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  1. Mehr KI – weniger Datenschutz

    Digitalministerkonferenz: Wildberger will Datenschutz für KI-Einsatz in der Verwaltung schleifen

    Der durchdigitalisierte Staat soll her und das möglichst schnell. Darin sind sich Bund und Länder nach der Digitalministerkonferenz einig. Um Tempo zu machen, wollen die zuständigen Minister:innen mehr sogenannte Künstliche Intelligenz und weniger Datenschutz.

    Bürokratieabbau, Registermodernisierung, DeutschlandID: Auf diese Themen blickt Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) schon seit längerem mit der KI-Brille. Spätestens seit Mittwoch weiß er die Länder dabei hinter sich. Auf der Pressekonferenz zur Digitalministerkonferenz (DMK) demonstrierten Wildberger, die hessische Digitalministerin Kristina Sinemus (CDU) und der Chef der Senatskanzlei Hamburg Jan Pörksen (SPD) Einigkeit bei diesem Thema. Alle drei betonten, dass man beim KI-Einsatz in der öffentlichen Verwaltung an einem Strang ziehe.

    Seit 2024 treffen sich die Minister:innen, Senatoren und Staatssekretär:innen der Länder regelmäßig, um über digitalpolitische Entscheidungen zu diskutieren. Die fünfte DMK fand in Hamburg statt und knüpfte inhaltlich an die Föderale Modernisierungsagendaan. Die hatten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Regierungschef:innen der Länder im Dezember beschlossen. Die 200 Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda zielen vor allem darauf ab, Bürokratie abzubauen. Bund und Länder wollen etwa bis Ende 2026 Berichtspflichten für die öffentliche Verwaltung prüfen, um mindestens die Hälfte von ihnen zu streichen.

    Ein weiteres Ziel ist ein durchgehend digitalisierter Staat. Zwar lehnte die DMK einen Antrag Schleswig-Holsteins zu „digital only“ ab. Demnach sollen Verwaltungsbehörden nur noch rein digitale Prozesse anbieten und auf papiergebundene Arbeit verzichten. Doch die Uneinigkeit sei nicht inhaltlich begründet, so Sinemus und Wildberger, sondern darin, bis wann dieses Ziel erreicht sein soll. Das Ziel digital only sehen der Koalitionsvertrag und die Föderale Modernisierungsagenda vor. „Der Weg führt klar in diese Richtung“, sagt Wildberger.

    Mit KI zurück an die Spitze

    Und dieser Weg ist gepflastert mit KI-Projekten. Nur so ließen sich laut Digitalminister ein durchgehend digitaler Staat erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Daher freut sich Wildberger nach eigenen Angaben auch über Deutschlands Wirkmacht beim KI-Omnibus auf EU-Ebene. Mit der jüngst erzielten Einigung erhalte die Industrie nun „mehr Freiraum“, so der Minister. Die Industrie solle auch bei der Umsetzung des Deutschland-Stacks eine wichtigere Rolle einnehmen.

    Seinen Fokus auf generative KI hat Wildberger bereits zu seinem Amtsantritt eingenommen. Besonders deutlich wurde das etwa auf dem Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität im November vergangenen Jahres und auf der Münchener Sicherheitskonferenz im vergangenen Februar. Im November begrüßte der Minister ausdrücklich die Kooperation des französischen KI-Start-ups Mistral und des deutschen Softwareunternehmens SAP, die nun gemeinsam eine KI-Lösung für die öffentliche Verwaltung bereitstellen wollen. Und er unterzeichnete die deutsch-kanadische Absichtserklärung für nachhaltige Rechenzentren und „wertebasierte KI-Politik“.

    Diese wertebasierte Politik sieht der Minister etwa in der bundeseigenen KI-Plattform KIPITZ vom ITZBund und im „preisgekrönten Projekt SPARK“ umgesetzt. Damit sei Deutschland bei KI-basierten Verwaltungsanwendungen sogar „weltweit führend“, lässt sich der Minister auf der Projektwebsite zitieren. Unter dem Projekt SPARK seien demnach mehrere KI-gestützte Genehmigungsverfahren entwickelt worden, die Beschäftigte wirksam entlasten sollen. Neben der Bundesverwaltung würden sie bereits im Stadtstaat Hamburg und im Land Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz kommen, so Wildberger.

    Generative KI versus Datenschutz

    Mit SPARK will Wildberger auch die schleppende Verwaltungsdigitalisierung adressieren. Fachleute sehen den Ansatz des Ministers kritisch, weil er KI einsetzt, statt Informationen in maschinenlesbare Formate zu übertragen, was die Automatisierung der Verwaltung deutlich beschleunigen und effizienter machen würde. Der Minister füge dem Problemberg nur noch weitere Schichten hinzu, so die Kritik.

    Gleichzeitig will Wildberger Hindernisse aus dem Weg räumen, die aus seiner Sicht einer Nutzung von KI-Sprachmodellen im Wege stünden. Ganz oben auf der Liste: der Datenschutz. Laut Föderaler Modernisierungsagenda will der Bund spätestens Ende 2027 eine neue Regelung im Bundesdatenschutzgesetz vorschlagen, „die es öffentlichen Stellen zum Zwecke des Trainings und Einsatzes von KI erlaubt, personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren“.

    Auch brauche es „eine stärker risikobasierte Ausrichtung der Datenschutz-Grundverordnung“, heißt es in der Modernisierungsagenda weiter, um etwa die Arbeit von KI-Reallaboren zu erleichtern. Das betreffe unter anderem die Einwilligung von Betroffenen und die Zweckbindung der verwendeten Daten.

    Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wie auch nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nicht verarbeitet werden, es sei denn die betroffene Person willigt ausdrücklich ein oder es gibt für den entsprechenden Fall eine gesetzliche Grundlage.

    Offene Fragen spielen keine Rolle auf der Digitalministerkonferenz

    Die bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen würden zu streng ausgelegt und übererfüllt, aus Angst, etwas falsch zu machen, sagte Wildberger am Mittwoch. Außerdem brauche es nicht 17 unterschiedliche Datenschutzgesetze und auch keine Pflicht für die Länder, eigene Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Das alles bremse die Digitalisierung staatlicher Verwaltungsprozesse aus, etwa mit Blick auf den Datenaustausch zwischen Behörden.

    Auch die Datennutzung, die für das Training von KI-Sprachmodellen eine wesentliche Voraussetzung ist, will der Minister erleichtern. Dazu müssten Bund und Länder an den geltenden Datenschutz-Rechtsrahmen ran, der sich mit dem Einsatz von KI nur schwer vereinbaren ließe, wie auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im Dezember gegenüber netzpolitik.org sagte. So sei etwa unklar, wie man Betroffenenrechte und Löschansprüche bei KI-Systemen nach dem Training geltend macht, sagt Specht-Riemenschneider.

    Derartige Fragen, die eigentlich einer größeren gesellschaftlichen Debatte bedürfen, tauchen im Beschluss zum „Paradigmenwechsel im Datenschutz“ der DMK allerdings nicht auf. Auch hier sind sich alle Beteiligten offenbar einig.

