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#chatkontrolle — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #chatkontrolle, aggregated by home.social.

  1. Angriff auf Verschlüsselung: Netzrechtler fordern EU-Eingreifen gegen Kanada

    Kanadas geplantes Überwachungsgesetz C-22 bedroht den Datenschutz von EU-Bürgern und die Integrität von Verschlüsselung. Bürgerrechtler fordern Gegenmaßnahmen.

    heise.de/news/Angriff-auf-Vers

    #Chatkontrolle #Datenschutz #EU #Netzpolitik #Verschlüsselung #news

  2. Wer bespitzelt uns 2026 am dreistesten? Am 25. September vergibt Digitalcourage in Bielefeld zum 26. Mal die BigBrotherAwards – die Schande-Trophäe für Konzerne, Behörden und Politiker.innen, die mit unseren Daten machen, was sie wollen.

    Die Preisträger.innen werden noch nicht verraten. Aber: Die Liste der Verdächtigen ist lang: KI-Kameras an Bahnhöfen, mehr Macht für Geheimdienste, Alterskontrollen fürs ganze Netz, die Chatkontrolle spukt immer noch rum – und während der Staat alles über uns wissen will, soll das Informationsfreiheitsgesetz geschwächt werden.

    Live, im Stream, überall mitschauen.
    🔗 bigbrotherawards.de

    #BigBrotherAwards #Datenschutz #Überwachung #Grundrechte #Chatkontrolle

  3. There is a clear risk that once on device content-scanning software was enabled it would be easy to expand they categories of content it detected openrightsgroup.org/blog/nudit #chatkontrolle

  4. There is a clear risk that once on device content-scanning software was enabled it would be easy to expand they categories of content it detected www.openrightsgroup.org/blog/nudity-... #chatkontrolle

    Nudity scanning tech will leav...

  5. Sicherheit ja, aber bitte nicht diese Art
    (1/2)

    Die #Bundesregierung hatte vorgesehen, dem #BSI per Grundgesetzänderung eine eigenständige Zentralstellenfunktion zu geben, damit es bei Cyberangriffen auf Bundesländer sofort selbst eingreifen kann. Dieses Vorhaben wird nun aufgegeben: Das BSI bleibt weiter an das Amtshilfe-Prinzip gebunden und darf erst tätig werden, wenn ein Land es ausdrücklich darum bittet

    Sonst reicht das Wort "Sicherheit" aus, um praktisch jede Kompetenzerweiterung zu rechtfertigen - #Chatkontrolle, #Vorratsdatenspeicherung, biometrische Überwachung im öffentlichen Raum.

    Diesmal nicht.

    Denn hier wäre "Sicherheit" für einmal genau das gewesen, was das Wort eigentlich behauptet:

  6. Menschenrechtsorganisationen warnen seit Jahren vor einer Ausweitung der geplanten #Chatkontrolle auf weitere Straftaten. Der sächsische Innenminister Armin Schuster fordert diese nun für die in Brüssel verhandelte anlassbezogene Chatkontrolle – und hält das für einen Kompromiss.

    netzpolitik.org/2026/eu-verord

  7. Menschenrechtsorganisationen warnen seit Jahren vor einer Ausweitung der geplanten #Chatkontrolle auf weitere Straftaten. Der sächsische Innenminister Armin Schuster fordert diese nun für die in Brüssel verhandelte anlassbezogene Chatkontrolle.

    netzpolitik.org/2026/eu-vero...

    Sächsischer Innenminister ford...

  8. Man muss diesen Irrsinn begreifen: Deutsche Polizeibehörden ließen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Netz, obwohl Löschen möglich war. Die Innenminister wussten davon. Ein Beschluss von 2023 blieb zunächst vertraulich und verpflichtete die Polizei trotzdem nicht zum systematischen Löschen. Wer weiter über Chatkontrolle und Massenüberwachung redet, statt dieses Material konsequent zu vernichten, betreibt für mich keinen Kinderschutz. Er missbraucht Kinderschutz als Argument für Überwachung.

    #Kinderschutz #LöschenStattÜberwachen #Chatkontrolle #Grundrechte #Datenschutz

  9. Das beste Video das erklärt wie wichtig unsere Privatsphäre zu schützen ist. und auch all die Naiven Menschen Könnte es de Augen Öffnen. was wirklich los ist.
    #ChatKontrolle #Überwachung #Datenschutz #EU
    youtu.be/_B0SSzgftD4

  10. Was hat dieses Interview noch mit Journalismus zu tun? @swr1 Oberstaatsanwalt Benjamin Krause darf unkritisch und in einer angenehmen Atmosphäre seine Forderungen von #vorratsdatenspeicherung bis #Chatkontrolle präsentieren. Der Moderator Jens Wolters hat sich entweder nicht vorbereitet oder einfach kein Interesse, die Aussagen einzuordnen oder kritisch zu hinterfragen. #swr1 #swr1leute #örr #interview #radio #wolters
    swr.de/swr1/leute/ist-es-freie

  11. Bei der Landesvorstandssitzung der #PIRATEN NRW wurde beschlossen, #StopKillingTheInternet zu unterstützen.
    stopkillingtheinternet.com/
    #Alterskontrolle, Forderungen nach #Klarnamenspflicht
    #Chatkontrolle uvam. bedrohen das Internet, wie es gedacht war. Wir wollen dabei nicht untätig zuschauen.

  12. Ich finde den Falter Podcast prinzipiell immer interessant. Aber bei der Folge zum Anschlag in Berlin wurde unkommentiert stehen lassen, wie super die Chatkontrolle für die Strafverfolgung ist.
    Dabei haben Analysen von den bisherigen Anschlägen gezeigt, dass die Kommunikation in unverschlüsselten Chats oder Foren stattgefunden haben.

    Persönlich denke ich, dass man hier wie die US-Geheimdienste mehr Personal braucht, um in den einschlägigen Foren Bedrohungen zu finden.

    Hat man ja jetzt in Berlin gesehen. Person war bekannt, aber die Überwachung hatte nicht ausreichend funktioniert.

    Podcast-Folge: falter.at/podcasts/radio/20260

    #Chatkontrolle #Falter #podcast

  13. Es ist zwar Sommerpause und die Diskussion rund um die #Chatkontrolle ist ruhiger geworden , wird uns ab September wieder beschäftigen.
    Auch wenn man denken würde wir hätten alle Aspekte ausreichend betrachtet, merke ich häufig das eine Basis fehlt. Genau diese Basis liefert die Handreichung der Digital Intimacy Coalition @superrr und COSPR
    digitalintimacycoalition.org/r

  14. Wieder was gelernt: Mehr Überwachung führt also zu mehr Arbeitslosigkeit und geringeren Durchschnittseinkommen:
    tube.the-morpheus.de/w/qepjVKs

    #Chatkontrolle

  15. welchen #Messenger nehmen wir in Zukunft MIT dem problem der #Chatkontrolle ?

    #Threema ? #signal word gegen das scannen vor der Verschlüsselung ebenfalls nicht sicher sein?

