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150 Mio. € – nicht für Flüchtlinge
Gemeinsames Europäisches Asylsystem: IT-Anpassungen in Deutschland kosten mindestens 150 Millionen Euro
Bis ein neues europäisches Asylsystem wirksam wird, ist es nur noch einen Monat Zeit. Die Mitgliedstaaten müssen dafür jede Menge Prozesse anpassen und IT-Systeme aktualisieren. In Deutschland wird das nicht nur knapp, sondern auch ziemlich teuer.
Im Juni gelten für alle EU-Länder die Regeln des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). GEAS ist ein von der EU verabschiedetes Paket aus zehn Verordnungen und Richtlinien, das viele Verschärfungen am bisherigen Asylsystem mit sich bringt. Unter anderem sind das Schnellverfahren an EU-Außengrenzen, Freiheitseinschränkungen für Asylsuchende und eine erhebliche Ausweitung des europäischen Fingerabdrucksystems Eurodac.
Menschenrechts- und Asylorganisationen haben die GEAS-Reform immer wieder scharf kritisiert. Pro Asyl etwa nannte das Paket eine „Einigung auf Kosten der Menschenrechte von Geflüchteten“ und warf zuletzt der Bundesregierung vor, dass sie nationale Regelungen zur Reform „mit voller Härte“ umgesetzt habe. Denn auch wenn GEAS für einheitlichere Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sorgen soll, gibt es Spielraum für die einzelnen Länder. In Deutschland hat der Bundestag erst Ende Februar die nationalen Regeln beschlossen.
Doch mit den gesetzlichen Änderungen sind die Vorbereitungen auf das neue EU-Asylregime noch lange nicht abgeschlossenen. Die neuen Regeln aus den EU-Verordnungen von GEAS führen dazu, dass Prozesse und auch jede Menge IT-Systeme in Deutschland umgestellt werden müssen.
„Eine erhebliche Herausforderung“
Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, schrieb in einer Stellungnahme im November 2025: „Neue Verfahren gilt es zu implementieren, nahezu alle Dienstanweisungen sind neu zu schreiben, das IT-System muss neu entwickelt werden.“ Die Bundesregierung schrieb im Januar 2026, die „umfassenden Abstimmungen stellen für alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung dar“.
Doch wie realistisch ist es, dass alles Nötige bis zum 12. Juni, dem offiziellen Startdatum von GEAS, funktioniert? Gerade vor dem Hintergrund, dass die nationalen Umsetzungsregeln erst im Februar beschlossen worden sind?
Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger von der Linksfraktion im Bundestag hat bei der Regierung nachgefragt. Die Antworten offenbaren, wie viele Anpassungen notwendig sind. Und dass es nicht nur zeitlich knapp wird, all das bis Juni fertig zu bekommen, sondern auch ziemlich teuer.
BAMF liegt im Zeitplan
Beim BAMF, der deutschen Asylbehörde, müssen demnach 14 IT-Anwendungen und Verfahren angepasst werden, darunter die Schnittstelle zur Erstregistrierung von Asylsuchenden und die Schnittstelle des BAMF zum Ausländerzentralregister, einer der größten zentralen Datenbanken in Deutschland. Dafür sind rund 18,5 Millionen Euro Budget im Haushalt eingeplant, schreibt die Bundesregierung. Man befinde sich im Zeitplan und eine rechtzeitige Umsetzung bis Juni sei vorgesehen.
Aufseiten der Polizei gibt es bei Bundespolizei und BKA Änderungsbedarf, allen voran beim INPOL-Zentralsystem. Mehr als die Hälfte der in INPOL gespeicherten Personen sind Geflüchtete. Doch der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass einige Komponenten bis Juni funktionieren. Bei der Bundespolizei seien aber noch bis November 2026 Anpassungen geplant, beim BKA sogar bis „Ende 2028“.
Keine Kostenübersicht bei der Bundespolizei
Während das BKA bis dahin mit rund 15 Millionen Euro Kosten rechnet, kann die Bundespolizei zum erwarteten Geldaufwand nichts sagen: „Zur Gesamthöhe der erforderlichen Programmierkosten sowie deren anteilige Berechnung auf die einzelnen Kooperationspartner kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden“, heißt es in der Antwort.
Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird es wohl Änderungen geben. Aber welche das sind, ist offenbar bislang nicht final festgelegt. Es würden „derzeit fachliche und organisatorische Abläufe geprüft, um eventuellen Anpassungsbedarf festzustellen“, schreibt die Bundesregierung.
Eine Behörde, die weniger im Licht der Öffentlichkeit steht und die mit der GEAS-Reform noch wichtiger für das deutsche Asylsystem wird, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Während das BAMF die Register-führende Behörde für das Ausländerzentralregister ist, übernimmt auch das BVA Aufgaben wie Datenverarbeitung und ‑pflege für die Riesendatensammlung, die Informationen über Asylsuchende und andere Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft enthält. Das AZR braucht einige neue Datenfelder, etwa dazu, ob es bei der Abfrage von Datenbanken im Rahmen der Sicherheitskontrolle einen Treffer gab oder ob besondere Vulnerabilitäten wie Behinderungen oder Traumatisierungen bei der Person festgestellt wurden.
Bundesverwaltungsamt bekommt neue Aufgaben
Künftig bekommt das BVA weitere zentrale Verantwortlichkeit: Es wird der „nationale und technische Zugangspunkt für Eurodac“ sein – bislang übernimmt diese Aufgabe das BKA. Damit die Fingerabdruck- und weitere Daten aus Eurodac dann bei den Nutzer-Behörden landen, muss das BVA neue Software entwickeln. GEAS bringt für Eurodac einen weitreichenden Ausbau mit sich: Es werden beispielsweise weitaus mehr Daten gespeichert, etwa Gesichtsbilder, Passkopien und ob eine Person als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Strafverfolgungsbehörden sollen zudem leichter auf die Daten in Eurodac zugreifen können.
Durch die großen Anpassungen im BVA fallen dort wohl auch die höchsten Kosten für die GEAS-IT-Reform an: Rund 85 Millionen Euro Sachkosten schätzt die Bundesregierung, die wohl vor allem an externe Dienstleister gehen. Dazu kommen geschätzte 34 Millionen Euro für den „technische Betriebsdienstleister ITZBund“. Dazu heißt es aber:
Eine weitere Spezifizierung der Kosten ist noch nicht möglich, weil es sich wegen der langen Laufzeit des Projektes noch überwiegend um Expertenschätzungen handelt.
Das heißt, die Kosten könnten sich auch weiter erhöhen. Rechnet man allein die bezifferten Kosten aus der Antwort der Bundesregierung zusammen, sind das rund 150,2 Millionen Euro – ohne Bundespolizei, Verfassungsschutz und ohne die Länder, die ebenfalls ihre Systeme anpassen müssen.
Für eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die Bundesinnenminister Dobrindt ab nächstem Jahr streichen will, sind im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich dazu 25 Millionen Euro vorgesehen.
Kritik an der Kostenkalkulation
Dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Kosten für die GEAS-Umsetzung seriös zu kalkulieren, hatte auch bereits der Normenkontrollrat (NKR) während des Gesetzgebungsprozesses zur deutschen Umsetzung kritisiert. Im GEAS-Anpassungsfolgengesetz geht es unter anderem um die Strukturen, die für die Auszahlungen von Asylbewerberleistungen nötig sind und dazu konnte die Bundesregierung keinerlei Kostenschätzung vorlegen, vor allem zum Aufwand in den Ländern.