    Esther Menhard ist freie Autorin bei netzpolitik.org. Sie recherchiert zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und nimmt dazu gerne Hinweise entgegen. Von Haus aus Philosophin, interessiert sie sich für Datenethik, die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Digitalität, AdTech, Open Access und Open Source. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. Mehr KI – weniger Datenschutz

    Digitalministerkonferenz: Wildberger will Datenschutz für KI-Einsatz in der Verwaltung schleifen

    Der durchdigitalisierte Staat soll her und das möglichst schnell. Darin sind sich Bund und Länder nach der Digitalministerkonferenz einig. Um Tempo zu machen, wollen die zuständigen Minister:innen mehr sogenannte Künstliche Intelligenz und weniger Datenschutz.

    Bürokratieabbau, Registermodernisierung, DeutschlandID: Auf diese Themen blickt Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) schon seit längerem mit der KI-Brille. Spätestens seit Mittwoch weiß er die Länder dabei hinter sich. Auf der Pressekonferenz zur Digitalministerkonferenz (DMK) demonstrierten Wildberger, die hessische Digitalministerin Kristina Sinemus (CDU) und der Chef der Senatskanzlei Hamburg Jan Pörksen (SPD) Einigkeit bei diesem Thema. Alle drei betonten, dass man beim KI-Einsatz in der öffentlichen Verwaltung an einem Strang ziehe.

    Seit 2024 treffen sich die Minister:innen, Senatoren und Staatssekretär:innen der Länder regelmäßig, um über digitalpolitische Entscheidungen zu diskutieren. Die fünfte DMK fand in Hamburg statt und knüpfte inhaltlich an die Föderale Modernisierungsagendaan. Die hatten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Regierungschef:innen der Länder im Dezember beschlossen. Die 200 Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda zielen vor allem darauf ab, Bürokratie abzubauen. Bund und Länder wollen etwa bis Ende 2026 Berichtspflichten für die öffentliche Verwaltung prüfen, um mindestens die Hälfte von ihnen zu streichen.

    Ein weiteres Ziel ist ein durchgehend digitalisierter Staat. Zwar lehnte die DMK einen Antrag Schleswig-Holsteins zu „digital only“ ab. Demnach sollen Verwaltungsbehörden nur noch rein digitale Prozesse anbieten und auf papiergebundene Arbeit verzichten. Doch die Uneinigkeit sei nicht inhaltlich begründet, so Sinemus und Wildberger, sondern darin, bis wann dieses Ziel erreicht sein soll. Das Ziel digital only sehen der Koalitionsvertrag und die Föderale Modernisierungsagenda vor. „Der Weg führt klar in diese Richtung“, sagt Wildberger.

    Mit KI zurück an die Spitze

    Und dieser Weg ist gepflastert mit KI-Projekten. Nur so ließen sich laut Digitalminister ein durchgehend digitaler Staat erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Daher freut sich Wildberger nach eigenen Angaben auch über Deutschlands Wirkmacht beim KI-Omnibus auf EU-Ebene. Mit der jüngst erzielten Einigung erhalte die Industrie nun „mehr Freiraum“, so der Minister. Die Industrie solle auch bei der Umsetzung des Deutschland-Stacks eine wichtigere Rolle einnehmen.

    Seinen Fokus auf generative KI hat Wildberger bereits zu seinem Amtsantritt eingenommen. Besonders deutlich wurde das etwa auf dem Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität im November vergangenen Jahres und auf der Münchener Sicherheitskonferenz im vergangenen Februar. Im November begrüßte der Minister ausdrücklich die Kooperation des französischen KI-Start-ups Mistral und des deutschen Softwareunternehmens SAP, die nun gemeinsam eine KI-Lösung für die öffentliche Verwaltung bereitstellen wollen. Und er unterzeichnete die deutsch-kanadische Absichtserklärung für nachhaltige Rechenzentren und „wertebasierte KI-Politik“.

    Diese wertebasierte Politik sieht der Minister etwa in der bundeseigenen KI-Plattform KIPITZ vom ITZBund und im „preisgekrönten Projekt SPARK“ umgesetzt. Damit sei Deutschland bei KI-basierten Verwaltungsanwendungen sogar „weltweit führend“, lässt sich der Minister auf der Projektwebsite zitieren. Unter dem Projekt SPARK seien demnach mehrere KI-gestützte Genehmigungsverfahren entwickelt worden, die Beschäftigte wirksam entlasten sollen. Neben der Bundesverwaltung würden sie bereits im Stadtstaat Hamburg und im Land Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz kommen, so Wildberger.

    Generative KI versus Datenschutz

    Mit SPARK will Wildberger auch die schleppende Verwaltungsdigitalisierung adressieren. Fachleute sehen den Ansatz des Ministers kritisch, weil er KI einsetzt, statt Informationen in maschinenlesbare Formate zu übertragen, was die Automatisierung der Verwaltung deutlich beschleunigen und effizienter machen würde. Der Minister füge dem Problemberg nur noch weitere Schichten hinzu, so die Kritik.

    Gleichzeitig will Wildberger Hindernisse aus dem Weg räumen, die aus seiner Sicht einer Nutzung von KI-Sprachmodellen im Wege stünden. Ganz oben auf der Liste: der Datenschutz. Laut Föderaler Modernisierungsagenda will der Bund spätestens Ende 2027 eine neue Regelung im Bundesdatenschutzgesetz vorschlagen, „die es öffentlichen Stellen zum Zwecke des Trainings und Einsatzes von KI erlaubt, personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren“.

    Auch brauche es „eine stärker risikobasierte Ausrichtung der Datenschutz-Grundverordnung“, heißt es in der Modernisierungsagenda weiter, um etwa die Arbeit von KI-Reallaboren zu erleichtern. Das betreffe unter anderem die Einwilligung von Betroffenen und die Zweckbindung der verwendeten Daten.

    Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wie auch nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nicht verarbeitet werden, es sei denn die betroffene Person willigt ausdrücklich ein oder es gibt für den entsprechenden Fall eine gesetzliche Grundlage.

    Offene Fragen spielen keine Rolle auf der Digitalministerkonferenz

    Die bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen würden zu streng ausgelegt und übererfüllt, aus Angst, etwas falsch zu machen, sagte Wildberger am Mittwoch. Außerdem brauche es nicht 17 unterschiedliche Datenschutzgesetze und auch keine Pflicht für die Länder, eigene Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Das alles bremse die Digitalisierung staatlicher Verwaltungsprozesse aus, etwa mit Blick auf den Datenaustausch zwischen Behörden.

    Auch die Datennutzung, die für das Training von KI-Sprachmodellen eine wesentliche Voraussetzung ist, will der Minister erleichtern. Dazu müssten Bund und Länder an den geltenden Datenschutz-Rechtsrahmen ran, der sich mit dem Einsatz von KI nur schwer vereinbaren ließe, wie auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im Dezember gegenüber netzpolitik.org sagte. So sei etwa unklar, wie man Betroffenenrechte und Löschansprüche bei KI-Systemen nach dem Training geltend macht, sagt Specht-Riemenschneider.

    Derartige Fragen, die eigentlich einer größeren gesellschaftlichen Debatte bedürfen, tauchen im Beschluss zum „Paradigmenwechsel im Datenschutz“ der DMK allerdings nicht auf. Auch hier sind sich alle Beteiligten offenbar einig.

