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Bundesregierung setzt auf Massenüberwachung: Vorratsdatenspeicherung 3.0 soll kommen!
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".. nur leicht überarbeitete Regierungsentwurf soll nunmehr in den Bundestag eingebracht und zügig beschlossen werden. .."
"Vernichtende Kritik? Einfach ignoriert"
"Rechtlich zulässig? Mindestens fraglich"22.4.2026
#BigBrother #BMJV #Binderegierung #Bundesverfassungsgericht #Daten #GläsernerBürger #Grundrechte #Massenüberwachung #Maßlosigkeit #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung
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Bundesregierung setzt auf Massenüberwachung: Vorratsdatenspeicherung 3.0 soll kommen!
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".. nur leicht überarbeitete Regierungsentwurf soll nunmehr in den Bundestag eingebracht und zügig beschlossen werden. .."
"Vernichtende Kritik? Einfach ignoriert"
"Rechtlich zulässig? Mindestens fraglich"22.4.2026
#BigBrother #BMJV #Binderegierung #Bundesverfassungsgericht #Daten #GläsernerBürger #Grundrechte #Massenüberwachung #Maßlosigkeit #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung
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Bundesregierung setzt auf Massenüberwachung: Vorratsdatenspeicherung 3.0 soll kommen!
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".. nur leicht überarbeitete Regierungsentwurf soll nunmehr in den Bundestag eingebracht und zügig beschlossen werden. .."
"Vernichtende Kritik? Einfach ignoriert"
"Rechtlich zulässig? Mindestens fraglich"22.4.2026
#BigBrother #BMJV #Binderegierung #Bundesverfassungsgericht #Daten #GläsernerBürger #Grundrechte #Massenüberwachung #Maßlosigkeit #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung
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Bundesregierung setzt auf Massenüberwachung: Vorratsdatenspeicherung 3.0 soll kommen!
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".. nur leicht überarbeitete Regierungsentwurf soll nunmehr in den Bundestag eingebracht und zügig beschlossen werden. .."
"Vernichtende Kritik? Einfach ignoriert"
"Rechtlich zulässig? Mindestens fraglich"22.4.2026
#BigBrother #BMJV #Binderegierung #Bundesverfassungsgericht #Daten #GläsernerBürger #Grundrechte #Massenüberwachung #Maßlosigkeit #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung
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Bundesregierung setzt auf Massenüberwachung: Vorratsdatenspeicherung 3.0 soll kommen!
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".. nur leicht überarbeitete Regierungsentwurf soll nunmehr in den Bundestag eingebracht und zügig beschlossen werden. .."
"Vernichtende Kritik? Einfach ignoriert"
"Rechtlich zulässig? Mindestens fraglich"22.4.2026
#BigBrother #BMJV #Binderegierung #Bundesverfassungsgericht #Daten #GläsernerBürger #Grundrechte #Massenüberwachung #Maßlosigkeit #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung
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Unser Artikel zur #Vorratsdatenspeicherung 3.0 ist online!
Trotz monatelangen Recherchen & diversen Anfragen wissen wir nicht, warum die #VDS diesmal vermeintlich rechtlich zulässig sein soll. Aber wir wissen nachweisbar: das #BMJV und Ministerin Stefanie Hubig (#SPD) sollten es eigentlich besser wissen!
Gerne Teilen & RSS / Mastodon abonnieren.
CC @CCC @digiges @digitalcourage @heiseonline @Golem
#Vorratsdaten #VDS #Überwachung #Datenschutz #IPAdressspeicherung
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@juergenklute @klute @Europablog
Ja, richtig.
Besonders der Bereich um den Geheimdienst und Justiz war sehr lange noch von Altnazis durzogen.
Drei Fälle als Beispiele:#Filbinger #CDU #CSU #Nazi
Ministerpräsident von Baden-Württemberghttps://www.deutschlandfunkkultur.de/filbinger-affaere-102.html
und
Karlsruhe (dpa) - Seit den 1950er Jahren erinnert eine Gedenktafel am Bundesgerichtshof (BGH) an 34 Juristen, die nach Kriegsende in sowjetischen Internierungslagern starben - jetzt belegen wissenschaftliche Untersuchungen, dass die meisten stark in NS-Unrecht verstrickt waren.
