale #Schwachstelle #beobachtbar.
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#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Räumliche #Abschirmung; #allgemeiner #Zugänglichkeit #entzogen
#Elementarer #Lebensraum, in dem der #Einzelne das #Recht hat, in #Ruhe #gelassen zu werden.#Gewährleistung:
-> #Abwehrrecht gegen #Eindringlinge
-> #Schutzpflicht vor #Beeinträchtigung z.B. #Hausfriedensbruch § 123 #StGB;
-> #Objektive #WertentscheidungNicht: #Anspruch auf #Zuweisung von #Wohnraum;
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen: #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung#Informationelle #Selbstbestimmung
-> #Befugnis des #Einzelnen zu #entscheiden, #wann und innerhalb welcher #Grenzen #persönliche #Lebenssachverhalte #offenbart werden
-> #Schutz #personenbezogener #Daten
-> #Schutz vor #automatischer #Datenverarbeitung -
#Menschenwürde
Die #Würde des #Menschen ist #unantastbar#Funktionen des #Verweises auf die #Menschenwürde in #Rechtstexten:
-> #Allgemeine #Begründung für die #Zuerkennung von #Grundrechten und #Menschenrechten;
-> #Grundlegendes #Konstruktionsprinzip für #staatliche #Gemeinschaften zur #Entwicklung eines #normativen #Konzepts
-> #Ableitung #konkreter #Verbote: #Unmenschliche #Behandlung; #Zwangsarbeit; #Sklaverei -
#Rex: #Zuständigkeit der #Wahrung #friedlicher #Ordnung in der #Siedlung und damit für die #Wahrung des #Friedens zwischen #Menschen und #Göttern;
#Erwartungserwartung von #Sühneopfern und #Frieden der #Gentes#Unterscheidung nach #gens: #Bezeichnung für #Sippe oder #Gruppe von #Familien;
#Gleichberechtigung #männlicher #Mitglieder; #Recht der #Gentes nach #innen und #außen: #ius #gentium#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 5. Sitzung
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Wortlaut nicht #aussagekräftig: #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit
#Mögliche #Auslegung:
-> #Programmsatz (-)
-> #Beschränkung auf #Kernbereich der #Persönlichkeitsentfaltung (-)
-> #BVerfG: #Auffanggrundrecht: #Subsidiär zu #anderen #Grundrecht (+)#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 2 GG
#Rechte und #Pflichten der #Eltern
#Elternverantwortung#Schranken des #staatlichen #Wächteramts
Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG-> #Rechte des #Kindes
#Versammlungsfreiheit, #Persönlichkeitsrecht, #allgemeine #Handlungsfreiheit-> #Schranken des Art. 6 Abs. 3 GG
#Versagen der #Eltern, #Verwahrlosung -
#Eigentumsgarantie Art. 14 GG
#Schutzbereich in #Abwehrrechtlicher #Position
-> #Persönlich
-> #Sachlich
Nicht #Vermögen, #Hoffnungen #Chancen
-> #Inhaltsbestimmung oder #Schrankenbestimmung?#Staat muss #Eigentum durch #Inhaltsbestimmungen und #Schrankenbestimmungen #abstrakt und #generell #gestalten, kann #gravierende #Einschnitte mit sich bringen, nicht #Entzug
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#Schwere #Körperverletzung §226 Abs.1 Nr.3 Var. 2-4 #StGB
#Siechtum
#Chronischer #Krankheitszustand
#Störung des #Allgemeinbefinden und #Schwinden der #Körperkraft mit #Folge #Hinfälligkeit.#Lähmung
#Beeinträchtigung der #Bewegungsfähigkeit eines #Körperteils, die den #ganzen #Körper in #Mitleidenschaft zieht.#Geistige #Krankheit
Alle #geistig-#seelischen #Beeinträchtigungen -
#Schwere #Körperverletzung §226 Abs.1 Nr.1 #StGB #Definitionen:
#Verlieren
#Fähigkeit #aufgehoben, #Ausfall über #längeren #Zeitraum und auf #absehbare #Zeit keine #Heilung. #Verlust der #Fähigkeit selbst.#Sehkraft
#Fähigkeit, #Gegenstände nach #Umrissen und #Art zu #erkennen#Gehör, #Sprechen
#Fähigkeit, #artikulierte #Laute zu #verstehen, zu #erzeugen#Fortpflanzungsfähigkeit:
#Zeugung, #Empfängnis, #Austragung, #Gebähren; -
#Körperverletzungsdelikte
§§ 223 ff. #StGB#Definition
#Körperliche #MisshandlungEin #übles, #unangemessenes #Behandeln, welches das #körperliche #Wohlbefinden oder #Unversehrtheit nicht nur #unerheblich #beeinträchtigt
#Definition
#GesundheitsschädigungDas #Hervorrufen oder #Steigern eines vom #Normalzustand der #körperlichen und #seelischen #Funktionen #nachteilig #abweichenden #pathologischen #Zustands, #unabhängig von dessen #Dauer
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#Kausalität als #Problem;
In #dubio pro #reo
#Rechtsgrundlage: Art. 103 Abs. 2 #GG, Art. 6 Abs. 2 #EMRK, § 261 #StPO;#Gegenposition: #Risikoerhöhungslehre als #Ersatz #unmittelbar #kausaler #Zurechnung mit einem #maßgeblichen #Zurechnungskriterium #Risikoerhöhung.
