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#stellungnahme — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #stellungnahme, aggregated by home.social.

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  1. Flughafen Düsseldorf: Meerbusch will gegen Wachstumspläne stimmen

    Der Flughafen Düsseldorf möchte wachsen und dafür die bestehenden Betriebsregelungen ändern. Für die Anwohner im Umfeld – in…
    #Duesseldorf #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #Düsseldorf #Flughafen #Germany #Kaarst #Meerbusch #Nordrhein-Westfalen #stellungnahme
    europesays.com/de/1337915/

  2. SafeAirDocs via Bluesky:

    Kritik an der STIKO-Modellierung 2026: Die Beschränkung der Impfempfehlung auf Hochrisikogruppen ignoriert das kumulative Risiko in strukturbedingten Hochexpositions-Umgebungen.

    Unser ausführliches #Statement / Unsere ausführliche #Stellungnahme auf unserer neuen Seite #Presse ↓

    safeairdocs.de/presse/

    Begründung ↓

    📊 Datenbasis:
    Bildung: 12–18 Jahre (Kita/Schule) mit hoher Exposition führen zu 20–30 Infektionen. Kumulativ steigt die Wahrscheinlichkeit für PASC/Long-COVID signifikant.

    🏥 Pflege/Medizin: Strukturell hohe Aerosol-Last ohne Möglichkeit der individuellen Vermeidung.

    1/2 ⬇️

  3. 📢 Wir haben zu einem Bauvorhaben der DB Infrago in #Langen Stellung genommen: Der Plan übersah, dass das gesamte Gebiet im Trinkwasserschutzgebiet (IIIB) südlich von Langen liegt. Daher fordern wir konsequenten Grundwasserschutz während der Bauarbeiten und eine Umweltbaubegleitung ab Tag eins.

    Statt reinem Ersatzgeld schlagen wir vor: Totholz-Barrieren im Naturschutzgebiet, damit Spaziergänger*innen auf den Wegen bleiben. ➡️ Besserer Schutz seltener Pflanzen und Brutvögel.

    #BUND #Stellungnahme

  4. Für Menschenwürde, Demokratie und Zusammenhalt
    Bischof Werner Philipp begrüßt die gemeinsame Erklärung der Kirchen nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.
    emk.de/meldung/fuer-menschenwu
    #EmK #Methodisten #Stellungnahme #Landtagswahl #SachsenAnhalt

  5. @DHd #DHd, danke für die #Stellungnahme zur Stärkung der #Wissenschaftsfreiheit und #Resilienz der Wissenschaften! Hab ich heute über die Mailingliste erhalten. Kommt bestimmt auch noch auf die Website? Oder hab ich es nur noch nicht gefunden?

  6. Gesichtserkennung, Verhaltensscanner, automatisierte Datenanalyse: Stellungnahme zum Entwurf des Polizeigesetzes in Thüringen

    Die Thüringer Landesregierung plant, die polizeilichen Befugnisse zur Gefahrenabwehr ganz erheblich auszuweiten, ohne ausreichend Beschränkungen einzubauen. Wir veröffentlichen eine gemeinsame Stellungnahme zum Polizeiaufgabengesetz. […]

    technikkultur-erfurt.de/2026/0

  7. Die Kolleg*innen von der @[email protected] haben eine sehr fundierte und wichtige #Stellungnahme zur aktuellen #Debatte um härtere Strafen und die Verschärfung des #Jugendstrafrechts anlässlich des Anschlags auf den #CSD verfasst.

    strafverteidiger-berlin.de/wp-content/u...

    strafverteidiger-berlin.de/wp-content/upl...

  8. Die Kolleg*innen von der @[email protected] haben eine sehr fundierte und wichtige #Stellungnahme zur aktuellen #Debatte um härtere Strafen und die Verschärfung des #Jugendstrafrechts anlässlich des Anschlags auf den #CSD verfasst.

    strafverteidiger-berlin.de/wp-content/u...

    strafverteidiger-berlin.de/wp-content/upl...

  9. Die #Kritik des RAV am #PAG #Bayern, die in der Verhandlung vor dem #BVerfG von unseren Vertreter*innen vorgetragen wurde, gibt es jetzt auch als schriftliche #Stellungnahme.

    #noPolG
    #Grundrechte

    www.rav.de/publikatione...

    Das Bayerische Polizeiaufgaben...

  10. Die #Kritik des RAV am #PAG #Bayern, die in der Verhandlung vor dem #BVerfG von unseren Vertreter*innen vorgetragen wurde, gibt es jetzt auch als schriftliche #Stellungnahme.

    #noPolG
    #Grundrechte

    www.rav.de/publikatione...

    Das Bayerische Polizeiaufgaben...

