#bverfge — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #bverfge, aggregated by home.social.
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I know it's more about case law and deference between European and national courts than about legal standards embodied in Directives and Regulations, but would not the Solange II decision require in some way that when the EU dissolves the protections of GDPR and AIA, national rights protections would be under some obligation to kick in again? At least in Germany?
https://en.wikipedia.org/wiki/Solange_II
#Privacy #EU #EC #SolangeII #ArtificialIntelligence #BVerfGE
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I know it's more about case law and deference between European and national courts than about legal standards embodied in Directives and Regulations, but would not the Solange II decision require in some way that when the EU dissolves the protections of GDPR and AIA, national rights protections would be under some obligation to kick in again? At least in Germany?
https://en.wikipedia.org/wiki/Solange_II
#Privacy #EU #EC #SolangeII #ArtificialIntelligence #BVerfGE
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I know it's more about case law and deference between European and national courts than about legal standards embodied in Directives and Regulations, but would not the Solange II decision require in some way that when the EU dissolves the protections of GDPR and AIA, national rights protections would be under some obligation to kick in again? At least in Germany?
https://en.wikipedia.org/wiki/Solange_II
#Privacy #EU #EC #SolangeII #ArtificialIntelligence #BVerfGE
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I know it's more about case law and deference between European and national courts than about legal standards embodied in Directives and Regulations, but would not the Solange II decision require in some way that when the EU dissolves the protections of GDPR and AIA, national rights protections would be under some obligation to kick in again? At least in Germany?
https://en.wikipedia.org/wiki/Solange_II
#Privacy #EU #EC #SolangeII #ArtificialIntelligence #BVerfGE
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I know it's more about case law and deference between European and national courts than about legal standards embodied in Directives and Regulations, but would not the Solange II decision require in some way that when the EU dissolves the protections of GDPR and AIA, national rights protections would be under some obligation to kick in again? At least in Germany?
https://en.wikipedia.org/wiki/Solange_II
#Privacy #EU #EC #SolangeII #ArtificialIntelligence #BVerfGE
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Gute Entscheidung! Der #Solidaritätszuschlag ist laut #BVerfG verfassungsgemäß! Damit hat die #FDP auch ihre letzte offene Feldschlacht verloren und darf nun in aller Ruhe in der Bedeutungslosigkeit versinken #BVerfGE https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bundesverfassungsgericht-weist-klage-gegen-solidaritaetszuschlag-ab-a-5760d8d6-9290-4ef7-9dfd-da56a93f66ef?sara_ref=re-so-app-sh
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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum hessischen Verfassungsschutzgesetz hat der Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel rasche Nachbesserungen gefordert.
https://www.zeit.de/news/2024-09/22/verfassungsschutzgesetz-datenschuetzer-moechte-rasche-reform
#Datenschutz #LfD #BVerfGE -
Hessisches Verfassungsschutzgesetz: BVerfG erklärt weite Teile für verfassungswidrig https://www.computerbase.de/2024-09/hessisches-verfassungsschutzgesetz-bverfge-erklaert-weite-teile-fuer-verfassungswidrig/ #BVerfGE #Bundesverfassungsgericht
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🔥Starkes Statement von Kerstin!!🔥
Kerstin Lopau klagt mit #SFV & BUND vor dem #BVerfGE!
Auch sie leidet beim Installieren von #PV auf Dächern unter der Klimakrise und den extrem hohen Temperaturen.Unsere #Klimaklage nimmt die Bundesregierung endlich in die Pflicht!🌎⚖
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@luap42 @mediacccde TIL BTW #BVerfGE … wollte erst klugscheißen, dass es ja anders heißt und dann… what? https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidungen_des_Bundesverfassungsgerichts
"in privater Nebentätigkeit" herausgegeben? Die offiziellen Urteile werden nicht mal offiziell heraus gegeben? Hä, what why??
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Fatales #framing in den #medien zur Entscheidung des #BVerfGE,das #geg diese Woche nicht mehr abstimmen zu lassen - es wird von #habecks Gesetz gesprochen, nicht,dass auch #geywitz von der #spd maßgeblich daran beteiligt ist.
