#bka — Public Fediverse posts
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Liebe Regierung, worauf wartest Du eigentlich?
Die Zahl der rechtsextremen Straftaten steigt in NRW an.
Mit 6.268 Delikten 2025 haben im vergangenen Jahr rechtsextrem motivierte Straftaten um 11 Prozent über 2024 gelegen und einen neuen Höchststand erreicht. Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Im Schnitt werden in NRW täglich 17 rechtsextreme Straftaten verübt. Viele Menschen werden alltäglich mit diskriminierenden und menschenverachtenden Äußerungen und Angriffen konfrontiert. Die Grünen im Landtag NRW, Dorothea Deppermann und Dr. Julia Höller fordern deshalb die Zivilgesellschaft auf, “menschenverachtendem Gedankengut entschieden zu widersprechen.” Das allein reicht nicht aus.
Seit Donald Trumps zweiter Amtszeit haben die asozialen Netzwerke von Google über X, und Facebook, Instagram und TikTok, YouTube, Meta etc. ihre Gewalt- und Extremismusfilter – Menschen – zu tausenden entlassen und betreiben Alibi-Stellen, die gar nicht in der Lage sind, strafbare Inhalte zu entdecken, geschweige dessen zu entfernen. Dies deckte gestern das ZDF in einem ausführlichen Bericht auf. Wie katastrophal die Tätigkeit dieser “freiwilligen” Selbstkontrolle ausfällt, machen Zahlen deutlich. So berichtete im Interview Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, dass man auf den Plattformen jährlich etwa 30.000 Anzeigen wegen strafbarer Inhalte verfolge. Das sind die Ergebnisse der schlecht ausgestatteten und personell überforderten staatlichen Verfolger. Die Zahl der von den Plattformen selbst gemeldeten Fälle lag im gleichen Zeitraum bei lächerlichen zweihundert.
Gewalt, Nazismus, Mord, Sex, Crime und Pornos im Netz
Darüber hinaus wurde durch Argumente gestützt, dass die Mehrzahl der Kinder zwischen sieben und dreizehn Jahren, die über ein Smartphone verfügen, mindestens einmal, überwiegend aber wiederholt mit strafbaren Inhalten auf asozialen Netzwerken in Kontakt kommen. Angeblich vorhandener Jugendschutz funktioniert nicht und auch das Handyverbot – in Australien seit Jahresbeginn in Kraft – wird im wahrsten Sinne des Wortes kinderleicht umgangen. Abgesehen davon, dass es sich dabei um eine Einschränkung von Grundrechten, wie der Informationsfreiheit von Kindern und Jugendlichen handelt, wird auf diesem Weg die Verantwortung, die eigentlich bei den Providern liegt, die fette Gewinne einstreichen, von den Staaten, die jetzt auch in Europa eine Altersgrenze einführen wollen, zulasten der Opfer der Tech-Konzerne abgeschoben. Kinder und Jugendiche diesen Straftaten auszusetzen, hat auch nichts mit “Meinungsfreiheit” oder “Freedom of Speech” zu tun. Auch wenn Tech-Faschisten und gewissenlose Trump-Anhänger das glauben machen wollen.
Algorithmus als Suchtfaktor
Schön anschaulich auch Anke Engelke als “Algorithmus”, der all dies nach oben spült, weil es Profite steigert und der keinerlei Skrupel hat, Menschen süchtig zu machen. Und damit Fake News und Realitätsverfälschungen unter die Menschheit zu bringen. Der Film ist einer von unzähligen Beiträgen, die deutlich machen, dass die Regulierung der US-Plattformen überfällig und rechtlich geboten ist. Es kann nicht sein, dass das, was gedruckt in einer Zeitung, die verkauft wird, strafbar ist auf einer Plattform, die die Profite durch Klicks und Werbung kassiert, zum verantwortungslosen Geisterphänomen wird, für das angeblich niemend zur Verantwortung gezogen werden kann. In der Realwelt würde dies niemend akzeptieren, aber EU-Kommission, Bundesregierung und die Bundesländer kapitulieren fortgesetzt vor den Straftaten, die Zuckerberg, Musk u.a. weltweit zu verantworten haben. Noch schlimmer: die rot-schwarze Regierung hat den Datenschutz, eine der wichtigsten Bastionen der Menschenrechte im Internet, zur “unnötigen Bürokratie” erklärt und möchte die Landesbeauftragten für den Datenschutz, die für den Datenschutz in der Privatwirtschaft zuständig sind, praktisch abschaffen.
Den Bock zum Gärtner gemacht
Die Merz/Reiche-Bundesregierung betreibt derzeit in der EU-Kommission durch die sogenannte “Omnibus-Gesetzgebung” die Aushöhlung der wichtigsten Schutznormen von Menschenrechten im Internet: die Datenschutz-Grundverordnung, den Digital Markets Act, den AI-Act und weiterer Schutznormen für Grundrechte. Dabei arbeitet die Europäische Volkspartei unter CSU-Fraktionschef Manfred Weber immer wieder partiell mit den Rechtsextremisten im EP zusammen, zumindest zieht er im Hintergrund die Strippen. Deshalb muss die Bundesregierung in der Frage der Regulierung von Plattformen endlich in der EU vorangehen, den bisherigen Appeasement- Kurs gegenüber den asozialen Netzwerken der USA und Chinas endlich aufgeben und gegenüber den USA klare Kante zeigen. Das heisst Regulierung, das bedeutet Digitalsteuer und das bedeutet in der letzten Konsequenz Strafen und Sanktionen gegen asoziale Netzwerke, schlimmstenfalls auch die Bereitschaft, ihnen den Zugang zum Netz in Europa zu verwehren. Denn es geht um nicht mehr und nicht weniger, als um die Demokratie und unser aller Grundrechte!
Die Samthandschuhe ausziehen gegenüber Rechtsextremisten!
Es geht aber noch um eine ganz andere Ebene, das Schließen von Handlungsräumen der Rechtsextremisten zur Verbreitung ihrer Propaganda. Wie kann es sein, dass nach wie vor Neonazis wie der III.Weg, die “Heimat” die Afd-Jugend und viele andere Veranstaltungen wie Rechtsrock-Konzerte vor allem in “Privatverwaltungen” legal durchführen können? Dass Volksverhetzung, begangen auf privaten Feiern und Veranstaltungen, nicht verfolgt wird, ist ein Skandal. Eine Ursache ist die Tatsache, dass diese Veranstaltungen noch immer unter den Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit fallen, obwohl dort systematisch Straftaten begangen werden. Nach wie vor wird dieses Problem nicht angegangen, obwohl sich seit den zitierten Berichten die Lage verschärft hat. Genau wie bei der Regulierung der asozialen Netzwerke und ihrer Algorithmen zögert die Politik aller demokratischen Parteien, diesem Spuk endlich ein Ende zu machen. Auf was und wen und welches Ereignis wartet die demokratische Gemeinschaft eigentlich? Hieß das nicht 1933 “Machtergreifung”? 2033 ist nicht mehr lang hin! Aber vielleicht sehen wir auch hilflos zu, wie des die AfD auch schon 2029 schafft, wenn die CDU/CSU weiter ihre Politik betreibt.
Merz ist eine Schlaftablette – NRW muss handeln!
Dass der Mann, der die AfD “halbieren” wollte, sie inzwischen verdoppelt hat, indem er ihre Flüchtlingspolitik und Rhetorik übernimmt, in Sachen Flucht auch mal mit der AfD abstimmt, muss niemanden verwundern. Wie aber wäre es, wenn NRW mal eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Versammlungsrechts oder des Strafrechts initiieren würde, um den neonazistischen Umtrieben Einhalt zu gebieten? Die Grünen stellen doch in NRW sogar den Justizminister und das könnte eine Aufgabe für ihn sein! Man sollte – soviel zur Regierungskunst – vorher mit anderen Bundesländern darüber sprechen – das erhöht die Chancen im Bundesrat und könnte sogar von Erfolg gekrönt sein. Schaumermal.
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So reagieren Polizei und Jugendhilfeeinrichtungen bei Vermisstenfällen im Landkreis Augsburg
Als im Oktober eine 60-Jährige aus Wehringen als vermisst gemeldet wurde, startete bei der Polizei ein aufwendiger Rettungsprozess…
#Augsburg #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #Bayerisch-Schwaben #Bayern #BKA #Germany #Kripo #Landkreis #MichaelEnder #Polizei #Rettungsprozess #Vermisstenfall #Wehringen #Wertach
https://www.europesays.com/de/1039322/ -
@stolenprivacy @SchreibeEinfach Wer sich bei einer sicherheitsrelevanten Behörde wie z.B. @bnd oder #BKA bewirbt, wird einschließlich familiären Umfeld und finanzieller Situation umfangreich durchleuchtet, um die Zuverlässigkeit zu prüfen. Bei der Beschaffung von Software, die mit klassifizierten Informationen in Berührung kommt, sollte das mind. im gleichen Umfang gemacht werden. Ohne Zugang zum Source-Code einschl. Updates ist eine solche Prüfung aber nicht möglich.
