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Europarechts- und verfassungswidrig: Schwarz-Rot soll Pläne für biometrische Internetfahndung zurückziehen
Die Pläne, im Internet mit Biometrie nach jedweder Person zu suchen, verstoßen laut AlgorithmWatch gegen Europarecht und die Verfassung. Sie seien so unverhältnismäßig, dass man sie nicht verbessern, sondern nur zurückziehen könne.
Die Pläne der Bundesregierung, die digitalen Ermittlungsbefugnisse von Sicherheitsbehörden auszuweiten, sind nach Meinung der Organisation AlgorithmWatcheuroparechtswidrig und stehen im Konflikt mit verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und datenschutzrechtlichen Grundsätzen.
Dabei kommt AlgorithmWatch – wie auch schon zuvor die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) – zu dem Schluss, dass man dieses Gesetz nicht mit ein paar Änderungen verbessern könnte. Die verfassungs- und menschenrechtliche Unverhältnismäßigkeit lasse „ausschließlich die Empfehlung zu, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen“, so die Zusammenfassung der Stellungnahme zum Gesetz (PDF).
„Flächendeckende Verfolgung aller Menschen im digitalen Raum“
Die schwarz-rote Koalition plant in ihrem „Sicherheitspaket“ einerseits eine biometrische Massenfahndung im Internet zu erlauben sowie andererseits die Zusammenführung und Auswertung polizeilicher Daten mittels automatisierter Datenbankanalyse. Die Stellungnahme der Nichtregierungsorganisation fokussiert sich auf die biometrische Fahndung.
Diese biometrische Internetfahndung sieht die NGO sehr kritisch:
Der biometrische Abgleich ermöglicht die Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum und im Internet auf Basis biometrischer Merkmale und schafft somit die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfolgung aller Menschen im (digitalen) öffentlichen Raum.
Laut AlgorithmWatch berührt die Überwachungsmaßnahme zwangsläufig die Grundrechte aller Menschen, sie sei weder erforderlich noch verhältnismäßig. Betroffen seien dabei insbesondere die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und freie Meinungsäußerung.
Rückschlüsse auf politische Einstellungen
Die NGO kritisiert, dass die Maßnahme heimlich erfolgt und eine extrem hohe Streubreite hat: Es seien einfach alle Menschen betroffen, deren Gesichtsbilder im Internet zu finden sind. Das ist heute ein großer Teil der Bevölkerung. Zudem gebe es erhebliche Diskriminierungsrisiken, wenn sensible Daten erfasst und verarbeitet werden, wie Aufnahmen von Demonstrationen, Parteiveranstaltungen, Pride-Events, Gewerkschaftskundgebungen oder Gottesdiensten. Solche Aufnahmen lassen Rückschlüsse zu auf politische Haltungen, Parteizugehörigkeit, sexuelle oder religiöse Einstellungen.
Darüber hinaus könnten durch die biometrische Internetfahndung auch Bilder aus dem Kernbereich privater Lebensführung ausgewertet werden wie etwa Kindergeburtstage oder private Familienfeiern. Dieser Kernbereich ist verfassungsrechtlich besonders geschützt. Die öffentliche Verfügbarkeit der Daten, die für einen Abgleich herangezogen werden, ändere nichts daran, dass Schutzbereiche der Grundrechte berührt sind.
In der Stellungnahme verweist AlgorithmWatch darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bei Kfz-Kennzeichen, die deutlich weniger sensibel als biometrische Merkmale seien, hohe verfassungsrechtliche Anforderungen aufgestellt habe.
Auch seien die Anforderungen für die geplante massenhafte Verarbeitung biometrischer Daten zu unspezifisch sowie die Einsatzzwecke und Tatbestandsmerkmale zu breit und nicht gewichtig genug, als dass eine grundrechtskonforme Anwendung realistisch erscheine. Hier verweist die Organisation auf den Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO , der regelmäßig erweitert und angepasst werde und sich deshalb nicht zur klaren Begrenzung der Maßnahmen auf schwerwiegende Straftaten eigne. Diese Kritik hatte auch die GFF geäußert.
Technische Ausgestaltung unklar
Der Gesetzentwurf lege außerdem „völlig unzureichend“ dar, wie die Überwachungsmaßnahme technisch vonstattengehen soll. Einerseits sollen die die im Rahmen des biometrischen Abgleichs erhobenen und verarbeiteten Daten nach dessen Durchführung „unverzüglich” gelöscht werden, auf der anderen Seite bleibe der Gesetzentwurf schuldig, wie die Sache technisch funktionieren soll.
Klar ist: Für einen biometrischen Abgleich braucht es eine Datenbank, die mit einem gesuchten Bild verglichen werden muss. Bisherige Systeme von privaten Firmen zur Gesichtssuche im Internet wie beispielsweise PimEyes funktionieren so, dass sie meist illegal alle möglichen Gesichtsbilder aus dem Internet sammeln, auswerten und die biometrischen Merkmale sowie die Fundstellen und Metadaten und Zusatzinformationen dieser Bilder in einer Datenbank hinterlegen. Suche ich nun nach einem Gesicht, werden die biometrischen Merkmale dieses Gesichts mit den in der Datenbank hinterlegten Daten abgeglichen – und die jeweiligen Ergebnisse ausgespuckt.
Ein durch AlgorithmWatch beauftragtes Gutachten hat festgestellt, dass ein biometrischer Abgleich zwischen Bildern gesuchter Personen und im Internet verfügbaren Fotos ohne Verwendung einer Datenbank nicht sinnvoll umsetzbar ist. Für die NGO ist damit klar, dass das Vorhaben verboten ist, weil die KI-Verordnung der EU eine mittels Künstlicher Intelligenz erstellte Gesichterdatenbank verbieten würde.
Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt allerdings zu einem leicht anderen Schluss. Demnach verbiete die KI-Verordnung nicht den Aufbau einer Datenbank, sondern nur das „ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern mittels KI […], da es die Privatsphäre und den Datenschutz der Betroffenen erheblich beeinträchtigt und das Gefühl ständiger Überwachung erzeugt“.
Das in der KI-Verordnung festgelegte Verbot gelte demnach nur dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden die Datenbanken mit Hilfe von KI-Systemen erstellen. Werden dafür keine solchen Systeme verwendet, greife die Verordnung nicht. Genau dieses Schlupfloch könnte die Bundesregierung nutzen wollen, sie lässt aber offen, wie das technisch funktionieren soll.
Auslagerung an Private als Schlupfloch?
AlgorithmWatch kritisiert, dass der Gesetzentwurf eine Art Auslagerungsbefugnis enthalte, für den Fall, dass Polizei- und Strafverfolgungsbehörden den Abgleich technisch nicht selbst durchführen können. Sie erlaubt ausdrücklich eine Übermittlung von Daten zum Zweck eines biometrischen Abgleichs an öffentliche Stellen und private Anbieter sowohl im Inland als auch im Ausland sowie innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union.
Auch das könnte ein Schlupfloch sein. Die NGO sagt dazu: „Eine Erlaubnis für solch eine Auslagerung des biometrischen Abgleichs ins (Nicht-EU-)Ausland führt sämtliche durch die Gesetzestexte eingeführten Beschränkungen ad absurdum.“ Damit würde der in den Gesetzentwürfen beschriebene Vorgang des Löschens aller verarbeiteten Daten nach jeder einzelnen Suchanfrage zur theoretischen Fassade, heißt es in der Stellungnahme. „Aus diesem Grund, so die Vermutung, wird auf die Übermittlung von Daten an Dritte verwiesen, welche den Abgleich im Auftrag deutscher Behörden durchführen würden. Ins Spiel kommen könnten dann solche Anbieter wie PimEyes oder Clearview AI.
Der Staat dürfe aber, so die Stellungnahme, selbst keine rechtswidrigen Angebote Dritter nutzen. „Ein Delegieren der Umsetzung ins Ausland stellt entsprechend keine europa- und grundrechtskonforme Lösung dar.“ Dazu komme, dass derart schwerwiegende Grundrechtseingriffe nicht an private Unternehmen oder öffentliche Stellen in Drittstaaten ausgelagert werden dürften.
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Neu-Abstimmung im EU-Parlament: Konservative scheitern mit Verfahrenstrick bei freiwilliger Chatkontrolle
Die Konservativen wollten ein grundrechtsfreundliches Votum des EU-Parlaments mit einer Neu-Abstimmung aushebeln. Das hat nicht funktioniert. Die Folge des Manövers: Die Chatkontrolle 1.0 wird vorerst nicht verlängert und Anfang April auslaufen. Da ein solcher Vorgang sehr selten ist, bleiben viele Fragen offen.
Das EU-Parlament hat mit breiter Mehrheit eine Vorlage der EU-Kommission für die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle abgelehnt. Die konservative EVP-Fraktion hatte in einem ungewöhnlichen parlamentarischen Verfahren eine erneute Abstimmung über das Thema erzwungen – und ist damit nun gescheitert.
Das ganze Verfahren war umstritten. Die Konservativen im Europa-Parlament hatten nach einem grundrechtsfreundlichen Abstimmungsergebnis eine neuerliche Abstimmung angesetzt und dabei die Regeln des Europaparlaments aufs Äußerste ausgereizt. Zuvor hatte das Parlament am 11. März eine Abkehr von der anlasslosen Massenüberwachung bei der Chatkontrolle 1.0 beschlossen und Maßnahmen nur noch auf Verdacht erlaubt. Daraufhin hatte der Rat der EU die Trilog-Verhandlungen zum Thema sehenden Augen scheitern lassen, wie eingestufte Protokolle, die netzpolitik.org veröffentlicht hat, belegen.
In der heutigen Abstimmung wurden die Änderungsanträge 29 (Ratsposition, eingereicht durch EVP), 34 (Beschränkung auf bekanntes Material) und 36 (Schutz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) vom Parlament angenommen, der Vorschlag der EU-Kommission scheiterte jedoch deutlich.
Da eine erneute Abstimmung ein sehr seltenes Phänomen ist, ist nun unklar, ob es in dieser Sache zu erneuten Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission kommt. Sicher ist in jedem Fall, dass die erste Lesung damit abgeschlossen ist und die freiwillige Chatkontrolle 1.0 Anfang April ausläuft, weil sie ohne gesetzliche Grundlage nicht weitergeführt werden kann.
