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  1. Cybercrime ist inzwischen ein Geschäfts-, Sicherheits- und geopolitisches Risiko! Das neue Bundeslagebild Cybercrime 2025 des BKA zeigt eine Entwicklung, die Unternehmen und Behörden nicht länger unterschätzen dürfen. Mehr unter bka.de/SharedDocs/Downloads/DE

    #Cybercrime #CyberSecurity #Ransomware #KI #ArtificialIntelligence #DDoS #Informationssicherheit #BSI #BKA #ITSecurity

  2. Cybercrime ist inzwischen ein Geschäfts-, Sicherheits- und geopolitisches Risiko! Das neue Bundeslagebild Cybercrime 2025 des BKA zeigt eine Entwicklung, die Unternehmen und Behörden nicht länger unterschätzen dürfen. Mehr unter bka.de/SharedDocs/Downloads/DE

    #Cybercrime #CyberSecurity #Ransomware #KI #ArtificialIntelligence #DDoS #Informationssicherheit #BSI #BKA #ITSecurity

  3. Cybercrime ist inzwischen ein Geschäfts-, Sicherheits- und geopolitisches Risiko! Das neue Bundeslagebild Cybercrime 2025 des BKA zeigt eine Entwicklung, die Unternehmen und Behörden nicht länger unterschätzen dürfen. Mehr unter bka.de/SharedDocs/Downloads/DE

    #Cybercrime #CyberSecurity #Ransomware #KI #ArtificialIntelligence #DDoS #Informationssicherheit #BSI #BKA #ITSecurity

  4. Cybercrime ist inzwischen ein Geschäfts-, Sicherheits- und geopolitisches Risiko! Das neue Bundeslagebild Cybercrime 2025 des BKA zeigt eine Entwicklung, die Unternehmen und Behörden nicht länger unterschätzen dürfen. Mehr unter bka.de/SharedDocs/Downloads/DE

    #Cybercrime #CyberSecurity #Ransomware #KI #ArtificialIntelligence #DDoS #Informationssicherheit #BSI #BKA #ITSecurity

  5. Cybercrime ist inzwischen ein Geschäfts-, Sicherheits- und geopolitisches Risiko! Das neue Bundeslagebild Cybercrime 2025 des BKA zeigt eine Entwicklung, die Unternehmen und Behörden nicht länger unterschätzen dürfen. Mehr unter bka.de/SharedDocs/Downloads/DE

    #Cybercrime #CyberSecurity #Ransomware #KI #ArtificialIntelligence #DDoS #Informationssicherheit #BSI #BKA #ITSecurity

  6. 150 Mio. € – nicht für Flüchtlinge

    Gemeinsames Europäisches Asylsystem: IT-Anpassungen in Deutschland kosten mindestens 150 Millionen Euro

    Bis ein neues europäisches Asylsystem wirksam wird, ist es nur noch einen Monat Zeit. Die Mitgliedstaaten müssen dafür jede Menge Prozesse anpassen und IT-Systeme aktualisieren. In Deutschland wird das nicht nur knapp, sondern auch ziemlich teuer.

    Im Juni gelten für alle EU-Länder die Regeln des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). GEAS ist ein von der EU verabschiedetes Paket aus zehn Verordnungen und Richtlinien, das viele Verschärfungen am bisherigen Asylsystem mit sich bringt. Unter anderem sind das Schnellverfahren an EU-Außengrenzen, Freiheitseinschränkungen für Asylsuchende und eine erhebliche Ausweitung des europäischen Fingerabdrucksystems Eurodac.

    Menschenrechts- und Asylorganisationen haben die GEAS-Reform immer wieder scharf kritisiert. Pro Asyl etwa nannte das Paket eine „Einigung auf Kosten der Menschenrechte von Geflüchteten“ und warf zuletzt der Bundesregierung vor, dass sie nationale Regelungen zur Reform „mit voller Härte“ umgesetzt habe. Denn auch wenn GEAS für einheitlichere Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sorgen soll, gibt es Spielraum für die einzelnen Länder. In Deutschland hat der Bundestag erst Ende Februar die nationalen Regeln beschlossen.

    Doch mit den gesetzlichen Änderungen sind die Vorbereitungen auf das neue EU-Asylregime noch lange nicht abgeschlossenen. Die neuen Regeln aus den EU-Verordnungen von GEAS führen dazu, dass Prozesse und auch jede Menge IT-Systeme in Deutschland umgestellt werden müssen.

    „Eine erhebliche Herausforderung“

    Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, schrieb in einer Stellungnahme im November 2025: „Neue Verfahren gilt es zu implementieren, nahezu alle Dienstanweisungen sind neu zu schreiben, das IT-System muss neu entwickelt werden.“ Die Bundesregierung schrieb im Januar 2026, die „umfassenden Abstimmungen stellen für alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung dar“.

    Doch wie realistisch ist es, dass alles Nötige bis zum 12. Juni, dem offiziellen Startdatum von GEAS, funktioniert? Gerade vor dem Hintergrund, dass die nationalen Umsetzungsregeln erst im Februar beschlossen worden sind?

    Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger von der Linksfraktion im Bundestag hat bei der Regierung nachgefragt. Die Antworten offenbaren, wie viele Anpassungen notwendig sind. Und dass es nicht nur zeitlich knapp wird, all das bis Juni fertig zu bekommen, sondern auch ziemlich teuer.

    BAMF liegt im Zeitplan

    Beim BAMF, der deutschen Asylbehörde, müssen demnach 14 IT-Anwendungen und Verfahren angepasst werden, darunter die Schnittstelle zur Erstregistrierung von Asylsuchenden und die Schnittstelle des BAMF zum Ausländerzentralregister, einer der größten zentralen Datenbanken in Deutschland. Dafür sind rund 18,5 Millionen Euro Budget im Haushalt eingeplant, schreibt die Bundesregierung. Man befinde sich im Zeitplan und eine rechtzeitige Umsetzung bis Juni sei vorgesehen.

    Aufseiten der Polizei gibt es bei Bundespolizei und BKA Änderungsbedarf, allen voran beim INPOL-Zentralsystem. Mehr als die Hälfte der in INPOL gespeicherten Personen sind Geflüchtete. Doch der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass einige Komponenten bis Juni funktionieren. Bei der Bundespolizei seien aber noch bis November 2026 Anpassungen geplant, beim BKA sogar bis „Ende 2028“.

    Keine Kostenübersicht bei der Bundespolizei

    Während das BKA bis dahin mit rund 15 Millionen Euro Kosten rechnet, kann die Bundespolizei zum erwarteten Geldaufwand nichts sagen: „Zur Gesamthöhe der erforderlichen Programmierkosten sowie deren anteilige Berechnung auf die einzelnen Kooperationspartner kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden“, heißt es in der Antwort.

    Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird es wohl Änderungen geben. Aber welche das sind, ist offenbar bislang nicht final festgelegt. Es würden „derzeit fachliche und organisatorische Abläufe geprüft, um eventuellen Anpassungsbedarf festzustellen“, schreibt die Bundesregierung.

    Eine Behörde, die weniger im Licht der Öffentlichkeit steht und die mit der GEAS-Reform noch wichtiger für das deutsche Asylsystem wird, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Während das BAMF die Register-führende Behörde für das Ausländerzentralregister ist, übernimmt auch das BVA Aufgaben wie Datenverarbeitung und ‑pflege für die Riesendatensammlung, die Informationen über Asylsuchende und andere Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft enthält. Das AZR braucht einige neue Datenfelder, etwa dazu, ob es bei der Abfrage von Datenbanken im Rahmen der Sicherheitskontrolle einen Treffer gab oder ob besondere Vulnerabilitäten wie Behinderungen oder Traumatisierungen bei der Person festgestellt wurden.

    Bundesverwaltungsamt bekommt neue Aufgaben

    Künftig bekommt das BVA weitere zentrale Verantwortlichkeit: Es wird der „nationale und technische Zugangspunkt für Eurodac“ sein – bislang übernimmt diese Aufgabe das BKA. Damit die Fingerabdruck- und weitere Daten aus Eurodac dann bei den Nutzer-Behörden landen, muss das BVA neue Software entwickeln. GEAS bringt für Eurodac einen weitreichenden Ausbau mit sich: Es werden beispielsweise weitaus mehr Daten gespeichert, etwa Gesichtsbilder, Passkopien und ob eine Person als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Strafverfolgungsbehörden sollen zudem leichter auf die Daten in Eurodac zugreifen können.

    Durch die großen Anpassungen im BVA fallen dort wohl auch die höchsten Kosten für die GEAS-IT-Reform an: Rund 85 Millionen Euro Sachkosten schätzt die Bundesregierung, die wohl vor allem an externe Dienstleister gehen. Dazu kommen geschätzte 34 Millionen Euro für den „technische Betriebsdienstleister ITZBund“. Dazu heißt es aber:

    Eine weitere Spezifizierung der Kosten ist noch nicht möglich, weil es sich wegen der langen Laufzeit des Projektes noch überwiegend um Expertenschätzungen handelt.