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Bundeslagebild Cybercrime 2025: Deutschland bleibt Hochwertziel für Attacken https://www.computerbase.de/news/wirtschaft/bundeslagebild-cybercrime-2025-deutschland-bleibt-hochwertziel-fuer-attacken.97341/ #BSI #BMI #BKA
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Bundeslagebild Cybercrime 2025: Deutschland bleibt Hochwertziel für Attacken https://www.computerbase.de/news/wirtschaft/bundeslagebild-cybercrime-2025-deutschland-bleibt-hochwertziel-fuer-attacken.97341/ #BSI #BMI #BKA
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Bundeslagebild Cybercrime 2025: Deutschland bleibt Hochwertziel für Attacken https://www.computerbase.de/news/wirtschaft/bundeslagebild-cybercrime-2025-deutschland-bleibt-hochwertziel-fuer-attacken.97341/ #BSI #BMI #BKA
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Bundeslagebild Cybercrime 2025: Deutschland bleibt Hochwertziel für Attacken https://www.computerbase.de/news/wirtschaft/bundeslagebild-cybercrime-2025-deutschland-bleibt-hochwertziel-fuer-attacken.97341/ #BSI #BMI #BKA
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Bundeslagebild Cybercrime 2025: Deutschland bleibt Hochwertziel für Attacken https://www.computerbase.de/news/wirtschaft/bundeslagebild-cybercrime-2025-deutschland-bleibt-hochwertziel-fuer-attacken.97341/ #BSI #BMI #BKA
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Cybercrime ist inzwischen ein Geschäfts-, Sicherheits- und geopolitisches Risiko! Das neue Bundeslagebild Cybercrime 2025 des BKA zeigt eine Entwicklung, die Unternehmen und Behörden nicht länger unterschätzen dürfen. Mehr unter https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrimeBundeslagebild2025.html?nn=261424
#Cybercrime #CyberSecurity #Ransomware #KI #ArtificialIntelligence #DDoS #Informationssicherheit #BSI #BKA #ITSecurity
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Cybercrime ist inzwischen ein Geschäfts-, Sicherheits- und geopolitisches Risiko! Das neue Bundeslagebild Cybercrime 2025 des BKA zeigt eine Entwicklung, die Unternehmen und Behörden nicht länger unterschätzen dürfen. Mehr unter https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrimeBundeslagebild2025.html?nn=261424
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Cybercrime ist inzwischen ein Geschäfts-, Sicherheits- und geopolitisches Risiko! Das neue Bundeslagebild Cybercrime 2025 des BKA zeigt eine Entwicklung, die Unternehmen und Behörden nicht länger unterschätzen dürfen. Mehr unter https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrimeBundeslagebild2025.html?nn=261424
#Cybercrime #CyberSecurity #Ransomware #KI #ArtificialIntelligence #DDoS #Informationssicherheit #BSI #BKA #ITSecurity
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Cybercrime ist inzwischen ein Geschäfts-, Sicherheits- und geopolitisches Risiko! Das neue Bundeslagebild Cybercrime 2025 des BKA zeigt eine Entwicklung, die Unternehmen und Behörden nicht länger unterschätzen dürfen. Mehr unter https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrimeBundeslagebild2025.html?nn=261424
#Cybercrime #CyberSecurity #Ransomware #KI #ArtificialIntelligence #DDoS #Informationssicherheit #BSI #BKA #ITSecurity
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Cybercrime ist inzwischen ein Geschäfts-, Sicherheits- und geopolitisches Risiko! Das neue Bundeslagebild Cybercrime 2025 des BKA zeigt eine Entwicklung, die Unternehmen und Behörden nicht länger unterschätzen dürfen. Mehr unter https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrimeBundeslagebild2025.html?nn=261424
#Cybercrime #CyberSecurity #Ransomware #KI #ArtificialIntelligence #DDoS #Informationssicherheit #BSI #BKA #ITSecurity
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📢 Allemagne : démantèlement du reboot de Crimenetwork, administrateur arrêté en Espagne
📝 ## 🗓️ ContexteSource : BleepingComputer, publié le 10 mai 2026.
📖 cyberveille : https://cyberveille.ch/posts/2026-05-11-allemagne-demantelement-du-reboot-de-crimenetwork-administrateur-arrete-en-espagne/
🌐 source : https://www.bleepingcomputer.com/news/security/police-shut-down-reboot-of-crimenetwork-marketplace-arrest-admin/?ref=metacurity.com
#BKA #Crimenetwork #Cyberveille -
150 Mio. € – nicht für Flüchtlinge
Gemeinsames Europäisches Asylsystem: IT-Anpassungen in Deutschland kosten mindestens 150 Millionen Euro
Bis ein neues europäisches Asylsystem wirksam wird, ist es nur noch einen Monat Zeit. Die Mitgliedstaaten müssen dafür jede Menge Prozesse anpassen und IT-Systeme aktualisieren. In Deutschland wird das nicht nur knapp, sondern auch ziemlich teuer.
Im Juni gelten für alle EU-Länder die Regeln des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). GEAS ist ein von der EU verabschiedetes Paket aus zehn Verordnungen und Richtlinien, das viele Verschärfungen am bisherigen Asylsystem mit sich bringt. Unter anderem sind das Schnellverfahren an EU-Außengrenzen, Freiheitseinschränkungen für Asylsuchende und eine erhebliche Ausweitung des europäischen Fingerabdrucksystems Eurodac.
Menschenrechts- und Asylorganisationen haben die GEAS-Reform immer wieder scharf kritisiert. Pro Asyl etwa nannte das Paket eine „Einigung auf Kosten der Menschenrechte von Geflüchteten“ und warf zuletzt der Bundesregierung vor, dass sie nationale Regelungen zur Reform „mit voller Härte“ umgesetzt habe. Denn auch wenn GEAS für einheitlichere Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sorgen soll, gibt es Spielraum für die einzelnen Länder. In Deutschland hat der Bundestag erst Ende Februar die nationalen Regeln beschlossen.
Doch mit den gesetzlichen Änderungen sind die Vorbereitungen auf das neue EU-Asylregime noch lange nicht abgeschlossenen. Die neuen Regeln aus den EU-Verordnungen von GEAS führen dazu, dass Prozesse und auch jede Menge IT-Systeme in Deutschland umgestellt werden müssen.
„Eine erhebliche Herausforderung“
Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, schrieb in einer Stellungnahme im November 2025: „Neue Verfahren gilt es zu implementieren, nahezu alle Dienstanweisungen sind neu zu schreiben, das IT-System muss neu entwickelt werden.“ Die Bundesregierung schrieb im Januar 2026, die „umfassenden Abstimmungen stellen für alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung dar“.
Doch wie realistisch ist es, dass alles Nötige bis zum 12. Juni, dem offiziellen Startdatum von GEAS, funktioniert? Gerade vor dem Hintergrund, dass die nationalen Umsetzungsregeln erst im Februar beschlossen worden sind?
Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger von der Linksfraktion im Bundestag hat bei der Regierung nachgefragt. Die Antworten offenbaren, wie viele Anpassungen notwendig sind. Und dass es nicht nur zeitlich knapp wird, all das bis Juni fertig zu bekommen, sondern auch ziemlich teuer.
BAMF liegt im Zeitplan
Beim BAMF, der deutschen Asylbehörde, müssen demnach 14 IT-Anwendungen und Verfahren angepasst werden, darunter die Schnittstelle zur Erstregistrierung von Asylsuchenden und die Schnittstelle des BAMF zum Ausländerzentralregister, einer der größten zentralen Datenbanken in Deutschland. Dafür sind rund 18,5 Millionen Euro Budget im Haushalt eingeplant, schreibt die Bundesregierung. Man befinde sich im Zeitplan und eine rechtzeitige Umsetzung bis Juni sei vorgesehen.
Aufseiten der Polizei gibt es bei Bundespolizei und BKA Änderungsbedarf, allen voran beim INPOL-Zentralsystem. Mehr als die Hälfte der in INPOL gespeicherten Personen sind Geflüchtete. Doch der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass einige Komponenten bis Juni funktionieren. Bei der Bundespolizei seien aber noch bis November 2026 Anpassungen geplant, beim BKA sogar bis „Ende 2028“.
Keine Kostenübersicht bei der Bundespolizei
Während das BKA bis dahin mit rund 15 Millionen Euro Kosten rechnet, kann die Bundespolizei zum erwarteten Geldaufwand nichts sagen: „Zur Gesamthöhe der erforderlichen Programmierkosten sowie deren anteilige Berechnung auf die einzelnen Kooperationspartner kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden“, heißt es in der Antwort.
Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird es wohl Änderungen geben. Aber welche das sind, ist offenbar bislang nicht final festgelegt. Es würden „derzeit fachliche und organisatorische Abläufe geprüft, um eventuellen Anpassungsbedarf festzustellen“, schreibt die Bundesregierung.
Eine Behörde, die weniger im Licht der Öffentlichkeit steht und die mit der GEAS-Reform noch wichtiger für das deutsche Asylsystem wird, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Während das BAMF die Register-führende Behörde für das Ausländerzentralregister ist, übernimmt auch das BVA Aufgaben wie Datenverarbeitung und ‑pflege für die Riesendatensammlung, die Informationen über Asylsuchende und andere Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft enthält. Das AZR braucht einige neue Datenfelder, etwa dazu, ob es bei der Abfrage von Datenbanken im Rahmen der Sicherheitskontrolle einen Treffer gab oder ob besondere Vulnerabilitäten wie Behinderungen oder Traumatisierungen bei der Person festgestellt wurden.