#BGH #Justiz #BMJVund
Geschichte des GeheimdienstesWarum der Bundesnachrichtendienst so viele NS-Täter rekrutierte.
In seiner Entstehungszeit war der Bundesnachrichtendienst ein Hort für NS-Täterhttps://www.deutschlandfunk.de/bnd-bundesnachrichtendienst-nationalsozialismus-ns-taeter-100.html
#BND -
Nach wie vor wird ihr Ministeriumsaccount auf "X" fleißig weiter betrieben.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/hubig-social-media-100.html
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Justizministerium veröffentlicht Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
Die Bundesregierung will Internet-Zugangs-Anbieter verpflichten, IP-Adressen aller Nutzer für drei Monate zu speichern. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung hervor, den das Justizministerium veröffentlicht hat. Das Gesetz betrifft auch Internet-Dienste wie E-Mails und Messenger.
Die Bundesregierung nimmt den dritten Anlauf für eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das Justizministerium von SPD-Ministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf erarbeitet und heute veröffentlicht.
Erneut versucht die Bundesregierung, den Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ zu vermeiden. Das Justizministerium nennt den Gesetzentwurf „IP-Adressspeicherung“. Tatsächlich geht es wieder um eine verpflichtende und anlasslose Speicherung von Daten aller Internet-Nutzer in Deutschland auf Vorrat. Und es geht um weit mehr Daten als nur IP-Adressen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein zentraler Streitpunkt in der deutschen Netzpolitik. Vor 20 Jahren haben zehntausende Menschen dagegen protestiert.
Anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Das neue Gesetz soll Internet-Zugangs-Anbieter verpflichten, IP-Adressen und Port-Nummern sämtlicher Nutzer drei Monate lang zu speichern. Das betrifft jeden Internet-Anschluss in Deutschland, ohne Anlass und ohne Verdacht auf eine Straftat.
Ermittler sollen anhand dieser Daten die Endnutzer identifizieren und ihre Bestandsdaten erhalten. Das passiert auch ganz ohne Vorratsdatenspeicherung. Im vergangenen Jahr hat allein die Deutsche Telekom fast 290.000 Abfragen zu IP-Adressen bekommen – wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen im Internet.
Das Justizministerium hat beim Erarbeiten des Gesetzes mit den vier großen Mobilfunk-Netz-Betreibern gesprochen. Es gibt aber viel mehr Anbieter für Internet-Zugänge. Das Gesetz spricht von „circa 3.000 Verpflichteten, eine Marginalgrenze ist nicht vorgesehen“. Lokale WLAN-Anbieter wie Hotel-Betreiber sind ausgenommen. Ob öffentliche WLAN-Netze wie Freifunk betroffen sind, wird der weitere Gesetzgebungsprozess zeigen.
Kein Nachweis für Notwendigkeit
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Zombie der Netzpolitik. Es gab bereits eine EU-Richtlinie und zwei deutsche Gesetze. Alle Gesetze haben behauptet, die Vorratsdatenspeicherung sei notwendig und verhältnismäßig. Alle Gesetze waren unverhältnismäßig und rechtswidrig und wurden von höchsten Gerichten gekippt.
Statt die Daten aller Menschen ohne Anlass zu speichern, könnte man auch potentiell relevante Daten schnell einfrieren. In Österreich gibt es ein solches „Quick Freeze“-Verfahren. In Deutschland wurde das nie ausprobiert. Vor einem Jahr hat die Ampel-Regierung ein solches Gesetz vorgeschlagen. Es wurde jedoch nie beschlossen.
Das Justizministerium behauptet erneut, dass ihre anlasslose Vorratsdatenspeicherung notwendig sei. Dafür gibt es jedoch keinen wissenschaftlichen Nachweis. Das Max-Planck-Institut für Strafrecht hat Strafverfolgung in Deutschland mit und ohne Vorratsdatenspeicherung untersucht. Das Ergebnis: Es gibt ohne Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücken in der Strafverfolgung.
Kein Nachweis für Verhältnismäßigkeit
Selbst wenn die anlasslose Datenspeicherung notwendig wäre, müssen Umfang und Dauer der gespeicherten Daten auch verhältnismäßig sein. Das Gesetz schreibt eine Speicher-Dauer von drei Monaten vor. Diese Frist wird im Gesetz nicht konkret begründet.
