#bundesinnenministerium — Public Fediverse posts
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@correctiv_org 🔎 Rechtsexperten halten ein Teil-Verbot der AfD für denkbar
https://correctiv.org/aktuelles/afd/2026/04/30/rechtsexperten-halten-ein-teil-verbot-der-afd-fuer-denkbar/ #AfD #AfDVerbotsverfahren #Bundesinnenministerium #Gesetze #Nachrichten -
https://www.europesays.com/lu-de/6898/ Gericht erklärt Kontrollen für rechtswidrig #100312362 #Bundesinnenministerium #Bundespolizei #BundesrepublikDeutschland #Deutschland #DominikBrodowski #Fahrzeug #Grenzkontrolle #Koblenz #Luxemburg #Perl #Saarbrücken #Saarland #Schengen #Trier #Verwaltungsgericht
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Juraprofessor klagt erfolgreich gegen #Binnengrenzkontrollen
VG Koblenz: Es mangele für die Einführung der Binnengrenzkontrollen an einer tragfähigen Tatsachengrundlage, urteilte das VG. Angaben zu den erschöpften Kapazitäten bei Behörden und Einrichtungen seien derart vage, dass sie sich nicht auf ihre Plausibilität überprüfen ließen.
Die nächste Klatsche für #Bundesinnenministerium / #BMI und #Dobrindt (s.a. https://social.tchncs.de/@schlackenfuchs/116420018648038325).
Noch mal: Wann werden wir eigentlich ausreichend vor Ignoranten (oder #Rechtsstaat-Feinden?) im BMI geschützt? Brauchen wir einen neuen Radikalen-Erlass?¿ -
Juraprofessor klagt erfolgreich gegen #Binnengrenzkontrollen
VG Koblenz: Es mangele für die Einführung der Binnengrenzkontrollen an einer tragfähigen Tatsachengrundlage, urteilte das VG. Angaben zu den erschöpften Kapazitäten bei Behörden und Einrichtungen seien derart vage, dass sie sich nicht auf ihre Plausibilität überprüfen ließen.
Die nächste Klatsche für #Bundesinnenministerium / #BMI und #Dobrindt (s.a. https://social.tchncs.de/@schlackenfuchs/116420018648038325).
Noch mal: Wann werden wir eigentlich ausreichend vor Ignoranten (oder #Rechtsstaat-Feinden?) im BMI geschützt? Brauchen wir einen neuen Radikalen-Erlass?¿ -
Juraprofessor klagt erfolgreich gegen #Binnengrenzkontrollen
VG Koblenz: Es mangele für die Einführung der Binnengrenzkontrollen an einer tragfähigen Tatsachengrundlage, urteilte das VG. Angaben zu den erschöpften Kapazitäten bei Behörden und Einrichtungen seien derart vage, dass sie sich nicht auf ihre Plausibilität überprüfen ließen.
Die nächste Klatsche für #Bundesinnenministerium / #BMI und #Dobrindt (s.a. https://social.tchncs.de/@schlackenfuchs/116420018648038325).
Noch mal: Wann werden wir eigentlich ausreichend vor Ignoranten (oder #Rechtsstaat-Feinden?) im BMI geschützt? Brauchen wir einen neuen Radikalen-Erlass?¿ -
Polizeiliche Kriminalstatistik: um fast sechs Prozent
Die von der Polizei erfasste Kriminalität geht in vielen Feldern deutlich herunter. Dennoch will CSU-Innenminister Dobrindt mehr Überwachungmaßnahmen und schärfere Gesetze.
Die von der Polizei registrierte Kriminalität ist laut der heute veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Prozent gesunken, bei Zuwanderern sogar um 7,2 Prozent. Dennoch versendete das Bundesinnenministerium eine Pressemitteilung, welche das Thema nicht-deutsche Straftaten in den Mittelpunkt stellt.
Die jährliche Statistik, hier die Zusammenfassung, steht wegen wegen ihrer Anfälligkeit zur Instrumentalisierung und auch rassistischen Stimmungsmache schon länger in der Kritik. Bei grober Betrachtung der polizeilichen Zahlen fallen sowohl demographische als auch soziale Faktoren unter den Tisch. Auch dass die Polizei einen verstärkten Fokus auf bestimmte Tätergruppen hat und die Bevölkerung je nach Tätergruppe unterschiedliches Anzeigeverhalten zeigt, bleibt dabei unbeachtet.
Daneben ist die Kriminalstatistik auch nur ein Ausschnitt der Kriminalitätsentwicklung, die nicht zeigt, wie viele Straftaten später tatsächlich zu einer Verurteilung durch ein Gericht führen. Sie ist deshalb immer mit Vorsicht zu genießen, wie wir im Vorfeld der Veröffentlichung beschrieben haben.
Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass ein Teil des Rückgangs auf die Teillegalisierung von Cannabis zurückgeht, doch auch ohne diese ist die erfasste Kriminalität um 4,7 Prozent zurückgegangen. Auch der Anteil an Kindern (-6,4 Prozent) und Jugendlichen (-10,4 Prozent) an Tatverdächtigen ist zurückgegangen. Auch die Gewaltkriminalität ist laut Bundeskriminalamt (BKA) um 2,3 Prozent rückläufig. Die Aufklärungsquote aller Straftaten bleibt mit 57,9 Prozent stabil (Vorjahr 58 Prozent).
Angestiegen ist die Zahl der Sexualdelikte um etwa 2,8 Prozent. Hier erklärt das BKA den Anstieg mit veränderten Gesetzen, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verbessern, sowie mit einer steigenden Bereitschaft, Sexualdelikte auch zur Anzeige zu bringen. Sexualdelikte haben in der Regel ein hohes Dunkelfeld, die Steigerung der registrierten Fälle muss nicht heißen, dass es mehr Fälle insgesamt gibt.
