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Gewaltschutz für Frauen - Bundesjustizministerin Hubig kündigt weitere Maßnahmen an
Für Justizministerin Stefanie Hubig sind die neuen Regelungen zum Gewaltschutz wie die elektronische Fußfessel nur ein erster Schritt.#Gewaltschutz #Gewaltschutzgesetz #FRAUEN #Bundesjustizministerin #StefanieHubig #ElektronischeFußfessel #Prävention #Opferschutz
„Ein Problem der Männer“: Justizministerin kündigt weitere Maßnahmen zum Gewaltschutz für Frauen an -
Gewaltschutz für Frauen - Bundesjustizministerin Hubig kündigt weitere Maßnahmen an
Für Justizministerin Stefanie Hubig sind die neuen Regelungen zum Gewaltschutz wie die elektronische Fußfessel nur ein erster Schritt.#Gewaltschutz #Gewaltschutzgesetz #FRAUEN #Bundesjustizministerin #StefanieHubig #ElektronischeFußfessel #Prävention #Opferschutz
„Ein Problem der Männer“: Justizministerin kündigt weitere Maßnahmen zum Gewaltschutz für Frauen an -
Gewaltschutz für Frauen - Bundesjustizministerin Hubig kündigt weitere Maßnahmen an
Für Justizministerin Stefanie Hubig sind die neuen Regelungen zum Gewaltschutz wie die elektronische Fußfessel nur ein erster Schritt.#Gewaltschutz #Gewaltschutzgesetz #FRAUEN #Bundesjustizministerin #StefanieHubig #ElektronischeFußfessel #Prävention #Opferschutz
„Ein Problem der Männer“: Justizministerin kündigt weitere Maßnahmen zum Gewaltschutz für Frauen an -
Gewaltschutz für Frauen - Bundesjustizministerin Hubig kündigt weitere Maßnahmen an
Für Justizministerin Stefanie Hubig sind die neuen Regelungen zum Gewaltschutz wie die elektronische Fußfessel nur ein erster Schritt.#Gewaltschutz #Gewaltschutzgesetz #FRAUEN #Bundesjustizministerin #StefanieHubig #ElektronischeFußfessel #Prävention #Opferschutz
„Ein Problem der Männer“: Justizministerin kündigt weitere Maßnahmen zum Gewaltschutz für Frauen an -
Gewaltschutz für Frauen - Bundesjustizministerin Hubig kündigt weitere Maßnahmen an
Für Justizministerin Stefanie Hubig sind die neuen Regelungen zum Gewaltschutz wie die elektronische Fußfessel nur ein erster Schritt.#Gewaltschutz #Gewaltschutzgesetz #FRAUEN #Bundesjustizministerin #StefanieHubig #ElektronischeFußfessel #Prävention #Opferschutz
„Ein Problem der Männer“: Justizministerin kündigt weitere Maßnahmen zum Gewaltschutz für Frauen an -
Iran-Krieg - Bundesjustizministerin Hubig nennt Trump-Äußerungen „verstörend“
Justizministerin Hubig (SPD) würdigt das Völkerrecht als „unglaubliche Errungenschaft der Zivilisation und der Menschheit“, das die Bundesregierung hoch halte.#StefanieHubig #Iran #Krieg #Bundesjustizministerin #Völkerrecht #Trump #Frank-WalterSteinmeier #Bundesregierung
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig würdigt das Völkerrecht als „unglaubliche Errungenschaft" -
Warum Schwarzfahrer in Sachsen-Anhalt nicht in Haft müssen
#Bahn #Bus #DeutscheBahn #Entkriminalisierung #Justizreform #Nahverkehr #SachsenAnhalt #Schwarzfahren #StefanieHubig #Strafrecht #Zugbegleiter #ÖPNV
https://bahnblogstelle.com/252153/warum-schwarzfahrer-in-sachsen-anhalt-nicht-in-haft-muessen/
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Schwarzfahren ohne Strafe? Niedersachsen ist skeptisch
#Betriebsrat #DBRegio #DeutscheBahn #Entkriminalisierung #Justizreform #Nahverkehr #Schwarzfahren #StefanieHubig #Strafrecht #Zugbegleiter
https://bahnblogstelle.com/252135/schwarzfahren-ohne-strafe-niedersachsen-ist-skeptisch/
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📬 Deepfakes werden zum Fall fürs Recht: Alberta und der Fall Collien Fernandes
#Internet #Rechtssachen #Alberta #Bill23 #CollienFernandes #Deepfakes #FakeAccounts #Missbrauch #StefanieHubig https://sc.tarnkappe.info/5f364b -
Bundesjustizministerin Hubig will Strafen für das Fahren ohne Ticket neu regeln. Das sei überfällig, meint Benjamin Limbach.#WDR #Politik #Landespolitik #NRW #Schwarzfahren #Beförderungserschleichung #ÖPNV #Ticket #FahrenohneTicket #BenjaminLimbach #PeterBiesenbach #StefanieHubig #Strafrecht #Strafgesetzbuch
Bundesjustizministerin will Knast für Schwarzfahren abschaffen - NRW fordert das seit Jahren -
DB-Regio-Betriebsrat gegen Entkriminalisierung des Schwarzfahrens
#Betriebsrat #DBRegio #DeutscheBahn #Entkriminalisierung #Justizreform #Nahverkehr #Schwarzfahren #StefanieHubig #Strafrecht #Zugbegleiter
https://bahnblogstelle.com/252065/db-regio-betriebsrat-gegen-entkriminalisierung-des-schwarzfahrens/
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Union und Polizeigewerkschaft lehnen Entkriminalisierung von Schwarzfahren ab
#AndreasRoßkopf #ClaraBünger #Entkriminalisierung #GünterKrings #Justizreform #Nahverkehr #Polizei #Polizeigewerkschaft #Schwarzfahren #Sozialpolitik #StefanieHubig #Strafrecht
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Der lange Weg zu einer nachhaltigen Konsumkultur
Weniger wegwerfen, mehr reparieren: Damit die große Idee der Kreislaufwirtschaft endlich Wirklichkeit werden kann, führt Deutschland bald ein neues Gesetz ein. Doch das „Recht auf Reparatur“ könnte verpuffen, wenn die Preise nicht sinken und wir unsere Konsumkultur nicht verändern.
Muharrem Batman sitzt auf einem Drehhocker und beugt sich mit prüfendem Blick über einen vollbeladenen Werkstatttisch. Irgendwo hier muss seine Uhrmacher-Lupe liegen, doch zwischen Werkzeugen und Kleinteilen ist sie schwer zu finden. Es ist fast wie auf einem Wimmelbild: Schraubendreher in zahlreichen Größen liegen herum, zwischen ihnen sprießen dicke und dünne Elektrokabel hervor. Eigentlich müsse er mal wieder aufräumen, schmunzelt der Mann mit den kurzen grauen Haaren. „Aber ich liebe mein Chaos auch.“
Es dauert nicht lange, bis er mittendrin die Lupe findet. Er kneift ein Auge zusammen, mit dem anderen schaut er durch die Linse und untersucht die Druckknöpfe eines alten CD-Players. Es ist ein silbernes, eckiges Gerät aus den 90er-Jahren. Die Anlage reagiert nicht mehr, ein Kunde hat sie zum Reparieren vorbeigebracht. Wahrscheinlich sind die Knöpfe schuld, vermutet der Fachmann und nimmt einen von ihnen auseinander.