Es wird vom #Scheitern der #gruenen gesprochen,nicht vom Scheitern der SPD. Ganz zu schweigen vom gesamten Armutszeugnis!
Dass die #cdu 2019 das neue #geg auf den Weg gebracht hat, wird irgendwie auch nie erwähnt. 🤷🏼♀️
#journalismusdesaster
#verantwortung
#MachtEurenJob -
Fatales #framing in den #medien zur Entscheidung des #BVerfGE,das #geg diese Woche nicht mehr abstimmen zu lassen - es wird von #habecks Gesetz gesprochen, nicht,dass auch #geywitz von der #spd maßgeblich daran beteiligt ist.
Es wird vom #Scheitern der #gruenen gesprochen,nicht vom Scheitern der SPD. Ganz zu schweigen vom gesamten Armutszeugnis!
Dass die #cdu 2019 das neue #geg auf den Weg gebracht hat, wird irgendwie auch nie erwähnt. 🤷🏼♀️
#journalismusdesaster
#verantwortung
#MachtEurenJob -
Fatales #framing in den #medien zur Entscheidung des #BVerfGE,das #geg diese Woche nicht mehr abstimmen zu lassen - es wird von #habecks Gesetz gesprochen, nicht,dass auch #geywitz von der #spd maßgeblich daran beteiligt ist.
Es wird vom #Scheitern der #gruenen gesprochen,nicht vom Scheitern der SPD. Ganz zu schweigen vom gesamten Armutszeugnis!
Dass die #cdu 2019 das neue #geg auf den Weg gebracht hat, wird irgendwie auch nie erwähnt. 🤷🏼♀️
#journalismusdesaster
#verantwortung
#MachtEurenJob -
Fatales #framing in den #medien zur Entscheidung des #BVerfGE,das #geg diese Woche nicht mehr abstimmen zu lassen - es wird von #habecks Gesetz gesprochen, nicht,dass auch #geywitz von der #spd maßgeblich daran beteiligt ist.
Es wird vom #Scheitern der #gruenen gesprochen,nicht vom Scheitern der SPD. Ganz zu schweigen vom gesamten Armutszeugnis!
Dass die #cdu 2019 das neue #geg auf den Weg gebracht hat, wird irgendwie auch nie erwähnt. 🤷🏼♀️
#journalismusdesaster
#verantwortung
#MachtEurenJob -
Eine Säule der "wehrhaften Demokratie" ist das Verfassungsgericht. Doch das kann leicht ausgehebelt werden, warnt Verfassungsrechtler Franz Mayer. So ändern Antidemokraten in Polen oder Ungarn den Rahmen der Demokratie.
Jurist Franz Mayer - Demokraten müssen sich vor die Verfassung stellen -
Dass #monaneubaur und #roberthabeck sich entschlossen haben #Lutzerath zu opfern und sich damit glasklar gegen Pariser Abkommen, Koalitionsvertrag und die bindende Entscheidung des #BVerfGE stellen ist, das kann man jetzt schon sagen, ein monumentaler historischer Fehler, der uns #Bündnisgrünen zurecht nie verziehen werden wird. Von den klimapolitischen Folgen ganz zu schweigen. Es ist zum Verzweifeln.
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Man kann zu den Protestaktionen der letzten Generation stehen wie man will, aber damit werden Menschen, die für die Einhaltung bestehender internationaler Abkommen & Gesetze und deren Verpflichtungen (Pariser #Klimaabkommen, Urteil #Bundesverfassungsgericht) zur Eindämmung der #Klimakatastrophe und dem Erhaltung der Lebensgrundlage auf unserem Planeten gewaltlos protestieren, gleichgesetzt mit rechtsradikalen Terrorvereinigungen von Reichsbürgern und Neonazis (NSU), die einen bewaffneten, gewaltsamen Umsturz der demokratischen Grundordnung geplant hatten.
Well done CDU/CSU, FDP, SPD.
Eure heuchlerische Law&Order-Rhetorik gegenüber Menschen, die schlicht von euch fordern Recht & Gesetz einzuhalten zeigt nun scheinbar Wirkung - eure Taten zur Eindämmung der größten Katastrophe seit Menschengedenken, wie es das #BVerfGE fordert (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html) leider nicht.