Im Bereich der Internet- und Betrugskriminalität weist das BKA auf einen Rückgang von Taten aus Deutschland hin, aber eine Steigerung von solchen, die aus dem Ausland heraus in Deutschland begangen werden. Die Fallzahlen glichen sich mittlerweile an.
Dobrindt will es trotzdem härter
BKA-Präsident Holger Münch spricht von einem „differenzierten Bild“, das die Statistik wiedergebe. „Die registrierte Kriminalität ist 2025 gesunken, wir sehen Rückgänge bei Gewaltkriminalität und bei der Zahl der Tatverdächtigen.“ Gleichzeitig verändere sich Kriminalität, sie würde digitaler, internationaler und in manchen Bereichen auch brutaler, so Münch weiter.
Der insgesamt starke Rückgang der polizeilich erfassten Kriminalität führt nicht dazu, dass sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zufrieden zeigt. In einem verbreiteten Statement verweist er stattdessen auf die „gefühlte Sicherheit“ und fordert weitere Maßnahmen wie einen „harten Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität“ sowie „konsequente Abschiebungen von Intensivtätern“ und „klare, unmissverständliche Gesetze zum Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten“.
In der Pressekonferenz kündigte er laut Tagesschau an, die Ermittlungsbefugnisse der Polizei deutlich ausbauen zu wollen. Hierzu gehören sowohl die automatisierte Datenanalyse a la Palantir sowie die biometrische Fahndung im Internet.
Beide Projekte stehen in der Kritik. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Amnesty International, die GFF und AlgorithmWatch weisen daraufhin, dass die Gesetzespläne verfassungswidrig seien und eine neue Form der Massenüberwachung darstellen. Sie alle warnen vor massiven Grundrechtseingriffen.
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Polizeiliche Kriminalstatistik: um fast sechs Prozent
Die von der Polizei erfasste Kriminalität geht in vielen Feldern deutlich herunter. Dennoch will CSU-Innenminister Dobrindt mehr Überwachungmaßnahmen und schärfere Gesetze.
Die von der Polizei registrierte Kriminalität ist laut der heute veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Prozent gesunken, bei Zuwanderern sogar um 7,2 Prozent. Dennoch versendete das Bundesinnenministerium eine Pressemitteilung, welche das Thema nicht-deutsche Straftaten in den Mittelpunkt stellt.
Die jährliche Statistik, hier die Zusammenfassung, steht wegen wegen ihrer Anfälligkeit zur Instrumentalisierung und auch rassistischen Stimmungsmache schon länger in der Kritik. Bei grober Betrachtung der polizeilichen Zahlen fallen sowohl demographische als auch soziale Faktoren unter den Tisch. Auch dass die Polizei einen verstärkten Fokus auf bestimmte Tätergruppen hat und die Bevölkerung je nach Tätergruppe unterschiedliches Anzeigeverhalten zeigt, bleibt dabei unbeachtet.
Daneben ist die Kriminalstatistik auch nur ein Ausschnitt der Kriminalitätsentwicklung, die nicht zeigt, wie viele Straftaten später tatsächlich zu einer Verurteilung durch ein Gericht führen. Sie ist deshalb immer mit Vorsicht zu genießen, wie wir im Vorfeld der Veröffentlichung beschrieben haben.
Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass ein Teil des Rückgangs auf die Teillegalisierung von Cannabis zurückgeht, doch auch ohne diese ist die erfasste Kriminalität um 4,7 Prozent zurückgegangen. Auch der Anteil an Kindern (-6,4 Prozent) und Jugendlichen (-10,4 Prozent) an Tatverdächtigen ist zurückgegangen. Auch die Gewaltkriminalität ist laut Bundeskriminalamt (BKA) um 2,3 Prozent rückläufig. Die Aufklärungsquote aller Straftaten bleibt mit 57,9 Prozent stabil (Vorjahr 58 Prozent).
Angestiegen ist die Zahl der Sexualdelikte um etwa 2,8 Prozent. Hier erklärt das BKA den Anstieg mit veränderten Gesetzen, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verbessern, sowie mit einer steigenden Bereitschaft, Sexualdelikte auch zur Anzeige zu bringen. Sexualdelikte haben in der Regel ein hohes Dunkelfeld, die Steigerung der registrierten Fälle muss nicht heißen, dass es mehr Fälle insgesamt gibt.
Im Bereich der Internet- und Betrugskriminalität weist das BKA auf einen Rückgang von Taten aus Deutschland hin, aber eine Steigerung von solchen, die aus dem Ausland heraus in Deutschland begangen werden. Die Fallzahlen glichen sich mittlerweile an.
Dobrindt will es trotzdem härter
BKA-Präsident Holger Münch spricht von einem „differenzierten Bild“, das die Statistik wiedergebe. „Die registrierte Kriminalität ist 2025 gesunken, wir sehen Rückgänge bei Gewaltkriminalität und bei der Zahl der Tatverdächtigen.“ Gleichzeitig verändere sich Kriminalität, sie würde digitaler, internationaler und in manchen Bereichen auch brutaler, so Münch weiter.
Der insgesamt starke Rückgang der polizeilich erfassten Kriminalität führt nicht dazu, dass sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zufrieden zeigt. In einem verbreiteten Statement verweist er stattdessen auf die „gefühlte Sicherheit“ und fordert weitere Maßnahmen wie einen „harten Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität“ sowie „konsequente Abschiebungen von Intensivtätern“ und „klare, unmissverständliche Gesetze zum Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten“.
In der Pressekonferenz kündigte er laut Tagesschau an, die Ermittlungsbefugnisse der Polizei deutlich ausbauen zu wollen. Hierzu gehören sowohl die automatisierte Datenanalyse a la Palantir sowie die biometrische Fahndung im Internet.
Beide Projekte stehen in der Kritik. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Amnesty International, die GFF und AlgorithmWatch weisen daraufhin, dass die Gesetzespläne verfassungswidrig seien und eine neue Form der Massenüberwachung darstellen. Sie alle warnen vor massiven Grundrechtseingriffen.