Muharrem Batman träumt vom Ende der Wegwerfgesellschaft. Geräte auseinanderbauen, Fehler finden, Technik wieder zum Laufen bringen – das ist sein Default-Mode. Sechs Tage die Woche, von Montag bis Samstag, immer zwischen 10 und 20 Uhr ist er in seinem Geschäft „Batmans Repaircafé“ in Berlin-Neukölln anzutreffen. In der Zeit können Kund*innen ihre defekte Technik bei ihm abgeben.
Jedes Jahr werden etwa drei Millionen Tonnen neue Elektrogeräte auf den deutschen Markt gespült, vieles davon wird irgendwann zu Elektroschrott und zum Problem für die Umwelt. Die Politik hat das seit längerem erkannt, doch der Weg zum nachhaltigeren Umgang mit Technik ist lang. Ein neues „Recht auf Reparatur“ in der EU soll helfen. Damit es zum Erfolg wird, braucht es Menschen wie Muharrem Batman – und eine richtig gemachte Umsetzung in Deutschland.
Deutschland hat ein Elektroschrott-Problem
Elektroschrott stellt die Menschheit vor ein großes Problem. Wenn er im normalen Hausabfall landet, kann es passieren, dass er unsachgemäß verbrannt wird und dabei umweltschädliche Dämpfe entstehen. Wie viel Elektroschrott falsch entsorgt wird, lässt sich nur schätzen. 2022 ging das Umweltbundesamt von 86.000 Tonnen aus, seitdem hat die Gesamtmenge der genutzten Geräte weiter deutlich zugenommen.
In Deutschland gibt es deshalb eine Mindestsammelquote für elektronische Altgeräte, die in kommunalen Wertstoffhöfen oder Elektrofachmärkten abgegeben werden müssen. Demnach müssten 65 Prozent alter Geräte fachgerecht gesammelt werden wie neue angeschafft werden. Das selbstgesteckte Ziel verfehlt Deutschland meilenweit. 2024 wurden 920.000 Tonnen Altgeräte fachgerecht entsorgt, das ist weniger als ein Drittel der pro Jahr neu auf den Markt gebrachten Geräte.
Etwa 80 Prozent dieser alten Geräte werden recycelt. Das ist besser, als sie im Hausmüll verschwinden zu lassen, weil manche der verbauten Rohstoffe wiederverwertet werden können. Doch auch Recycling ist nicht unproblematisch, weil Rohstoffe verloren gehen, statt sie in andere Produktkreisläufe einzubauen. Am besten wäre es deshalb, man würde so viele gebrauchte Geräte wie möglich reparieren und weiternutzen. Derzeit geschieht das aber nur bei zwei Prozent der gesammelten Geräte.
Das Recht auf Reparatur soll Elektromüll reduzieren
Die Europäische Union hat deshalb vor einigen Jahren weitreichende Pläne für eine nachhaltige Konsumwirtschaft beschlossen. Das Ziel ist es, bis 2050 vollständig kreislauforientiert und klimaneutral zu wirtschaften. In der Kreislaufwirtschaft sollen Ressourcen und Produkte so lange wie möglich wiederverwendet, repariert und recycelt werden, um weniger Ressourcen zu verbrauchen und Abfälle zu reduzieren. Ein Baustein, um den Konsum umweltschonender zu machen, ist das Reparieren.
Im Juli 2024 ist eine EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur in Kraft getreten, derzeit sind die Mitgliedsstaaten mit der Umsetzung auf nationaler Ebene an der Reihe. In Deutschland hat die Bundesregierung dafür bis zum 31. Juli 2026 Zeit. Einen ersten Entwurf hat das Bundesjustizministerium im Januar vorgelegt, den Bundesjustizministerin Hubig als wichtigen Beitrag für „eine neue Kultur des Reparierens“ vorstellte.
Das übergeordnete Ziel des Gesetzes: Reparaturen sollen verbraucherfreundlicher werden, weil sie länger möglich und einfacher umzusetzen sind. Dafür sollen Reparaturen von bestimmten technischen Gebrauchsgütern wie Waschmaschinen, Staubsaugern oder Smartphones künftig „unentgeltlich oder zu einem angemessenen Entgelt“ angeboten werden, auch nachdem die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Hersteller dürfen die Reparierbarkeit ihrer Produkte nicht mehr verhindern, zum Beispiel durch ausbleibende Updates oder indem sie technische Schutzmaßnahmen einbauen. Außerdem werden sie verpflichtet, Ersatzteile zu einen „angemessenen Preis“ an Händler und Werkstätten zu verkaufen.
Ob Reparaturen in Deutschland tatsächlich verbraucherfreundlicher werden, hängt maßgeblich davon ab, wie die EU-Richtlinie im Detail umgesetzt wird. Die Ausgangslage ist gut: 78 Prozent der deutschen Verbraucher*innen wünschen sich, ihre elektronischen Geräte einfacher reparieren lassen zu können. Zu dem Ergebnis kommt eine international angelegte Studie des Nürnberger Instituts für Marktentscheidungen.
Dass Elektrogeräte bislang meist entsorgt, statt repariert werden, liegt vor allem an den zu hohen Kosten. Dies ist laut einer Umfrage des Forschungsinstituts forsa der am häufigsten genannte Grund, der eine Reparatur verhindert. Befragte geben außerdem an, dass sie sich gegen eine Reparatur entschieden hätten, weil die zu umständlich gewesen sei, ein Fachmensch davon abgeraten habe oder passende Ersatzteile gefehlt hätten.
Kreatives Chaos zwischen Kunst und Schrott
Für Muharrem Batman sind Reparaturen nicht nur ein Job, sondern eine Lebensaufgabe. Schon als Kind sei er ein „Freak-Bastler“ gewesen, sein Vater habe ihn früh mit auf Flohmärkte genommen und ihm geraten, „etwas zu machen, das sonst keiner macht“. Mitte der 90er-Jahre als junger Erwachsener in den Treptower Hallen wusste er deshalb ziemlich gut, welche elektronischen Geräte und welches Zubehör er aufkaufen musste, um sie zu reparieren, aufzupolieren und weiterzuverkaufen.
Seit mehr als 20 Jahren ist der Neuköllner nun Ansprechpartner für Reparaturen in Neukölln, seit 2021 findet man sein Geschäft im legendären alten Karstadt-Gebäude am Hermannplatz. Nach der Pleite der Warenhauskette soll das Galeria Kaufhaus zum Treffpunkt für den Kiez werden, mit Lebensmittelgeschäften, Gastronomie und Räumen für Vereine. Mittendrin: Batmans Repaircafe.
Betritt man das Geschäft, bleibt der Blick an einer Schaufensterpuppe im Eingangsbereich hängen. Sie ragt aus einem Berg aus Röhrenfernsehern, Drehscheibentelefonen und elektronischen Küchengeräten empor und dreht sich fortwährend um sich selbst. Die Puppe ist nackt, nur alte Elektrogeräte muss sie tragen. Um ihren Hals sind schwarze Kabel gewickelt, an deren Enden ein gelbes Bügeleisen von Philips, ein Standmixer ohne Aufsatz und ein roter Föhn hängen. In der einen Hand hält die Puppe ein Rührgerät und einen Toaster, in der anderen ein Glätteisen und eine Polaroidkamera.
Schaut man sich im Geschäft weiter um, fallen Modellköpfe ins Auge, die auf einer Glasvitrine stehen und mit Kabeln frisiert sind. Auf dem einen wachsen alte Litzenkabel zu zwei fransigen Zöpfen zusammen, an dem anderen zu einem geflochtenen Bart, der dritte trägt einen blauen Irokesenschnitt. Muharrem Batman hat die Blickfänger selbst aus Elektroschrott gebaut. Seine Kunstwerke bestehen aus alten Kleingeräten, die Menschen weggeworfen haben.
