#bamf — Public Fediverse posts
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Es geht im Wesentlichen um die Frage, ob im Zusammenhang mit Abschiebungen bestimmte, im Herkunftsland drohende Gefahren nur durch das #BAMF geprüft werden müssen, oder ob auch die Ausländerbehörden, aufgrund des Gebots der Nichtzurückweisung, einem zentralen völkerrechtlichen Grundsatz des Flüchtlingsrechts, diesbezüglich eigene Prüfungspflichten treffen (was den Ausländerbehörden das Leben potenziell schwer machen und erheblich Sand ins Abschiebungsgetriebe streuen würde).
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KI in der Migrationsverwaltung
„Es geht um Entscheidungen über Menschenleben“
Ein geplantes Gesetz soll mehr Automatisierung in BAMF, Ausländerbehörden und Co. bringen. Die Integrationsbeauftragte begrüßt den KI-Einsatz in der Migrationsverwaltung. Doch Menschenrechtsorganisationen warnen vor Diskriminierung und Entscheidungen über Menschenleben.
Schneller, besser, sicherer – das wünscht sich die Bundesregierung für Asyl- und Aufenthaltsverfahren von ihrem geplanten Gesetz zum Einsatz von KI in der Migrationsverwaltung. Der Entwurf, auf den sich die Bundesregierung Ende Juli geeinigt hat, würde dabei neben Asylantragstellenden auch Menschen betreffen, die ein Visum in Deutschland beantragen. Oder solche, die zwar kein Asyl, aber eine Duldung oder Aufenthaltserlaubnis bekommen haben.
Das Gesetz führt vor allem drei Neuerungen ein: Erstens sollen Behörden, die mit dem Asyl- und Aufenthaltsgesetz zu tun haben, mit entsprechenden personenbezogenen Daten KI-Systeme etwa trainieren oder testen dürfen. Zweitens sollen sie damit auch ein „automatisiertes Verfahrensmonitoring“ einrichten können, etwa um Hinweise darauf zu bekommen, ob Antragstellende mit ähnlichen Eigenschaften besonders häufig abgelehnt werden. Drittens sollen BAMF und Ausländerbehörden bei Zweifeln an gemachten Angaben automatisiert Daten mit dem Internet abgleichen dürfen.
Im Vergleich zum ersten bekanntgewordenen Referentenentwurf finden sich in der abgestimmten Regierungsfassung kleine Nachbesserungen, etwa dass biometrische Daten explizit nicht für die automatisierten Abgleiche von BAMF und Ausländerbehörden genutzt werden dürfen. Der Kritik von Verbänden und verschiedenen Bundesbeauftragten wird das nicht gerecht.
Diskriminierung lässt sich nicht durch eine Vorschrift verhindern
Nach Informationen von netzpolitik.org hatte etwa die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes Ferda Ataman während der Regierungsberatungen deutliche Bedenken geäußert. Unter anderem hatte sie kritisiert, dass ein Verbot diskriminierender Algorithmen nicht ausreichend thematisiert werde. Der Gesetzentwurf postuliert an mehreren Stellen lediglich, dass die entsprechenden Behörden dafür sorgen müssten, dass „diskriminierende Algorithmen weder herausgebildet noch verwendet werden“. Dafür sollen sie die nötigen „technischen und organisatorischen Vorkehrungen“ treffen. Die Antidiskriminierungsbeauftragte forderte dazu nach Informationen von netzpolitik.org, unter anderem jährliche Transparenzberichte über die entwickelten und eingesetzten Systeme zu erstellen.
Auch mehrere Verbände haben einen zu schwachen Schutz vor Diskriminierung kritisiert. Nora Oppermann von der NGO AlgorithmWatch warnt davor, Menschen „unausgereiften KI-Systemen auszusetzen und ihre Schicksale für evidenzlose Forschung zu nutzen“.
Pro Asyl schreibt in seiner Stellungnahme, dass die Vorgaben zur „Nachvollziehbarkeit der Systeme, zum Schutz hochsensibler personenbezogener Daten und zur Verhinderung diskriminierender Entscheidungen“ nicht ausreichen. Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin der Menschenrechtsorganisation, warnt in einer Pressemitteilung: „Ein Blankoschein für die Anwendung von KI für zig Behörden, wie es der Gesetzentwurf gerade vorsieht, ist höchst gefährlich“. Denn es gehe, so Judith, „um Entscheidungen über Menschenleben“.