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Polizeiliche Kriminalstatistik: um fast sechs Prozent
Die von der Polizei erfasste Kriminalität geht in vielen Feldern deutlich herunter. Dennoch will CSU-Innenminister Dobrindt mehr Überwachungmaßnahmen und schärfere Gesetze.
Die von der Polizei registrierte Kriminalität ist laut der heute veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Prozent gesunken, bei Zuwanderern sogar um 7,2 Prozent. Dennoch versendete das Bundesinnenministerium eine Pressemitteilung, welche das Thema nicht-deutsche Straftaten in den Mittelpunkt stellt.
Die jährliche Statistik, hier die Zusammenfassung, steht wegen wegen ihrer Anfälligkeit zur Instrumentalisierung und auch rassistischen Stimmungsmache schon länger in der Kritik. Bei grober Betrachtung der polizeilichen Zahlen fallen sowohl demographische als auch soziale Faktoren unter den Tisch. Auch dass die Polizei einen verstärkten Fokus auf bestimmte Tätergruppen hat und die Bevölkerung je nach Tätergruppe unterschiedliches Anzeigeverhalten zeigt, bleibt dabei unbeachtet.
Daneben ist die Kriminalstatistik auch nur ein Ausschnitt der Kriminalitätsentwicklung, die nicht zeigt, wie viele Straftaten später tatsächlich zu einer Verurteilung durch ein Gericht führen. Sie ist deshalb immer mit Vorsicht zu genießen, wie wir im Vorfeld der Veröffentlichung beschrieben haben.
Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass ein Teil des Rückgangs auf die Teillegalisierung von Cannabis zurückgeht, doch auch ohne diese ist die erfasste Kriminalität um 4,7 Prozent zurückgegangen. Auch der Anteil an Kindern (-6,4 Prozent) und Jugendlichen (-10,4 Prozent) an Tatverdächtigen ist zurückgegangen. Auch die Gewaltkriminalität ist laut Bundeskriminalamt (BKA) um 2,3 Prozent rückläufig. Die Aufklärungsquote aller Straftaten bleibt mit 57,9 Prozent stabil (Vorjahr 58 Prozent).
Angestiegen ist die Zahl der Sexualdelikte um etwa 2,8 Prozent. Hier erklärt das BKA den Anstieg mit veränderten Gesetzen, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verbessern, sowie mit einer steigenden Bereitschaft, Sexualdelikte auch zur Anzeige zu bringen. Sexualdelikte haben in der Regel ein hohes Dunkelfeld, die Steigerung der registrierten Fälle muss nicht heißen, dass es mehr Fälle insgesamt gibt.
Im Bereich der Internet- und Betrugskriminalität weist das BKA auf einen Rückgang von Taten aus Deutschland hin, aber eine Steigerung von solchen, die aus dem Ausland heraus in Deutschland begangen werden. Die Fallzahlen glichen sich mittlerweile an.
Dobrindt will es trotzdem härter
BKA-Präsident Holger Münch spricht von einem „differenzierten Bild“, das die Statistik wiedergebe. „Die registrierte Kriminalität ist 2025 gesunken, wir sehen Rückgänge bei Gewaltkriminalität und bei der Zahl der Tatverdächtigen.“ Gleichzeitig verändere sich Kriminalität, sie würde digitaler, internationaler und in manchen Bereichen auch brutaler, so Münch weiter.
Der insgesamt starke Rückgang der polizeilich erfassten Kriminalität führt nicht dazu, dass sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zufrieden zeigt. In einem verbreiteten Statement verweist er stattdessen auf die „gefühlte Sicherheit“ und fordert weitere Maßnahmen wie einen „harten Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität“ sowie „konsequente Abschiebungen von Intensivtätern“ und „klare, unmissverständliche Gesetze zum Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten“.
In der Pressekonferenz kündigte er laut Tagesschau an, die Ermittlungsbefugnisse der Polizei deutlich ausbauen zu wollen. Hierzu gehören sowohl die automatisierte Datenanalyse a la Palantir sowie die biometrische Fahndung im Internet.
Beide Projekte stehen in der Kritik. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Amnesty International, die GFF und AlgorithmWatch weisen daraufhin, dass die Gesetzespläne verfassungswidrig seien und eine neue Form der Massenüberwachung darstellen. Sie alle warnen vor massiven Grundrechtseingriffen.
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Polizeiliche Kriminalstatistik: um fast sechs Prozent
Die von der Polizei erfasste Kriminalität geht in vielen Feldern deutlich herunter. Dennoch will CSU-Innenminister Dobrindt mehr Überwachungmaßnahmen und schärfere Gesetze.
Die von der Polizei registrierte Kriminalität ist laut der heute veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Prozent gesunken, bei Zuwanderern sogar um 7,2 Prozent. Dennoch versendete das Bundesinnenministerium eine Pressemitteilung, welche das Thema nicht-deutsche Straftaten in den Mittelpunkt stellt.
Die jährliche Statistik, hier die Zusammenfassung, steht wegen wegen ihrer Anfälligkeit zur Instrumentalisierung und auch rassistischen Stimmungsmache schon länger in der Kritik. Bei grober Betrachtung der polizeilichen Zahlen fallen sowohl demographische als auch soziale Faktoren unter den Tisch. Auch dass die Polizei einen verstärkten Fokus auf bestimmte Tätergruppen hat und die Bevölkerung je nach Tätergruppe unterschiedliches Anzeigeverhalten zeigt, bleibt dabei unbeachtet.
Daneben ist die Kriminalstatistik auch nur ein Ausschnitt der Kriminalitätsentwicklung, die nicht zeigt, wie viele Straftaten später tatsächlich zu einer Verurteilung durch ein Gericht führen. Sie ist deshalb immer mit Vorsicht zu genießen, wie wir im Vorfeld der Veröffentlichung beschrieben haben.
Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass ein Teil des Rückgangs auf die Teillegalisierung von Cannabis zurückgeht, doch auch ohne diese ist die erfasste Kriminalität um 4,7 Prozent zurückgegangen. Auch der Anteil an Kindern (-6,4 Prozent) und Jugendlichen (-10,4 Prozent) an Tatverdächtigen ist zurückgegangen. Auch die Gewaltkriminalität ist laut Bundeskriminalamt (BKA) um 2,3 Prozent rückläufig. Die Aufklärungsquote aller Straftaten bleibt mit 57,9 Prozent stabil (Vorjahr 58 Prozent).
Angestiegen ist die Zahl der Sexualdelikte um etwa 2,8 Prozent. Hier erklärt das BKA den Anstieg mit veränderten Gesetzen, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verbessern, sowie mit einer steigenden Bereitschaft, Sexualdelikte auch zur Anzeige zu bringen. Sexualdelikte haben in der Regel ein hohes Dunkelfeld, die Steigerung der registrierten Fälle muss nicht heißen, dass es mehr Fälle insgesamt gibt.
Im Bereich der Internet- und Betrugskriminalität weist das BKA auf einen Rückgang von Taten aus Deutschland hin, aber eine Steigerung von solchen, die aus dem Ausland heraus in Deutschland begangen werden. Die Fallzahlen glichen sich mittlerweile an.
Dobrindt will es trotzdem härter
BKA-Präsident Holger Münch spricht von einem „differenzierten Bild“, das die Statistik wiedergebe. „Die registrierte Kriminalität ist 2025 gesunken, wir sehen Rückgänge bei Gewaltkriminalität und bei der Zahl der Tatverdächtigen.“ Gleichzeitig verändere sich Kriminalität, sie würde digitaler, internationaler und in manchen Bereichen auch brutaler, so Münch weiter.
Der insgesamt starke Rückgang der polizeilich erfassten Kriminalität führt nicht dazu, dass sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zufrieden zeigt. In einem verbreiteten Statement verweist er stattdessen auf die „gefühlte Sicherheit“ und fordert weitere Maßnahmen wie einen „harten Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität“ sowie „konsequente Abschiebungen von Intensivtätern“ und „klare, unmissverständliche Gesetze zum Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten“.
In der Pressekonferenz kündigte er laut Tagesschau an, die Ermittlungsbefugnisse der Polizei deutlich ausbauen zu wollen. Hierzu gehören sowohl die automatisierte Datenanalyse a la Palantir sowie die biometrische Fahndung im Internet.
Beide Projekte stehen in der Kritik. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Amnesty International, die GFF und AlgorithmWatch weisen daraufhin, dass die Gesetzespläne verfassungswidrig seien und eine neue Form der Massenüberwachung darstellen. Sie alle warnen vor massiven Grundrechtseingriffen.
Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Markus Reuter - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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#BMI: "Die laufenden #Binnengrenzkontrollen sind rechtmäßig und werden fortgesetzt."
#Dobrindt kann es einfach nicht lassen:
Das #Bundesinnenministerium zeige "einmal mehr, dass es nicht bereit ist, die vom #Gericht getroffene rechtliche Auffassung zu akzeptieren. Genau das sehe ich als problematisch an". Es entsteht ein Schaden für den #Rechtsstaat, "da die #Legislative sich nicht mehr an die #Judikative gebunden zu fühlen scheint". Die fortgesetzten #Grenzkontrollen "werden vor den Gerichten dann zwar voraussichtlich weiterhin als #rechtswidrig eingestuft" – aber das zeigt keine Wirkung.
Wann werden wir eigentlich ausreichend vor Ignoranten (oder Rechtsstaat-Feinden?) im BMI geschützt?
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Nach dem Festival ist vor dem nächsten Karriereschritt. 👀
Du willst Verantwortung übernehmen, etwas bewegen und die Zukunft mitgestalten?
Dann komm ins Team des BMI. 🤝👉 Jetzt informieren und durchstarten. Hier geht’s zu unseren Stellenausschreibungen: https://www.bmi.bund.de/DE/service/stellenangebote/stellenangebote-node.html
#Bundesinnenministerium #BMI #Karriere #Jobs #Coachella #NextStep
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“Keine verfassungskonforme Ausgestaltung möglich”
Zivilgesellschaft warnt vor Plänen für KI-Fahndung
Amnesty International, Chaos Computer Club und weitere Organisationen fordern den Stopp neuer Befugnisse für Sicherheitsbehörden. Die geplanten Systeme zur biometrischen Suche und automatisierten Datenanalyse bedrohten Datenschutz, Versammlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung.
Die Pläne der Bundesregierung, die Befugnisse für Sicherheitsbehörden bei der digitalen Fahndung auszuweiten, gefährden Grundrechte. Zu diesem Schluss kommen mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen aus dem Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium. „Wir betonen, dass eine grundrechtskonforme Ausgestaltung dieser Befugnisse auch durch Nachbesserungen im Verfahrensrecht nicht erreichbar wäre“, heißt es in der Stellungnahme: „Die genannten Mängel sind keine bloßen Ausgestaltungsfehler, sondern symptomatisch für das strukturelle Defizit des gesamten Regelungsvorhabens.“
Die Organisationen, darunter Amnesty International und der Chaos Computer Club, bemängeln unter anderem das Fehlen eines richterlichen Vorbehalts, die ungenügende Transparenz für Betroffene und unzureichende Dokumentation der Arbeitsweise der KI-Systeme. Es fehlten zudem Einschränkungen bei Form und Umfang der einbezogenen Daten und bei den Analysemethoden. Ferner drohten schwerwiegende Grundrechtseingriffe durch Privatunternehmen.
In der Konsequenz empfiehlt die Stellungnahme die vollständige Rücknahme der Gesetzesentwürfe und stattdessen ein gesetzliches Verbot „biometrischer Massenerkennungssysteme“ sowie verbindliche Regeln zu Transparenz, Kontrolle und Haftung für die algorithmische Datenanalyse.