    Das heißt, die Kosten könnten sich auch weiter erhöhen. Rechnet man allein die bezifferten Kosten aus der Antwort der Bundesregierung zusammen, sind das rund 150,2 Millionen Euro – ohne Bundespolizei, Verfassungsschutz und ohne die Länder, die ebenfalls ihre Systeme anpassen müssen.

    Für eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die Bundesinnenminister Dobrindt ab nächstem Jahr streichen will, sind im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich dazu 25 Millionen Euro vorgesehen.

    Kritik an der Kostenkalkulation

    Dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Kosten für die GEAS-Umsetzung seriös zu kalkulieren, hatte auch bereits der Normenkontrollrat (NKR) während des Gesetzgebungsprozesses zur deutschen Umsetzung kritisiert. Im GEAS-Anpassungsfolgengesetz geht es unter anderem um die Strukturen, die für die Auszahlungen von Asylbewerberleistungen nötig sind und dazu konnte die Bundesregierung keinerlei Kostenschätzung vorlegen, vor allem zum Aufwand in den Ländern.

    „Die Darstellung der Regelungsfolgen ist weder nachvollziehbar noch methodengerecht“, schrieb der NKR, der prüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen. „Aus Sicht des NKR hätte seit dem Beschluss des Bundeskabinetts in der vergangenen Legislaturperiode ausreichend Zeit bestanden“, den Aufwand gemeinsam mit den Ländern näherungsweise abzuschätzen. So fürchtet der NKR „unnötige Kosten durch mögliche Doppelentwicklungen sowie Abstimmungsaufwände“. Die Bundesregierung wies diese Kritik zurück.

    Evaluieren will die Bundesregierung die entstehenden Ausgaben für die IT-seitige GEAS-Umsetzung auch im Nachhinein nicht. Denn, so schreibt sie als Begründung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Die Kosten fielen „überwiegend durch die zwingende Umsetzung von EU-Recht“ an.

    „Verzögerungen dürfen nicht zulasten Geflüchteter gehen“

    Fragestellerin Clara Bünger sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Umsetzung der GEAS-Reform droht ins Chaos zu führen.“ Sie habe nicht den Eindruck, „dass die Behörden darauf vorbereitet sind oder auch nur realistisch abschätzen können, welche Probleme auf sie zukommen. Teilweise gibt es nicht einmal tragfähige Kostenabschätzungen.“

    Sie befürchtet, dass das zulasten Geflüchteter geht und diese Nachteile erleiden, wenn IT-Systeme noch nicht funktionieren: „Dafür braucht es Lösungen, nicht erst in einem Jahr, sondern so schnell wie möglich.“

    Neben Deutschland müssen auch alle anderen EU-Staaten die GEAS-Vorgaben umsetzen. Um den Stand der Umsetzung zu begleiten, erstellt die EU-Kommission Berichte zum „Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets“. Bislang gibt es drei dieser Berichte, aus Juni und November 2025 sowie vom 8. Mai 2026. Demnach haben fünf Mitgliedstaaten die nationalen Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen, in den anderen Ländern stehen eigene Regelungen noch aus und befinden sich in verschiedenen Stadien. In Frankreich etwa fehlen weiterhin nationale Umsetzungsgesetze, eine Debatte im Parlament soll Ende Mai stattfinden.

    Die Eurodac-Integration bezeichnet die EU-Kommission als „Schlüssel zur Verwirklichung“ von GEAS. 19 Mitgliedstaaten hätten bis Ende April Konformitätstests erfolgreich abgeschlossen, Deutschland befindet sich nicht in der Liste der aufgezählten Länder, liege aber bei der Eurodac „generell im Zeitplan“.

    Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Anna Biselli - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  7. 150 Mio. € – nicht für Flüchtlinge

    Gemeinsames Europäisches Asylsystem: IT-Anpassungen in Deutschland kosten mindestens 150 Millionen Euro

    Bis ein neues europäisches Asylsystem wirksam wird, ist es nur noch einen Monat Zeit. Die Mitgliedstaaten müssen dafür jede Menge Prozesse anpassen und IT-Systeme aktualisieren. In Deutschland wird das nicht nur knapp, sondern auch ziemlich teuer.

    Im Juni gelten für alle EU-Länder die Regeln des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). GEAS ist ein von der EU verabschiedetes Paket aus zehn Verordnungen und Richtlinien, das viele Verschärfungen am bisherigen Asylsystem mit sich bringt. Unter anderem sind das Schnellverfahren an EU-Außengrenzen, Freiheitseinschränkungen für Asylsuchende und eine erhebliche Ausweitung des europäischen Fingerabdrucksystems Eurodac.

    Menschenrechts- und Asylorganisationen haben die GEAS-Reform immer wieder scharf kritisiert. Pro Asyl etwa nannte das Paket eine „Einigung auf Kosten der Menschenrechte von Geflüchteten“ und warf zuletzt der Bundesregierung vor, dass sie nationale Regelungen zur Reform „mit voller Härte“ umgesetzt habe. Denn auch wenn GEAS für einheitlichere Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sorgen soll, gibt es Spielraum für die einzelnen Länder. In Deutschland hat der Bundestag erst Ende Februar die nationalen Regeln beschlossen.

    Doch mit den gesetzlichen Änderungen sind die Vorbereitungen auf das neue EU-Asylregime noch lange nicht abgeschlossenen. Die neuen Regeln aus den EU-Verordnungen von GEAS führen dazu, dass Prozesse und auch jede Menge IT-Systeme in Deutschland umgestellt werden müssen.

    „Eine erhebliche Herausforderung“

    Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, schrieb in einer Stellungnahme im November 2025: „Neue Verfahren gilt es zu implementieren, nahezu alle Dienstanweisungen sind neu zu schreiben, das IT-System muss neu entwickelt werden.“ Die Bundesregierung schrieb im Januar 2026, die „umfassenden Abstimmungen stellen für alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung dar“.

    Doch wie realistisch ist es, dass alles Nötige bis zum 12. Juni, dem offiziellen Startdatum von GEAS, funktioniert? Gerade vor dem Hintergrund, dass die nationalen Umsetzungsregeln erst im Februar beschlossen worden sind?

    Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger von der Linksfraktion im Bundestag hat bei der Regierung nachgefragt. Die Antworten offenbaren, wie viele Anpassungen notwendig sind. Und dass es nicht nur zeitlich knapp wird, all das bis Juni fertig zu bekommen, sondern auch ziemlich teuer.

    BAMF liegt im Zeitplan

    Beim BAMF, der deutschen Asylbehörde, müssen demnach 14 IT-Anwendungen und Verfahren angepasst werden, darunter die Schnittstelle zur Erstregistrierung von Asylsuchenden und die Schnittstelle des BAMF zum Ausländerzentralregister, einer der größten zentralen Datenbanken in Deutschland. Dafür sind rund 18,5 Millionen Euro Budget im Haushalt eingeplant, schreibt die Bundesregierung. Man befinde sich im Zeitplan und eine rechtzeitige Umsetzung bis Juni sei vorgesehen.

    Aufseiten der Polizei gibt es bei Bundespolizei und BKA Änderungsbedarf, allen voran beim INPOL-Zentralsystem. Mehr als die Hälfte der in INPOL gespeicherten Personen sind Geflüchtete. Doch der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass einige Komponenten bis Juni funktionieren. Bei der Bundespolizei seien aber noch bis November 2026 Anpassungen geplant, beim BKA sogar bis „Ende 2028“.

    Keine Kostenübersicht bei der Bundespolizei

    Während das BKA bis dahin mit rund 15 Millionen Euro Kosten rechnet, kann die Bundespolizei zum erwarteten Geldaufwand nichts sagen: „Zur Gesamthöhe der erforderlichen Programmierkosten sowie deren anteilige Berechnung auf die einzelnen Kooperationspartner kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden“, heißt es in der Antwort.

    Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird es wohl Änderungen geben. Aber welche das sind, ist offenbar bislang nicht final festgelegt. Es würden „derzeit fachliche und organisatorische Abläufe geprüft, um eventuellen Anpassungsbedarf festzustellen“, schreibt die Bundesregierung.

    Eine Behörde, die weniger im Licht der Öffentlichkeit steht und die mit der GEAS-Reform noch wichtiger für das deutsche Asylsystem wird, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Während das BAMF die Register-führende Behörde für das Ausländerzentralregister ist, übernimmt auch das BVA Aufgaben wie Datenverarbeitung und ‑pflege für die Riesendatensammlung, die Informationen über Asylsuchende und andere Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft enthält. Das AZR braucht einige neue Datenfelder, etwa dazu, ob es bei der Abfrage von Datenbanken im Rahmen der Sicherheitskontrolle einen Treffer gab oder ob besondere Vulnerabilitäten wie Behinderungen oder Traumatisierungen bei der Person festgestellt wurden.