Die Organisation fordert, dass der Bundestag den Gesetzentwurf nicht weiterverfolgt oder grundlegend überarbeitet. Nach der Sommerpause wird er mit den Beratungen über den Entwurf beginnen.
„Effizienz darf nicht zulasten verfassungsrechtlicher Grundsätze gehen“
Eine Überarbeitung wünscht sich auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Louisa Specht-Riemenschneider (BfDI). Ein Sprecher der Behörde schreibt gegenüber netzpolitik.org, die Behörde sehe zwar, dass KI-Einsatz „Verwaltungsverfahren effizienter machen“ könne und begrüße dieses Ziel. „Effizienz darf aber nicht zulasten verfassungsrechtlicher Grundsätze gehen“. Aus Sicht der BfDI gebe es im parlamentarischen Verfahren Nachbesserungsbedarf.
„Zum einen sollte der Gesetzentwurf klar regeln, welche Daten für Entwicklung und Einsatz von KI-Systemen genutzt werden dürfen“, so der BfDI-Sprecher. Wo anonymisierte Daten reichen, dürften auch keine personenbezogenen genutzt werden. Eine nächste Stufe wären pseudonymisierte Informationen. Nur wenn die nicht reichen, dürften personenbezogene Informationen für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen genutzt werden.
Außerdem stelle der automatisierte Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten „einen erheblichen Grundrechtseingriff“ dar. „Deshalb reicht es nicht aus, erst das Ergebnis eines solchen Abgleichs durch einen Menschen überprüfen zu lassen“, so der Sprecher. Schon vorher müsse geprüft werden, „ob tatsächlich konkrete Zweifel bestehen, die einen solchen Abgleich rechtfertigen. Ein rein algorithmischer Automatismus muss als Auslöser ausgeschlossen sein.“
Integrationsbeauftragte begrüßt KI-Pläne
Positiv sieht das Vorhaben die Integrationsbeauftragte des Bundes Natalie Pawlik. „Die Entwicklung und der Einsatz von KI in der Migrationsverwaltung haben das Potenzial, Engpässe bei der Antragsbearbeitung zu verringern und die Wartezeit auf einen Bescheid zu verkürzen“, so eine Sprecherin der Beauftragten. Sie begrüßt unter anderem das „strikte Diskriminierungsverbot“. So bliebe „die Balance zwischen technischer Innovation und Datenschutz gewahrt“.
In anderen Ländern, die bereits in größerem Maß automatisierte Systeme im Bereich der Migrationsverwaltung nutzen, zeigt sich, was schiefgehen kann: Im Jahr 2023 zeigten journalistische Recherchen Probleme und Diskriminierungen bei einer automatisierten Einstufung von Visumsantragstellenden in den Niederlanden: Das verwendete System stufte etwa nepalesische unverheiratete Männer bestimmten Alters in besondere Risikokategorien ein.
Bei einem aktuellen Fall aus Großbritannien berief sich das dortige Innenministerium bei der Ablehnung eines Asylgesuchs auf ein Dokument, dessen Existenz nicht zweifelsfrei gezeigt werden konnte. Ein Richter wirft dem Ministerium daher vor, sich bei der Ablehnung auf „KI-halluzinierte“ Informationen zu stützten. Das jedoch verweist auf die individuelle Prüfung aller Anträge.
Neu eingeführt werden soll in Großbritannien eine Alterserkennungtechnologie. Kritiker:innen fürchten, dass dadurch noch mehr unbegleitete, minderjährige Geflüchtete als bislang als Erwachsene eingestuft werden.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Ein geplantes Gesetz soll mehr Automatisierung in #BAMF, Ausländerbehörden und Co. bringen. Die Integrationsbeauftragte begrüßt den #KI-Einsatz in der Migrationsverwaltung. Menschenrechtsorganisationen warnen vor Diskriminierung und Entscheidungen über Menschenleben.
netzpolitik.org/2026/ki-in-d...
„Es geht um Entscheidungen übe... -
Mehr abgelehnte Asylbewerber reisten im ersten Halbjahr freiwillig aus
Deutlich mehr Migranten und abgelehnte Asylbewerber verlassen offenbar freiwillig Deutschland. In den ersten sechs Monaten 2026 reisten fast 9.300 Menschen im Rahmen von Rückkehrprogrammen zurück in ihre Heimat.
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Immer mehr Syrern wird der Schutzstatus in Deutschland aberkannt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überprüft zunehmend die Schutzstatus syrischer Staatsangehöriger. Hintergrund ist die Einschätzung der Bundesregierung, dass sich die humanitäre Lage in Teilen Syriens seit dem politischen Machtwechsel verbessert hat. Dadurch kommt es deutlich häufig.....