Bundesverwaltungsamt bekommt neue Aufgaben
Künftig bekommt das BVA weitere zentrale Verantwortlichkeit: Es wird der „nationale und technische Zugangspunkt für Eurodac“ sein – bislang übernimmt diese Aufgabe das BKA. Damit die Fingerabdruck- und weitere Daten aus Eurodac dann bei den Nutzer-Behörden landen, muss das BVA neue Software entwickeln. GEAS bringt für Eurodac einen weitreichenden Ausbau mit sich: Es werden beispielsweise weitaus mehr Daten gespeichert, etwa Gesichtsbilder, Passkopien und ob eine Person als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Strafverfolgungsbehörden sollen zudem leichter auf die Daten in Eurodac zugreifen können.
Durch die großen Anpassungen im BVA fallen dort wohl auch die höchsten Kosten für die GEAS-IT-Reform an: Rund 85 Millionen Euro Sachkosten schätzt die Bundesregierung, die wohl vor allem an externe Dienstleister gehen. Dazu kommen geschätzte 34 Millionen Euro für den „technische Betriebsdienstleister ITZBund“. Dazu heißt es aber:
Eine weitere Spezifizierung der Kosten ist noch nicht möglich, weil es sich wegen der langen Laufzeit des Projektes noch überwiegend um Expertenschätzungen handelt.
Das heißt, die Kosten könnten sich auch weiter erhöhen. Rechnet man allein die bezifferten Kosten aus der Antwort der Bundesregierung zusammen, sind das rund 150,2 Millionen Euro – ohne Bundespolizei, Verfassungsschutz und ohne die Länder, die ebenfalls ihre Systeme anpassen müssen.
Für eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die Bundesinnenminister Dobrindt ab nächstem Jahr streichen will, sind im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich dazu 25 Millionen Euro vorgesehen.
Kritik an der Kostenkalkulation
Dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Kosten für die GEAS-Umsetzung seriös zu kalkulieren, hatte auch bereits der Normenkontrollrat (NKR) während des Gesetzgebungsprozesses zur deutschen Umsetzung kritisiert. Im GEAS-Anpassungsfolgengesetz geht es unter anderem um die Strukturen, die für die Auszahlungen von Asylbewerberleistungen nötig sind und dazu konnte die Bundesregierung keinerlei Kostenschätzung vorlegen, vor allem zum Aufwand in den Ländern.
„Die Darstellung der Regelungsfolgen ist weder nachvollziehbar noch methodengerecht“, schrieb der NKR, der prüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen. „Aus Sicht des NKR hätte seit dem Beschluss des Bundeskabinetts in der vergangenen Legislaturperiode ausreichend Zeit bestanden“, den Aufwand gemeinsam mit den Ländern näherungsweise abzuschätzen. So fürchtet der NKR „unnötige Kosten durch mögliche Doppelentwicklungen sowie Abstimmungsaufwände“. Die Bundesregierung wies diese Kritik zurück.
Evaluieren will die Bundesregierung die entstehenden Ausgaben für die IT-seitige GEAS-Umsetzung auch im Nachhinein nicht. Denn, so schreibt sie als Begründung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Die Kosten fielen „überwiegend durch die zwingende Umsetzung von EU-Recht“ an.
„Verzögerungen dürfen nicht zulasten Geflüchteter gehen“
Fragestellerin Clara Bünger sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Umsetzung der GEAS-Reform droht ins Chaos zu führen.“ Sie habe nicht den Eindruck, „dass die Behörden darauf vorbereitet sind oder auch nur realistisch abschätzen können, welche Probleme auf sie zukommen. Teilweise gibt es nicht einmal tragfähige Kostenabschätzungen.“
Sie befürchtet, dass das zulasten Geflüchteter geht und diese Nachteile erleiden, wenn IT-Systeme noch nicht funktionieren: „Dafür braucht es Lösungen, nicht erst in einem Jahr, sondern so schnell wie möglich.“
Neben Deutschland müssen auch alle anderen EU-Staaten die GEAS-Vorgaben umsetzen. Um den Stand der Umsetzung zu begleiten, erstellt die EU-Kommission Berichte zum „Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets“. Bislang gibt es drei dieser Berichte, aus Juni und November 2025 sowie vom 8. Mai 2026. Demnach haben fünf Mitgliedstaaten die nationalen Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen, in den anderen Ländern stehen eigene Regelungen noch aus und befinden sich in verschiedenen Stadien. In Frankreich etwa fehlen weiterhin nationale Umsetzungsgesetze, eine Debatte im Parlament soll Ende Mai stattfinden.
Die Eurodac-Integration bezeichnet die EU-Kommission als „Schlüssel zur Verwirklichung“ von GEAS. 19 Mitgliedstaaten hätten bis Ende April Konformitätstests erfolgreich abgeschlossen, Deutschland befindet sich nicht in der Liste der aufgezählten Länder, liege aber bei der Eurodac „generell im Zeitplan“.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Anna Biselli - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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150 Mio. € – nicht für Flüchtlinge
Gemeinsames Europäisches Asylsystem: IT-Anpassungen in Deutschland kosten mindestens 150 Millionen Euro
Bis ein neues europäisches Asylsystem wirksam wird, ist es nur noch einen Monat Zeit. Die Mitgliedstaaten müssen dafür jede Menge Prozesse anpassen und IT-Systeme aktualisieren. In Deutschland wird das nicht nur knapp, sondern auch ziemlich teuer.
Im Juni gelten für alle EU-Länder die Regeln des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). GEAS ist ein von der EU verabschiedetes Paket aus zehn Verordnungen und Richtlinien, das viele Verschärfungen am bisherigen Asylsystem mit sich bringt. Unter anderem sind das Schnellverfahren an EU-Außengrenzen, Freiheitseinschränkungen für Asylsuchende und eine erhebliche Ausweitung des europäischen Fingerabdrucksystems Eurodac.
Menschenrechts- und Asylorganisationen haben die GEAS-Reform immer wieder scharf kritisiert. Pro Asyl etwa nannte das Paket eine „Einigung auf Kosten der Menschenrechte von Geflüchteten“ und warf zuletzt der Bundesregierung vor, dass sie nationale Regelungen zur Reform „mit voller Härte“ umgesetzt habe. Denn auch wenn GEAS für einheitlichere Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sorgen soll, gibt es Spielraum für die einzelnen Länder. In Deutschland hat der Bundestag erst Ende Februar die nationalen Regeln beschlossen.
Doch mit den gesetzlichen Änderungen sind die Vorbereitungen auf das neue EU-Asylregime noch lange nicht abgeschlossenen. Die neuen Regeln aus den EU-Verordnungen von GEAS führen dazu, dass Prozesse und auch jede Menge IT-Systeme in Deutschland umgestellt werden müssen.
„Eine erhebliche Herausforderung“
Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, schrieb in einer Stellungnahme im November 2025: „Neue Verfahren gilt es zu implementieren, nahezu alle Dienstanweisungen sind neu zu schreiben, das IT-System muss neu entwickelt werden.“ Die Bundesregierung schrieb im Januar 2026, die „umfassenden Abstimmungen stellen für alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung dar“.
Doch wie realistisch ist es, dass alles Nötige bis zum 12. Juni, dem offiziellen Startdatum von GEAS, funktioniert? Gerade vor dem Hintergrund, dass die nationalen Umsetzungsregeln erst im Februar beschlossen worden sind?
Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger von der Linksfraktion im Bundestag hat bei der Regierung nachgefragt. Die Antworten offenbaren, wie viele Anpassungen notwendig sind. Und dass es nicht nur zeitlich knapp wird, all das bis Juni fertig zu bekommen, sondern auch ziemlich teuer.
BAMF liegt im Zeitplan
Beim BAMF, der deutschen Asylbehörde, müssen demnach 14 IT-Anwendungen und Verfahren angepasst werden, darunter die Schnittstelle zur Erstregistrierung von Asylsuchenden und die Schnittstelle des BAMF zum Ausländerzentralregister, einer der größten zentralen Datenbanken in Deutschland. Dafür sind rund 18,5 Millionen Euro Budget im Haushalt eingeplant, schreibt die Bundesregierung. Man befinde sich im Zeitplan und eine rechtzeitige Umsetzung bis Juni sei vorgesehen.
Aufseiten der Polizei gibt es bei Bundespolizei und BKA Änderungsbedarf, allen voran beim INPOL-Zentralsystem. Mehr als die Hälfte der in INPOL gespeicherten Personen sind Geflüchtete. Doch der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass einige Komponenten bis Juni funktionieren. Bei der Bundespolizei seien aber noch bis November 2026 Anpassungen geplant, beim BKA sogar bis „Ende 2028“.
Keine Kostenübersicht bei der Bundespolizei
Während das BKA bis dahin mit rund 15 Millionen Euro Kosten rechnet, kann die Bundespolizei zum erwarteten Geldaufwand nichts sagen: „Zur Gesamthöhe der erforderlichen Programmierkosten sowie deren anteilige Berechnung auf die einzelnen Kooperationspartner kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden“, heißt es in der Antwort.
Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird es wohl Änderungen geben. Aber welche das sind, ist offenbar bislang nicht final festgelegt. Es würden „derzeit fachliche und organisatorische Abläufe geprüft, um eventuellen Anpassungsbedarf festzustellen“, schreibt die Bundesregierung.
Eine Behörde, die weniger im Licht der Öffentlichkeit steht und die mit der GEAS-Reform noch wichtiger für das deutsche Asylsystem wird, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Während das BAMF die Register-führende Behörde für das Ausländerzentralregister ist, übernimmt auch das BVA Aufgaben wie Datenverarbeitung und ‑pflege für die Riesendatensammlung, die Informationen über Asylsuchende und andere Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft enthält. Das AZR braucht einige neue Datenfelder, etwa dazu, ob es bei der Abfrage von Datenbanken im Rahmen der Sicherheitskontrolle einen Treffer gab oder ob besondere Vulnerabilitäten wie Behinderungen oder Traumatisierungen bei der Person festgestellt wurden.
Bundesverwaltungsamt bekommt neue Aufgaben
Künftig bekommt das BVA weitere zentrale Verantwortlichkeit: Es wird der „nationale und technische Zugangspunkt für Eurodac“ sein – bislang übernimmt diese Aufgabe das BKA. Damit die Fingerabdruck- und weitere Daten aus Eurodac dann bei den Nutzer-Behörden landen, muss das BVA neue Software entwickeln. GEAS bringt für Eurodac einen weitreichenden Ausbau mit sich: Es werden beispielsweise weitaus mehr Daten gespeichert, etwa Gesichtsbilder, Passkopien und ob eine Person als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Strafverfolgungsbehörden sollen zudem leichter auf die Daten in Eurodac zugreifen können.
Durch die großen Anpassungen im BVA fallen dort wohl auch die höchsten Kosten für die GEAS-IT-Reform an: Rund 85 Millionen Euro Sachkosten schätzt die Bundesregierung, die wohl vor allem an externe Dienstleister gehen. Dazu kommen geschätzte 34 Millionen Euro für den „technische Betriebsdienstleister ITZBund“. Dazu heißt es aber:
Eine weitere Spezifizierung der Kosten ist noch nicht möglich, weil es sich wegen der langen Laufzeit des Projektes noch überwiegend um Expertenschätzungen handelt.
Das heißt, die Kosten könnten sich auch weiter erhöhen. Rechnet man allein die bezifferten Kosten aus der Antwort der Bundesregierung zusammen, sind das rund 150,2 Millionen Euro – ohne Bundespolizei, Verfassungsschutz und ohne die Länder, die ebenfalls ihre Systeme anpassen müssen.
Für eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die Bundesinnenminister Dobrindt ab nächstem Jahr streichen will, sind im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich dazu 25 Millionen Euro vorgesehen.
Kritik an der Kostenkalkulation
Dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Kosten für die GEAS-Umsetzung seriös zu kalkulieren, hatte auch bereits der Normenkontrollrat (NKR) während des Gesetzgebungsprozesses zur deutschen Umsetzung kritisiert. Im GEAS-Anpassungsfolgengesetz geht es unter anderem um die Strukturen, die für die Auszahlungen von Asylbewerberleistungen nötig sind und dazu konnte die Bundesregierung keinerlei Kostenschätzung vorlegen, vor allem zum Aufwand in den Ländern.
„Die Darstellung der Regelungsfolgen ist weder nachvollziehbar noch methodengerecht“, schrieb der NKR, der prüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen. „Aus Sicht des NKR hätte seit dem Beschluss des Bundeskabinetts in der vergangenen Legislaturperiode ausreichend Zeit bestanden“, den Aufwand gemeinsam mit den Ländern näherungsweise abzuschätzen. So fürchtet der NKR „unnötige Kosten durch mögliche Doppelentwicklungen sowie Abstimmungsaufwände“. Die Bundesregierung wies diese Kritik zurück.
Evaluieren will die Bundesregierung die entstehenden Ausgaben für die IT-seitige GEAS-Umsetzung auch im Nachhinein nicht. Denn, so schreibt sie als Begründung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Die Kosten fielen „überwiegend durch die zwingende Umsetzung von EU-Recht“ an.
„Verzögerungen dürfen nicht zulasten Geflüchteter gehen“
Fragestellerin Clara Bünger sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Umsetzung der GEAS-Reform droht ins Chaos zu führen.“ Sie habe nicht den Eindruck, „dass die Behörden darauf vorbereitet sind oder auch nur realistisch abschätzen können, welche Probleme auf sie zukommen. Teilweise gibt es nicht einmal tragfähige Kostenabschätzungen.“
Sie befürchtet, dass das zulasten Geflüchteter geht und diese Nachteile erleiden, wenn IT-Systeme noch nicht funktionieren: „Dafür braucht es Lösungen, nicht erst in einem Jahr, sondern so schnell wie möglich.“
Neben Deutschland müssen auch alle anderen EU-Staaten die GEAS-Vorgaben umsetzen. Um den Stand der Umsetzung zu begleiten, erstellt die EU-Kommission Berichte zum „Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets“. Bislang gibt es drei dieser Berichte, aus Juni und November 2025 sowie vom 8. Mai 2026. Demnach haben fünf Mitgliedstaaten die nationalen Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen, in den anderen Ländern stehen eigene Regelungen noch aus und befinden sich in verschiedenen Stadien. In Frankreich etwa fehlen weiterhin nationale Umsetzungsgesetze, eine Debatte im Parlament soll Ende Mai stattfinden.
Die Eurodac-Integration bezeichnet die EU-Kommission als „Schlüssel zur Verwirklichung“ von GEAS. 19 Mitgliedstaaten hätten bis Ende April Konformitätstests erfolgreich abgeschlossen, Deutschland befindet sich nicht in der Liste der aufgezählten Länder, liege aber bei der Eurodac „generell im Zeitplan“.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Anna Biselli - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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150 Mio. € – nicht für Flüchtlinge
Gemeinsames Europäisches Asylsystem: IT-Anpassungen in Deutschland kosten mindestens 150 Millionen Euro
Bis ein neues europäisches Asylsystem wirksam wird, ist es nur noch einen Monat Zeit. Die Mitgliedstaaten müssen dafür jede Menge Prozesse anpassen und IT-Systeme aktualisieren. In Deutschland wird das nicht nur knapp, sondern auch ziemlich teuer.
Im Juni gelten für alle EU-Länder die Regeln des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). GEAS ist ein von der EU verabschiedetes Paket aus zehn Verordnungen und Richtlinien, das viele Verschärfungen am bisherigen Asylsystem mit sich bringt. Unter anderem sind das Schnellverfahren an EU-Außengrenzen, Freiheitseinschränkungen für Asylsuchende und eine erhebliche Ausweitung des europäischen Fingerabdrucksystems Eurodac.
Menschenrechts- und Asylorganisationen haben die GEAS-Reform immer wieder scharf kritisiert. Pro Asyl etwa nannte das Paket eine „Einigung auf Kosten der Menschenrechte von Geflüchteten“ und warf zuletzt der Bundesregierung vor, dass sie nationale Regelungen zur Reform „mit voller Härte“ umgesetzt habe. Denn auch wenn GEAS für einheitlichere Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sorgen soll, gibt es Spielraum für die einzelnen Länder. In Deutschland hat der Bundestag erst Ende Februar die nationalen Regeln beschlossen.
Doch mit den gesetzlichen Änderungen sind die Vorbereitungen auf das neue EU-Asylregime noch lange nicht abgeschlossenen. Die neuen Regeln aus den EU-Verordnungen von GEAS führen dazu, dass Prozesse und auch jede Menge IT-Systeme in Deutschland umgestellt werden müssen.
„Eine erhebliche Herausforderung“
Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, schrieb in einer Stellungnahme im November 2025: „Neue Verfahren gilt es zu implementieren, nahezu alle Dienstanweisungen sind neu zu schreiben, das IT-System muss neu entwickelt werden.“ Die Bundesregierung schrieb im Januar 2026, die „umfassenden Abstimmungen stellen für alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung dar“.
Doch wie realistisch ist es, dass alles Nötige bis zum 12. Juni, dem offiziellen Startdatum von GEAS, funktioniert? Gerade vor dem Hintergrund, dass die nationalen Umsetzungsregeln erst im Februar beschlossen worden sind?
Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger von der Linksfraktion im Bundestag hat bei der Regierung nachgefragt. Die Antworten offenbaren, wie viele Anpassungen notwendig sind. Und dass es nicht nur zeitlich knapp wird, all das bis Juni fertig zu bekommen, sondern auch ziemlich teuer.
BAMF liegt im Zeitplan
Beim BAMF, der deutschen Asylbehörde, müssen demnach 14 IT-Anwendungen und Verfahren angepasst werden, darunter die Schnittstelle zur Erstregistrierung von Asylsuchenden und die Schnittstelle des BAMF zum Ausländerzentralregister, einer der größten zentralen Datenbanken in Deutschland. Dafür sind rund 18,5 Millionen Euro Budget im Haushalt eingeplant, schreibt die Bundesregierung. Man befinde sich im Zeitplan und eine rechtzeitige Umsetzung bis Juni sei vorgesehen.