„Die Darstellung der Regelungsfolgen ist weder nachvollziehbar noch methodengerecht“, schrieb der NKR, der prüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen. „Aus Sicht des NKR hätte seit dem Beschluss des Bundeskabinetts in der vergangenen Legislaturperiode ausreichend Zeit bestanden“, den Aufwand gemeinsam mit den Ländern näherungsweise abzuschätzen. So fürchtet der NKR „unnötige Kosten durch mögliche Doppelentwicklungen sowie Abstimmungsaufwände“. Die Bundesregierung wies diese Kritik zurück.
Evaluieren will die Bundesregierung die entstehenden Ausgaben für die IT-seitige GEAS-Umsetzung auch im Nachhinein nicht. Denn, so schreibt sie als Begründung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Die Kosten fielen „überwiegend durch die zwingende Umsetzung von EU-Recht“ an.
„Verzögerungen dürfen nicht zulasten Geflüchteter gehen“
Fragestellerin Clara Bünger sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Umsetzung der GEAS-Reform droht ins Chaos zu führen.“ Sie habe nicht den Eindruck, „dass die Behörden darauf vorbereitet sind oder auch nur realistisch abschätzen können, welche Probleme auf sie zukommen. Teilweise gibt es nicht einmal tragfähige Kostenabschätzungen.“
Sie befürchtet, dass das zulasten Geflüchteter geht und diese Nachteile erleiden, wenn IT-Systeme noch nicht funktionieren: „Dafür braucht es Lösungen, nicht erst in einem Jahr, sondern so schnell wie möglich.“
Neben Deutschland müssen auch alle anderen EU-Staaten die GEAS-Vorgaben umsetzen. Um den Stand der Umsetzung zu begleiten, erstellt die EU-Kommission Berichte zum „Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets“. Bislang gibt es drei dieser Berichte, aus Juni und November 2025 sowie vom 8. Mai 2026. Demnach haben fünf Mitgliedstaaten die nationalen Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen, in den anderen Ländern stehen eigene Regelungen noch aus und befinden sich in verschiedenen Stadien. In Frankreich etwa fehlen weiterhin nationale Umsetzungsgesetze, eine Debatte im Parlament soll Ende Mai stattfinden.
Die Eurodac-Integration bezeichnet die EU-Kommission als „Schlüssel zur Verwirklichung“ von GEAS. 19 Mitgliedstaaten hätten bis Ende April Konformitätstests erfolgreich abgeschlossen, Deutschland befindet sich nicht in der Liste der aufgezählten Länder, liege aber bei der Eurodac „generell im Zeitplan“.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Anna Biselli - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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150 Mio. € – nicht für Flüchtlinge
Gemeinsames Europäisches Asylsystem: IT-Anpassungen in Deutschland kosten mindestens 150 Millionen Euro
Bis ein neues europäisches Asylsystem wirksam wird, ist es nur noch einen Monat Zeit. Die Mitgliedstaaten müssen dafür jede Menge Prozesse anpassen und IT-Systeme aktualisieren. In Deutschland wird das nicht nur knapp, sondern auch ziemlich teuer.
Im Juni gelten für alle EU-Länder die Regeln des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). GEAS ist ein von der EU verabschiedetes Paket aus zehn Verordnungen und Richtlinien, das viele Verschärfungen am bisherigen Asylsystem mit sich bringt. Unter anderem sind das Schnellverfahren an EU-Außengrenzen, Freiheitseinschränkungen für Asylsuchende und eine erhebliche Ausweitung des europäischen Fingerabdrucksystems Eurodac.
Menschenrechts- und Asylorganisationen haben die GEAS-Reform immer wieder scharf kritisiert. Pro Asyl etwa nannte das Paket eine „Einigung auf Kosten der Menschenrechte von Geflüchteten“ und warf zuletzt der Bundesregierung vor, dass sie nationale Regelungen zur Reform „mit voller Härte“ umgesetzt habe. Denn auch wenn GEAS für einheitlichere Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sorgen soll, gibt es Spielraum für die einzelnen Länder. In Deutschland hat der Bundestag erst Ende Februar die nationalen Regeln beschlossen.
Doch mit den gesetzlichen Änderungen sind die Vorbereitungen auf das neue EU-Asylregime noch lange nicht abgeschlossenen. Die neuen Regeln aus den EU-Verordnungen von GEAS führen dazu, dass Prozesse und auch jede Menge IT-Systeme in Deutschland umgestellt werden müssen.
„Eine erhebliche Herausforderung“
Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, schrieb in einer Stellungnahme im November 2025: „Neue Verfahren gilt es zu implementieren, nahezu alle Dienstanweisungen sind neu zu schreiben, das IT-System muss neu entwickelt werden.“ Die Bundesregierung schrieb im Januar 2026, die „umfassenden Abstimmungen stellen für alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung dar“.
Doch wie realistisch ist es, dass alles Nötige bis zum 12. Juni, dem offiziellen Startdatum von GEAS, funktioniert? Gerade vor dem Hintergrund, dass die nationalen Umsetzungsregeln erst im Februar beschlossen worden sind?
Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger von der Linksfraktion im Bundestag hat bei der Regierung nachgefragt. Die Antworten offenbaren, wie viele Anpassungen notwendig sind. Und dass es nicht nur zeitlich knapp wird, all das bis Juni fertig zu bekommen, sondern auch ziemlich teuer.
BAMF liegt im Zeitplan
Beim BAMF, der deutschen Asylbehörde, müssen demnach 14 IT-Anwendungen und Verfahren angepasst werden, darunter die Schnittstelle zur Erstregistrierung von Asylsuchenden und die Schnittstelle des BAMF zum Ausländerzentralregister, einer der größten zentralen Datenbanken in Deutschland. Dafür sind rund 18,5 Millionen Euro Budget im Haushalt eingeplant, schreibt die Bundesregierung. Man befinde sich im Zeitplan und eine rechtzeitige Umsetzung bis Juni sei vorgesehen.
Aufseiten der Polizei gibt es bei Bundespolizei und BKA Änderungsbedarf, allen voran beim INPOL-Zentralsystem. Mehr als die Hälfte der in INPOL gespeicherten Personen sind Geflüchtete. Doch der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass einige Komponenten bis Juni funktionieren. Bei der Bundespolizei seien aber noch bis November 2026 Anpassungen geplant, beim BKA sogar bis „Ende 2028“.
Keine Kostenübersicht bei der Bundespolizei
Während das BKA bis dahin mit rund 15 Millionen Euro Kosten rechnet, kann die Bundespolizei zum erwarteten Geldaufwand nichts sagen: „Zur Gesamthöhe der erforderlichen Programmierkosten sowie deren anteilige Berechnung auf die einzelnen Kooperationspartner kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden“, heißt es in der Antwort.
Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird es wohl Änderungen geben. Aber welche das sind, ist offenbar bislang nicht final festgelegt. Es würden „derzeit fachliche und organisatorische Abläufe geprüft, um eventuellen Anpassungsbedarf festzustellen“, schreibt die Bundesregierung.