    Bundesverwaltungsamt bekommt neue Aufgaben

    Künftig bekommt das BVA weitere zentrale Verantwortlichkeit: Es wird der „nationale und technische Zugangspunkt für Eurodac“ sein – bislang übernimmt diese Aufgabe das BKA. Damit die Fingerabdruck- und weitere Daten aus Eurodac dann bei den Nutzer-Behörden landen, muss das BVA neue Software entwickeln. GEAS bringt für Eurodac einen weitreichenden Ausbau mit sich: Es werden beispielsweise weitaus mehr Daten gespeichert, etwa Gesichtsbilder, Passkopien und ob eine Person als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Strafverfolgungsbehörden sollen zudem leichter auf die Daten in Eurodac zugreifen können.

    Durch die großen Anpassungen im BVA fallen dort wohl auch die höchsten Kosten für die GEAS-IT-Reform an: Rund 85 Millionen Euro Sachkosten schätzt die Bundesregierung, die wohl vor allem an externe Dienstleister gehen. Dazu kommen geschätzte 34 Millionen Euro für den „technische Betriebsdienstleister ITZBund“. Dazu heißt es aber:

    Eine weitere Spezifizierung der Kosten ist noch nicht möglich, weil es sich wegen der langen Laufzeit des Projektes noch überwiegend um Expertenschätzungen handelt.

    Das heißt, die Kosten könnten sich auch weiter erhöhen. Rechnet man allein die bezifferten Kosten aus der Antwort der Bundesregierung zusammen, sind das rund 150,2 Millionen Euro – ohne Bundespolizei, Verfassungsschutz und ohne die Länder, die ebenfalls ihre Systeme anpassen müssen.

    Für eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die Bundesinnenminister Dobrindt ab nächstem Jahr streichen will, sind im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich dazu 25 Millionen Euro vorgesehen.

    Kritik an der Kostenkalkulation

    Dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Kosten für die GEAS-Umsetzung seriös zu kalkulieren, hatte auch bereits der Normenkontrollrat (NKR) während des Gesetzgebungsprozesses zur deutschen Umsetzung kritisiert. Im GEAS-Anpassungsfolgengesetz geht es unter anderem um die Strukturen, die für die Auszahlungen von Asylbewerberleistungen nötig sind und dazu konnte die Bundesregierung keinerlei Kostenschätzung vorlegen, vor allem zum Aufwand in den Ländern.

    „Die Darstellung der Regelungsfolgen ist weder nachvollziehbar noch methodengerecht“, schrieb der NKR, der prüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen. „Aus Sicht des NKR hätte seit dem Beschluss des Bundeskabinetts in der vergangenen Legislaturperiode ausreichend Zeit bestanden“, den Aufwand gemeinsam mit den Ländern näherungsweise abzuschätzen. So fürchtet der NKR „unnötige Kosten durch mögliche Doppelentwicklungen sowie Abstimmungsaufwände“. Die Bundesregierung wies diese Kritik zurück.

    Evaluieren will die Bundesregierung die entstehenden Ausgaben für die IT-seitige GEAS-Umsetzung auch im Nachhinein nicht. Denn, so schreibt sie als Begründung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Die Kosten fielen „überwiegend durch die zwingende Umsetzung von EU-Recht“ an.

    „Verzögerungen dürfen nicht zulasten Geflüchteter gehen“

    Fragestellerin Clara Bünger sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Umsetzung der GEAS-Reform droht ins Chaos zu führen.“ Sie habe nicht den Eindruck, „dass die Behörden darauf vorbereitet sind oder auch nur realistisch abschätzen können, welche Probleme auf sie zukommen. Teilweise gibt es nicht einmal tragfähige Kostenabschätzungen.“

    Sie befürchtet, dass das zulasten Geflüchteter geht und diese Nachteile erleiden, wenn IT-Systeme noch nicht funktionieren: „Dafür braucht es Lösungen, nicht erst in einem Jahr, sondern so schnell wie möglich.“

    Neben Deutschland müssen auch alle anderen EU-Staaten die GEAS-Vorgaben umsetzen. Um den Stand der Umsetzung zu begleiten, erstellt die EU-Kommission Berichte zum „Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets“. Bislang gibt es drei dieser Berichte, aus Juni und November 2025 sowie vom 8. Mai 2026. Demnach haben fünf Mitgliedstaaten die nationalen Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen, in den anderen Ländern stehen eigene Regelungen noch aus und befinden sich in verschiedenen Stadien. In Frankreich etwa fehlen weiterhin nationale Umsetzungsgesetze, eine Debatte im Parlament soll Ende Mai stattfinden.

    Die Eurodac-Integration bezeichnet die EU-Kommission als „Schlüssel zur Verwirklichung“ von GEAS. 19 Mitgliedstaaten hätten bis Ende April Konformitätstests erfolgreich abgeschlossen, Deutschland befindet sich nicht in der Liste der aufgezählten Länder, liege aber bei der Eurodac „generell im Zeitplan“.

    Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Anna Biselli - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  8. 150 Mio. € – nicht für Flüchtlinge

    Gemeinsames Europäisches Asylsystem: IT-Anpassungen in Deutschland kosten mindestens 150 Millionen Euro

    Bis ein neues europäisches Asylsystem wirksam wird, ist es nur noch einen Monat Zeit. Die Mitgliedstaaten müssen dafür jede Menge Prozesse anpassen und IT-Systeme aktualisieren. In Deutschland wird das nicht nur knapp, sondern auch ziemlich teuer.

    Im Juni gelten für alle EU-Länder die Regeln des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). GEAS ist ein von der EU verabschiedetes Paket aus zehn Verordnungen und Richtlinien, das viele Verschärfungen am bisherigen Asylsystem mit sich bringt. Unter anderem sind das Schnellverfahren an EU-Außengrenzen, Freiheitseinschränkungen für Asylsuchende und eine erhebliche Ausweitung des europäischen Fingerabdrucksystems Eurodac.

    Menschenrechts- und Asylorganisationen haben die GEAS-Reform immer wieder scharf kritisiert. Pro Asyl etwa nannte das Paket eine „Einigung auf Kosten der Menschenrechte von Geflüchteten“ und warf zuletzt der Bundesregierung vor, dass sie nationale Regelungen zur Reform „mit voller Härte“ umgesetzt habe. Denn auch wenn GEAS für einheitlichere Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sorgen soll, gibt es Spielraum für die einzelnen Länder. In Deutschland hat der Bundestag erst Ende Februar die nationalen Regeln beschlossen.

    Doch mit den gesetzlichen Änderungen sind die Vorbereitungen auf das neue EU-Asylregime noch lange nicht abgeschlossenen. Die neuen Regeln aus den EU-Verordnungen von GEAS führen dazu, dass Prozesse und auch jede Menge IT-Systeme in Deutschland umgestellt werden müssen.

    „Eine erhebliche Herausforderung“

    Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, schrieb in einer Stellungnahme im November 2025: „Neue Verfahren gilt es zu implementieren, nahezu alle Dienstanweisungen sind neu zu schreiben, das IT-System muss neu entwickelt werden.“ Die Bundesregierung schrieb im Januar 2026, die „umfassenden Abstimmungen stellen für alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung dar“.

    Doch wie realistisch ist es, dass alles Nötige bis zum 12. Juni, dem offiziellen Startdatum von GEAS, funktioniert? Gerade vor dem Hintergrund, dass die nationalen Umsetzungsregeln erst im Februar beschlossen worden sind?

    Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger von der Linksfraktion im Bundestag hat bei der Regierung nachgefragt. Die Antworten offenbaren, wie viele Anpassungen notwendig sind. Und dass es nicht nur zeitlich knapp wird, all das bis Juni fertig zu bekommen, sondern auch ziemlich teuer.

    BAMF liegt im Zeitplan

    Beim BAMF, der deutschen Asylbehörde, müssen demnach 14 IT-Anwendungen und Verfahren angepasst werden, darunter die Schnittstelle zur Erstregistrierung von Asylsuchenden und die Schnittstelle des BAMF zum Ausländerzentralregister, einer der größten zentralen Datenbanken in Deutschland. Dafür sind rund 18,5 Millionen Euro Budget im Haushalt eingeplant, schreibt die Bundesregierung. Man befinde sich im Zeitplan und eine rechtzeitige Umsetzung bis Juni sei vorgesehen.

    Aufseiten der Polizei gibt es bei Bundespolizei und BKA Änderungsbedarf, allen voran beim INPOL-Zentralsystem. Mehr als die Hälfte der in INPOL gespeicherten Personen sind Geflüchtete. Doch der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass einige Komponenten bis Juni funktionieren. Bei der Bundespolizei seien aber noch bis November 2026 Anpassungen geplant, beim BKA sogar bis „Ende 2028“.

    Keine Kostenübersicht bei der Bundespolizei

    Während das BKA bis dahin mit rund 15 Millionen Euro Kosten rechnet, kann die Bundespolizei zum erwarteten Geldaufwand nichts sagen: „Zur Gesamthöhe der erforderlichen Programmierkosten sowie deren anteilige Berechnung auf die einzelnen Kooperationspartner kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden“, heißt es in der Antwort.

    Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird es wohl Änderungen geben. Aber welche das sind, ist offenbar bislang nicht final festgelegt. Es würden „derzeit fachliche und organisatorische Abläufe geprüft, um eventuellen Anpassungsbedarf festzustellen“, schreibt die Bundesregierung.

    Eine Behörde, die weniger im Licht der Öffentlichkeit steht und die mit der GEAS-Reform noch wichtiger für das deutsche Asylsystem wird, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Während das BAMF die Register-führende Behörde für das Ausländerzentralregister ist, übernimmt auch das BVA Aufgaben wie Datenverarbeitung und ‑pflege für die Riesendatensammlung, die Informationen über Asylsuchende und andere Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft enthält. Das AZR braucht einige neue Datenfelder, etwa dazu, ob es bei der Abfrage von Datenbanken im Rahmen der Sicherheitskontrolle einen Treffer gab oder ob besondere Vulnerabilitäten wie Behinderungen oder Traumatisierungen bei der Person festgestellt wurden.

    Bundesverwaltungsamt bekommt neue Aufgaben

    Künftig bekommt das BVA weitere zentrale Verantwortlichkeit: Es wird der „nationale und technische Zugangspunkt für Eurodac“ sein – bislang übernimmt diese Aufgabe das BKA. Damit die Fingerabdruck- und weitere Daten aus Eurodac dann bei den Nutzer-Behörden landen, muss das BVA neue Software entwickeln. GEAS bringt für Eurodac einen weitreichenden Ausbau mit sich: Es werden beispielsweise weitaus mehr Daten gespeichert, etwa Gesichtsbilder, Passkopien und ob eine Person als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Strafverfolgungsbehörden sollen zudem leichter auf die Daten in Eurodac zugreifen können.

    Durch die großen Anpassungen im BVA fallen dort wohl auch die höchsten Kosten für die GEAS-IT-Reform an: Rund 85 Millionen Euro Sachkosten schätzt die Bundesregierung, die wohl vor allem an externe Dienstleister gehen. Dazu kommen geschätzte 34 Millionen Euro für den „technische Betriebsdienstleister ITZBund“. Dazu heißt es aber:

    Eine weitere Spezifizierung der Kosten ist noch nicht möglich, weil es sich wegen der langen Laufzeit des Projektes noch überwiegend um Expertenschätzungen handelt.

    Das heißt, die Kosten könnten sich auch weiter erhöhen. Rechnet man allein die bezifferten Kosten aus der Antwort der Bundesregierung zusammen, sind das rund 150,2 Millionen Euro – ohne Bundespolizei, Verfassungsschutz und ohne die Länder, die ebenfalls ihre Systeme anpassen müssen.

    Für eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die Bundesinnenminister Dobrindt ab nächstem Jahr streichen will, sind im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich dazu 25 Millionen Euro vorgesehen.

    Kritik an der Kostenkalkulation

    Dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Kosten für die GEAS-Umsetzung seriös zu kalkulieren, hatte auch bereits der Normenkontrollrat (NKR) während des Gesetzgebungsprozesses zur deutschen Umsetzung kritisiert. Im GEAS-Anpassungsfolgengesetz geht es unter anderem um die Strukturen, die für die Auszahlungen von Asylbewerberleistungen nötig sind und dazu konnte die Bundesregierung keinerlei Kostenschätzung vorlegen, vor allem zum Aufwand in den Ländern.

    „Die Darstellung der Regelungsfolgen ist weder nachvollziehbar noch methodengerecht“, schrieb der NKR, der prüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen. „Aus Sicht des NKR hätte seit dem Beschluss des Bundeskabinetts in der vergangenen Legislaturperiode ausreichend Zeit bestanden“, den Aufwand gemeinsam mit den Ländern näherungsweise abzuschätzen. So fürchtet der NKR „unnötige Kosten durch mögliche Doppelentwicklungen sowie Abstimmungsaufwände“. Die Bundesregierung wies diese Kritik zurück.

    Evaluieren will die Bundesregierung die entstehenden Ausgaben für die IT-seitige GEAS-Umsetzung auch im Nachhinein nicht. Denn, so schreibt sie als Begründung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Die Kosten fielen „überwiegend durch die zwingende Umsetzung von EU-Recht“ an.

    „Verzögerungen dürfen nicht zulasten Geflüchteter gehen“

    Fragestellerin Clara Bünger sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Umsetzung der GEAS-Reform droht ins Chaos zu führen.“ Sie habe nicht den Eindruck, „dass die Behörden darauf vorbereitet sind oder auch nur realistisch abschätzen können, welche Probleme auf sie zukommen. Teilweise gibt es nicht einmal tragfähige Kostenabschätzungen.“

    Sie befürchtet, dass das zulasten Geflüchteter geht und diese Nachteile erleiden, wenn IT-Systeme noch nicht funktionieren: „Dafür braucht es Lösungen, nicht erst in einem Jahr, sondern so schnell wie möglich.“

    Neben Deutschland müssen auch alle anderen EU-Staaten die GEAS-Vorgaben umsetzen. Um den Stand der Umsetzung zu begleiten, erstellt die EU-Kommission Berichte zum „Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets“. Bislang gibt es drei dieser Berichte, aus Juni und November 2025 sowie vom 8. Mai 2026. Demnach haben fünf Mitgliedstaaten die nationalen Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen, in den anderen Ländern stehen eigene Regelungen noch aus und befinden sich in verschiedenen Stadien. In Frankreich etwa fehlen weiterhin nationale Umsetzungsgesetze, eine Debatte im Parlament soll Ende Mai stattfinden.

    Die Eurodac-Integration bezeichnet die EU-Kommission als „Schlüssel zur Verwirklichung“ von GEAS. 19 Mitgliedstaaten hätten bis Ende April Konformitätstests erfolgreich abgeschlossen, Deutschland befindet sich nicht in der Liste der aufgezählten Länder, liege aber bei der Eurodac „generell im Zeitplan“.

    Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Anna Biselli - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  9. 150 Mio. € – nicht für Flüchtlinge

    Gemeinsames Europäisches Asylsystem: IT-Anpassungen in Deutschland kosten mindestens 150 Millionen Euro

    Bis ein neues europäisches Asylsystem wirksam wird, ist es nur noch einen Monat Zeit. Die Mitgliedstaaten müssen dafür jede Menge Prozesse anpassen und IT-Systeme aktualisieren. In Deutschland wird das nicht nur knapp, sondern auch ziemlich teuer.

    Im Juni gelten für alle EU-Länder die Regeln des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). GEAS ist ein von der EU verabschiedetes Paket aus zehn Verordnungen und Richtlinien, das viele Verschärfungen am bisherigen Asylsystem mit sich bringt. Unter anderem sind das Schnellverfahren an EU-Außengrenzen, Freiheitseinschränkungen für Asylsuchende und eine erhebliche Ausweitung des europäischen Fingerabdrucksystems Eurodac.

    Menschenrechts- und Asylorganisationen haben die GEAS-Reform immer wieder scharf kritisiert. Pro Asyl etwa nannte das Paket eine „Einigung auf Kosten der Menschenrechte von Geflüchteten“ und warf zuletzt der Bundesregierung vor, dass sie nationale Regelungen zur Reform „mit voller Härte“ umgesetzt habe. Denn auch wenn GEAS für einheitlichere Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sorgen soll, gibt es Spielraum für die einzelnen Länder. In Deutschland hat der Bundestag erst Ende Februar die nationalen Regeln beschlossen.

    Doch mit den gesetzlichen Änderungen sind die Vorbereitungen auf das neue EU-Asylregime noch lange nicht abgeschlossenen. Die neuen Regeln aus den EU-Verordnungen von GEAS führen dazu, dass Prozesse und auch jede Menge IT-Systeme in Deutschland umgestellt werden müssen.

    „Eine erhebliche Herausforderung“

    Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, schrieb in einer Stellungnahme im November 2025: „Neue Verfahren gilt es zu implementieren, nahezu alle Dienstanweisungen sind neu zu schreiben, das IT-System muss neu entwickelt werden.“ Die Bundesregierung schrieb im Januar 2026, die „umfassenden Abstimmungen stellen für alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung dar“.

    Doch wie realistisch ist es, dass alles Nötige bis zum 12. Juni, dem offiziellen Startdatum von GEAS, funktioniert? Gerade vor dem Hintergrund, dass die nationalen Umsetzungsregeln erst im Februar beschlossen worden sind?

    Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger von der Linksfraktion im Bundestag hat bei der Regierung nachgefragt. Die Antworten offenbaren, wie viele Anpassungen notwendig sind. Und dass es nicht nur zeitlich knapp wird, all das bis Juni fertig zu bekommen, sondern auch ziemlich teuer.

    BAMF liegt im Zeitplan

    Beim BAMF, der deutschen Asylbehörde, müssen demnach 14 IT-Anwendungen und Verfahren angepasst werden, darunter die Schnittstelle zur Erstregistrierung von Asylsuchenden und die Schnittstelle des BAMF zum Ausländerzentralregister, einer der größten zentralen Datenbanken in Deutschland. Dafür sind rund 18,5 Millionen Euro Budget im Haushalt eingeplant, schreibt die Bundesregierung. Man befinde sich im Zeitplan und eine rechtzeitige Umsetzung bis Juni sei vorgesehen.