„Druck, Schmutz und Fake-Behauptungen“
Vor der Abstimmung hatte sich die verantwortliche sozialdemokratische Abgeordnete Birgit Sippel mit deutlichen Worten an das Parlament gewendet. Das Parlament habe vor zwei Wochen mit breiter Mehrheit eine Position abgestimmt, die Verantwortung für Kinder und Grundrechte gleichermaßen annehme.
Mit dieser Position sei das Parlament in die Trilog-Verhandlungen gegangen, wo der Rat sich einer Auseinandersetzung entzogen habe, ja „nicht am Verhandlungstisch angekommen“ sei. Sie kritisierte auch, wie im Vorfeld der Neu-Abstimmung Druck aufgebaut und mit Schmutz und Fake-Behauptungen“ geworfen worden sei.
Im Vorfeld der heutigen Abstimmung hatte sich sogar Bundeskanzler Merz im Bundestag für eine anlasslose Chatkontrolle stark gemacht, mehrere EU-Kommissare mahnten in einem Schreiben an die EU-Abgeordneten, das Politico zuerst im Original veröffentlichte, für anlasslose Überwachung zu stimmen.
In einer Pressemitteilung kurz vor der Abstimmung hatte die EVP die Sozialdemokratische Fraktion aufgefordert, für ihren Vorschlag zu stimmen, weil sonst die EU angeblich ihre Fähigkeit zur wirksamen Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet verlieren würde.
Grüne kritisieren Verfahrenstricks
Markéta Gregorová, die Schattenberichterstatterin der Fraktion der Grünen/EFA kommentierte in einer Pressemitteilung die Neu-Abstimmung kritisch, sie schade der Glaubwürdigkeit des Parlaments. „Die EVP nutzt Verfahrenstricks, um einen Standpunkt wieder aufzugreifen, auf den sich das Parlament bereits geeinigt hatte.“ Nachdem die Gespräche mit dem Rat gescheitert waren, hätte das Dossier von der Tagesordnung gestrichen werden müssen, so Gregorová weiter. Dieser Antrag war aber abgelehnt worden.
„Stattdessen haben die Konservativen es in seiner ursprünglichen Form wieder auf die Tagesordnung gesetzt, um die Änderungsanträge des Parlaments zu umgehen und die wahllose Massenüberwachung im Spiel zu halten.“ Gregorová sieht den Vorgang als „gefährliches Signal“, dass demokratische Entscheidungen rückgängig gemacht werden können, wenn Regierungen einfach lange genug warten.
Vorbote für die permanente Chatkontrolle?
Die Chatkontrolle 1.0 ist eine Übergangsregelung, die seit 2021 in Kraft ist und Anfang April ausläuft. Sie regelt, dass Plattformen und Internet-Anbieter auf freiwilliger Basis entgegen der EU-Privacy-Richtlinie Inhalte und Kommunikation nach Bildern von sogenanntem Kindesmissbrauch (CSAM) scannen dürfen.
Ungleich wichtiger ist die CSA-Verordnung, welche auch die verpflichtende Chatkontrolle 2.0 enthalten könnte, über die seit vier Jahren gestritten wird. Durch ein eingestuftes Ratsprotokoll vom 13. März, das wir im Volltext veröffentlicht haben, wurde deutlich, dass die EU-Mitgliedstaaten Kompromisse bei der temporären freiwilligen Chatkontrolle 1.0 offenbar als eine Art Vorentscheidung für die weitaus wichtigeren Verhandlungen zur CSA-Verordnung und damit für eine permanente Regelung (Chatkontrolle 2.0) sehen.
Knackpunkt bei der CSA-Verordnung ist die verpflichtende Chatkontrolle. Der EU-Kommission möchte, dass dabei auch verschlüsselte Kommunikationen durchleuchtet werden. Das Parlament hat dies bisher abgelehnt und Maßnahmen nur auf Verdacht gefordert. Auch im EU-Rat hat die anlasslose Chatkontrolle bislang keine qualifizierte Mehrheit gefunden. Die drei Institutionen sind derzeit im Trilog und verhandeln über die Verordnung.
Für die Chatkontrolle nach Wunsch der EU-Kommission wäre Technologie namens Client-Side-Scanning nötig, welche vor der Verschlüsselung Inhalte auf dem Handy oder Computer scannt. Wäre diese Technologie einmal eingeführt, ist verschlüsselte Kommunikation wertlos, weil die Inhalte schon vor dieser angeschaut werden könnten. Es wäre das Ende der privaten und vertraulichen Kommunikation. Wir haben zusammengestellt, warum dies für uns alle gefährlich ist.
„Gier nach anlassloser Massenüberwachung war zu groß“
Konstantin Macher vom Verein Digitale Gesellschaft kommentiert die Abstimmung gegenüber netzpolitik.org: „Rat und Konservative haben mit ihren politischen Tricksereien das Scheitern der Verhandlungen zu verantworten. Damit haben sie unabsichtlich die Chatkontrolle-Massenüberwachung beendet. Zielgerichtete Maßnahmen wären möglich gewesen – aber ihre Gier nach anlassloser Massenüberwachung war zu groß.“
Das Ergebnis sei „eine Klatsche“ für die Europäische Kommission. Diese habe die Abgeordneten von Anfang an nicht ernst genommen und ihre gesetzlichen Pflichten zur Evaluation der Ausnahmeregelung nicht erfüllt.
„Mitgliedstaaten zeigten keinerlei Flexibilität“
Die Konservativen (EVP) werfen in einer Pressemitteilung nun den Sozialdemokraten vor, sie seien schuld daran, dass Kinder nun ungeschützt seien. Die Sozialdemokratin Birgit Sippel hingegen schreibt in einer Pressemitteilung, dass die Verhandlungen zwischen den Institutionen zuletzt „aufgrund der mangelnden Flexibilität der Mitgliedstaaten“ gescheitert seien. Das Parlament lasse sich nicht vom Co-Gesetzgeber zum Ja-Sager degradieren. Die Konservativen seien in ihrer Rolle als fügiger Erfüllungsgehilfe des Rates gescheitert.
Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit seien Kompromisse nötig, so Sippel: „Wir waren dazu bereit, die Verhandler von Seiten der Mitgliedstaaten zeigten jedoch keinerlei Flexibilität. Sie sind es, die die Gespräche ohne Ergebnis beendet haben und nun in Kauf nehmen, dass die Interim-Verordnung nicht verlängert wird.“
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Aktivitäten des NDB für verfassungs- und menschenrechtswidrig eingestuft hat, fordert der Bundesrat eigentlich das Gegenteil vom Gerichtsurteil: Noch mehr Überwaching für noch mehr Menschen.
#NDB #Überwachung #AnlassloseMassenüberwachung
https://www.watson.ch/digital/schweiz/387847994-bundesrat-will-mehr-ueberwachung-durch-geheimdienst-und-stoesst-auf-kritik -
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Aktivitäten des NDB für verfassungs- und menschenrechtswidrig eingestuft hat, fordert der Bundesrat eigentlich das Gegenteil vom Gerichtsurteil: Noch mehr Überwaching für noch mehr Menschen.
#NDB #Überwachung #AnlassloseMassenüberwachung
https://www.watson.ch/digital/schweiz/387847994-bundesrat-will-mehr-ueberwachung-durch-geheimdienst-und-stoesst-auf-kritik -
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Aktivitäten des NDB für verfassungs- und menschenrechtswidrig eingestuft hat, fordert der Bundesrat eigentlich das Gegenteil vom Gerichtsurteil: Noch mehr Überwaching für noch mehr Menschen.
#NDB #Überwachung #AnlassloseMassenüberwachung
https://www.watson.ch/digital/schweiz/387847994-bundesrat-will-mehr-ueberwachung-durch-geheimdienst-und-stoesst-auf-kritik -
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Aktivitäten des NDB für verfassungs- und menschenrechtswidrig eingestuft hat, fordert der Bundesrat eigentlich das Gegenteil vom Gerichtsurteil: Noch mehr Überwaching für noch mehr Menschen.
#NDB #Überwachung #AnlassloseMassenüberwachung
https://www.watson.ch/digital/schweiz/387847994-bundesrat-will-mehr-ueberwachung-durch-geheimdienst-und-stoesst-auf-kritik -
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Aktivitäten des NDB für verfassungs- und menschenrechtswidrig eingestuft hat, fordert der Bundesrat eigentlich das Gegenteil vom Gerichtsurteil: Noch mehr Überwaching für noch mehr Menschen.
#NDB #Überwachung #AnlassloseMassenüberwachung
https://www.watson.ch/digital/schweiz/387847994-bundesrat-will-mehr-ueberwachung-durch-geheimdienst-und-stoesst-auf-kritik -
Das @freiheitsfoo hat sich die mediale Seite der #Vorratsdatenspeicherung angeschaut. Wie reden interessierte Politiker:innen aber auch Medien über diese #anlassloseMassenüberwachung? Eine unerfreuliche aber notwendige Lektüre. https://freiheitsfoo.de/2025/12/23/vds-weihnachtsgeschenk-2025-fiedler-interview/
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@wissbert Der Staat sammelt...
So viele [Daten] wie nötig... Naaaaja...
Und so viele [Daten] wie gesetzlich erlaubt... Naaaaaaaaaajaaaaaaa...
Wurde ja beides bereits gezeigt, dass das nicht stimmt. Und im aktuellen Überwachungswahn ist der toot gerade eher ne Wunschvorstellung als Realität
#Uberwachung #Datenschutz #nocducsu #totalueberwachung
#unplugtrump #rechtsruckstoppen #anlasslosemassenuberwachung #Vorratsdatenspeicherung -
@wissbert Der Staat sammelt...
So viele [Daten] wie nötig... Naaaaja...
Und so viele [Daten] wie gesetzlich erlaubt... Naaaaaaaaaajaaaaaaa...
Wurde ja beides bereits gezeigt, dass das nicht stimmt. Und im aktuellen Überwachungswahn ist der toot gerade eher ne Wunschvorstellung als Realität
#Uberwachung #Datenschutz #nocducsu #totalueberwachung
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@wissbert Der Staat sammelt...
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Wurde ja beides bereits gezeigt, dass das nicht stimmt. Und im aktuellen Überwachungswahn ist der toot gerade eher ne Wunschvorstellung als Realität
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@wissbert Der Staat sammelt...
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@wissbert Der Staat sammelt...
