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#dsgvo — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #dsgvo, aggregated by home.social.

  1. Email providers should automatically reject emails with an implicit or explicit reply-to address hosted at #Gmail with error code 550 5.7.1 as a potential #GDPR violation.

    #privacy #DSGVO #digitalSelfDefense #Google #deGoogle #unGoogle #deGoogling #unGoogling #deGooglify #unGooglify #digitalSovereignty

  2. heise+ | Dauer-Aufzeichnung für das Second Brain: KI-Rekorder treffen auf die DSGVO

    KI-Rekorder aus China, die permanent aufzeichnen sollen, drängen auf den europäischen Markt. Doch die Vision des permanenten Mithörens kollidiert mit der DSGVO.

    heise.de/hintergrund/Dauer-Auf

    #China #Datenschutz #DSGVO #IFA #IT #KünstlicheIntelligenz #Wearables #news

  3. heise+ | Dauer-Aufzeichnung für das Second Brain: KI-Rekorder treffen auf die DSGVO

    KI-Rekorder aus China, die permanent aufzeichnen sollen, drängen auf den europäischen Markt. Doch die Vision des permanenten Mithörens kollidiert mit der DSGVO.

    heise.de/hintergrund/Dauer-Auf

    #China #Datenschutz #DSGVO #IFA #IT #KünstlicheIntelligenz #Wearables #news

  4. heise+ | Dauer-Aufzeichnung für das Second Brain: KI-Rekorder treffen auf die DSGVO

    KI-Rekorder aus China, die permanent aufzeichnen sollen, drängen auf den europäischen Markt. Doch die Vision des permanenten Mithörens kollidiert mit der DSGVO.

    heise.de/hintergrund/Dauer-Auf

    #China #Datenschutz #DSGVO #IFA #IT #KünstlicheIntelligenz #Wearables #news

  5. heise+ | Dauer-Aufzeichnung für das Second Brain: KI-Rekorder treffen auf die DSGVO

    KI-Rekorder aus China, die permanent aufzeichnen sollen, drängen auf den europäischen Markt. Doch die Vision des permanenten Mithörens kollidiert mit der DSGVO.

    heise.de/hintergrund/Dauer-Auf

    #China #Datenschutz #DSGVO #IFA #IT #KünstlicheIntelligenz #Wearables #news

  6. heise+ | Dauer-Aufzeichnung für das Second Brain: KI-Rekorder treffen auf die DSGVO

    KI-Rekorder aus China, die permanent aufzeichnen sollen, drängen auf den europäischen Markt. Doch die Vision des permanenten Mithörens kollidiert mit der DSGVO.

    heise.de/hintergrund/Dauer-Auf

    #China #Datenschutz #DSGVO #IFA #IT #KünstlicheIntelligenz #Wearables #news

  7. LG TVs hören im Wohnzimmer mit. Auch wenn sie ausgeschalteten sind. Sogar wenn sie vom lokalen Netz abgesteckt sind. Die Daten werden an Werbepartner verkauft,. Auch welche anderen Devices im Home Network sind. Echt creepy ich überlege ein #DSGVO Auskunftsbegehren, was sie über mich und meine Familie schon wissen. techradar.com/televisions/lg-t

    #Datenschutz #TV #LG #privatsphäre

  8. "Unser #ISMS wird jährlich auditiert."

    "Ich würde gern mal einen der letzten Auditberichte sehen."

    "Öhm, …"

    Die technisch-organisatorischen Maßnahmen sind aus dem Jahr 2019 …

    🤷

    #ITSicherheit #TOM #DSGVO #Art32

  9. #notebookcheck:
    "
    LG smart TVs caught logging audio with screen off and snooping on local devices
    "
    ".. TVs actively scanning the local area network for unrelated hardware, including phones and smartwatches .."