#Syrien #Migration #Asyl #BAMF
Hinweis: Der Text wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.
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Neue Lage im Heimatland: Immer mehr Syrer verlieren Schutzstatus
Nach dem Sturz von Syriens Machthaber Assad hat sich die Lage im Land geändert. Deswegen wird syrischen Flüchtlingen in Deutschland immer häufiger der Schutzstatus aberkannt.
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Begonnen der Angriff des #BAMF auf das #Kirchenasyl hat
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Das #BAMF hat die behördenunabhängige #Asylverfahrensberatung evaluiert. Der mit Verspätung vorgelegte Bericht bestätigt die Wichtigkeit des Angebots. Die Union will die AVB jedoch abschaffen - die SPD will sie ausbauen, hieß es heute:
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1201296.forschungsbericht-selbst-das-bamf-lobt-die-asylberatung-n-doch-dobrindt-saegt-daran.html -
RE: https://freiburg.social/@RDL/116940661127014465
Die lesbische Frau Angel M. ist tatsächlich am Montag nach #Uganda abgeschoben worden, obwohl dort aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ihr Leben bedroht ist. LeTra hat einen Spendenaufruf gestartet: https://www.letra.de/de/pressemitteilungen.html #Abschiebung #queer #BAMF
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"Angel N. droht der Tod" - Am Montag soll Angel M. nach #Uganda abgeschoben werden, obwohl das für sie als lesbische Frau extrem gefährlich wäre. Ihre Partnerin kämpft gemeinsam mit der Geflüchtetenberatung LeTra gegen die #Abschiebung. Angel M. sitzt derzeit in der in der Abschiebehaftanstalt
Hof, im Nordosten von Bayern. Im RDL Gespräch erläutert LeTra zum Asylverfahren beim #BAMF: "Es grenzt an Unmöglichkeit, was das Bundesamt von queeren Geflüchteten verlangt." https://rdl.de/beitrag/aufgrund-von-gleichgeschlechtlicher-liebe-angel-n-droht-der-tod LeTra hat auch eine @campact
Petition mit dem Titel "Angel N. droht der Tod – stoppt ihre Abschiebung nach
Uganda jetzt!" gestartet: #Asyl #queer https://weact.campact.de/petitions/angel-n-droht-der-tod-stoppt-ihre-abschiebung-nach-uganda-jetzt -
🔥 DRINGEND: Angel soll nach Uganda abgeschoben werden!
Am Montag, dem 20. Juli 2026, droht der lesbischen Frau Angel N. die Abschiebung nach Uganda. Dort drohen ihr aufgrund ihrer sexuellen Orientierung drakonische Haftstrafen, schwere Gewalt oder die Todesstrafe. Eine Abschiebung dorthin ist eine Abschiebung in den Tod.⬇️
#QueerRefugeesWelcome #StopDeportation #IntersektionalerFeminismus #Uganda #BAMF #Solidarität #Queer #LGBTQIA #DieLinke
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🚨 Das #BAMF befragt derzeit Geflüchtete aus der #Ukraine zum Hilfeportal #Germany4Ukraine. Ziel ist es, Inhalte zu verbessern, Informationsbedarfe zu erkennen und das Angebot weiterzuentwickeln. Jetzt teilnehmen und mitgestalten! 🇺🇦
https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2026/260715-am-befragung-g4u.html
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Der #Bundestag startet Debatte über polizeiliche #KI - #Überwachung! Komm zu unserer Aktion am 08.07. um 12.15 Uhr auf der Bundestagswiese!
Die #Bundesregierung plant #Massenüberwachung mit #Biometrie & KI-Systemen für #BKA, #Bundespolizei und #BAMF. Diese Gesetze würden das Ende der Anonymität bedeuten.
Am 08.07. um 12.15 Uhr übergeben wir mit @campact unsere Petition gegen Dobrindts Überwachungspläne! https://weact.campact.de/events/aktion-ubergabe-uberwachungsplane-stoppen
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Gesetzentwurf zu KI bei Asyl- und Visumsverfahren
Das Innenministerium will Behörden erlauben, automatisierte Systeme mit Daten aus Asyl- und Aufenthaltsverfahren zu trainieren. Dabei geht es nicht nur um das BAMF oder Ausländerbehörden, sondern auch um die Polizei. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf.