Drei Monate sind ein politischer Kompromiss. In den Koalitionsverhandlungen wollte die Union sechs Monate, die SPD einen Monat, also haben sie sich auf drei Monate geeinigt. Laut Bundeskriminalamt „wäre eine Speicherverpflichtung von zwei bis drei Wochen regelmäßig ausreichend“.
Die neue Vorratsdatenspeicherung soll nicht überprüft werden: „Eine eigenständige Evaluierung ist nicht erforderlich.“
E-Mails, Messenger und Apps
Das neue Gesetz geht weit über IP-Adressen bei Internet-Zugangs-Anbietern hinaus. Ermittler sollen auch Internet-Dienste dazu verpflichten dürfen, Verkehrs- und Standortdaten mit einer „Sicherungsanordnung“ zu speichern. Das Gesetz spricht explizit von Over-The-Top-Diensten wie Messengern und Sprachanruf-Apps als Nachfolger von SMS und Telefonanrufen.
Zu den verpflichteten Diensten gehören auch E-Mail-Anbieter. Die sollen beispielsweise speichern, wann sich welche IP-Adresse bei welchem E-Mail-Postfach eingeloggt hat, die E-Mail-Adressen von Sender und Empfänger einer E-Mail sowie „die Daten aus dem Header der E-Mail“.
Eine solche „Sicherungsanordnung“ soll schon greifen, wenn die Ermittler diese Daten noch gar nicht „erheben“ dürfen. Die Dienste sollen diese Daten auf Zuruf bereits extra abspeichern, damit Ermittler die später abrufen können, auch wenn beispielsweise „der Kunde seinen Account […] selbst löscht“.
Funkzellenabfrage ohne Bundesgerichtshof
Darüber hinaus ändert das Gesetz auch die Vorgaben für die Funkzellenabfrage. Bei einer Funkzellenabfrage erhalten Ermittler alle Verbindungsdaten aller Mobilfunkgeräte, die in bestimmten Funkzellen eingeloggt waren.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte hatte 2012 festgestellt, dass die Funkzellenabfrage regelmäßig Gesetze verletzt. Der Bundesgerichtshof hat vergangenes Jahr geurteilt, dass die Funkzellenabfrage nur noch bei besonders schweren Straftaten eingesetzt werden darf.
Das Gesetz dreht jetzt das Urteil des Bundesgerichtshofs zurück. Die Funkzellenabfrage soll wieder bei „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ eingesetzt werden dürfen. „Dies entspricht dem Verständnis der Praxis, bis die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergangen ist.“
Mehr Regulierung als EU
Das erste deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatte die Bundesregierung damals noch mit einer EU-Richtlinie begründet. Diese gilt seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr.
EU-Kommission und EU-Staaten arbeiten aktuell an einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Die deutsche Bundesregierung hätte die EU-Gesetzgebung abwarten können, statt kurz vorher ein deutsches Gesetz zu machen.
In anderen Politikbereichen fordert die Regierung weniger Bürokratie und weniger Regulierung für Unternehmen. Nun aber schafft die Bundesregierung neue Regulierung und neue Belastung – gegen den expliziten Willen der betroffenen Unternehmen und Anbieter.
SPD steht für Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland steht und fällt mit der SPD. Das erste deutsche Gesetz 2007 verantwortete SPD-Justizministerin Brigitte Zypries. Das Bundesverfassungsgericht hat es 2010 gekippt. Das zweite deutsche Gesetz 2015 verantwortete SPD-Justizminister Heiko Maas. Das Bundesverfassungsgericht hat es 2023 gekippt.
Jetzt versucht es SPD-Justizministerin Stefanie Hubig zum dritten Mal. Erneut behauptet das Justizministerin, das Gesetz stehe „in Einklang mit Verfassungsrecht“ und sei „mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar“.
Das Gesetz geht jetzt ins Kabinett, dann in den Bundestag – und dann wieder vor das Bundesverfassungsgericht.