#Contra: #Annahme der #Realisierung der #Gefahr beim #normwidrigen #Verhalten im #Vergleich zum #erlaubten #Risiko einzig durch #Erhöhung der #Chance des #Erfolgseintritt -
#Gegenleistung im #Fall der #Unmöglichkeit der #Restleistung im #Fall einer #Teilleistung;
#Soweit #Teilbarkeit nach #faktischer #Möglichkeit und nach #Parteiwillen #bejaht:
#Berechnungsgrundlage der #Gegenleistung nach §326 Abs. 1 S. 1 HS. 2 iVm § 441 Abs. 2; #Dreisatz:
#Mindestpreis = #Wert der #Teilleistung #geteilt durch #Wert der #Gesamtleistung #multipliziert mit dem #ursprünglichen #Kaufpreis#Haferkamp, #Vorlesung #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil am Bsp. #Kaufvertrag 29.07.21
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#Abgrenzung von #Eingriff in #Eigentumsgarantie Art. 14 Abs. 1 und 2 #GG und #Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 #GG;
#Relevanz durch #Junktimklausel: #Entschädigung nur bei #Enteignung #zwingend;
#Enteignung: #Vollständiger oder #teilweiser #Entzug #konkreter und #vermögenswerter #Rechtspositionen durch #gezielten #hoheitlichen #Rechtsakt zur #Erfüllung #öffentlicher #Aufgaben.
#Unterscheidung von #Administrativenteignung und #Legalenteignung.
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#Eigentumsgarantie
Art. 14 #GG#Nassauskiesungsbeschluss #BVerfGE 58, 300
#Gesetzgeber hat den #Auftrag eine #Eigentumsordnung zu #schaffen, die #privaten #Interessen des #Einzelnen, als auch denen der #Allgemeinheit #gerecht wird.
#Privatrechtlichen #Eigentumsvorschriften kommt im #Rahmen des Art. 14 #GG kein #Vorrang zu.
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#OVG #Hamburg #NJW 2018, 2282 #Kirche des #Großen #Fliegenden #Spaghettimonsters;
#Verfassungsbeschwerde wurde vom #BVerfGE nicht zur #Entscheidung #angenommen; #NichtannahmeVon #Religionsgemeinschaften und #Weltanschauungsgemeinschaften ist zu #fordern, dass es sich um #Zusammenschluss von #Personen mit #gemeinsamer #Auffassung von #Sinn und #Bewältigung #menschlichen #Lebens handelt
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#Definition:
#Religion oder #Weltanschauung ist mit der #Person des #Menschen #verbundene #Gewissheit über #bestimmte #Aussagen zum #Weltganzen sowie zur #Herkunft und zum #Ziel des #menschlichen #Lebens. #Religion legt eine den #Menschen #überschreitende und #umgreifende #transzendente #Wirklichkeit #zugrunde, während sich die #Weltanschauung auf #innerweltliche #immanente #Bezüge #beschränkt -
#Methodik der #Fallbearbeitung - #Verbrechensaufbau
#Prüfungsschema;
#Frage: Wann liegt eine #Handlung vor?
-> #Eintrittstor in den #Verbrechensaufbau;1) #Kausale #Handlungslehre: #Gewillkürte #Körperbewegung;
2) #Finale #Handlungslehre: #Ausübung von #Zwecktätigkeit;
3) #Soziale #Handlungslehre: #Sozialerhebliches #beherrschtes oder #beherrschbares #Verhalten -
#BVerfGE 124, 300 #Wunsiedel
Ist §130 Abs4 #StGB #allgemeines #Gesetz im #Sinn der #Einschränkbarkeit der #Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 2 GG
#Problem der #Bestimmtheit der #Einschränkung von #Meinung #spezifisch zu #nationalsozialistischer #Gewalt und #Willkürherrschaft
#BVerfG #Nein
#Logik und #Systematik #verbieten so #Verbot nach §130 Abs. 4 #StGB
#Aber #Ausnahme wegen #grundlegendem #Unrecht #Nationalsozialismus -
#Unterscheidung zwischen #Plebejer und #Patrizier
#Patrizier: #Alteingesessen, #Rückführung auf #Gentes
#Plebejer: #Zugezogen; Wurden #Bürger, hatten #bestimmte #Vorrechte jedoch nicht#Ständekampf #Marginalisierung
#Emanzipation der #Plebejer; #Zwölftafelgesetz als #Grundgesetz der #Republik;
#Verbesserung der #Rechtsstellung der #Plebejer367 v. Chr. #Leges #Liciniae #Sextiae: #Staatsverfassung; 2 #Konsulen; max 1 #Plebejer
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte
#Avenarius 7. Sitzung -
Die #Wiedergabe iSv. #Verbreitung #fremder #Meinungen ist von der #Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 1 HS 1 #GG #umfasst;
Das #bedeutet, dass sich ein #Intermediär #selbst auf das #Grundrecht der #Meinungsfreiheit berufen kann, selbst dann, wenn es nicht um seine #eigene #Meinung, sondern die eines #Dritten geht.