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Wurde ja beides bereits gezeigt, dass das nicht stimmt. Und im aktuellen Überwachungswahn ist der toot gerade eher ne Wunschvorstellung als Realität
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Chatkontrolle: Kein Nachweis, dass Massen-Scans verhältnismäßig sind
Die EU-Kommission veröffentlicht ihre Evaluierung der freiwilligen Chatkontrolle. Doch sie kann weiterhin nur unvollständiges Datenmaterial sammeln und scheitert daran, zu beweisen, dass freiwillige Massen-Scans verhältnismäßig sind.
Heimlich, still und leise hat die EU-Kommission nun doch ihren Bericht zur freiwilligen Chatkontrolle veröffentlicht. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet, um die Verhältnismäßigkeit der freiwilligen Massen-Scans zu untersuchen.
Seit Anfang September stand der Bericht bereits aus. Die EU-Kommission zögerte ihn monatelang hinaus und veröffentlichte ihn dann genau am Tag nach der Einigung zur Chatkontrolle im EU-Rat.
Der Kommissionsbericht kann auch nach mehreren Monaten Verzögerung wieder keine ausreichenden Fakten und Statistiken liefern, um ein Urteil über die Verhältnismäßigkeit der freiwilligen Chatkontrolle zu treffen. Die aufgelisteten Zahlen von Dienste-Anbietern und Mitgliedstaaten sind nach wie vor unvollständig und nicht hinreichend. Die EU-Kommission schlussfolgert daher zur Verhältnismäßigkeit: „Die verfügbaren Daten reichen nicht aus, um diese Frage eindeutig zu beantworten.“
Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft kommt in der Frage die Verhältnismäßigkeit zu dem Ergebnis: „Es gibt auch über vier Jahre nach dem ersten Beschluss zur freiwilligen Chatkontrolle keine Evidenz, dass diese Form der Massenüberwachung funktionieren würde. Die freiwillige Chatkontrolle ist ein massiver Grundrechtseingriff, dessen Verhältnismäßigkeit nicht nachgewiesen werden kann. Sie ist unverhältnismäßig.“
Kommentieren oder Einordnen will die EU-Kommission selbst ihren Bericht offenbar nicht. Auf Nachfrage von netzpolitik.org sagte eine Sprecherin, dass „keine weitere Kommunikation“ zu dem Bericht geplant sei. Angesichts der Tatsache, dass die Chatkontrolle zumindest in einigen EU-Ländern ein breit diskutiertes Thema ist und von Experten und aus der Wissenschaft jahrelang sehr kritisch bewertet wurde, überrascht die Funkstille.
Freiwillige Chatkontrolle nur als Ausnahme erlaubt
Die freiwillige Chatkontrolle ist kaum weniger umstritten als der verpflichtende anlasslose Zwang zum Scannen, über den drei Jahre verhandelt wurde. Denn in Europa muss die Vertraulichkeit der Kommunikation von den Mitgliedstaaten sichergestellt werden. So schreibt es die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation schon seit 2002 vor.
Es ist also in Europa grundsätzlich nicht erlaubt, massenhaft Inhalte von Nachrichten freiwillig zu durchleuchten. Denn derartige Grundrechtseingriffe müssten gesetzlich geregelt werden. Doch das bisherige freiwillige Scannen beruht auf keiner expliziten Rechtsgrundlage und wäre damit schlicht rechtswidrig. Allerdings besteht seit 2021 eine vorübergehende Ausnahme, die nochmal verlängert wurde. Diese temporäre Ausnahme endet im April 2026.
Weil auch nach Jahren des Bestehens dieser Ausnahmeregelung keine wirksamen Schutzmaßnahmen oder einschränkende Regeln vorgesehen wurden, hat der Europäische Datenschutzbeauftragte, Wojciech Wiewiórowski, die Verlängerung kritisiert. Sie dürfe nicht einfach durchgewunken werden. Wiewiórowski hatte schon zu Beginn der Ausnahmeim Jahr 2021 gewarnt, dass man keinen „Präzedenzfall“ schaffen dürfe.
Die EU-Kommission konnte bisher keinen Nachweis erbringen, dass die „freiwillige“ Massenüberwachung der privaten Kommunikation verhältnismäßig oder auch nur signifikant wirksam wäre. Auch der aktuelle Bericht kann das nicht leisten, wie die Kommission selbst einräumt.
In welchen Größenordnungen wird gescannt?
Dienste-Anbieter haben zwar keine Verpflichtung, massenhaft Inhalte zu scannen. Dennoch führen Konzerne wie Google, Microsoft oder Meta, beispielsweise bei Facebook oder WhatsApp, diese sogenannten CSAM-Scans seit Jahren durch. Sie sollen aufdecken, wenn Nutzer Inhalte verschicken, die sexuellen Kindesmissbrauch (child sexual abuse material, CSAM) zeigen. Genaue Vorschriften, welche Nutzernachrichten wie und wann durchleuchtet werden, macht ihnen dabei niemand.
Nur zwei Dienste-Anbieter übermittelten der EU-Kommission Angaben zur Größenordnung der freiwillig gescannten Bilder und Filme. Microsoft wertete im Jahr 2023 weltweit über 11,7 Milliarden Inhalte und im Jahr 2024 etwas unter 10 Milliarden Inhalte aus. Wie viele dieser gescannten Bilder oder Filme in der EU anfielen, ist dabei nicht spezifiziert.
Im Jahr 2023 wurden im Fall von Microsoft weltweit über 32.000 Inhalte als möglicher CSAM identifiziert, davon über 9.000 aus der EU. Berechnet man aus den milliardenfachen weltweiten Scans den Prozentsatz, kommt man bei 32.000 Inhalten auf 0,0002735 Prozent. Anders ausgedrückt schlagen die Scans bei einem von 365.000 Inhalten an. Für das Jahr 2024 sind weltweit 26.000 CSAM-Inhalte angegeben, davon 5.800 Inhalte in der EU. Das ergibt für 26.000 Inhalte 0,00027083 Prozent.
Bei LinkedIn sind die Zahlen deutlich geringer: Das Unternehmen gab für 2023 den Scan von über 24 Millionen Bildern und über einer Million Filme und für 2024 von über 22 Millionen Bildern und über zwei Millionen Filmen an. In beiden Jahren stammten diese Inhalte aus der EU. Für das Jahr 2023 meldete LinkedIn zwei Bilder (und keinerlei Filme), die Kindesmissbrauch darstellen könnten, und für 2024 dann ein Bild. Berechnet man aus den millionenfachen Scans den Prozentsatz, kommt man im Jahr 2023 auf 0,00000833 Prozent. Die massenhaften Scans brachten sowohl bei Microsoft als auch bei LinkedIn also nur minimale Ergebnisse.
Bei Google hingegen fehlte die Datenbasis, nur die Ergebnisse sind im Bericht hinterlegt: Demnach wurden im Jahr 2023 1.558 Inhalte als möglicher CSAM identifiziert, im Jahr 2024 dann 1.824 Inhalte. Der Konzern dürfte aufgrund seiner populären Dienste bei der Anzahl der Scans in eine ähnliche Größenordnung fallen wie Microsoft. Entsprechend dürften auch hier die Ergebnisse nicht einmal im Promillebereich liegen.
Anders sieht es bei Meta aus, die völlig andere Zahlen melden: Im Jahr 2023 gibt der Konzern 3,6 Millionen Inhalte an, die als möglicher CSAM identifiziert worden sind, die alle in der EU anfielen. Die Millionenzahlen setzen sich im Jahr 2024 fort: 1,5 Millionen Inhalte in der EU sind als möglicher CSAM gemeldet worden.
Diese enorm große Diskrepanz setzt sich bei den Nutzermeldungen an die Dienste-Anbieter fort: Google meldet 297 und 216 Nutzerbeschwerden für die Jahre 2023 und 2024, Meta hingegen 254.500 und 76.900. Wie diese erheblichen Unterschiede in den Größenordnungen zustandekommen, wird nicht erklärt.
Technisch sind die Massen-Scans als fehleranfällig bekannt. Das wird dann gefährlich für Nutzer, wenn Bilder oder Filme einen falschen Verdacht auslösen. Wie häufig das vorkommt, bleibt jedoch unklar. Denn miteinander vergleichbare Falsch-Positiv-Fehlerraten kann der Bericht nicht liefern, so dass die Anzahl von Falschmeldungen und Fehlerquoten vage bleibt. Laut Bundeskriminalamt ist fast die Hälfte der Verdachtsmeldungen aus den Vereinigten Staaten nach deutschem Recht strafrechtlich nicht relevant.
Datenmaterial weiter zu dünn
Schon im Dezember 2023 hatte die EU-Kommission eine Evaluierung der freiwilligen Chatkontrolle versucht. Die Verhältnismäßigkeit zu belegen, gelang ihr damals nicht, weil das Datenmaterial zu dünn war: Man könne keine „endgültigen Schlussfolgerungen ziehen“. Gleichwohl blieb die Ausnahme für die freiwillige Chatkontrolle weiter bestehen.
Die EU-Kommission verweist nun in ihrem Fazit wieder auf die Unzulänglichkeiten des Zahlenmaterials: Die Berichte aus den Mitgliedstaaten würden „nach wie vor ähnliche Probleme wie im ersten Bericht“ zur Chatkontrolle-Ausnahmeregelung aufweisen, nämlich auf nur „unvollständigen und fragmentierten“ Daten beruhen. Es sei daher weiter „nicht möglich, einen umfassenden und zuverlässigen Überblick“ zur Anzahl der gemeldeten Fälle von aufgedeckter sexueller Ausbeutung von Kindern oder zur die Anzahl identifizierter Kinder oder zur Anzahl von verurteilten Tätern zu geben. Die Datenerhebung und Berichterstattung der Mitgliedstaaten habe „nach wie vor erhebliche Mängel“.
Dennoch will die EU-Kommission an der freiwilligen Chatkontrolle festhalten, weil ein „numerischer Maßstab“ angesichts der „Anzahl der geretteten Kinder“ nicht der einzige Anhaltspunkt sein könne. In der Anhörung im EU-Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hatte eine Abgeordnete wissen wollen, wie viele Kinder denn durch freiwillige Massen-Scans gerettet worden wären. Eine Antwort blieb die Kommission schuldig.
Obwohl auch der Bericht wieder keine handfesten Aussagen über tatsächlich gerettete Kinder machen kann, bleibt die Kommission bei der fast wortgleichen Schlussfolgerung wie schon in der ersten Evaluation: Es gebe „keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausnahmeregelung nicht verhältnismäßig ist“. Sie versucht also, den Spieß umzudrehen und damit den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf den Kopf zu stellen.