#NotInMyName @AufstandLastGen
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html -
#Lüth #Urteil 1958;
#Verfassungsbeschwerde gegen dass #Urteil des #Landgericht #Hamburg
(#Meinungsäußerung, bzw. #Boykottaufruf als #sittenwidrige #Handlung nach § 826 #BGB);-> Zwar sind #Grundrechte #Abwehrrechte des #Bürgers gegen den #Staat zum #Schutz der #Freiheitssphäre des #einzelnen; Das #Grundgesetz will jedoch keine #wertneutrale #Ordnung sein, woraus sich eine #objektive #Wertordnung #aufgerichtet hat.
#BVerfGE, 7, 198, 204ff.
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#Lüth #Urteil 1958;
#Verfassungsbeschwerde gegen dass #Urteil des #Landgericht #Hamburg
(#Meinungsäußerung, bzw. #Boykottaufruf als #sittenwidrige #Handlung nach § 826 #BGB);-> Zwar sind #Grundrechte #Abwehrrechte des #Bürgers gegen den #Staat zum #Schutz der #Freiheitssphäre des #einzelnen; Das #Grundgesetz will jedoch keine #wertneutrale #Ordnung sein, woraus sich eine #objektive #Wertordnung #aufgerichtet hat.
#BVerfGE, 7, 198, 204ff.
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#Juristische #Personen aus der #EU können sich auf #Grundrechte #berufen, #Grundrechtsträger sein;
-> EU-#Recht hat #Vorrang vor dem GG;
-> Art. 18 #AEUV: #innerhalb der #EU darf niemand wegen der #Staatsangehörigkeit #diskriminiert werden
-> #begünstigt auch #juristische #Personen#Voraussetzung: #Inlandsbezug des #Sachverhalts
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Anwendungserweiterung; #BVerfGE 129, 78
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#Juristische #Personen aus der #EU können sich auf #Grundrechte #berufen, #Grundrechtsträger sein;
-> EU-#Recht hat #Vorrang vor dem GG;
-> Art. 18 #AEUV: #innerhalb der #EU darf niemand wegen der #Staatsangehörigkeit #diskriminiert werden
-> #begünstigt auch #juristische #Personen#Voraussetzung: #Inlandsbezug des #Sachverhalts
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Anwendungserweiterung; #BVerfGE 129, 78
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als #objektive #Wertentscheidungen
#Entwickelt von Konrad #Hesse
#Verfassung als #rechtliche #Grundordnung des #Gemeinwesens#Anwendung des #Gedankens des #Grundgesetzes als #objektiver #Wertentscheidung für die #Rechtsordnung: #Auslegung der #zivilrechtlichen #Gesetze vor dem #Hintergrund der #Wertentscheidungen des GG
#BVerfGE 7, 198 #Lüth #Urteil vom 15.01.1958 -
#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als #objektive #Wertentscheidungen
#Entwickelt von Konrad #Hesse
#Verfassung als #rechtliche #Grundordnung des #Gemeinwesens#Anwendung des #Gedankens des #Grundgesetzes als #objektiver #Wertentscheidung für die #Rechtsordnung: #Auslegung der #zivilrechtlichen #Gesetze vor dem #Hintergrund der #Wertentscheidungen des GG
#BVerfGE 7, 198 #Lüth #Urteil vom 15.01.1958 -
#Leistungsrechte
#status #positivus
-> #Ansatz der #Notwendigkeit des #Schaffens der #Voraussetzungen für #Freiheit#Beispiel: #Meinungsfreiheit kann nur ausgeübt werden unter den #Bedingungen von #Bildung, #Informationen, etc.
Im #Unterschied zur #WRV im GG bis auf #einzelne #Ausnahmen kein #Wortlaut für sog. #soziale #Rechte;
#Rechtsprechung: #Existenzminimum #BVerfGE 125, 175
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#Leistungsrechte
#status #positivus
-> #Ansatz der #Notwendigkeit des #Schaffens der #Voraussetzungen für #Freiheit#Beispiel: #Meinungsfreiheit kann nur ausgeübt werden unter den #Bedingungen von #Bildung, #Informationen, etc.