Andre Meister ist seit den Anfängen bei netzpolitik.org und beschäftigt sich vor allem mit investigativer Recherche. Er ist Gründungsmitglied der Vereine Digitale Gesellschaft, Gesellschaft für Freiheitsrechte und netzpolitik.org, Mitglied im Chaos Computer Club, Beobachter bei European Digital Rights und Beirat bei Centre for Democracy & Technology Europe. Nebenbei arbeitet er als System-Administrator. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Signal, Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Längst überfällig: #PKK-Verbot in D aufheben u in Europa die Organisation von der Terrorliste streichen! Fordern @[email protected] und RAV in einem Offenen Brief an Hubig #BMJV u Dobrindt #BMI, um damit die Kriminalisierung zu beenden u Friedensprozess zu fördern. www.rav.de/publikatione...
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CW: Suizid
Heute tagt ab 7:30 Uhr die Arbeitsgemeinschaft #Suizidassistenz. Heute mit dem #BMJV.
Wir arbeiten für ein gutes Gesetz, das von einem sehr breiten Konsens getragen wird und die verfassungsrechtlichen Vorgaben beachtet. Es zeichnet sich aber ab: das wird schwer! #Suizid
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Zum Verständnis: wenn #BMJV jetzt nein zu #Chatkontrolle sagt, dann reicht das?
Oder muss man beim #BMI weiter Druck machen, damit die Position nicht wieder umklappt?
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Bundesregierung ist gegen „anlasslose Chatkontrolle“
Die breite zivilgesellschaftliche Ablehnung der Chatkontrolle und der Protest der letzten Tage haben offenbar Wirkung gezeigt. Die Bundesregierung stimmt auch unter Schwarz-Rot einer anlasslosen Chatkontrolle in der EU nicht zu. Vom Tisch ist das Thema damit noch nicht.
Die Bundesregierung hat sich in der Bundespressekonferenz am Mittwochmittag gegen eine anlasslose Chatkontrolle ausgesprochen. Ein Sprecher der Bundesregierung sagte: „Eine anlasslose Chatkontrolle ist für die Bundesregierung tabu“, sie wolle verschlüsselte Kommunikation „nicht kontrollieren“. Es gehe jetzt darum, die Ratsverhandlungen positiv zu begleiten. Darüber hinaus gebe es keine verkündbare Einigung zum Thema.
Zuvor hatte am Morgen schon Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mitgeteilt: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen.“ Der Staat dürfe Messenger auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft auf verdächtige Inhalte zu scannen.
„Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene nicht zustimmen“, so Hubig. Zwar müsse man im Kampf gegen sogenannte Kinderpornographie auch auf EU-Ebene vorankommen. Dafür setze sie sich ein. „Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte. Darauf habe in den Abstimmungen der Bundesregierung seit Monaten beharrt. Und dabei wird es bleiben.“
Eine Abstimmung über die Chatkontrolle soll eigentlich am 14. Oktober in Brüssel stattfinden. Es zeichnet sich mit der Entscheidung der Bundesregierung ab, dass es keine Mehrheit im EU-Rat für den Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft gibt. Das führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass die Abstimmung von der Tagesordnung des EU-Rates genommen wurde.
„Bundesregierung muss Client-Side-Scanning ausschließen“
Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, warnt jedoch vor zu viel Euphorie. Man müsse die endgültige Position der Bundesregierung abwarten und analysieren, was diese enthalte. Die Phrase „anlassloses Scannen“ habe bereits in der Vergangenheit für Diskussionen gesorgt und könnte als juristischer Taschenspielertrick genutzt werden, um die Technologie des Client-Side-Scannings trotzdem einzubauen – um dann bei einem „Anlass“ scannen zu können.
„Eine Position, die wirklich Grundrechte schützt, muss jegliche Form von Client-Side-Scanning ausschließen und verschlüsselte Kommunikation dezidiert schützen.“ Auch Client-Side-Scanning für besondere Anlässe sorge für ein Schwächen der verschlüsselten Kommunikation, so Eickstädt weiter.