Inmitten dieses kreativen Chaos aus Kunst, Schrott, Werkzeugen und Ersatzteilen schraubt der Bastler an Geräten wie dem silbernen CD-Player. Batmans Reparaturbetrieb heißt „Repaircafé“, obwohl er selbst lieber von einer Werkstatt sprechen würde, weil er dieselben Leistungen wie in herkömmlichen Reparaturbetrieben anbietet. So darf der Inhaber sein Geschäft aber nicht nennen, weil er auf dem Papier keinen Meisterabschluss vorzuweisen hat. Seine Kund*innen kommen trotzdem immer wieder, erzählt Batman, auch wegen der fairen Preise. „Da bin ich sehr sozial und die wissen: Der ist korrekt.“
Wie teuer dürfen Reparaturen sein?
Studien zufolge werden Reparaturen für Verbraucher*innen dann zu einer realen Entscheidungsoption, wenn sie den Geldbeutel nicht zu stark belasten und die Kosten im Verhältnis zum Neupreis nicht zu hoch sind. Verschiedene Studien kommen zu dem Schluss, dass Verbraucher*innen eine Reparatur nicht mehr in Betracht ziehen, sobald der Preis höher als 30 Prozent des Neupreises liegt. Laut dem Nürnberger Institut für Marktforschung liegt die Preisschwelle sogar nur zwischen 15 und 20 Prozent.
Um die Preisgestaltung ringen verschiedene Verbände bei der deutschen Umsetzung des Rechts auf Reparatur hart. Ausgerechnet diese Frage bleibt im Gesetzesentwurf der Bundesregierung schwammig. Denn die Formulierung eines „angemessenen Entgelts“ ermöglicht keinen Aufschluss, welche Preise Verbraucher*innen künftig tatsächlich erwarten werden.
Das kritisiert etwa Keo Sasha Rigorth vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Pressemitteilung: „Mit Blick auf den teuer werdenden Verbraucheralltag“ sei das unverständlich. „Ein Elektrogerät zu reparieren, statt es wegzuwerfen, sollte die Umwelt und gleichzeitig den Geldbeutel der Menschen schonen.“
68 Prozent der Händler und 63 Prozent der Hersteller gehen infolge des neuen Rechts von steigenden Kosten für Reparaturen aus. Zu dem Ergebnis kommt eine Studie des IFH Kölnaus dem Jahr 2025, für die Verbraucher*innen, Fachhändler und Hersteller befragt wurden, welche Veränderungen sie infolge des Reparaturrechts erwarten. Die Gründe für erwartete Kostensteigerungen liegen beispielsweise in steigenden Kosten für zusätzlichen Personalbedarf, weil mehr Menschen Reparaturen nachfragen würden. Zudem müssten Hersteller Ersatzteile länger lagern.
Zum ersten Entwurf des Justizministeriums haben 26 Interessenvertretungen Stellung bezogen. Eine davon ist die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), die mehr als drei Millionen Unternehmen in Deutschland vertritt. Anders als der vzbv bewertet der Verband die gesetzliche Vorgabe eines „angemessenen Preises“ für Reparaturen als Vorteil für Verbraucher*innen. Allerdings könnten Werkstätten infolge des neuen Rechts gezwungen sein, Reparaturen zu Preisen unterhalb der tatsächlichen Kosten durchzuführen, so die Sorge der DIHK.
Noch weniger aufseiten der Verbraucher*innen steht der Handelsverband Deutschland (HDE), der ebenfalls Stellung bezogen hat. Der HDE vertritt rund 280.000 Einzelhandelsunternehmen und fordert, neben sämtlichen Kosten eine übliche Gewinnspanne in den Reparaturpreis einzuberechnen.
Trotz der kritischen Rückmeldungen bleibt die Schwammigkeit im finalen Gesetzentwurf, den die Bundesregierung Ende März beschlossen hat, bestehen. Allerdings ist nicht mehr von einem „angemessenen Preis“ die Rede, sondern von einem „angemessenen Entgelt“.
Neue Aufgaben für alte Knöpfe
Muharrem Batman sagt, er könne seine günstigen Preise deshalb anbieten, weil er „kein Diplom mit goldenem Rahmen an der Wand hängen“ hat. Hinzu kommt, dass er für seine Ladenfläche im Galeria Kaufhaus kaum Miete zahlen muss. Die Geschäftsführung sei kulant und unterstütze seine Tätigkeit, erzählt der Tüftler. Das Reparaturgeschäft bringe schließlich neuen Schwung ins Haus, von dem beide Parteien profitieren. Auch Personalkosten fallen neben Batmans eigenem Gehalt nicht an.
Ihm sei es wichtig, dass sich jede*r eine Reparatur bei ihm leisten kann, erzählt Batman, während er sich über den vollbepackten Werkzeugtisch beugt. Da Ersatzteile ein Preistreiber sein können, gerade wenn man sie in größeren Mengen vorhalten muss, hat der Neuköllner dafür eine günstige und naheliegende Lösung gefunden: Er sammelt sie aus alten Elektrogeräten, die Kund*innen zur Entsorgung bei ihm abgegeben haben oder deren Defekt eine Reparatur nicht mehr beheben kann.
Der Tüftler nutzt alles, was noch wiederverwendbar ist. In etwa der Hälfte aller Fälle könne er auf seinen wachsenden Bestand an Ersatzteilen zurückgreifen. Batmans Art zu reparieren gibt eine Vorahnung darauf, wie eine nachhaltige Konsumkultur aussehen könnte, die nicht davon geprägt ist, immer mehr Gewinn erzielen zu wollen.
Auch für den alten CD-Player könnte er die passende Lösung haben. Ein paar Ersatzteile liegen auf dem Tisch verteilt. Der Bastler fischt einen Druckknopf heraus, den er bis zur Elektroplatte auseinanderbaut. Er führt daran vor, wie der Kontakt in so einem Knopf funktioniert und weshalb am CD-Player nichts mehr passiert, wenn man auf einen Knopf drückt: Die Köpfe sind von innen korrodiert und reagieren deshalb nicht mehr.
Hersteller in die Pflicht nehmen
Dass Ersatzteile ein Preistreiber sein können, hat auch der Gesetzgeber erkannt. Der Entwurf der Bundesregierung sieht deshalb auch für sie einen „angemessenen Preis“ vor. Aber auch hier gehen die Meinungen auseinander, was das genau heißen sollte.
Die Nichtregierungsorganisation Germanwatch e.V. gibt auf Nachfrage von netzpolitik.org an, dass Ersatzteile einen Preis von 15 bis 20 Prozent des Gesamtneupreises nicht übersteigen sollten. Bis zu dieser Preisschwelle könne der Gesamtpreis einer Reparatur noch unter der 30-Prozent-Quote liegen. Ausgenommen sollten nur Fälle sein, „in denen die tatsächlichen Produktionskosten für Ersatzteile diese Marke für Hersteller zu einem Minusgeschäft machen würden.“
Der vzbv fordert, Hersteller stärker in die Pflicht für faire Ersatzteilpreise zu nehmen und auf europäischer Ebene Kriterien für „angemessene“ Ersatzteilpreise zu definieren. Bisher könnten diese im betriebswirtschaftlichen Sinne als „angemessen“ gelten, praktisch die Inanspruchnahme einer Reparatur jedoch wirtschaftlich unattraktiv machen, kritisieren die Verbraucherschützer*innen. Zukünftig sollten Hersteller Ersatzteilpreise dann nicht mehr so weit erhöhen dürfen, dass der Reparaturpreis Verbraucher*innen abschreckt.