Aufseiten der Polizei gibt es bei Bundespolizei und BKA Änderungsbedarf, allen voran beim INPOL-Zentralsystem. Mehr als die Hälfte der in INPOL gespeicherten Personen sind Geflüchtete. Doch der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass einige Komponenten bis Juni funktionieren. Bei der Bundespolizei seien aber noch bis November 2026 Anpassungen geplant, beim BKA sogar bis „Ende 2028“.
Keine Kostenübersicht bei der Bundespolizei
Während das BKA bis dahin mit rund 15 Millionen Euro Kosten rechnet, kann die Bundespolizei zum erwarteten Geldaufwand nichts sagen: „Zur Gesamthöhe der erforderlichen Programmierkosten sowie deren anteilige Berechnung auf die einzelnen Kooperationspartner kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden“, heißt es in der Antwort.
Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird es wohl Änderungen geben. Aber welche das sind, ist offenbar bislang nicht final festgelegt. Es würden „derzeit fachliche und organisatorische Abläufe geprüft, um eventuellen Anpassungsbedarf festzustellen“, schreibt die Bundesregierung.
Eine Behörde, die weniger im Licht der Öffentlichkeit steht und die mit der GEAS-Reform noch wichtiger für das deutsche Asylsystem wird, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Während das BAMF die Register-führende Behörde für das Ausländerzentralregister ist, übernimmt auch das BVA Aufgaben wie Datenverarbeitung und ‑pflege für die Riesendatensammlung, die Informationen über Asylsuchende und andere Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft enthält. Das AZR braucht einige neue Datenfelder, etwa dazu, ob es bei der Abfrage von Datenbanken im Rahmen der Sicherheitskontrolle einen Treffer gab oder ob besondere Vulnerabilitäten wie Behinderungen oder Traumatisierungen bei der Person festgestellt wurden.
Bundesverwaltungsamt bekommt neue Aufgaben
Künftig bekommt das BVA weitere zentrale Verantwortlichkeit: Es wird der „nationale und technische Zugangspunkt für Eurodac“ sein – bislang übernimmt diese Aufgabe das BKA. Damit die Fingerabdruck- und weitere Daten aus Eurodac dann bei den Nutzer-Behörden landen, muss das BVA neue Software entwickeln. GEAS bringt für Eurodac einen weitreichenden Ausbau mit sich: Es werden beispielsweise weitaus mehr Daten gespeichert, etwa Gesichtsbilder, Passkopien und ob eine Person als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Strafverfolgungsbehörden sollen zudem leichter auf die Daten in Eurodac zugreifen können.
Durch die großen Anpassungen im BVA fallen dort wohl auch die höchsten Kosten für die GEAS-IT-Reform an: Rund 85 Millionen Euro Sachkosten schätzt die Bundesregierung, die wohl vor allem an externe Dienstleister gehen. Dazu kommen geschätzte 34 Millionen Euro für den „technische Betriebsdienstleister ITZBund“. Dazu heißt es aber:
Eine weitere Spezifizierung der Kosten ist noch nicht möglich, weil es sich wegen der langen Laufzeit des Projektes noch überwiegend um Expertenschätzungen handelt.
Das heißt, die Kosten könnten sich auch weiter erhöhen. Rechnet man allein die bezifferten Kosten aus der Antwort der Bundesregierung zusammen, sind das rund 150,2 Millionen Euro – ohne Bundespolizei, Verfassungsschutz und ohne die Länder, die ebenfalls ihre Systeme anpassen müssen.
Für eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die Bundesinnenminister Dobrindt ab nächstem Jahr streichen will, sind im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich dazu 25 Millionen Euro vorgesehen.
Kritik an der Kostenkalkulation
Dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Kosten für die GEAS-Umsetzung seriös zu kalkulieren, hatte auch bereits der Normenkontrollrat (NKR) während des Gesetzgebungsprozesses zur deutschen Umsetzung kritisiert. Im GEAS-Anpassungsfolgengesetz geht es unter anderem um die Strukturen, die für die Auszahlungen von Asylbewerberleistungen nötig sind und dazu konnte die Bundesregierung keinerlei Kostenschätzung vorlegen, vor allem zum Aufwand in den Ländern.
„Die Darstellung der Regelungsfolgen ist weder nachvollziehbar noch methodengerecht“, schrieb der NKR, der prüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen. „Aus Sicht des NKR hätte seit dem Beschluss des Bundeskabinetts in der vergangenen Legislaturperiode ausreichend Zeit bestanden“, den Aufwand gemeinsam mit den Ländern näherungsweise abzuschätzen. So fürchtet der NKR „unnötige Kosten durch mögliche Doppelentwicklungen sowie Abstimmungsaufwände“. Die Bundesregierung wies diese Kritik zurück.
Evaluieren will die Bundesregierung die entstehenden Ausgaben für die IT-seitige GEAS-Umsetzung auch im Nachhinein nicht. Denn, so schreibt sie als Begründung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Die Kosten fielen „überwiegend durch die zwingende Umsetzung von EU-Recht“ an.
„Verzögerungen dürfen nicht zulasten Geflüchteter gehen“
Fragestellerin Clara Bünger sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Umsetzung der GEAS-Reform droht ins Chaos zu führen.“ Sie habe nicht den Eindruck, „dass die Behörden darauf vorbereitet sind oder auch nur realistisch abschätzen können, welche Probleme auf sie zukommen. Teilweise gibt es nicht einmal tragfähige Kostenabschätzungen.“
Sie befürchtet, dass das zulasten Geflüchteter geht und diese Nachteile erleiden, wenn IT-Systeme noch nicht funktionieren: „Dafür braucht es Lösungen, nicht erst in einem Jahr, sondern so schnell wie möglich.“
Neben Deutschland müssen auch alle anderen EU-Staaten die GEAS-Vorgaben umsetzen. Um den Stand der Umsetzung zu begleiten, erstellt die EU-Kommission Berichte zum „Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets“. Bislang gibt es drei dieser Berichte, aus Juni und November 2025 sowie vom 8. Mai 2026. Demnach haben fünf Mitgliedstaaten die nationalen Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen, in den anderen Ländern stehen eigene Regelungen noch aus und befinden sich in verschiedenen Stadien. In Frankreich etwa fehlen weiterhin nationale Umsetzungsgesetze, eine Debatte im Parlament soll Ende Mai stattfinden.
Die Eurodac-Integration bezeichnet die EU-Kommission als „Schlüssel zur Verwirklichung“ von GEAS. 19 Mitgliedstaaten hätten bis Ende April Konformitätstests erfolgreich abgeschlossen, Deutschland befindet sich nicht in der Liste der aufgezählten Länder, liege aber bei der Eurodac „generell im Zeitplan“.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Anna Biselli - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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150 Mio. € – nicht für Flüchtlinge
Gemeinsames Europäisches Asylsystem: IT-Anpassungen in Deutschland kosten mindestens 150 Millionen Euro
Bis ein neues europäisches Asylsystem wirksam wird, ist es nur noch einen Monat Zeit. Die Mitgliedstaaten müssen dafür jede Menge Prozesse anpassen und IT-Systeme aktualisieren. In Deutschland wird das nicht nur knapp, sondern auch ziemlich teuer.
Im Juni gelten für alle EU-Länder die Regeln des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). GEAS ist ein von der EU verabschiedetes Paket aus zehn Verordnungen und Richtlinien, das viele Verschärfungen am bisherigen Asylsystem mit sich bringt. Unter anderem sind das Schnellverfahren an EU-Außengrenzen, Freiheitseinschränkungen für Asylsuchende und eine erhebliche Ausweitung des europäischen Fingerabdrucksystems Eurodac.
Menschenrechts- und Asylorganisationen haben die GEAS-Reform immer wieder scharf kritisiert. Pro Asyl etwa nannte das Paket eine „Einigung auf Kosten der Menschenrechte von Geflüchteten“ und warf zuletzt der Bundesregierung vor, dass sie nationale Regelungen zur Reform „mit voller Härte“ umgesetzt habe. Denn auch wenn GEAS für einheitlichere Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sorgen soll, gibt es Spielraum für die einzelnen Länder. In Deutschland hat der Bundestag erst Ende Februar die nationalen Regeln beschlossen.
Doch mit den gesetzlichen Änderungen sind die Vorbereitungen auf das neue EU-Asylregime noch lange nicht abgeschlossenen. Die neuen Regeln aus den EU-Verordnungen von GEAS führen dazu, dass Prozesse und auch jede Menge IT-Systeme in Deutschland umgestellt werden müssen.
„Eine erhebliche Herausforderung“
Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, schrieb in einer Stellungnahme im November 2025: „Neue Verfahren gilt es zu implementieren, nahezu alle Dienstanweisungen sind neu zu schreiben, das IT-System muss neu entwickelt werden.“ Die Bundesregierung schrieb im Januar 2026, die „umfassenden Abstimmungen stellen für alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung dar“.
Doch wie realistisch ist es, dass alles Nötige bis zum 12. Juni, dem offiziellen Startdatum von GEAS, funktioniert? Gerade vor dem Hintergrund, dass die nationalen Umsetzungsregeln erst im Februar beschlossen worden sind?
Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger von der Linksfraktion im Bundestag hat bei der Regierung nachgefragt. Die Antworten offenbaren, wie viele Anpassungen notwendig sind. Und dass es nicht nur zeitlich knapp wird, all das bis Juni fertig zu bekommen, sondern auch ziemlich teuer.
BAMF liegt im Zeitplan
Beim BAMF, der deutschen Asylbehörde, müssen demnach 14 IT-Anwendungen und Verfahren angepasst werden, darunter die Schnittstelle zur Erstregistrierung von Asylsuchenden und die Schnittstelle des BAMF zum Ausländerzentralregister, einer der größten zentralen Datenbanken in Deutschland. Dafür sind rund 18,5 Millionen Euro Budget im Haushalt eingeplant, schreibt die Bundesregierung. Man befinde sich im Zeitplan und eine rechtzeitige Umsetzung bis Juni sei vorgesehen.
Aufseiten der Polizei gibt es bei Bundespolizei und BKA Änderungsbedarf, allen voran beim INPOL-Zentralsystem. Mehr als die Hälfte der in INPOL gespeicherten Personen sind Geflüchtete. Doch der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass einige Komponenten bis Juni funktionieren. Bei der Bundespolizei seien aber noch bis November 2026 Anpassungen geplant, beim BKA sogar bis „Ende 2028“.
Keine Kostenübersicht bei der Bundespolizei
Während das BKA bis dahin mit rund 15 Millionen Euro Kosten rechnet, kann die Bundespolizei zum erwarteten Geldaufwand nichts sagen: „Zur Gesamthöhe der erforderlichen Programmierkosten sowie deren anteilige Berechnung auf die einzelnen Kooperationspartner kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden“, heißt es in der Antwort.
Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird es wohl Änderungen geben. Aber welche das sind, ist offenbar bislang nicht final festgelegt. Es würden „derzeit fachliche und organisatorische Abläufe geprüft, um eventuellen Anpassungsbedarf festzustellen“, schreibt die Bundesregierung.
Eine Behörde, die weniger im Licht der Öffentlichkeit steht und die mit der GEAS-Reform noch wichtiger für das deutsche Asylsystem wird, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Während das BAMF die Register-führende Behörde für das Ausländerzentralregister ist, übernimmt auch das BVA Aufgaben wie Datenverarbeitung und ‑pflege für die Riesendatensammlung, die Informationen über Asylsuchende und andere Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft enthält. Das AZR braucht einige neue Datenfelder, etwa dazu, ob es bei der Abfrage von Datenbanken im Rahmen der Sicherheitskontrolle einen Treffer gab oder ob besondere Vulnerabilitäten wie Behinderungen oder Traumatisierungen bei der Person festgestellt wurden.
Bundesverwaltungsamt bekommt neue Aufgaben
Künftig bekommt das BVA weitere zentrale Verantwortlichkeit: Es wird der „nationale und technische Zugangspunkt für Eurodac“ sein – bislang übernimmt diese Aufgabe das BKA. Damit die Fingerabdruck- und weitere Daten aus Eurodac dann bei den Nutzer-Behörden landen, muss das BVA neue Software entwickeln. GEAS bringt für Eurodac einen weitreichenden Ausbau mit sich: Es werden beispielsweise weitaus mehr Daten gespeichert, etwa Gesichtsbilder, Passkopien und ob eine Person als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Strafverfolgungsbehörden sollen zudem leichter auf die Daten in Eurodac zugreifen können.
Durch die großen Anpassungen im BVA fallen dort wohl auch die höchsten Kosten für die GEAS-IT-Reform an: Rund 85 Millionen Euro Sachkosten schätzt die Bundesregierung, die wohl vor allem an externe Dienstleister gehen. Dazu kommen geschätzte 34 Millionen Euro für den „technische Betriebsdienstleister ITZBund“. Dazu heißt es aber:
Eine weitere Spezifizierung der Kosten ist noch nicht möglich, weil es sich wegen der langen Laufzeit des Projektes noch überwiegend um Expertenschätzungen handelt.
Das heißt, die Kosten könnten sich auch weiter erhöhen. Rechnet man allein die bezifferten Kosten aus der Antwort der Bundesregierung zusammen, sind das rund 150,2 Millionen Euro – ohne Bundespolizei, Verfassungsschutz und ohne die Länder, die ebenfalls ihre Systeme anpassen müssen.
Für eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die Bundesinnenminister Dobrindt ab nächstem Jahr streichen will, sind im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich dazu 25 Millionen Euro vorgesehen.
Kritik an der Kostenkalkulation
Dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Kosten für die GEAS-Umsetzung seriös zu kalkulieren, hatte auch bereits der Normenkontrollrat (NKR) während des Gesetzgebungsprozesses zur deutschen Umsetzung kritisiert. Im GEAS-Anpassungsfolgengesetz geht es unter anderem um die Strukturen, die für die Auszahlungen von Asylbewerberleistungen nötig sind und dazu konnte die Bundesregierung keinerlei Kostenschätzung vorlegen, vor allem zum Aufwand in den Ländern.
„Die Darstellung der Regelungsfolgen ist weder nachvollziehbar noch methodengerecht“, schrieb der NKR, der prüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen. „Aus Sicht des NKR hätte seit dem Beschluss des Bundeskabinetts in der vergangenen Legislaturperiode ausreichend Zeit bestanden“, den Aufwand gemeinsam mit den Ländern näherungsweise abzuschätzen. So fürchtet der NKR „unnötige Kosten durch mögliche Doppelentwicklungen sowie Abstimmungsaufwände“. Die Bundesregierung wies diese Kritik zurück.
Evaluieren will die Bundesregierung die entstehenden Ausgaben für die IT-seitige GEAS-Umsetzung auch im Nachhinein nicht. Denn, so schreibt sie als Begründung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Die Kosten fielen „überwiegend durch die zwingende Umsetzung von EU-Recht“ an.
„Verzögerungen dürfen nicht zulasten Geflüchteter gehen“
Fragestellerin Clara Bünger sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Umsetzung der GEAS-Reform droht ins Chaos zu führen.“ Sie habe nicht den Eindruck, „dass die Behörden darauf vorbereitet sind oder auch nur realistisch abschätzen können, welche Probleme auf sie zukommen. Teilweise gibt es nicht einmal tragfähige Kostenabschätzungen.“
Sie befürchtet, dass das zulasten Geflüchteter geht und diese Nachteile erleiden, wenn IT-Systeme noch nicht funktionieren: „Dafür braucht es Lösungen, nicht erst in einem Jahr, sondern so schnell wie möglich.“
Neben Deutschland müssen auch alle anderen EU-Staaten die GEAS-Vorgaben umsetzen. Um den Stand der Umsetzung zu begleiten, erstellt die EU-Kommission Berichte zum „Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets“. Bislang gibt es drei dieser Berichte, aus Juni und November 2025 sowie vom 8. Mai 2026. Demnach haben fünf Mitgliedstaaten die nationalen Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen, in den anderen Ländern stehen eigene Regelungen noch aus und befinden sich in verschiedenen Stadien. In Frankreich etwa fehlen weiterhin nationale Umsetzungsgesetze, eine Debatte im Parlament soll Ende Mai stattfinden.
Die Eurodac-Integration bezeichnet die EU-Kommission als „Schlüssel zur Verwirklichung“ von GEAS. 19 Mitgliedstaaten hätten bis Ende April Konformitätstests erfolgreich abgeschlossen, Deutschland befindet sich nicht in der Liste der aufgezählten Länder, liege aber bei der Eurodac „generell im Zeitplan“.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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150 Mio. € – nicht für Flüchtlinge
Gemeinsames Europäisches Asylsystem: IT-Anpassungen in Deutschland kosten mindestens 150 Millionen Euro
Bis ein neues europäisches Asylsystem wirksam wird, ist es nur noch einen Monat Zeit. Die Mitgliedstaaten müssen dafür jede Menge Prozesse anpassen und IT-Systeme aktualisieren. In Deutschland wird das nicht nur knapp, sondern auch ziemlich teuer.
Im Juni gelten für alle EU-Länder die Regeln des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). GEAS ist ein von der EU verabschiedetes Paket aus zehn Verordnungen und Richtlinien, das viele Verschärfungen am bisherigen Asylsystem mit sich bringt. Unter anderem sind das Schnellverfahren an EU-Außengrenzen, Freiheitseinschränkungen für Asylsuchende und eine erhebliche Ausweitung des europäischen Fingerabdrucksystems Eurodac.
Menschenrechts- und Asylorganisationen haben die GEAS-Reform immer wieder scharf kritisiert. Pro Asyl etwa nannte das Paket eine „Einigung auf Kosten der Menschenrechte von Geflüchteten“ und warf zuletzt der Bundesregierung vor, dass sie nationale Regelungen zur Reform „mit voller Härte“ umgesetzt habe. Denn auch wenn GEAS für einheitlichere Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sorgen soll, gibt es Spielraum für die einzelnen Länder. In Deutschland hat der Bundestag erst Ende Februar die nationalen Regeln beschlossen.