Im #Unterschied zur #WRV im GG bis auf #einzelne #Ausnahmen kein #Wortlaut für sog. #soziale #Rechte;
#Rechtsprechung: #Existenzminimum #BVerfGE 125, 175
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#Bundesverfassungsgericht
#Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20#Folgenabwägung als #Eilentscheidung bzgl. #Corona #Verordnung
Das #vollständige #Zurücktreten des #Grundrechts der #Glaubensfreiheit... hinter das #kollidierende #Grundrecht auf #Leben... hält der #Antragsteller für #unverhältnismäßig.
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#Bundesverfassungsgericht
#Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20#Folgenabwägung als #Eilentscheidung bzgl. #Corona #Verordnung
Das #vollständige #Zurücktreten des #Grundrechts der #Glaubensfreiheit... hinter das #kollidierende #Grundrecht auf #Leben... hält der #Antragsteller für #unverhältnismäßig.
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#Jhering: #Kampf ums #Recht #symbolisiert das #Paradigma der #Rechtswissenschaft dessen #Herausforderung die #Einführung eines #Meditationsgesetzes #symbolisiere;
Eine #streitige #Problemlage durch #einverständliche #Lösung zu #bewältigen, ist auch im #Rechtsstaat #vorzugswürdig #gegenüber #richterlicher #Streitentscheidung
#SZ 2.10.21 #Meinung, S.5, Heribert #Prantl - #Kampf
#Zeit 16.09.21 #Wissen. S.44, Zu wem haben Sie #aufgeschaut, Herr #Schäuble?
#BVerfGE 1 BvR 1351/01 -
#Jhering: #Kampf ums #Recht #symbolisiert das #Paradigma der #Rechtswissenschaft dessen #Herausforderung die #Einführung eines #Meditationsgesetzes #symbolisiere;
Eine #streitige #Problemlage durch #einverständliche #Lösung zu #bewältigen, ist auch im #Rechtsstaat #vorzugswürdig #gegenüber #richterlicher #Streitentscheidung
#SZ 2.10.21 #Meinung, S.5, Heribert #Prantl - #Kampf
#Zeit 16.09.21 #Wissen. S.44, Zu wem haben Sie #aufgeschaut, Herr #Schäuble?
#BVerfGE 1 BvR 1351/01 -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Normgeprägtes #Grundrecht
#Unterscheidung von #Eingriff und #gesetzlicher #Ausgestaltung der #Koalitionsfreiheit#Beispiel #Tarifeinheitsgesetz (2015): #Geltung des #Tarifvertrages der #Gewerkschaft mit den meisten #Mitgliedern.
#BVerfGE 146, 71
-> #Beeinträchtigung
#Wirkung als #Eingriff -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Normgeprägtes #Grundrecht
#Unterscheidung von #Eingriff und #gesetzlicher #Ausgestaltung der #Koalitionsfreiheit#Beispiel #Tarifeinheitsgesetz (2015): #Geltung des #Tarifvertrages der #Gewerkschaft mit den meisten #Mitgliedern.
#BVerfGE 146, 71
-> #Beeinträchtigung
#Wirkung als #Eingriff -
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Unterscheidung von Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG und Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG;
#Ansicht seit #BVerfGE 147,1: #Geschlecht als #Kategorie #sui #generis: #Erfassung zusätzlicher Fälle, die #binäre #Zuordnung zu #Mann oder #Frau #ablehnen;
Für das #Vorliegen #rechtlich #relevanter #Ungleichbehandlung ist #Finalität nicht #erforderlich;
#Grundsatz: #Ungleichbehandlung = #Verletzung von #Grundrecht;
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#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit#Unterscheidung von Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG und Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG;
#Ansicht seit #BVerfGE 147,1: #Geschlecht als #Kategorie #sui #generis: #Erfassung zusätzlicher Fälle, die #binäre #Zuordnung zu #Mann oder #Frau #ablehnen;
Für das #Vorliegen #rechtlich #relevanter #Ungleichbehandlung ist #Finalität nicht #erforderlich;
#Grundsatz: #Ungleichbehandlung = #Verletzung von #Grundrecht;
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#Sozialisierung
Art. 15 GG#Vergesellschaftung von #Grund & #Boden, #Naturschätzen & #Produktionsmitteln
-> #Entziehung aus #privater #Verfügungsmacht, #Überführung in #Gemeineigentum
-> #Besondere #Form der #Enteignung#Enthält keinen #Auftrag zur #Sozialisierung und steht #Privatisierungen nicht #entgegen.