Eine Behörde, die weniger im Licht der Öffentlichkeit steht und die mit der GEAS-Reform noch wichtiger für das deutsche Asylsystem wird, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Während das BAMF die Register-führende Behörde für das Ausländerzentralregister ist, übernimmt auch das BVA Aufgaben wie Datenverarbeitung und ‑pflege für die Riesendatensammlung, die Informationen über Asylsuchende und andere Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft enthält. Das AZR braucht einige neue Datenfelder, etwa dazu, ob es bei der Abfrage von Datenbanken im Rahmen der Sicherheitskontrolle einen Treffer gab oder ob besondere Vulnerabilitäten wie Behinderungen oder Traumatisierungen bei der Person festgestellt wurden.
Bundesverwaltungsamt bekommt neue Aufgaben
Künftig bekommt das BVA weitere zentrale Verantwortlichkeit: Es wird der „nationale und technische Zugangspunkt für Eurodac“ sein – bislang übernimmt diese Aufgabe das BKA. Damit die Fingerabdruck- und weitere Daten aus Eurodac dann bei den Nutzer-Behörden landen, muss das BVA neue Software entwickeln. GEAS bringt für Eurodac einen weitreichenden Ausbau mit sich: Es werden beispielsweise weitaus mehr Daten gespeichert, etwa Gesichtsbilder, Passkopien und ob eine Person als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Strafverfolgungsbehörden sollen zudem leichter auf die Daten in Eurodac zugreifen können.
Durch die großen Anpassungen im BVA fallen dort wohl auch die höchsten Kosten für die GEAS-IT-Reform an: Rund 85 Millionen Euro Sachkosten schätzt die Bundesregierung, die wohl vor allem an externe Dienstleister gehen. Dazu kommen geschätzte 34 Millionen Euro für den „technische Betriebsdienstleister ITZBund“. Dazu heißt es aber:
Eine weitere Spezifizierung der Kosten ist noch nicht möglich, weil es sich wegen der langen Laufzeit des Projektes noch überwiegend um Expertenschätzungen handelt.
Das heißt, die Kosten könnten sich auch weiter erhöhen. Rechnet man allein die bezifferten Kosten aus der Antwort der Bundesregierung zusammen, sind das rund 150,2 Millionen Euro – ohne Bundespolizei, Verfassungsschutz und ohne die Länder, die ebenfalls ihre Systeme anpassen müssen.
Für eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die Bundesinnenminister Dobrindt ab nächstem Jahr streichen will, sind im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich dazu 25 Millionen Euro vorgesehen.
Kritik an der Kostenkalkulation
Dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Kosten für die GEAS-Umsetzung seriös zu kalkulieren, hatte auch bereits der Normenkontrollrat (NKR) während des Gesetzgebungsprozesses zur deutschen Umsetzung kritisiert. Im GEAS-Anpassungsfolgengesetz geht es unter anderem um die Strukturen, die für die Auszahlungen von Asylbewerberleistungen nötig sind und dazu konnte die Bundesregierung keinerlei Kostenschätzung vorlegen, vor allem zum Aufwand in den Ländern.
„Die Darstellung der Regelungsfolgen ist weder nachvollziehbar noch methodengerecht“, schrieb der NKR, der prüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen. „Aus Sicht des NKR hätte seit dem Beschluss des Bundeskabinetts in der vergangenen Legislaturperiode ausreichend Zeit bestanden“, den Aufwand gemeinsam mit den Ländern näherungsweise abzuschätzen. So fürchtet der NKR „unnötige Kosten durch mögliche Doppelentwicklungen sowie Abstimmungsaufwände“. Die Bundesregierung wies diese Kritik zurück.
Evaluieren will die Bundesregierung die entstehenden Ausgaben für die IT-seitige GEAS-Umsetzung auch im Nachhinein nicht. Denn, so schreibt sie als Begründung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Die Kosten fielen „überwiegend durch die zwingende Umsetzung von EU-Recht“ an.
„Verzögerungen dürfen nicht zulasten Geflüchteter gehen“
Fragestellerin Clara Bünger sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Umsetzung der GEAS-Reform droht ins Chaos zu führen.“ Sie habe nicht den Eindruck, „dass die Behörden darauf vorbereitet sind oder auch nur realistisch abschätzen können, welche Probleme auf sie zukommen. Teilweise gibt es nicht einmal tragfähige Kostenabschätzungen.“
Sie befürchtet, dass das zulasten Geflüchteter geht und diese Nachteile erleiden, wenn IT-Systeme noch nicht funktionieren: „Dafür braucht es Lösungen, nicht erst in einem Jahr, sondern so schnell wie möglich.“
Neben Deutschland müssen auch alle anderen EU-Staaten die GEAS-Vorgaben umsetzen. Um den Stand der Umsetzung zu begleiten, erstellt die EU-Kommission Berichte zum „Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets“. Bislang gibt es drei dieser Berichte, aus Juni und November 2025 sowie vom 8. Mai 2026. Demnach haben fünf Mitgliedstaaten die nationalen Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen, in den anderen Ländern stehen eigene Regelungen noch aus und befinden sich in verschiedenen Stadien. In Frankreich etwa fehlen weiterhin nationale Umsetzungsgesetze, eine Debatte im Parlament soll Ende Mai stattfinden.
Die Eurodac-Integration bezeichnet die EU-Kommission als „Schlüssel zur Verwirklichung“ von GEAS. 19 Mitgliedstaaten hätten bis Ende April Konformitätstests erfolgreich abgeschlossen, Deutschland befindet sich nicht in der Liste der aufgezählten Länder, liege aber bei der Eurodac „generell im Zeitplan“.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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150 Mio. € – nicht für Flüchtlinge
Gemeinsames Europäisches Asylsystem: IT-Anpassungen in Deutschland kosten mindestens 150 Millionen Euro
Bis ein neues europäisches Asylsystem wirksam wird, ist es nur noch einen Monat Zeit. Die Mitgliedstaaten müssen dafür jede Menge Prozesse anpassen und IT-Systeme aktualisieren. In Deutschland wird das nicht nur knapp, sondern auch ziemlich teuer.
Im Juni gelten für alle EU-Länder die Regeln des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). GEAS ist ein von der EU verabschiedetes Paket aus zehn Verordnungen und Richtlinien, das viele Verschärfungen am bisherigen Asylsystem mit sich bringt. Unter anderem sind das Schnellverfahren an EU-Außengrenzen, Freiheitseinschränkungen für Asylsuchende und eine erhebliche Ausweitung des europäischen Fingerabdrucksystems Eurodac.
Menschenrechts- und Asylorganisationen haben die GEAS-Reform immer wieder scharf kritisiert. Pro Asyl etwa nannte das Paket eine „Einigung auf Kosten der Menschenrechte von Geflüchteten“ und warf zuletzt der Bundesregierung vor, dass sie nationale Regelungen zur Reform „mit voller Härte“ umgesetzt habe. Denn auch wenn GEAS für einheitlichere Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sorgen soll, gibt es Spielraum für die einzelnen Länder. In Deutschland hat der Bundestag erst Ende Februar die nationalen Regeln beschlossen.