Wer im Internet zu sehen ist, ist betroffen
Die Bundesregierung will der Polizei erlauben, für die Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung künftig das Internet nach Gesichtern zu durchsuchen. Ein Fahndungsfoto soll dafür mit allen im öffentlichen Internet auffindbaren Gesichtern biometrisch abgeglichen werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) haben sich dazu auf mehrere Gesetzentwürfe geeinigt.
Das Bündnis kritisiert, damit würde de facto die Infrastruktur für eine flächendeckende Verfolgbarkeit der Bevölkerung geschaffen. Der Einsatz von KI-Systeme wie PimEyes oder Clearview AI für die biometrische Fahndung bezeichnet die Stellungnahme als Eingriff „in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Menschen ein, die im Internet Fotos, Videos und andere Inhalte mit biometrischen Merkmalen veröffentlichen, ohne dass diese dafür einen Anlass gegeben hätten“. Mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten sei dies nicht vereinbar.
Selbst Personen, die ohne ihr eigenes Zutun im Hintergrund von öffentlich zugänglichem Bildmaterial auftauchten, drohe so die Verarbeitung ihrer biometrischen Daten. Indirekt werde damit auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt: Wer befürchten muss, aufgrund der Teilnahme an einer Versammlung biometrisch erfasst zu werden, verzichte möglicherweise gänzlich – es drohe ein Abschreckungseffekt, der die Wahrnehmung der eigenen Grundrechte verhindere.
Empirische Daten zeigten zudem, dass insbesondere People of Color häufig zu Unrecht von polizeilichen Maßnahmen betroffen seien. Es drohe damit eine Gefährdung des Diskriminierungsverbots.
KI-Systeme sollen polizeiliche „Super-Datenbank“ schaffen
Ein weiterer Gesetzesentwurf sieht eine automatisierte Datenanalyse mittels KI-Systemen wie Palantir vor. Massenhafte Datenbestände der Bundes- und Landespolizeibehörden sollen dafür zusammengeführt und algorithmisch ausgewertet werden – unabhängig vom Einzelfall. Die Daten von Opfern, Zeug:innen und gänzlich unbeteiligten Personen würden dann Teil derselben „Super-Datenbank“. Das Resultat wären tiefgreifende Persönlichkeitsprofile auf der Basis algorithmisch ausgewerteter massenhafter Datenbestände.
Eine solche Analyse ermögliche Schlussfolgerungen, „die weit über die ursprünglichen Erhebungszwecke der analysierten Daten und auch über das Ziel der eigentlichen Suchanfrage an das Analysesystem hinausgehen“, heißt es in der Stellungnahme: „Solche Systeme sind strukturell fehleranfällig, intransparent und diskriminierungsfördernd. Dies gilt in verstärktem Maße für KI-Systeme, die auch nach Einführung weiterhin selbstlernend sind und in den Entwürfen nicht ausgeschlossen werden.“
Das Vorhaben der Bundesregierung knüpft an die Debatte um das sogenannte Sicherheitspaket im Herbst 2024 an. Die damalige Ampel-Regierung scheiterte mit ihren Plänen, weil den Ländern die geplanten Überwachungsbefugnisse nicht weit genug gingen.
Die Europäische Union verbietet laut KI-Verordnung eigentlich die massenhafte Verarbeitung von Gesichtsbildern zu biometrischen Datenbanken. Die aktuellen Entwürfe der Bundesregierung stellen demnach einen Versuch dar, das EU-Verbot zu umgehen. Auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) kritisiert die Gesetzesinitiativen zur Erweiterung digitaler Ermittlungsbefugnisse und kommt dabei ebenfalls zu dem Schluss: „In der vorgesehenen Form sind diese Befugnisse nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Sie gefährden die verfassungsrechtlich geschützten Rechte Unbeteiligter erheblich.“
Denis Glismann ist von April bis Juni 2026 Praktikant bei netzpolitik.org. Er schließt aktuell seinen Master in Politikwissenschaft an der FU Berlin ab. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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«Risiko für queere Schutzsuchende ohne Begleitung steigt»
👉 Das #Bundesinnenministerium will die unabhängige Beratung Schutzsuchender im #Asylverfahren (AVB) einschliesslich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanzieren. Nach Kritik des #LSVD⁺ schlägt auch das Sub in München Alarm.
https://mannschaft.com/a/sub-muenchen-asylberatung-risiko-fuer-queere-schutzsuchende-ohne-begleitung-steigt #lgbt #lgbtq #queerrefugees -
«Risiko für queere Schutzsuchende ohne Begleitung steigt»
👉 Das #Bundesinnenministerium will die unabhängige Beratung Schutzsuchender im #Asylverfahren (AVB) einschliesslich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanzieren. Nach Kritik des #LSVD⁺ schlägt auch das Sub in München Alarm.
https://mannschaft.com/a/sub-muenchen-asylberatung-risiko-fuer-queere-schutzsuchende-ohne-begleitung-steigt #lgbt #lgbtq #queerrefugees -
«Risiko für queere Schutzsuchende ohne Begleitung steigt»
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https://mannschaft.com/a/sub-muenchen-asylberatung-risiko-fuer-queere-schutzsuchende-ohne-begleitung-steigt #lgbt #lgbtq #queerrefugees -
«Risiko für queere Schutzsuchende ohne Begleitung steigt»
👉 Das #Bundesinnenministerium will die unabhängige Beratung Schutzsuchender im #Asylverfahren (AVB) einschliesslich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanzieren. Nach Kritik des #LSVD⁺ schlägt auch das Sub in München Alarm.