#Zwischenprüfungshausarbeit:
-> #JöR 1 (1951), S. 154 ff. mit Fn. 34
#Jahrbuch d #öffentlichen #Rechts
-> #Hummel, #JuS 2008, 1065 ff.
-> #BVerfGE 7 377#Epping #Grundrechte S.242
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#Sozialisierung
Art. 15 GG#Vergesellschaftung von #Grund & #Boden, #Naturschätzen & #Produktionsmitteln
-> #Entziehung aus #privater #Verfügungsmacht, #Überführung in #Gemeineigentum
-> #Besondere #Form der #Enteignung#Enthält keinen #Auftrag zur #Sozialisierung und steht #Privatisierungen nicht #entgegen.
#Zwischenprüfungshausarbeit:
-> #JöR 1 (1951), S. 154 ff. mit Fn. 34
#Jahrbuch d #öffentlichen #Rechts
-> #Hummel, #JuS 2008, 1065 ff.
-> #BVerfGE 7 377#Epping #Grundrechte S.242
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Der #Rang einer #verfassungsrechtlichen #Institution;
Die #Inkorporation in das #Verfassungsgefüge enthält die #Anerkennung, nicht nur #politisch-#soziologisch, sondern auch #rechtlich #relevant zu sein.
Die #Verwirklichung #funktionaler #Differenzierung ist die #Behandlung einer jeden #Form von #Möglichkeit zur #Realisation des #Potenzials, das durch #Aufrechterhaltung von #Schwachstellen nicht zum #Zuge kommen kann.
#BVerfGE 4, 27, 28ff.
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Der #Rang einer #verfassungsrechtlichen #Institution;
Die #Inkorporation in das #Verfassungsgefüge enthält die #Anerkennung, nicht nur #politisch-#soziologisch, sondern auch #rechtlich #relevant zu sein.
Die #Verwirklichung #funktionaler #Differenzierung ist die #Behandlung einer jeden #Form von #Möglichkeit zur #Realisation des #Potenzials, das durch #Aufrechterhaltung von #Schwachstellen nicht zum #Zuge kommen kann.
#BVerfGE 4, 27, 28ff.
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtsgeschichte
#Gleichbehandlung #eingetragener #Lebenspartnerschaft
#BVerfGE 131, 239#Tertium #Comparationis: #Rechtlich #verbindlich #verfasste #Lebensform;
#Anforderungen an #Rechtfertigung #strenger, je mehr #Annäherung an in Art. 3 Abs. 3 GG #genannte #Merkmale#Verfassungsändernder #Gesetzgeber hat #sexuelle #Orientierung nicht in Art. 3 Abs. 3 GG #aufgenommen
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtsgeschichte
#Gleichbehandlung #eingetragener #Lebenspartnerschaft
#BVerfGE 131, 239#Tertium #Comparationis: #Rechtlich #verbindlich #verfasste #Lebensform;
#Anforderungen an #Rechtfertigung #strenger, je mehr #Annäherung an in Art. 3 Abs. 3 GG #genannte #Merkmale#Verfassungsändernder #Gesetzgeber hat #sexuelle #Orientierung nicht in Art. 3 Abs. 3 GG #aufgenommen
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit
iSv #Ungleichbehandlung durch den #Gesetzgeber#Stand der #Dinge: #Gleitende #Formel
Fängt bei #Willkürformel an und #endet bei #strengen #Verhältnismäßigkeit iSd #neuen #Formel#BVerfGE 138,136
#Stufenloser #Prüfungsmaßstab#Verschärfung #verfassungsrechtlicher #Anforderung, je weniger #Einzelne über #Merkmal #disponieren kann
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit
iSv #Ungleichbehandlung durch den #Gesetzgeber#Stand der #Dinge: #Gleitende #Formel