    #creo von diesem KI Design Typen trau ich kein mm über den Weg und #zingi ist mir mega Suspekt

    #privacy

  16. Schon seltsam. Da ist jemand "den Behörden seit Jahren als Islamist bekannt", aber er wird nicht überwacht, konnte wohl einfach so ein Fahrzeug für die Tat anmieten, ohne dass irgendwer Verdacht schöpfte, ohne dass er daraufhin genauer beobachtet wurde? br.de/nachrichten/deutschland-

    Das Standard unserer Sicherheitsbehörden?
    Dachte "Islamist" bedeutet "radikalisiert" und "Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung" 🤔

    Aber die Kommunikation sämtlicher #BürgerInnen überwachen wollen!
    #Chatkontrolle

  17. @mariavonbolla Genau, ein toter Täter kann nicht widersprechen und lässt sich wunderbar instrumentalisieren. Chapeau!

    Und warum, trotz massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit durch die Polizei das Attentat trotzdem passieren konnte, hinterfragt kein Mensch mehr.

    #Dobrindt #Polizeigesetz #Chatkontrolle #IFG #Demokratie #queer #FCKafd

  18. Nicht nur die Menge, sondern auch die unfassbate Intensität der neuen Überwschungs-Befugnisse ist messbar. Berechnungsgrundlage: die Methodik einer Studie, die die vergangene Regierung in Auftrag gegeben hat.

    @TheMorpheus hat es akkurat herausgearbeitet.

    tube.the-morpheus.de/videos/wa

    #uberwachungsstaat #uberwachung #bmi #generalverdacht #verfassungsgericht #bnd #geheimdienst #nachrichtendienst #ifg #gesichtserkennung #chatkontrolle #dystopie #1984 #floodthezone #cdu #csu #dobrindt #privacy

  19. Die messbare Eingriffs-Intensität der Überwschungs-Befugnisse, mit der uns das #BMI binnen kürzester geflutet hat, ist einfach nur unfassbar. Berechnungsgrundlage: die Methodik einer Studie, die die vergangene Regierung in Auftrag gegeben hat.

    Akkurate Arbeit von @TheMorpheus.

    tube.the-morpheus.de/videos/wa

    #uberwachungsstaat #uberwachung #generalverdacht #verfassungsgericht #bnd #geheimdienst #nachrichtendienst #ifg #gesichtserkennung #chatkontrolle #dystopie #1984 #cdu #csu #dobrindt #privacy

  20. Art. 20 (1) #GG

    "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."

    Art. 56 #GG auf das #Merz und seine Versagerbande ihren Amtseid geschworen haben:

    "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

    Skrupellose Lügner sind dabei unseren #Sozialstaat abzuschaffen. Mit ihrer Macht zerlegen sie nicht nur die #Demokratie, sondern führen uns in dunkelste Vergangenheit zurück.

    ABER sie sind die Wahl dummer Menschen, die offenbar genau dies wollen.

    #IFG #Palantir #Überwachung #Chatkontrolle #Vorratsdatenspeicherung #Armut #Hetze #Hass #Hartz4 #Bürgergeld #Grundsicherung #Asyl #sozial #faschisten #faschismus #nazis #ÖRR #Klimawandel #Klimakatastrophe #Verbrenner #Atomkraft #ErneuerbareEnergien #EE #Lobbyismus #Korruption

  21. Was von der Leyen verspricht: "Kinderschutz", was sie liefert: "Scannen aller privaten Chats" durch die Wiedereinführung der #Chatkontrolle 1.0 mit schmutzigen Tricks! #NieMehrCDU #PIRATEN

  22. @EUCommission
    DSGVO - SEHR GUTE Idee, aber leider schlechte Umsetzung & Ausführung!
    Gesetze machen nur dann Sinn, wenn man sie auch durchsetzt - VOR ALLEM gegen die Grossen (anstatt alibihaft bei ein paar Kleinen)!
    Und wenn man #Gesetze und #Normen ernst meint, untergräbt man sie auch nicht, vgl. #ChatKontrolle, #DigitalOmnibus, Nutzung von Schrott wie #Palantir oder #SchattenIT bei #Europol !
    Also liebe #EUKommission: Setzt europäische Werte mind. in der #EU endlich durch und zwar vollständig!

  23. Es gefällt mir, wenn Lügner mit ihren Lügen scheitern.

    Steht aber zu befürchten, dass die demokratisch nicht legitimierte* EU-Kommission einfach wieder so lange abstimmen lässt, bis das Ergebnis passt.

    "Täterschutz" - Bullshit. Schutz der bürgerlichen Freiheit und der Unschuldsvermutung.

    Das Parlament darf noch nicht mal Gesetze vorschlagen. Die Kommission bestimmt, was auf den Tisch kommt.

    Definitiv das beste Europa 🇪🇺 😊

    *nicht durch die EU-Bevölkerung legitimiert sondern durch die paar Hanseln der Regierungen der 27 Mitgliedstaaten bestimmt.

    heise.de/news/Chatkontrolle-EU

    #chatkontrolle #privacy #heise #eu #europe #unschuldsvermutung #burgerrechte #uberwachung #netzpolitik #chatcontrol #democracyinaction #EuropeanParliament

  24. Verfahrenstrick gescheitert

    Neu-Abstimmung im EU-Parlament: Konservative scheitern mit Verfahrenstrick bei freiwilliger Chatkontrolle

    Die Konservativen wollten ein grundrechtsfreundliches Votum des EU-Parlaments mit einer Neu-Abstimmung aushebeln. Das hat nicht funktioniert. Die Folge des Manövers: Die Chatkontrolle 1.0 wird vorerst nicht verlängert und Anfang April auslaufen. Da ein solcher Vorgang sehr selten ist, bleiben viele Fragen offen.

    Das EU-Parlament hat mit breiter Mehrheit eine Vorlage der EU-Kommission für die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle abgelehnt. Die konservative EVP-Fraktion hatte in einem ungewöhnlichen parlamentarischen Verfahren eine erneute Abstimmung über das Thema erzwungen – und ist damit nun gescheitert.

    Das ganze Verfahren war umstritten. Die Konservativen im Europa-Parlament hatten nach einem grundrechtsfreundlichen Abstimmungsergebnis eine neuerliche Abstimmung angesetzt und dabei die Regeln des Europaparlaments aufs Äußerste ausgereizt. Zuvor hatte das Parlament am 11. März eine Abkehr von der anlasslosen Massenüberwachung bei der Chatkontrolle 1.0 beschlossen und Maßnahmen nur noch auf Verdacht erlaubt. Daraufhin hatte der Rat der EU die Trilog-Verhandlungen zum Thema sehenden Augen scheitern lassen, wie eingestufte Protokolle, die netzpolitik.org veröffentlicht hat, belegen.

    In der heutigen Abstimmung wurden die Änderungsanträge 29 (Ratsposition, eingereicht durch EVP), 34 (Beschränkung auf bekanntes Material) und 36 (Schutz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) vom Parlament angenommen, der Vorschlag der EU-Kommission scheiterte jedoch deutlich.

