#bverfge — Public Fediverse posts
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#Bundesverfassungsgericht
#Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20#Folgenabwägung als #Eilentscheidung bzgl. #Corona #Verordnung
Das #vollständige #Zurücktreten des #Grundrechts der #Glaubensfreiheit... hinter das #kollidierende #Grundrecht auf #Leben... hält der #Antragsteller für #unverhältnismäßig.
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#Jhering: #Kampf ums #Recht #symbolisiert das #Paradigma der #Rechtswissenschaft dessen #Herausforderung die #Einführung eines #Meditationsgesetzes #symbolisiere;
Eine #streitige #Problemlage durch #einverständliche #Lösung zu #bewältigen, ist auch im #Rechtsstaat #vorzugswürdig #gegenüber #richterlicher #Streitentscheidung
#SZ 2.10.21 #Meinung, S.5, Heribert #Prantl - #Kampf
#Zeit 16.09.21 #Wissen. S.44, Zu wem haben Sie #aufgeschaut, Herr #Schäuble?
#BVerfGE 1 BvR 1351/01 -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit
iSv #Ungleichbehandlung durch den #Gesetzgeber#Stand der #Dinge: #Gleitende #Formel
Fängt bei #Willkürformel an und #endet bei #strengen #Verhältnismäßigkeit iSd #neuen #Formel#BVerfGE 138,136
#Stufenloser #Prüfungsmaßstab#Verschärfung #verfassungsrechtlicher #Anforderung, je weniger #Einzelne über #Merkmal #disponieren kann
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Verantwortung iSv #Bindung der #Legislative:
Welche #Merkmale als #maßgeblich angesehen werden, im #Recht #gleich oder #verschieden #behandelt zu werden ist #Sache des #Gesetzgebers. Art. 3 Abs. 1 GG ist ein #Verbot, #Art und #Ausmaß #tatsächlicher #Unterschiede #sachwidrig außer #Acht zu lassen.
#Gebot an #Gerechtigkeit #orientierter #Betrachtungsweise.#BVerfGE 103, 242
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG#Sachlicher #Schutzbereich:
#BVerfGE 105, 313, 345#Vereinigung eines #Mannes mit einer #Frau
-> #Mehrehe nicht vom #Schutzbereich #umfasst; #Bigamie
#Strafbarkeit der #Begründung einer #Doppelehe in #Deutschland nach § 172 #StGB;-> #Möglichkeit den #Schutzbereich der #Ehe #eng zu #fassen und im #Ausland #geschlossene #Vielehe auszuschließen. #Differenzierung zur #Familie.
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Art. 103 Abs. 2 #GG:
#Unterscheidung von #Rückwirkungsverbot und #Bestimmtheitsgebot#Bestimmtheitsgebot; Zur #Frage der #unzulässigen #Delegation von #Gesetzgebungsbefugnis; Ist der #Straftatbestand in einer #Verordnung #enthalten, so #müssen #Voraussetzungen der #Strafbarkeit und #Art der #Strafe für den #Bürger schon #aufgrund des #Gesetzes #vorhersehbar sein.
#BVerfGE 78, 374, 381ff.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 32
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#Berufsfreiheit
#Verhältnismäßigkeit
von #Eingriffen in die #Berufsfreiheit, #SchrankenschrankenDrei-#Stufen-#Theorie
#Apothekenurteil, #BVerfGE 7, 377
#Stufen nach #Möglichkeit der #Intensität des #Eingriff1. #Stufe
#Berufsausübung
#Art und #Weise, in denen sich die #berufliche #Tätigkeit #vollzieht.2.und 3. #Stufe: #Berufswahl
#Subjektive #Zulassungsvoraussetzungen 2. #Stufe
#Objektive #Zulassungsvoraussetzungen 3. #Stufe -
Der #Wahrheitsbegriff des #Bundesverfassungsgerichtes.
#Wahrheit ist #bestimmte #Erkenntnis, die durch den #Versuch ihrer #Ermittlung in #Formen von #Denken #hervorgebracht werden kann.
#Bestimmt meint #digital die #Unterscheidung #wahr / #falsch;
Das #Denken habe #methodisch #geordnet, #kritisch #reflektierend und #diskursiv zu sein; -
In #Zusammenhang mit #Verwechslung #Mensch mit #Rechtssubjekt:
#BVerfGE 81, 278 (291 f.): #Kunstfreiheit streitet für #Beschwerdeführer, obwohl sie nicht #Schöpfer der #Werke sind. Der #personelle #Geltungsbereich des #Grundrechts erstreckt sich auch auf den #Wirkbereich des #Kunstwerks;
#Unterscheidung von #Wirkbereich und #Öffentlichkeit;
#Referenziert auf #bekannt / #unbekannt#Hinweis auf BVerfGE 30, 173 (189) #ToDo
#BVerfGE 81, 278 (291 f.)