#bverfge — Public Fediverse posts
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#Menschenwürde
Art. 1 GGNicht nur #Abwehrrecht gegen #Eingriffe des #Staates, er muss die #Menschenwürde auch #positiv #schützen
Zum #Schutz der #Menschenwürde und in #Ausfüllung seines #sozialstaatlichen #Gestaltungsauftrages #Verpflichtung #materielle #Voraussetzungen #Hilfebedürftigen zur #Verfügung zu stellen
#Leistungsanspruch des #Grundrechtsträgers
#Anspruch auf #Existenzminimum#Sozialstaat #Sozialstaatsprinzip
#BVerfGE 125, 175, 225
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich:
-> #natürliche #Lebensgemeinschaft und #Erziehungsgemeinschaft von #Eltern und #Kindern, durch #Geburt oder #staatliche #Anerkennung.
-> #tatsächliche #Lebens- und #Erziehungsgemeinschaft zwischen #Elternteil und #Kind
-> #sozial #familiäre #Lebensgemeinschaft #Lebenspartnerschaft#Definition #BVerfGE 127, 263, 287; 80, 81, 90; 133, 59
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann; Nur #Natürliche #Personen#Sachlicher #Schutzbereich:
#Ehe nach #Definition
#BVerfGE 105, 313, 345 im #Jahr 2002#Vereinigung eines #Mannes mit einer #Frau zu einer auf #Dauer #angelegten #Lebensgemeinschaft #gleichberechtigter #Partner. #Zusammenleben #frei #ausgestaltet #beruhend auf #freiem #Entschluss unter #Mitwirkung des #Staates.
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#Klassischer #Eingriffsbegriff zu eng da #Grundrechte auch durch #faktisch-mittelbare #Auswirkungen #staatlichen #Handelns #beeinträchtigt werden können
#Erweiterter #Eingriffsbegriff:
#Zurechenbarkeit statt #Unmittelbarkeit
#Vorhersehbarkeit statt #Finalität#Problem. #Nudging; #Freie #Entscheidungsfreiheit bleibt #erhalten, dennoch #Einflussnahme!
-> #Additiv(er) #Eingriffsbegriff
#Gesamtwirkung
#BVerfGE 141, 220 -
#Negative #Religionsfreiheit / #Glaubensfreiheit
#Normierung
Art. 4 #GG
Art. 7 Abs.3 S. 3 #GG
Art. 140 #GG iVm 136 III #WRV
Art. 140 #GG iVm 136 IV #WRV
Art. 140 #GG iVm 141 #WRV#Exemplarisch #BVerfGE 93, 1
#Kruzifix im #Klassenzimmer#Freiheit, #kultischen #Handlungen eines nicht #geteilten #Glaubens #fernzubleiben. Aber kein #Recht, von #fremden #Glaubensbekundungen, #kultischen #Handlungen und #religiösen #Symbolen #verschont zu bleiben.
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#Gewissensfreiheit
Art. 4 Abs. 1 S. 1 #GG#Definition #Gewissen
#BVerfGE, #Beschluss vom 26.08.1992 - 2 BvR 478/92#Ernste #sittliche, d.h. an den #Kategorien von #Gut und #Böse #orientierte #Entscheidung, die man als für sich #bindend und #unbedingt #verpflichtend #innerlich #erfährt.
#Unterscheidung von #Forum #Internum und #Forum #Externum
#Geschützte #Handlungen: #Weites #Verständnis; #Glaubensgeleitete #Tätigkeit
12,2 #Grundrechte #Nußberger
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#BVerfGE 124, 300 #Wunsiedel
Ist §130 Abs4 #StGB #allgemeines #Gesetz im #Sinn der #Einschränkbarkeit der #Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 2 GG
#Problem der #Bestimmtheit der #Einschränkung von #Meinung #spezifisch zu #nationalsozialistischer #Gewalt und #Willkürherrschaft
#BVerfG #Nein
#Logik und #Systematik #verbieten so #Verbot nach §130 Abs. 4 #StGB
#Aber #Ausnahme wegen #grundlegendem #Unrecht #Nationalsozialismus -
Wenn eine #falsche #Tatsachenbehauptung #Grundlage für die #Äußerung einer #Meinung ist iSv #untrennbar
#miteinander #verbunden kann #FakeNews vom #Schutzbereich der #Meinungsfreiheit #umfasst sein#Voraussetzung für #grundgesetzlichen #Schutz: Nicht #bewusst, sondern #fahrlässig oder #unbewusst #falsch.