    Da eine erneute Abstimmung ein sehr seltenes Phänomen ist, ist nun unklar, ob es in dieser Sache zu erneuten Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission kommt. Sicher ist in jedem Fall, dass die erste Lesung damit abgeschlossen ist und die freiwillige Chatkontrolle 1.0 Anfang April ausläuft, weil sie ohne gesetzliche Grundlage nicht weitergeführt werden kann.

    „Druck, Schmutz und Fake-Behauptungen“

    Vor der Abstimmung hatte sich die verantwortliche sozialdemokratische Abgeordnete Birgit Sippel mit deutlichen Worten an das Parlament gewendet. Das Parlament habe vor zwei Wochen mit breiter Mehrheit eine Position abgestimmt, die Verantwortung für Kinder und Grundrechte gleichermaßen annehme.

    Mit dieser Position sei das Parlament in die Trilog-Verhandlungen gegangen, wo der Rat sich einer Auseinandersetzung entzogen habe, ja „nicht am Verhandlungstisch angekommen“ sei. Sie kritisierte auch, wie im Vorfeld der Neu-Abstimmung Druck aufgebaut und mit Schmutz und Fake-Behauptungen“ geworfen worden sei.

    Im Vorfeld der heutigen Abstimmung hatte sich sogar Bundeskanzler Merz im Bundestag für eine anlasslose Chatkontrolle stark gemacht, mehrere EU-Kommissare mahnten in einem Schreiben an die EU-Abgeordneten, das Politico zuerst im Original veröffentlichte, für anlasslose Überwachung zu stimmen.

    In einer Pressemitteilung kurz vor der Abstimmung hatte die EVP die Sozialdemokratische Fraktion aufgefordert, für ihren Vorschlag zu stimmen, weil sonst die EU angeblich ihre Fähigkeit zur wirksamen Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet verlieren würde.

    Grüne kritisieren Verfahrenstricks

    Markéta Gregorová, die Schattenberichterstatterin der Fraktion der Grünen/EFA kommentierte in einer Pressemitteilung die Neu-Abstimmung kritisch, sie schade der Glaubwürdigkeit des Parlaments. „Die EVP nutzt Verfahrenstricks, um einen Standpunkt wieder aufzugreifen, auf den sich das Parlament bereits geeinigt hatte.“ Nachdem die Gespräche mit dem Rat gescheitert waren, hätte das Dossier von der Tagesordnung gestrichen werden müssen, so Gregorová weiter. Dieser Antrag war aber abgelehnt worden.

    „Stattdessen haben die Konservativen es in seiner ursprünglichen Form wieder auf die Tagesordnung gesetzt, um die Änderungsanträge des Parlaments zu umgehen und die wahllose Massenüberwachung im Spiel zu halten.“ Gregorová sieht den Vorgang als „gefährliches Signal“, dass demokratische Entscheidungen rückgängig gemacht werden können, wenn Regierungen einfach lange genug warten.

    Vorbote für die permanente Chatkontrolle?

    Die Chatkontrolle 1.0 ist eine Übergangsregelung, die seit 2021 in Kraft ist und Anfang April ausläuft. Sie regelt, dass Plattformen und Internet-Anbieter auf freiwilliger Basis entgegen der EU-Privacy-Richtlinie Inhalte und Kommunikation nach Bildern von sogenanntem Kindesmissbrauch (CSAM) scannen dürfen.

    Ungleich wichtiger ist die CSA-Verordnung, welche auch die verpflichtende Chatkontrolle 2.0 enthalten könnte, über die seit vier Jahren gestritten wird. Durch ein eingestuftes Ratsprotokoll vom 13. März, das wir im Volltext veröffentlicht haben, wurde deutlich, dass die EU-Mitgliedstaaten Kompromisse bei der temporären freiwilligen Chatkontrolle 1.0 offenbar als eine Art Vorentscheidung für die weitaus wichtigeren Verhandlungen zur CSA-Verordnung und damit für eine permanente Regelung (Chatkontrolle 2.0) sehen.

    Knackpunkt bei der CSA-Verordnung ist die verpflichtende Chatkontrolle. Der EU-Kommission möchte, dass dabei auch verschlüsselte Kommunikationen durchleuchtet werden. Das Parlament hat dies bisher abgelehnt und Maßnahmen nur auf Verdacht gefordert. Auch im EU-Rat hat die anlasslose Chatkontrolle bislang keine qualifizierte Mehrheit gefunden. Die drei Institutionen sind derzeit im Trilog und verhandeln über die Verordnung.

    Für die Chatkontrolle nach Wunsch der EU-Kommission wäre Technologie namens Client-Side-Scanning nötig, welche vor der Verschlüsselung Inhalte auf dem Handy oder Computer scannt. Wäre diese Technologie einmal eingeführt, ist verschlüsselte Kommunikation wertlos, weil die Inhalte schon vor dieser angeschaut werden könnten. Es wäre das Ende der privaten und vertraulichen Kommunikation. Wir haben zusammengestellt, warum dies für uns alle gefährlich ist.

    „Gier nach anlassloser Massenüberwachung war zu groß“

    Konstantin Macher vom Verein Digitale Gesellschaft kommentiert die Abstimmung gegenüber netzpolitik.org: „Rat und Konservative haben mit ihren politischen Tricksereien das Scheitern der Verhandlungen zu verantworten. Damit haben sie unabsichtlich die Chatkontrolle-Massenüberwachung beendet. Zielgerichtete Maßnahmen wären möglich gewesen – aber ihre Gier nach anlassloser Massenüberwachung war zu groß.“

    Das Ergebnis sei „eine Klatsche“ für die Europäische Kommission. Diese habe die Abgeordneten von Anfang an nicht ernst genommen und ihre gesetzlichen Pflichten zur Evaluation der Ausnahmeregelung nicht erfüllt.

    „Mitgliedstaaten zeigten keinerlei Flexibilität“

    Die Konservativen (EVP) werfen in einer Pressemitteilung nun den Sozialdemokraten vor, sie seien schuld daran, dass Kinder nun ungeschützt seien. Die Sozialdemokratin Birgit Sippel hingegen schreibt in einer Pressemitteilung, dass die Verhandlungen zwischen den Institutionen zuletzt „aufgrund der mangelnden Flexibilität der Mitgliedstaaten“ gescheitert seien. Das Parlament lasse sich nicht vom Co-Gesetzgeber zum Ja-Sager degradieren. Die Konservativen seien in ihrer Rolle als fügiger Erfüllungsgehilfe des Rates gescheitert.

    Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit seien Kompromisse nötig, so Sippel: „Wir waren dazu bereit, die Verhandler von Seiten der Mitgliedstaaten zeigten jedoch keinerlei Flexibilität. Sie sind es, die die Gespräche ohne Ergebnis beendet haben und nun in Kauf nehmen, dass die Interim-Verordnung nicht verlängert wird.“

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  25. Freiwillige #Chatkontrolle: Ausnahmeregel wird zum zweiten Mal verlängert

    #Internet-Dienste dürfen die #Kommunikation ihrer #Nutzer scannen, obwohl das eigentlich verboten ist. Die #EU-Gesetzgeber wollen eine vorübergehende Ausnahme der #Datenschutzrichtlinie zum zweiten Mal verlängern. #Grundrechts-Eingriffe müssen verhältnismäßig sein, aber niemand kann die Verhältnismäßigkeit belegen.

    netzpolitik.org/2026/freiwilli

  26. Ausweispflicht?

    Trilog zu Alterskontrollen: Warnung vor „Ausweispflicht für weite Teile des Internets“

    Sowohl der Rat als auch das EU-Parlament haben Nein gesagt zur verpflichtenden Chatkontrolle. Aber die umstrittene Verordnung birgt weitere Risiken für digitale Grundrechte – und zwar flächendeckende Alterskontrollen. Worüber Kommission, Parlament und Rat jetzt verhandeln.

    Es war ein merkliches Aufatmen Ende vergangenen Jahres. Nach mehr als drei Jahren Verhandlungen hatten sich Vertreter*innen der EU-Staaten im Rat auf eine gemeinsame Position zur sogenannten Chatkontrolle geeinigt, einem der weitreichendsten Überwachungsprojekte der EU.

    Hinter der Chatkontrolle stecken Pläne der EU-Kommission, Anbieter von Messengern wie Signal oder WhatsApp auf Anordnung dazu verpflichten zu können, die Kommunikation von Nutzer*innen zu durchleuchten. Vertrauliche Nachrichten müssten sie dann in großem Stil nach sogenannten Missbrauchsdarstellungen durchsuchen – ein fundamentaler Angriff auf sicher verschlüsselte Kommunikation. Anlass ist der Vorschlag für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, kurz: CSA-VO.

    Fachleute aus unter anderem Kinderschutz, Wissenschaft, Zivilgesellschaft sind gegen das Vorhaben Sturm gelaufen. Mit dem Nein von Rat und EU-Parlament dürfte die Chatkontrolle vom Tisch sein. Kaum beachtet geblieben ist dabei jedoch ein weiteres Überwachungsvorhaben im Vorschlag der Kommission, und zwar die Einführung von Alterskontrollen.

    Die EU-Kommission möchte Anbieter nämlich auch dazu verpflichten dürfen, das Alter ihrer Nutzer*innen zu überprüfen. Betroffen sind Dienste, die Erwachsene nutzen können, um sexuelle Kontakte zu Minderjährigen anzubahnen. Das nennt sich Grooming.

    Alterskontrollen laufen oftmals auf invasive Maßnahmen heraus. Nutzer*innen müssten dann zum Beispiel ihr Gesicht biometrisch vermessen lassen, damit eine Software ihr Alter schätzt, oder mithilfe von Dokumenten wie dem Ausweis belegen, dass sie erwachsen sind. Mindestens würde es damit für Millionen Nutzer*innen schwerer, sich frei im Netz zu bewegen. Wenn es nicht gelingt, solche Kontrollen sicher zu gestalten, drohen Datenschutz-Verletzungen und massenhafte Überwachung.

    Kommission, Rat und Parlament haben teils widersprüchliche Positionen zu den Alterskontrollen. Aktuell verhandeln sie im sogenannten Trilog über die Verordnung – und damit auch über die Zukunft von Alterskontrollen in der EU. Wir liefern die Übersicht über die zentralen Positionen und die Risiken dahinter.

    Das will die EU-Kommission

    Der Vorschlag der EU-Kommission sieht eine Verpflichtung zu Alterskontrollen bei „interpersonellen Kommunikationsdiensten“ vor, einfach ausgedrückt: Anbietern mit Chatfunktion.

    Sie sollen zunächst selbst das Risiko für Grooming einschätzen, also ob ihre Dienste zum Zweck des „sexuellen Kindesmissbrauchs“ eingesetzt werden könnten. Dabei spielt etwa eine Rolle, wie viele Kinder den Dienst überhaupt verwenden, wie leicht sie von Erwachsenen auf der Plattform kontaktiert werden können und welche Möglichkeiten es gibt, solche Kontakte zu melden.

    Potenziell von Grooming betroffene Anbieter sollen dann das Alter ihrer Nutzer*innen überprüfen, um Minderjährige „zuverlässig“ zu identifizieren. Die Konsequenz sollen Maßnahmen zur Risikominderung sein. Zwar nennt der entsprechende Artikel im Entwurf kein konkretes Beispiel – denkbar wären aber zum Beispiel eingeschränkte Chat-Funktionen, die keine Gespräche mit Fremden erlauben.

    Vergangene Recherchen über Grooming legen nahe: Diese Regelung könnte viele populäre Plattformen treffen, etwa TikTok, Instagram und Roblox oder das unter Gamer*innen beliebte Discord. Auch Messenger wie WhatsApp oder Signal könnten dazu verpflichtet werden, das Alter ihrer Nutzer*innen zu prüfen.

    Entscheidend sind hier die Worte „zuverlässig identifizieren“. Eine schlichte Altersabfrage dürfte kaum genügen. Es geht auch nicht bloß darum, dass Anbieter Schutzfunktionen für Minderjährige bereithalten müssen, damit betroffene Minderjährige (oder ihre Aufsichtspersonen) sie einsetzen können. Stattdessen könnte es sein, dass Nutzer*innen in großem Stil beweisen sollen, dass sie schon erwachsen sind.

    Zusätzlich sieht die Kommission eine weitere Altersschranke vor, die noch einen Schritt früher ansetzt, und zwar bei „Stores für Software-Anwendungen“. Darunter dürften mindestens der Google Play Store und Apples App Store fallen, je nach Auslegung auch Spiele-Marktplätze wie Steam. Auch dort müssten Nutzer*innen demnach ihr Alter nachweisen, bevor sie Zugang bekommen.

    Das will der Rat der EU

    Der Rat der EU vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten. Geht es um Alterskontrollen, deckt sich die Ratsposition weitgehend mit dem Vorschlag der Kommission. Auch der Rat will, dass Anbieter, die ein Risiko zur Kontaktaufnahme mit Kindern bei sich feststellen, das Alter ihrer Nutzer*innen kontrollieren. Das Gleiche will der Rat für App Stores.

    Für die Ausgestaltung dieser Kontrollen stellt der Rat weitere Anforderungen auf. Demnach sollen die Maßnahmen Privatsphäre und Datenschutz wahren, transparent, akkurat und dabei auch zugänglich und diskriminierungsfrei sein. Der Rat spricht damit Aspekte an, die sich auch an anderer Stelle in EU-Regeln finden, etwa in den Leitlinien zum Jugendschutz im Netz auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste (DSA).