Doch mit den gesetzlichen Änderungen sind die Vorbereitungen auf das neue EU-Asylregime noch lange nicht abgeschlossenen. Die neuen Regeln aus den EU-Verordnungen von GEAS führen dazu, dass Prozesse und auch jede Menge IT-Systeme in Deutschland umgestellt werden müssen.
„Eine erhebliche Herausforderung“
Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, schrieb in einer Stellungnahme im November 2025: „Neue Verfahren gilt es zu implementieren, nahezu alle Dienstanweisungen sind neu zu schreiben, das IT-System muss neu entwickelt werden.“ Die Bundesregierung schrieb im Januar 2026, die „umfassenden Abstimmungen stellen für alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung dar“.
Doch wie realistisch ist es, dass alles Nötige bis zum 12. Juni, dem offiziellen Startdatum von GEAS, funktioniert? Gerade vor dem Hintergrund, dass die nationalen Umsetzungsregeln erst im Februar beschlossen worden sind?
Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger von der Linksfraktion im Bundestag hat bei der Regierung nachgefragt. Die Antworten offenbaren, wie viele Anpassungen notwendig sind. Und dass es nicht nur zeitlich knapp wird, all das bis Juni fertig zu bekommen, sondern auch ziemlich teuer.
BAMF liegt im Zeitplan
Beim BAMF, der deutschen Asylbehörde, müssen demnach 14 IT-Anwendungen und Verfahren angepasst werden, darunter die Schnittstelle zur Erstregistrierung von Asylsuchenden und die Schnittstelle des BAMF zum Ausländerzentralregister, einer der größten zentralen Datenbanken in Deutschland. Dafür sind rund 18,5 Millionen Euro Budget im Haushalt eingeplant, schreibt die Bundesregierung. Man befinde sich im Zeitplan und eine rechtzeitige Umsetzung bis Juni sei vorgesehen.
Aufseiten der Polizei gibt es bei Bundespolizei und BKA Änderungsbedarf, allen voran beim INPOL-Zentralsystem. Mehr als die Hälfte der in INPOL gespeicherten Personen sind Geflüchtete. Doch der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass einige Komponenten bis Juni funktionieren. Bei der Bundespolizei seien aber noch bis November 2026 Anpassungen geplant, beim BKA sogar bis „Ende 2028“.
Keine Kostenübersicht bei der Bundespolizei
Während das BKA bis dahin mit rund 15 Millionen Euro Kosten rechnet, kann die Bundespolizei zum erwarteten Geldaufwand nichts sagen: „Zur Gesamthöhe der erforderlichen Programmierkosten sowie deren anteilige Berechnung auf die einzelnen Kooperationspartner kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden“, heißt es in der Antwort.
Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird es wohl Änderungen geben. Aber welche das sind, ist offenbar bislang nicht final festgelegt. Es würden „derzeit fachliche und organisatorische Abläufe geprüft, um eventuellen Anpassungsbedarf festzustellen“, schreibt die Bundesregierung.
Eine Behörde, die weniger im Licht der Öffentlichkeit steht und die mit der GEAS-Reform noch wichtiger für das deutsche Asylsystem wird, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Während das BAMF die Register-führende Behörde für das Ausländerzentralregister ist, übernimmt auch das BVA Aufgaben wie Datenverarbeitung und ‑pflege für die Riesendatensammlung, die Informationen über Asylsuchende und andere Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft enthält. Das AZR braucht einige neue Datenfelder, etwa dazu, ob es bei der Abfrage von Datenbanken im Rahmen der Sicherheitskontrolle einen Treffer gab oder ob besondere Vulnerabilitäten wie Behinderungen oder Traumatisierungen bei der Person festgestellt wurden.
Bundesverwaltungsamt bekommt neue Aufgaben
Künftig bekommt das BVA weitere zentrale Verantwortlichkeit: Es wird der „nationale und technische Zugangspunkt für Eurodac“ sein – bislang übernimmt diese Aufgabe das BKA. Damit die Fingerabdruck- und weitere Daten aus Eurodac dann bei den Nutzer-Behörden landen, muss das BVA neue Software entwickeln. GEAS bringt für Eurodac einen weitreichenden Ausbau mit sich: Es werden beispielsweise weitaus mehr Daten gespeichert, etwa Gesichtsbilder, Passkopien und ob eine Person als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Strafverfolgungsbehörden sollen zudem leichter auf die Daten in Eurodac zugreifen können.
Durch die großen Anpassungen im BVA fallen dort wohl auch die höchsten Kosten für die GEAS-IT-Reform an: Rund 85 Millionen Euro Sachkosten schätzt die Bundesregierung, die wohl vor allem an externe Dienstleister gehen. Dazu kommen geschätzte 34 Millionen Euro für den „technische Betriebsdienstleister ITZBund“. Dazu heißt es aber:
Eine weitere Spezifizierung der Kosten ist noch nicht möglich, weil es sich wegen der langen Laufzeit des Projektes noch überwiegend um Expertenschätzungen handelt.
Das heißt, die Kosten könnten sich auch weiter erhöhen. Rechnet man allein die bezifferten Kosten aus der Antwort der Bundesregierung zusammen, sind das rund 150,2 Millionen Euro – ohne Bundespolizei, Verfassungsschutz und ohne die Länder, die ebenfalls ihre Systeme anpassen müssen.
Für eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die Bundesinnenminister Dobrindt ab nächstem Jahr streichen will, sind im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich dazu 25 Millionen Euro vorgesehen.
Kritik an der Kostenkalkulation
Dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Kosten für die GEAS-Umsetzung seriös zu kalkulieren, hatte auch bereits der Normenkontrollrat (NKR) während des Gesetzgebungsprozesses zur deutschen Umsetzung kritisiert. Im GEAS-Anpassungsfolgengesetz geht es unter anderem um die Strukturen, die für die Auszahlungen von Asylbewerberleistungen nötig sind und dazu konnte die Bundesregierung keinerlei Kostenschätzung vorlegen, vor allem zum Aufwand in den Ländern.
„Die Darstellung der Regelungsfolgen ist weder nachvollziehbar noch methodengerecht“, schrieb der NKR, der prüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen. „Aus Sicht des NKR hätte seit dem Beschluss des Bundeskabinetts in der vergangenen Legislaturperiode ausreichend Zeit bestanden“, den Aufwand gemeinsam mit den Ländern näherungsweise abzuschätzen. So fürchtet der NKR „unnötige Kosten durch mögliche Doppelentwicklungen sowie Abstimmungsaufwände“. Die Bundesregierung wies diese Kritik zurück.
Evaluieren will die Bundesregierung die entstehenden Ausgaben für die IT-seitige GEAS-Umsetzung auch im Nachhinein nicht. Denn, so schreibt sie als Begründung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Die Kosten fielen „überwiegend durch die zwingende Umsetzung von EU-Recht“ an.