Es ist keine Kleinigkeit, die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme zu zeigen. Denn Grundrechtseingriffe – erst recht massenhafte – müssen notwendig und verhältnismäßig sein. Das hat die Kommission zu beweisen. Das misslang jedoch anhand der Zahlen.
Stattdessen versucht sie es mit einer Verdrehung der Tatsachen: Die Kommission hat zwar keine ausreichenden Daten, um zu belegen, dass die Chatkontrolle verhältnismäßig ist, aber auch keine Hinweise, dass sie unverhältnismäßig ist. Als würde das als Nachweis genügen. Patrick Breyer, ehemaliger EU-Abgeordneter und Jurist, der sich seit Jahren dem Thema widmet, bezeichnet diese Beweislastumkehr als „juristischen Unsinn“.
Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Haltung und Werte - immerhin ist es wichtig genau zu verstehen, wo Politik und unsere Politiker stehen. Die nächste Wahl kommt bestimmt.
Jeder einzelne Politiker, der anlasslose Massenüberwachung fordert oder fördert, sendet die starke Botschaft, dass er oder sie den Bürgerinnen und Bürgern misstraut und willens ist, sie unter Generalverdacht zu stellen.
Ich jedenfalls wähle keine Leute, die menschen-, freiheits-, und demokratiefeindliche Politik in unserem Land wollen - egal, welche Partei oder Richtung. Versprochen!
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Tja, Herr Hildenbrand, so viel zum Thema "Haltung und Werte". Wenn der Preis für Naturschutz anlasslose Massenüberwachung durch ein hochgefährliches US-Unternehmen sein soll, haben Sie vielleicht ein wenig zu tief ins Klo gegriffen.
Die Grünen BW gerieren sich nun als Steigbügelhalter menschenrechts- und freiheitsfeindlicher Überwachungspolitik. Hab ich verstanden. Aber wir waren gewarnt durch die Endzeit der deutschen Ampelregierung: das panische Einschwenken auf migrationsfeindliche Politik, um sich gegenüber der erstarkenden AfD zu behaupten, führte -o Wunder- zum weiteren Erstarken der AfD. Fischers Fritze in der FritzBox in Berlin macht das gerade auch, und ich fürchte, der hat es auch noch nicht verstanden.
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Bundesregierung ist gegen „anlasslose Chatkontrolle“
Die breite zivilgesellschaftliche Ablehnung der Chatkontrolle und der Protest der letzten Tage haben offenbar Wirkung gezeigt. Die Bundesregierung stimmt auch unter Schwarz-Rot einer anlasslosen Chatkontrolle in der EU nicht zu. Vom Tisch ist das Thema damit noch nicht.
Die Bundesregierung hat sich in der Bundespressekonferenz am Mittwochmittag gegen eine anlasslose Chatkontrolle ausgesprochen. Ein Sprecher der Bundesregierung sagte: „Eine anlasslose Chatkontrolle ist für die Bundesregierung tabu“, sie wolle verschlüsselte Kommunikation „nicht kontrollieren“. Es gehe jetzt darum, die Ratsverhandlungen positiv zu begleiten. Darüber hinaus gebe es keine verkündbare Einigung zum Thema.
Zuvor hatte am Morgen schon Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mitgeteilt: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen.“ Der Staat dürfe Messenger auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft auf verdächtige Inhalte zu scannen.
„Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene nicht zustimmen“, so Hubig. Zwar müsse man im Kampf gegen sogenannte Kinderpornographie auch auf EU-Ebene vorankommen. Dafür setze sie sich ein. „Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte. Darauf habe in den Abstimmungen der Bundesregierung seit Monaten beharrt. Und dabei wird es bleiben.“
Eine Abstimmung über die Chatkontrolle soll eigentlich am 14. Oktober in Brüssel stattfinden. Es zeichnet sich mit der Entscheidung der Bundesregierung ab, dass es keine Mehrheit im EU-Rat für den Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft gibt. Das führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass die Abstimmung von der Tagesordnung des EU-Rates genommen wurde.
„Bundesregierung muss Client-Side-Scanning ausschließen“
Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, warnt jedoch vor zu viel Euphorie. Man müsse die endgültige Position der Bundesregierung abwarten und analysieren, was diese enthalte. Die Phrase „anlassloses Scannen“ habe bereits in der Vergangenheit für Diskussionen gesorgt und könnte als juristischer Taschenspielertrick genutzt werden, um die Technologie des Client-Side-Scannings trotzdem einzubauen – um dann bei einem „Anlass“ scannen zu können.
„Eine Position, die wirklich Grundrechte schützt, muss jegliche Form von Client-Side-Scanning ausschließen und verschlüsselte Kommunikation dezidiert schützen.“ Auch Client-Side-Scanning für besondere Anlässe sorge für ein Schwächen der verschlüsselten Kommunikation, so Eickstädt weiter.
Die Positionierung der Bundesregierung hatte sich schon am Dienstagnachmittag angekündigt. Unionsfraktionsvorsitzender Jens Spahn nahm in einer Pressekonferenz ungefragt zum Thema Chatkontrolle Stellung und sagte: „Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind gegen die anlasslose Kontrolle von Chats. Das wäre so, als würde man vorsorglich mal alle Briefe öffnen und schauen, ob da etwas Verbotenes drin ist. Das geht nicht, das wird es mit uns nicht geben.“ In diesem Statement sagte er auch, dass die Bundestagsfraktion zahlreiche Zuschriften zum Thema erreicht hätten.
Protest wirkt
Das Thema Chatkontrolle hat in den letzten Tagen hohe Wellen geschlagen und ist seit voriger Woche ein politischer Dauerbrenner in sozialen Medien, der viele Menschen mobilisiert hat. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich in den vergangenen Tagen mit Nachdruck gegen die Chatkontrolle positioniert, darunter Amnesty International, Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Kinderschutzbund, aber auch Wirtschaftsverbände wie eco und Bitkom sowie europäische Digital-Unternehmen. Auch Messenger wie Signal, Threema und WhatsApp sind gegen die Chatkontrolle.
Eine Petition gegen die Chatkontrolle hat innerhalb der letzten 48 Stunden fast 300.000 Unterschriften gesammelt. Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ hat für den Donnerstagmorgen eine Kundgebung vor dem Bundesinnenministerium angemeldet, um die Unterschriften zu übergeben.
Seit Jahren reden sich Hunderte von IT-Expertinnen und Sicherheitsforschern, Juristinnen, Datenschützern, Digitalorganisationen, Tech-Unternehmen, Messengern, UN-Vertretern, Kinderschützern, Wächterinnen der Internetstandards und Wissenschaftlerinnen weltweit den Mund gegen die Chatkontrolle fusselig. Eine unglaubliche Breite der Zivilgesellschaft lehnt die Chatkontrolle ab, weil sie die wohl größte und gefährlichste Überwachungsmaschine Europas werden würde.
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Markus Reuter - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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Bundesregierung ist gegen „anlasslose Chatkontrolle“
Die breite zivilgesellschaftliche Ablehnung der Chatkontrolle und der Protest der letzten Tage haben offenbar Wirkung gezeigt. Die Bundesregierung stimmt auch unter Schwarz-Rot einer anlasslosen Chatkontrolle in der EU nicht zu. Vom Tisch ist das Thema damit noch nicht.
Die Bundesregierung hat sich in der Bundespressekonferenz am Mittwochmittag gegen eine anlasslose Chatkontrolle ausgesprochen. Ein Sprecher der Bundesregierung sagte: „Eine anlasslose Chatkontrolle ist für die Bundesregierung tabu“, sie wolle verschlüsselte Kommunikation „nicht kontrollieren“. Es gehe jetzt darum, die Ratsverhandlungen positiv zu begleiten. Darüber hinaus gebe es keine verkündbare Einigung zum Thema.
Zuvor hatte am Morgen schon Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mitgeteilt: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen.“ Der Staat dürfe Messenger auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft auf verdächtige Inhalte zu scannen.
„Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene nicht zustimmen“, so Hubig. Zwar müsse man im Kampf gegen sogenannte Kinderpornographie auch auf EU-Ebene vorankommen. Dafür setze sie sich ein. „Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte. Darauf habe in den Abstimmungen der Bundesregierung seit Monaten beharrt. Und dabei wird es bleiben.“
Eine Abstimmung über die Chatkontrolle soll eigentlich am 14. Oktober in Brüssel stattfinden. Es zeichnet sich mit der Entscheidung der Bundesregierung ab, dass es keine Mehrheit im EU-Rat für den Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft gibt. Das führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass die Abstimmung von der Tagesordnung des EU-Rates genommen wurde.
„Bundesregierung muss Client-Side-Scanning ausschließen“
Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, warnt jedoch vor zu viel Euphorie. Man müsse die endgültige Position der Bundesregierung abwarten und analysieren, was diese enthalte. Die Phrase „anlassloses Scannen“ habe bereits in der Vergangenheit für Diskussionen gesorgt und könnte als juristischer Taschenspielertrick genutzt werden, um die Technologie des Client-Side-Scannings trotzdem einzubauen – um dann bei einem „Anlass“ scannen zu können.
„Eine Position, die wirklich Grundrechte schützt, muss jegliche Form von Client-Side-Scanning ausschließen und verschlüsselte Kommunikation dezidiert schützen.“ Auch Client-Side-Scanning für besondere Anlässe sorge für ein Schwächen der verschlüsselten Kommunikation, so Eickstädt weiter.
Die Positionierung der Bundesregierung hatte sich schon am Dienstagnachmittag angekündigt. Unionsfraktionsvorsitzender Jens Spahn nahm in einer Pressekonferenz ungefragt zum Thema Chatkontrolle Stellung und sagte: „Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind gegen die anlasslose Kontrolle von Chats. Das wäre so, als würde man vorsorglich mal alle Briefe öffnen und schauen, ob da etwas Verbotenes drin ist. Das geht nicht, das wird es mit uns nicht geben.“ In diesem Statement sagte er auch, dass die Bundestagsfraktion zahlreiche Zuschriften zum Thema erreicht hätten.
Protest wirkt
Das Thema Chatkontrolle hat in den letzten Tagen hohe Wellen geschlagen und ist seit voriger Woche ein politischer Dauerbrenner in sozialen Medien, der viele Menschen mobilisiert hat. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich in den vergangenen Tagen mit Nachdruck gegen die Chatkontrolle positioniert, darunter Amnesty International, Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Kinderschutzbund, aber auch Wirtschaftsverbände wie eco und Bitkom sowie europäische Digital-Unternehmen. Auch Messenger wie Signal, Threema und WhatsApp sind gegen die Chatkontrolle.