    Der Knackpunkt: Keine Technologie wird all diesen Anforderungen gerecht. Um den Anspruch zu erfüllen, akkurat zu sein, müssten Prüfungen wohl invasiv sein – sonst lassen sie sich täuschen. Typisch sind Kontrollen mit biometrischen Daten oder auf Basis von Dokumenten wie Ausweispapieren. Erstere können Menschen diskriminieren, die nicht ausreichend in den Trainingsdaten eines KI-Systems repräsentiert sind, etwa Women of Color. Letztere können Menschen ausschließen, die keine Papiere haben.

    Das will das EU-Parlament

    Das EU-Parlament will bei Alterskontrollen einen anderen Weg einschlagen, wie dessen Position zeigt. Streichen will das Parlament demnach die Pflichten für Alterskontrollen auf der Ebene von App-Stores.

    Die Marktplätze sollen demnach bloß deutlich ausweisen, wenn Apps erst ab einem bestimmten Alter vorgesehen sind. Zudem sollen sie bei Apps, die das verlangen, die Zustimmung von Erziehungsberechtigten sicherstellen. Diese Maßnahmen könnten etwa Apple und Google bereits umgesetzt haben: Dort gibt es entsprechende Vorkehrungen für Accounts von Minderjährigen, die an Eltern-Accounts gekoppelt sind.

    Für die Anbieter von Kommunikationsdiensten will das Parlament im Gegensatz zu Rat und Kommission keine verpflichtenden Alterskontrollen, sondern optionale. Risiken mindern müssen betroffene Anbieter dennoch; sie hätten allerdings die Wahl, auf welche Weise sie das tun.

    Weniger invasive Methoden zur Altersprüfung haben einige Plattformen bereits heute im Einsatz. So will TikTok das Verhalten von Nutzer*innen auf Signale untersuchen, die auf ein zu geringes Alter hindeuten, etwa, mit welchen Accounts sie interagieren.

    Das Parlament fordert zudem eine Reihe von Auflagen für Alterskontrollsysteme und wird dabei konkreter als der Rat. Demnach soll es für Nutzer*innen weiterhin möglich sein, anonyme Accounts einzurichten, und es sollen keine biometrischen Daten verarbeitet werden dürfen. Zudem sollen Kontrollen nach dem Zero-Knowledge-Prinzip erfolgen. Praktisch heißt das: Anbieter, bei denen man das eigene Alter nachweist, sollen nichts weiter erfahren, außer ob man die nötige Altersschwelle überschreitet. Ein mögliches Werkzeug dafür ist die von der EU in Auftrag gegebene Alterskontroll-App, die künftig Teil der digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) werden soll.

    Für Dienste, die sich an Kinder unter 13 Jahren richten, fordert das Parlament zusätzlich, dass sie standardmäßig in ihren Funktionen hohe Sicherheitsstandards wählen. Sie sollen etwa verhindern, dass Nutzer*innen persönliche Daten teilen oder Screenshots machen können.

    Gesondert verlangt das Parlament außerdem Regeln für Pornoplattformen. Diese besondere Gruppe von Anbietern soll verpflichtend das Alter von Nutzer*innen kontrollieren. Das entspräche jedoch im Tenor den Anforderungen aus bereits bestehenden EU-Gesetzen wie der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und dem DSA.

    Das steht auf dem Spiel

    Alterskontrollen sind nicht nur ein Thema für Kinder und Jugendliche – es geht nämlich darum, alle Nutzer*innen zu kontrollieren, um Minderjährige herauszufiltern. Die deutsche Europa-Abgeordnete Birgit Sippel (SPD) warnt: „Eine verpflichtende Altersverifikation würde eine Ausweispflicht für weite Teile des Internets bedeuten, und zwar vor allem auch für Erwachsene.“ Diese Warnung würde jedoch voraussetzen, dass die EU eine Pflicht zu Alterskontrollen sehr streng auslegt.

    Wenn bei Alterskontrollen die Plattformen zum Türsteher werden und Daten auch für andere Zwecken nutzen können, wäre das „höchst problematisch“, so Sippel weiter. Deshalb brauche es Safeguards wie das Zero-Knowledge-Prinzip. „Schließlich darf die Anonymität und Nutzung von Pseudonymen nicht gefährdet werden.“ Außerdem warnt die Abgeordnete davor, Alterskontrollen als Allheilmittel zu betrachten. „Um Kinder effektiv zu schützen, braucht es eine strukturelle Reform der Plattformen, damit Profit nicht mehr aus dem Geschäft mit missbräuchlichen Inhalten geschlagen werden kann.“ Abgeordnete aus anderen Fraktionen haben sich auf Anfrage von netzpolitik.org nicht geäußert.

    Für European Digital Rights (EDRi), dem Dachverband von Organisationen für digitale Freiheitsrechte, beobachtet Politikberater Simeon de Brouwer das Gesetzesvorhaben. „Verpflichtende Altersverifikation bei Diensten für zwischenmenschliche Kommunikation ist gefährlich, weil sie die freie Rede unterdrückt“, warnt er. Je nach Art der Kontrollen könnten ganze Gesellschaftsgruppen ausgeschlossen werden – etwa Menschen ohne Papiere. Außerdem warnt er vor Einschüchterung („chilling effects“), wenn der Zugang zu sicherer Kommunikation hinter verpflichtenden Kontrollen steht.

    Auch Alterskontrollen auf App-Marktplätzen lehnt de Brouwer ab. „Ein derartiges Maß an Kontrolle und aufdringlicher Datenverarbeitung sollte nicht normalisiert werden – besonders nicht an einem solchen Nadelöhr.“ Es entstehe keine Sicherheit, sondern Kontrolle, wenn der Zugang zu digitalen Werkzeugen vom Überwinden zentraler Prüfsysteme abhängig gemacht wird.

    Svea Windwehr ist Co-Vorsitzende des Vereins für progressive Digitalpolitik D64. „Alle bekannten Technologien zur Altersbestimmung im Netz weisen signifikante Schwächen auf“, schreibt sie auf Anfrage. So seien etwa KI-gestützte Altersschätzungen häufig ungenau und „bergen massive Diskriminierungspotenziale, da ihre Leistung stark von Geschlecht, Alter, Hautfarbe und anderen Merkmalen abhängt“. Verifikation anhand von Ausweisdokumenten wiederum könne „eine signifikante Barriere für gesellschaftliche Teilhabe darstellen“.

    Unterm Strich würden neue Pflichten zur Altersverifikation „einen Bärendienst für die Privatsphäre von jungen Menschen im Netz“ darstellen, warnt Windwehr. Vor allem würden sie nichts an den strukturellen Problemen ändern, die Plattformen zu unsicheren Räumen für Kinder machen können. „Der politische Anspruch sollte darin bestehen, an der Wurzel des Problems anzusetzen und Plattformen für ihre Produkte zur Verantwortung zu ziehen, statt vulnerable Nutzende auszuschließen.“

    So geht es jetzt weiter

    Beim Gesetz steht die EU unter gewissem Zeitdruck. Obwohl viele Dienstleister wie etwa Meta bereits jetzt eine freiwillige Chatkontrolle durchführen, fehlt dafür eine dauerhafte Rechtsgrundlage. Möglich ist die Maßnahme nur durch eine vorübergehende Ausnahmeregelung mit Blick auf die Datenschutz-Richtlinie für elektronische Kommunikation. Die Frist dafür endet jedoch im April 2026. Zumindest Kommission und Rat wollen sie um zwei Jahre verlängern; das Parlament müsste dem noch zustimmen.