Schon der frühere SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz wollte Künstliche Intelligenz in Asylverfahren einsetzen. „Moderne“ Anwendungen sollen dazu beitragen, „Routineentscheidungen schnell und in großer Qualität“ zu treffen, verkündete er bei einem Besuch des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Sommer 2024.
Der Digitalminister der aktuellen schwarz-roten Regierung, Karsten Wildberger (CDU), sagte im Oktober, KI könne künftig „grundsätzlich“ über Asylgesuche entscheiden. Bei „sensiblen, wichtigen Entscheidungen“ müsse aber „ein Mensch drüberschauen“.
Nun will die Bundesregierung Fakten schaffen. Das Bundesinnenministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf für den „Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung“, dessen aktuellen Entwurf wir veröffentlichen. Wichtig dabei ist: „Migrationsverwaltung“ meint mehr als Asylanträge. Es geht dabei unterem auch um den Umgang mit Menschen, die keinen Asylstatus bekommen haben und etwa abgeschoben werden sollen. Und um Visumsverfahren, die bei der Ankündigung des Gesetzesvorhabens im vergangenen Jahr noch im Vordergrund standen.
Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium hatten damals gemeinsam ein Eckpunktepapier verfasst, das wir über eine Informationsfreiheitsanfrage erhaltenhaben. Dort hieß es:
Der Einsatz von KI im Visumverfahren setzt dabei den ersten Schritt, der dann auf weitere Migrationsbereiche ausgeweitet werden kann.
„KI für die gesamte Migrationsverwaltung“
Im aktuellen Referentenentwurf von Ende Juni aus dem Bundesinnenministerium sieht nichts mehr nach einem „ersten Schritt“ aus. Auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigt ein Sprecher des Innenministeriums: „Der Einsatz von KI soll für die Migrationsverwaltung insgesamt Anwendung finden, das heißt insbesondere im Visumverfahren und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, aber auch im Asylverfahren.“
Das Innenministerium will dafür das Asyl- und Aufenthaltsgesetz ändern, neue Paragrafen sollen die Grundlage für ein „automatisiertes Verfahrensmonitoring“ und den „automatisierten Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ schaffen. Außerdem regelt der Entwurf, wie Behörden auch personenbezogene Daten nutzen dürfen, um KI-Systeme zu entwickeln. Das soll nicht nur für die Behörden gelten, an die man bei Migration und Asyl unmittelbar denkt – also etwa BAMF und Ausländerbehörden.
KI-Training auch für Polizei und Arbeitsagentur
Die Regelungen würden für alle gelten, die mit der Umsetzung von Asyl- und Aufenthaltsgesetz zu tun haben. Das sind beispielsweise das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen, aber auch Polizeien, das Bundesverwaltungsamt, Arbeitsagenturen, Geheimdienste und andere. Sie dürften dann Daten „insbesondere zum Trainieren, Validieren und Testen von automatisierten Anwendungen“ nutzen – wenn sie diese im Rahmen von Asyl- und Aufenthaltsgesetz erhoben haben.
Nora Oppermann, Junior Policy Managerin bei der NGO AlgorithmWatch, schreibt dazu gegenüber netzpolitik.org: „Der Entwurf für das KI-Migrationsverwaltungsgesetz erlaubt nicht weniger als die systematische Ausbeutung von persönlichen Daten aus dem Migrationsprozess. Damit sollen neue KI-Systeme entwickelt werden, für die der Entwurf nahezu keine Begrenzungen vorsieht.“ Von einer regelbasierten Dokumentenerkennung bis zur vollautomatisierten Risikoeinschätzung sei „durch die pauschalen Formulierungen alles denkbar“, so Oppermann.
Sie fordert eine fundierte Diskussion, welche Entscheidungen in der Migrationsverwaltung abgegeben werden sollen, denn: „Schließlich geht es nicht um die richtige Formulierung für einen Gastbeitrag in der Zeitung, sondern um menschliche Schicksale und die Zukunft unserer Gesellschaft.“
Von „allgemein“ zu „individuell“
Das „automatisierte Verfahrensmonitoring“ soll sowohl für Asylverfahren als auch für aufenthaltsrechtliche Verfahren gelten. Es diene, so besagen es die geplanten Paragrafen, „ausschließlich der Gewinnung verallgemeinerungsfähiger Erkenntnisse, um die Verfahren weiterzuentwickeln, zu beschleunigen und die Qualität der Entscheidungen zu verbessern“.