    Esther Menhard ist freie Autorin bei netzpolitik.org. Sie recherchiert zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und nimmt dazu gerne Hinweise entgegen. Von Haus aus Philosophin, interessiert sie sich für Datenethik, die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Digitalität, AdTech, Open Access und Open Source. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Esther Menhard - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  3. Mehr KI – weniger Datenschutz

    Digitalministerkonferenz: Wildberger will Datenschutz für KI-Einsatz in der Verwaltung schleifen

    Der durchdigitalisierte Staat soll her und das möglichst schnell. Darin sind sich Bund und Länder nach der Digitalministerkonferenz einig. Um Tempo zu machen, wollen die zuständigen Minister:innen mehr sogenannte Künstliche Intelligenz und weniger Datenschutz.

    Bürokratieabbau, Registermodernisierung, DeutschlandID: Auf diese Themen blickt Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) schon seit längerem mit der KI-Brille. Spätestens seit Mittwoch weiß er die Länder dabei hinter sich. Auf der Pressekonferenz zur Digitalministerkonferenz (DMK) demonstrierten Wildberger, die hessische Digitalministerin Kristina Sinemus (CDU) und der Chef der Senatskanzlei Hamburg Jan Pörksen (SPD) Einigkeit bei diesem Thema. Alle drei betonten, dass man beim KI-Einsatz in der öffentlichen Verwaltung an einem Strang ziehe.

    Seit 2024 treffen sich die Minister:innen, Senatoren und Staatssekretär:innen der Länder regelmäßig, um über digitalpolitische Entscheidungen zu diskutieren. Die fünfte DMK fand in Hamburg statt und knüpfte inhaltlich an die Föderale Modernisierungsagendaan. Die hatten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Regierungschef:innen der Länder im Dezember beschlossen. Die 200 Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda zielen vor allem darauf ab, Bürokratie abzubauen. Bund und Länder wollen etwa bis Ende 2026 Berichtspflichten für die öffentliche Verwaltung prüfen, um mindestens die Hälfte von ihnen zu streichen.

    Ein weiteres Ziel ist ein durchgehend digitalisierter Staat. Zwar lehnte die DMK einen Antrag Schleswig-Holsteins zu „digital only“ ab. Demnach sollen Verwaltungsbehörden nur noch rein digitale Prozesse anbieten und auf papiergebundene Arbeit verzichten. Doch die Uneinigkeit sei nicht inhaltlich begründet, so Sinemus und Wildberger, sondern darin, bis wann dieses Ziel erreicht sein soll. Das Ziel digital only sehen der Koalitionsvertrag und die Föderale Modernisierungsagenda vor. „Der Weg führt klar in diese Richtung“, sagt Wildberger.

    Mit KI zurück an die Spitze

    Und dieser Weg ist gepflastert mit KI-Projekten. Nur so ließen sich laut Digitalminister ein durchgehend digitaler Staat erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Daher freut sich Wildberger nach eigenen Angaben auch über Deutschlands Wirkmacht beim KI-Omnibus auf EU-Ebene. Mit der jüngst erzielten Einigung erhalte die Industrie nun „mehr Freiraum“, so der Minister. Die Industrie solle auch bei der Umsetzung des Deutschland-Stacks eine wichtigere Rolle einnehmen.

    Seinen Fokus auf generative KI hat Wildberger bereits zu seinem Amtsantritt eingenommen. Besonders deutlich wurde das etwa auf dem Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität im November vergangenen Jahres und auf der Münchener Sicherheitskonferenz im vergangenen Februar. Im November begrüßte der Minister ausdrücklich die Kooperation des französischen KI-Start-ups Mistral und des deutschen Softwareunternehmens SAP, die nun gemeinsam eine KI-Lösung für die öffentliche Verwaltung bereitstellen wollen. Und er unterzeichnete die deutsch-kanadische Absichtserklärung für nachhaltige Rechenzentren und „wertebasierte KI-Politik“.

    Diese wertebasierte Politik sieht der Minister etwa in der bundeseigenen KI-Plattform KIPITZ vom ITZBund und im „preisgekrönten Projekt SPARK“ umgesetzt. Damit sei Deutschland bei KI-basierten Verwaltungsanwendungen sogar „weltweit führend“, lässt sich der Minister auf der Projektwebsite zitieren. Unter dem Projekt SPARK seien demnach mehrere KI-gestützte Genehmigungsverfahren entwickelt worden, die Beschäftigte wirksam entlasten sollen. Neben der Bundesverwaltung würden sie bereits im Stadtstaat Hamburg und im Land Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz kommen, so Wildberger.

    Generative KI versus Datenschutz

    Mit SPARK will Wildberger auch die schleppende Verwaltungsdigitalisierung adressieren. Fachleute sehen den Ansatz des Ministers kritisch, weil er KI einsetzt, statt Informationen in maschinenlesbare Formate zu übertragen, was die Automatisierung der Verwaltung deutlich beschleunigen und effizienter machen würde. Der Minister füge dem Problemberg nur noch weitere Schichten hinzu, so die Kritik.

    Gleichzeitig will Wildberger Hindernisse aus dem Weg räumen, die aus seiner Sicht einer Nutzung von KI-Sprachmodellen im Wege stünden. Ganz oben auf der Liste: der Datenschutz. Laut Föderaler Modernisierungsagenda will der Bund spätestens Ende 2027 eine neue Regelung im Bundesdatenschutzgesetz vorschlagen, „die es öffentlichen Stellen zum Zwecke des Trainings und Einsatzes von KI erlaubt, personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren“.

    Auch brauche es „eine stärker risikobasierte Ausrichtung der Datenschutz-Grundverordnung“, heißt es in der Modernisierungsagenda weiter, um etwa die Arbeit von KI-Reallaboren zu erleichtern. Das betreffe unter anderem die Einwilligung von Betroffenen und die Zweckbindung der verwendeten Daten.

    Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wie auch nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nicht verarbeitet werden, es sei denn die betroffene Person willigt ausdrücklich ein oder es gibt für den entsprechenden Fall eine gesetzliche Grundlage.

    Offene Fragen spielen keine Rolle auf der Digitalministerkonferenz

    Die bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen würden zu streng ausgelegt und übererfüllt, aus Angst, etwas falsch zu machen, sagte Wildberger am Mittwoch. Außerdem brauche es nicht 17 unterschiedliche Datenschutzgesetze und auch keine Pflicht für die Länder, eigene Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Das alles bremse die Digitalisierung staatlicher Verwaltungsprozesse aus, etwa mit Blick auf den Datenaustausch zwischen Behörden.

    Auch die Datennutzung, die für das Training von KI-Sprachmodellen eine wesentliche Voraussetzung ist, will der Minister erleichtern. Dazu müssten Bund und Länder an den geltenden Datenschutz-Rechtsrahmen ran, der sich mit dem Einsatz von KI nur schwer vereinbaren ließe, wie auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im Dezember gegenüber netzpolitik.org sagte. So sei etwa unklar, wie man Betroffenenrechte und Löschansprüche bei KI-Systemen nach dem Training geltend macht, sagt Specht-Riemenschneider.

    Derartige Fragen, die eigentlich einer größeren gesellschaftlichen Debatte bedürfen, tauchen im Beschluss zum „Paradigmenwechsel im Datenschutz“ der DMK allerdings nicht auf. Auch hier sind sich alle Beteiligten offenbar einig.

