#vorlesung — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #vorlesung, aggregated by home.social.
-
Eine #Vorlesung halten ist für Nikola Lukezic und Moritz Zink eigentlich nichts Besonderes – wären die Studierenden nicht Tausende von Kilometern entfernt in #Kenia. Für die mündlichen Prüfungen und den Besuch mehrerer Bildungseinrichtungen waren die beiden Doktoranden anschließend mit ihrem Professor Eric Sax vor Ort. Im Studierendenmagazin #clicKIT berichten sie über ihre Erfahrungen in einem ungewöhnlichen Projekt.
📸 E. Sax / Kenyatta University
-
#Verteidigung von #Rechtspositivsmus durch die #Unterscheidung zwischen einer #Pervertierung von #Rechtspositivismus und dem #Unterlaufen von #Recht unter Zuhilfenahme #positiven #Rechts als #Pseudolegitimation;
Vereinbarkeit der #Radbruchschen #Formel mit #Rechtspositivismus durch #Einführung einer #Ausnahmeregelung.
#Legitimationsgrundlage; #Ausnahme
29.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld -
#Unterscheidung von #Naturrecht und #Rechtspositivismus
#Autonomie der #Rechtsordnung gegenüber anderen #Normenordnungen als #Grundannahme des #Rechtspositivismus
-> #Historische #Entwicklung: #Renaissance #römischer #Tradition in #historischer #Rechtsschule im 19. Jhdt.; #Savigny
Vom #Volksgeist zum #Programm einer #Konstruktiv #Systematischen #Wissenschaft
#Gesetzespositivismus als #Konsequenz Ende des 19. Jhdt.29.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld -
#Wendung gegen den #Rechtspositivismus durch das #Abstellen auf #Zwecke hinter den #Regelungen.
Rudolf von #Jhering
1818 - 1892
Der #Zweck im #Recht#Begründung der #Rechtssoziologie
#Wertungsjurisprudenz
#Zweckjurisprudenz
#Interessenjurisprudenz#Jurisprudenz;
#Vollendung und #Überwindung der #historischen #Rechtsschule#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte
#Avenarius, 4. Sitzung -
Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Grundgedanke: #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit von #grundrechtlich #geschützten #Werten #unabhängig von ihrer #subjektiven #Inanspruchnahme;
#Grundrechte als
#Einrichtungsgarantien
#objektive #Wertentscheidungen
#Schutzpflichten des #Staates#Schutzzweck der #Institution ist der #Einzelne #Grundrechtsträger, nicht die #Institution als solche.
#Vorlesung 3,2 vom 16.04.2021 #Grundrechte, #Nußberger
-
#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als
-> #Einrichtungsgarantien
-> #objektive #Wertentscheidungen
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
-> #Drittwirkung#Grundgedanke: Es besteht #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit der #grundrechtlich #geschützten #Werte #unabhängig von ihrer #subjektiven #Verteidigung durch #Einzelnen.
#Institution; #Institutsgarantie; Carl #Schmitt
-
#Leistungsrechte
#status #positivus
-> #Ansatz der #Notwendigkeit des #Schaffens der #Voraussetzungen für #Freiheit#Beispiel: #Meinungsfreiheit kann nur ausgeübt werden unter den #Bedingungen von #Bildung, #Informationen, etc.
Im #Unterschied zur #WRV im GG bis auf #einzelne #Ausnahmen kein #Wortlaut für sog. #soziale #Rechte;
#Rechtsprechung: #Existenzminimum #BVerfGE 125, 175
-
#Hinweis auf #Statuslehre nach #Jellinek
#status #negativus
#Grundrecht als #Abwehrrecht (= #Freiheitsrecht)#status #positivus
#Grundrecht als #Schutzrecht, #Teilhaberecht #Leistungsrecht u. #Verfahrensrecht#status #activus
#Grundrecht als #MitwirkungsrechtHat sich durch #Staatsrechtslehre #durchgezogen aber #Wandel #Ausdifferenzierung und #Verwechslung.