    ".. disconnected .. from Ethernet, the set continued saving voice input .. uploaded the stored files once network access was restored .."

    notebookcheck.net/LG-smart-TVs

    7.9.2026

    #BigBrother #Cybersecurity #Datenschutz #DSGVO #Ethernet #Internet #LG #LuckyGoldstar #SmartTV #TV #Überwachung

  10. #notebookcheck:
    "
    LG smart TVs caught logging audio with screen off and snooping on local devices
    "
    ".. TVs actively scanning the local area network for unrelated hardware, including phones and smartwatches .."

    ".. disconnected .. from Ethernet, the set continued saving voice input .. uploaded the stored files once network access was restored .."

    notebookcheck.net/LG-smart-TVs

    7.9.2026

    #BigBrother #Cybersecurity #Datenschutz #DSGVO #Ethernet #Internet #LG #LuckyGoldstar #SmartTV #TV #Überwachung

  11. youtu.be/6IFVTcM28KA

    Wie kann das „legal“ sein? Was sagt die #DSGVO dazu das unsere Elektrogeräte uns ausspionieren? Ihr glaubt doch nicht das das ein reines #SmartTV Problem ist? JEDES Gerät das „Smart“ ist oder irgendwie Internet Zugriff hat macht das. Es ist nur noch nicht überprüft, LG ist nur die am besten analysierte Firma im Moment. Es gibt keine Privatsphäre mehr, wir werden 24/7 abgehört und ausspioniert. Gut das wir alle nichts zu verbergen haben 😜. Fuck #BigTech!!!!

  12. youtu.be/6IFVTcM28KA

    Wie kann das „legal“ sein? Was sagt die #DSGVO dazu das unsere Elektrogeräte uns ausspionieren? Ihr glaubt doch nicht das das ein reines #SmartTV Problem ist? JEDES Gerät das „Smart“ ist oder irgendwie Internet Zugriff hat macht das. Es ist nur noch nicht überprüft, LG ist nur die am besten analysierte Firma im Moment. Es gibt keine Privatsphäre mehr, wir werden 24/7 abgehört und ausspioniert. Gut das wir alle nichts zu verbergen haben 😜. Fuck #BigTech!!!!

  13. So wundert es mich, wie die #Frau an das #Video der #Überwachungskamera gekommen ist.
    Nach meinem Wissen war @julia.meck keine Angestellte der GmbHs.
    Auf Überwachungskameras auf einem Firmengelände dürfen in der #Regel nur der Arbeitgeber selbst oder ausdrücklich befugte Personen.
    #InfoSec #OpSec #CCTV #Privacy

    Hier hätten doch jetzt auch noch andere Arbeitnehmer vielleicht Ansprüche auf "Geld", durch den Fremdzugriff auf das IT-System und damit auch Verletzung der #DSGVO?

  14. Gefährliches Werkzeug

    Angebot an LVMH: Gefährliches Überwachungs-Werkzeug breitet sich aus

    Ein Werkzeug namens Webloc kann Menschen mit Daten aus dem Werbe-Tracking teils metergenau orten und verfolgen. Bislang war nur bekannt, dass staatliche Stellen das nutzen. Jetzt zeigen Recherchen: Die Technologie wird offenbar auch Unternehmen angeboten.

    Mit Daten aus der Werbe-Industrie lassen sich Millionen Handys weltweit orten, teils auf wenige Meter genau. Spezialisierte Unternehmen wie Penlink aus den USA sammeln solche Daten, bereiten sie auf, und bauen daraus Werkzeuge, um Menschen anhand ihrer Bewegungsprofile auszuspähen. Zu den Kund*innen von Penlink könnten jedoch nicht nur Sicherheitsbehörden gehören, wie bisher bekannt. Auch für private Unternehmen könnte das Überwachungs-Werkzeug zugänglich sein.

    Das zeigt eine Recherche des französischen Mediums Mediapart von Anfang August, die netzpolitik.org zum Teil bestätigen konnte. Dahinter steckt eine brisante Ausweitung der globalen Überwachung mit vermeintlich harmlosen Werbedaten.