Vertreter der Online-Community iFixit gehen noch einen Schritt weiter und kritisieren, dass Hersteller Preise weiterhin variabel bestimmen könnten, solange es keine bindenden Informationspflichten gebe, die die Preise für Ersatzteile festlegen. „Deswegen brauchen wir verbindliche Reparaturvorschriften, die Angaben zur Reparaturfähigkeit des Designs sowie zur langfristigen Verfügbarkeit erschwinglicher Ersatzteile enthalten“, fordert Thomas Opsomer aus dem Policy Team von iFixit gegenüber netzpolitik.org. Die Informationen sollten an der Verkaufsstelle dargestellt sein, damit Verbraucher*innen mit deren Hilfe ihre Kaufentscheidung abwägen können.
Um die Konsumkultur heute zu verändern, müssten Hersteller in die Pflicht genommen werden für das, was sie produzieren und wie sie produzieren, sagt Thomas Opsomer. Er und seine Kolleg*innen von iFixit hatten sich auch in den europäischen Gesetzgebungsprozess eingebracht. Das Unternehmen betreibt eine Plattform für die nach eigener Auskunft größte Reparatur-Community der Welt.
Ein Anfang wäre gemacht, so Opsomer, wenn Reparaturfähigkeit zur rechtmäßigen Grundlage für alle Gerätearten erklärt würde und nicht, wie bislang, nur für einige wenige. Ausnahmen könne man später noch definieren. Aktuell gilt das Recht auf Reparatur beispielsweise nicht für elektronische Kleingeräte wie Kaffeemaschinen, Toaster und Kopfhörer.
Eine andere Konsumkultur muss gewollt sein
Damit das Recht auf Reparatur zur gelebten Praxis werde, brauche es ein Umdenken in der Gesellschaft, führt Thomas Opsomer weiter aus. Ein nicht-reparierbares Produkt, das kurzfristig billig sei, werde schließlich langfristig teuer, sowohl für den Geldbeutel als auch für die Umwelt. Ein reparaturfähiges Produkt sei hingegen kurzfristig teurer, würde langfristig aber billiger werden. Ein solcher Mentalitätswandel wäre jedoch schwer vorstellbar, solange die Verbraucher ständig mit Werbung für neue Produkte konfrontiert werden.
Am Ende muss mehr als nur der Preis stimmen: Es bräuchte auch ein größeres kollektives Bedürfnis, das zu erhalten, was da ist, statt etwas Neues zu konsumieren. Überkonsum und Elektroschrott sind ein gesellschaftliches Problem, das nur bedingt durch individuelles Handeln gelöst werden kann.
Heutzutage werde die Last der richtigen Konsumentscheidung jedoch permanent den Verbraucher*innen aufgebürdet, kritisiert Autor Gabriel Yoran in seinem Buch „Die Verkrempelung der Welt“. Selbst wohlmeinende Verbraucherschutzorganisationen würden dazu beitragen, die Problemlösung auf das Individuum zu verschieben.
Auch das Recht auf Reparatur ist eine individuelle Lösung. Für eine nachhaltige Konsumkultur bräuchte einen grundlegenden Strukturwandel. Am Ende muss mehr repariert werden als ein paar Elektrogeräte: unser Wirtschaftssystem.
Die Idee der Kreislaufwirtschaft kommt dem benötigten Strukturwandel derzeit am nächsten und erschwingliche Reparaturen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings werden Hersteller wohl nicht auf diesem Weg vorangehen. Ihr Ziel besteht weiterhin darin, das Bedürfnis des Konsumierens durch neue Produkte zu stillen oder neue Bedürfnisse zu kreieren.
Ein Ort, wo Menschen einander helfen
Muharrem Batman wäre nicht Muharrem Batman, wenn er für das Problem der Konsumkultur nicht auch eine Lösung im Kopf hätte. Am liebsten würde er die verschiedenen Probleme des digitalen, spätkapitalistischen Lebens auf einen Schlag lösen: den linearen Konsum, die leerstehenden Innenstädte, die Vereinzelung im Alltag. Immer noch sitzt er auf seinem Drehhocker vor dem Werkstatttisch. Während er von seiner Zukunftsvision erzählt, verschränkt er die Hände hinter dem Kopf.
„Ich möchte, dass Menschen wieder zusammenkommen – aber analog, so wie es früher war. Meine Vision ist ein Ort, wo alles unter einem Dach ist, was Nachhaltigkeit, Umwelt und soziales Leben betrifft. Wo sich Menschen gegenseitig helfen, etwas unternehmen, zusammen basteln und tüfteln. Ein zentraler Punkt, wo der Mensch sich selbst gegenübersteht.“
Diesen Ort nennt Batman „Erlebniskaufhaus“. Dort sollen im Regal Gebrauchtwaren neben Neuwaren stehen. Wenn Menschen sehen, dass da kein Qualitätsunterschied ist, würden sie sich hoffentlich eher für ein repariertes Produkt entscheiden. Im Erlebniskaufhaus müsste es außerdem in jeder Warenabteilung eine adäquate Werkstatt geben, in der Fachpersonal und Kund*innen nebeneinander oder gemeinsam Reparaturen durchführen. „Das ist kein Projekt mehr, das ist für mich zu einer Mission geworden“, betont Batman.
Wie weit der Weg zu diesem Ziel noch sein könnte, zeigt die Geschichte des silbernen CD-Players mit den korrodierten Tasten. Alle Knöpfe auszutauschen wäre „eine ziemliche Fummelarbeit“, seufzt Batman. Die Reparatur würde wohl etwa 30 Euro kosten. Der Bastler zuckt mit den Schultern. Am Ende muss der Kunde entscheiden, ob er das Gerät reparieren lässt oder für 50 Euro ein neues anschafft.
Laura Jaruszewski ist von Januar bis März 2026 Praktikantin bei Netzpolitik. Ansonsten studiert sie in Göttingen Sozialwissenschaften und interessiert sich für Überwachungstechnologien und antifeministische Bewegungen im Netz. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Ein Gesetz stürzt noch kein Patriarchat
Gewalt gegen Frauen: Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt schließt längst überfällige Strafbarkeitslücken. Doch auf einem Verbot für sexualisierte Deepfakes kann sich die Bundesregierung nicht ausruhen, so lange die meisten Fälle nicht mal bis zur Anklage kommen.
Jetzt kommt es also endlich, das Gesetz gegen digitale Gewalt, an dem das Justizministerium bereits seit fünf Jahren arbeitet, das schon zu Ampelzeiten versprochen wurde und dann versandete. Am Freitag hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigt, den Entwurf noch diese Woche vorzulegen. Er soll in den kommenden Tagen innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.
Die sexualisierten Deepfakes, über die derzeit ganz Deutschland spricht, nachdem die Schauspielerin Collien Fernandes ihren Fall öffentlich machte, sie sollen damit unter Strafe gestellt werden.
Nicht nur das Verbreiten und Teilen, sondern schon das Erstellen solcher Aufnahmen wird dann in Deutschland verboten. Und auch viele weitere Schutzlücken zu bildbasierter Gewalt soll das Gesetz schließen, etwa zu heimlichen Aufnahmen in Umkleiden und Saunen oder dem ungefragten heimlichen Filmen eines bekleideten Hinterns – unglaublich, aber all das war bislang nicht explizit strafbar.