#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
-
Von #Rechtsprechung und #Lehre ist für die #Grundrechte eine #allgemeine #Grundrechtelehre entwickelt um #abstrakt #allgemein den #Umgang mit der #Verfassung zu #bestimmen, die bei einzelnen #Grundrechten im #einzelnen zu #konkretisieren ist.
#Doppelfunktion der #Grundrechte:
#Objektiv:
Art 1 Abs. 3 GG
Art 20 Abs. 3 GG#Subjektiv; #Rechtsweg
Art 19 Abs. 4 GG
in #seinen #Rechten#Fraktal; #Ordnung; #Rechtsordnung
-
#Kritik aus einer #autopoietischen #Selbstbeobachtung der #Rechtswissenschaft an ihrer #Straftheorie der #Generalprävention auf #Grundlage der #Zweckformel nach #Kant: Der #Einzelne darf nicht zum bloßen #Objekt #staatlichen #Handelns gemacht werden
#Objektformel des #BVerfG als nähere #Bestimmung der #Menschenwürde nach #Art. 1 #Grundgesetz
#Generalprävention: #Strafen zum #Selbstzweck der #Fortsetzung des #staatlichen #Gewaltmonopols
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01 -
#Historische #Entwicklung der #Grundrechte: #ursprünglich #individuelle und #parallele #Entwicklung, dann #Verdichtung, zunehmende #Verrechtlichung;
#Unterscheidung von #Menschenrechten und #Grundrechten entlang des #Rechtssubjekt; #Staat / #Institution / #Organisation wie #Parteien / #Individuum ergo #Mensch
#Verfassungsgeschichte;
#Geschichte der #Menschenrechte#Vorlesung 2,1 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
-
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich
Art. 10 Abs. 2 S. 1 GG
-> #Einfacher #Gesetzesvorbehalt#Anforderungen an die #Normenbestimmtheit und #Normenklarheit #streng (!)
#Vereinbarkeit mit dem #Übermaßverbot; #Schutz des #allgemeinen #Persönlichkeitsrechts
-> #Übertragung der #Schranken, die für #Eingriff in #Computergrundrecht #entwickelt wurden (#BVerfG)
-
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Briefbeförderung
#Brief: Jede #mündlichen #Verkehr #ersetzende #schriftliche #Nachricht in #beliebiger #Schriftart und #Vervielfältigungsart
#Beförderung: #Körperliche #Übermittlung vom #Absender zum #Empfänger-> #Postverkehr
#Kommunikationsübermittlung durch die #Post, #körperliche #Beförderung -
Art. 16a
#Asylrecht#Definition #Asyl: #Zugang zu und #Verbleib in #Deutschland - #gesicherter #Aufenthalt sowie #Möglichkeit zu #beruflicher und #persönlicher #Entfaltung;
#Strittig: #Leistungsrecht oder #Abwehrrecht
Vom #Völkerrecht gedacht: #Leistungsrecht aufgrund des #Fehlens eines #eigenständigen #Bleiberecht durch #Fehlen #eigener #Staatsangehörigkeit. -
Art. 16a
#Asylrecht#Definition #Asyl: #Zugang zu und #Verbleib in #Deutschland - #gesicherter #Aufenthalt sowie #Möglichkeit zu #beruflicher und #persönlicher #Entfaltung;
#Strittig: #Leistungsrecht oder #Abwehrrecht
Vom #Völkerrecht gedacht: #Leistungsrecht aufgrund des #Fehlens eines #eigenständigen #Bleiberecht durch #Fehlen #eigener #Staatsangehörigkeit. -
#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 1 GG
-> #Begriff des #rechtlichen #Gehörs
-> #Anhörungsrüge iVm #Rechtsstaatsprinzip: #Recht auf #Überprüfung der #Behauptung einer #Verletzung-> #Abgrenzung zu Art. 19 Abs. 4 GG
-> #Ausnahmen zum #Vorliegen eines #EingriffsArt 103 Abs. 2 GG
#Begriff der #StrafbarkeitArt 103 Abs. 3 GG
#Tatbegriff -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 19 Abs. 4
-> #Vollständige #richterliche #Nachprüfung in #tatsächlicher & #rechtlicher #Hinsicht
-> #Angemessene #Verfahrensdauer
-> #Durchsetzbarkeit der #gerichtlichen #Entscheidung
-> #Wirksamer #Schutz vor #vollendeten #Tatsachen durch #vorläufige #Gerichtsbarkeit#Eingriff