    Weil der Rat sich jahrelang nicht auf eine Position zur Chatkontrolle einigen konnte, war das ganze Gesetzesvorhaben für lange Zeit blockiert. Erst mit der Einigung auf die Ratsposition Ende November wurde der Weg frei für die informellen Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament. Beim Trilog versuchen die drei EU-Organe einen Kompromiss zu finden. Verhandelt wird hinter verschlossenen Türen. Dauer: ungewiss; ein Ergebnis ist nicht garantiert.

    „Trotz der Differenzen zeigen das Europäische Parlament und der Rat die feste Absicht, intensiv an dem Vorschlag zu arbeiten und so schnell wie möglich eine Einigung zu erzielen“, sagte jüngst der spanische Abgeordnete Javier Zarzalejos (EVP) während einer Ausschuss-Sitzung am 27. Januar. Er ist der zuständige Berichterstatter der konservativen Fraktion im Parlament.

    Nach dem ersten Verhandlungstermin am 9. Dezember sollen Verhandlungen auf technischer Ebene am 15. Januar begonnen haben. Aus diesen bis dato zwei Terminen könne Zarzalejos von „guter Atmosphäre und beachtlichem Fortschritt“ berichten. Diskutiert habe man bisher insbesondere das neue EU-Zentrum – das ist die geplante zentrale Anlaufstelle zur Umsetzung der Verordnung. Der nächste Trilog-Termin soll der 26. Februar sein.

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Chris Köver recherchiert und schreibt über Migrationskontrolle, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später eine eigene Zeitschrift mitgegründet. Ihre Arbeit wurden ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  27. Kein Nachweis

    Chatkontrolle: Kein Nachweis, dass Massen-Scans verhältnismäßig sind

    Die EU-Kommission veröffentlicht ihre Evaluierung der freiwilligen Chatkontrolle. Doch sie kann weiterhin nur unvollständiges Datenmaterial sammeln und scheitert daran, zu beweisen, dass freiwillige Massen-Scans verhältnismäßig sind.

    Heimlich, still und leise hat die EU-Kommission nun doch ihren Bericht zur freiwilligen Chatkontrolle veröffentlicht. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet, um die Verhältnismäßigkeit der freiwilligen Massen-Scans zu untersuchen.

    Seit Anfang September stand der Bericht bereits aus. Die EU-Kommission zögerte ihn monatelang hinaus und veröffentlichte ihn dann genau am Tag nach der Einigung zur Chatkontrolle im EU-Rat.

    Der Kommissionsbericht kann auch nach mehreren Monaten Verzögerung wieder keine ausreichenden Fakten und Statistiken liefern, um ein Urteil über die Verhältnismäßigkeit der freiwilligen Chatkontrolle zu treffen. Die aufgelisteten Zahlen von Dienste-Anbietern und Mitgliedstaaten sind nach wie vor unvollständig und nicht hinreichend. Die EU-Kommission schlussfolgert daher zur Verhältnismäßigkeit: „Die verfügbaren Daten reichen nicht aus, um diese Frage eindeutig zu beantworten.“

    Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft kommt in der Frage die Verhältnismäßigkeit zu dem Ergebnis: „Es gibt auch über vier Jahre nach dem ersten Beschluss zur freiwilligen Chatkontrolle keine Evidenz, dass diese Form der Massenüberwachung funktionieren würde. Die freiwillige Chatkontrolle ist ein massiver Grundrechtseingriff, dessen Verhältnismäßigkeit nicht nachgewiesen werden kann. Sie ist unverhältnismäßig.“

    Kommentieren oder Einordnen will die EU-Kommission selbst ihren Bericht offenbar nicht. Auf Nachfrage von netzpolitik.org sagte eine Sprecherin, dass „keine weitere Kommunikation“ zu dem Bericht geplant sei. Angesichts der Tatsache, dass die Chatkontrolle zumindest in einigen EU-Ländern ein breit diskutiertes Thema ist und von Experten und aus der Wissenschaft jahrelang sehr kritisch bewertet wurde, überrascht die Funkstille.

    Freiwillige Chatkontrolle nur als Ausnahme erlaubt

    Die freiwillige Chatkontrolle ist kaum weniger umstritten als der verpflichtende anlasslose Zwang zum Scannen, über den drei Jahre verhandelt wurde. Denn in Europa muss die Vertraulichkeit der Kommunikation von den Mitgliedstaaten sichergestellt werden. So schreibt es die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation schon seit 2002 vor.

    Es ist also in Europa grundsätzlich nicht erlaubt, massenhaft Inhalte von Nachrichten freiwillig zu durchleuchten. Denn derartige Grundrechtseingriffe müssten gesetzlich geregelt werden. Doch das bisherige freiwillige Scannen beruht auf keiner expliziten Rechtsgrundlage und wäre damit schlicht rechtswidrig. Allerdings besteht seit 2021 eine vorübergehende Ausnahme, die nochmal verlängert wurde. Diese temporäre Ausnahme endet im April 2026.

    Weil auch nach Jahren des Bestehens dieser Ausnahmeregelung keine wirksamen Schutzmaßnahmen oder einschränkende Regeln vorgesehen wurden, hat der Europäische Datenschutzbeauftragte, Wojciech Wiewiórowski, die Verlängerung kritisiert. Sie dürfe nicht einfach durchgewunken werden. Wiewiórowski hatte schon zu Beginn der Ausnahmeim Jahr 2021 gewarnt, dass man keinen „Präzedenzfall“ schaffen dürfe.

    Die EU-Kommission konnte bisher keinen Nachweis erbringen, dass die „freiwillige“ Massenüberwachung der privaten Kommunikation verhältnismäßig oder auch nur signifikant wirksam wäre. Auch der aktuelle Bericht kann das nicht leisten, wie die Kommission selbst einräumt.

    In welchen Größenordnungen wird gescannt?

    Dienste-Anbieter haben zwar keine Verpflichtung, massenhaft Inhalte zu scannen. Dennoch führen Konzerne wie Google, Microsoft oder Meta, beispielsweise bei Facebook oder WhatsApp, diese sogenannten CSAM-Scans seit Jahren durch. Sie sollen aufdecken, wenn Nutzer Inhalte verschicken, die sexuellen Kindesmissbrauch (child sexual abuse material, CSAM) zeigen. Genaue Vorschriften, welche Nutzernachrichten wie und wann durchleuchtet werden, macht ihnen dabei niemand.

    Nur zwei Dienste-Anbieter übermittelten der EU-Kommission Angaben zur Größenordnung der freiwillig gescannten Bilder und Filme. Microsoft wertete im Jahr 2023 weltweit über 11,7 Milliarden Inhalte und im Jahr 2024 etwas unter 10 Milliarden Inhalte aus. Wie viele dieser gescannten Bilder oder Filme in der EU anfielen, ist dabei nicht spezifiziert.