  11. *Kritische Stellungnahme von EuroISPA zur geplanten EU-weiten Ausweitung der Netzsperren*
    Die EuroISPA, eine Organisation, die Internet-Provider, Hosting-Anbieter, CDN-Betreiber, DNS-Dienste sowie VPN-Provider vertritt, äußert substanzielle Kritik an den aktuellen Plänen der Europäischen Union.
    { #Szene #Netzpolitik #Netzsperren #Rechtsdurchsetzung #Stellungnahme }
    >> nydus.org/news/136039-kritisch

  12. Dürfen 4 Linden in einer geschützten Allee - dürfen die gefällt werden, weil ... ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage eigentlich? Und wäre das wenn hier anwendbar?

    nabu-wuppertal.de/app/download

    #Wuppertal #BUGA2031 #Stellungnahme

  13. @Karl_Theodor Das #CanG Gesetz ist weit von Vielem entfernt, was es hätte erreichen können. Insbesondere der fehlende Pfad zu einer #Legalisierung eines kommerziellen Marktes ist fatal, da so das naheliegende Primärziel des Schutzes vor #Drogenkriminalität aktiv sabotiert wird. Die aktuell reaktionäre Regierung läuft zudem Gefahr, im Zuge eines aktiven Kulturkampfes zur Verschleierung des eigenen Scheiterns, den gegenwärtig einzig realistischen legalen Beschaffungsweg (#Medizinalcannabis aus Versandapotheken) wieder zu verbieten.
    Trotzdem war das CanG-Gesetz ein guter erster Schritt, verglichen mit dem Szenario wie es zuvor war! Mein Mitleid mit der Polizei, für die es jetzt ein wenig komplizierter geworden ist, aufwandslos die eigenen Erfolgsstatistiken zu schönen, hält sich in Grenzen — es gibt genug zu tun, um die gewonnenen Kapazitäten sinnvoll(er) einzusetzen.
    Vom Problem des inhärenten Rassismus des CanGG selbst höre ich hier tatsächlich zum ersten Mal. Bin alter weißer Mann (zum Glück nicht im Geiste) und entsprechend unbetroffen. Die Problematik leuchtet nach Lesen der #Stellungnahme durchaus ein, jedoch hätte dem Problem realistisch lediglich durch eine generelle Volllegalisierung vorgebeugt werden können. Und, bei aller berechtigten Kritik am Gesetz, das war in dem Moment nicht machbar. Umgekehrt empfinde ich es für problematisch, das #CanGG selbst als „diskriminierend“ zu labeln. Das ist es nicht. Die Gesellschaft diskriminiert, die Polizei diskriminiert, das zu ändern liegt nicht in der Macht und ist auch nicht die Aufgabe einer kleinen Spezialregulierung. Wenn die Polizei illegal rassistisches Profiling betreibt ist das das Problem. Wenn Gerichte das Strafmaß für PoC und Urgermanen systematisch ungleich begründet, wäre das das Problem. Das Polizeiproblem ist bekannt, bei Gerichten kenne ich keine entsprechende Statistik. Aber beides ist/wäre strukturell begründet und bedauerlicherweise gesellschaftlich tief verankert.
    An dieser Stelle aber eine (unter der #Inkompetenzunion gefährdete und zuvor schwer erkämpfte) Regelung gezielt anzugreifen, die manche bestehende strukturelle Gesellschaftsprobleme zwar nicht aktiv adressiert, aber zumindest an anderer Stelle für Entspannung und Verbesserung sorgt, sehe ich kritisch.
    #KeineSchlafendenHundeWecken #Kulturkampf #Rassismus

  14. DAYBU® (Trofinetide) vom CHMP für die Zulassung in der Europäischen Union empfohlen

    – Die Entscheidung der Europäischen Kommission wird in den kommenden Monaten erwartet. – Im Falle einer Zulassung wird…
    #EuropeSays #EU #Europa #AcadiaPharmaceuticals #EuropäischeKommission #EuropäischeUnion #EuropäischenUnion #Patientinnen #Stellungnahme #Trofinetide
    europesays.com/europa/59172/

  15. Auf Basis der, aus Sicht des NABU, unzulässigen Durchführung im beschleunigten Verfahren
    nach §13a BauGB wurden unter Umgehung von Umweltprüfung, Umweltbericht,
    Artenschutzprüfung, etc. bereits Fakten geschaffen; inklusive ungenehmigter Waldrodungen.

    #Wuppertal #BUGA2031 #Stellungnahme

    nabu-wuppertal.de/app/download

  16. Nintendo-Datenpanne: Hacker droht mit 2-Millionen-Dollar-Erpressung – Nintendo relativiert Ausmaß

    Nintendo hat sich erstmals zu dem Datenleck geäußert, das die Hackergruppe SHADOWBYT3$ für sich beansprucht. Die Gruppe, die sich selbst als „Extortion as a Service Group" (also eine Gruppe die Erpressung als Dienstleistung anbietet) bezeichnet, hatte angedroht, gestohlene Nintendo-Mitarbeiterdaten zu veröffentlichen, sollte das Unternehmen kein Lösegeld in Höhe von 2 Millionen US-Dollar zahlen. Die Daten sollen über die Mitarbeiter-Feedback-Plattform TINYpulse erbeutet worden sein […]

    nintendo-connect.de/nintendo/n

  17. Der Deutsche #AnwaltVerein (#DAV) hat in einer Initiativ-#Stellungnahme vier konkrete Vorschläge gemacht, wie das #nachlass•gerichtliche #Verfahren beschleunigt werden kann und ruft den #Gesetzgeber zur Anpassung auf.