#Ausschluss oder #wesentliche #Beeinträchtigung oder #Erschwerung des #Zugang zu #Gerichtsbarkeit -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 6 #EMRK #Fair #Trial
#Recht auf #Verhandlung vor #unabhängigen und #unparteiischen auf #Gesetz #beruhendem #Gericht in #fairem #Verfahren, #öffentlich und #innerhalb #angemessener #Frist-> #Entscheidend für #Auslegung #Grundgesetz
#Strafverfahren
#Garantie als #unschuldig zu #gelten bis zum #Beweis der #Schuld; #Gelegenheit #Vorbereitung auf #Verteidigung -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich
#Geschütztes #Verhalten-> #Prinzip #freier #sozialer #Gruppenbildung
-> #Vereinsautonomie: #Gründung, #Zweck, #Rechtsform, #Name, #Satzung, #Sitz der #Vereinigung
-> #Beitritt und #Verbleib
-> #Vereinsspezifische #Betätigung; #Vereinsleben#Kernbereich des #Vereinsbestandes
-
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
#Niemand darf wegen seiner #Behinderung #benachteiligt werden.#Benachteiligung
#Begriff: Wenn #Menschen #mit #Behinderungen im #Vergleich zu nicht #behinderten #direkt oder #indirekt von einem #Träger #öffentlicher #Gewalt #schlechter #behandelt werden#Umfasst #Ausschluss von #Entfaltungsmöglichkeiten und #Betätigungsmöglichkeiten
-
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
#Niemand darf wegen seiner #Behinderung #benachteiligt werden.1994 ins #Grundgesetz #eingefügt zur #Integration;
#Bevorzugung nicht #ausgeschlossen im #Unterschied zu #Kriterien des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG;#Funktion:
-> #Subjektives #Abwehrrecht
-> #Originärer #Leistungsanspruch - eher nein h.M.
-> #Derivativer #Teilhabeanspruch & #Leistungsanspruch
-> #Objektivrechtliche #Schutzfunktion -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
#Diskussion über weiteren #potenziell #verbotenen #Diskriminierungstatbestand:
-> #genetische #Merkmale; #Genetik
-> #Übergewicht -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus
-> #Alter
#Strenge #Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Art. 3 Abs. 1#Personenbezogenes #Element
#Unverfügbar
#Europarecht: #Expliziter #Ausschluss von #Altersdiskriminierung#Rechtfertigung: Beispiel von #Altersgrenzen im #BGB: #Schutz #Jugendlicher; #Altersbegrenzung bei #Berufen zum #Schutz der #Allgemeinheit
(3/3)
-
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
-> #Staatsangehörigkeit
Aufnahme des #Kriteriums als #Problem, weil die #Differenzierung nach #Staatsangehörigkeit #Teil der #Grundrechte ist.Dennoch #Subsumption unter Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: #Strenger #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach #neuer #Formel;
(2/3)
-
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
-> #Staatsangehörigkeit
Aufnahme des #Kriteriums als #Problem, weil die #Differenzierung nach #Staatsangehörigkeit #Teil der #Grundrechte ist.Dennoch #Subsumption unter Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: #Strenger #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach #neuer #Formel;
(2/3)
-
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGFrage nach #Katalog an #Merkmalen: Kein #Numerus #Clausus;
Über Art. 3 Abs. 1 werden im #Ergebnis wegen #Anwendung des #strengen #Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes #implizit weitere #Kriterien aufgenommen:
-> #Sexuelle #Orientierung;
#Beispiel #Rechtsgeschichte vor #Ehe für #alle; #Lebenspartnerschaft; #Lebensgemeinschaft(1/3)
-
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich;
#Untersuchungsschritt #rechtliche #Relevanz:#Benachteiligung oder #Bevorzugung:
#Positives #Tun oder #Unterlassen;