    Esther Menhard ist freie Autorin bei netzpolitik.org. Sie recherchiert zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und nimmt dazu gerne Hinweise entgegen. Von Haus aus Philosophin, interessiert sie sich für Datenethik, die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Digitalität, AdTech, Open Access und Open Source. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Esther Menhard - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  4. Mehr KI – weniger Datenschutz

    Digitalministerkonferenz: Wildberger will Datenschutz für KI-Einsatz in der Verwaltung schleifen

    Der durchdigitalisierte Staat soll her und das möglichst schnell. Darin sind sich Bund und Länder nach der Digitalministerkonferenz einig. Um Tempo zu machen, wollen die zuständigen Minister:innen mehr sogenannte Künstliche Intelligenz und weniger Datenschutz.

    Bürokratieabbau, Registermodernisierung, DeutschlandID: Auf diese Themen blickt Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) schon seit längerem mit der KI-Brille. Spätestens seit Mittwoch weiß er die Länder dabei hinter sich. Auf der Pressekonferenz zur Digitalministerkonferenz (DMK) demonstrierten Wildberger, die hessische Digitalministerin Kristina Sinemus (CDU) und der Chef der Senatskanzlei Hamburg Jan Pörksen (SPD) Einigkeit bei diesem Thema. Alle drei betonten, dass man beim KI-Einsatz in der öffentlichen Verwaltung an einem Strang ziehe.

    Seit 2024 treffen sich die Minister:innen, Senatoren und Staatssekretär:innen der Länder regelmäßig, um über digitalpolitische Entscheidungen zu diskutieren. Die fünfte DMK fand in Hamburg statt und knüpfte inhaltlich an die Föderale Modernisierungsagendaan. Die hatten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Regierungschef:innen der Länder im Dezember beschlossen. Die 200 Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda zielen vor allem darauf ab, Bürokratie abzubauen. Bund und Länder wollen etwa bis Ende 2026 Berichtspflichten für die öffentliche Verwaltung prüfen, um mindestens die Hälfte von ihnen zu streichen.

    Ein weiteres Ziel ist ein durchgehend digitalisierter Staat. Zwar lehnte die DMK einen Antrag Schleswig-Holsteins zu „digital only“ ab. Demnach sollen Verwaltungsbehörden nur noch rein digitale Prozesse anbieten und auf papiergebundene Arbeit verzichten. Doch die Uneinigkeit sei nicht inhaltlich begründet, so Sinemus und Wildberger, sondern darin, bis wann dieses Ziel erreicht sein soll. Das Ziel digital only sehen der Koalitionsvertrag und die Föderale Modernisierungsagenda vor. „Der Weg führt klar in diese Richtung“, sagt Wildberger.

    Mit KI zurück an die Spitze

    Und dieser Weg ist gepflastert mit KI-Projekten. Nur so ließen sich laut Digitalminister ein durchgehend digitaler Staat erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Daher freut sich Wildberger nach eigenen Angaben auch über Deutschlands Wirkmacht beim KI-Omnibus auf EU-Ebene. Mit der jüngst erzielten Einigung erhalte die Industrie nun „mehr Freiraum“, so der Minister. Die Industrie solle auch bei der Umsetzung des Deutschland-Stacks eine wichtigere Rolle einnehmen.

    Seinen Fokus auf generative KI hat Wildberger bereits zu seinem Amtsantritt eingenommen. Besonders deutlich wurde das etwa auf dem Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität im November vergangenen Jahres und auf der Münchener Sicherheitskonferenz im vergangenen Februar. Im November begrüßte der Minister ausdrücklich die Kooperation des französischen KI-Start-ups Mistral und des deutschen Softwareunternehmens SAP, die nun gemeinsam eine KI-Lösung für die öffentliche Verwaltung bereitstellen wollen. Und er unterzeichnete die deutsch-kanadische Absichtserklärung für nachhaltige Rechenzentren und „wertebasierte KI-Politik“.

    Diese wertebasierte Politik sieht der Minister etwa in der bundeseigenen KI-Plattform KIPITZ vom ITZBund und im „preisgekrönten Projekt SPARK“ umgesetzt. Damit sei Deutschland bei KI-basierten Verwaltungsanwendungen sogar „weltweit führend“, lässt sich der Minister auf der Projektwebsite zitieren. Unter dem Projekt SPARK seien demnach mehrere KI-gestützte Genehmigungsverfahren entwickelt worden, die Beschäftigte wirksam entlasten sollen. Neben der Bundesverwaltung würden sie bereits im Stadtstaat Hamburg und im Land Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz kommen, so Wildberger.

    Generative KI versus Datenschutz

    Mit SPARK will Wildberger auch die schleppende Verwaltungsdigitalisierung adressieren. Fachleute sehen den Ansatz des Ministers kritisch, weil er KI einsetzt, statt Informationen in maschinenlesbare Formate zu übertragen, was die Automatisierung der Verwaltung deutlich beschleunigen und effizienter machen würde. Der Minister füge dem Problemberg nur noch weitere Schichten hinzu, so die Kritik.

    Gleichzeitig will Wildberger Hindernisse aus dem Weg räumen, die aus seiner Sicht einer Nutzung von KI-Sprachmodellen im Wege stünden. Ganz oben auf der Liste: der Datenschutz. Laut Föderaler Modernisierungsagenda will der Bund spätestens Ende 2027 eine neue Regelung im Bundesdatenschutzgesetz vorschlagen, „die es öffentlichen Stellen zum Zwecke des Trainings und Einsatzes von KI erlaubt, personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren“.

    Auch brauche es „eine stärker risikobasierte Ausrichtung der Datenschutz-Grundverordnung“, heißt es in der Modernisierungsagenda weiter, um etwa die Arbeit von KI-Reallaboren zu erleichtern. Das betreffe unter anderem die Einwilligung von Betroffenen und die Zweckbindung der verwendeten Daten.

    Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wie auch nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nicht verarbeitet werden, es sei denn die betroffene Person willigt ausdrücklich ein oder es gibt für den entsprechenden Fall eine gesetzliche Grundlage.

    Offene Fragen spielen keine Rolle auf der Digitalministerkonferenz

    Die bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen würden zu streng ausgelegt und übererfüllt, aus Angst, etwas falsch zu machen, sagte Wildberger am Mittwoch. Außerdem brauche es nicht 17 unterschiedliche Datenschutzgesetze und auch keine Pflicht für die Länder, eigene Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Das alles bremse die Digitalisierung staatlicher Verwaltungsprozesse aus, etwa mit Blick auf den Datenaustausch zwischen Behörden.

    Auch die Datennutzung, die für das Training von KI-Sprachmodellen eine wesentliche Voraussetzung ist, will der Minister erleichtern. Dazu müssten Bund und Länder an den geltenden Datenschutz-Rechtsrahmen ran, der sich mit dem Einsatz von KI nur schwer vereinbaren ließe, wie auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im Dezember gegenüber netzpolitik.org sagte. So sei etwa unklar, wie man Betroffenenrechte und Löschansprüche bei KI-Systemen nach dem Training geltend macht, sagt Specht-Riemenschneider.

    Derartige Fragen, die eigentlich einer größeren gesellschaftlichen Debatte bedürfen, tauchen im Beschluss zum „Paradigmenwechsel im Datenschutz“ der DMK allerdings nicht auf. Auch hier sind sich alle Beteiligten offenbar einig.