Eine Petition gegen die Chatkontrolle hat innerhalb der letzten 48 Stunden fast 300.000 Unterschriften gesammelt. Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ hat für den Donnerstagmorgen eine Kundgebung vor dem Bundesinnenministerium angemeldet, um die Unterschriften zu übergeben.
Seit Jahren reden sich Hunderte von IT-Expertinnen und Sicherheitsforschern, Juristinnen, Datenschützern, Digitalorganisationen, Tech-Unternehmen, Messengern, UN-Vertretern, Kinderschützern, Wächterinnen der Internetstandards und Wissenschaftlerinnen weltweit den Mund gegen die Chatkontrolle fusselig. Eine unglaubliche Breite der Zivilgesellschaft lehnt die Chatkontrolle ab, weil sie die wohl größte und gefährlichste Überwachungsmaschine Europas werden würde.
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Bundesregierung ist gegen „anlasslose Chatkontrolle“
Die breite zivilgesellschaftliche Ablehnung der Chatkontrolle und der Protest der letzten Tage haben offenbar Wirkung gezeigt. Die Bundesregierung stimmt auch unter Schwarz-Rot einer anlasslosen Chatkontrolle in der EU nicht zu. Vom Tisch ist das Thema damit noch nicht.
Die Bundesregierung hat sich in der Bundespressekonferenz am Mittwochmittag gegen eine anlasslose Chatkontrolle ausgesprochen. Ein Sprecher der Bundesregierung sagte: „Eine anlasslose Chatkontrolle ist für die Bundesregierung tabu“, sie wolle verschlüsselte Kommunikation „nicht kontrollieren“. Es gehe jetzt darum, die Ratsverhandlungen positiv zu begleiten. Darüber hinaus gebe es keine verkündbare Einigung zum Thema.
Zuvor hatte am Morgen schon Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mitgeteilt: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen.“ Der Staat dürfe Messenger auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft auf verdächtige Inhalte zu scannen.
„Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene nicht zustimmen“, so Hubig. Zwar müsse man im Kampf gegen sogenannte Kinderpornographie auch auf EU-Ebene vorankommen. Dafür setze sie sich ein. „Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte. Darauf habe in den Abstimmungen der Bundesregierung seit Monaten beharrt. Und dabei wird es bleiben.“
Eine Abstimmung über die Chatkontrolle soll eigentlich am 14. Oktober in Brüssel stattfinden. Es zeichnet sich mit der Entscheidung der Bundesregierung ab, dass es keine Mehrheit im EU-Rat für den Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft gibt. Das führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass die Abstimmung von der Tagesordnung des EU-Rates genommen wurde.
„Bundesregierung muss Client-Side-Scanning ausschließen“
Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, warnt jedoch vor zu viel Euphorie. Man müsse die endgültige Position der Bundesregierung abwarten und analysieren, was diese enthalte. Die Phrase „anlassloses Scannen“ habe bereits in der Vergangenheit für Diskussionen gesorgt und könnte als juristischer Taschenspielertrick genutzt werden, um die Technologie des Client-Side-Scannings trotzdem einzubauen – um dann bei einem „Anlass“ scannen zu können.
„Eine Position, die wirklich Grundrechte schützt, muss jegliche Form von Client-Side-Scanning ausschließen und verschlüsselte Kommunikation dezidiert schützen.“ Auch Client-Side-Scanning für besondere Anlässe sorge für ein Schwächen der verschlüsselten Kommunikation, so Eickstädt weiter.
Die Positionierung der Bundesregierung hatte sich schon am Dienstagnachmittag angekündigt. Unionsfraktionsvorsitzender Jens Spahn nahm in einer Pressekonferenz ungefragt zum Thema Chatkontrolle Stellung und sagte: „Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind gegen die anlasslose Kontrolle von Chats. Das wäre so, als würde man vorsorglich mal alle Briefe öffnen und schauen, ob da etwas Verbotenes drin ist. Das geht nicht, das wird es mit uns nicht geben.“ In diesem Statement sagte er auch, dass die Bundestagsfraktion zahlreiche Zuschriften zum Thema erreicht hätten.
Protest wirkt
Das Thema Chatkontrolle hat in den letzten Tagen hohe Wellen geschlagen und ist seit voriger Woche ein politischer Dauerbrenner in sozialen Medien, der viele Menschen mobilisiert hat. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich in den vergangenen Tagen mit Nachdruck gegen die Chatkontrolle positioniert, darunter Amnesty International, Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Kinderschutzbund, aber auch Wirtschaftsverbände wie eco und Bitkom sowie europäische Digital-Unternehmen. Auch Messenger wie Signal, Threema und WhatsApp sind gegen die Chatkontrolle.
Eine Petition gegen die Chatkontrolle hat innerhalb der letzten 48 Stunden fast 300.000 Unterschriften gesammelt. Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ hat für den Donnerstagmorgen eine Kundgebung vor dem Bundesinnenministerium angemeldet, um die Unterschriften zu übergeben.
Seit Jahren reden sich Hunderte von IT-Expertinnen und Sicherheitsforschern, Juristinnen, Datenschützern, Digitalorganisationen, Tech-Unternehmen, Messengern, UN-Vertretern, Kinderschützern, Wächterinnen der Internetstandards und Wissenschaftlerinnen weltweit den Mund gegen die Chatkontrolle fusselig. Eine unglaubliche Breite der Zivilgesellschaft lehnt die Chatkontrolle ab, weil sie die wohl größte und gefährlichste Überwachungsmaschine Europas werden würde.
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Bundesregierung ist gegen „anlasslose Chatkontrolle“
Die breite zivilgesellschaftliche Ablehnung der Chatkontrolle und der Protest der letzten Tage haben offenbar Wirkung gezeigt. Die Bundesregierung stimmt auch unter Schwarz-Rot einer anlasslosen Chatkontrolle in der EU nicht zu. Vom Tisch ist das Thema damit noch nicht.
Die Bundesregierung hat sich in der Bundespressekonferenz am Mittwochmittag gegen eine anlasslose Chatkontrolle ausgesprochen. Ein Sprecher der Bundesregierung sagte: „Eine anlasslose Chatkontrolle ist für die Bundesregierung tabu“, sie wolle verschlüsselte Kommunikation „nicht kontrollieren“. Es gehe jetzt darum, die Ratsverhandlungen positiv zu begleiten. Darüber hinaus gebe es keine verkündbare Einigung zum Thema.
Zuvor hatte am Morgen schon Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mitgeteilt: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen.“ Der Staat dürfe Messenger auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft auf verdächtige Inhalte zu scannen.
„Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene nicht zustimmen“, so Hubig. Zwar müsse man im Kampf gegen sogenannte Kinderpornographie auch auf EU-Ebene vorankommen. Dafür setze sie sich ein. „Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte. Darauf habe in den Abstimmungen der Bundesregierung seit Monaten beharrt. Und dabei wird es bleiben.“
Eine Abstimmung über die Chatkontrolle soll eigentlich am 14. Oktober in Brüssel stattfinden. Es zeichnet sich mit der Entscheidung der Bundesregierung ab, dass es keine Mehrheit im EU-Rat für den Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft gibt. Das führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass die Abstimmung von der Tagesordnung des EU-Rates genommen wurde.
„Bundesregierung muss Client-Side-Scanning ausschließen“
Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, warnt jedoch vor zu viel Euphorie. Man müsse die endgültige Position der Bundesregierung abwarten und analysieren, was diese enthalte. Die Phrase „anlassloses Scannen“ habe bereits in der Vergangenheit für Diskussionen gesorgt und könnte als juristischer Taschenspielertrick genutzt werden, um die Technologie des Client-Side-Scannings trotzdem einzubauen – um dann bei einem „Anlass“ scannen zu können.
„Eine Position, die wirklich Grundrechte schützt, muss jegliche Form von Client-Side-Scanning ausschließen und verschlüsselte Kommunikation dezidiert schützen.“ Auch Client-Side-Scanning für besondere Anlässe sorge für ein Schwächen der verschlüsselten Kommunikation, so Eickstädt weiter.
Die Positionierung der Bundesregierung hatte sich schon am Dienstagnachmittag angekündigt. Unionsfraktionsvorsitzender Jens Spahn nahm in einer Pressekonferenz ungefragt zum Thema Chatkontrolle Stellung und sagte: „Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind gegen die anlasslose Kontrolle von Chats. Das wäre so, als würde man vorsorglich mal alle Briefe öffnen und schauen, ob da etwas Verbotenes drin ist. Das geht nicht, das wird es mit uns nicht geben.“ In diesem Statement sagte er auch, dass die Bundestagsfraktion zahlreiche Zuschriften zum Thema erreicht hätten.
Protest wirkt
Das Thema Chatkontrolle hat in den letzten Tagen hohe Wellen geschlagen und ist seit voriger Woche ein politischer Dauerbrenner in sozialen Medien, der viele Menschen mobilisiert hat. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich in den vergangenen Tagen mit Nachdruck gegen die Chatkontrolle positioniert, darunter Amnesty International, Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Kinderschutzbund, aber auch Wirtschaftsverbände wie eco und Bitkom sowie europäische Digital-Unternehmen. Auch Messenger wie Signal, Threema und WhatsApp sind gegen die Chatkontrolle.
Eine Petition gegen die Chatkontrolle hat innerhalb der letzten 48 Stunden fast 300.000 Unterschriften gesammelt. Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ hat für den Donnerstagmorgen eine Kundgebung vor dem Bundesinnenministerium angemeldet, um die Unterschriften zu übergeben.
Seit Jahren reden sich Hunderte von IT-Expertinnen und Sicherheitsforschern, Juristinnen, Datenschützern, Digitalorganisationen, Tech-Unternehmen, Messengern, UN-Vertretern, Kinderschützern, Wächterinnen der Internetstandards und Wissenschaftlerinnen weltweit den Mund gegen die Chatkontrolle fusselig. Eine unglaubliche Breite der Zivilgesellschaft lehnt die Chatkontrolle ab, weil sie die wohl größte und gefährlichste Überwachungsmaschine Europas werden würde.