    Der Fachbegriff dafür ist ADINT. Die Abkürzung steht für werbebasierte Aufklärung („Advertising-based Intelligence“). Angeblich nur für Werbezwecke erhoben fließen Milliarden Handy-Standortdaten über populäre Apps durchs Ökosystem der Werbe-Industrie – und gelangen über Datenhändler zu ADINT-Firmen. Fachleute halten es mit Blick auf die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) für illegal, solche Daten zu handeln. Von einer informierten Einwilligung, auf die sich Werbetreibende berufen, kann in diesem Fall nämlich keine Rede mehr sein.

    Das ADINT-Werkzeug der Firma Penlink heißt Webloc. Zu den bislang bekannten Nutzer*innen von Webloc gehören die Abschiebe-Miliz ICE der US-Regierung sowie Behörden in Ungarn und Österreich – nicht jedoch private Unternehmen.

    Vermittelt über eine private Sicherheitsfirma wurde Webloc jüngst einem französischen Konzern für Luxusgüter präsentiert, wie zuerst Mediapart berichtet hat. Der Konzern versucht gerade, Fälle von Diebstahl aufzuklären. Auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigen die beteiligten Unternehmen wesentliche Teile der Recherche. Der US-Anbieter Penlink allerdings hat Fragen von Mediapart und netzpolitik.org nicht beantwortet. Deshalb wissen wir nicht genau, welche Rolle er bei dem Angebot gespielt hat.

    Eine „neue Technologie“

    Der französische Konzern LVMH („Moët Hennessy Louis Vuitton“) verkauft Luxusgüter wie Uhren, Schmuck und Spirituosen und gehört zu den 100 wertvollsten Unternehmen der Welt. Die Pressestelle schreibt auf Anfrage von netzpolitik.org: Vergangenes Jahr sei es in einem der Häuser des Konzerns zu Diebstählen gekommen. Die Polizei ermittele immer noch. Für LVMH arbeite zudem ein privates Sicherheitsunternehmen. An dieses Unternehmen habe sich ein Dienstleister gewandt und eine „neue Technologie“ präsentiert.

    Dieser Dienstleister war offenbar Penlink, die „neue Technologie“ Webloc. Was dann geschah, beschreibt LVMH auf Englisch wie folgt:

    Zu diesem Zeitpunkt war Moët Hennessy die Art der Technologie nicht bekannt. Der Dienstleister führte zur Untermauerung seines Angebots einen Test durch, ohne dass Moët Hennessy Kenntnis von der zugrunde liegenden Technologie oder deren Funktionsweise hatte.

    Sobald Moët Hennessy verstanden hatte, was vorgeschlagen wurde, beendete das Unternehmen unverzüglich alle weiteren Gespräche und verfolgte das Angebot nicht weiter. Moët Hennessy hatte zu keinem Zeitpunkt Zugang zu Berichten, Schlussfolgerungen oder Daten aus diesem Test und hatte keine Kenntnis von etwaigen daraus resultierenden Informationen, sofern solche überhaupt existieren.

    Kurzum: LVMH betont die Distanz zu Penlink und sei keine Kundin geworden.

    Kontakt über private Sicherheitsfirma

    Der Einsatz von ADINT zur Aufklärung von Diebstählen wäre zumindest plausibel gewesen: Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie können zeigen, welche Geräte zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort waren, beispielsweise einem Tatort. Die getrackten Geräte lassen sich daraufhin weiterverfolgen, etwa zu Privatadressen.

    Genau dafür könnte auch Webloc geeignet sein. Im April hat das Citizen Lab der Universität Toronto einen Bericht über dessen Fähigkeiten veröffentlicht. Mithilfe einer grafischen Oberfläche sollen Kund*innen demnach suchen können, welches Handy in einem bestimmten Gebiet unterwegs war. Außerdem soll Webloc das Bewegungsprofil einzelner Handys anzeigen können.