Fängt bei #Willkürformel an und #endet bei #strengen #Verhältnismäßigkeit iSd #neuen #Formel#BVerfGE 138,136
#Stufenloser #Prüfungsmaßstab#Verschärfung #verfassungsrechtlicher #Anforderung, je weniger #Einzelne über #Merkmal #disponieren kann
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit durch den #Gesetzgeber
-> #Grundsätzlich #weiter #Gestaltungsspielraum
-> Nicht #Sachwidrig: #Willkürformel: #Gleichheitssatz ist #verletzt, wenn #Bestimmung als #willkürlich #bezeichnet werden muß. #BVerfGE 1, 14
-> #Neue #Formel: #Idee der #Verhältnismäßigkeit: #Relation der #Ungleichbehandlung zur #Intensität der #Ungleichheit -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit durch den #Gesetzgeber
-> #Grundsätzlich #weiter #Gestaltungsspielraum
-> Nicht #Sachwidrig: #Willkürformel: #Gleichheitssatz ist #verletzt, wenn #Bestimmung als #willkürlich #bezeichnet werden muß. #BVerfGE 1, 14
-> #Neue #Formel: #Idee der #Verhältnismäßigkeit: #Relation der #Ungleichbehandlung zur #Intensität der #Ungleichheit -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG-> #Abwehrrecht: #Subjektives #Recht auf #Gleichbehandlung, #Schutz gegen #Rechtsverletzung
-> #Anspruch auf #Teilhabe & #Leistung; #Teilhabeanspruch
-> #Anspruch auf #Chancengleichheit
-> #Objektiv #rechtliche #Schutzfunktion#Persönlicher #Schutzbereich:
#Alle #Menschen; #Juristische #Personen im #Ausland #strittig (!) #BVerfGE 143, 246: #Enteignung; #Besonderheit -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG-> #Abwehrrecht: #Subjektives #Recht auf #Gleichbehandlung, #Schutz gegen #Rechtsverletzung
-> #Anspruch auf #Teilhabe & #Leistung; #Teilhabeanspruch
-> #Anspruch auf #Chancengleichheit
-> #Objektiv #rechtliche #Schutzfunktion#Persönlicher #Schutzbereich:
#Alle #Menschen; #Juristische #Personen im #Ausland #strittig (!) #BVerfGE 143, 246: #Enteignung; #Besonderheit -
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Verantwortung iSv #Bindung der #Legislative:
Welche #Merkmale als #maßgeblich angesehen werden, im #Recht #gleich oder #verschieden #behandelt zu werden ist #Sache des #Gesetzgebers. Art. 3 Abs. 1 GG ist ein #Verbot, #Art und #Ausmaß #tatsächlicher #Unterschiede #sachwidrig außer #Acht zu lassen.
#Gebot an #Gerechtigkeit #orientierter #Betrachtungsweise.#BVerfGE 103, 242
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Verantwortung iSv #Bindung der #Legislative:
Welche #Merkmale als #maßgeblich angesehen werden, im #Recht #gleich oder #verschieden #behandelt zu werden ist #Sache des #Gesetzgebers. Art. 3 Abs. 1 GG ist ein #Verbot, #Art und #Ausmaß #tatsächlicher #Unterschiede #sachwidrig außer #Acht zu lassen.
#Gebot an #Gerechtigkeit #orientierter #Betrachtungsweise.#BVerfGE 103, 242
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Wortlaut: Alle #Menschen sind #VOR dem #Gesetz #gleich;
#Unterscheidung von #Gleichheit bei #Rechtssetzung und #Rechtsanwendung#Historische #Entwicklung:
#Wesentlich:
-> #Neue #Lehre nach #Leibholz, #Kaufmann: #Willkürkontrolle
-> #Neue #Formel #BVerfGE 55, 72: #Verhältnismäßigkeitsprüfung bei #personenbezogener #Ungleichbehandlung;