    Aufseiten der Polizei gibt es bei Bundespolizei und BKA Änderungsbedarf, allen voran beim INPOL-Zentralsystem. Mehr als die Hälfte der in INPOL gespeicherten Personen sind Geflüchtete. Doch der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass einige Komponenten bis Juni funktionieren. Bei der Bundespolizei seien aber noch bis November 2026 Anpassungen geplant, beim BKA sogar bis „Ende 2028“.

    Keine Kostenübersicht bei der Bundespolizei

    Während das BKA bis dahin mit rund 15 Millionen Euro Kosten rechnet, kann die Bundespolizei zum erwarteten Geldaufwand nichts sagen: „Zur Gesamthöhe der erforderlichen Programmierkosten sowie deren anteilige Berechnung auf die einzelnen Kooperationspartner kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden“, heißt es in der Antwort.

    Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird es wohl Änderungen geben. Aber welche das sind, ist offenbar bislang nicht final festgelegt. Es würden „derzeit fachliche und organisatorische Abläufe geprüft, um eventuellen Anpassungsbedarf festzustellen“, schreibt die Bundesregierung.

    Eine Behörde, die weniger im Licht der Öffentlichkeit steht und die mit der GEAS-Reform noch wichtiger für das deutsche Asylsystem wird, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Während das BAMF die Register-führende Behörde für das Ausländerzentralregister ist, übernimmt auch das BVA Aufgaben wie Datenverarbeitung und ‑pflege für die Riesendatensammlung, die Informationen über Asylsuchende und andere Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft enthält. Das AZR braucht einige neue Datenfelder, etwa dazu, ob es bei der Abfrage von Datenbanken im Rahmen der Sicherheitskontrolle einen Treffer gab oder ob besondere Vulnerabilitäten wie Behinderungen oder Traumatisierungen bei der Person festgestellt wurden.

    Bundesverwaltungsamt bekommt neue Aufgaben

    Künftig bekommt das BVA weitere zentrale Verantwortlichkeit: Es wird der „nationale und technische Zugangspunkt für Eurodac“ sein – bislang übernimmt diese Aufgabe das BKA. Damit die Fingerabdruck- und weitere Daten aus Eurodac dann bei den Nutzer-Behörden landen, muss das BVA neue Software entwickeln. GEAS bringt für Eurodac einen weitreichenden Ausbau mit sich: Es werden beispielsweise weitaus mehr Daten gespeichert, etwa Gesichtsbilder, Passkopien und ob eine Person als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Strafverfolgungsbehörden sollen zudem leichter auf die Daten in Eurodac zugreifen können.

    Durch die großen Anpassungen im BVA fallen dort wohl auch die höchsten Kosten für die GEAS-IT-Reform an: Rund 85 Millionen Euro Sachkosten schätzt die Bundesregierung, die wohl vor allem an externe Dienstleister gehen. Dazu kommen geschätzte 34 Millionen Euro für den „technische Betriebsdienstleister ITZBund“. Dazu heißt es aber:

    Eine weitere Spezifizierung der Kosten ist noch nicht möglich, weil es sich wegen der langen Laufzeit des Projektes noch überwiegend um Expertenschätzungen handelt.

    Das heißt, die Kosten könnten sich auch weiter erhöhen. Rechnet man allein die bezifferten Kosten aus der Antwort der Bundesregierung zusammen, sind das rund 150,2 Millionen Euro – ohne Bundespolizei, Verfassungsschutz und ohne die Länder, die ebenfalls ihre Systeme anpassen müssen.

    Für eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die Bundesinnenminister Dobrindt ab nächstem Jahr streichen will, sind im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich dazu 25 Millionen Euro vorgesehen.

    Kritik an der Kostenkalkulation

    Dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Kosten für die GEAS-Umsetzung seriös zu kalkulieren, hatte auch bereits der Normenkontrollrat (NKR) während des Gesetzgebungsprozesses zur deutschen Umsetzung kritisiert. Im GEAS-Anpassungsfolgengesetz geht es unter anderem um die Strukturen, die für die Auszahlungen von Asylbewerberleistungen nötig sind und dazu konnte die Bundesregierung keinerlei Kostenschätzung vorlegen, vor allem zum Aufwand in den Ländern.

    „Die Darstellung der Regelungsfolgen ist weder nachvollziehbar noch methodengerecht“, schrieb der NKR, der prüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen. „Aus Sicht des NKR hätte seit dem Beschluss des Bundeskabinetts in der vergangenen Legislaturperiode ausreichend Zeit bestanden“, den Aufwand gemeinsam mit den Ländern näherungsweise abzuschätzen. So fürchtet der NKR „unnötige Kosten durch mögliche Doppelentwicklungen sowie Abstimmungsaufwände“. Die Bundesregierung wies diese Kritik zurück.

    Evaluieren will die Bundesregierung die entstehenden Ausgaben für die IT-seitige GEAS-Umsetzung auch im Nachhinein nicht. Denn, so schreibt sie als Begründung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Die Kosten fielen „überwiegend durch die zwingende Umsetzung von EU-Recht“ an.

    „Verzögerungen dürfen nicht zulasten Geflüchteter gehen“

    Fragestellerin Clara Bünger sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Umsetzung der GEAS-Reform droht ins Chaos zu führen.“ Sie habe nicht den Eindruck, „dass die Behörden darauf vorbereitet sind oder auch nur realistisch abschätzen können, welche Probleme auf sie zukommen. Teilweise gibt es nicht einmal tragfähige Kostenabschätzungen.“

    Sie befürchtet, dass das zulasten Geflüchteter geht und diese Nachteile erleiden, wenn IT-Systeme noch nicht funktionieren: „Dafür braucht es Lösungen, nicht erst in einem Jahr, sondern so schnell wie möglich.“

    Neben Deutschland müssen auch alle anderen EU-Staaten die GEAS-Vorgaben umsetzen. Um den Stand der Umsetzung zu begleiten, erstellt die EU-Kommission Berichte zum „Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets“. Bislang gibt es drei dieser Berichte, aus Juni und November 2025 sowie vom 8. Mai 2026. Demnach haben fünf Mitgliedstaaten die nationalen Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen, in den anderen Ländern stehen eigene Regelungen noch aus und befinden sich in verschiedenen Stadien. In Frankreich etwa fehlen weiterhin nationale Umsetzungsgesetze, eine Debatte im Parlament soll Ende Mai stattfinden.

    Die Eurodac-Integration bezeichnet die EU-Kommission als „Schlüssel zur Verwirklichung“ von GEAS. 19 Mitgliedstaaten hätten bis Ende April Konformitätstests erfolgreich abgeschlossen, Deutschland befindet sich nicht in der Liste der aufgezählten Länder, liege aber bei der Eurodac „generell im Zeitplan“.

    Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Anna Biselli - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  10. 150 Mio. € – nicht für Flüchtlinge

    Gemeinsames Europäisches Asylsystem: IT-Anpassungen in Deutschland kosten mindestens 150 Millionen Euro

    Bis ein neues europäisches Asylsystem wirksam wird, ist es nur noch einen Monat Zeit. Die Mitgliedstaaten müssen dafür jede Menge Prozesse anpassen und IT-Systeme aktualisieren. In Deutschland wird das nicht nur knapp, sondern auch ziemlich teuer.

    Im Juni gelten für alle EU-Länder die Regeln des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). GEAS ist ein von der EU verabschiedetes Paket aus zehn Verordnungen und Richtlinien, das viele Verschärfungen am bisherigen Asylsystem mit sich bringt. Unter anderem sind das Schnellverfahren an EU-Außengrenzen, Freiheitseinschränkungen für Asylsuchende und eine erhebliche Ausweitung des europäischen Fingerabdrucksystems Eurodac.

    Menschenrechts- und Asylorganisationen haben die GEAS-Reform immer wieder scharf kritisiert. Pro Asyl etwa nannte das Paket eine „Einigung auf Kosten der Menschenrechte von Geflüchteten“ und warf zuletzt der Bundesregierung vor, dass sie nationale Regelungen zur Reform „mit voller Härte“ umgesetzt habe. Denn auch wenn GEAS für einheitlichere Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sorgen soll, gibt es Spielraum für die einzelnen Länder. In Deutschland hat der Bundestag erst Ende Februar die nationalen Regeln beschlossen.

    Doch mit den gesetzlichen Änderungen sind die Vorbereitungen auf das neue EU-Asylregime noch lange nicht abgeschlossenen. Die neuen Regeln aus den EU-Verordnungen von GEAS führen dazu, dass Prozesse und auch jede Menge IT-Systeme in Deutschland umgestellt werden müssen.

    „Eine erhebliche Herausforderung“

    Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, schrieb in einer Stellungnahme im November 2025: „Neue Verfahren gilt es zu implementieren, nahezu alle Dienstanweisungen sind neu zu schreiben, das IT-System muss neu entwickelt werden.“ Die Bundesregierung schrieb im Januar 2026, die „umfassenden Abstimmungen stellen für alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung dar“.