    Selbst in einfachen Fällen dauern diese Verfahren sehr lange, z.B. Anträge auf Erteilung eines #Erbschein•s oder die #Testamentseröffnung. Potential für den #Gesetzgeber, mit Nutzen für die #Verbraucher.

    anwaltverein.de/newsroom/sn-39

    #Jurabubble #FediJur #Digitalisierung #erben

  18. Fünf Jahre – und immer noch kein effektiver Schutz von Inter* Kindern!

    Fünf Jahre – und immer noch kein effektiver Schutz von Inter* Kindern! Gesetzeslücken müssen geschlossen werden

    Die Gewalt an intergeschlechtlichen Kindern muss ein Ende haben! Trotz des Verbots der Angleichung des körperlichen Erscheinungsbilds nach § 1631e wird auch fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin operiert. Die körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht werden missachtet. Das Gesetz, das intergeschlechtliche Kinder schützen soll, ist in zentralen Aspekten unwirksam und muss menschenrechtsbasiert reformiert werden.

    Seit fünf Jahren gibt es ein Gesetz, das intergeschlechtliche Kinder schützen soll: “Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung” (§ 1631e BGB). Aufgrund von Gesetzeslücken finden jedoch weiterhin geschlechtsverändernde Operationen an Babys und Kindern statt, die dem Schutzgedanken des Gesetzes zuwiderlaufen, wie aus Peer-Beratungsstellen bekannt ist. Eine derzeit an der Europa-Universität Flensburg zur gerichtlichen Entscheidungspraxis zu § 1631e BGB laufende Studie kommt als Zwischenergebnis ebenfalls zu dieser Schlussfolgerung.1 Diese uneingewilligten medizinischen Eingriffe an den Geschlechtsmerkmalen von Kindern stellen eine Form der Folter und Genitalverstümmelung dar, die seit Jahren von der Inter* Menschenrechtsbewegung (in Deutschland und international) sowie von der UN verurteilt werden. Zuletzt hat sich auch die Bundesregierung mit ihrer Zustimmung zur Europaratsempfehlung zur “Gleichberechtigung intergeschlechtlicher Personen” (Empfehlung CM/Rec(2025)7) gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten für den Schutz intergeschlechtlicher Menschen, insbesondere ein Verbot nicht persönlich und auf informierter Grundlage eingewilligter medizinischer Eingriffe an den Geschlechtsmerkmalen, ausgesprochen.2 Dennoch bleibt die medizinische Gewalt und die Pathologisierung intergeschlechtlicher Menschen in Deutschland ungebrochen.

    Das Gesetz legt fest, dass in Fällen, in denen keine akute Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Kindes besteht und der Eingriff trotzdem nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden soll, Familiengerichte eingeschaltet werden müssen. Sie sollen, gestützt auf Stellungnahmen von interdisziplinären Kommissionen, entscheiden, ob die Operationen und Eingriffe dem Wohl des Kindes am besten entsprechen. So will es das Gesetz, doch wie sieht die Realität aus? Die interdisziplinären Kommissionen bestehen vorwiegend aus Mediziner_innen, die Intergeschlechtlichkeit weiterhin als krankhafte Störung ansehen. Die Kommissionen behaupten in ihren Stellungnahmen immer wieder, dass es einer gesunden psychischen Entwicklung entgegenstehe, wenn eine Klitoris zu lang, ein Penis zu krumm, die Harnröhrenmündung nicht an der Penisspitze liegt, ein Vaginaleingang nicht groß genug sei. Sie befürworten daher geschlechtsverändernde Eingriffe und Familiengerichte folgen anscheinend ihren heteronormativen und interfeindlichen Empfehlungen. Damit wird die grundlegende Schutzabsicht des Gesetzes hintertrieben.

    Nach fünf Jahren sehen wir nun die gewaltvollen Konsequenzen der Fehlkonzeption dieses Gesetzes, vor denen wir – und andere Inter*-Organisationen, Wissenschaftler*innen, das Institut für Menschenrechte u.v.m. – schon bei der Vorlage des Entwurfs 2020 gewarnt hatten.3 

    In einer gemeinsamen Stellungnahme mit OII Europe vom 12. Juli 2024 haben wir ausführlich analysiert, wie ein Familiengericht eine Operation an einem intergeschlechtlichen Baby genehmigt und gegen den Schutzgedanken des Gesetzes verstoßen hat.4

    In einer weiteren Stellungnahme von Anna Katharina Mangold und Nick Markwald wurden insgesamt 40 Gerichtsentscheidungen juristisch ausgewertet. In ALLEN Fällen haben die interdisziplinären Kommissionen befürwortende Stellungnahmen vorgelegt. In ALLEN Fällen haben die Gerichtsentscheidungen dazu geführt, dass die Kinder operiert wurden. Dabei berücksichtigten die Gerichte in ihren Begründungen nicht den Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung der Kinder. Mindestens 19 der Kinder waren unter drei Jahre alt. Die Eingriffe umfassten unter anderem die Einpflanzung eines „normal“ großen Vaginaleingangs in den Damm, Begradigung des Penis und die Verlängerung der Harnröhre entlang des Penisschafts, die Entfernung von Keimdrüsen und mindestens eine Klitorisreduktion.