„Verzögerungen dürfen nicht zulasten Geflüchteter gehen“
Fragestellerin Clara Bünger sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Umsetzung der GEAS-Reform droht ins Chaos zu führen.“ Sie habe nicht den Eindruck, „dass die Behörden darauf vorbereitet sind oder auch nur realistisch abschätzen können, welche Probleme auf sie zukommen. Teilweise gibt es nicht einmal tragfähige Kostenabschätzungen.“
Sie befürchtet, dass das zulasten Geflüchteter geht und diese Nachteile erleiden, wenn IT-Systeme noch nicht funktionieren: „Dafür braucht es Lösungen, nicht erst in einem Jahr, sondern so schnell wie möglich.“
Neben Deutschland müssen auch alle anderen EU-Staaten die GEAS-Vorgaben umsetzen. Um den Stand der Umsetzung zu begleiten, erstellt die EU-Kommission Berichte zum „Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets“. Bislang gibt es drei dieser Berichte, aus Juni und November 2025 sowie vom 8. Mai 2026. Demnach haben fünf Mitgliedstaaten die nationalen Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen, in den anderen Ländern stehen eigene Regelungen noch aus und befinden sich in verschiedenen Stadien. In Frankreich etwa fehlen weiterhin nationale Umsetzungsgesetze, eine Debatte im Parlament soll Ende Mai stattfinden.
Die Eurodac-Integration bezeichnet die EU-Kommission als „Schlüssel zur Verwirklichung“ von GEAS. 19 Mitgliedstaaten hätten bis Ende April Konformitätstests erfolgreich abgeschlossen, Deutschland befindet sich nicht in der Liste der aufgezählten Länder, liege aber bei der Eurodac „generell im Zeitplan“.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Gemeinsames Europäisches Asylsystem: IT-Anpassungen in Deutschland kosten mindestens 150 Millionen Euro
Bis ein neues europäisches Asylsystem wirksam wird, ist es nur noch einen Monat Zeit. Die Mitgliedstaaten müssen dafür jede Menge Prozesse anpassen und IT-Systeme aktualisieren. In Deutschland wird das nicht nur knapp, sondern auch ziemlich teuer.
Im Juni gelten für alle EU-Länder die Regeln des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). GEAS ist ein von der EU verabschiedetes Paket aus zehn Verordnungen und Richtlinien, das viele Verschärfungen am bisherigen Asylsystem mit sich bringt. Unter anderem sind das Schnellverfahren an EU-Außengrenzen, Freiheitseinschränkungen für Asylsuchende und eine erhebliche Ausweitung des europäischen Fingerabdrucksystems Eurodac.
Menschenrechts- und Asylorganisationen haben die GEAS-Reform immer wieder scharf kritisiert. Pro Asyl etwa nannte das Paket eine „Einigung auf Kosten der Menschenrechte von Geflüchteten“ und warf zuletzt der Bundesregierung vor, dass sie nationale Regelungen zur Reform „mit voller Härte“ umgesetzt habe. Denn auch wenn GEAS für einheitlichere Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sorgen soll, gibt es Spielraum für die einzelnen Länder. In Deutschland hat der Bundestag erst Ende Februar die nationalen Regeln beschlossen.
Doch mit den gesetzlichen Änderungen sind die Vorbereitungen auf das neue EU-Asylregime noch lange nicht abgeschlossenen. Die neuen Regeln aus den EU-Verordnungen von GEAS führen dazu, dass Prozesse und auch jede Menge IT-Systeme in Deutschland umgestellt werden müssen.
„Eine erhebliche Herausforderung“
Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, schrieb in einer Stellungnahme im November 2025: „Neue Verfahren gilt es zu implementieren, nahezu alle Dienstanweisungen sind neu zu schreiben, das IT-System muss neu entwickelt werden.“ Die Bundesregierung schrieb im Januar 2026, die „umfassenden Abstimmungen stellen für alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung dar“.
Doch wie realistisch ist es, dass alles Nötige bis zum 12. Juni, dem offiziellen Startdatum von GEAS, funktioniert? Gerade vor dem Hintergrund, dass die nationalen Umsetzungsregeln erst im Februar beschlossen worden sind?
Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger von der Linksfraktion im Bundestag hat bei der Regierung nachgefragt. Die Antworten offenbaren, wie viele Anpassungen notwendig sind. Und dass es nicht nur zeitlich knapp wird, all das bis Juni fertig zu bekommen, sondern auch ziemlich teuer.
BAMF liegt im Zeitplan
Beim BAMF, der deutschen Asylbehörde, müssen demnach 14 IT-Anwendungen und Verfahren angepasst werden, darunter die Schnittstelle zur Erstregistrierung von Asylsuchenden und die Schnittstelle des BAMF zum Ausländerzentralregister, einer der größten zentralen Datenbanken in Deutschland. Dafür sind rund 18,5 Millionen Euro Budget im Haushalt eingeplant, schreibt die Bundesregierung. Man befinde sich im Zeitplan und eine rechtzeitige Umsetzung bis Juni sei vorgesehen.
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Keine Kostenübersicht bei der Bundespolizei
Während das BKA bis dahin mit rund 15 Millionen Euro Kosten rechnet, kann die Bundespolizei zum erwarteten Geldaufwand nichts sagen: „Zur Gesamthöhe der erforderlichen Programmierkosten sowie deren anteilige Berechnung auf die einzelnen Kooperationspartner kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden“, heißt es in der Antwort.
Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird es wohl Änderungen geben. Aber welche das sind, ist offenbar bislang nicht final festgelegt. Es würden „derzeit fachliche und organisatorische Abläufe geprüft, um eventuellen Anpassungsbedarf festzustellen“, schreibt die Bundesregierung.
Eine Behörde, die weniger im Licht der Öffentlichkeit steht und die mit der GEAS-Reform noch wichtiger für das deutsche Asylsystem wird, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Während das BAMF die Register-führende Behörde für das Ausländerzentralregister ist, übernimmt auch das BVA Aufgaben wie Datenverarbeitung und ‑pflege für die Riesendatensammlung, die Informationen über Asylsuchende und andere Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft enthält. Das AZR braucht einige neue Datenfelder, etwa dazu, ob es bei der Abfrage von Datenbanken im Rahmen der Sicherheitskontrolle einen Treffer gab oder ob besondere Vulnerabilitäten wie Behinderungen oder Traumatisierungen bei der Person festgestellt wurden.
Bundesverwaltungsamt bekommt neue Aufgaben
Künftig bekommt das BVA weitere zentrale Verantwortlichkeit: Es wird der „nationale und technische Zugangspunkt für Eurodac“ sein – bislang übernimmt diese Aufgabe das BKA. Damit die Fingerabdruck- und weitere Daten aus Eurodac dann bei den Nutzer-Behörden landen, muss das BVA neue Software entwickeln. GEAS bringt für Eurodac einen weitreichenden Ausbau mit sich: Es werden beispielsweise weitaus mehr Daten gespeichert, etwa Gesichtsbilder, Passkopien und ob eine Person als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Strafverfolgungsbehörden sollen zudem leichter auf die Daten in Eurodac zugreifen können.
Durch die großen Anpassungen im BVA fallen dort wohl auch die höchsten Kosten für die GEAS-IT-Reform an: Rund 85 Millionen Euro Sachkosten schätzt die Bundesregierung, die wohl vor allem an externe Dienstleister gehen. Dazu kommen geschätzte 34 Millionen Euro für den „technische Betriebsdienstleister ITZBund“. Dazu heißt es aber:
Eine weitere Spezifizierung der Kosten ist noch nicht möglich, weil es sich wegen der langen Laufzeit des Projektes noch überwiegend um Expertenschätzungen handelt.