    Im Jahr 2023 wurden im Fall von Microsoft weltweit über 32.000 Inhalte als möglicher CSAM identifiziert, davon über 9.000 aus der EU. Berechnet man aus den milliardenfachen weltweiten Scans den Prozentsatz, kommt man bei 32.000 Inhalten auf 0,0002735 Prozent. Anders ausgedrückt schlagen die Scans bei einem von 365.000 Inhalten an. Für das Jahr 2024 sind weltweit 26.000 CSAM-Inhalte angegeben, davon 5.800 Inhalte in der EU. Das ergibt für 26.000 Inhalte 0,00027083 Prozent.

    Bei LinkedIn sind die Zahlen deutlich geringer: Das Unternehmen gab für 2023 den Scan von über 24 Millionen Bildern und über einer Million Filme und für 2024 von über 22 Millionen Bildern und über zwei Millionen Filmen an. In beiden Jahren stammten diese Inhalte aus der EU. Für das Jahr 2023 meldete LinkedIn zwei Bilder (und keinerlei Filme), die Kindesmissbrauch darstellen könnten, und für 2024 dann ein Bild. Berechnet man aus den millionenfachen Scans den Prozentsatz, kommt man im Jahr 2023 auf 0,00000833 Prozent. Die massenhaften Scans brachten sowohl bei Microsoft als auch bei LinkedIn also nur minimale Ergebnisse.

    Bei Google hingegen fehlte die Datenbasis, nur die Ergebnisse sind im Bericht hinterlegt: Demnach wurden im Jahr 2023 1.558 Inhalte als möglicher CSAM identifiziert, im Jahr 2024 dann 1.824 Inhalte. Der Konzern dürfte aufgrund seiner populären Dienste bei der Anzahl der Scans in eine ähnliche Größenordnung fallen wie Microsoft. Entsprechend dürften auch hier die Ergebnisse nicht einmal im Promillebereich liegen.

    Anders sieht es bei Meta aus, die völlig andere Zahlen melden: Im Jahr 2023 gibt der Konzern 3,6 Millionen Inhalte an, die als möglicher CSAM identifiziert worden sind, die alle in der EU anfielen. Die Millionenzahlen setzen sich im Jahr 2024 fort: 1,5 Millionen Inhalte in der EU sind als möglicher CSAM gemeldet worden.

    Diese enorm große Diskrepanz setzt sich bei den Nutzermeldungen an die Dienste-Anbieter fort: Google meldet 297 und 216 Nutzerbeschwerden für die Jahre 2023 und 2024, Meta hingegen 254.500 und 76.900. Wie diese erheblichen Unterschiede in den Größenordnungen zustandekommen, wird nicht erklärt.

    Technisch sind die Massen-Scans als fehleranfällig bekannt. Das wird dann gefährlich für Nutzer, wenn Bilder oder Filme einen falschen Verdacht auslösen. Wie häufig das vorkommt, bleibt jedoch unklar. Denn miteinander vergleichbare Falsch-Positiv-Fehlerraten kann der Bericht nicht liefern, so dass die Anzahl von Falschmeldungen und Fehlerquoten vage bleibt. Laut Bundeskriminalamt ist fast die Hälfte der Verdachtsmeldungen aus den Vereinigten Staaten nach deutschem Recht strafrechtlich nicht relevant.

    Datenmaterial weiter zu dünn

    Schon im Dezember 2023 hatte die EU-Kommission eine Evaluierung der freiwilligen Chatkontrolle versucht. Die Verhältnismäßigkeit zu belegen, gelang ihr damals nicht, weil das Datenmaterial zu dünn war: Man könne keine „endgültigen Schlussfolgerungen ziehen“. Gleichwohl blieb die Ausnahme für die freiwillige Chatkontrolle weiter bestehen.

    Die EU-Kommission verweist nun in ihrem Fazit wieder auf die Unzulänglichkeiten des Zahlenmaterials: Die Berichte aus den Mitgliedstaaten würden „nach wie vor ähnliche Probleme wie im ersten Bericht“ zur Chatkontrolle-Ausnahmeregelung aufweisen, nämlich auf nur „unvollständigen und fragmentierten“ Daten beruhen. Es sei daher weiter „nicht möglich, einen umfassenden und zuverlässigen Überblick“ zur Anzahl der gemeldeten Fälle von aufgedeckter sexueller Ausbeutung von Kindern oder zur die Anzahl identifizierter Kinder oder zur Anzahl von verurteilten Tätern zu geben. Die Datenerhebung und Berichterstattung der Mitgliedstaaten habe „nach wie vor erhebliche Mängel“.

    Dennoch will die EU-Kommission an der freiwilligen Chatkontrolle festhalten, weil ein „numerischer Maßstab“ angesichts der „Anzahl der geretteten Kinder“ nicht der einzige Anhaltspunkt sein könne. In der Anhörung im EU-Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hatte eine Abgeordnete wissen wollen, wie viele Kinder denn durch freiwillige Massen-Scans gerettet worden wären. Eine Antwort blieb die Kommission schuldig.

    Obwohl auch der Bericht wieder keine handfesten Aussagen über tatsächlich gerettete Kinder machen kann, bleibt die Kommission bei der fast wortgleichen Schlussfolgerung wie schon in der ersten Evaluation: Es gebe „keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausnahmeregelung nicht verhältnismäßig ist“. Sie versucht also, den Spieß umzudrehen und damit den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf den Kopf zu stellen.

    Es ist keine Kleinigkeit, die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme zu zeigen. Denn Grundrechtseingriffe – erst recht massenhafte – müssen notwendig und verhältnismäßig sein. Das hat die Kommission zu beweisen. Das misslang jedoch anhand der Zahlen.

    Stattdessen versucht sie es mit einer Verdrehung der Tatsachen: Die Kommission hat zwar keine ausreichenden Daten, um zu belegen, dass die Chatkontrolle verhältnismäßig ist, aber auch keine Hinweise, dass sie unverhältnismäßig ist. Als würde das als Nachweis genügen. Patrick Breyer, ehemaliger EU-Abgeordneter und Jurist, der sich seit Jahren dem Thema widmet, bezeichnet diese Beweislastumkehr als „juristischen Unsinn“.

    Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  28. Die Details:

    Daten zur Nutzung der freiwilligen #Chatkontrolle hat die EU-Kommission von Google, LinkedIn, Meta, Microsoft und Yubo. Die meisten Fälle werden von Meta gemeldet.

    Das Scannen gliedert sich nach drei Bereichen: bekannte Missbrauchsdarstellungen, bisher unbekannte ("neue") Darstellungen und Grooming (Anbahnungsversuche).