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Bundesregierung ist gegen „anlasslose Chatkontrolle“
Die breite zivilgesellschaftliche Ablehnung der Chatkontrolle und der Protest der letzten Tage haben offenbar Wirkung gezeigt. Die Bundesregierung stimmt auch unter Schwarz-Rot einer anlasslosen Chatkontrolle in der EU nicht zu. Vom Tisch ist das Thema damit noch nicht.
Die Bundesregierung hat sich in der Bundespressekonferenz am Mittwochmittag gegen eine anlasslose Chatkontrolle ausgesprochen. Ein Sprecher der Bundesregierung sagte: „Eine anlasslose Chatkontrolle ist für die Bundesregierung tabu“, sie wolle verschlüsselte Kommunikation „nicht kontrollieren“. Es gehe jetzt darum, die Ratsverhandlungen positiv zu begleiten. Darüber hinaus gebe es keine verkündbare Einigung zum Thema.
Zuvor hatte am Morgen schon Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mitgeteilt: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen.“ Der Staat dürfe Messenger auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft auf verdächtige Inhalte zu scannen.
„Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene nicht zustimmen“, so Hubig. Zwar müsse man im Kampf gegen sogenannte Kinderpornographie auch auf EU-Ebene vorankommen. Dafür setze sie sich ein. „Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte. Darauf habe in den Abstimmungen der Bundesregierung seit Monaten beharrt. Und dabei wird es bleiben.“
Eine Abstimmung über die Chatkontrolle soll eigentlich am 14. Oktober in Brüssel stattfinden. Es zeichnet sich mit der Entscheidung der Bundesregierung ab, dass es keine Mehrheit im EU-Rat für den Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft gibt. Das führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass die Abstimmung von der Tagesordnung des EU-Rates genommen wurde.
„Bundesregierung muss Client-Side-Scanning ausschließen“
Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, warnt jedoch vor zu viel Euphorie. Man müsse die endgültige Position der Bundesregierung abwarten und analysieren, was diese enthalte. Die Phrase „anlassloses Scannen“ habe bereits in der Vergangenheit für Diskussionen gesorgt und könnte als juristischer Taschenspielertrick genutzt werden, um die Technologie des Client-Side-Scannings trotzdem einzubauen – um dann bei einem „Anlass“ scannen zu können.
„Eine Position, die wirklich Grundrechte schützt, muss jegliche Form von Client-Side-Scanning ausschließen und verschlüsselte Kommunikation dezidiert schützen.“ Auch Client-Side-Scanning für besondere Anlässe sorge für ein Schwächen der verschlüsselten Kommunikation, so Eickstädt weiter.
Die Positionierung der Bundesregierung hatte sich schon am Dienstagnachmittag angekündigt. Unionsfraktionsvorsitzender Jens Spahn nahm in einer Pressekonferenz ungefragt zum Thema Chatkontrolle Stellung und sagte: „Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind gegen die anlasslose Kontrolle von Chats. Das wäre so, als würde man vorsorglich mal alle Briefe öffnen und schauen, ob da etwas Verbotenes drin ist. Das geht nicht, das wird es mit uns nicht geben.“ In diesem Statement sagte er auch, dass die Bundestagsfraktion zahlreiche Zuschriften zum Thema erreicht hätten.
Protest wirkt
Das Thema Chatkontrolle hat in den letzten Tagen hohe Wellen geschlagen und ist seit voriger Woche ein politischer Dauerbrenner in sozialen Medien, der viele Menschen mobilisiert hat. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich in den vergangenen Tagen mit Nachdruck gegen die Chatkontrolle positioniert, darunter Amnesty International, Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Kinderschutzbund, aber auch Wirtschaftsverbände wie eco und Bitkom sowie europäische Digital-Unternehmen. Auch Messenger wie Signal, Threema und WhatsApp sind gegen die Chatkontrolle.
Eine Petition gegen die Chatkontrolle hat innerhalb der letzten 48 Stunden fast 300.000 Unterschriften gesammelt. Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ hat für den Donnerstagmorgen eine Kundgebung vor dem Bundesinnenministerium angemeldet, um die Unterschriften zu übergeben.
Seit Jahren reden sich Hunderte von IT-Expertinnen und Sicherheitsforschern, Juristinnen, Datenschützern, Digitalorganisationen, Tech-Unternehmen, Messengern, UN-Vertretern, Kinderschützern, Wächterinnen der Internetstandards und Wissenschaftlerinnen weltweit den Mund gegen die Chatkontrolle fusselig. Eine unglaubliche Breite der Zivilgesellschaft lehnt die Chatkontrolle ab, weil sie die wohl größte und gefährlichste Überwachungsmaschine Europas werden würde.
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Markus Reuter - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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Offener Brief: Hunderte Wissenschaftler:innen stellen sich gegen Chatkontrolle
Renommierte Forscher:innen erinnern die Mitglieder des EU-Parlaments und des EU-Rates daran, dass die Chatkontrolle „beispiellose Möglichkeiten für Überwachung, Kontrolle und Zensur“ bieten würde. Sie fordern, die Ursachen von sexualisierter Gewalt an Kindern zu bekämpfen statt Hunderte Millionen Menschen zu überwachen.
Mehr als 470 Wissenschaftler:innen aus 34 Ländern stellen sich gegen den aktuellen Vorschlag zur Chatkontrolle, den die dänische Ratspräsidentschaft am 24. Juli im EU-Rat eingebracht hat.
Die EU-Kommission versucht seit mehreren Jahren ein Vorhaben umzusetzen, das verschlüsselte Kommunikation in der EU durchleuchten würde, etwa auf Messengern wie Signal. Auf diesem Weg will sie nach Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern (CSAM) suchen.
Die EU-Staaten können sich bisher nicht auf eine gemeinsame Position zu dem umstrittenen Vorhaben einigen. Eine Mehrheit unterstützt die Pläne der EU-Kommission, eine Sperrminorität von Staaten blockiert jedoch und setzt sich für die überwachungskritische Position des Parlaments ein. Mehrere Präsidentschaften sind bislang daran gescheitert, eine Einigung im Rat zu organisieren– zuletzt Polen. Die Position Deutschlands könnte entscheidend sein für den Fortgang der Verhandlungen, weil Deutschland als bevölkerungsreiches Land die bislang vorhandene Sperrminorität alleine kippen kann.
In ihrem Brief begrüßen die Unterzeichnenden zwar die Aufnahme von Bestimmungen, die eine freiwillige Meldung illegaler Aktivitäten erleichtern, sowie die Forderung, die Bearbeitung dieser Meldungen zu beschleunigen. Sie richten sich aber entschieden gegen das Durchsuchen der Endgeräte sowie gegen Alterskontrollen im Netz.
„Beispiellose Möglichkeiten für Überwachung, Kontrolle und Zensur“
Es sei einfach nicht möglich, bekanntes und neues Bildmaterial von sexualisierter Gewalt (CSAM) für Hunderte Millionen Nutzer:innen mit einer akzeptablen Genauigkeit zu erkennen, unabhängig vom spezifischen Filter. Darüber hinaus untergrabe die Erkennung auf dem Gerät, unabhängig von ihrer technischen Umsetzung, den Schutz, den eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleisten soll. Die Änderungen im Vorschlag würden zudem die Abhängigkeit von technischen Mitteln erhöhen und so die Sicherheits- und Datenschutzrisiken für die Bürger:innen verschärfen, ohne dass eine Verbesserung des Schutzes für Kinder garantiert sei.
Im offenen Brief, der auf deutsch und englisch vorliegt, heißt es:
Der neue Vorschlag würde – ähnlich wie seine Vorgänger – beispiellose Möglichkeiten für Überwachung, Kontrolle und Zensur schaffen und birgt ein inhärentes Risiko für den Missbrauch durch weniger demokratische Regime. Das heute erreichte Sicherheits- und Datenschutzniveau in der digitalen Kommunikation und in IT-Systemen ist das Ergebnis jahrzehntelanger gemeinsamer Anstrengungen von Forschung, Industrie und Politik. Es besteht kein Zweifel, dass dieser Vorschlag diese Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen, die für den Schutz der digitalen Gesellschaft unerlässlich sind, vollständig untergräbt.
Weiterhin weist der Brief auf Widersprüche im neuen Vorschlag hin: Dort heißt es, dass die CSAM-Detektionstechnologie nicht zu einer „Schwächung des durch Verschlüsselung gebotenen Schutzes” führen dürfe.
Es sei jedoch unmöglich, Material zu erkennen und entsprechende Berichte zu übermitteln, ohne die Verschlüsselung zu unterminieren. Zu den zentralen Gestaltungsprinzipien eines sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsschutzes (E2EE) gehöre nämlich die Gewährleistung, dass einerseits nur die beiden vorgesehenen Endpunkte auf die Daten zugreifen können, und zweitens die Vermeidung eines Single Point of Failure.
Zwangs-Detektion und Verschlüsselung schließen sich aus
Wenn aber ein Detektionsmechanismus die Daten vor ihrer Verschlüsselung scanne, wie der aktuelle Vorschlag der Dänen es vorsieht, mit der Möglichkeit, sie nach der Überprüfung an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln – verstoße das gegen beide Grundsätze: Sie untergrabe die zentrale Kerneigenschaft von E2EE, indem sie über den Detektionsmechanismus auf die privaten Daten zugreife, und schaffe zugleich durch die erzwungene Detektion einen einzelnen Fehlerpunkt für alle sicheren E2EE-Systeme.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sei aber unerlässlich, damit EU-Bürger:innen sicher und privat online kommunizieren können, insbesondere wenn man bedenke, dass Kernteile unserer Kommunikationsinfrastruktur von US-amerikanischen Big-Tech-Unternehmen kontrolliert würden. Verschlüsselung schütze nicht nur die Zivilgesellschaft, sondern auch EU-Politiker:innen, Entscheidungsträger, Strafverfolgungsbehörden und Verteidigungskräfte. Sie seien in hohem Maße auf Verschlüsselung angewiesen, um eine sichere Kommunikation gegen interne und externe Bedrohungen zu gewährleisten.
Mehr Aufklärung gegen Missbrauch gefordert
Weiterhin wenden sich die Forscher:innen auch gegen die Erzählung, dass CSAM-Darstellungen nur mit technischen Mitteln zu begegnen sei:
Wir erinnern daran, dass CSAM-Inhalte stets das Ergebnis von sexuellem Kindesmissbrauch sind. Ihre Beseitigung setzt daher die Bekämpfung des Missbrauchs selbst voraus, nicht alleine die Verhinderung der digitalen Verbreitung von Missbrauchsmaterial.