    Die Eingriffe wurden unter anderem durch die mittlerweile widerlegte Ansicht gerechtfertigt, dass mögliche psychische Entwicklungsstörungen oder Belastungen bei dem betroffenen Kind auftreten könnten, wenn es mit “untypisch” aussehenden Genitalien aufwachsen müsste oder dass „normaler“ Geschlechtsverkehr ohne die Operation nicht möglich sei. Außerdem wird weiterhin ohne wissenschaftliche Belege behauptet, die Operationsergebnisse seien in jungen Jahren besser und es werden wilde Vermutungen über die vermeintliche spätere Geschlechtsidentität der Kinder angestellt, als würde diese irgendeine Rechtfertigung darstellen, die Geschlechtsmerkmale eines Kindes kosmetisch zu verändern.

    Diese gewaltvollen Behandlungsmethoden und komplett falschen Begründungslogiken reihen sich ungebrochen in die Kontinuität der Menschenrechtsverletzungen an intergeschlechtlichen Menschen ein, die seit den 50er Jahren auf der wissenschaftlich überholten “Optimal Gender Policy” beruhen. Fakt ist: Der Präventionsgedanke schützt lediglich die Gesellschaft in ihrem bipolaren geschlechtlichen Selbstverständnis und ist Ausdruck der Identitätsverlustangst in einer zweigeschlechtlich und heteronormativ strukturieren Gesellschaft. Leiden tun darunter die inter* Kinder und Jugendlichen, deren Körper autoritär an Geschlechternormen angepasst werden und denen medizinische Folter widerfährt.

    Die Bundesregierung hatte den Auftrag, bis Mai 2026 das Gesetz zu evaluieren. Anstatt eine wissenschaftlich fundierte und –  von den Einrichtungen, in denen medizinische Behandlungen intergeschlechtlicher Kinder durchgeführt werden – unabhängige Evaluation in Auftrag zu geben und Schutzlücken zu schließen, wird sich mit dem Status Quo zufriedengegeben. Die Bundesregierung verstößt gegen die gesetzliche Pflicht bis zum 22. Mai 2026 einen Evaluationsbericht vorzulegen, so wie es in Artikel 6 des Gesetzes festgelegt wurde. Dieser Verstoß zeigt, dass die Bundesregierung die Menschenrechte intergeschlechtlicher Menschen nicht ernst nimmt. Die gegenwärtige rechtliche Situation ist aber untragbar, denn dadurch wird weiterhin die körperliche Integrität intergeschlechtlicher Kinder und ihre geschlechtliche Selbstbestimmung zur Disposition gestellt! 

    Wir fordern:

    • Menschenrechte und Schutz für alle intergeschlechtlichen Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche!
    • Geschlechtliches Selbstbestimmungsrecht der Kinder gesetzlich stärken
    • Wissenschaftliche Evaluation des Gesetzes durch unabhängige Forschende
    • Verpflichtende medizinunabhängige und geschlechterreflektierte Fortbildungen von Familienrichter_innen und Verfahrensbeiständ_innen
    • Verpflichtende kostenlose Peer-Beratung für Eltern und öffentliche Förderung von Beratungsangeboten
    • Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Inter*
    • Keine Verjährung für strafbare Zuwiderhandlungen!

    Fußnoten

    1. Die Stellungnahme von Prof. Katharina Mangold/Ass. Jur. Nick Markwald ist datiert auf den 17.06.2025 und ist hier abrufbar: https://eufbox.uni-flensburg.de/index.php/s/CY32N7GQAiic6xy?dir=/&editing=false&openfile=true ↩︎
    2. “Prohibition of non-consensual interventions should be guaranteed for intersex persons, as for any other person, through legislation explicitly banning medical interventions on sex characteristics, including surgical, hormonal or mechanical procedures, without prior, free, informed, express and documented consent.” ↩︎
    3. Beispielsweise die Stellungnahmen des Instituts für Menschenrechte https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Stellungnahme_Referentenentwurf_OP-Verbot.pdf und von OII Germany https://oiigermany.org/wp-content/uploads/2020/11/Stellungnahme-OII-Germany-Nov-2020_.pdf ↩︎
    4. https://oiigermany.org/gemeinsamer-kommentar-deutsches-familiengericht-2024/ ↩︎

    Download

    Stellungnahme-PR als PDF #1631e #CMRec20257 #Deutschland #Gesetz #IGM #intergeschlechtlicheKinder #Operationen #Pressemitteilung #Stellungnahme #Verbot
  19. Der Text der öffentlichen #Bekanntmachung kann u.a. auch eingesehen werden auf der Internetseite der Gemeinde Langeoog langeoog.de.
    Da #Langeoog massiv davon betroffen sein wird, hat sich #Bündnis90 / Die Grünen OV Langeoog mit einer det. #Stellungnahme in einem ausführlichen Dokument mit einem Inhaltsverzeichnis von 30 Punkten dazu eindeutig positioniert.

    #DieGrünen #Erneuerbare

  20. Unsere #Stellungnahme zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (#GKV #Beitragssatzstabilisierungsgesetz)

    Der Referentenentwurf greift viele Empfehlungen der Finanzlommission Gesundheit (FKG) auf. Das IQWiG begrüßt dies ebenso wie das klare Bekenntnis, dass künftig alle GKV-Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis zum jeweiligen Nutzen für die Patientinnen und Patienten stehen müssen.