Das heißt, die Kosten könnten sich auch weiter erhöhen. Rechnet man allein die bezifferten Kosten aus der Antwort der Bundesregierung zusammen, sind das rund 150,2 Millionen Euro – ohne Bundespolizei, Verfassungsschutz und ohne die Länder, die ebenfalls ihre Systeme anpassen müssen.
Für eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die Bundesinnenminister Dobrindt ab nächstem Jahr streichen will, sind im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich dazu 25 Millionen Euro vorgesehen.
Kritik an der Kostenkalkulation
Dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Kosten für die GEAS-Umsetzung seriös zu kalkulieren, hatte auch bereits der Normenkontrollrat (NKR) während des Gesetzgebungsprozesses zur deutschen Umsetzung kritisiert. Im GEAS-Anpassungsfolgengesetz geht es unter anderem um die Strukturen, die für die Auszahlungen von Asylbewerberleistungen nötig sind und dazu konnte die Bundesregierung keinerlei Kostenschätzung vorlegen, vor allem zum Aufwand in den Ländern.
„Die Darstellung der Regelungsfolgen ist weder nachvollziehbar noch methodengerecht“, schrieb der NKR, der prüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen. „Aus Sicht des NKR hätte seit dem Beschluss des Bundeskabinetts in der vergangenen Legislaturperiode ausreichend Zeit bestanden“, den Aufwand gemeinsam mit den Ländern näherungsweise abzuschätzen. So fürchtet der NKR „unnötige Kosten durch mögliche Doppelentwicklungen sowie Abstimmungsaufwände“. Die Bundesregierung wies diese Kritik zurück.
Evaluieren will die Bundesregierung die entstehenden Ausgaben für die IT-seitige GEAS-Umsetzung auch im Nachhinein nicht. Denn, so schreibt sie als Begründung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Die Kosten fielen „überwiegend durch die zwingende Umsetzung von EU-Recht“ an.
„Verzögerungen dürfen nicht zulasten Geflüchteter gehen“
Fragestellerin Clara Bünger sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Umsetzung der GEAS-Reform droht ins Chaos zu führen.“ Sie habe nicht den Eindruck, „dass die Behörden darauf vorbereitet sind oder auch nur realistisch abschätzen können, welche Probleme auf sie zukommen. Teilweise gibt es nicht einmal tragfähige Kostenabschätzungen.“
Sie befürchtet, dass das zulasten Geflüchteter geht und diese Nachteile erleiden, wenn IT-Systeme noch nicht funktionieren: „Dafür braucht es Lösungen, nicht erst in einem Jahr, sondern so schnell wie möglich.“
Neben Deutschland müssen auch alle anderen EU-Staaten die GEAS-Vorgaben umsetzen. Um den Stand der Umsetzung zu begleiten, erstellt die EU-Kommission Berichte zum „Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets“. Bislang gibt es drei dieser Berichte, aus Juni und November 2025 sowie vom 8. Mai 2026. Demnach haben fünf Mitgliedstaaten die nationalen Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen, in den anderen Ländern stehen eigene Regelungen noch aus und befinden sich in verschiedenen Stadien. In Frankreich etwa fehlen weiterhin nationale Umsetzungsgesetze, eine Debatte im Parlament soll Ende Mai stattfinden.
Die Eurodac-Integration bezeichnet die EU-Kommission als „Schlüssel zur Verwirklichung“ von GEAS. 19 Mitgliedstaaten hätten bis Ende April Konformitätstests erfolgreich abgeschlossen, Deutschland befindet sich nicht in der Liste der aufgezählten Länder, liege aber bei der Eurodac „generell im Zeitplan“.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Anna Biselli - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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150 Mio. € – nicht für Flüchtlinge
Gemeinsames Europäisches Asylsystem: IT-Anpassungen in Deutschland kosten mindestens 150 Millionen Euro
Bis ein neues europäisches Asylsystem wirksam wird, ist es nur noch einen Monat Zeit. Die Mitgliedstaaten müssen dafür jede Menge Prozesse anpassen und IT-Systeme aktualisieren. In Deutschland wird das nicht nur knapp, sondern auch ziemlich teuer.
Im Juni gelten für alle EU-Länder die Regeln des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). GEAS ist ein von der EU verabschiedetes Paket aus zehn Verordnungen und Richtlinien, das viele Verschärfungen am bisherigen Asylsystem mit sich bringt. Unter anderem sind das Schnellverfahren an EU-Außengrenzen, Freiheitseinschränkungen für Asylsuchende und eine erhebliche Ausweitung des europäischen Fingerabdrucksystems Eurodac.
Menschenrechts- und Asylorganisationen haben die GEAS-Reform immer wieder scharf kritisiert. Pro Asyl etwa nannte das Paket eine „Einigung auf Kosten der Menschenrechte von Geflüchteten“ und warf zuletzt der Bundesregierung vor, dass sie nationale Regelungen zur Reform „mit voller Härte“ umgesetzt habe. Denn auch wenn GEAS für einheitlichere Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sorgen soll, gibt es Spielraum für die einzelnen Länder. In Deutschland hat der Bundestag erst Ende Februar die nationalen Regeln beschlossen.
Doch mit den gesetzlichen Änderungen sind die Vorbereitungen auf das neue EU-Asylregime noch lange nicht abgeschlossenen. Die neuen Regeln aus den EU-Verordnungen von GEAS führen dazu, dass Prozesse und auch jede Menge IT-Systeme in Deutschland umgestellt werden müssen.
„Eine erhebliche Herausforderung“
Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, schrieb in einer Stellungnahme im November 2025: „Neue Verfahren gilt es zu implementieren, nahezu alle Dienstanweisungen sind neu zu schreiben, das IT-System muss neu entwickelt werden.“ Die Bundesregierung schrieb im Januar 2026, die „umfassenden Abstimmungen stellen für alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung dar“.
Doch wie realistisch ist es, dass alles Nötige bis zum 12. Juni, dem offiziellen Startdatum von GEAS, funktioniert? Gerade vor dem Hintergrund, dass die nationalen Umsetzungsregeln erst im Februar beschlossen worden sind?
Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger von der Linksfraktion im Bundestag hat bei der Regierung nachgefragt. Die Antworten offenbaren, wie viele Anpassungen notwendig sind. Und dass es nicht nur zeitlich knapp wird, all das bis Juni fertig zu bekommen, sondern auch ziemlich teuer.
BAMF liegt im Zeitplan
Beim BAMF, der deutschen Asylbehörde, müssen demnach 14 IT-Anwendungen und Verfahren angepasst werden, darunter die Schnittstelle zur Erstregistrierung von Asylsuchenden und die Schnittstelle des BAMF zum Ausländerzentralregister, einer der größten zentralen Datenbanken in Deutschland. Dafür sind rund 18,5 Millionen Euro Budget im Haushalt eingeplant, schreibt die Bundesregierung. Man befinde sich im Zeitplan und eine rechtzeitige Umsetzung bis Juni sei vorgesehen.
Aufseiten der Polizei gibt es bei Bundespolizei und BKA Änderungsbedarf, allen voran beim INPOL-Zentralsystem. Mehr als die Hälfte der in INPOL gespeicherten Personen sind Geflüchtete. Doch der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass einige Komponenten bis Juni funktionieren. Bei der Bundespolizei seien aber noch bis November 2026 Anpassungen geplant, beim BKA sogar bis „Ende 2028“.