https://mannschaft.com/a/sub-muenchen-asylberatung-risiko-fuer-queere-schutzsuchende-ohne-begleitung-steigt #lgbt #lgbtq #queerrefugees -
«Risiko für queere Schutzsuchende ohne Begleitung steigt»
👉 Das #Bundesinnenministerium will die unabhängige Beratung Schutzsuchender im #Asylverfahren (AVB) einschliesslich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanzieren. Nach Kritik des #LSVD⁺ schlägt auch das Sub in München Alarm.
https://mannschaft.com/a/sub-muenchen-asylberatung-risiko-fuer-queere-schutzsuchende-ohne-begleitung-steigt #lgbt #lgbtq #queerrefugees -
Das #Bundesinnenministerium beruft Prof. Dr. Irena Kogan in den Sachverständigenrat für Integration und Migration (#SVR). 💪
Ab dem 1. April ist die Professorin für #Soziologie und #Gesellschaftsvergleich Mitglied des unabhängigen und interdisziplinären Gremiums der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. 🤝
📸 Joseline Weinberg
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Das #Bundesinnenministerium beruft Prof. Dr. Irena Kogan in den Sachverständigenrat für Integration und Migration (#SVR). 💪
Ab dem 1. April ist die Professorin für #Soziologie und #Gesellschaftsvergleich Mitglied des unabhängigen und interdisziplinären Gremiums der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. 🤝
📸 Joseline Weinberg
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Das #Bundesinnenministerium beruft Prof. Dr. Irena Kogan in den Sachverständigenrat für Integration und Migration (#SVR). 💪
Ab dem 1. April ist die Professorin für #Soziologie und #Gesellschaftsvergleich Mitglied des unabhängigen und interdisziplinären Gremiums der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. 🤝
📸 Joseline Weinberg
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Das #Bundesinnenministerium beruft Prof. Dr. Irena Kogan in den Sachverständigenrat für Integration und Migration (#SVR). 💪
Ab dem 1. April ist die Professorin für #Soziologie und #Gesellschaftsvergleich Mitglied des unabhängigen und interdisziplinären Gremiums der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. 🤝
📸 Joseline Weinberg
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Dass die @tagesschau mit ihren Mastodon-Posts nicht zitiert werden will, finde ich befremdlich. Nach der Filterung von "Preiswürdigen" durch Kulturkämpfer Weimer nun in #Dobrindt 's #Bundesinnenministerium ("wollte sich nicht dazu äußern") ein Eingriff in bereits abgeschlossenen Vergabeprozess aus politischen Befindlichkeiten: https://www.tagesschau.de/investigativ/report-mainz/foerderstopp-bmi-radikale-toechter-100.html?at_medium=mastodon&at_campaign=tagesschau.de
bpb ist entsetzt. Ich finde es gut & richtig, dass die Geschädigten diese Willkür durch Rechtsmittel aufklären lassen! So bleiben wir #Rechtsstaat. -
Bundesinnenministerium stoppt Fördergelder für Anti-Extremismusprojekt
Die Gründerin eines Anti-Extremismusprojekts kritisiert Aussagen des Kanzlers, darauf stoppt das Innenministerium die Finanzierung - trotz Protestes der Bundeszentrale für politische Bildung. Das belegen Dokumente, die Report Mainz vorliegen.
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Wegner für Aussagen zum Stromausfall erneut in der Kritik
Unmut über Krisenmanagement Blackout in Berlin: Neue Vorwürfe g…
#Berlin #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #100312362 #101146214 #AktuelleNachrichtenausBerlin #AktuelleNewsausBerlin #BerlinNews #BerlinerZeitung #Blackout #Bundesinnenministerium #CDU #Germany #KaiWegner #Krisenmanagement #NachrichtenausBerlin #NewsausBerlin #Pressebriefing #Unmut
https://www.europesays.com/de/876427/ -
Rechtlich fragwürdig: Bundesregierung will biometrische Fotofahndung im Netz
Die Polizei soll künftig Fahndungsfotos mit allen im Internet verfügbaren Bildern abgleichen dürfen. In der EU sind die technischen Grundlagen für diese Fotofahndung eigentlich verboten. Dennoch will die Bundesregierung Ermittlungsbehörden genau das nun erlauben.
Die Bundesregierung will der Polizei erlauben, für die Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung künftig das Internet nach Gesichtern zu durchsuchen. Ein Fahndungsfoto soll dafür mit allen im öffentlichen Internet auffindbaren Gesichtern biometrisch abgeglichen werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) haben sich dazu vergangenen Donnerstag auf drei Gesetzentwürfe geeinigt.
Biometrische Gesichtserkennung beruht darauf, dass jedes Gesicht einzigartige Merkmale hat, etwa den Abstand von Augen, Nasenspitze und Kinn. Diese Merkmale lassen ich vermessen und als Daten darstellen, das sogenannte Template. Diese Templates werden dann automatisiert miteinander verglichen.
Sicherheitspolitiker*innen fordern den Einsatz dieser Fahndungsmethode spätestens seitdem Journalist*innen Ende 2023 das untergetauchte mutmaßliche ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette aufspürten. Sie verwendeten dafür die kommerzielle Gesichtersuchmaschine PimEyes und fanden Bilder von Klette, die unter neuer Identität in Berlin lebte.
Allerdings verbietet die KI-Verordnung der Europäischen Union, Gesichtsbilder aus dem Internet wahllos einzusammeln und daraus biometrische Datenbanken zu erstellen. Die Ministerien wollen dieses Verbot offenbar gezielt umgehen. Sie betonen, dass für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme genutzt würden. Außerdem würden beim geplanten „Ad-hoc-Vergleich“ keine Daten dauerhaft gespeichert. Wie dies technisch umgesetzt werden soll, geht aus den Gesetzentwürfen nicht hervor.
Das Vorhaben knüpft an die Debatte um das sogenannte Sicherheitspaket im Herbst 2024 an. Damals scheiterte die Ampel-Regierung mit ihren Plänen, weil den Ländern einige der geplanten Überwachungsbefugnisse nicht weit genug gingen.