Die Positionierung der Bundesregierung hatte sich schon am Dienstagnachmittag angekündigt. Unionsfraktionsvorsitzender Jens Spahn nahm in einer Pressekonferenz ungefragt zum Thema Chatkontrolle Stellung und sagte: „Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind gegen die anlasslose Kontrolle von Chats. Das wäre so, als würde man vorsorglich mal alle Briefe öffnen und schauen, ob da etwas Verbotenes drin ist. Das geht nicht, das wird es mit uns nicht geben.“ In diesem Statement sagte er auch, dass die Bundestagsfraktion zahlreiche Zuschriften zum Thema erreicht hätten.
Protest wirkt
Das Thema Chatkontrolle hat in den letzten Tagen hohe Wellen geschlagen und ist seit voriger Woche ein politischer Dauerbrenner in sozialen Medien, der viele Menschen mobilisiert hat. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich in den vergangenen Tagen mit Nachdruck gegen die Chatkontrolle positioniert, darunter Amnesty International, Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Kinderschutzbund, aber auch Wirtschaftsverbände wie eco und Bitkom sowie europäische Digital-Unternehmen. Auch Messenger wie Signal, Threema und WhatsApp sind gegen die Chatkontrolle.
Eine Petition gegen die Chatkontrolle hat innerhalb der letzten 48 Stunden fast 300.000 Unterschriften gesammelt. Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ hat für den Donnerstagmorgen eine Kundgebung vor dem Bundesinnenministerium angemeldet, um die Unterschriften zu übergeben.
Seit Jahren reden sich Hunderte von IT-Expertinnen und Sicherheitsforschern, Juristinnen, Datenschützern, Digitalorganisationen, Tech-Unternehmen, Messengern, UN-Vertretern, Kinderschützern, Wächterinnen der Internetstandards und Wissenschaftlerinnen weltweit den Mund gegen die Chatkontrolle fusselig. Eine unglaubliche Breite der Zivilgesellschaft lehnt die Chatkontrolle ab, weil sie die wohl größte und gefährlichste Überwachungsmaschine Europas werden würde.
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Markus Reuter - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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Sie schützt Kinder, verhindert Terror & schwere Kriminalität. Freiheit & Sicherheit gehören zusammen. Gesetze allein reichen nicht – wir brauchen auch Technologie.
#Bundesregierung #BMI #BMJV #Europa40 #Technologie #SicherheitsTechnologie -
Die #CDUCSU sollte sich nicht an einem #AfD-Verbot beteiligen. Langfristig können Inhalte und konsequente #Politik die AfD schwächen.
#Einheit #ZukunftDeutschland #Stabilität #Regierung #Bundesregierung #Dobrindt #Hubig #BMI #BMJV -
Die #CDUCSU sollte sich nicht an einem #AfD-Verbot beteiligen. Langfristig können Inhalte und konsequente #Politik die AfD schwächen.
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Die #CDUCSU sollte sich nicht an einem #AfD-Verbot beteiligen. Langfristig können Inhalte und konsequente #Politik die AfD schwächen.
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Die #CDUCSU sollte sich nicht an einem #AfD-Verbot beteiligen. Langfristig können Inhalte und konsequente #Politik die AfD schwächen.
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Die #CDUCSU sollte sich nicht an einem #AfD-Verbot beteiligen. Langfristig können Inhalte und konsequente #Politik die AfD schwächen.
#Einheit #ZukunftDeutschland #Stabilität #Regierung #Bundesregierung #Dobrindt #Hubig #BMI #BMJV -
Dieses Wochenende beim Tag der offenen Tür im #BMJV gibt’s unsere Botschaften auch zum Anfassen – mit Postkarten, Stickern und datenschutzkonformen, essbaren Cookies.
Und natürlich sehen wir uns auch am 16. September in Berlin bei unserem #DatenTag, wo es die neuen Produkte sowie unseren bisherigen Merch gibt: https://stiftungdatenschutz.org/veranstaltungen/unsere-veranstaltungen-detailansicht/datentag-datenschutz-grundrecht-geselllschaft-579
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🚪 Morgen und übermorgen ist es soweit: Tag der offenen Tür im #BMJV! 🎈 https://www.bmjv.de/SharedDocs/Veranstaltungen/DE/2025/0823_TdoT.html
Unseren Stand erkennt ihr an einem Wäscheständer voller Cookies und Postkarten.