    Esther Menhard ist freie Autorin bei netzpolitik.org. Sie recherchiert zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und nimmt dazu gerne Hinweise entgegen. Von Haus aus Philosophin, interessiert sie sich für Datenethik, die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Digitalität, AdTech, Open Access und Open Source. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Esther Menhard - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  5. Mehr KI – weniger Datenschutz

    Digitalministerkonferenz: Wildberger will Datenschutz für KI-Einsatz in der Verwaltung schleifen

    Der durchdigitalisierte Staat soll her und das möglichst schnell. Darin sind sich Bund und Länder nach der Digitalministerkonferenz einig. Um Tempo zu machen, wollen die zuständigen Minister:innen mehr sogenannte Künstliche Intelligenz und weniger Datenschutz.

    Bürokratieabbau, Registermodernisierung, DeutschlandID: Auf diese Themen blickt Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) schon seit längerem mit der KI-Brille. Spätestens seit Mittwoch weiß er die Länder dabei hinter sich. Auf der Pressekonferenz zur Digitalministerkonferenz (DMK) demonstrierten Wildberger, die hessische Digitalministerin Kristina Sinemus (CDU) und der Chef der Senatskanzlei Hamburg Jan Pörksen (SPD) Einigkeit bei diesem Thema. Alle drei betonten, dass man beim KI-Einsatz in der öffentlichen Verwaltung an einem Strang ziehe.

    Seit 2024 treffen sich die Minister:innen, Senatoren und Staatssekretär:innen der Länder regelmäßig, um über digitalpolitische Entscheidungen zu diskutieren. Die fünfte DMK fand in Hamburg statt und knüpfte inhaltlich an die Föderale Modernisierungsagendaan. Die hatten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Regierungschef:innen der Länder im Dezember beschlossen. Die 200 Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda zielen vor allem darauf ab, Bürokratie abzubauen. Bund und Länder wollen etwa bis Ende 2026 Berichtspflichten für die öffentliche Verwaltung prüfen, um mindestens die Hälfte von ihnen zu streichen.

    Ein weiteres Ziel ist ein durchgehend digitalisierter Staat. Zwar lehnte die DMK einen Antrag Schleswig-Holsteins zu „digital only“ ab. Demnach sollen Verwaltungsbehörden nur noch rein digitale Prozesse anbieten und auf papiergebundene Arbeit verzichten. Doch die Uneinigkeit sei nicht inhaltlich begründet, so Sinemus und Wildberger, sondern darin, bis wann dieses Ziel erreicht sein soll. Das Ziel digital only sehen der Koalitionsvertrag und die Föderale Modernisierungsagenda vor. „Der Weg führt klar in diese Richtung“, sagt Wildberger.

    Mit KI zurück an die Spitze

    Und dieser Weg ist gepflastert mit KI-Projekten. Nur so ließen sich laut Digitalminister ein durchgehend digitaler Staat erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Daher freut sich Wildberger nach eigenen Angaben auch über Deutschlands Wirkmacht beim KI-Omnibus auf EU-Ebene. Mit der jüngst erzielten Einigung erhalte die Industrie nun „mehr Freiraum“, so der Minister. Die Industrie solle auch bei der Umsetzung des Deutschland-Stacks eine wichtigere Rolle einnehmen.

    Seinen Fokus auf generative KI hat Wildberger bereits zu seinem Amtsantritt eingenommen. Besonders deutlich wurde das etwa auf dem Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität im November vergangenen Jahres und auf der Münchener Sicherheitskonferenz im vergangenen Februar. Im November begrüßte der Minister ausdrücklich die Kooperation des französischen KI-Start-ups Mistral und des deutschen Softwareunternehmens SAP, die nun gemeinsam eine KI-Lösung für die öffentliche Verwaltung bereitstellen wollen. Und er unterzeichnete die deutsch-kanadische Absichtserklärung für nachhaltige Rechenzentren und „wertebasierte KI-Politik“.

    Diese wertebasierte Politik sieht der Minister etwa in der bundeseigenen KI-Plattform KIPITZ vom ITZBund und im „preisgekrönten Projekt SPARK“ umgesetzt. Damit sei Deutschland bei KI-basierten Verwaltungsanwendungen sogar „weltweit führend“, lässt sich der Minister auf der Projektwebsite zitieren. Unter dem Projekt SPARK seien demnach mehrere KI-gestützte Genehmigungsverfahren entwickelt worden, die Beschäftigte wirksam entlasten sollen. Neben der Bundesverwaltung würden sie bereits im Stadtstaat Hamburg und im Land Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz kommen, so Wildberger.

    Generative KI versus Datenschutz

    Mit SPARK will Wildberger auch die schleppende Verwaltungsdigitalisierung adressieren. Fachleute sehen den Ansatz des Ministers kritisch, weil er KI einsetzt, statt Informationen in maschinenlesbare Formate zu übertragen, was die Automatisierung der Verwaltung deutlich beschleunigen und effizienter machen würde. Der Minister füge dem Problemberg nur noch weitere Schichten hinzu, so die Kritik.

    Gleichzeitig will Wildberger Hindernisse aus dem Weg räumen, die aus seiner Sicht einer Nutzung von KI-Sprachmodellen im Wege stünden. Ganz oben auf der Liste: der Datenschutz. Laut Föderaler Modernisierungsagenda will der Bund spätestens Ende 2027 eine neue Regelung im Bundesdatenschutzgesetz vorschlagen, „die es öffentlichen Stellen zum Zwecke des Trainings und Einsatzes von KI erlaubt, personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren“.

    Auch brauche es „eine stärker risikobasierte Ausrichtung der Datenschutz-Grundverordnung“, heißt es in der Modernisierungsagenda weiter, um etwa die Arbeit von KI-Reallaboren zu erleichtern. Das betreffe unter anderem die Einwilligung von Betroffenen und die Zweckbindung der verwendeten Daten.

    Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wie auch nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nicht verarbeitet werden, es sei denn die betroffene Person willigt ausdrücklich ein oder es gibt für den entsprechenden Fall eine gesetzliche Grundlage.

    Offene Fragen spielen keine Rolle auf der Digitalministerkonferenz

    Die bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen würden zu streng ausgelegt und übererfüllt, aus Angst, etwas falsch zu machen, sagte Wildberger am Mittwoch. Außerdem brauche es nicht 17 unterschiedliche Datenschutzgesetze und auch keine Pflicht für die Länder, eigene Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Das alles bremse die Digitalisierung staatlicher Verwaltungsprozesse aus, etwa mit Blick auf den Datenaustausch zwischen Behörden.

    Auch die Datennutzung, die für das Training von KI-Sprachmodellen eine wesentliche Voraussetzung ist, will der Minister erleichtern. Dazu müssten Bund und Länder an den geltenden Datenschutz-Rechtsrahmen ran, der sich mit dem Einsatz von KI nur schwer vereinbaren ließe, wie auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im Dezember gegenüber netzpolitik.org sagte. So sei etwa unklar, wie man Betroffenenrechte und Löschansprüche bei KI-Systemen nach dem Training geltend macht, sagt Specht-Riemenschneider.

    Derartige Fragen, die eigentlich einer größeren gesellschaftlichen Debatte bedürfen, tauchen im Beschluss zum „Paradigmenwechsel im Datenschutz“ der DMK allerdings nicht auf. Auch hier sind sich alle Beteiligten offenbar einig.