Insgesamt bringt die Bundesregierung jetzt drei Gesetzentwürfe auf den Weg. Bundesjustizministerin Hubig stellte die geplanten Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) vor. Parallel kommen aus dem Bundesinnenministerium zwei Entwürfe mit vergleichbaren Befugnissen für die Polizeibehörden des Bundes.
Wie der biometrische Abgleich funktionieren soll
Laut den Plänen aus dem Justizministerium soll die Polizei die biometrische Fahndung einsetzen dürfen, um die Identität oder den Aufenthaltsort von Beschuldigten oder Zeug*innen festzustellen. Erlaubt sein soll das beim Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung – das sind etwa Mord und Vergewaltigung, aber auch Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Drogendelikte.
Einen Abgleich mit „öffentlich zugänglichen Echtzeitbildern“ schließt das Gesetz explizit aus. Außerdem darf der Abgleich nur auf Anordnung einer Staatsanwaltschaft erfolgen. Sollte der Einsatz keine Ermittlungsansätze, also Treffer, ergeben, müssen die Daten nach dem Abgleich wieder gelöscht werden.
Keine Datenbank mit Milliarden von Gesichtern
Um im öffentlichen Internet nach Personen suchen zu können, müssen Ermittlungsbehörden die öffentlich im Netz verfügbaren Fotos von Gesichtern zunächst durchsuchen, sammeln und in Templates umrechnen. Dabei entsteht eine Datenbank mit den biometrischen Entsprechungen von möglicherweise Milliarden von Gesichtern.
Das Ministerium betont, dass diese Vergleichsdatenbank bei dem geplanten „Ad-hoc-Abgleich“ nicht dauerhaft gespeichert würde. Die Templates müssten stattdessen für jeden Abgleich neu erstellt werden. Damit sei die „Erstellung einer dauerhaften Datenbank, die aus dem Internet erhobene Lichtbilder und/oder zugehörige Templates vorhält, […] ausgeschlossen“.
Allerdings steht das so nicht explizit im Gesetzentwurf. Dieser legt nur fest, dass die „beim Abgleich erhobenen und verarbeiteten Daten“ im Anschluss „unverzüglich“ zu löschen sind, wenn sie für die weiteren Ermittlungen nicht relevant sind. Die Referenzdatenbank selbst erwähnt der Text nicht explizit.
EU-KI-Verordnung: Warum das Vorhaben problematisch ist
Hinzu kommt: Artikel 5 der KI-Verordnung verbietet „das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme […] oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern“.
Aus Sicht von Dirk Lewandowski ist die Sache damit eindeutig. Der Professor für Information Research & Information Retrieval an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg hat für die Organisation AlgorithmWatch ein Gutachten erstellt. Darin kommt er zu dem Schluss, dass die KI-Verordnung es „ausnahmslos“ verbiete, „durch ein anlassloses Scraping von Gesichter-Aufnahmen Datenbanken zur Gesichtserkennung aufzubauen“.
Ohne eine solche Referenzdatenbank könne der Abgleich nicht sinnvoll duchgeführt werden. Laut Lewandowski scheitere ein solches Vorhaben damit rechtlich wie praktisch.
Bundestagsgutachten: Wie das Verbot umgangen werden könnte
Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt allerdings zu einem leicht anderen Schluss. Demnach verbiete die KI-Verordnung nicht den Aufbau einer Datenbank, sondern nur das „ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern mittels KI […], da es die Privatsphäre und den Datenschutz der Betroffenen erheblich beeinträchtigt und das Gefühl ständiger Überwachung erzeugt“.
Das in der KI-Verordnung festgelegte Verbot gelte demnach nur dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden die Datenbanken mit Hilfe von KI-Systemen erstellen. Werden dafür keine solchen Systeme verwendet, greife die Verordnung nicht. Die Kernfrage sei also, „ob – und wenn ja, wann – bei dem biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet KI ins Spiel kommt“.
Datenbanken von Bildern aus dem Internet könnten auch ohne Künstliche Intelligenz erstellt werden, schreiben die Wissenschaftlichen Dienste weiter. So können beispielsweise Bilder mit herkömmlichen Methoden aus dem Netz heruntergeladen und dann in einer Datenbank gespeichert werden.
„Der Einsatz von KI ist also nicht zwingend erforderlich, um einen biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet durchzuführen“, so das Fazit der Wissenschaftlichen Dienste, sondern es komme „auf die konkrete Ausgestaltung und technische Umsetzung des in den Gesetzesentwürfen vorgesehenen biometrischen Abgleichs an“.
Ministerium geht durch die Hintertür
Das Justizministerium argumentiert in die gleiche Richtung. In der Gesetzesbegründung schreibt das Ministerium, ein Verbot durch die KI-Verordnung gelte nicht, „sofern für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme eingesetzt werden“.
Diese Auslegung vertritt auch die EU-Kommission in ihren Leitlinien zur Einhaltung der Verbote aus der KI-Verordnung. Die Sichtweise würde allerdings bedeuten, dass auch andere Datenbanken zur Gesichtersuche, etwa von kommerziellen Anbietern wie PimEyes und Clearview, in der EU nicht verboten wären.
Damit würde die Kommission explizit die erklärte Absicht des EU-Parlaments umgehen. Dieses hatte bei den Verhandlungen um die KI-Verordnung auf das Verbot bestanden, weil mit der Gesichtersuche die Anonymität im öffentlichen Raum bedroht wird und es die gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Überwachungsmöglichkeit fürchtete.
Fachleute für den Schutz von Grundrechten weisen bereits seit Jahren auf die Gefahren hin, die mit der biometrischen Gesichtersuche einhergehen: Die biometrischen Merkmale eines Gesichtes sind unveränderlich. Mit Hilfe der Suche lassen sich Fotos einer Person im Internet finden – und darüber indirekt wahrscheinlich auch ihr Name, der Arbeitgeber oder der Wohnort. Ein Schnappschuss reicht dafür aus.