    Doch wie realistisch ist es, dass alles Nötige bis zum 12. Juni, dem offiziellen Startdatum von GEAS, funktioniert? Gerade vor dem Hintergrund, dass die nationalen Umsetzungsregeln erst im Februar beschlossen worden sind?

    Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger von der Linksfraktion im Bundestag hat bei der Regierung nachgefragt. Die Antworten offenbaren, wie viele Anpassungen notwendig sind. Und dass es nicht nur zeitlich knapp wird, all das bis Juni fertig zu bekommen, sondern auch ziemlich teuer.

    BAMF liegt im Zeitplan

    Beim BAMF, der deutschen Asylbehörde, müssen demnach 14 IT-Anwendungen und Verfahren angepasst werden, darunter die Schnittstelle zur Erstregistrierung von Asylsuchenden und die Schnittstelle des BAMF zum Ausländerzentralregister, einer der größten zentralen Datenbanken in Deutschland. Dafür sind rund 18,5 Millionen Euro Budget im Haushalt eingeplant, schreibt die Bundesregierung. Man befinde sich im Zeitplan und eine rechtzeitige Umsetzung bis Juni sei vorgesehen.

    Aufseiten der Polizei gibt es bei Bundespolizei und BKA Änderungsbedarf, allen voran beim INPOL-Zentralsystem. Mehr als die Hälfte der in INPOL gespeicherten Personen sind Geflüchtete. Doch der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass einige Komponenten bis Juni funktionieren. Bei der Bundespolizei seien aber noch bis November 2026 Anpassungen geplant, beim BKA sogar bis „Ende 2028“.

    Keine Kostenübersicht bei der Bundespolizei

    Während das BKA bis dahin mit rund 15 Millionen Euro Kosten rechnet, kann die Bundespolizei zum erwarteten Geldaufwand nichts sagen: „Zur Gesamthöhe der erforderlichen Programmierkosten sowie deren anteilige Berechnung auf die einzelnen Kooperationspartner kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden“, heißt es in der Antwort.

    Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird es wohl Änderungen geben. Aber welche das sind, ist offenbar bislang nicht final festgelegt. Es würden „derzeit fachliche und organisatorische Abläufe geprüft, um eventuellen Anpassungsbedarf festzustellen“, schreibt die Bundesregierung.

    Eine Behörde, die weniger im Licht der Öffentlichkeit steht und die mit der GEAS-Reform noch wichtiger für das deutsche Asylsystem wird, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Während das BAMF die Register-führende Behörde für das Ausländerzentralregister ist, übernimmt auch das BVA Aufgaben wie Datenverarbeitung und ‑pflege für die Riesendatensammlung, die Informationen über Asylsuchende und andere Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft enthält. Das AZR braucht einige neue Datenfelder, etwa dazu, ob es bei der Abfrage von Datenbanken im Rahmen der Sicherheitskontrolle einen Treffer gab oder ob besondere Vulnerabilitäten wie Behinderungen oder Traumatisierungen bei der Person festgestellt wurden.

    Bundesverwaltungsamt bekommt neue Aufgaben

    Künftig bekommt das BVA weitere zentrale Verantwortlichkeit: Es wird der „nationale und technische Zugangspunkt für Eurodac“ sein – bislang übernimmt diese Aufgabe das BKA. Damit die Fingerabdruck- und weitere Daten aus Eurodac dann bei den Nutzer-Behörden landen, muss das BVA neue Software entwickeln. GEAS bringt für Eurodac einen weitreichenden Ausbau mit sich: Es werden beispielsweise weitaus mehr Daten gespeichert, etwa Gesichtsbilder, Passkopien und ob eine Person als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Strafverfolgungsbehörden sollen zudem leichter auf die Daten in Eurodac zugreifen können.

    Durch die großen Anpassungen im BVA fallen dort wohl auch die höchsten Kosten für die GEAS-IT-Reform an: Rund 85 Millionen Euro Sachkosten schätzt die Bundesregierung, die wohl vor allem an externe Dienstleister gehen. Dazu kommen geschätzte 34 Millionen Euro für den „technische Betriebsdienstleister ITZBund“. Dazu heißt es aber:

    Eine weitere Spezifizierung der Kosten ist noch nicht möglich, weil es sich wegen der langen Laufzeit des Projektes noch überwiegend um Expertenschätzungen handelt.

    Das heißt, die Kosten könnten sich auch weiter erhöhen. Rechnet man allein die bezifferten Kosten aus der Antwort der Bundesregierung zusammen, sind das rund 150,2 Millionen Euro – ohne Bundespolizei, Verfassungsschutz und ohne die Länder, die ebenfalls ihre Systeme anpassen müssen.

    Für eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die Bundesinnenminister Dobrindt ab nächstem Jahr streichen will, sind im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich dazu 25 Millionen Euro vorgesehen.

    Kritik an der Kostenkalkulation

    Dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Kosten für die GEAS-Umsetzung seriös zu kalkulieren, hatte auch bereits der Normenkontrollrat (NKR) während des Gesetzgebungsprozesses zur deutschen Umsetzung kritisiert. Im GEAS-Anpassungsfolgengesetz geht es unter anderem um die Strukturen, die für die Auszahlungen von Asylbewerberleistungen nötig sind und dazu konnte die Bundesregierung keinerlei Kostenschätzung vorlegen, vor allem zum Aufwand in den Ländern.

    „Die Darstellung der Regelungsfolgen ist weder nachvollziehbar noch methodengerecht“, schrieb der NKR, der prüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen. „Aus Sicht des NKR hätte seit dem Beschluss des Bundeskabinetts in der vergangenen Legislaturperiode ausreichend Zeit bestanden“, den Aufwand gemeinsam mit den Ländern näherungsweise abzuschätzen. So fürchtet der NKR „unnötige Kosten durch mögliche Doppelentwicklungen sowie Abstimmungsaufwände“. Die Bundesregierung wies diese Kritik zurück.

    Evaluieren will die Bundesregierung die entstehenden Ausgaben für die IT-seitige GEAS-Umsetzung auch im Nachhinein nicht. Denn, so schreibt sie als Begründung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Die Kosten fielen „überwiegend durch die zwingende Umsetzung von EU-Recht“ an.

    „Verzögerungen dürfen nicht zulasten Geflüchteter gehen“

    Fragestellerin Clara Bünger sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Umsetzung der GEAS-Reform droht ins Chaos zu führen.“ Sie habe nicht den Eindruck, „dass die Behörden darauf vorbereitet sind oder auch nur realistisch abschätzen können, welche Probleme auf sie zukommen. Teilweise gibt es nicht einmal tragfähige Kostenabschätzungen.“

    Sie befürchtet, dass das zulasten Geflüchteter geht und diese Nachteile erleiden, wenn IT-Systeme noch nicht funktionieren: „Dafür braucht es Lösungen, nicht erst in einem Jahr, sondern so schnell wie möglich.“

    Neben Deutschland müssen auch alle anderen EU-Staaten die GEAS-Vorgaben umsetzen. Um den Stand der Umsetzung zu begleiten, erstellt die EU-Kommission Berichte zum „Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets“. Bislang gibt es drei dieser Berichte, aus Juni und November 2025 sowie vom 8. Mai 2026. Demnach haben fünf Mitgliedstaaten die nationalen Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen, in den anderen Ländern stehen eigene Regelungen noch aus und befinden sich in verschiedenen Stadien. In Frankreich etwa fehlen weiterhin nationale Umsetzungsgesetze, eine Debatte im Parlament soll Ende Mai stattfinden.

    Die Eurodac-Integration bezeichnet die EU-Kommission als „Schlüssel zur Verwirklichung“ von GEAS. 19 Mitgliedstaaten hätten bis Ende April Konformitätstests erfolgreich abgeschlossen, Deutschland befindet sich nicht in der Liste der aufgezählten Länder, liege aber bei der Eurodac „generell im Zeitplan“.

    Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Anna Biselli - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  11. Bin irritiert, warum wird in #totenfrau das #Bundeskriminalamt #BKA (und nicht #BK) abgekürzt, obwohl es in #Österreich spielt? Damit wir #Piefkes es alle verstehen?

  12. US authorities have passed a huge amount of IS-related data to #Germany via the #FBI. The German #BKA is now analysing millions of records to identify suspected terrorists – with dozens of cases already leading to convictions or investigations:
    digit.site36.net/2026/04/22/fb

  13. BKA enttarnt immer mehr ehemalige IS-Kämpfer dank Geheimdokumenten

    Mit einer neuen Methode jagen Ermittler mutmaßliche IS-Terroristen in Deutschland. Nach Informationen von NDR, WDR und SZ nutzen die Polizisten dabei Geheimdokumente aus dem Inneren der Miliz. Weitere Festnahmen könnten folgen.