#Frage nach #Sorgfaltsmaßstab#Unterscheidung von #Meinungsfreiheit und #Wissenschaftsfreiheit
#BVerfGE #NJW 2018, 2858 ff. #Leugnung des #Holocaust
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#Grenzen der #negativen #Bekenntnisfreiheit bezüglich #grundgesetzlich #gewährleisteter #Religionsfreiheit durch #Wechselwirkungen #verschiedener #Ausübungsarten von #Denken, #Reden und #Handeln.
Die #Bedingung der #Möglichkeit ein #Recht #einfordern zu können, erfordert #Explikation durch #Artikulation des #Rechts.#Kingreen, #Poscher - #Grundrechte #Staatsrecht II, #Lehrbuch, 2019, Rn 631, S. 268
#BVerfGE 52, 223 (245ff.) -
Das #Bundesverfassungsgericht hat keine #Befugnis, ein #Gesetz darauf zu #prüfen, ob es im #Ganzen oder in #einzelnen #Bestimmungen #zweckmäßig ist.
In #Bezug auf den #Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 ist, selbst bei erhöhter #praktischer #Bedeutung nur zu #prüfen ob der #Gesetzgeber die #äußersten #Grenzen seines #Ermessens #innegehalten und dieses nicht #missbraucht hat.
#Zweck als #Form von #Politik; #Fremdzuschreibung
#BVerfGE 4, 7, Rn. 43 ff.
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... in den #Worte(n) des #Bundesverfassungsgericht(s) (!) dazu #verpflichtet, in #grundlegend(en) #normativ(en) #Bereich(en), zumal im #Bereich der #Grundrechtsausübung, soweit diese #staatlich(er) #Regelung #zugänglich ist, alle #wesentlich(en) #Entscheidung(en) #selbst zu treffen.
#Fußnote 5: #BVerfGE 49, 89 (126). Vgl. auch #BVerfGE 98, 218 (251); #BVerfGE 101, 1 (34).
Hans-Jürgen #Papier
#Verfassungsrecht(liche) #Perspektive(n); https://www.bpb.de/apuz/314341/verfassungsrechtliche-perspektiven -
#Zuteilung von #Lebenschancen: #Zuweisung von #Selbstverantwortung ist #Bedingung der #Möglichkeit #Ansprechbarkeit herzustellen, mit der #Einfordern von #Rechten #formalisiert und #bürokratisiert wird.
#Frage nach #Grenzen von #Formalisierung und #Explikation.
#Hinweis auf #BVerfGE 33, 303/346; #Parlamentsvorbehalt
Thorsten #Kingreen, #Stellungnahme als #Sachverständiger zum #Entwurf eines #Gesetzes zur #Priorisierung bei der #Schutzimpfung gegen #Corona
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#Hinweis auf #Parlamentsvorbehalt: #BVerfGE 61, 260/275; 95, 267/307
In #grundlegend #normativ(en) #Bereich(en), wie der #Ausübung derjenigen #Grundrecht(e), die #staatlich(er) #Regelung #zugänglich ist, müssen #wesentlich(e) #Entscheidung(en) vom #Gesetzgeber selbst getroffen werden.
#Verbot von #Delegieren; #Delegation
Thorsten #Kingreen, #Stellungnahme als #Sachverständiger zum #Entwurf eines #Gesetz(es) zur #Priorisierung bei der #Schutzimpfung gegen #Corona