#Ungleichbehandlung aufgrund des #verbotenen #Kriteriums auch #mittelbare #Ungleichbehandlung; -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Sachlicher #Schutzbereich;
#Untersuchungsschritt #rechtliche #Relevanz:#Benachteiligung oder #Bevorzugung:
#Positives #Tun oder #Unterlassen;
#Ungleichbehandlung aufgrund des #verbotenen #Kriteriums auch #mittelbare #Ungleichbehandlung; -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGWeitere im #Katalog #enthaltene #persönliche #Merkmale:
#Sprache
#Muttersprache, #Dialekt
#Fälle: #Deutsch als #Gerichtssprache; #Voraussetzung für #Anstellung im #öffentlichen #Dienst;#Heimat, #Herkunft, #Glauben, #Religiöse und #politische #Anschauungen
#Traditionell #Diskriminierungsgrund: #Historische #Bedeutung;#Herkunft: #Soziale #Provenienz
#Heimat: #Örtliche #Wurzeln(2/2)
-
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GGWeitere im #Katalog #enthaltene #persönliche #Merkmale:
#Abstammung
#natürliche #biologische #Beziehung eines #Menschen zu seinen #Vorfahren;
#Weitgehend #bedeutungslos#Rasse
#Gruppenspezifisch #tatsächliche als auch nur #behauptete #biologisch #vererbbare #Merkmale;
#Fälle: #Verdachtsunabhängige #Polizeikontrollen; #Polizeiliche #Maßnahmen, die auf #Phänotyp abstellen.(1/2)
-
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Prüfung einer #Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann - #Natürliche #Personen;
Art. 19 Abs. 3 GG: #Personenvereinigung #fraglich; Ja, wenn dem #Wesen nach #anwendbar;
#Beispiel #Frauenvereinigung#Sachlicher #Schutzbereich: #Einzelne #Untersuchungsschritte:
-> #Ungleichbehandlung
-> #Rechtliche #Relevanz
-> Im #Katalog #enthaltenes #persönliches #Merkmal -
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG#Begriffe von #Gleichheit
#Gleichberechtigung iSv Art. 3 Abs. 2 S. 1: #Gleichheit im #Recht; #Chancengleichheit
#Gleichstellung kein #Begriff des #Grundgesetz: #Idee der #Ergebnisgleichheit nicht #verankert; Allerdings:
#Förderklausel Art. 3 Abs 2 S. 2 folglich #Gleichstellungsgesetze#Diskriminierungsverbot iSv Art. 3 Abs 3 S. 1: #Verbot der #Ungleichbehandlung aufgrund #bestimmten #Kriteriums
-
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG#Begriffe von #Gleichheit
#Gleichberechtigung iSv Art. 3 Abs. 2 S. 1: #Gleichheit im #Recht; #Chancengleichheit
#Gleichstellung kein #Begriff des #Grundgesetz: #Idee der #Ergebnisgleichheit nicht #verankert; Allerdings:
#Förderklausel Art. 3 Abs 2 S. 2 folglich #Gleichstellungsgesetze#Diskriminierungsverbot iSv Art. 3 Abs 3 S. 1: #Verbot der #Ungleichbehandlung aufgrund #bestimmten #Kriteriums
-
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Vorschlag der #Formulierung für Art. 4 Abs. 2 GG: #Männer und #Frauen sind #gleichberechtigt von Dr. Elisabeth #Selbert;
#Diskussion im #Parlamentarischen #Rat wegen #Sorge der #Verfassungswidrigkeit großer #Teile des #bürgerlichen #Rechts; #BGB;
#Frist bis 1953 zur #Umarbeitung des #BGB; Erst 1957 neues #Gleichberechtigungsgesetz;#Anpassung #Eherecht und #Familienrecht erst 1977;
-
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Unterscheidung von Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG und Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG;
#Ansicht seit #BVerfGE 147,1: #Geschlecht als #Kategorie #sui #generis: #Erfassung zusätzlicher Fälle, die #binäre #Zuordnung zu #Mann oder #Frau #ablehnen;
Für das #Vorliegen #rechtlich #relevanter #Ungleichbehandlung ist #Finalität nicht #erforderlich;
#Grundsatz: #Ungleichbehandlung = #Verletzung von #Grundrecht;
-
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Beurteilung von #Frauenquoten aus #verfassungsrechtlicher #Perspektive:
#Förderauftrag nach Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG;
-> #Ausgleich für #bestehende #Benachteiligungen
-> #Ergebnisgleichheit#Problem des #unmittelbaren #Widerspruch zu Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG
-> h.M. #Frauenquote #flexibel: #Bevorzugung nur bei #Leistungsungleichheit, wenn kein #besonderer #Umstand vorliegt. -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Schutz #strukturell #diskriminierungsgefährdeter #Gruppen vor #Benachteiligung
-> #Abwehrrechte im #klassischen #Sinn
-> #Objektive #Wertentscheidung mit #Ausstrahlungswirkung für die #gesamte #Rechtsordnung;
Wichtig für #mittelbare #Drittwirkung der #Grundrechte über #Generalklauseln
-> #Derivativer #Teilhabe- und #Leistungsanspruch iVm #Freiheitsrechten
-> #Objektive #Schutzfunktion -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
#Gleichheit#Anknüpfung an #Kriterium als #absolutes oder #relatives #Verbot
-> #Relatives #Anknüpfungsverbot aufgrund #Heterogentität der #Tatbestandsmerkmale;
Im #Kontext bezogen auf das jeweilige #Kriterium zu betrachten;
#Absolutheit aufgrund #kollidierender #Verfassungsrechte #ausgeschlossen; -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
#Gleichheit#Anknüpfung an #Kriterium als #absolutes oder #relatives #Verbot
-> #Relatives #Anknüpfungsverbot aufgrund #Heterogentität der #Tatbestandsmerkmale;
Im #Kontext bezogen auf das jeweilige #Kriterium zu betrachten;
#Absolutheit aufgrund #kollidierender #Verfassungsrechte #ausgeschlossen; -
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Unterscheidung der #Kriterien der #Unterscheidungen für #Anknüpfungen an #Diskriminierung nach #EU #Grundrechtecharta und #Grundgesetz anhand des #Zeitpunktes der #Entstehung: Die #Grundrechtecharta ist #jünger;
#Zusätzliche #Kriterien dort:
-> #Genetische #Merkmale
-> #Vermögen
-> #Geburt
-> #Alter
-> #Sexuelle #Orientierung -
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Gebot der #Gleichberechtigung von #Mann und #Frau
Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG: #Gleichberechtigung
Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG: #Förderklausel
Art. 3 Abs. 1 S. 1 GG: #Verbot der #Diskriminierung wegen #Geschlecht#Sonstige
Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG#Benachteiligung wegen #Behinderung
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG#Ungeschriebene #Verbote
#Sexuelle #Orientierung, #Alter, #Staatsangehörigkeit -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Folgen der #Verletzung
-> #Nichtigerklärung § 78 S.1, § 82 Abs. 1, § 95 Abs. 3 #BVerfGG
-> #Ausnahme bei #Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG: #Unvereinbarerklärung
idR: #Befristete #Fortgeltung der #gleichheitswidrigen #Norm
Alternativ: #Umgestaltung für #Zukunft; #Korrektur für #Vergangenheit#Möglichkeit der #Korrektur nach #oben oder nach #unten;
-
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Ungleichbehandlung durch #Verwaltung und #Gerichte
-> #Gleichmäßige #Vollziehung der #Gesetze
Bei #zwingendem #Recht #grundsätzlich kein #Problem; #Ausnahme: #Willkür
Aber: #Selbstbindung der #Verwaltung bzgl. #Ermessen und #Auslegung #unbestimmter #Rechtsbegriffe
-> #Gleichmäßige #Entscheidung über #Rechtsstreitigkeiten -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Verantwortung iSv #Bindung der #Legislative:
Welche #Merkmale als #maßgeblich angesehen werden, im #Recht #gleich oder #verschieden #behandelt zu werden ist #Sache des #Gesetzgebers. Art. 3 Abs. 1 GG ist ein #Verbot, #Art und #Ausmaß #tatsächlicher #Unterschiede #sachwidrig außer #Acht zu lassen.