    Esther Menhard ist freie Autorin bei netzpolitik.org. Sie recherchiert zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und nimmt dazu gerne Hinweise entgegen. Von Haus aus Philosophin, interessiert sie sich für Datenethik, die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Digitalität, AdTech, Open Access und Open Source. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

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    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  6. Der #Signal-Hack ist kein isolierter Vorfall, sondern Teil einer breiter angelegten Angriffswelle auf politische Entscheidungsträger.

    Im Kern zeigt der Angriff ein strukturelles Problem: Politische Kommunikation verlagert sich in informelle, kaum regulierte Kanäle wie Messenger-Dienste. Diese werden aufgrund ihrer vermeintlichen #Cybersicherheit breit genutzt, ohne dass es verbindliche Regeln der #Bundesverwaltung gibt, sodass der Einzelne leichter kompromittierbar ist:

    zdfheute.de/politik/deutschlan

  7. 😱 Die #Microsoft Ausgaben des Bundes sind stark gestiegen.

    2025 wurden rund 481 Millionen Euro für #Lizenzen abgerufen. Der höhere Wert ergibt sich auch durch die Einbeziehung der mittelbaren #Bundesverwaltung und geförderter Projekte.

    Die Zahlen verdeutlichen eine wachsende #Abhängigkeit von US Software, während ein strategischer Umstieg auf digitale #Souveränität ausbleibt. Auch Länder und #Kommunen tragen zusätzliche Kosten, die nicht erfasst sind.

    digitalrechte.de/news/microsof

  8. ‼️ YES!

    Der Internationale #Strafgerichtshof ersetzt #Microsoft durch #openDesk, eine Open-Source-Lösung aus #Deutschland. Damit reagiert er auf technische und politische Risiken.

    Während europäische Länder zunehmend auf digitale #Souveränität setzen, bleibt die deutsche #Bundesverwaltung zögerlich. Dabei könnten offene Systeme Lizenzkosten senken und Abhängigkeiten reduzieren.

    netzpolitik.org/2025/sorge-vor

    #OpenSource #DigitaleVerwaltung #ZenDiS #ITInfrastruktur #EU #Technologie

  9. Anforderungen an die #Cloud Security in der #Bundesverwaltung: Das #BSI hat einen neuen Leitfaden veröffentlicht, der den sicheren Einsatz von Cloudlösungen für #Verschlusssachen (VS) in der Bundesverwaltung regelt.

    Der Leitfaden ist zwar hersteller- bzw. anbieteroffen formuliert, ein zentraler Anknüpfungspunkt ist aber dennoch die Frage, ob ein Vertrauen zum CSP dahingehend besteht, dass er weder aus eigenem Antrieb noch durch Dritte erzwungen auf VS-Daten zugreift:

    bsi.bund.de/SharedDocs/Downloa

  10. Frisch zum Jahresende hat die #BfDI eine neue Handreichung zu #Datenschutz und #Cybersicherheit bei der Verwendung von LLMs veröffentlicht.

    Das Dokument "KI in Behörden – Datenschutz von Anfang an mitdenken" richtet sich zwar in erster Linie an die #Bundesverwaltung, ist aber auch für die #Privatwirtschaft interessant.

    Die BfDI-Handreichung greift bestehende Defizite auf, indem sie den datenschutzrechtlichen Rahmen inkl. Risiko mitigierender Maßnahmen aufzeigt:

    bfdi.bund.de/SharedDocs/Presse

  11. Eine neue Studie des Kompetenzzentrums @OeffentlicheIT (ÖFIT) am @FraunhoferFOKUS zeigt: Große Sprachmodelle (LLMs) in der #Bundesverwaltung schaffen keine neuen Abhängigkeiten von Technologiekonzernen.

    Behörden setzen überwiegend auf eigenentwickelte, austauschbare und #OpenSource-basierte Lösungen. Diese werden auf interner Infrastruktur betrieben. Das stärkt die digitale Souveränität des Staates!

    Mehr Infos und die ganze Studie: bmds.bund.de/aktuelles/pressem

  12. Schluss mit dem gefährlichen #Microsoft-#Daten-#Larifari.

    Wir fordern die #Bundeskanzlei auf:

    1. Stoppt die Nutzung von #Microsoft365 in der #Armee, dem #Parlament und der #Bundesverwaltung.

    2. Startet umgehend eine offene Debatte über #digitaleSouveränität.

    3. Prüft, wie von #Armeechef #Süssli gefordert, die Einführung einer #PrivateCloud-Lösung als Alternative.

    Bitte Petition unterschreiben und weiterleiten: act.campax.org/petitions/schlu

  13. Schluss mit dem gefährlichen #Microsoft-#Daten-#Larifari.

    Wir fordern die #Bundeskanzlei auf:

    1. Stoppt die Nutzung von #Microsoft365 in der #Armee, dem #Parlament und der #Bundesverwaltung.

    2. Startet umgehend eine offene Debatte über #digitaleSouveränität.

    3. Prüft, wie von #Armeechef #Süssli gefordert, die Einführung einer #PrivateCloud-Lösung als Alternative.

    Bitte Petition unterschreiben und weiterleiten: act.campax.org/petitions/schlu

  14. Sorge vor #US- #Sanktionen: #Internationaler_Strafgerichtshof kickt #Microsoft aus seiner Verwaltung.

    Der Internationale Gerichtshof will sich von Microsoft unabhängig machen und schwenkt auf #openDesk um, die #Open_Source- #Bürosoftware des Zentrums für Digitale Souveränität. Die #Bundesregierung könnte sich daran ein Beispiel nehmen. Denn während #openDesk bei europäischen Nachbarn gefragt ist, fremdelt die #Bundesverwaltung noch immer damit.

    netzpolitik.org/2025/sorge-vor

  15. Ja gut, dann halt nicht. Machen wir eben das mit dem Singen und Klatschen.
    Ab wann ist dieses Verhalten grob fahrlässig? 😤🔥

    #KRITIS Sektor #Staat und #Verwaltung

    Bericht: #Bundesverwaltung hat keine Strategie für Wechsel auf Windows 11

    "Ein zentrales Lizenzmanagement, das schon 2019 beschlossen wurde, um Geld zu sparen, liegt demnach auf Eis. Grund: fehlende Ressourcen."
    n-tv.de/der_tag/Bericht-Bundes

  16. @esthermenhard

    Das kam ja auch total plötzlich, konnte ja niemand etwas von wissen. Genau wie Weihnachten...

    #windows10 #Microsoft #bundesverwaltung

  17. Für #windows10 bietet #Microsoft seit gut einer Woche keinen Support mehr an. Das bringt Nutzer*innen in Zugzwang, darunter auch die #bundesverwaltung Das zuständige Digitalministerium weiß indes wenig darüber, welche Behörden und wie viele Rechner betroffen sind. netzpolitik.org/2025/digitalmi

  18. #Cybersecurity Chaos in der #Bundesverwaltung: Auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde mitgeteilt, dass unbekannt ist, welche Versionen vom #Betriebssystem #Windows in der Bundesverwaltung laufen - bis auf jene Behörden, die den #Bundesclient einsetzen.

