#kingreen — Public Fediverse posts
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#Unterscheidung von #Interaktion und #Kommunikation in #Bezug zu #grundgesetzlich #gewährleisteter #Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG
Eine #Versammlung setzt #körperliche #Versammlung der #Teilnehmer voraus. Die #körperliche #Versammlung #begründet die #Schutzwürdigkeit (doppelt).
Thorsten #Kingreen, Ralf #Poscher - #Grundrechte #Staatsrecht II, #Lehrbuch, Rn. 813, S. 346
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Der #Besuch #kultureller und #sportlicher #Veranstaltung ist dann eine #Versammlung i.S.v. Art. 8 GG, wenn eine #innere #Verbindung mit #anderen vorliegt.
Das #Zusammenkommen mit #anderen ist bei #bestimmten #Veranstaltungen von #besonderer #Bedeutung;
Treten #Teilnehmer nicht als #Akteure, sondern als bloße #Konsumenten in #Erscheinung, bilden sie keine #Versammlung.
Thorsten #Kingreen, Ralf #Poscher, #Grundrechte #Staatsrecht II #Lehrbuch; S. 345, Rn. 812
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#Grenzen der #negativen #Bekenntnisfreiheit bezüglich #grundgesetzlich #gewährleisteter #Religionsfreiheit durch #Wechselwirkungen #verschiedener #Ausübungsarten von #Denken, #Reden und #Handeln.
Die #Bedingung der #Möglichkeit ein #Recht #einfordern zu können, erfordert #Explikation durch #Artikulation des #Rechts.#Kingreen, #Poscher - #Grundrechte #Staatsrecht II, #Lehrbuch, 2019, Rn 631, S. 268
#BVerfGE 52, 223 (245ff.) -
#Rechtswissenschaft: #Abstraktion eines #Handlungsablauf aus #Bewertung und #Konsequenz als #Idealtyp #funktionaler #Differenzierung.
Wenn es keinen #medizinischen #Grund gibt, eine #Heilung oder #Impfung, die med. #möglich ist, nicht zu #versuchen, dann weil die #Leitunterscheidung die von #behandeln und nicht #behandeln ist.
#Unterscheidung #Medizin #Ethik
#Kingreen, #Stellungnahme als #Sachverständiger zum #Entwurf #Gesetz #Priorisierung #Schutzimpfung #Corona -
#Zuteilung von #Lebenschancen als #Bezeichnung für #Verteilung von #Studienplätzen durch das #BVerfGE auch in 43, 291/ 314, 364;
#Teilhabeanspruch in einer #Situation von #Konkurrenz als #Hinweis auf die #Grenze von #Formalisierung und #Explikation der #Zuteilung von #Lebenschancen, weil die #Bürokratisierung als #Ersatzhandlung als #Auswahlmöglichkeit #vorhanden ist.
#Hinweis auf #BVerfGE 147, 253 Rn. 114, #Verfahrensgestaltung
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#Zuteilung von #Lebenschancen: #Zuweisung von #Selbstverantwortung ist #Bedingung der #Möglichkeit #Ansprechbarkeit herzustellen, mit der #Einfordern von #Rechten #formalisiert und #bürokratisiert wird.
#Frage nach #Grenzen von #Formalisierung und #Explikation.
#Hinweis auf #BVerfGE 33, 303/346; #Parlamentsvorbehalt
Thorsten #Kingreen, #Stellungnahme als #Sachverständiger zum #Entwurf eines #Gesetzes zur #Priorisierung bei der #Schutzimpfung gegen #Corona