    Weiter: iqwig.de/presse/iqwig-stellung

  21. Biometrische Internetfahndung

    Europarechts- und verfassungswidrig: Schwarz-Rot soll Pläne für biometrische Internetfahndung zurückziehen

    Die Pläne, im Internet mit Biometrie nach jedweder Person zu suchen, verstoßen laut AlgorithmWatch gegen Europarecht und die Verfassung. Sie seien so unverhältnismäßig, dass man sie nicht verbessern, sondern nur zurückziehen könne.

    Die Pläne der Bundesregierung, die digitalen Ermittlungsbefugnisse von Sicherheitsbehörden auszuweiten, sind nach Meinung der Organisation AlgorithmWatcheuroparechtswidrig und stehen im Konflikt mit verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und datenschutzrechtlichen Grundsätzen.

    Dabei kommt AlgorithmWatch – wie auch schon zuvor die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) – zu dem Schluss, dass man dieses Gesetz nicht mit ein paar Änderungen verbessern könnte. Die verfassungs- und menschenrechtliche Unverhältnismäßigkeit lasse „ausschließlich die Empfehlung zu, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen“, so die Zusammenfassung der Stellungnahme zum Gesetz (PDF).

    „Flächendeckende Verfolgung aller Menschen im digitalen Raum“

    Die schwarz-rote Koalition plant in ihrem „Sicherheitspaket“ einerseits eine biometrische Massenfahndung im Internet zu erlauben sowie andererseits die Zusammenführung und Auswertung polizeilicher Daten mittels automatisierter Datenbankanalyse. Die Stellungnahme der Nichtregierungsorganisation fokussiert sich auf die biometrische Fahndung.

    Diese biometrische Internetfahndung sieht die NGO sehr kritisch:

    Der biometrische Abgleich ermöglicht die Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum und im Internet auf Basis biometrischer Merkmale und schafft somit die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfolgung aller Menschen im (digitalen) öffentlichen Raum.

    Laut AlgorithmWatch berührt die Überwachungsmaßnahme zwangsläufig die Grundrechte aller Menschen, sie sei weder erforderlich noch verhältnismäßig. Betroffen seien dabei insbesondere die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und freie Meinungsäußerung.

    Rückschlüsse auf politische Einstellungen

    Die NGO kritisiert, dass die Maßnahme heimlich erfolgt und eine extrem hohe Streubreite hat: Es seien einfach alle Menschen betroffen, deren Gesichtsbilder im Internet zu finden sind. Das ist heute ein großer Teil der Bevölkerung. Zudem gebe es erhebliche Diskriminierungsrisiken, wenn sensible Daten erfasst und verarbeitet werden, wie Aufnahmen von Demonstrationen, Parteiveranstaltungen, Pride-Events, Gewerkschaftskundgebungen oder Gottesdiensten. Solche Aufnahmen lassen Rückschlüsse zu auf politische Haltungen, Parteizugehörigkeit, sexuelle oder religiöse Einstellungen.

    Darüber hinaus könnten durch die biometrische Internetfahndung auch Bilder aus dem Kernbereich privater Lebensführung ausgewertet werden wie etwa Kindergeburtstage oder private Familienfeiern. Dieser Kernbereich ist verfassungsrechtlich besonders geschützt. Die öffentliche Verfügbarkeit der Daten, die für einen Abgleich herangezogen werden, ändere nichts daran, dass Schutzbereiche der Grundrechte berührt sind.

    In der Stellungnahme verweist AlgorithmWatch darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bei Kfz-Kennzeichen, die deutlich weniger sensibel als biometrische Merkmale seien, hohe verfassungsrechtliche Anforderungen aufgestellt habe.

    Auch seien die Anforderungen für die geplante massenhafte Verarbeitung biometrischer Daten zu unspezifisch sowie die Einsatzzwecke und Tatbestandsmerkmale zu breit und nicht gewichtig genug, als dass eine grundrechtskonforme Anwendung realistisch erscheine. Hier verweist die Organisation auf den Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO , der regelmäßig erweitert und angepasst werde und sich deshalb nicht zur klaren Begrenzung der Maßnahmen auf schwerwiegende Straftaten eigne. Diese Kritik hatte auch die GFF geäußert.

    Technische Ausgestaltung unklar

    Der Gesetzentwurf lege außerdem „völlig unzureichend“ dar, wie die Überwachungsmaßnahme technisch vonstattengehen soll. Einerseits sollen die die im Rahmen des biometrischen Abgleichs erhobenen und verarbeiteten Daten nach dessen Durchführung „unverzüglich” gelöscht werden, auf der anderen Seite bleibe der Gesetzentwurf schuldig, wie die Sache technisch funktionieren soll.

    Klar ist: Für einen biometrischen Abgleich braucht es eine Datenbank, die mit einem gesuchten Bild verglichen werden muss. Bisherige Systeme von privaten Firmen zur Gesichtssuche im Internet wie beispielsweise PimEyes funktionieren so, dass sie meist illegal alle möglichen Gesichtsbilder aus dem Internet sammeln, auswerten und die biometrischen Merkmale sowie die Fundstellen und Metadaten und Zusatzinformationen dieser Bilder in einer Datenbank hinterlegen. Suche ich nun nach einem Gesicht, werden die biometrischen Merkmale dieses Gesichts mit den in der Datenbank hinterlegten Daten abgeglichen – und die jeweiligen Ergebnisse ausgespuckt.