Was auf den ersten Blick nach Prozessoptimierung mit wenigen Auswirkungen auf individuelle Asyl- oder Aufenthaltsverfahren klingt, kann sich aber ganz direkt auf neue Antragsprozesse auswirken. Mögliche Ideen, welche Hinweise ein solches Monitoring geben könnte, offenbart die Gesetzesbegründung.
Die Behörden könnten etwa die Informationen aus bisherigen Aufenthaltsverfahren mit denen eines aktuellen Antrags vergleichen und miteinander in Zusammenhang bringen – „werden Anträge von Personen mit bestimmten Eigenschaften besonders häufig abgelehnt oder positiv beschieden“. Oder die Plausibiltät von Angaben prüfen – „kommen Menschen mit bestimmten Namen typischerweise aus einer bestimmten Region und besuchen dort bestimmte Schulen“. Auch eine Art Alarm bei vermeintlich auffälligen Konstellationen kann sich das Innenministerium vorstellen – „beantragen Antragsteller mit dem vorgetäuschten Abschluss einer bestimmten Universität an einem bestimmten Ort besonders häufig den gleichen Aufenthaltstitel“.
Wer prüft die KI?
Doch was passiert dann mit diesen Angaben? Was wäre die Konsequenz daraus, wenn jemand ein Fachkräftevisum beantragt und zufällig von einer Hochschule kommt, die Betrüger:innen vorher schon häufiger als Referenz angegeben hatten? Was passiert, wenn eine Asylsuchende einen wenig gebräuchlichen Vornamen für ihre Herkunftsregion hat, etwa weil ihre Eltern wiederum Wurzeln in einer anderen Region haben?
Das Innenministerium beteuert, dass die individuelle Prüfung „vollständig in der Verantwortung der zuständigen Mitarbeitenden“ liege. Das heißt: Im Idealfall würden Bearbeiter:innen ein paar gezielte Fragen stellen, um sich statistische Auffälligkeiten erklären zu lassen. Aber bereits in der Vergangenheit kam es bei neuen Technologien im Asylbereich vor, dass sich Sachbearbeitende zu sehr auf die maschinell generierten Ergebnisse verlassen haben. Das nennt sich „automation bias“ und kann zu falschen Einschätzungen führen.
„Auf dem Rücken einer besonders vulnerablen Gruppe“
Verstärkt wird diese Sorge durch die Erläuterung, die Erkenntnisse sollten „in die zukünftige Prüfungsintensität der Einzelfallentscheidungen über einen Antrag“ einfließen. Das entspricht offenbar der Überzeugung, es gebe „Routineentscheidungen“, die mit maschineller Unterstützung schnell zu den Akten gelegt werden können.
Die Juristin Sarah Lincoln kritisiert diese Entwicklung. Sie ist Legal Director bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte und bearbeitet insbesondere Fälle aus dem Migrations‑, Sozial- und Antidiskriminierungrecht. Lincoln schreibt: „Die Bundesregierung plant den Einsatz fehleranfälliger und diskriminierungsaffiner KI-Systeme ausgerechnet im Asylverfahren, wo über individuellen Schutz und Menschenleben entschieden wird und eine umfassende Einzelfallprüfung besonders wichtig ist.“ Auch wenn der Gesetzentwurf betont, dass KI nur unterstützen solle, „werden automatisierte Hinweise die behördliche Praxis im Einzelfall regelmäßig vorprägen und darüber entscheiden, welche Aspekte überhaupt noch vertieft geprüft werden“, fürchtet Lincoln. „Es ist ein wiederkehrendes Problem, dass gerade im sensiblen Migrations- und Asylrecht auf dem Rücken einer besonders vulnerablen Gruppe ohne Rücksicht auf Datenschutz und individuelle Grundrechte neue Technologien erprobt werden.“
Clara Bünger, innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Im Referentenentwurf ist davon die Rede, dass die personellen und organisatorischen Kapazitäten nicht ausreichen, um Verfahren im Migrationsrecht innerhalb der vorgesehenen Fristen zu bearbeiten. Das soll ausgerechnet mit dem Einsatz von KI ausgeglichen werden.“ Da sollten „die Alarmglocken schrillen“, so Bünger. KI tendiere dazu, Vorurteile zu verstärken und marginalisierte Gruppen zu benachteiligen, gerade wenn die Ergebnisse nicht sorgfältig überprüft werden. Daher schreibt sie: „Wenn es in den Behörden keine ausreichende Ausstattung mit gut qualifiziertem Personal gibt, ist genau das absehbar nicht gewährleistet.“
Behörden sollen automatisiert Social-Media-Plattformen durchsuchen können
Der „automatisierte Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ dient laut Gesetzentwurf dazu, bei Zweifeln an Angaben aus einem Antrag automatisiert Informationen aus dem Netz abzugleichen. Dazu sollen Daten genutzt werden dürfen, die sich „nicht an einen spezifisch abgegrenzten Personenkreis richten“. Also Informationen aus Social-Media-Plattformen, Foren oder anderen Datenquellen, die nicht nur mit einem bestimmten Kreis an Personen geteilt wurden. Ein Sprecher des Innenministeriums schreibt: „Konkretisierend fallen darunter Daten, die jede Person ohne oder nach vorheriger Registrierung, Genehmigung oder Entgeltzahlung nutzen kann.“
Eine Behörde könnte damit beispielweise in Instagram-Accounts nach Hinweisen suchen, ob eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort gewesen ist. Oder auf LinkedIn schauen, ob dort Angaben zum beruflichen Werdegang mit den Angaben im Antrag übereinstimmen. Oder nach Quellen wie etwa Medienberichten zu einem geschilderten Ereignis suchen.