    ➡️ tagesschau.de/investigativ/ndr

    #BKA #IS

  14. Mit Vorsicht zu genießen

    Die polizeiliche Kriminalstatistik

    Wenn die jährliche Statistik zur Kriminalität veröffentlicht wird, folgen oft rassistische Hetze und Rufe nach Strafrechtsverschärfungen. Dabei sagt die Statistik weniger darüber aus, wie die Sicherheitslage im Land wirklich ist, als viele vermuten.

    Jedes Jahr im Frühling veröffentlicht das Bundeskriminalamt die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird von Vielen wahrgenommen als genaues Abbild von Kriminalität im Land und dementsprechend oft auch politisch instrumentalisiert. Dabei ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zuallererst eine Art Arbeitsbericht der Polizei. Sie ist mit Vorsicht zu genießen.

    In der PKS werden mutmaßliche Straftaten erfasst, welche die Polizei an die Staatsanwaltschaften weitergibt. Ob diese dann die Verfahren einstellen und ob jemand verurteilt wird, erfahren wir aus dieser Statistik nicht. Wir erfahren auch nicht, ob die Steigerung einer Kriminalitätsart darauf beruht, dass die Polizei ihren Schwerpunkt verlagert hat, die Ermittlungsmethoden besser wurden, das Dunkelfeld sich aufhellt oder Menschen bereitwilliger Straftaten anzeigen.

    Zudem gibt es rassistische Einstellungen, die dazu führen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen von der Polizei stärker kontrolliert oder von der Mehrheitsbevölkerung öfter angezeigt werden, was deren Präsenz in der Statistik erhöht. Das alles verzerrt die Polizeiliche Kriminalstatistik.

    Polarisierung und Stigmatisierung

    Die Statistik steht wegen wegen ihrer Anfälligkeit zur Instrumentalisierung und auch rassistischen Stimmungsmache in der Kritik. „Die polizeiliche Kriminalstatistik ist als Instrument zur Bewertung der Sicherheitslage ungeeignet“, hieß es in einem offenen Brief (PDF), den zahlreiche Menschenrechtsorganisationen und Kriminolog:innen vergangenes Jahr unterzeichnet haben. Vielmehr trage die Statistik zur Polarisierung der Gesellschaft und Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen bei, so die Unterzeichnenden.

    Das Medienhaus Correctiv hat nun beliebte Mythen und Instrumentalisierungen rund um die Kriminalstatistik einem Faktencheck unterzogen. Der Artikel weist zum Beispiel darauf hin, dass eine Verbindung von polizeilicher Statistik und Justizstatistiken überfällig wäre. Dann könnte man nachvollziehen, wie häufig aus der polizeilichen Erfassung als Straftat am Ende auch eine Verurteilung vor Gericht wird. Den wie Correctiv schreibt, wurden laut statistischem Bundesamt 60 Prozent der Ermittlungsverfahren eingestellt.

    Der Faktencheck zeigt auch, dass die Zahl der Fälle mit dem Bevölkerungswachstum zu tun hat. Mehr Tatverdächtige heiße nicht notwendigerweise, dass auch prozentual mehr Menschen kriminell geworden seien. Der prozentuale Wert wird mittels der „Tatverdächtigenbelastungszahl“ statistisch erfasst. Correctiv hat nun diesen Wert angeschaut und kommt zum Schluss:

    [..] obwohl die absolute Zahl der Tatverdächtigen in den vergangenen Jahren zwischendurch gestiegen ist (etwa zwischen 2013 und 2015 oder zwischen 2021 und 2023): Der Anteil der Menschen in der Gesellschaft, die von der Polizei eines Verbrechens verdächtigt wurden, ist seit 2009 insgesamt gesunken.

    Ein anderes Feld im Bericht von Correctiv sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Diese sind in den vergangenen Jahrzehnten laut der PKS dramatisch angestiegen. Die Hintergründe sind dabei vor allem auch ein besserer gesetzlicher Schutz vor solchen Straftaten durch eine Erweiterung dessen, was überhaupt strafbar ist, sowie eine gestiegene Sensibilität, so dass mehr Menschen und vor allem Frauen sich trauen, solche Straftaten auch anzeigen. Dennoch ist das Dunkelfeld in diesem Gebiet immer noch groß, so kam kürzlich heraus, dass bei digitaler Gewalt etwa 97 Prozent aller Fälle nicht zur Anzeige kommen.

    Demografische und soziale Aspekte ignoriert

    Beliebt in rassistischer Stimmungsmache, die ja derzeit von AfD bis zum BundeskanzlerKonjunktur hat, ist das Narrativ von kriminellen Migrant:innen. Die PKS erfasst keinen Migrationshintergrund, wer einen deutschen Pass hat, ist deutsch – egal, wo die Person geboren ist oder welche Nationalität die Eltern hatten. Die in der PKS erfassten Nicht-Deutschen hingegen sind nicht nur Geflüchtete oder hier lebende Menschen ohne deutschen Pass, sondern auch Tourist:innen. Wer also mit Fallzahlen aus der PKS hantiert, um rechte Stimmung zu machen, ignoriert nicht nur das, sondern auch, dass bei den Nicht-Deutschen die Altersstruktur jünger ist und jüngere Menschen, egal von wo sie kommen, in der Regel mehr Straftaten begehen. In Lagebildern erfasst das Bundeskriminalamt hingegen erst seit 2015 die Kriminalität von „Zuwanderern“, laut dem BKA Menschen, die ein Asylverfahren durchlaufen, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung haben oder abgeschoben werden sollen.

    Rechtsradikale hantieren gerne mit der sogenannten „Messerkriminalität“, die angeblich seit dem Jahr 2015 explodiert sei. Das ist unseriös, wie Correctiv darlegt: Denn „Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird“ werden erst seit dem 1. Januar 2024 vollständig erfasst. 90 Prozent der erfassten „Messerkriminalität“ wird von Männern über 21 Jahren verübt. Tatsächlich sind dabei in der Statistik nicht-deutsche Täter überrepräsentiert. Neben demografischen und sozialen Aspekten gibt es zahlreiche weitere Faktoren, die dieses Ungleichgewicht begünstigen, wie die Kriminologin Gina Wollinger darlegt.

    Verzerrte Wahrnehmung von Kriminalität

    Die Gefahr einer Verfälschung des Kriminalitätsbildes durch die polizeiliche Statistik wird verstärkt dadurch, dass sehr viele Menschen eine völlig von der Realität abgekoppelte Wahrnehmung der Kriminalität haben. In einer Befragung der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) aus dem Jahr 2021 gingen fast zwei Drittel von einer starken bis sehr starken Zunahme der Kriminalität in den letzten fünf Jahren aus, während nur sechs Prozent der Befragten die Kriminalitätsentwicklung realistisch einschätzten.

    Woher diese Fehlwahrnehmung kommt, ist nicht abschließend untersucht. Die Studie der KAS zeigte sich hier einigermaßen ratlos: Die Sorge vor einer Zunahme der Kriminalität lasse sich nicht mit sinkender tatsächlicher Kriminalität aus der Welt schaffen, stellten die Autor:innen damals fest.

    Einen Anteil an diesem Phänomen haben vermutlich die NachrichtenwertfaktorenNegativität und Nähe, die Medien dazu bringen, Berichte mit Schaden und Kriminalität in unserer Nähe als relevanter zu bewerten. So entsteht medial eine Schieflage, die nicht der realen Entwicklung entspricht. Diese Schieflage wird befeuert von einer Innenpolitik, die auf diese Fehlwahrnehmungen eingeht, was die Berichterstattung zum Thema Sicherheit weiter verstärkt. Hinzu kommt auch ein Altersfaktor, den die Studien bestätigen: Je älter die Befragten, desto mehr Angst haben sie vor Kriminalitätszunahme. In einer alternden Gesellschaft steigt also die Furcht und damit auch der politische Druck auf das Thema.

    Eng gefasster Sicherheitsbegriff

    Der Fokus des Sicherheitsbegriffs auf Delinquenz und Kriminalität trägt zudem zu einer weiteren Verzerrung und damit verschobenen politischen Prioritäten bei. Ein erweiterter Sicherheitsbegriff würde soziale Sicherheit hervorheben, dazu gehören Wohnraum, eine gerechte Vermögensverteilung, ein gutes Gesundheitssystem, einfache Mobilität sowie die Absicherung von Arbeitsplätzen. Ein noch weiter in die Zukunft gerichteter Sicherheitsbegriff würde auch die Gefahr von Kriegen, Umweltkatastrophen und Klimakollaps in den Fokus nehmen.

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  15. Vermutlich kommende Woche stellt das #BKA die jährliche Polizeiliche Kriminalstatistik vor. Weil Rechte und Konservative diese (wie jedes Jahr) verfälscht wiedergeben werden, laufen sich Faktchecker schonmal warm:
    correctiv.org/faktencheck/hint
    #PKS #TVBZ

  16. Das #BKA jagt die Köpfe hinter REvil und GandCrab: Zwei russische Drahtzieher stehen nun auf der europäischen Meistgesuchten-Liste. Allein in Deutschland gehen 130 Erpressungen auf ihr Konto. winfuture.de/news,157967.html?