    Ein durch AlgorithmWatch beauftragtes Gutachten hat festgestellt, dass ein biometrischer Abgleich zwischen Bildern gesuchter Personen und im Internet verfügbaren Fotos ohne Verwendung einer Datenbank nicht sinnvoll umsetzbar ist. Für die NGO ist damit klar, dass das Vorhaben verboten ist, weil die KI-Verordnung der EU eine mittels Künstlicher Intelligenz erstellte Gesichterdatenbank verbieten würde.

    Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt allerdings zu einem leicht anderen Schluss. Demnach verbiete die KI-Verordnung nicht den Aufbau einer Datenbank, sondern nur das „ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern mittels KI […], da es die Privatsphäre und den Datenschutz der Betroffenen erheblich beeinträchtigt und das Gefühl ständiger Überwachung erzeugt“.

    Das in der KI-Verordnung festgelegte Verbot gelte demnach nur dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden die Datenbanken mit Hilfe von KI-Systemen erstellen. Werden dafür keine solchen Systeme verwendet, greife die Verordnung nicht. Genau dieses Schlupfloch könnte die Bundesregierung nutzen wollen, sie lässt aber offen, wie das technisch funktionieren soll.

    Auslagerung an Private als Schlupfloch?

    AlgorithmWatch kritisiert, dass der Gesetzentwurf eine Art Auslagerungsbefugnis enthalte, für den Fall, dass Polizei- und Strafverfolgungsbehörden den Abgleich technisch nicht selbst durchführen können. Sie erlaubt ausdrücklich eine Übermittlung von Daten zum Zweck eines biometrischen Abgleichs an öffentliche Stellen und private Anbieter sowohl im Inland als auch im Ausland sowie innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union.

    Auch das könnte ein Schlupfloch sein. Die NGO sagt dazu: „Eine Erlaubnis für solch eine Auslagerung des biometrischen Abgleichs ins (Nicht-EU-)Ausland führt sämtliche durch die Gesetzestexte eingeführten Beschränkungen ad absurdum.“ Damit würde  der in den Gesetzentwürfen beschriebene Vorgang des Löschens aller verarbeiteten Daten nach jeder einzelnen Suchanfrage zur theoretischen Fassade, heißt es in der Stellungnahme. „Aus diesem Grund, so die Vermutung, wird auf die Übermittlung von Daten an Dritte verwiesen, welche den Abgleich im Auftrag deutscher Behörden durchführen würden. Ins Spiel kommen könnten dann solche Anbieter wie PimEyes oder Clearview AI.

    Der Staat dürfe aber, so die Stellungnahme, selbst keine rechtswidrigen Angebote Dritter nutzen. „Ein Delegieren der Umsetzung ins Ausland stellt entsprechend keine europa- und grundrechtskonforme Lösung dar.“ Dazu komme, dass derart  schwerwiegende Grundrechtseingriffe nicht an private Unternehmen oder öffentliche Stellen in Drittstaaten ausgelagert werden dürften.

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  22. FWG in Verl fordert mehr Sachlichkeit ein

    Gabriele Nitsch (CDU) als Ausschussvorsitzende des Bildungsausschusses in Verl hatte die FWG kritisiert. Die hält dagegen. Verl (gl)…
    #Bielefeld #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #CDU #FWG #GabrieleNitsch #Germany #Kommunalpolitik #Nordrhein-Westfalen #Politik #SimoneAnders #stellungnahme #Verl
    europesays.com/de/931136/

  23. #Stellungnahme des Netzwerks Tolerantes Sachsen zum dramatischen Rückbau des Bundesprogramms "Demokratie leben!":

    tolerantes-sachsen.de/demokrat

  24. #news ⚡ Lang fordert Merz zu Stellungnahme im Fall Fernandes auf: Die ehemalige Grünen-Chefin Ricarda Lang hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) aufgefordert, sich im Fall Collien Fernandes klar zu p... hubu.de/?p=319447 | #fall #fernandes #merz #stellungnahme #hubu

  25. #Stellungnahme unseres Dachverbandes BI Deutschland: #Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek (#DNB) in Leipzig wird geprüft. Der BIB unterstützt diese Stellungnahme ausdrücklich! bib-info.de/standpunkte/stellu

  26. Gefährliche Offensive

    Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit

    Bundespolizei und BKA sollen bei Angriffen auf IT-Systeme in manchen Fällen zurückhacken und infizierte Systeme ausschalten dürfen, wünscht sich das Innenministerium. Fachleute warnen vor Kollateralschäden und Eingriffen, die eigentlich eine Grundgesetzdebatte bräuchten.

    Unbekannte haben IT-Systeme des Arbeiter-Samariter-Bunds im Saarland angegriffen und sich Zugriff auf Daten von Beschäftigten und Kund:innen verschafft. Der Ex-BND-Vizepräsident ist auf eine Phishing-Attacke über einen Messenger reingefallen. Böswillige Hacker:innen erpressen eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen in Essen. Das sind nur drei von unzähligen Meldungen über IT-Sicherheitsvorfälle der letzten Wochen. Das Problem scheint bodenlos und in Deutschland gibt es eine unübersichtliche Landschaft an Behörden, Organisationen und Gesetzen, die dabei helfen sollen, es in den Griff zu bekommen.