Doch mit den gesetzlichen Änderungen sind die Vorbereitungen auf das neue EU-Asylregime noch lange nicht abgeschlossenen. Die neuen Regeln aus den EU-Verordnungen von GEAS führen dazu, dass Prozesse und auch jede Menge IT-Systeme in Deutschland umgestellt werden müssen.
„Eine erhebliche Herausforderung“
Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, schrieb in einer Stellungnahme im November 2025: „Neue Verfahren gilt es zu implementieren, nahezu alle Dienstanweisungen sind neu zu schreiben, das IT-System muss neu entwickelt werden.“ Die Bundesregierung schrieb im Januar 2026, die „umfassenden Abstimmungen stellen für alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung dar“.
Doch wie realistisch ist es, dass alles Nötige bis zum 12. Juni, dem offiziellen Startdatum von GEAS, funktioniert? Gerade vor dem Hintergrund, dass die nationalen Umsetzungsregeln erst im Februar beschlossen worden sind?
Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger von der Linksfraktion im Bundestag hat bei der Regierung nachgefragt. Die Antworten offenbaren, wie viele Anpassungen notwendig sind. Und dass es nicht nur zeitlich knapp wird, all das bis Juni fertig zu bekommen, sondern auch ziemlich teuer.
BAMF liegt im Zeitplan
Beim BAMF, der deutschen Asylbehörde, müssen demnach 14 IT-Anwendungen und Verfahren angepasst werden, darunter die Schnittstelle zur Erstregistrierung von Asylsuchenden und die Schnittstelle des BAMF zum Ausländerzentralregister, einer der größten zentralen Datenbanken in Deutschland. Dafür sind rund 18,5 Millionen Euro Budget im Haushalt eingeplant, schreibt die Bundesregierung. Man befinde sich im Zeitplan und eine rechtzeitige Umsetzung bis Juni sei vorgesehen.
Aufseiten der Polizei gibt es bei Bundespolizei und BKA Änderungsbedarf, allen voran beim INPOL-Zentralsystem. Mehr als die Hälfte der in INPOL gespeicherten Personen sind Geflüchtete. Doch der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass einige Komponenten bis Juni funktionieren. Bei der Bundespolizei seien aber noch bis November 2026 Anpassungen geplant, beim BKA sogar bis „Ende 2028“.
Keine Kostenübersicht bei der Bundespolizei
Während das BKA bis dahin mit rund 15 Millionen Euro Kosten rechnet, kann die Bundespolizei zum erwarteten Geldaufwand nichts sagen: „Zur Gesamthöhe der erforderlichen Programmierkosten sowie deren anteilige Berechnung auf die einzelnen Kooperationspartner kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden“, heißt es in der Antwort.
Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird es wohl Änderungen geben. Aber welche das sind, ist offenbar bislang nicht final festgelegt. Es würden „derzeit fachliche und organisatorische Abläufe geprüft, um eventuellen Anpassungsbedarf festzustellen“, schreibt die Bundesregierung.
Eine Behörde, die weniger im Licht der Öffentlichkeit steht und die mit der GEAS-Reform noch wichtiger für das deutsche Asylsystem wird, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Während das BAMF die Register-führende Behörde für das Ausländerzentralregister ist, übernimmt auch das BVA Aufgaben wie Datenverarbeitung und ‑pflege für die Riesendatensammlung, die Informationen über Asylsuchende und andere Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft enthält. Das AZR braucht einige neue Datenfelder, etwa dazu, ob es bei der Abfrage von Datenbanken im Rahmen der Sicherheitskontrolle einen Treffer gab oder ob besondere Vulnerabilitäten wie Behinderungen oder Traumatisierungen bei der Person festgestellt wurden.
Bundesverwaltungsamt bekommt neue Aufgaben
Künftig bekommt das BVA weitere zentrale Verantwortlichkeit: Es wird der „nationale und technische Zugangspunkt für Eurodac“ sein – bislang übernimmt diese Aufgabe das BKA. Damit die Fingerabdruck- und weitere Daten aus Eurodac dann bei den Nutzer-Behörden landen, muss das BVA neue Software entwickeln. GEAS bringt für Eurodac einen weitreichenden Ausbau mit sich: Es werden beispielsweise weitaus mehr Daten gespeichert, etwa Gesichtsbilder, Passkopien und ob eine Person als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Strafverfolgungsbehörden sollen zudem leichter auf die Daten in Eurodac zugreifen können.
Durch die großen Anpassungen im BVA fallen dort wohl auch die höchsten Kosten für die GEAS-IT-Reform an: Rund 85 Millionen Euro Sachkosten schätzt die Bundesregierung, die wohl vor allem an externe Dienstleister gehen. Dazu kommen geschätzte 34 Millionen Euro für den „technische Betriebsdienstleister ITZBund“. Dazu heißt es aber:
Eine weitere Spezifizierung der Kosten ist noch nicht möglich, weil es sich wegen der langen Laufzeit des Projektes noch überwiegend um Expertenschätzungen handelt.
Das heißt, die Kosten könnten sich auch weiter erhöhen. Rechnet man allein die bezifferten Kosten aus der Antwort der Bundesregierung zusammen, sind das rund 150,2 Millionen Euro – ohne Bundespolizei, Verfassungsschutz und ohne die Länder, die ebenfalls ihre Systeme anpassen müssen.
Für eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die Bundesinnenminister Dobrindt ab nächstem Jahr streichen will, sind im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich dazu 25 Millionen Euro vorgesehen.
Kritik an der Kostenkalkulation
Dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Kosten für die GEAS-Umsetzung seriös zu kalkulieren, hatte auch bereits der Normenkontrollrat (NKR) während des Gesetzgebungsprozesses zur deutschen Umsetzung kritisiert. Im GEAS-Anpassungsfolgengesetz geht es unter anderem um die Strukturen, die für die Auszahlungen von Asylbewerberleistungen nötig sind und dazu konnte die Bundesregierung keinerlei Kostenschätzung vorlegen, vor allem zum Aufwand in den Ländern.
„Die Darstellung der Regelungsfolgen ist weder nachvollziehbar noch methodengerecht“, schrieb der NKR, der prüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen. „Aus Sicht des NKR hätte seit dem Beschluss des Bundeskabinetts in der vergangenen Legislaturperiode ausreichend Zeit bestanden“, den Aufwand gemeinsam mit den Ländern näherungsweise abzuschätzen. So fürchtet der NKR „unnötige Kosten durch mögliche Doppelentwicklungen sowie Abstimmungsaufwände“. Die Bundesregierung wies diese Kritik zurück.
Evaluieren will die Bundesregierung die entstehenden Ausgaben für die IT-seitige GEAS-Umsetzung auch im Nachhinein nicht. Denn, so schreibt sie als Begründung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Die Kosten fielen „überwiegend durch die zwingende Umsetzung von EU-Recht“ an.
„Verzögerungen dürfen nicht zulasten Geflüchteter gehen“
Fragestellerin Clara Bünger sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Umsetzung der GEAS-Reform droht ins Chaos zu führen.“ Sie habe nicht den Eindruck, „dass die Behörden darauf vorbereitet sind oder auch nur realistisch abschätzen können, welche Probleme auf sie zukommen. Teilweise gibt es nicht einmal tragfähige Kostenabschätzungen.“
Sie befürchtet, dass das zulasten Geflüchteter geht und diese Nachteile erleiden, wenn IT-Systeme noch nicht funktionieren: „Dafür braucht es Lösungen, nicht erst in einem Jahr, sondern so schnell wie möglich.“
Neben Deutschland müssen auch alle anderen EU-Staaten die GEAS-Vorgaben umsetzen. Um den Stand der Umsetzung zu begleiten, erstellt die EU-Kommission Berichte zum „Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets“. Bislang gibt es drei dieser Berichte, aus Juni und November 2025 sowie vom 8. Mai 2026. Demnach haben fünf Mitgliedstaaten die nationalen Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen, in den anderen Ländern stehen eigene Regelungen noch aus und befinden sich in verschiedenen Stadien. In Frankreich etwa fehlen weiterhin nationale Umsetzungsgesetze, eine Debatte im Parlament soll Ende Mai stattfinden.
Die Eurodac-Integration bezeichnet die EU-Kommission als „Schlüssel zur Verwirklichung“ von GEAS. 19 Mitgliedstaaten hätten bis Ende April Konformitätstests erfolgreich abgeschlossen, Deutschland befindet sich nicht in der Liste der aufgezählten Länder, liege aber bei der Eurodac „generell im Zeitplan“.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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📬 Neues Crimenetwork hochgenommen, Betreiber verhaftet
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Tausende Sachsen erhalten Post vom Bundeskriminalamt. Es geht um Ihre Sicherheit und Ihre Erfahrungen mit der Polizei. Alle Details zur SKiD-Umfrage. #Dresden #DresdenNews #BKA #Bundeskriminalamt #SKiD #SicherheitundKriminalitätinDeutschland https://www.diesachsen.de/dresden-news/fragebogen-vom-bka-im-briefkasten-das-steckt-dahinter-3131726?utm_source=Mastodon&utm_medium=publizer&utm_content=textlink
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Post vom BKA erhalten? Alles zur Sicherheits-Studie SKiD
Das Bundeskriminalamt befragt derzeit bundesweit mehr als 200.000 Menschen zu Sicherheitsgefühl und Kriminalitätserfahrungen – 24.000 davon in Sachsen.…
#Dresden #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #BKA #Bundeskriminalamt #DresdenNews #Germany #Sachsen #SicherheitundKriminalitätinDeutschland #SKiD
https://www.europesays.com/de/993924/ -
Bin irritiert, warum wird in #totenfrau das #Bundeskriminalamt #BKA (und nicht #BK) abgekürzt, obwohl es in #Österreich spielt? Damit wir #Piefkes es alle verstehen?