Jurist*innen und Betroffene weisen seit Jahren auf diese Ungerechtigkeiten hin. Sie sind nicht nur den Betroffenen kaum vermittelbar, sondern allen, die zurecht fragen, welchen Wert sexuelle Selbstbestimmung in einem Land hat, in dem solche Übergriffe erlaubt ist. Es ist gut, dass das deutsche Strafrecht sie in Zukunft klar verbietet, auch wenn die Reaktion reichlich spät kommt.
Was ist mit den restlichen 97 Prozent?
Gleichzeitig könnte man, wenn man der Justizministerin derzeit zuhört, meinen, damit sei es schon getan.
Das ist es leider nicht. Nur sehr wenige Betroffene von sexualisierter Gewalt zeigen diese derzeit an. Bei digitaler Gewalt liegt der Anteil bei 2,4 Prozent. Das zeigt eine kürzlich erschienene Studie von Bundesfamilienministerium, Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt.
Der mit Abstand größte Teil der Menschen bringt die Fälle also nicht zur Polizei, es folgen nie Ermittlungen oder Anklagen einer Staatsanwaltschaft deswegen. Was die Frage aufwirft: Was ist denn mit den restlichen 97,6 Prozent?
Natürlich kann es sein, dass die Anzeigequote steigt, wenn Betroffene davon ausgehen, dass ihre Anzeigen eine größere Chance für eine Strafverfolgung bieten. Dass mutmaßliche Täter*innen nicht so leicht davon kommen. Dass ihre Schilderungen von der Polizei verstanden und ernst genommen werden und auch vor Gericht. Hier muss der Staat daran arbeiten, dass seine Behörden bei einer Anzeige wegen digitaler und sexualisierter Gewalt nicht als Hindernis und Schikane wahrgenommen werden, sondern als Unterstützung.
Die öffentlich zur Schau gestellte Zufriedenheit der Justizministerin, bei der es nun klingt als hätte ihre Regierung mit dem Gesetzentwurf quasi schon das Patriarchat halb in die Knie gezwungen: Vor allem Fachleute teilen sie nicht. Sie verweisen stattdessen auf all die vielen Hebel, die darüber hinaus umgelegt werden müssen.
„Dann schäme ich mich noch mehr“
Was Menschen – oder sagen wir es gleich, es sind ganz überwiegend Frauen und Mädchen – fühlen und denken, wenn sie ein sexualisiertes Deepfake von sich im Internet entdecken, beschreibt etwa die Moderatorin Lola Weippert in der Dokumentation, die Collien Fernandes vor zwei Jahren für das ZDF gedreht hat.
Auf die gefälschten Videos von ihr angesprochen sagt Weippert: „Ich schäme mich, dass es so etwas überhaupt gibt. Und dann schäme ich mich noch mehr, wenn ich denke, wie viele Menschen das sehen und denken, das ist echt. Und ich kann nichts dagegen tun.“
Die Betroffenen fühlen Scham, viele sprechen von Panik, fragen sich, wer die Bilder kennt oder was passiert, wenn Auftrag- und Arbeitgeber*innen, Familie, Freunde diese finden. Sie fürchten um ihre Jobs, ihre Einkommen. Die psychischen und körperlichen Folgen, der Stress, die Angst, sie sind ähnlich wie bei anderen Gewalterfahrungen, der Körper unterscheidet da nicht.
In so einer Situation brauchen Betroffene vor allem praktische und sofortige Unterstützung. Wie können sie dafür sorgen, dass Bilder oder Deepfakes gelöscht werden? Dass sie aus den Suchmaschinen verschwinden? Welche Aussichten hat es überhaupt, Anzeige zu erstatten und wie müssen sie dafür Beweise sichern?
Recht auf Beratung für Betroffene? Ab 2032.
Dazu gehört juristische Beratung, aber auch psychologische Hilfe. Die Stellen, die solche Hilfe aber anbieten, sind in Deutschland chronisch unterfinanziert. Sie müssen um Stellen und Mittel kämpfen, wissen oft nicht, wie es zum Jahresende finanziell weitergeht. Das Gewalthilfegesetz, das die Bundesregierung vor einem Jahr verabschiedet hat, soll die Beratung in solchen Fällen zu einem Recht machen. Dieser Rechtsanspruch: Er greift ab dem Jahr 2032.
Eine Bundesregierung, die ihre Bürger*innen vor Gewalt schützen will, kann sich nicht auf einer reichlich späten Verschärfung des Strafrechts ausruhen. Tech-Oligarchen haben Technologien entwickelt, die es möglich machen, mit ein paar Klicks und wenigen Wortendie sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen zu verletzen.
Sie dürfen damit nicht durchkommen und die EU hat bereits Mittel, um sie damit auch nicht durchkommen zu lassen. Weitere Werkzeuge sind in Arbeit. Aber so lange die Technologien in der Welt sind und es auch bleiben werden, so lange das Patriarchat weiterhin stabil und breitbeinig steht, muss die Bundesregierung so schnell wie möglich für das absolute Minimum sorgen: Dass diejenigen, die den Schaden tragen, wenigsten die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie brauchen.
Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Nach den schweren Vorwürfen von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen fordern Linke und Grüne einen besseren Schutz für Frauen. Justizministerin Stefanie Hubig müsse Gesetzeslücken schnell schließen.#Politik #Deutschland #DigitaleGewaltgegenFrauen #CollienFernandes #ChristianUlmen #StefanieHubig #HeidiReichinnek #ManuelaSchwesig #Sexualdelikte #Sexualstrafrecht
Fall Collien Fernandes: Grüne und Linke drängen auf schärfere Gesetze gegen Deepfakes -
Rechtlich fragwürdig: Bundesregierung will biometrische Fotofahndung im Netz
Die Polizei soll künftig Fahndungsfotos mit allen im Internet verfügbaren Bildern abgleichen dürfen. In der EU sind die technischen Grundlagen für diese Fotofahndung eigentlich verboten. Dennoch will die Bundesregierung Ermittlungsbehörden genau das nun erlauben.
Die Bundesregierung will der Polizei erlauben, für die Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung künftig das Internet nach Gesichtern zu durchsuchen. Ein Fahndungsfoto soll dafür mit allen im öffentlichen Internet auffindbaren Gesichtern biometrisch abgeglichen werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) haben sich dazu vergangenen Donnerstag auf drei Gesetzentwürfe geeinigt.
Biometrische Gesichtserkennung beruht darauf, dass jedes Gesicht einzigartige Merkmale hat, etwa den Abstand von Augen, Nasenspitze und Kinn. Diese Merkmale lassen ich vermessen und als Daten darstellen, das sogenannte Template. Diese Templates werden dann automatisiert miteinander verglichen.
Sicherheitspolitiker*innen fordern den Einsatz dieser Fahndungsmethode spätestens seitdem Journalist*innen Ende 2023 das untergetauchte mutmaßliche ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette aufspürten. Sie verwendeten dafür die kommerzielle Gesichtersuchmaschine PimEyes und fanden Bilder von Klette, die unter neuer Identität in Berlin lebte.
Allerdings verbietet die KI-Verordnung der Europäischen Union, Gesichtsbilder aus dem Internet wahllos einzusammeln und daraus biometrische Datenbanken zu erstellen. Die Ministerien wollen dieses Verbot offenbar gezielt umgehen. Sie betonen, dass für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme genutzt würden. Außerdem würden beim geplanten „Ad-hoc-Vergleich“ keine Daten dauerhaft gespeichert. Wie dies technisch umgesetzt werden soll, geht aus den Gesetzentwürfen nicht hervor.