    Bei der von LVHM beauftragten Sicherheitsfirma handelt es sich offenbar um Amarante. Auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt Geschäftsführer Alexandre Hollander, sein Unternehmen habe einen von Penlink „ausgearbeiteten Anwendungsfall an LVMH weitergeleitet“. Doch LVMH habe sich gegen das Produkt entschieden. Weiter betont Amarant, Webloc nicht zu „verkaufen“ oder zu „vermarkten“.

    Tracking-Forscher: Nutzung durch Firmen „inakzeptabel“

    Die Schilderungen der beiden Unternehmen passen zusammen, sind aber nicht frei von Lücken. So will LVHM auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren, Amarante zu beschäftigen. Amarante wiederum teilt mit, nicht zur Aufklärung von Diebstählen engagiert worden zu sein.

    Den Kern des Mediapart-Berichts bestätigen die Antworten jedoch: Ein Angebot für das Überwachungs-Werkzeug Webloc wurde einem privaten Unternehmen unterbreitet. Wenn das kein Einzelfall war, könnte sich der Kreis von Webloc-Kund*innen über staatliche Stellen hinaus drastisch erweitern.

    Mediapart stützt seine Recherchen zudem auf interne Dokumente und Aussagen von Quellen. Das kann netzpolitik.org von außen nicht prüfen. Dem Bericht zufolge werde Webloc mindestens seit vergangenem Jahr an französische Unternehmen vermarktet, beispielsweise um Diebstähle aufzudecken, die Konkurrenz auszuforschen oder um zu ermitteln, wie vertrauliche Informationen durchsickern.

    Der Wiener Tracking-Forscher Wolfie Christl hat die Forschung des Citizen Lab zu Webloc geleitet. Mit Blick auf die Mediapart-Recherche sagt er gegenüber netzpolitik.org: „Der Missbrauch von App- und Werbedaten für Überwachung ist demokratiepolitisch gefährlich und rechtlich höchst fragwürdig. Eine Nutzung dieser invasiven und unverhältnismäßigen Technologien durch private Firmen ist gänzlich inakzeptabel.“

    Standortdaten können tiefe Einblicke gewähren

    Es ist üblich, dass Überwachungsfirmen ihre Produkte als besonders mächtig darstellen. Selbst testen konnten Journalist*innen Webloc aber bislang nicht. Wie gefährlich Daten der Werbe-Industrie grundsätzlich sein können, zeigen die Databroker-Files-Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk seit 2024. Dem Team liegen inzwischen mehr als 13 Milliarden Handy-Standortdaten verschiedener Datenhändler vor.

    In diesen Daten fanden sich die Bewegungsprofile zahlreicher Menschen, darunter sogar Angehörige von Militär und Geheimdiensten sowie hochrangige Regierungsbeamt*innen. Zwar können solche Daten in Teilen veraltet, ungenau oder falsch sein. Die Daten können aber auch im Detail verraten, wo potenziell Millionen Menschen zur Arbeit gehen und wohnen, welche Kitas, Arztpraxen oder Bordelle sie aufsuchen.

    Über Parteigrenzen hinweg sahen Politiker*innen darin eine Gefahr für die nationale Sicherheit, etwa wegen Spionage und Sabotage. Diese Gefahr dürfte steigen, je mehr Menschen und Unternehmen Zugriff auf solche Werkzeuge haben. Abhilfe schaffen könnte ein Verbot von Tracking und Profilbildung für Werbezwecke, das beispielsweise Verbraucherschützer*innen fordern. Es würde den sprudelnden Daten förmlich den Hahn abdrehen.