Deshalb solle die Politik nicht weiterhin auf Technologien mit zweifelhafter Wirksamkeit wie CSAM-Erkennungsalgorithmen und Altersüberprüfungen setzen, welche die Sicherheit und Privatsphäre erheblich schwächen. Stattdessen sollte sie den von den Vereinten Nationen empfohlenen Maßnahmen folgen. Zu diesen gehörten unter anderem Aufklärung über Einwilligung, Normen und Werte, digitale Kompetenz und Online-Sicherheit und umfassende Sexualaufklärung sowie Hotlines für Meldungen.
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Markus Reuter - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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Offener Brief: Hunderte Wissenschaftler:innen stellen sich gegen Chatkontrolle
Renommierte Forscher:innen erinnern die Mitglieder des EU-Parlaments und des EU-Rates daran, dass die Chatkontrolle „beispiellose Möglichkeiten für Überwachung, Kontrolle und Zensur“ bieten würde. Sie fordern, die Ursachen von sexualisierter Gewalt an Kindern zu bekämpfen statt Hunderte Millionen Menschen zu überwachen.
Mehr als 470 Wissenschaftler:innen aus 34 Ländern stellen sich gegen den aktuellen Vorschlag zur Chatkontrolle, den die dänische Ratspräsidentschaft am 24. Juli im EU-Rat eingebracht hat.
Die EU-Kommission versucht seit mehreren Jahren ein Vorhaben umzusetzen, das verschlüsselte Kommunikation in der EU durchleuchten würde, etwa auf Messengern wie Signal. Auf diesem Weg will sie nach Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern (CSAM) suchen.
Die EU-Staaten können sich bisher nicht auf eine gemeinsame Position zu dem umstrittenen Vorhaben einigen. Eine Mehrheit unterstützt die Pläne der EU-Kommission, eine Sperrminorität von Staaten blockiert jedoch und setzt sich für die überwachungskritische Position des Parlaments ein. Mehrere Präsidentschaften sind bislang daran gescheitert, eine Einigung im Rat zu organisieren– zuletzt Polen. Die Position Deutschlands könnte entscheidend sein für den Fortgang der Verhandlungen, weil Deutschland als bevölkerungsreiches Land die bislang vorhandene Sperrminorität alleine kippen kann.
In ihrem Brief begrüßen die Unterzeichnenden zwar die Aufnahme von Bestimmungen, die eine freiwillige Meldung illegaler Aktivitäten erleichtern, sowie die Forderung, die Bearbeitung dieser Meldungen zu beschleunigen. Sie richten sich aber entschieden gegen das Durchsuchen der Endgeräte sowie gegen Alterskontrollen im Netz.
„Beispiellose Möglichkeiten für Überwachung, Kontrolle und Zensur“
Es sei einfach nicht möglich, bekanntes und neues Bildmaterial von sexualisierter Gewalt (CSAM) für Hunderte Millionen Nutzer:innen mit einer akzeptablen Genauigkeit zu erkennen, unabhängig vom spezifischen Filter. Darüber hinaus untergrabe die Erkennung auf dem Gerät, unabhängig von ihrer technischen Umsetzung, den Schutz, den eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleisten soll. Die Änderungen im Vorschlag würden zudem die Abhängigkeit von technischen Mitteln erhöhen und so die Sicherheits- und Datenschutzrisiken für die Bürger:innen verschärfen, ohne dass eine Verbesserung des Schutzes für Kinder garantiert sei.
Im offenen Brief, der auf deutsch und englisch vorliegt, heißt es:
Der neue Vorschlag würde – ähnlich wie seine Vorgänger – beispiellose Möglichkeiten für Überwachung, Kontrolle und Zensur schaffen und birgt ein inhärentes Risiko für den Missbrauch durch weniger demokratische Regime. Das heute erreichte Sicherheits- und Datenschutzniveau in der digitalen Kommunikation und in IT-Systemen ist das Ergebnis jahrzehntelanger gemeinsamer Anstrengungen von Forschung, Industrie und Politik. Es besteht kein Zweifel, dass dieser Vorschlag diese Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen, die für den Schutz der digitalen Gesellschaft unerlässlich sind, vollständig untergräbt.
Weiterhin weist der Brief auf Widersprüche im neuen Vorschlag hin: Dort heißt es, dass die CSAM-Detektionstechnologie nicht zu einer „Schwächung des durch Verschlüsselung gebotenen Schutzes” führen dürfe.
Es sei jedoch unmöglich, Material zu erkennen und entsprechende Berichte zu übermitteln, ohne die Verschlüsselung zu unterminieren. Zu den zentralen Gestaltungsprinzipien eines sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsschutzes (E2EE) gehöre nämlich die Gewährleistung, dass einerseits nur die beiden vorgesehenen Endpunkte auf die Daten zugreifen können, und zweitens die Vermeidung eines Single Point of Failure.
Zwangs-Detektion und Verschlüsselung schließen sich aus
Wenn aber ein Detektionsmechanismus die Daten vor ihrer Verschlüsselung scanne, wie der aktuelle Vorschlag der Dänen es vorsieht, mit der Möglichkeit, sie nach der Überprüfung an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln – verstoße das gegen beide Grundsätze: Sie untergrabe die zentrale Kerneigenschaft von E2EE, indem sie über den Detektionsmechanismus auf die privaten Daten zugreife, und schaffe zugleich durch die erzwungene Detektion einen einzelnen Fehlerpunkt für alle sicheren E2EE-Systeme.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sei aber unerlässlich, damit EU-Bürger:innen sicher und privat online kommunizieren können, insbesondere wenn man bedenke, dass Kernteile unserer Kommunikationsinfrastruktur von US-amerikanischen Big-Tech-Unternehmen kontrolliert würden. Verschlüsselung schütze nicht nur die Zivilgesellschaft, sondern auch EU-Politiker:innen, Entscheidungsträger, Strafverfolgungsbehörden und Verteidigungskräfte. Sie seien in hohem Maße auf Verschlüsselung angewiesen, um eine sichere Kommunikation gegen interne und externe Bedrohungen zu gewährleisten.
Mehr Aufklärung gegen Missbrauch gefordert
Weiterhin wenden sich die Forscher:innen auch gegen die Erzählung, dass CSAM-Darstellungen nur mit technischen Mitteln zu begegnen sei:
Wir erinnern daran, dass CSAM-Inhalte stets das Ergebnis von sexuellem Kindesmissbrauch sind. Ihre Beseitigung setzt daher die Bekämpfung des Missbrauchs selbst voraus, nicht alleine die Verhinderung der digitalen Verbreitung von Missbrauchsmaterial.
Deshalb solle die Politik nicht weiterhin auf Technologien mit zweifelhafter Wirksamkeit wie CSAM-Erkennungsalgorithmen und Altersüberprüfungen setzen, welche die Sicherheit und Privatsphäre erheblich schwächen. Stattdessen sollte sie den von den Vereinten Nationen empfohlenen Maßnahmen folgen. Zu diesen gehörten unter anderem Aufklärung über Einwilligung, Normen und Werte, digitale Kompetenz und Online-Sicherheit und umfassende Sexualaufklärung sowie Hotlines für Meldungen.
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Markus Reuter - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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Offener Brief: Hunderte Wissenschaftler:innen stellen sich gegen Chatkontrolle
Renommierte Forscher:innen erinnern die Mitglieder des EU-Parlaments und des EU-Rates daran, dass die Chatkontrolle „beispiellose Möglichkeiten für Überwachung, Kontrolle und Zensur“ bieten würde. Sie fordern, die Ursachen von sexualisierter Gewalt an Kindern zu bekämpfen statt Hunderte Millionen Menschen zu überwachen.
Mehr als 470 Wissenschaftler:innen aus 34 Ländern stellen sich gegen den aktuellen Vorschlag zur Chatkontrolle, den die dänische Ratspräsidentschaft am 24. Juli im EU-Rat eingebracht hat.
Die EU-Kommission versucht seit mehreren Jahren ein Vorhaben umzusetzen, das verschlüsselte Kommunikation in der EU durchleuchten würde, etwa auf Messengern wie Signal. Auf diesem Weg will sie nach Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern (CSAM) suchen.
Die EU-Staaten können sich bisher nicht auf eine gemeinsame Position zu dem umstrittenen Vorhaben einigen. Eine Mehrheit unterstützt die Pläne der EU-Kommission, eine Sperrminorität von Staaten blockiert jedoch und setzt sich für die überwachungskritische Position des Parlaments ein. Mehrere Präsidentschaften sind bislang daran gescheitert, eine Einigung im Rat zu organisieren– zuletzt Polen. Die Position Deutschlands könnte entscheidend sein für den Fortgang der Verhandlungen, weil Deutschland als bevölkerungsreiches Land die bislang vorhandene Sperrminorität alleine kippen kann.
In ihrem Brief begrüßen die Unterzeichnenden zwar die Aufnahme von Bestimmungen, die eine freiwillige Meldung illegaler Aktivitäten erleichtern, sowie die Forderung, die Bearbeitung dieser Meldungen zu beschleunigen. Sie richten sich aber entschieden gegen das Durchsuchen der Endgeräte sowie gegen Alterskontrollen im Netz.
„Beispiellose Möglichkeiten für Überwachung, Kontrolle und Zensur“
Es sei einfach nicht möglich, bekanntes und neues Bildmaterial von sexualisierter Gewalt (CSAM) für Hunderte Millionen Nutzer:innen mit einer akzeptablen Genauigkeit zu erkennen, unabhängig vom spezifischen Filter. Darüber hinaus untergrabe die Erkennung auf dem Gerät, unabhängig von ihrer technischen Umsetzung, den Schutz, den eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleisten soll. Die Änderungen im Vorschlag würden zudem die Abhängigkeit von technischen Mitteln erhöhen und so die Sicherheits- und Datenschutzrisiken für die Bürger:innen verschärfen, ohne dass eine Verbesserung des Schutzes für Kinder garantiert sei.
Im offenen Brief, der auf deutsch und englisch vorliegt, heißt es:
Der neue Vorschlag würde – ähnlich wie seine Vorgänger – beispiellose Möglichkeiten für Überwachung, Kontrolle und Zensur schaffen und birgt ein inhärentes Risiko für den Missbrauch durch weniger demokratische Regime. Das heute erreichte Sicherheits- und Datenschutzniveau in der digitalen Kommunikation und in IT-Systemen ist das Ergebnis jahrzehntelanger gemeinsamer Anstrengungen von Forschung, Industrie und Politik. Es besteht kein Zweifel, dass dieser Vorschlag diese Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen, die für den Schutz der digitalen Gesellschaft unerlässlich sind, vollständig untergräbt.