In die Entscheidung über etwa Asyl- oder Visumsanträge soll das „nur nach einer qualifizierten fachlichen Prüfung einfließen dürfen“.
Die Regelung ist eine Fortführung der sogenannten OSINT-Recherchen, die bereits heute stellenweise bei Asyl- und Aufenthaltsverfahren durchgeführt werden. Dabei suchen Behördenmitarbeiter:innen im Netz nach Informationen, um Angaben der Antragstellenden zu prüfen. Gibt es etwa Facebook-Profile des Antragstellers, die zu den Angaben passen? Auch in Seminaren zum „strategischen Rückkehrmanagement“ spielen OSINT-Techniken eine Rolle. Eine rechtliche Klarstellung dazu wünschte sich 2023 das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen, als der Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ debattierte. Nun soll diese OSINT-Recherche nicht nur punktuell durch Mitarbeitende möglich werden, sondern durch automatisierte Tools.
Diskriminierung verboten?
Ein Grundproblem bei der Nutzung automatisierter Systeme ist es, dass sie Diskriminierungen und Verzerrungen reproduzieren und verstärken können. Im Gesetzentwurf heißt es dazu, Behörden müssten sicherstellen, „dass diskriminierende Algorithmen weder herausgebildet noch verwendet werden“. Die Begründung statuiert: „Damit wird dem Risiko algorithmischer Verzerrungen und unzulässiger Ungleichbehandlungen Rechnung getragen.“
Die Formulierung aus dem Gesetz ist wortgleich zu der aus dem hessischen Polizeigesetz, bei der es um automatisierte Datenanalyse für die Polizei geht. Gegen das Gesetz liegt aktuell eine Verfassungsbeschwerde vor.
Wie eine solche Diskriminierung verhindert werden soll und welche Schritte Behörden dafür durchführen müssen, erklären weder Gesetzestext noch Erläuterungen. Es findet sich lediglich ein allgemeiner Verweis auf Risikomanagementsysteme nach der KI-Verordnung der EU.
Lena Rohrbach von Amnesty International findet, das reicht nicht aus. Gerade weil die Schutzregeln der KI-Verordnung für Hochrisiko-Systeme nun durch ein weiteres EU-Gesetz erst später in Kraft treten. So entstehe laut der Fachreferentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter „eine klaffende Schutzlücke“. „Da die Entwürfe keine Transparenzvorgaben enthalten und die KI-Verordnung Ausnahmen von ihren Transparenzregeln für Migrationsbehörden vorsieht, wäre für Betroffene, Journalist*innen und Zivilgesellschaft kaum nachvollziehbar, welche Behörden KI einsetzen, um welche Systeme es sich handelt und welche Risiken damit einhergehen.“
Und es erscheint auch widersprüchlich, dass Systeme auf der einen Seite Auffälligkeiten entdecken und Prüfintensitäten steuern sollen, auf der anderen Seite aber nicht diskriminieren dürfen.
Dabei kann es leicht zu selbstverstärkenden Effekten kommen. Das lässt sich am oben bereits genannten Anwendungsfall illustrieren: Bei Visumsanträgen könnten Menschen von einer bestimmten Hochschule besonders intensiv geprüft werden, weil an dieser schon Betrugsfälle gab. Bei diesen Prüfungen werden sich in manchen Fällen wiederum weitere Auffälligkeiten ergeben. Bei „Routineentscheidungen“ von Antragsteller:innen einer anderen Hochschule würde häufiger nichts auffallen, denn hier schaut man nicht gesondert hin.