Keine Kostenübersicht bei der Bundespolizei
Während das BKA bis dahin mit rund 15 Millionen Euro Kosten rechnet, kann die Bundespolizei zum erwarteten Geldaufwand nichts sagen: „Zur Gesamthöhe der erforderlichen Programmierkosten sowie deren anteilige Berechnung auf die einzelnen Kooperationspartner kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden“, heißt es in der Antwort.
Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird es wohl Änderungen geben. Aber welche das sind, ist offenbar bislang nicht final festgelegt. Es würden „derzeit fachliche und organisatorische Abläufe geprüft, um eventuellen Anpassungsbedarf festzustellen“, schreibt die Bundesregierung.
Eine Behörde, die weniger im Licht der Öffentlichkeit steht und die mit der GEAS-Reform noch wichtiger für das deutsche Asylsystem wird, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Während das BAMF die Register-führende Behörde für das Ausländerzentralregister ist, übernimmt auch das BVA Aufgaben wie Datenverarbeitung und ‑pflege für die Riesendatensammlung, die Informationen über Asylsuchende und andere Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft enthält. Das AZR braucht einige neue Datenfelder, etwa dazu, ob es bei der Abfrage von Datenbanken im Rahmen der Sicherheitskontrolle einen Treffer gab oder ob besondere Vulnerabilitäten wie Behinderungen oder Traumatisierungen bei der Person festgestellt wurden.
Bundesverwaltungsamt bekommt neue Aufgaben
Künftig bekommt das BVA weitere zentrale Verantwortlichkeit: Es wird der „nationale und technische Zugangspunkt für Eurodac“ sein – bislang übernimmt diese Aufgabe das BKA. Damit die Fingerabdruck- und weitere Daten aus Eurodac dann bei den Nutzer-Behörden landen, muss das BVA neue Software entwickeln. GEAS bringt für Eurodac einen weitreichenden Ausbau mit sich: Es werden beispielsweise weitaus mehr Daten gespeichert, etwa Gesichtsbilder, Passkopien und ob eine Person als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Strafverfolgungsbehörden sollen zudem leichter auf die Daten in Eurodac zugreifen können.
Durch die großen Anpassungen im BVA fallen dort wohl auch die höchsten Kosten für die GEAS-IT-Reform an: Rund 85 Millionen Euro Sachkosten schätzt die Bundesregierung, die wohl vor allem an externe Dienstleister gehen. Dazu kommen geschätzte 34 Millionen Euro für den „technische Betriebsdienstleister ITZBund“. Dazu heißt es aber:
Eine weitere Spezifizierung der Kosten ist noch nicht möglich, weil es sich wegen der langen Laufzeit des Projektes noch überwiegend um Expertenschätzungen handelt.
Das heißt, die Kosten könnten sich auch weiter erhöhen. Rechnet man allein die bezifferten Kosten aus der Antwort der Bundesregierung zusammen, sind das rund 150,2 Millionen Euro – ohne Bundespolizei, Verfassungsschutz und ohne die Länder, die ebenfalls ihre Systeme anpassen müssen.
Für eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die Bundesinnenminister Dobrindt ab nächstem Jahr streichen will, sind im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich dazu 25 Millionen Euro vorgesehen.
Kritik an der Kostenkalkulation
Dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Kosten für die GEAS-Umsetzung seriös zu kalkulieren, hatte auch bereits der Normenkontrollrat (NKR) während des Gesetzgebungsprozesses zur deutschen Umsetzung kritisiert. Im GEAS-Anpassungsfolgengesetz geht es unter anderem um die Strukturen, die für die Auszahlungen von Asylbewerberleistungen nötig sind und dazu konnte die Bundesregierung keinerlei Kostenschätzung vorlegen, vor allem zum Aufwand in den Ländern.
„Die Darstellung der Regelungsfolgen ist weder nachvollziehbar noch methodengerecht“, schrieb der NKR, der prüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen. „Aus Sicht des NKR hätte seit dem Beschluss des Bundeskabinetts in der vergangenen Legislaturperiode ausreichend Zeit bestanden“, den Aufwand gemeinsam mit den Ländern näherungsweise abzuschätzen. So fürchtet der NKR „unnötige Kosten durch mögliche Doppelentwicklungen sowie Abstimmungsaufwände“. Die Bundesregierung wies diese Kritik zurück.
Evaluieren will die Bundesregierung die entstehenden Ausgaben für die IT-seitige GEAS-Umsetzung auch im Nachhinein nicht. Denn, so schreibt sie als Begründung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Die Kosten fielen „überwiegend durch die zwingende Umsetzung von EU-Recht“ an.
„Verzögerungen dürfen nicht zulasten Geflüchteter gehen“
Fragestellerin Clara Bünger sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Umsetzung der GEAS-Reform droht ins Chaos zu führen.“ Sie habe nicht den Eindruck, „dass die Behörden darauf vorbereitet sind oder auch nur realistisch abschätzen können, welche Probleme auf sie zukommen. Teilweise gibt es nicht einmal tragfähige Kostenabschätzungen.“
Sie befürchtet, dass das zulasten Geflüchteter geht und diese Nachteile erleiden, wenn IT-Systeme noch nicht funktionieren: „Dafür braucht es Lösungen, nicht erst in einem Jahr, sondern so schnell wie möglich.“
Neben Deutschland müssen auch alle anderen EU-Staaten die GEAS-Vorgaben umsetzen. Um den Stand der Umsetzung zu begleiten, erstellt die EU-Kommission Berichte zum „Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets“. Bislang gibt es drei dieser Berichte, aus Juni und November 2025 sowie vom 8. Mai 2026. Demnach haben fünf Mitgliedstaaten die nationalen Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen, in den anderen Ländern stehen eigene Regelungen noch aus und befinden sich in verschiedenen Stadien. In Frankreich etwa fehlen weiterhin nationale Umsetzungsgesetze, eine Debatte im Parlament soll Ende Mai stattfinden.
Die Eurodac-Integration bezeichnet die EU-Kommission als „Schlüssel zur Verwirklichung“ von GEAS. 19 Mitgliedstaaten hätten bis Ende April Konformitätstests erfolgreich abgeschlossen, Deutschland befindet sich nicht in der Liste der aufgezählten Länder, liege aber bei der Eurodac „generell im Zeitplan“.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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ITZBund DevOps Day 2026 in Köln!
Gemeinsam mit rund 70 Beteiligten aus Dev, Sec und Ops, internen Entwicklungs- und Plattformteams, unserem CaaS‑Umfeld sowie mit Teilnehmenden von unseren Kundenbehörden aus der Bundesverwaltung haben wir einen umfassenden Blick auf die vielfältigen Facetten von #DevOps geworfen.