    Mit Blick auf die Abkündigung von Windows 10 kann das zügig zum Sicherheitsrisiko werden - umso mehr ein Grund dafür, die Cybersecurity in der Bundesverwaltung endlich zu standardisieren:

    background.tagesspiegel.de/it-

  19. #Ostdeutsche sind im öffentlichen Dienst der #Bundesverwaltung stark vertreten. Bei Führungspositionen bestehen allerdings Unterschiede.

    Neue #BiB-Studie auf Basis repräsentativer Daten von über 50.000 Beschäftigten in 73 Bundesbehörden ⬇️

    bib.bund.de/Publikation/2025/Z

  20. Was hält eigentlich der #Bundesrechnungshof von der aktuellen #NIS2-Umsetzung? Die Kritik am Gesetzentwurf ist eindeutig – es wird nicht besser mit der nationalen #Cybersecurity, sondern gar schlechter: „Der vorliegende Gesetzentwurf erschwert in Zeiten akuter Bedrohung die #Resilienz Deutschlands.“

    Und das nicht ohne Grund: Nach wie vor keine einheitlichen Standards für die #Bundesverwaltung, kein physischer #KRITIS-Schutz:

    Der Bericht des BRH wurde veröffentlicht: cdn.table.media/assets/21(4)04

  21. Gestern wurde #NIS2 im #Bundestag beraten - wie zu erwarten war die Kritik mannigfaltig.

    Etwas kurios ist es außerdem schon, wenn auf der Website des Bundestags die Lesung mit "#Informationssicherheit in der #Bundesverwaltung" überschrieben wird - zwar ist das auch ein Teilbereich, der durch das Gesetz adressiert wird, aufgrund der umfassenden Bereichsausnahmen für den öffentlichen Sektor aber im Vergleich zur #Privatwirtschaft bislang nur ein verschwindend geringer:

    bundestag.de/dokumente/textarc

  22. #Bundesrechnungshof:

    #Bundesregierung verfehlt Ziele der #IT- #Konsolidierung

    Die Bundesregierung verfehlt ihre Ziele, die #Bundesverwaltung zu digitalisieren. Eigentlich wollte sie zentrale #IT-Lösungen bereitstellen, Geld sparen und IT-Sicherheit stärken. Der #Bundesrechnungshof kritisiert: Die #Bundesregierung bleibt weit hinter den Zielen zurück. Wir veröffentlichen den internen Bericht.

    netzpolitik.org/2025/bundesrec

  23. Die Bundesregierung verfehlt ihre Ziele, die #Bundesverwaltung zu digitalisieren. Eigentlich wollte sie zentrale IT-Lösungen bereitstellen, Geld sparen und IT-Sicherheit stärken. Der #Bundesrechnungshof kritisiert: Die Bundesregierung bleibt weit hinter den Zielen zurück. Bei @netzpolitik_feed gibt es den internen Bericht.
    netzpolitik.org/2025/bundesrec

  24. Mit der erfolgreichen Einführung von EMAS an den Masterrechenzentren und der Revalidierung bestehender Standorte geht das ITZBund einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltige Bundes-IT.
    EMAS ist das weltweit anspruchsvollste Umweltmanagementsystem – und bedeutet: Wir verpflichten uns zu einer kontinuierlichen Verbesserung unserer Umweltleistung.
    Mehr dazu in unserer aktualisierten Umwelterklärung:
    👉 www.itzbund.de/umwelterklaerung
    #EMAS #GreenIT #Umweltschutz #Bundesverwaltung

  25. Keine nachhaltige Digitalisierung ohne #Cybersicherheit: Bei Cybersecurity geht es nicht nur um abstrakte Sicherheitsmaßnahmen, sondern um die Erfüllung der dahinterstehenden Aufgaben. Gerade im Bereich der staatlichen #Daseinsvorsorge sind diese essenziell und betreffen die Bevölkerung unmittelbar.

    @Marcel berichtet über die Analyse vom #Bundesrechnungshof über den desolaten Status der IT-Sicherheit in der #Bundesverwaltung, bei dem es schon an Grundlegendstem fehlt:

    mdr.de/nachrichten/deutschland

  26. Die 🏛️ #Bundesministerien wurden umbenannt und restrukturiert.🔀
    Ihr habt den Überblick verloren?🤷‍♀️
    Dann kann eventuell das #Abkürzungsverzeichnis des Bundes vom #BVA helfen!💡
    Ihr findet dort eine Auflistung der Abkürzung für Stellen der #Bundesverwaltung als #OpenData:👇
    govdata.de/suche/daten/abkurzu

  27. Lieber Herr Dobrint, statt #Cyberdome echte Defizite angehen und echte Cyberresilienz steigern! 🔥

    #KRITIS Sektor #Staat und #Verwaltung

    Sogar #Notstrom fehlt: Schlechte Sicherheitstandards in #Rechenzentren des Bundes

    "Das #Sicherheitsniveau der Rechenzentren sei insgesamt "unzureichend" und der Zustand der IT-Sicherheit in der #Bundesverwaltung "unverändert #defizitär", urteilen die Prüfer..."
    heise.de/news/Bundesrechnungsh

  28. #Digitalisierung:

    #OpenSource hat im #Bund keine #Lobby

    Frust im Amt Die #Verwaltung lässt sich nur mit #OpenSource-Software souverän digitalisieren. Doch der #Bund nutzt sie bislang kaum. Warum?

    Die #Bundesverwaltung gibt Milliardenbeträge für proprietäre Software von Anbietern aus den Vereinigten Staaten aus. Dabei soll sie vorrangig Open-Source-Software ( #OSS ) beschaffen. Das steht seit einem Jahr auch im #EGovernment-Gesetz. OSS wäre für die Digitalisierung...

    golem.de/news/digitalisierung-

  29. You have to see it to believe it!🙄

    Die Auftragsvolumina für proprietäre amerikanische Softwarelizenzen des Bundes sind schon lange außer Kontrolle.

    Die Ausgaben für Oracle-Software sind besonders unverhältnismäßig hoch, was zu dem Schluss führt:

    - Vendor Lock-in wird teuer bezahlt
    - Keine erkennbare Strategie zur Kostenreduzierung (z.B. durch Umstieg auf OSS-Alternativen) sichtbar
    - Angst vor Veränderung und Verantwortung

    #Infographic #ClosedSource #OSS #Software #Bundesverwaltung #Oracle

  30. Neue #Leitplanken für die Nutzung von Generative #AI in der #Bundesverwaltung: Auch in der öffentlichen Verwaltung macht der Einsatz von #KI nicht Halt - zwangsläufig mit denselben Risiken für #Datensicherheit und Datenschutz wie auch im privatwirtschaftlichen Bereich.

    Deshalb hat das #BSI nun einen neuen "Kriterienkatalog zum Einsatz generativer KI in der Bundesverwaltung" veröffentlicht, der die Grundlage für einen zukünftigen Mindeststandard bilden soll:

    bmi.bund.de/SharedDocs/downloa

  31. Der Anteil der Beschäftigten mit #Migrationshintergrund in der #Bundesverwaltung ist auf 16 % gestiegen. Aber eine Lücke bleibt: In der erwerbsfähigen Bevölkerung in Deutschland liegt der Anteil bei 32 %.