Diese Probleme sind bereits an automatisierten Systemen in den Niederlanden deutlich geworden. Ein Verfahren, das dort zur Prüfung von Visumsanträgen genutzt wurde, diskriminierte Menschen mit bestimmten Staatsangehörigkeiten und Eigenschaften. So wurden beispielsweise unverheiratete, nepalesische Männerzwischen 35 und 40 Jahren als Risikogruppe markiert.
Wie es mit dem Gesetz weitergeht
Derzeit befindet sich das geplante Gesetz im Stadium eines Referentenentwurfs. Das heißt, es ist noch nicht innerhalb der Regierung abgestimmt. Das Innenministerium hat den Entwurf an Verbände geschickt, damit diese Stellung nehmen können. Mitte Juli soll es dann vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dann kann nach der sitzungsfreien Zeit im Sommer der parlamentarische Prozess im Bundestag starten.
Clara Bünger von den Linken im Bundestag kündigt an, dass sie sich gegen den Gesetzesvorschlag einsetzen wird: „Der Entwurf ist eine Komplettaufgabe von Grundregeln des Datenschutzes. Wieder einmal werden Grundrechtseinschränkungen zuerst an Schutzsuchenden getestet, weil sie eine geringe Beschwerdemacht haben. Später droht die Ausweitung auf andere Gruppen. Wir müssen dem jetzt einen Riegel vorschieben.“
Auch Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin bei Pro Asyl, warnt eindringlich davor, „vorschnelle und breite Gesetzesgrundlagen zu schaffen“, denn „das geplante KI-Migrationsverwaltungsgesetz könnte die Weichen für Asyl‑, Visums- und Aufenthaltsverfahren komplett neu stellen“. Es drohten „neue Intransparenzen, unkritisch übernommene Fehleinschätzungen und kalte Maschinenlogik“. Sie schreibt: „Wenn KI-Anwendungen eingeführt werden sollen, sollten diese vorher von unabhängigen Expert*innen gründlich auf mögliche Grundrechtsverletzungen und negative Auswirkungen auf die Fairness der behördlichen Verfahren geprüft werden. Und es muss klar sein: Existenzielle Entscheidungen wie die über einen Asylantrag müssen in menschlicher Hand bleiben und dürfen nicht durch KI beeinflusst werden.“
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Gesetzentwurf zu KI bei Asyl- und Visumsverfahren:
„Da sollten die Alarmglocken schrillen“Das Innenministerium will Behörden erlauben, automatisierte Systeme mit Daten aus Asyl- und Aufenthaltsverfahren zu trainieren. Dabei geht es nicht nur um das BAMF oder Ausländerbehörden, sondern auch um die Polizei….
Hier der Gesetzesentwurf:
https://netzpolitik.org/2026/gesetzentwurf-zu-ki-bei-asyl-und-visumsverfahren-da-sollten-die-alarmglocken-schrillen/‚Nun will die Bundesregierung Fakten schaffen. Das Bundesinnenministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf für den „Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung“, dessen aktuellen Entwurf wir veröffentlichen. Wichtig dabei ist: „Migrationsverwaltung“ meint mehr als Asylanträge. Es geht dabei unterem auch um den Umgang mit Menschen, die keinen Asylstatus bekommen haben und etwa abgeschoben werden sollen. Und um Visumsverfahren, die bei der Ankündigung des Gesetzesvorhabens im vergangenen Jahr noch im Vordergrund standen.…‘
#Netzpolitik #BAMF #Deutschland #Asyl #Refugees #Überwachung #KI #KünstlicheIntelligenz #Polizei
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Immer mehr polizeiliche #Überwachung in den Ländern (wie in #Thüringen) und auch im Bund: Laut aktueller Planung will der Bundestag Anfang Juli die Debatte über neue Befugnisse für #BKA, #Bundespolizei und #BAMF zur Massenüberwachung mittels Biometrie und KI-Systemen starten. Am 29. Juni spricht Pia Sombetzki, unsere Senior Policy Managerin und Expertin zu diesem Thema, in #Erfurt darüber bei @linke_thl Kommt alle!