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#Systematische #Auslegung der #Meinungsfreiheit
Art. 5 Abs. 1 HS. 1 GG#Einzelelemente zur #Interpretation:
#Meinung: #Element der #Stellungnahme, des #Dafürhaltens, des #Meinens im #Rahmen der #geistigen #Auseinandersetzung;
#Kurzfrom: Jede #wertende #Stellungnahme; -
#Grundrechtsverzicht ist #Möglich in #Kenntnis aller #Umstände, jedoch nicht #pauschal;
#Frage nach dem #Schutzziel de #Recht auf #körperliche #Unversehrtheit:
#Möglichkeit: #Erhaltung von #Leben, um seiner #selbst #willen; -> #Zwangsernährung darauf #gerichtet;
#Möglichkeit: #Autonomes #Bestimmung über den #eigenen #Körper, #inklusive #Recht zu #Leben und zu #Sterben -> #Zwangsernährung #Eingriff#Bestimmung des #Schutzzieles; #Argumentation
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#Staatlicher #Eingriff in das #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
#Grundsätzlich #möglich im #Sinn des #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 im #Unterschied zu Art. 1 Abs. 1 S. 1 Alt. 1.
#Insofern ist #staatlich #praktizierte #Folter #grundgesetzlich nicht #möglich, ein #finaler #Rettungsschuss (#Erschießen eines #Geiselnehmer) jedoch schon.
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#Weiter #Körperbegriff der §§ 223 ff. #StGB
#Teleologische #Auslegung #BGH: #Körper als #Instrument der #Freiheitsentfaltung des #Einzelnen
#Seelische #Beeinträchtigung erfüllt den #Tatbestand des § 223 #grundsätzlich #alleine ohne #körperliche #Auswirkung nicht.
#Rostalski #vorlesung #Strafrecht I 03
#Joecks #Studienkommentar #StGB -
#Zusammenschluss der #Protorömer zum #Quirinalbund
#Zugehörigkeit zur #Gesamtheit über #gens hinaus von etwa 20 #Siedlungen; #Bezeichnung als #Quiris: #Bürger des #gesamten #Gemeinwesens;
#Anfänge eines #römischen #Bürgerrechts. #Quirinalbund ist noch keine #Stadt, lediglich #Zusammenschluss #verschiedener #Gentes;#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte
#Avenarius, 6. Sitzung -
#Zusammenschluss der #Protorömer zum #Quirinalbund
#Zugehörigkeit zur #Gesamtheit über #gens hinaus von etwa 20 #Siedlungen; #Bezeichnung als #Quiris: #Bürger des #gesamten #Gemeinwesens;
#Anfänge eines #römischen #Bürgerrechts. #Quirinalbund ist noch keine #Stadt, lediglich #Zusammenschluss #verschiedener #Gentes;#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte
#Avenarius, 6. Sitzung -
#Zeittafel - #Überblicksdarstellung zur #Entwicklung der #römischen #Rechtswissenschaft.
#Vorklassische #Jurisprudenz - #veteres
#Neue #klassische #Jurisprudenz nach #Sulpicius #Rufus; #Rezeption #hellenistischer #Philosophie, #Skepsis
#Schulengegensatz #Sabinianer und #Proculianer
#Schulekonvergenz: #Institutionen des #Gaius#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 5. Sitzung
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Was #verbinden #Juristen mit #Dogmatik?
Die #Einzelnen #Elemente dessen, was #ausgelegt wird, werden #versucht in ein #Gesamtsystem zu #ordnen.
#Ordnung #Systematik #Dogma #Dogmen #Auslegung #Zettelkasten #Arbeitsweise #IfWO #Jura
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger -
#Schutzbereich des iSv #zentraler #Fragestellungen zu #Art. 2 Abs. 1 #GG
#Schutz der #biologischen #physischen #Existenz #jedes #Menschen vom #Zeitpunkt ihres #Entstehens bis zum #Eintritt des #Todes #unabhängig von den #Lebensumständen des #Einzelnen, seiner #körperlichen und #seelischen #Befindlichkeit, #gegen #staatliche #Eingriffe #geschützt.
#Bio #Biologie #Jedermann #Schutzrecht
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger -
#Hinweis auf #Herkunft des #Begriffs #Paragraph:
#Graphein; #griechisch γραφειν #schreiben
Zum #Text #hinzu #geschrieben; #Zeichen dazu #gesetzt;
#Zeichen eines #Einschnittes bei #Pandekten;
Wo ein #Text einen #Einschnitt bekommt, also etwas #Altes #endet und etwas #Neues #beginnt.
#Signum #Sektiones: #Zeichen des #Einschnittes;
SS - §
§1 also 2. Textabschnitt.
#Erster #vorhergehender #Abschnitt: #Principium#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte, #Avenarius, 2. Sitzung