    Neue #BiB-Studie zu #Diversität & #Chancengleichheit im öffentlichen Dienst: bib.bund.de/DE/Aktuelles/2025/

  32. Wenig Vielfalt in der Bundesverwaltung

    Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung steigt - aber nur sehr langsam. Weiterhin sind Zuwanderer laut einer Studie hier deutlich unterrepräsentiert. Auch Diskriminierung ist ein Problem.

    ➡️ tagesschau.de/inland/gesellsch

    #Migration #Bundesverwaltung

  33. Der aktuellste #Referentenentwurf zur #NIS2-Umsetzung datiert auf den 2.6.2025 – und hält im Vergleich zur Fassung vom 26.5.2025 einige interessante Änderungen bereit, die u.a. die Rolle des #BSI, den Anwendungsbereich und die #Bundesverwaltung betreffen.

    Deutlich wird damit: Im Rahmen der ministeriellen Abstimmung ist man durchaus bemüht, einiges von der Kritik aus dem Gesetzgebungsverfahren unter der Ägide der alten Bundesregierung aufzugreifen.

    Hier geht es zum Text:
    cyberintelligence.institute/ne

  34. Zum Wochenende: #Mastodon bei der #Schweizer #Bundesverwaltung?

    Mit einer E-Mail an die Bundeskanzlei fordert Dalai die Verwendung von ethischen Social Media Diensten, nachdem ein #Pilotversuch mit Mastodon 2024 beendet wurde.

    gnulinux.ch/zum-wochenende-mas

  35. Zum Wochenende: Mastodon bei der Schweizer Bundesverwaltung?

    Mit einer E-Mail an die Bundeskanzlei fordert Dalai die Verwendung von ethischen Social Media Diensten, nachdem ein Pilotversuch mit Mastodon 2024 beendet wurde.

    #mastodon #Fediverse #Schweiz #Bundeskanzlei #Bundesverwaltung #Linux

    gnulinux.ch/zum-wochenende-mas

  36. @hib_Nachrichten Sehr gut, wichtige Anfrage, @ankedb!

    Ein Freund kritisierte gerade, dass der Begriff "Cloud" nicht klar definiert sei und man deshalb Services verschweigen könnte.

    Gibt es dazu eine politisch wirksame UND technisch zutreffende Definition?

    #BundesCloud #Bundesnetz #Bundesverwaltung #BundIT

  37. Das CCOD auf Reisen! 🧳
    Gestern waren wir bei der #ODK Jahrestagung
    veranstaltet von🏛️BMI und 🏫BaköV.
    Dort gab es verschiedene Vorträge rund um
    das Thema #OpenData Koordinationen in der
    #Bundesverwaltung!
    Vielen Dank für die tolle Veranstaltung und
    den regen Austausch!🙌

  38. Auf dem nationalen Metadatenportal #GovData sind weitere #OpenDataServices der #Bundesverwaltung verfügbar: #PEGELONLINE, das gewässerkundliche Informationssystem der @WSV, ist mit der Website und vielen Services zur uneingeschränkten kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzung neu mit der „Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0“ gelistet.
    Damit sind auch Wasserstände zum aktuellen #Hochwasser an der #Donau noch einfacher beziehbar.

    Mehr zu PEGELONLINE erfahrt ihr auf itzbund.de/DE/itloesungen/fach

  39. Never touch a running system: Wie sich die #Bundesverwaltung von #Microsoft #Cloud abhängig gemacht hat – und wenn die #Lizenzkosten so hoch sind, dass sie neuerdings sogar geheim gehalten werden müssen – na denn Prost Mahlzeit! Von #digitaler #Souveränität brauchen wir dann auch nicht mehr zu sprechen in irgendwelchen politischen #Strategiepapieren der #Bundesregierung zur #Verwaltungsdigitalisierung, denn ohne #MS läuft hierzulande nicht mehr viel.

    heise.de/news/Bund-Lizenzkoste

  40. Software-Unternehmen #Concevis: Erneut Daten der #Bundesverwaltung durch Hackerangriff gestohlen

    "Zu den Kunden von Concevis gehören auch verschiedene Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung. Nach aktuellem Erkenntnisstand sind das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, das Bundesamt für Raumentwicklung, das Bundesamt für Statistik, das Bundesamt für Zivilluftfahrt, die Eidgenössische Steuerverwaltung & das Kommando Ausbildung auf der Kundenliste von Concevis."
    #Ransomware
    srf.ch/news/schweiz/software-u

  41. Christine Serrette, technische Vizedirektorin ITZBund, diskutiert beim Thementag #Cloud die Frage „Industriestandard oder #OpenSource?“.
    Mit der Entscheidung konsequent einen #Cloudfirst-Ansatz zu verfolgen und mit dem Aufbau der cloudbasierten Betriebsplattform Bund sind die Weichen gestellt, die Anwendungslandschaft der #Bundesverwaltung mittelfristig weitgehend auf Cloudplattformen im ITZBund zu betreiben.

    Hier könnt ihr die Aufzeichnung der Diskussionsrunde ansehen: youtube.com/watch?v=9Dlqm3V6F4

  42. Ein weiterer guter Grund, in der öffentlichen Verwaltung auf #OpenSource Technik einzusetzen. Die Installations- und Wartungskosten sind hier nicht enthalten und würden in jedem Fall anfallen.

    205 Millionen Euro: Bund zahlte 2021 für Microsoft-Lizenzen 15 Prozent mehr

    Erneut sind die Kosten der Bundesverwaltung für Windows, Office & Co. voriges Jahr deutlich gestiegen, seit 2015 haben sie sich sogar fast verfünffacht.
    heise.de/news/205-Millionen-Eu #Bundescloud #Bundesverwaltung

  43. Erneut sind die Kosten der Bundesverwaltung für Windows, Office & Co. voriges Jahr deutlich gestiegen, seit 2015 haben sie sich sogar fast verfünffacht.
    205 Millionen Euro: Bund zahlte 2021 für Microsoft-Lizenzen 15 Prozent mehr
  44. Manchmal geht es Schlag auf Schlag bei #NIS2!

    Zur noch besseren Transparenz veröffentlicht die @AG_KRITIS sogar ganz neuen Versionen des #NIS2UmsuCG Vorschlags mit Bearbeitungsstand 2.12.2024 und die Anwendung auf #Bundesverwaltung:

    * NIS2UmsuCG Gesamtübersicht Formulierungshilfe, 221 Seiten

    * NIS2UmsuCG Formulierungshilfe der Bundesregierung, 3 Seiten

    * NIS2UmsuCG Anwendung auf Bundesverwaltung, 2 Seiten vom 25.11.2024

    Das alles...

    #KRITIS #nis2know

    ag.kritis.info/2024/12/10/refe

  45. Große #Datenmengen schnell verarbeiten: Das ist der große Vorteil der In-Memory-Technologie. Das ITZBund wendet sie immer öfter für die #DigitaleVerwaltung an.
    Wie genau diese IT-Lösungen aussehen und welche Vorteile das für die #Bundesverwaltung hat?
    #Datenverarbeitung hängt zum einen mit dem verfügbaren Speicherplatz, aber auch der Übertragungsgeschwindigkeit der jeweiligen Datenträger zusammen. Massenhaft Daten abzulegen ist heutzutage kein Problem. Sie effizient zu verarbeiten: schon eher.