    Bei den verwendeten Systemen taucht auch ein alter Bekannter wieder auf: #Safer von #Thorn. Ihr erinnert euch?

    netzpolitik.org/2024/verschlue

  29. Wir haben die #Chatkontrolle im #Digitalausschuss heute auf die Tagesordnung gesetzt. CDU/CSU und SPD verhindern, dass das Thema öffentlich behandelt wird, was natürlich sehr schade ist. Auch für den #DigitalOmnibus.

    Öffentlich lassen sie nur die Themen #Digitalgipfel und #Bürokratieabbau zu. Dazu gibt's den üblichen Stream.

  30. Die #EU- #Staaten wollen #Internet- #Diensten dauerhaft eine freiwillige #Chatkontrolle erlauben.

    Viele Staaten bedauern, dass es keine ausreichende Mehrheit für eine verpflichtende #Chatkontrolle gibt. Weitere Änderungen lehnen sie strikt ab. Wir veröffentlichen das eingestufte #Verhandlungsprotokoll und den neuen #Gesetzentwurf.

    Seit dreieinhalb Jahren streiten die #EU- #Institutionen über die #Chatkontrolle.

    netzpolitik.org/2025/interne-d

  31. #Etappensieg:

    #Dänemark nimmt Abstand von verpflichtender #Chatkontrolle.

    Die #dänische #Ratspräsidentschaft schlägt vor, die #Chatkontrolle freiwillig zu erlauben, statt sie verpflichtend zu machen. Die #EU- #Staaten haben diesen Vorschlag bereits einmal abgelehnt, ob sie jetzt zustimmen, ist offen. Viele Akteure lehnen eine freiwillige #Chatkontrolle ab – auch die #EU- #Kommission.

    netzpolitik.org/2025/etappensi

  32. Protest wirkt

    Bundesregierung ist gegen „anlasslose Chatkontrolle“

    Die breite zivilgesellschaftliche Ablehnung der Chatkontrolle und der Protest der letzten Tage haben offenbar Wirkung gezeigt. Die Bundesregierung stimmt auch unter Schwarz-Rot einer anlasslosen Chatkontrolle in der EU nicht zu. Vom Tisch ist das Thema damit noch nicht.

    Die Bundesregierung hat sich in der Bundespressekonferenz am Mittwochmittag gegen eine anlasslose Chatkontrolle ausgesprochen. Ein Sprecher der Bundesregierung sagte: „Eine anlasslose Chatkontrolle ist für die Bundesregierung tabu“, sie wolle verschlüsselte Kommunikation „nicht kontrollieren“. Es gehe jetzt darum, die Ratsverhandlungen positiv zu begleiten. Darüber hinaus gebe es keine verkündbare Einigung zum Thema.

    Zuvor hatte am Morgen schon Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mitgeteilt: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen.“ Der Staat dürfe Messenger auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft auf verdächtige Inhalte zu scannen.

    „Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene nicht zustimmen“, so Hubig. Zwar müsse man im Kampf gegen sogenannte Kinderpornographie auch auf EU-Ebene vorankommen. Dafür setze sie sich ein. „Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte. Darauf habe in den Abstimmungen der Bundesregierung seit Monaten beharrt. Und dabei wird es bleiben.“

    Eine Abstimmung über die Chatkontrolle soll eigentlich am 14. Oktober in Brüssel stattfinden. Es zeichnet sich mit der Entscheidung der Bundesregierung ab, dass es keine Mehrheit im EU-Rat für den Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft gibt. Das führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass die Abstimmung von der Tagesordnung des EU-Rates genommen wurde.

    „Bundesregierung muss Client-Side-Scanning ausschließen“

    Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, warnt jedoch vor zu viel Euphorie. Man müsse die endgültige Position der Bundesregierung abwarten und analysieren, was diese enthalte. Die Phrase „anlassloses Scannen“ habe bereits in der Vergangenheit für Diskussionen gesorgt und könnte als juristischer Taschenspielertrick genutzt werden, um die Technologie des Client-Side-Scannings trotzdem einzubauen – um dann bei einem „Anlass“ scannen zu können.

    „Eine Position, die wirklich Grundrechte schützt, muss jegliche Form von Client-Side-Scanning ausschließen und verschlüsselte Kommunikation dezidiert schützen.“ Auch Client-Side-Scanning für besondere Anlässe sorge für ein Schwächen der verschlüsselten Kommunikation, so Eickstädt weiter.

    Die Positionierung der Bundesregierung hatte sich schon am Dienstagnachmittag angekündigt. Unionsfraktionsvorsitzender Jens Spahn nahm in einer Pressekonferenz ungefragt zum Thema Chatkontrolle Stellung und sagte: „Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind gegen die anlasslose Kontrolle von Chats. Das wäre so, als würde man vorsorglich mal alle Briefe öffnen und schauen, ob da etwas Verbotenes drin ist. Das geht nicht, das wird es mit uns nicht geben.“ In diesem Statement sagte er auch, dass die Bundestagsfraktion zahlreiche Zuschriften zum Thema erreicht hätten.

    Protest wirkt

    Das Thema Chatkontrolle hat in den letzten Tagen hohe Wellen geschlagen und ist seit voriger Woche ein politischer Dauerbrenner in sozialen Medien, der viele Menschen mobilisiert hat. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich in den vergangenen Tagen mit Nachdruck gegen die Chatkontrolle positioniert, darunter Amnesty International, Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Kinderschutzbund, aber auch Wirtschaftsverbände wie eco und Bitkom sowie europäische Digital-Unternehmen. Auch Messenger wie Signal, Threema und WhatsApp sind gegen die Chatkontrolle.

    Eine Petition gegen die Chatkontrolle hat innerhalb der letzten 48 Stunden fast 300.000 Unterschriften gesammelt. Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ hat für den Donnerstagmorgen eine Kundgebung vor dem Bundesinnenministerium angemeldet, um die Unterschriften zu übergeben.

    Seit Jahren reden sich Hunderte von IT-Expertinnen und Sicherheitsforschern, Juristinnen, Datenschützern, Digitalorganisationen, Tech-Unternehmen, Messengern, UN-Vertretern, Kinderschützern, Wächterinnen der Internetstandards und Wissenschaftlerinnen weltweit den Mund gegen die Chatkontrolle fusselig. Eine unglaubliche Breite der Zivilgesellschaft lehnt die Chatkontrolle ab, weil sie die wohl größte und gefährlichste Überwachungsmaschine Europas werden würde.

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Markus Reuter - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  33. Vielen Dank, dass Sie für den #Datenschutz kämpfen, Herr Breyer @echo-pbreyer.digitalcourage.social.ap.brid.gy Aber ganz ehrlich: Die #Chatkontrolle verletzt doch einfach jedes #Datenschutzgesetz das irgendwie wichtig ist. Wie soll man die rechtfertigen?

  34. @flyIng
    Und schwupps, da ist sie wieder: die Freifahrtkarte für die #Totalüberwachung.

    Nur symbolisch, ich unterstell dir das nicht wirklich!
    Aber so schliesst sich einfach der Kreis der Abscheulichkeit.

    #Chatkontrolle #Mysogynie #DivideEtImpera
    @BlumeEvolution