Das erhöht nicht nur das Risiko für Stalking, sondern kann dazu führen, dass man sich auch auf einer Demonstration, bei einem Arztbesuch oder in anderen Situationen ständig beobachtet fühlt und sein Verhalten entsprechend anpasst. Der Chaos Computer Club spricht in einer Stellungnahme von der „Idee einer allgegenwärtigen Überwachung und Datenrasterung, der niemand mehr ausweichen kann“.
Die Ministerien haben die Gesetzentwürfe jetzt an die Länder geschickt. Auch Verbände können jetzt bis Anfang April ihre Kritik und Verbesserungsvorschläge zu den Vorhaben einreichen – einiges davon könnte in die Entwürfe einfließen. Eines des Gesetze benötigt zudem die Zustimmung des Bundesrates.
Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28 (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Viele Anlaufstellen für Asylsuchende könnten im kommenden Jahr finanzielle Probleme bekommen. Das Bundesinnenministerium will die unabhängige Asylberatung Medienberichten zufolge nicht weiter unterstützen.#Asyl #Dobrindt #Bundesinnenministerium
Bund will Asylberatung offenbar nicht mehr fördern -
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https://www.europesays.com/lu-de/2782/ Grenzkontrollen: Tausende illegale Einreisen registriert – Südwest #Belgien #Bundesinnenministerium #Bundespolizei #Deutschland #dpaTicker #Frankreich #Grenzkontrolle #Koblenz #Luxemburg #Meldung #Migration #Politik #RheinlandPfalz #Saarbrücken #Saarland #Südwest #Trier
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Dobrindt informiert EU: Bund verlängert Grenzkontrollen bis in den September -
„Es gab keine Absprache mit uns“: SPD entsetzt über #Dobrindt s Stopp von #Integrationskurse n
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Regierung will Geld sparen: Freiwillige Integrationskurse eingestellt
Das Bundesinnenministerium schränkt den Zugang zu Integrationskursen ein, um Kosten zu sparen. Kritik kommt auch aus der eigenen Regierung. 130.000 Menschen könnten nach Schätzung des Volkshochschulverbands betroffen sein. Von G. Intemann.
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Deutlich weniger neue Asylanträge zu Jahresbeginn.
Deutschland startet mit einem markanten Rückgang bei den Asyl-Erstanträgen ins Jahr 2026. Nach aktuellen Zahlen aus dem Bundesinnenministerium beantragten im Januar lediglich 7.649 Menschen erstmals Asyl. Damit liegt die Zahl fast um die Hälfte niedriger als im gleichen Monat des Vorjahres.
#Asylpolitik #Migration #Asylzahlen #Deutschland #Innenpolitik #AlexanderDobrindt #CSU #Bundesinnenministerium #AsylErstanträge
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@bmi @DS_Stiftung Wieso wird der Eindruck erweckt, Deutsche, Französische und Italienische Autos sammeln keine Daten? Nur weil diese Hersteller in Europa sitzen? Ist das besser oder vertrauen wir nur blind darauf, dass diese Konzerne "besser" umgehen? Das ist naiv. Zudem will das #Bundesinnenministerium #Palantir bundesweit einsetzen. Das ist dann besser, wenn die Daten durch eine faschistische US-Firma gesammelt werden? Solche Warnungen kann man kaum ernst nehmen. #BMW #VW #Daimler #Renault #Fiat
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Vorbild Spanien
Die Vielfalt in #Europa zeigt sich an der wirklich christlichen Haltung der Spanischen Regierung gegenüber den Migraten im eigenen Land, im Gegensatz zu den selbsternannten Erfüllern von feuchten Neonazi-Träumen im #Bundesinnenministerium , wo #AlexanderDobrindt gerade seine Art "die #NoAfD inhaltlich zu stellen", in #Deutschland durchpeitscht. Spanien öffnet seine Tore für #Flüchtlinge.Gestern hat sich die Spanische Regierungskoalition auf eine außerordentliche Regularisierung von Einwanderern (#ElPais) geeinigt, von der mehr als 500.000 Ausländer profitieren werden, die sich illegal in #Spanien aufhalten. Mit dieser Maßnahme stellt sich Spanien erneut gegen den Trend in Europa, wo die meisten Länder ihre Migrationspolitik verschärfen.
#Flüchtende #Ausländer #Einwanderung #Integration #CDUCSU #SPD #KabinettdesSchreckens #Koalitiondesgrauens #niewiederistjetzt #niewiederfaschimus
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Bundesinnenminister Dobrindt hat angekündigt, künftig konsequenter gegen Hackerangriffe auf staatliche Behörden vorgehen zu wollen. Dabei könnte er jedoch auf rechtliche Hürden stoßen. Von Oliver Neuroth.#Cyberkriminalität #Bundesinnenministerium #Dobrindt
Nach Dobrindt-Vorstoß: Warum "Hackbacks" rechtlich schwierig sind -
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https://www.europesays.com/de/739602/ -
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https://www.europesays.com/de/666211/ -
Erst das Versagen im Sachen des rechtsextremen Magazins Compact, hier hatte das Bundesverwaltungsgericht vor einem halben Jahr das Verbot gekippt, und jetzt also die 'Hammerskins': die Naziszene jubelt. Auf dieses Gericht können sie bauen.
Parallel erweisen sich aktuell Banken in Sachen 'links' als durchsetzungsstärker als die damalige Bundesinnenministerin. Denn die GLS-Bank kündigt aktuell linken Orgas die Bankkonten, teilweise fristlos.
https://mastodon.social/@breakdownthew[email protected]/115746110697918329
#faeser #compact #bverwg #banken #gls #glsbank #Bundesverwaltungsgericht #afd #nazis #samstag #antifa #hammerskins #hammerskin #rechtsstaat #rechts #bmi #bundesinnenminister #bundesinnenministerium #bundesinnenministerin
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