Das Vorhaben knüpft an die Debatte um das sogenannte Sicherheitspaket im Herbst 2024 an. Damals scheiterte die Ampel-Regierung mit ihren Plänen, weil den Ländern einige der geplanten Überwachungsbefugnisse nicht weit genug gingen.
Insgesamt bringt die Bundesregierung jetzt drei Gesetzentwürfe auf den Weg. Bundesjustizministerin Hubig stellte die geplanten Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) vor. Parallel kommen aus dem Bundesinnenministerium zwei Entwürfe mit vergleichbaren Befugnissen für die Polizeibehörden des Bundes.
Wie der biometrische Abgleich funktionieren soll
Laut den Plänen aus dem Justizministerium soll die Polizei die biometrische Fahndung einsetzen dürfen, um die Identität oder den Aufenthaltsort von Beschuldigten oder Zeug*innen festzustellen. Erlaubt sein soll das beim Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung – das sind etwa Mord und Vergewaltigung, aber auch Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Drogendelikte.
Einen Abgleich mit „öffentlich zugänglichen Echtzeitbildern“ schließt das Gesetz explizit aus. Außerdem darf der Abgleich nur auf Anordnung einer Staatsanwaltschaft erfolgen. Sollte der Einsatz keine Ermittlungsansätze, also Treffer, ergeben, müssen die Daten nach dem Abgleich wieder gelöscht werden.
Keine Datenbank mit Milliarden von Gesichtern
Um im öffentlichen Internet nach Personen suchen zu können, müssen Ermittlungsbehörden die öffentlich im Netz verfügbaren Fotos von Gesichtern zunächst durchsuchen, sammeln und in Templates umrechnen. Dabei entsteht eine Datenbank mit den biometrischen Entsprechungen von möglicherweise Milliarden von Gesichtern.
Das Ministerium betont, dass diese Vergleichsdatenbank bei dem geplanten „Ad-hoc-Abgleich“ nicht dauerhaft gespeichert würde. Die Templates müssten stattdessen für jeden Abgleich neu erstellt werden. Damit sei die „Erstellung einer dauerhaften Datenbank, die aus dem Internet erhobene Lichtbilder und/oder zugehörige Templates vorhält, […] ausgeschlossen“.
Allerdings steht das so nicht explizit im Gesetzentwurf. Dieser legt nur fest, dass die „beim Abgleich erhobenen und verarbeiteten Daten“ im Anschluss „unverzüglich“ zu löschen sind, wenn sie für die weiteren Ermittlungen nicht relevant sind. Die Referenzdatenbank selbst erwähnt der Text nicht explizit.
EU-KI-Verordnung: Warum das Vorhaben problematisch ist
Hinzu kommt: Artikel 5 der KI-Verordnung verbietet „das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme […] oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern“.
Aus Sicht von Dirk Lewandowski ist die Sache damit eindeutig. Der Professor für Information Research & Information Retrieval an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg hat für die Organisation AlgorithmWatch ein Gutachten erstellt. Darin kommt er zu dem Schluss, dass die KI-Verordnung es „ausnahmslos“ verbiete, „durch ein anlassloses Scraping von Gesichter-Aufnahmen Datenbanken zur Gesichtserkennung aufzubauen“.
Ohne eine solche Referenzdatenbank könne der Abgleich nicht sinnvoll duchgeführt werden. Laut Lewandowski scheitere ein solches Vorhaben damit rechtlich wie praktisch.
Bundestagsgutachten: Wie das Verbot umgangen werden könnte
Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt allerdings zu einem leicht anderen Schluss. Demnach verbiete die KI-Verordnung nicht den Aufbau einer Datenbank, sondern nur das „ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern mittels KI […], da es die Privatsphäre und den Datenschutz der Betroffenen erheblich beeinträchtigt und das Gefühl ständiger Überwachung erzeugt“.
Das in der KI-Verordnung festgelegte Verbot gelte demnach nur dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden die Datenbanken mit Hilfe von KI-Systemen erstellen. Werden dafür keine solchen Systeme verwendet, greife die Verordnung nicht. Die Kernfrage sei also, „ob – und wenn ja, wann – bei dem biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet KI ins Spiel kommt“.
Datenbanken von Bildern aus dem Internet könnten auch ohne Künstliche Intelligenz erstellt werden, schreiben die Wissenschaftlichen Dienste weiter. So können beispielsweise Bilder mit herkömmlichen Methoden aus dem Netz heruntergeladen und dann in einer Datenbank gespeichert werden.
„Der Einsatz von KI ist also nicht zwingend erforderlich, um einen biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet durchzuführen“, so das Fazit der Wissenschaftlichen Dienste, sondern es komme „auf die konkrete Ausgestaltung und technische Umsetzung des in den Gesetzesentwürfen vorgesehenen biometrischen Abgleichs an“.
Ministerium geht durch die Hintertür
Das Justizministerium argumentiert in die gleiche Richtung. In der Gesetzesbegründung schreibt das Ministerium, ein Verbot durch die KI-Verordnung gelte nicht, „sofern für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme eingesetzt werden“.
Diese Auslegung vertritt auch die EU-Kommission in ihren Leitlinien zur Einhaltung der Verbote aus der KI-Verordnung. Die Sichtweise würde allerdings bedeuten, dass auch andere Datenbanken zur Gesichtersuche, etwa von kommerziellen Anbietern wie PimEyes und Clearview, in der EU nicht verboten wären.
Damit würde die Kommission explizit die erklärte Absicht des EU-Parlaments umgehen. Dieses hatte bei den Verhandlungen um die KI-Verordnung auf das Verbot bestanden, weil mit der Gesichtersuche die Anonymität im öffentlichen Raum bedroht wird und es die gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Überwachungsmöglichkeit fürchtete.
Fachleute für den Schutz von Grundrechten weisen bereits seit Jahren auf die Gefahren hin, die mit der biometrischen Gesichtersuche einhergehen: Die biometrischen Merkmale eines Gesichtes sind unveränderlich. Mit Hilfe der Suche lassen sich Fotos einer Person im Internet finden – und darüber indirekt wahrscheinlich auch ihr Name, der Arbeitgeber oder der Wohnort. Ein Schnappschuss reicht dafür aus.
Das erhöht nicht nur das Risiko für Stalking, sondern kann dazu führen, dass man sich auch auf einer Demonstration, bei einem Arztbesuch oder in anderen Situationen ständig beobachtet fühlt und sein Verhalten entsprechend anpasst. Der Chaos Computer Club spricht in einer Stellungnahme von der „Idee einer allgegenwärtigen Überwachung und Datenrasterung, der niemand mehr ausweichen kann“.
Die Ministerien haben die Gesetzentwürfe jetzt an die Länder geschickt. Auch Verbände können jetzt bis Anfang April ihre Kritik und Verbesserungsvorschläge zu den Vorhaben einreichen – einiges davon könnte in die Entwürfe einfließen. Eines des Gesetze benötigt zudem die Zustimmung des Bundesrates.
Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28 (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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HALLO HERR #BUNDESKANZLER 😀 🌱 ❓
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Nach wie vor wird ihr Ministeriumsaccount auf "X" fleißig weiter betrieben.