  17. Iraner*innen – auch nicht dümmer als wir

    Deutsche Kriegsdienstverweigerer und -innen wollen nicht töten. Und natürlich auch nicht sterben. Iraner*innen – entgegen der herrschenden Medienpropaganda – auch nicht. Ganz im Gegensatz zu den freiheitskämpfenden Ukrainer*innen. Obwohl: viele von ihnen wollen auch nicht sterben, es ist nur teurer als bei uns. Aber zurück zu den Iraner*innen, die auch nicht für die Guten und ihr Herzensanliegen sterben wollen.

    Es mag sein, dass es die tranhumanistischen IT-Multimilliardäre, die all ihre neuen Erfindungen durch die US-Army und die IDF Israels ausprobieren lassen, es nicht verstehen, weil sie keine Zeit zum Lesen haben. Das soll ja auch ein grosses Problem deutscher Parlamentarier*innen sein, keine Zeit zum Lesen, z.B. diese Erinnerung des alten heise-Sacks Detlef Borchers: Missing Link: Wir suchen Terroristen (m/w/d) – Das Bundeskriminalamt und der Bundesnachrichtendienst feiern Jubiläen – und fordern zum Geburtstag weitreichende neue Kompetenzen für die digitale Welt.” Komisch, von der heise-Startseite ist es wieder verschwunden, aber über den Link noch erreichbar. Sicher eine dumme Panne … 😉 Aber ich schweife ab.

    Iraner*innen also, die wollen auch nicht sterben. Das jedenfalls behauptet allen Ernstes Saman Mahdevar/Jacobin: Nein, »die Iraner« wollen keinen Krieg – Monarchistische und kriegstreiberische Exil-Iraner wurden im Westen zu Stimmen der Zivilgesellschaft stilisiert. Dabei wissen viele Menschen vor Ort besser, dass nicht Krieg und Tod, sondern Frieden und Leben die Grundlage für Demokratie und Freiheit sind.”

    Dä. Die also auch nicht. Wo finden wir denn jetzt noch Doofe für unsere “Kriegstüchtigkeit”?

    Über Martin Böttger:

    Martin Böttger ist seit 2014 Herausgeber des Beueler-Extradienst. Sein Lebenslauf findet sich hier...
    Sie können dem Autor auch via Fediverse folgen unter: @martin.boettger

  18. „Keine Abhängigkeit von einzelnen IT-Firmen“ – BKA-Chef Münch formuliert, was lange ignoriert wurde. Wer Sicherheit ernst nimmt, muss Kontrolle über Technik behalten. Dass diese Debatte erst jetzt mit Nachdruck geführt wird, sagt viel über politische Prioritäten der letzten Jahre. @SZ #BKA #Sicherheit #Digitalisierung sueddeutsche.de/politik/75-jah

  19. „Nachdem sich, nach den Diensten, nun auch das #BKA klar gegen #Palantir ausgesprochen hat, muss A. #Dobrindt endlich von der hochumstrittenen US-Firma um Peter #Thiel Abstand nehmen. Alles andere wäre sicherheitspolitisch fahrlässig.“

    sueddeutsche.de/politik/75-jah

  20. Mehr Menschen greifen zu legalen Waffen.

    In Deutschland wächst das Bedürfnis nach Sicherheit spürbar. Immer mehr Bürger entscheiden sich dafür, legale Mittel zur Selbstverteidigung zu nutzen – von Pfefferspray bis hin zu Schreckschusswaffen.

    t1p.de/hr9lc

    #Sicherheit #Deutschland #Waffen #KleinerWaffenschein #Pfefferspray #Gaspistole #Selbstschutz #Kriminalität #Angst #Gesellschaft #BKA #Politik #Flüchtlingskrise #Innenpolitik #Schutz #Waffengesetz #DeutschlandNews #Umfrage

  21. Mehr Menschen greifen zu legalen Waffen.

    In Deutschland wächst das Bedürfnis nach Sicherheit spürbar. Immer mehr Bürger entscheiden sich dafür, legale Mittel zur Selbstverteidigung zu nutzen – von Pfefferspray bis hin zu Schreckschusswaffen.

    t1p.de/hr9lc

    #Sicherheit #Deutschland #Waffen #KleinerWaffenschein #Pfefferspray #Gaspistole #Selbstschutz #Kriminalität #Angst #Gesellschaft #BKA #Politik #Flüchtlingskrise #Innenpolitik #Schutz #Waffengesetz #DeutschlandNews #Umfrage

  22. Das #BKA hat mit internationalen Partnern zwei der weltweit größten Botnetze stillgelegt. Millionen gekaperter Geräte wie Router und Webcams waren in den Netzwerken "Aisuru" und "Kimwolf" zusammengeschaltet. winfuture.de/news,157615.html?

  23. Das cyberintelligence institute (#CII) sowie das European Institute for Computer Anti-Virus Research (#EICAR) haben gemeinsam zu den von der Bundesregierung neu vorgeschlagenen Befugnissen zur aktiven #Cyberabwehr Stellung genommen - das Fazit ist leider fatal:
    Eine erhebliche Befugnisausdehnung von #Bundespolizei und #BKA im #Cyberraum, ohne dass grundlegende Herausforderungen wie Attribuierung, Schwachstellenmanagement, Verfahrensschutz und Transparenz beachtet werden.

    cyberintelligence.institute/ne

  24. Das cyberintelligence institute (#CII) sowie das European Institute for Computer Anti-Virus Research (#EICAR) haben gemeinsam zu den von der Bundesregierung neu vorgeschlagenen Befugnissen zur aktiven #Cyberabwehr Stellung genommen - das Fazit ist leider fatal:
    Eine erhebliche Befugnisausdehnung von #Bundespolizei und #BKA im #Cyberraum, ohne dass grundlegende Herausforderungen wie Attribuierung, Schwachstellenmanagement, Verfahrensschutz und Transparenz beachtet werden.

    cyberintelligence.institute/ne

  25. Das cyberintelligence institute (#CII) sowie das European Institute for Computer Anti-Virus Research (#EICAR) haben gemeinsam zu den von der Bundesregierung neu vorgeschlagenen Befugnissen zur aktiven #Cyberabwehr Stellung genommen - das Fazit ist leider fatal:
    Eine erhebliche Befugnisausdehnung von #Bundespolizei und #BKA im #Cyberraum, ohne dass grundlegende Herausforderungen wie Attribuierung, Schwachstellenmanagement, Verfahrensschutz und Transparenz beachtet werden.

    cyberintelligence.institute/ne

  26. Das cyberintelligence institute (#CII) sowie das European Institute for Computer Anti-Virus Research (#EICAR) haben gemeinsam zu den von der Bundesregierung neu vorgeschlagenen Befugnissen zur aktiven #Cyberabwehr Stellung genommen - das Fazit ist leider fatal:
    Eine erhebliche Befugnisausdehnung von #Bundespolizei und #BKA im #Cyberraum, ohne dass grundlegende Herausforderungen wie Attribuierung, Schwachstellenmanagement, Verfahrensschutz und Transparenz beachtet werden.

    cyberintelligence.institute/ne

  27. Das cyberintelligence institute (#CII) sowie das European Institute for Computer Anti-Virus Research (#EICAR) haben gemeinsam zu den von der Bundesregierung neu vorgeschlagenen Befugnissen zur aktiven #Cyberabwehr Stellung genommen - das Fazit ist leider fatal:
    Eine erhebliche Befugnisausdehnung von #Bundespolizei und #BKA im #Cyberraum, ohne dass grundlegende Herausforderungen wie Attribuierung, Schwachstellenmanagement, Verfahrensschutz und Transparenz beachtet werden.

    cyberintelligence.institute/ne

  28. #Gesetzentwurf zur Stärkung der #Cybersicherheit:

    Gefährliche Offensive

    #Bundespolizei und #BKA sollen bei Angriffen auf #IT-Systeme in manchen Fällen zurückhacken und infizierte Systeme ausschalten dürfen, wünscht sich das Innenministerium. Fachleute warnen vor Kollateralschäden und Eingriffen, die eigentlich eine #Grundgesetzdebatte bräuchten....

    netzpolitik.org/2026/gesetzent

  29. @kuketzblog @Moonstone2487 Es wird in Deutschland gefordert #Palantir nicht einzusetzen. Und doch finden sich immer mehr #Bundesländer die diese Überwachungssoftware einsetzen wollen. Das wäre noch nicht das schlimmste, das schlimme ist die #Vernetzung mit allen #Datenbanken , egal ob #BKA oder #BND. Selbst #Migranten sollen so erfasst werden, da biometrische Erfassung und #KI. Und für die #linksgrünversifften gibt's Überwachung per #Kamera auf öffentlichen Plätzen. In #Hessen wird das schon praktiziert. Jetzt wollen es alle haben.
  30. @norbert Das #BKA hat je erst eine Wunschliste vorgelegt...

  31. 75 Jahren #BKA - Und #Merz begründet den massiven Ausbau mit "verfehlter Migrationspolitik" der letzten Regierung?!