    Nun soll ein weiteres Gesetz dazukommen, das „Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit“. Ende Februar veröffentlichte das Bundesinnenministerium dazu einen Referentenentwurf, der Vorschriften für Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ändern und ihnen mehr Befugnisse geben soll. Dabei markiert der Gesetzentwurf eine Abkehr vom Grundsatz, dass der beste Schutz vor Angriffen auf IT-Systeme in der Prävention und Stärkung von Resilienz liegt.

    Von der Abwehr zum Angriff

    „Gegen groß angelegte Cyberangriffe mit großem Schadenspotential“ böten präventive Maßnahmen in eigenen IT-Systeme keinen „hinreichenden Schutz“, heißt es in der Problembeschreibung. Daher müsse es „ergänzend Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Cyberangriffe“ geben. Das heißt: Bundespolizei, BKA und BSI sollen künftig in IT-Systeme eingreifen dürfen, um sie etwa abzuschalten, Datenverkehr zu verändern oder sogar Daten zu löschen.

    Das BKA würde dem Entwurf zufolge die Aufgabe bekommen, Gefahren für IT-Sicherheit „bei internationaler Zusammenarbeit oder außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ abzuwehren. Liegt eine solche Gefahr vor, soll das BKA unter anderem Datenverkehr umleiten oder blockieren dürfen sowie Daten auf einem IT-System „erheben, löschen oder verändern“ können.

    Es soll also „zurückhacken“, was unter dem Begriff „Hackback“ bekannt ist. Das gilt in bestimmten Fällen selbst für privat genutzte IT-Systeme, beispielsweise wenn es um Gefahren geht, die für „die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme einer großen Anzahl von Personen“ relevant sind.

    Die Eingriffsbefugnisse sind so formuliert, dass sie sich nicht nur gegen IT-Systeme richten, von denen Angriffe ausgehen, sondern auch gegen Opfersysteme. Das können gekaperte Router im Heimnetzsein, die von Angreifer:innen für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Ähnliche Regeln sind analog für die Bundespolizei in deren Aufgabenbereich vorgesehen.

    IT-Sicherheitsfachleute kritisieren diese Befugnis scharf. Sven Herpig, Leiter für Cybersicherheitspolitik und Resilienz beim Policy-Institut interface, schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Auch wenn für Eingriffe in private Systeme zusätzliche gerichtliche Hürden vorgesehen sind, wird der Anwendungsbereich strukturell weit gezogen. Die Darstellung als bloße Detailkorrektur verkennt damit die qualitative Erweiterung staatlicher Eingriffsbefugnisse im digitalen Raum.“ Herpigs Auffassung nach müsste wegen der „Intensität der vorgesehenen Maßnahmen und ihrer potenziellen Reichweite“ die Frage gestellt werden, ob es dafür nicht eine „offene verfassungsrechtliche Grundsatzdebatte – einschließlich der Frage nach einer Grundgesetzänderung“ geben müsse.

    Warnung vor Kollateralschäden

    Die Arbeitsgruppe KRITIS, die sich insbesondere mit der Sicherheit Kritischer Infrastrukturen wie Energieversorgern oder Transportunternehmen befasst, warnt in einer Stellungnahme vor möglichen Folgeschäden. Auch Betreiber Kritischer Infrastrukturen und Behörden könnten ohne ihr Wissen von Angreifern instrumentalisiert werden und wären damit entsprechende Opfersysteme, in die Bundespolizei oder BKA eingreifen könnten.

    „Dies würde ohne Wissen des Betreibers geschehen. Die Behörden hätten dabei sogar die Befugnis, Daten zu verändern oder zu löschen“, schreibt die AG KRITIS. „Ein nicht abgestimmter Eingriff in Konfigurationsdaten, Systemparameter oder Netzwerkverbindungen kann dort unmittelbare Betriebsstörungen auslösen und bis zum Versorgungsausfall für die Bevölkerung führen.“ Auf dieses Risiko gehe der Entwurf nicht ein. Neben Kollateralschäden gehört zur Kritik der offensiven Abwehr von Angriffen, dass Sicherheitslücken offengelassen werden könnten, um im Zweifel Angreifer darüber zu schlagen – was wiederum IT-Systeme für alle unsicherer macht. Ein klar geregeltes Schwachstellenmanagement, das zur konsequenten Schließung der Lücken verpflichtet, fehlt weiterhin.

    Die AG KRITIS kritisiert zusätzlich, dass das BKA überhaupt eine Zuständigkeit für Cyberangriffe bekommt. Gemäß dem Grundgesetz ist Gefahrenabwehr prinzipiell Sache der Länder, das BKA ist hingegen etwa bei internationalem Terrorismus oder Verbrechen zuständig. Dass es nun auch bei Cyberangriffen von „außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ tätig werden soll, sei „verfassungsrechtlich in mehrfacher Hinsicht fragwürdig“. Der Begriff sei unbestimmt und biete einen „unkontrollierbaren Beurteilungsspielraum“.