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Justizministerin prüft höhere Strafen für Angriffe auf Zugbegleiter
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📬 Heimlich in der Sauna gefilmt: Spanner kommen davon – noch
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Justizministerium veröffentlicht Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
Die Bundesregierung will Internet-Zugangs-Anbieter verpflichten, IP-Adressen aller Nutzer für drei Monate zu speichern. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung hervor, den das Justizministerium veröffentlicht hat. Das Gesetz betrifft auch Internet-Dienste wie E-Mails und Messenger.
Die Bundesregierung nimmt den dritten Anlauf für eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das Justizministerium von SPD-Ministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf erarbeitet und heute veröffentlicht.
Erneut versucht die Bundesregierung, den Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ zu vermeiden. Das Justizministerium nennt den Gesetzentwurf „IP-Adressspeicherung“. Tatsächlich geht es wieder um eine verpflichtende und anlasslose Speicherung von Daten aller Internet-Nutzer in Deutschland auf Vorrat. Und es geht um weit mehr Daten als nur IP-Adressen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein zentraler Streitpunkt in der deutschen Netzpolitik. Vor 20 Jahren haben zehntausende Menschen dagegen protestiert.
Anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Das neue Gesetz soll Internet-Zugangs-Anbieter verpflichten, IP-Adressen und Port-Nummern sämtlicher Nutzer drei Monate lang zu speichern. Das betrifft jeden Internet-Anschluss in Deutschland, ohne Anlass und ohne Verdacht auf eine Straftat.
Ermittler sollen anhand dieser Daten die Endnutzer identifizieren und ihre Bestandsdaten erhalten. Das passiert auch ganz ohne Vorratsdatenspeicherung. Im vergangenen Jahr hat allein die Deutsche Telekom fast 290.000 Abfragen zu IP-Adressen bekommen – wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen im Internet.
Das Justizministerium hat beim Erarbeiten des Gesetzes mit den vier großen Mobilfunk-Netz-Betreibern gesprochen. Es gibt aber viel mehr Anbieter für Internet-Zugänge. Das Gesetz spricht von „circa 3.000 Verpflichteten, eine Marginalgrenze ist nicht vorgesehen“. Lokale WLAN-Anbieter wie Hotel-Betreiber sind ausgenommen. Ob öffentliche WLAN-Netze wie Freifunk betroffen sind, wird der weitere Gesetzgebungsprozess zeigen.
Kein Nachweis für Notwendigkeit
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Zombie der Netzpolitik. Es gab bereits eine EU-Richtlinie und zwei deutsche Gesetze. Alle Gesetze haben behauptet, die Vorratsdatenspeicherung sei notwendig und verhältnismäßig. Alle Gesetze waren unverhältnismäßig und rechtswidrig und wurden von höchsten Gerichten gekippt.
Statt die Daten aller Menschen ohne Anlass zu speichern, könnte man auch potentiell relevante Daten schnell einfrieren. In Österreich gibt es ein solches „Quick Freeze“-Verfahren. In Deutschland wurde das nie ausprobiert. Vor einem Jahr hat die Ampel-Regierung ein solches Gesetz vorgeschlagen. Es wurde jedoch nie beschlossen.
Das Justizministerium behauptet erneut, dass ihre anlasslose Vorratsdatenspeicherung notwendig sei. Dafür gibt es jedoch keinen wissenschaftlichen Nachweis. Das Max-Planck-Institut für Strafrecht hat Strafverfolgung in Deutschland mit und ohne Vorratsdatenspeicherung untersucht. Das Ergebnis: Es gibt ohne Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücken in der Strafverfolgung.
Kein Nachweis für Verhältnismäßigkeit
Selbst wenn die anlasslose Datenspeicherung notwendig wäre, müssen Umfang und Dauer der gespeicherten Daten auch verhältnismäßig sein. Das Gesetz schreibt eine Speicher-Dauer von drei Monaten vor. Diese Frist wird im Gesetz nicht konkret begründet.
Drei Monate sind ein politischer Kompromiss. In den Koalitionsverhandlungen wollte die Union sechs Monate, die SPD einen Monat, also haben sie sich auf drei Monate geeinigt. Laut Bundeskriminalamt „wäre eine Speicherverpflichtung von zwei bis drei Wochen regelmäßig ausreichend“.
Die neue Vorratsdatenspeicherung soll nicht überprüft werden: „Eine eigenständige Evaluierung ist nicht erforderlich.“
E-Mails, Messenger und Apps
Das neue Gesetz geht weit über IP-Adressen bei Internet-Zugangs-Anbietern hinaus. Ermittler sollen auch Internet-Dienste dazu verpflichten dürfen, Verkehrs- und Standortdaten mit einer „Sicherungsanordnung“ zu speichern. Das Gesetz spricht explizit von Over-The-Top-Diensten wie Messengern und Sprachanruf-Apps als Nachfolger von SMS und Telefonanrufen.
Zu den verpflichteten Diensten gehören auch E-Mail-Anbieter. Die sollen beispielsweise speichern, wann sich welche IP-Adresse bei welchem E-Mail-Postfach eingeloggt hat, die E-Mail-Adressen von Sender und Empfänger einer E-Mail sowie „die Daten aus dem Header der E-Mail“.
Eine solche „Sicherungsanordnung“ soll schon greifen, wenn die Ermittler diese Daten noch gar nicht „erheben“ dürfen. Die Dienste sollen diese Daten auf Zuruf bereits extra abspeichern, damit Ermittler die später abrufen können, auch wenn beispielsweise „der Kunde seinen Account […] selbst löscht“.
Funkzellenabfrage ohne Bundesgerichtshof
Darüber hinaus ändert das Gesetz auch die Vorgaben für die Funkzellenabfrage. Bei einer Funkzellenabfrage erhalten Ermittler alle Verbindungsdaten aller Mobilfunkgeräte, die in bestimmten Funkzellen eingeloggt waren.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte hatte 2012 festgestellt, dass die Funkzellenabfrage regelmäßig Gesetze verletzt. Der Bundesgerichtshof hat vergangenes Jahr geurteilt, dass die Funkzellenabfrage nur noch bei besonders schweren Straftaten eingesetzt werden darf.
Das Gesetz dreht jetzt das Urteil des Bundesgerichtshofs zurück. Die Funkzellenabfrage soll wieder bei „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ eingesetzt werden dürfen. „Dies entspricht dem Verständnis der Praxis, bis die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergangen ist.“
Mehr Regulierung als EU
Das erste deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatte die Bundesregierung damals noch mit einer EU-Richtlinie begründet. Diese gilt seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr.
EU-Kommission und EU-Staaten arbeiten aktuell an einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Die deutsche Bundesregierung hätte die EU-Gesetzgebung abwarten können, statt kurz vorher ein deutsches Gesetz zu machen.
In anderen Politikbereichen fordert die Regierung weniger Bürokratie und weniger Regulierung für Unternehmen. Nun aber schafft die Bundesregierung neue Regulierung und neue Belastung – gegen den expliziten Willen der betroffenen Unternehmen und Anbieter.
SPD steht für Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland steht und fällt mit der SPD. Das erste deutsche Gesetz 2007 verantwortete SPD-Justizministerin Brigitte Zypries. Das Bundesverfassungsgericht hat es 2010 gekippt. Das zweite deutsche Gesetz 2015 verantwortete SPD-Justizminister Heiko Maas. Das Bundesverfassungsgericht hat es 2023 gekippt.
Jetzt versucht es SPD-Justizministerin Stefanie Hubig zum dritten Mal. Erneut behauptet das Justizministerin, das Gesetz stehe „in Einklang mit Verfassungsrecht“ und sei „mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar“.