Was es damit auf sich hat? Kommt vorbei und findet’s heraus. 👀
👉 Für alle, die nicht dabei sein können, gibt’s die Auflösung natürlich auch online.
Wir freuen uns auf euch!
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❓Habt ihr schon Pläne fürs Wochenende?
Falls nicht – wir hätten da was für euch! 🤗
Am 23. und 24. August sind wir beim Tag der offenen Tür des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin.
Von 10 bis 18 Uhr findet ihr uns an unserem Stand – kommt vorbei, stellt Fragen und tauscht euch mit uns aus. 💬✨
📍 Alle Infos zum Tag der offenen Tür findet ihr hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Veranstaltungen/DE/2025/0823_TdoT.html
Wir freuen uns, euch dort zu sehen!
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Ich lese mich gerade weiter in das Thema "ungewollte #Werbung" ein. In #Amsterdam sind sie da schon weiter: dort gibt es für die #PapierWerbung schon das #OptIn Verfahren. Damit darf Werbung nur zugestellt werden, wenn man mit "Ja" ausdrücklich zugestimmt hat. Unser #BMJV bekommt es seit Jahren nicht hin.
Bitte zeichnet daher diese Petition und unterstützt die #DUH, dass das endlich realisiert wird, wenn ihr auch dafür seid, #Müll zu vermeiden. Danke.
https://www.change.org/p/stoppt-ungewollte-werbepost-schluss-mit-der-ressourcenverschwendung-und-klimabelastung/u/30963083 -
Der Bundesjugendring hat der Politik Leitlinien für jugendgerechte soziale Netzwerke übergeben mit Fokus auf Datenhoheit, Transparenz und Manipulationsschutz.
Jugendverbände: Mit dem "Qualitätssiegel" gegen Fake News und Hass im Netz -
Browser, Betriebssystem, Gerätetyp & Co beeinflussten einer umfangreichen Studie zufolge nicht die Preise beim Online-Shopping – mit einer Ausnahme.
Teurer mit iPhone? BMJV findet keine Preisdifferenzen beim Online-Shopping -
Nach zwei Jahren voller salbungsvoller Worte, großer Ankündigungen der #Bundesregierung und viel internem Gezerre zwischen #BMJV und #BMWi sind am Ende keine Verbesserungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher rumgekommen. Ziemlich mickrig!
https://www.tabea-roessner.de/2020/12/16/faire-verbrauchervertraege-salbungsvolle-worte-wenig-substanz/ -
Laut dem neuen Entwurf soll das "Nebenkostenprivileg" noch früher fallen. Beim Streit um Vertragslaufzeiten ist die Kuh vom Eis. Andere Baustellen bleiben.
TKG-Novelle: So viele Seiten, so wenig Zeit -
Berlin macht Tempo: Das neue Telekommunikationsgesetz ist im Kabinett immer noch umstritten, trotzdem sollen Länder und Verbände kurzfristig Stellung nehmen.
TKG-Novelle: Bundesregierung drängt mit unfertigem Entwurf zur Eile -
Eigentlich sollte die Reform des Telekommunikationsgesetzes bis Ende des Jahres durch sein, doch können sich die Ministerien in einem Punkt nicht einigen.
Regierungsstreit über Vertragslaufzeiten verzögert TKG-Novelle -
Ich setzte mich ausdrücklich für eine ausgewogene und verfassungskonforme Lösung ein. An einigen Stellen des Referentenentwurfs zur #Urheberrechtsreform habe ich diesbezüglich starke Bedenken: http://sz.de/1.5072682 @[email protected]
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Ich setzte mich ausdrücklich für eine ausgewogene und verfassungskonforme Lösung ein. An einigen Stellen des Referentenentwurfs zur #Urheberrechtsreform habe ich diesbezüglich starke Bedenken: https://sz.de/1.5072682 @[email protected]
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Was lange währt, wird nicht gut: Der Referentenentwurf zur #Urheberrechtsreform des #BMJV wurde gestern nach langem Hin und Her veröffentlicht. Die #BReg ist nicht in der Lage, einen verfassungskonformen Entwurf zu präsentieren.
https://www.tabea-roessner.de/2020/10/14/referentenentwurf-zur-urheberrechtsreform-bleibt-weiter-hinter-den-erwartungen-zurueck/