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Seit Kurzem muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kostenlos Rechtsauskunft anbieten. Neben menschlichen Mitarbeiter:innen arbeitet die Behörde auch an einer „virtuellen“ Lösung. Gleichzeitig will Innenminister Dobrindt der unabhängigen Asylverfahrensberatung die Förderung streichen. #bamf
https://netzpolitik.org/2026/asylpolitik-auskunft-ist-keine-beratung/
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Neu im #Aufenthaltswiki: Das #BAMF hat das Formblatt, das fürderhin zu verwenden ist, um die beabsichtigte Stellung eines Asylantrages anzuzeigen, online gestellt. Ich habe einen kurzen Abschnitt dazu im Wiki ergänzt und das Formblatt dabei verlinkt:
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Neu im #Aufenthaltswiki: Das #BAMF hat das Formblatt, das fürderhin zu verwenden ist, um die beabsichtigte Stellung eines Asylantrages anzuzeigen, online gestellt. Ich habe einen kurzen Abschnitt dazu im Wiki ergänzt und das Formblatt dabei verlinkt:
art._14_asylgesetz [Aufenthalt... -
Neu in unserem Onlinemagazin Direkte Aktion - zwei Artikel, die zusammengehören:
"Die Bundesregierung hat sich entschieden: Integrationskurse sollen massiv gekürzt werden. Nach monatelangem Streit steht seit dem 12. Mai 2026 der Kompromiss fest. Asylsuchende und Geduldete werden künftig weitgehend von Kursen ausgeschlossen bleiben, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert werden."
https://direkteaktion.org/2026/06/kommentar-zu-den-kuerzungen-bei-integrationskursen-und-der-situation-von-daz-lehrkraeften/... und ein Einblick in reale Ausbeutungsverhältnisse im Integrationswesen - schließlich ist auch das ein Feld, in dem private Unternehmen Profite mit Menschen machen:
https://direkteaktion.org/2026/06/erfahrungsbericht-aus-dem-integrationswesen/
#Migration #BAMF #Arbeitskampf #Leipzig #Sprachkurs -
Wenn die Ausländerbehörde entscheidet, wer Vater ist!
Ein Gesetz aus der Boulevardlogik: Künftig sollen Ausländerbehörden bei Vaterschaften mitentscheiden – tausende Familien unter Generalverdacht. Ein gefährlicher Eingriff in die Privatsphäre…
#Rassismus #Migration #Asyl #Refugees #Bundesregierung #CDU #SPD #BAMF #Datenschutz #Privacy
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Das Demoschild für morgen ist fertig. Ich hoffe, ich sehe dann viele von euch auf der großen Demo gegen die Überwachungspläne des Bundes und die Verschärfung der Polizeigesetze!
Wann? 13. Juni 2026, 14:00 Uhr
Wo? Berlin, Marchlewskistr. / Warschauer Str.
Mehr Infos? https://sicherheit-ohne-ueberwachung.org/demo/P.S.: Updates zur Demo und zu den Überwachungsplänen auf Bundesebene gibt es übrigens hier: @Sicherheit_ohne_Ueberwachung
#SicherheitOhneÜberwachung #Polizei #Polizeigesetzreform #BAMF #Sicherheitspaket #Sicherheitspaket2 #Unsicherheitspaket #noPolG #SachsensDemokratie #b1306
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Die Bundesregierung plant, Polizei und BAMF zu erlauben, Fotos, Videos, Stimmen und andere biometrische Daten von uns mit dem gesamten Internet abzugleichen. Auch der Einsatz dystopischer Programme von #Palantir & Co ist geplant. Dazu sollen gigantische Datenmengen zur zentralen Analyse zusammengezogen werden. All das soll als „Sicherheitspaket 2.0“ im Eilverfahren vielleicht sogar noch vor der Sommerpause durch den Bundestag. Zugleich gibt es einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung, weitere Überwachungsregelungen und in vielen Bundesländern stehen ergänzend massive Verschärfungen in den Polizeigesetzen vor der Umsetzung.
Es reicht! Dagegen gehen wir
lautstark auf die Straße!13.06. 14 Uhr Berlin – Marchlewskistr. / Warschauer Str.
https://sicherheit-ohne-ueberwachung.org/demo/Update: Folgt dem Netzwerk @Sicherheit_ohne_Ueberwachung für Updates zur Demo und darüber hinaus!
#SicherheitOhneÜberwachung #Polizei #Polizeigesetzreform #BAMF #Sicherheitspaket #Sicherheitspaket2 #Unsicherheitspaket
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#Kundgebung vor dem Amt für #Migration – Kritik an rassistischen und diskriminierenden Vorfällen
#Hamburg, 01.06.2026 | 09:00–11:00 Uhr
https://hamburgerfrauenhaeuser.de/in-aktion/infos/artikel/kundgebung-rassismus-im-bamf-ohne-uns