Bei der Podiumsdiskussion mit dem Bundesverwaltungsamt (#BVA) gab es praxisnahe Einblicke in die bisherige DevOps‑Zusammenarbeit zwischen beiden Häusern. -
Pfarrer zeichnet düsteres Bild für die Zukunft der evangelischen Kirche
Wie wird die evangelische Kirche in Kaarst im Jahr 2035 aussehen? Das Thema sorgte am Dienstagabend für viele…
#Moenchengladbach #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #Mönchengladbach #2035 #Begemann #BVA #Germany #Kaarst #Kriterien #Laubert #Nordrhein-Westfalen #Pfarrer #Pfarrerin #Versammlung #Zukunft
https://www.europesays.com/de/949093/ -
Aviation weather for Paris Beauvais Tillé airport (France) is “LFOB 181030Z AUTO 11013KT 9999 OVC007 03/03 Q1006 TEMPO 2000 RADZ OVC003” : See what it means on https://www.bigorre.org/aero/meteo/lfob/en #parisbeauvaistilleairport #airport #beauvais #france #lfob #bva #metar #aviation #aviationweather #avgeek vl
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Antwort der Stadt #Reutlingen zu #OpenData : "Wir tun einfach nix", im Amtsdeutsch :
"Das Thema wird...beobachtet. Konkrete Maßnahmen, Zeitpläne oder Umsetzungsentscheidungen zu Open Data sind zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht festgelegt. Daher kann unsererseits auch noch keine fundierte Einschätzung bzw. noch keine #Selbstevaluation getroffen werden."
(und wir wollen auch nicht definieren, WIE schlecht wir sind*) https://fragdenstaat.de/anfrage/was-umfasst-die-opendata-strategie-der-stadt-in-welchen-zeitraeumen-sollen-welche-daten-in-welchem-format-bereitgestellt-werden/#nachricht-1090147
* Selbstevaluation des #BVA https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/OpenData/ODK_Leitfaden/2_OpenData_Einfuehrung/einfuehrung_node.html
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neuzugang in unseren wintermappen: "carol of the bells" in einer beeindruckenden orchesterfassung. #bva #2025
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schtschedryk -
orchester-kind&kegel-camping-wochenende: gecampt, gegrillt, lecker gegessen, gechillt, gelacht, gelesen, gedöst, gesonnt, Doppelkopf gespielt, geschwommen, ein bisschen musik gemacht und noch mehr lecker gegessen. und wieder einmal glück mit dem wetter gehabt.😊 #bva #2025
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die wintersaison kann kommen: unsere "grauen mappen" (geistliche, klassische und weihnachtliche musik) sind durchgesehen und um einige neue stücke ergänzt. #bva #orchester #jahreskreis #notenteam
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beim letzten schützenfest in hiddingsel konnten wir an der vogelstange und beim abschiedsständchen den aktuellen hit "wackelkontakt" spielen. zum schützenfest in albachten ende august werden wir ein italienisch angehauchtes medley mitbringen. 🎶🇮🇹🎶😎
und ich fühle mich alt, weil ich nichts davon kenne. 🙃
#bva #orchester #unterhaltungsmusik -
Die 🏛️ #Bundesministerien wurden umbenannt und restrukturiert.🔀
Ihr habt den Überblick verloren?🤷♀️
Dann kann eventuell das #Abkürzungsverzeichnis des Bundes vom #BVA helfen!💡
Ihr findet dort eine Auflistung der Abkürzung für Stellen der #Bundesverwaltung als #OpenData:👇
https://www.govdata.de/suche/daten/abkurzungsverzeichnis-des-bundes -
Aviation weather for Paris Beauvais Tillé airport (France) is “LFOB 050830Z AUTO 21009KT 9999 FEW025 BKN044 OVC058 14/12 Q1009 TEMPO 20015G27KT 4000 RA BKN025TCU” : See what it means on https://www.bigorre.org/aero/meteo/lfob/en #beauvais #france #parisbeauvaistilleairport #lfob #bva #metar #aviation #aviationweather #avgeek #airport vl
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ein schönes konzert war das heute! 🎶🌳🎶☀️🎶🌳🎶😊
#münster #schlossgarten #bva -
gestern abend haben wir ein schönes neues stück ins repertoire unseres orchesters aufgenommen: "agosto" [auch wenns grad märz ist :)]. https://youtu.be/qVsqWmkw_zQ 🎶💛🎶 melodie von angela ciampani, arrangement von jacob de haan: https://jacobdehaan.com/compositions/agosto/ #bva #2025 #diehellendinge
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es war ein bisschen kalt in st. lamberti gestern abend, aber es war eine schöne musikalische einstimmung und eine schöne messbegleitung. 🎶🎶🎶 #kirchenmusik #2025 #bva
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zwei grandiose konzerte waren es! #bva #krimikonzert #2024 #teamwork #dankbar
https://www.wn.de/muenster/stadtteile/muenster-west/wo-james-bond-auf-derrick-und-miss-marple-trifft-3174494 -
mein arbeitsplatz bis sonntag mittag. #orchester #probenwochenende #2024 #nottuln #bva
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für diejenigen in meinem orchester, die ein instrument in C spielen, ist dies das werk mit den meisten vorzeichen im heutigen konzert.
was für ein stück das ist, und was ein zug damit zu tun hat? – verraten wir ab 15 uhr im schlossgarten in münster! 😎
https://www.blaeservereinigung-albachten.de/bva_aktuelles.html #bva -
#OpenData im #BVA 👀
Das #BVA hat nun vier offene Datensätze! 🙌
Hier könnt Ihr die csv Datei der #OpenData
Kontaktadressen herunterladen: 👇
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/OpenData/Funktionspostfaecher/Funktionspostfaecher.html?nn=441692 -
heute die wahl zwischen zwei ohrwürmern zum aus-der-probe-mit-nach-hause-nehmen. 🙃 #bva
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der jährliche (und gottseidank immer nur kurze) "sägemehl-orchestereinsatz" ist erledigt. 🎶🐎 #bva
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manchmal ist orchesterorganisation milimeterarbeit: wenn z.b. neue noten in marschbücher passen müssen. 🎼📏🎶 #bva
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Schon mal in einem Projekttreffen zur #Digitalisierung nachgefragt: wie digital ist jeder von euch? Das Bundesverwaltungsamt #BVA stellt online einen #Methodenbaukasten zur Verfügung. Hier gibt Ideen und Vorlagen zu verschiedenen Aktivitäten und Phasen in #Digitalisierungsprojekten: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Digitalisierungsbaukasten/digitalisierungsbaukasten_node.html
Und falls es Sie interessiert, wie digital Sie sind, gern mal die den Digi-Check für sich durchgehen: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Digitalisierungsbaukasten/Uebergreifend/DigiCheck/DIGI-Check_Werkzeug_Poster_PDF_V1-1.pdf?__blob=publicationFile&v=6
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Meine persönliche Meinung: Hier scheint das nächste Großprojekt zu wackeln, wenn ich den Auszug richtig interpretiere (Haben aber keinen Zugang zum vollständigen Interviewtext, da Paywall).
Gibt es eigentlich eine Blaupause, wie man so ein Mega-Projekt richtig aufsetzt? Ja! Im #BVA gibt es das Kompetenzzentrum (Groß-)Projektmanagement (S-O-S-Methode). BVA als Federführer erscheint mir deswegen nicht falsch zu sein.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Aufgaben/DE/G/grossprojektmanagement.html
From: @PWS_1
https://mastodon.social/@PWS_1/110611549023768685 -
heute in der probe mal wieder zwei schöne fälle von "erkennen Sie die melodie?" 🙃 #bva