#Gebot an #Gerechtigkeit #orientierter #Betrachtungsweise.#BVerfGE 103, 242
-
#Gleichheit im GG
Art 3 Abs 1 #Allgemeiner #Gleichheitssatz
Art 3 Abs 2 #Gleichberechtigung #Mann und #Frau / #Förderauftrag#Diskriminierungsverbote:
Art 3 Abs 3 #Spezielle
Art 6 Abs 5 - #eheliche / #uneheliche #Kindern
Art 33 Abs 1-3 #Öffentliches #Amt, #Staatsbürgerrechte
Art 21 iVm Art. 3 Abs 1 #Chancengleichheit der #Parteien
Art. 38 Abs 1 S. 1, 2 #Wahlrecht, #Gleichheit #Abgeordneter
Art. 136 Abs 1, 2 #WRV #Weltanschauliche #Neutralität -
#Freizügigkeit
Art. 11 GG-> #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
-> #Abschließende #Aufzählung #legitimer #Zwecke in Art. 11 Abs. 2 GG:
#Fehlende #ausreichende #Lebensgrundlage;#Ausreichende #Lebensgrundlage ist #gegeben, wenn #vernünftigerweise nach #Beruf, #Alter und #Gesundheit des #Antragstellers die #Erwartung #begründet ist, dass er sich den #Lebensmindestbedarf selbst wird #verdienen #können.
-
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Eingriff in den #Schutzbereich
Jede #staatliche oder dem #Staat #zurechenbare #Beeinträchtigung der #räumlichen #Privatsphäre durch #körperliches oder #unkörperliches #Eindringen gegen den #Willen des #Berechtigten.
#Intrusives #Eindringen; #Durchsuchung, #Lauschangriff; #Infiltration
#Differenzierung von #Eingriffsarten durch #Reform 1998;
#Art der #Schranke durch #Eingriffsart #bestimmt;
-
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Schutzbereich
#Schutz #unantastbaren #Kernbereichs #privater #Lebensgestaltung vor #Überwachung#Entfaltung der #Persönlichkeit: #Innere #Vorgänge wie #Empfindungen, #Gefühle & #Überlegungen, #Ansichten & #Erlebnisse #höchstpersönlicher #Art zum #Ausdruck #bringen.
#Nichtöffentliche #Kommunikation mit #Personen #höchstpersönlichen #Vertrauens.
-
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Schutzbereich
#Schutz #unantastbaren #Kernbereichs #privater #Lebensgestaltung vor #Überwachung#Entfaltung der #Persönlichkeit: #Innere #Vorgänge wie #Empfindungen, #Gefühle & #Überlegungen, #Ansichten & #Erlebnisse #höchstpersönlicher #Art zum #Ausdruck #bringen.
#Nichtöffentliche #Kommunikation mit #Personen #höchstpersönlichen #Vertrauens.
-
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Offener #Schutzbereich
-> Mehr als #bloße #Handlungsfreiheit, im #Person-#Sein #wurzelnd;
-> #Ziel der #Sicherung eines #Bereiches #privater #Lebensgestaltung den #Einzelne in #eigener #Verantwortung #frei #bestimmen #können.
-> #Recht auf #Selbstfindung im #Alleinsein; #Gegenbild zum #Leben im #Totalitarismus