Das Gesetz geht jetzt ins Kabinett, dann in den Bundestag – und dann wieder vor das Bundesverfassungsgericht.
Andre Meister ist seit den Anfängen bei netzpolitik.org und beschäftigt sich vor allem mit investigativer Recherche. Er ist Gründungsmitglied der Vereine Digitale Gesellschaft, Gesellschaft für Freiheitsrechte und netzpolitik.org, Mitglied im Chaos Computer Club, Beobachter bei European Digital Rights und Beirat bei Centre for Democracy & Technology Europe. Nebenbei arbeitet er als System-Administrator. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Signal, Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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📬 Der nächste Anlauf für die Vorratsdatenspeicherung geplant
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Bisher kommen Cyberkriminelle "viel zu oft davon", sagt Justizministerin Hubig. Sie will stärker gegen Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbaren Hass im Internet vorgehen. Jetzt legt die Regierung dafür den Grundstein.#Politik #Internetkriminalität #Cyberkriminalität #Internetnutzung #StefanieHubig #Bundesjustizministerium
Monatelanges Speichern von Daten: Hubig will mehr Kontrolle im Internet -
📬 Erweiterte Chatkontrolle soll heute mit Verzicht auf Anonymität beschlossen werden
#Internet #Netzpolitik #anonymeKommunikation #Chatkontrolle #digitalerHausarrest #DrPatrickBreyer #JensSpahn #StefanieHubig #Totalüberwachung https://sc.tarnkappe.info/12c730 -
Das Justizministerium will heimliches, voyeuristisches Fotografieren von Frauen unter Strafe stellen. Unterstützung kommt aus NRW.#WDR #Sexualstrafrecht #Catcalling #Voyeurismus #YanniGentsch #StefanieHubig #PeterLimbach #Verschärfung #Pläne #NRW
Das Justizministerium will voyeuristisches Fotografieren von Frauen unter Strafe stellen -
Bundesregierung ist gegen „anlasslose Chatkontrolle“
Die breite zivilgesellschaftliche Ablehnung der Chatkontrolle und der Protest der letzten Tage haben offenbar Wirkung gezeigt. Die Bundesregierung stimmt auch unter Schwarz-Rot einer anlasslosen Chatkontrolle in der EU nicht zu. Vom Tisch ist das Thema damit noch nicht.
Die Bundesregierung hat sich in der Bundespressekonferenz am Mittwochmittag gegen eine anlasslose Chatkontrolle ausgesprochen. Ein Sprecher der Bundesregierung sagte: „Eine anlasslose Chatkontrolle ist für die Bundesregierung tabu“, sie wolle verschlüsselte Kommunikation „nicht kontrollieren“. Es gehe jetzt darum, die Ratsverhandlungen positiv zu begleiten. Darüber hinaus gebe es keine verkündbare Einigung zum Thema.
Zuvor hatte am Morgen schon Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mitgeteilt: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen.“ Der Staat dürfe Messenger auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft auf verdächtige Inhalte zu scannen.
„Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene nicht zustimmen“, so Hubig. Zwar müsse man im Kampf gegen sogenannte Kinderpornographie auch auf EU-Ebene vorankommen. Dafür setze sie sich ein. „Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte. Darauf habe in den Abstimmungen der Bundesregierung seit Monaten beharrt. Und dabei wird es bleiben.“
Eine Abstimmung über die Chatkontrolle soll eigentlich am 14. Oktober in Brüssel stattfinden. Es zeichnet sich mit der Entscheidung der Bundesregierung ab, dass es keine Mehrheit im EU-Rat für den Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft gibt. Das führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass die Abstimmung von der Tagesordnung des EU-Rates genommen wurde.
„Bundesregierung muss Client-Side-Scanning ausschließen“
Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, warnt jedoch vor zu viel Euphorie. Man müsse die endgültige Position der Bundesregierung abwarten und analysieren, was diese enthalte. Die Phrase „anlassloses Scannen“ habe bereits in der Vergangenheit für Diskussionen gesorgt und könnte als juristischer Taschenspielertrick genutzt werden, um die Technologie des Client-Side-Scannings trotzdem einzubauen – um dann bei einem „Anlass“ scannen zu können.
„Eine Position, die wirklich Grundrechte schützt, muss jegliche Form von Client-Side-Scanning ausschließen und verschlüsselte Kommunikation dezidiert schützen.“ Auch Client-Side-Scanning für besondere Anlässe sorge für ein Schwächen der verschlüsselten Kommunikation, so Eickstädt weiter.
Die Positionierung der Bundesregierung hatte sich schon am Dienstagnachmittag angekündigt. Unionsfraktionsvorsitzender Jens Spahn nahm in einer Pressekonferenz ungefragt zum Thema Chatkontrolle Stellung und sagte: „Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind gegen die anlasslose Kontrolle von Chats. Das wäre so, als würde man vorsorglich mal alle Briefe öffnen und schauen, ob da etwas Verbotenes drin ist. Das geht nicht, das wird es mit uns nicht geben.“ In diesem Statement sagte er auch, dass die Bundestagsfraktion zahlreiche Zuschriften zum Thema erreicht hätten.
Protest wirkt
Das Thema Chatkontrolle hat in den letzten Tagen hohe Wellen geschlagen und ist seit voriger Woche ein politischer Dauerbrenner in sozialen Medien, der viele Menschen mobilisiert hat. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich in den vergangenen Tagen mit Nachdruck gegen die Chatkontrolle positioniert, darunter Amnesty International, Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Kinderschutzbund, aber auch Wirtschaftsverbände wie eco und Bitkom sowie europäische Digital-Unternehmen. Auch Messenger wie Signal, Threema und WhatsApp sind gegen die Chatkontrolle.
Eine Petition gegen die Chatkontrolle hat innerhalb der letzten 48 Stunden fast 300.000 Unterschriften gesammelt. Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ hat für den Donnerstagmorgen eine Kundgebung vor dem Bundesinnenministerium angemeldet, um die Unterschriften zu übergeben.
Seit Jahren reden sich Hunderte von IT-Expertinnen und Sicherheitsforschern, Juristinnen, Datenschützern, Digitalorganisationen, Tech-Unternehmen, Messengern, UN-Vertretern, Kinderschützern, Wächterinnen der Internetstandards und Wissenschaftlerinnen weltweit den Mund gegen die Chatkontrolle fusselig. Eine unglaubliche Breite der Zivilgesellschaft lehnt die Chatkontrolle ab, weil sie die wohl größte und gefährlichste Überwachungsmaschine Europas werden würde.
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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📬 Chatkontrolle: Dänemark macht Druck auf das Europäische Parlament
#Netzpolitik #AlexanderDobrindt #Chatkontrolle #CSARVerordnung #MeredithWhittaker #PatrickBreyer #StefanieHubig https://sc.tarnkappe.info/f66c1f -
Echt null überrascht dass unsere #Bundesjustizministerin #StefanieHubig (#SPD) Einzige inna #KleiKo ist, die sich noch minimal für *unsere* Belange einsetzt. Während z.B. unsere #Bauministerin #VerenaHubertz (auch #SPD) gänzlichst schamlos #Politik nur für #DieReichen & #Vermieter_innen macht.
Erwarte ich etwas von Hubigs Vorstoß zur Verschärfung der #Mietpreisbremse ?
Nicht wirklich. Vor allem isses erstmal eine massive #Provokation #CDU/ #CSU gegenüber.
I like 😎
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