    Wie bereits Herpig von interface regt die AG KRITIS an, dass der Weg einer Verfassungsänderung geboten sei, wenn es bei Angriffen auf IT-Systeme Bundesregelungen brauche. Eine Haltung, die von Staatsrechtlern geteilt wird.

    Neben den Polizeien soll künftig auch das BSI neue Kompetenzen bekommen. Bislang durfte das Bundesamt etwa bei Vorfällen in der Bundesverwaltung helfen, um einen Schaden zu bewältigen und Systeme wiederherzustellen. Nun soll es bereits dann zu Hilfe gerufen werden können, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung vorliegen. Das heißt beispielsweise: wenn erkannt wird, dass ein Angriff vorbereitet werden könnte, indem Systeme ausgeforscht werden. Ebenso soll es Dienstleistern wie Domain-Registrierungsstellen anordnen können, Einträge umzuleiten.

    Massiver Personalaufwuchs bei BKA und Bundespolizei

    Neben den Befugniserweiterungen für die drei Behörden ist der Teil des Gesetzentwurfs bemerkenswert, der keine existierenden Gesetze ändert, sondern den personellen Aufwand für die Änderungen einschätzt. Allein im BKA sollen 264 Personen für die Umsetzung benötigt werden, in der Bundespolizei schätzt das Innenministerium, dass 90 und im BSI 21 neue Stellen bis zum Jahr 2030 anfallen.

    Herpig sieht den massiven Stellenaufbau bei BKA und Bundespolizei „für hochinvasive, personalintensive und nur in Einzelfällen benötigte aktive Abwehrmaßnahmen“ kritisch. „Dies steht im Widerspruch zu politischen Versprechen von Bürokratieabbau und Ausgabendisziplin“, so der Experte für IT-Sicherheit. Er verweist dabei auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs aus dem Sommer 2025. Der bemängelte, dass die IT des Bundes selbst „nicht auf die aktuellen Bedrohungen vorbereitet“ sei, es Mängel bei Detektion und Resilienz gäbe und sich die Cybersicherheitsarchitektur „durch einen Dschungel von Institutionen und Zuständigkeiten“ auszeichne.

    Für Herpig ist das „ein klarer Hinweis darauf, dass die Priorität auf die Stärkung dauerhafter Schutz- und Früherkennungsstrukturen liegen sollte, statt auf den Ausbau einmalig einsetzbarer Einsatzapparate“.

    Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  27. EmK distanziert sich von politischer Vereinnahmung
    Die Evangelisch-methodistische Kirche weist eine Vereinnahmung durch die AfD zurück und tritt für die Würde aller Menschen ein.
    emk.de/meldung/emk-distanziert
    #EmK #Methodisten #Stellungnahme

  28. Die Arbeitsgemeinschaft der Bibliotheken und Dokumentationsstellen der Ost-, Ostmittel- und Südosteuropaforschung (#ABDOS) e.V. hat eine #Stellungnahme zur Situation der National- und Universitätsbibliothek Bosnien und Herzegowinas (#NUBBiH) veröffentlicht. Den vollständigen Text in deutscher, englischer und bosnischer Sprache finden Sie hier 👉 abdos.de/stellungnahme-nubihh/

    #BosnienUndHerzegowina #BiH #Nationalbibliothek

  29. „Deutsche Stellungnahme:

    Stellungnahme

    Mimimi mimimi.

    .

    Grundsätzlich sehen wir natürlich, dass es da in anderen Ländern Lösungen gibt, aber man muss auch sagen: Unsere Leute sind das so nicht gewohnt. Da jetzt einfach was Neues einzuführen, das wäre schon schwierig. Viele Kolleginnen und Kollegen haben sich gerade erst an die aktuellen Systeme gewöhnt. Manche auch noch nicht ganz. […]

    https://gutezitate.net/deutsche-stellungnahme-kein-open-source/
  30. Der Versuchsreaktor in Wannsee wird rückgebaut. Berliner*innen können dazu eine Stellungnahme abgeben. Der BUND stellt dazu ein online-tool dazu bereit. bund-projekte.de/einwendungen/

    Bitte nehmen Sie teil und fordern eine saubere Entsorgungspraxis als Beitrag für einen möglichst sicheren Umgang mit dem strahlenden Erbe des Nuklearzeitalters.

    #atommüll #atomreaktor #rückbau #wannsee #stellungnahme #onlinetool

  31. Die #VVNBdA verurteilt den völkerrechtswidrigen US-Angriff auf #Venezuela.

    Hinweis: Die #Stellungnahme wurde erstellt vor Bekanntwerden der Verhaftung Präsident Maduros.

    vvn-bda.de/vvn-bda-verurteilt-

  32. Das Physik Journal für Dezember 2025 ist da! 📖

    Im neuen Physik Journal wird unter anderem über die Arbeitsmarktlage für Physiker:innen in Deutschland berichtet sowie über die Rolle der Kohlendioxidentnahme an Land mit Blick auf den Klimaschutz und über die Didaktik der Quantenphysik.

    ▶️Jetzt für DPG-Mitglieder zugänglich: pro-physik.de/zeitschriften/ph

    #DPG #DPGPhysik #Physik #PhysikJournal #Zeitschrift #Tropfen #Stellungnahme #Nobelpreis #Quantenjahr #Arbeitsmarkt #Klima

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