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https://www.europesays.com/videos/19469/ DEUTSCHLAND: Alarmierende Entwicklung bei rechter Gewalt! Zahlen erreichen Höchststand seit 2016! #2026 #aktuell #bka #bundesregierung #deutschland #extremismus #fernsehen #Gewalt #körperverletzung #Kriminalität #n24 #nachrichten #NachrichtenAktuell #news #Polizei #RechteGewalt #Rechtsextremismus #sicherheit #Statistik #tv #video #welt #WELTNews
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US authorities have passed a huge amount of IS-related data to #Germany via the #FBI. The German #BKA is now analysing millions of records to identify suspected terrorists – with dozens of cases already leading to convictions or investigations:
https://digit.site36.net/2026/04/22/fbi-provides-germany-with-huge-captured-data-treasure-to-identify-suspected-terrorists-in-germany -
„Islamischer Staat“: Warum der Bielefeld-Attentäter nicht früher enttarnt wurde – Politik
Sie saßen zusammen im Deutschkurs. Zwei-, dreimal sei Mahmoud M. außerdem zum Haareschneiden bei ihm gewesen. Mehr Kontakt…
#Bielefeld #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #BKA #Germany #Islamismus #Kriminalität #Leserdiskussion #Nordrhein-Westfalen #Panorama #Politik #SüddeutscheZeitung #Terrorismus
https://www.europesays.com/de/963721/ -
The Federal Criminal Police Office (BKA) claims to have located previously unknown ISIS fighters within Germany by employing a novel investigation method. Accor... https://news.osna.fm/?p=42805 | #news #bka #captured #documents #dozens
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The Federal Criminal Police Office (BKA) claims to have located previously unknown ISIS fighters within Germany by employing a novel investigation method. Accor... https://news.osna.fm/?p=42805 | #news #bka #captured #documents #dozens
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The Federal Criminal Police Office (BKA) claims to have located previously unknown ISIS fighters within Germany by employing a novel investigation method. Accor... https://news.osna.fm/?p=42805 | #news #bka #captured #documents #dozens
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The Federal Criminal Police Office (BKA) claims to have located previously unknown ISIS fighters within Germany by employing a novel investigation method. Accor... https://news.osna.fm/?p=42805 | #news #bka #captured #documents #dozens
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BKA enttarnt immer mehr ehemalige IS-Kämpfer dank Geheimdokumenten
Mit einer neuen Methode jagen Ermittler mutmaßliche IS-Terroristen in Deutschland. Nach Informationen von NDR, WDR und SZ nutzen die Polizisten dabei Geheimdokumente aus dem Inneren der Miliz. Weitere Festnahmen könnten folgen.
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Fukushima und Tschernobyl Jahrestag
Keine Rückkehr für die Atomkraft
Mehr dazu bei https://www.antiatomberlin.de/de/aktionen/kundgebungen-demos/fukushima-jahrestag-in-berlin.html
a-fsa.de/d/3Pe
Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9507-20260421-fukushima-und-tschernobyl-jahrestag.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9507-20260421-fukushima-und-tschernobyl-jahrestag.html
Tags: #AntiAtom #ausgestrahlt #Tschernobyl #Fukushima #Demo #BrandeburgerTor #Videoueberwachung #Lauschangriff #Polizei #Geheimdienste #BKA #AKW #Traube #Rasterfahndung #Datenschutz #Informationsfreiheit #Persoenlichkeitsrecht #Atomstaat -
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Fukushima und Tschernobyl Jahrestag
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Mehr Menschen greifen zu legalen Waffen.
In Deutschland wächst das Bedürfnis nach Sicherheit spürbar. Immer mehr Bürger entscheiden sich dafür, legale Mittel zur Selbstverteidigung zu nutzen – von Pfefferspray bis hin zu Schreckschusswaffen.
#Sicherheit #Deutschland #Waffen #KleinerWaffenschein #Pfefferspray #Gaspistole #Selbstschutz #Kriminalität #Angst #Gesellschaft #BKA #Politik #Flüchtlingskrise #Innenpolitik #Schutz #Waffengesetz #DeutschlandNews #Umfrage
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Mehr Menschen greifen zu legalen Waffen.
In Deutschland wächst das Bedürfnis nach Sicherheit spürbar. Immer mehr Bürger entscheiden sich dafür, legale Mittel zur Selbstverteidigung zu nutzen – von Pfefferspray bis hin zu Schreckschusswaffen.
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Ein Hausausweis für’s Internet (mit Markus Beckedahl)
Wenn Behörden alle eure Daten lesen
Kapitelmarken, KI-unterstützt 00:00:00 - Hallo Markus! 00:03:12 - Der #Hausausweis für’s #Internet? 00:08:57 - #USA fordert Social Media-Daten für #Einreise 00:14:50 - Gutachten bestätigt: US-#CloudAct erlaubt Zugriff auf #Daten in #Europa 00:24:12 - X verweigert Daten an #BKA bei Hate Speech-Ermittlungen 00:31:38 - #Meta macht SEO-Slop mit euren Postings 00:34:36 - #TikTok-Verbot in den USA 00:36:53 - TikToks Schattenseite 00:38:06 - Irland untersucht TikTok und #LinkedIn wegen #DSA-Verstößen 00:41:18 - Ofcom (UK) leitet geheime Untersuchung gegen Social-Media-Plattform ein 00:42:30 - #Bundesverfassungsgericht verbietet massenhafte #DNS-#Überwachung 00:44:34 - Calibri ist woke?! 00:45:49 - Funktionen und Emotionen 00:55:01 - Musk-Kram
https://hakendran.podigee.io/515-ein-hausausweis-fuers-internet-mit-markus-beckedahl
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Ein Hausausweis für’s Internet (mit Markus Beckedahl)
Wenn Behörden alle eure Daten lesen
Kapitelmarken, KI-unterstützt 00:00:00 - Hallo Markus! 00:03:12 - Der #Hausausweis für’s #Internet? 00:08:57 - #USA fordert Social Media-Daten für #Einreise 00:14:50 - Gutachten bestätigt: US-#CloudAct erlaubt Zugriff auf #Daten in #Europa 00:24:12 - X verweigert Daten an #BKA bei Hate Speech-Ermittlungen 00:31:38 - #Meta macht SEO-Slop mit euren Postings 00:34:36 - #TikTok-Verbot in den USA 00:36:53 - TikToks Schattenseite 00:38:06 - Irland untersucht TikTok und #LinkedIn wegen #DSA-Verstößen 00:41:18 - Ofcom (UK) leitet geheime Untersuchung gegen Social-Media-Plattform ein 00:42:30 - #Bundesverfassungsgericht verbietet massenhafte #DNS-#Überwachung 00:44:34 - Calibri ist woke?! 00:45:49 - Funktionen und Emotionen 00:55:01 - Musk-Kram
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Friedrich Merz- der Empfindsame!
Wie die "Welt am Sonntag" berichtet, hat Friedrich Merz hunderte von Strafanträgen gestellt, weil er sich regelmäßig beleidigt gefühlt hat. Das Bundeskriminalamt wurde tätig, Staatsanwaltschaften, Abt. Extremismus, Razzien und nur wenige Verurteilungen.
Ein Politiker der sich regelmäßig über Migrant:innen so abfällig äußert, dass er seinerseits schon wegen Volksverhetzung angezeigt wurde, offenbart hier seine empfindsame Seite, wenn es um seine eigene Ehre geht.
#merz #FriedrichMerz #bundeskanzler #Beleidigungen #beleidigungskanzler #cdu #DieWeltamSonntag #bka #bundeskriminalamt #staatsschutz #extremismus #innenpolitik #bundestag #deutschland #montag #politik #repression #einschüchterung
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Stiftung Warentest: Wie sinnvoll sind RFID-Schutzhüllen?
Fazit: Deutschen und britischen Bankenverbänden sind keine Schadensfälle bekannt, bei denen eine NFC-Karte unbemerkt ausgelesen wurde.
"Auch das Bundeskriminalamt (BKA) hält die Gefahr für sehr gering. Auf unsere Anfrage teilte die Behörde mit, dass ihr keine entsprechenden Fallzahlen vorliegen. Die technischen Hürden für einen solchen Datendiebstahl seien hoch, die praktische Relevanz minimal."
Viel wichtiger: Karte beim Bezahlen nicht aus der Hand geben!
Übrigens: Wer trotzdem das Auslesen verhindern will, verwendet einfach Alufolie (als Hülle, nicht als Hut). Und: Mehrere Karten aufeinander verhindern häufig die Verbindung zu einer einzelnen Karte.
🌐 https://www.test.de/Datendiebstahl-Wie-sinnvoll-sind-RFID-Schutzhuellen-6279007-0/
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