Weiterhin weist der Brief auf Widersprüche im neuen Vorschlag hin: Dort heißt es, dass die CSAM-Detektionstechnologie nicht zu einer „Schwächung des durch Verschlüsselung gebotenen Schutzes” führen dürfe.
Es sei jedoch unmöglich, Material zu erkennen und entsprechende Berichte zu übermitteln, ohne die Verschlüsselung zu unterminieren. Zu den zentralen Gestaltungsprinzipien eines sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsschutzes (E2EE) gehöre nämlich die Gewährleistung, dass einerseits nur die beiden vorgesehenen Endpunkte auf die Daten zugreifen können, und zweitens die Vermeidung eines Single Point of Failure.
Zwangs-Detektion und Verschlüsselung schließen sich aus
Wenn aber ein Detektionsmechanismus die Daten vor ihrer Verschlüsselung scanne, wie der aktuelle Vorschlag der Dänen es vorsieht, mit der Möglichkeit, sie nach der Überprüfung an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln – verstoße das gegen beide Grundsätze: Sie untergrabe die zentrale Kerneigenschaft von E2EE, indem sie über den Detektionsmechanismus auf die privaten Daten zugreife, und schaffe zugleich durch die erzwungene Detektion einen einzelnen Fehlerpunkt für alle sicheren E2EE-Systeme.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sei aber unerlässlich, damit EU-Bürger:innen sicher und privat online kommunizieren können, insbesondere wenn man bedenke, dass Kernteile unserer Kommunikationsinfrastruktur von US-amerikanischen Big-Tech-Unternehmen kontrolliert würden. Verschlüsselung schütze nicht nur die Zivilgesellschaft, sondern auch EU-Politiker:innen, Entscheidungsträger, Strafverfolgungsbehörden und Verteidigungskräfte. Sie seien in hohem Maße auf Verschlüsselung angewiesen, um eine sichere Kommunikation gegen interne und externe Bedrohungen zu gewährleisten.
Mehr Aufklärung gegen Missbrauch gefordert
Weiterhin wenden sich die Forscher:innen auch gegen die Erzählung, dass CSAM-Darstellungen nur mit technischen Mitteln zu begegnen sei:
Wir erinnern daran, dass CSAM-Inhalte stets das Ergebnis von sexuellem Kindesmissbrauch sind. Ihre Beseitigung setzt daher die Bekämpfung des Missbrauchs selbst voraus, nicht alleine die Verhinderung der digitalen Verbreitung von Missbrauchsmaterial.
Deshalb solle die Politik nicht weiterhin auf Technologien mit zweifelhafter Wirksamkeit wie CSAM-Erkennungsalgorithmen und Altersüberprüfungen setzen, welche die Sicherheit und Privatsphäre erheblich schwächen. Stattdessen sollte sie den von den Vereinten Nationen empfohlenen Maßnahmen folgen. Zu diesen gehörten unter anderem Aufklärung über Einwilligung, Normen und Werte, digitale Kompetenz und Online-Sicherheit und umfassende Sexualaufklärung sowie Hotlines für Meldungen.
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Markus Reuter - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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Offener Brief: Hunderte Wissenschaftler:innen stellen sich gegen Chatkontrolle
Renommierte Forscher:innen erinnern die Mitglieder des EU-Parlaments und des EU-Rates daran, dass die Chatkontrolle „beispiellose Möglichkeiten für Überwachung, Kontrolle und Zensur“ bieten würde. Sie fordern, die Ursachen von sexualisierter Gewalt an Kindern zu bekämpfen statt Hunderte Millionen Menschen zu überwachen.
Mehr als 470 Wissenschaftler:innen aus 34 Ländern stellen sich gegen den aktuellen Vorschlag zur Chatkontrolle, den die dänische Ratspräsidentschaft am 24. Juli im EU-Rat eingebracht hat.
Die EU-Kommission versucht seit mehreren Jahren ein Vorhaben umzusetzen, das verschlüsselte Kommunikation in der EU durchleuchten würde, etwa auf Messengern wie Signal. Auf diesem Weg will sie nach Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern (CSAM) suchen.
Die EU-Staaten können sich bisher nicht auf eine gemeinsame Position zu dem umstrittenen Vorhaben einigen. Eine Mehrheit unterstützt die Pläne der EU-Kommission, eine Sperrminorität von Staaten blockiert jedoch und setzt sich für die überwachungskritische Position des Parlaments ein. Mehrere Präsidentschaften sind bislang daran gescheitert, eine Einigung im Rat zu organisieren– zuletzt Polen. Die Position Deutschlands könnte entscheidend sein für den Fortgang der Verhandlungen, weil Deutschland als bevölkerungsreiches Land die bislang vorhandene Sperrminorität alleine kippen kann.
In ihrem Brief begrüßen die Unterzeichnenden zwar die Aufnahme von Bestimmungen, die eine freiwillige Meldung illegaler Aktivitäten erleichtern, sowie die Forderung, die Bearbeitung dieser Meldungen zu beschleunigen. Sie richten sich aber entschieden gegen das Durchsuchen der Endgeräte sowie gegen Alterskontrollen im Netz.
„Beispiellose Möglichkeiten für Überwachung, Kontrolle und Zensur“
Es sei einfach nicht möglich, bekanntes und neues Bildmaterial von sexualisierter Gewalt (CSAM) für Hunderte Millionen Nutzer:innen mit einer akzeptablen Genauigkeit zu erkennen, unabhängig vom spezifischen Filter. Darüber hinaus untergrabe die Erkennung auf dem Gerät, unabhängig von ihrer technischen Umsetzung, den Schutz, den eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleisten soll. Die Änderungen im Vorschlag würden zudem die Abhängigkeit von technischen Mitteln erhöhen und so die Sicherheits- und Datenschutzrisiken für die Bürger:innen verschärfen, ohne dass eine Verbesserung des Schutzes für Kinder garantiert sei.
Im offenen Brief, der auf deutsch und englisch vorliegt, heißt es:
Der neue Vorschlag würde – ähnlich wie seine Vorgänger – beispiellose Möglichkeiten für Überwachung, Kontrolle und Zensur schaffen und birgt ein inhärentes Risiko für den Missbrauch durch weniger demokratische Regime. Das heute erreichte Sicherheits- und Datenschutzniveau in der digitalen Kommunikation und in IT-Systemen ist das Ergebnis jahrzehntelanger gemeinsamer Anstrengungen von Forschung, Industrie und Politik. Es besteht kein Zweifel, dass dieser Vorschlag diese Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen, die für den Schutz der digitalen Gesellschaft unerlässlich sind, vollständig untergräbt.
Weiterhin weist der Brief auf Widersprüche im neuen Vorschlag hin: Dort heißt es, dass die CSAM-Detektionstechnologie nicht zu einer „Schwächung des durch Verschlüsselung gebotenen Schutzes” führen dürfe.
Es sei jedoch unmöglich, Material zu erkennen und entsprechende Berichte zu übermitteln, ohne die Verschlüsselung zu unterminieren. Zu den zentralen Gestaltungsprinzipien eines sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsschutzes (E2EE) gehöre nämlich die Gewährleistung, dass einerseits nur die beiden vorgesehenen Endpunkte auf die Daten zugreifen können, und zweitens die Vermeidung eines Single Point of Failure.
Zwangs-Detektion und Verschlüsselung schließen sich aus
Wenn aber ein Detektionsmechanismus die Daten vor ihrer Verschlüsselung scanne, wie der aktuelle Vorschlag der Dänen es vorsieht, mit der Möglichkeit, sie nach der Überprüfung an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln – verstoße das gegen beide Grundsätze: Sie untergrabe die zentrale Kerneigenschaft von E2EE, indem sie über den Detektionsmechanismus auf die privaten Daten zugreife, und schaffe zugleich durch die erzwungene Detektion einen einzelnen Fehlerpunkt für alle sicheren E2EE-Systeme.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sei aber unerlässlich, damit EU-Bürger:innen sicher und privat online kommunizieren können, insbesondere wenn man bedenke, dass Kernteile unserer Kommunikationsinfrastruktur von US-amerikanischen Big-Tech-Unternehmen kontrolliert würden. Verschlüsselung schütze nicht nur die Zivilgesellschaft, sondern auch EU-Politiker:innen, Entscheidungsträger, Strafverfolgungsbehörden und Verteidigungskräfte. Sie seien in hohem Maße auf Verschlüsselung angewiesen, um eine sichere Kommunikation gegen interne und externe Bedrohungen zu gewährleisten.
Mehr Aufklärung gegen Missbrauch gefordert
Weiterhin wenden sich die Forscher:innen auch gegen die Erzählung, dass CSAM-Darstellungen nur mit technischen Mitteln zu begegnen sei:
Wir erinnern daran, dass CSAM-Inhalte stets das Ergebnis von sexuellem Kindesmissbrauch sind. Ihre Beseitigung setzt daher die Bekämpfung des Missbrauchs selbst voraus, nicht alleine die Verhinderung der digitalen Verbreitung von Missbrauchsmaterial.
Deshalb solle die Politik nicht weiterhin auf Technologien mit zweifelhafter Wirksamkeit wie CSAM-Erkennungsalgorithmen und Altersüberprüfungen setzen, welche die Sicherheit und Privatsphäre erheblich schwächen. Stattdessen sollte sie den von den Vereinten Nationen empfohlenen Maßnahmen folgen. Zu diesen gehörten unter anderem Aufklärung über Einwilligung, Normen und Werte, digitale Kompetenz und Online-Sicherheit und umfassende Sexualaufklärung sowie Hotlines für Meldungen.
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Markus Reuter - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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Skandalös.
"#AnlassloseMassenüberwachung" kennt man von autoritären Regimen.
Gerade auch in #Deutschland (bzw. dem #DeutschenReich) und wohin dies führen kann.
Es gilt nun nicht nur, diesen #Rechtsbruch unverzüglich abzustellen, sondern auch aufzuklären, wie es dazu kommen konnte und wer diese angeordnet hat.
Gerade in Zeiten, in denen immer mehr Rechtsgesinnte (z.B. #Reichsbürger) #Straftaten in der staatlichen Verwaltung begehen, ist dies erforderlich.