    Offenbar wollen Regierungen die Tracking-Daten jedoch lieber selbst missbrauchen, statt sie zu verbieten. Die Polizei in mindestens einem deutschen Bundesland hat ADINT bereits eingesetzt, wie unsere Recherchen im Juni zeigten. Auf Landes- und Bundesebene verweigern Regierungen in Deutschland Transparenz über den Einsatz von ADINT.

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  15. Mehr KI – weniger Datenschutz

    Digitalministerkonferenz: Wildberger will Datenschutz für KI-Einsatz in der Verwaltung schleifen

    Der durchdigitalisierte Staat soll her und das möglichst schnell. Darin sind sich Bund und Länder nach der Digitalministerkonferenz einig. Um Tempo zu machen, wollen die zuständigen Minister:innen mehr sogenannte Künstliche Intelligenz und weniger Datenschutz.

    Bürokratieabbau, Registermodernisierung, DeutschlandID: Auf diese Themen blickt Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) schon seit längerem mit der KI-Brille. Spätestens seit Mittwoch weiß er die Länder dabei hinter sich. Auf der Pressekonferenz zur Digitalministerkonferenz (DMK) demonstrierten Wildberger, die hessische Digitalministerin Kristina Sinemus (CDU) und der Chef der Senatskanzlei Hamburg Jan Pörksen (SPD) Einigkeit bei diesem Thema. Alle drei betonten, dass man beim KI-Einsatz in der öffentlichen Verwaltung an einem Strang ziehe.

    Seit 2024 treffen sich die Minister:innen, Senatoren und Staatssekretär:innen der Länder regelmäßig, um über digitalpolitische Entscheidungen zu diskutieren. Die fünfte DMK fand in Hamburg statt und knüpfte inhaltlich an die Föderale Modernisierungsagendaan. Die hatten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Regierungschef:innen der Länder im Dezember beschlossen. Die 200 Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda zielen vor allem darauf ab, Bürokratie abzubauen. Bund und Länder wollen etwa bis Ende 2026 Berichtspflichten für die öffentliche Verwaltung prüfen, um mindestens die Hälfte von ihnen zu streichen.

    Ein weiteres Ziel ist ein durchgehend digitalisierter Staat. Zwar lehnte die DMK einen Antrag Schleswig-Holsteins zu „digital only“ ab. Demnach sollen Verwaltungsbehörden nur noch rein digitale Prozesse anbieten und auf papiergebundene Arbeit verzichten. Doch die Uneinigkeit sei nicht inhaltlich begründet, so Sinemus und Wildberger, sondern darin, bis wann dieses Ziel erreicht sein soll. Das Ziel digital only sehen der Koalitionsvertrag und die Föderale Modernisierungsagenda vor. „Der Weg führt klar in diese Richtung“, sagt Wildberger.

    Mit KI zurück an die Spitze

    Und dieser Weg ist gepflastert mit KI-Projekten. Nur so ließen sich laut Digitalminister ein durchgehend digitaler Staat erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Daher freut sich Wildberger nach eigenen Angaben auch über Deutschlands Wirkmacht beim KI-Omnibus auf EU-Ebene. Mit der jüngst erzielten Einigung erhalte die Industrie nun „mehr Freiraum“, so der Minister. Die Industrie solle auch bei der Umsetzung des Deutschland-Stacks eine wichtigere Rolle einnehmen.

    Seinen Fokus auf generative KI hat Wildberger bereits zu seinem Amtsantritt eingenommen. Besonders deutlich wurde das etwa auf dem Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität im November vergangenen Jahres und auf der Münchener Sicherheitskonferenz im vergangenen Februar. Im November begrüßte der Minister ausdrücklich die Kooperation des französischen KI-Start-ups Mistral und des deutschen Softwareunternehmens SAP, die nun gemeinsam eine KI-Lösung für die öffentliche Verwaltung bereitstellen wollen. Und er unterzeichnete die deutsch-kanadische Absichtserklärung für nachhaltige Rechenzentren und „wertebasierte KI-Politik“.

    Diese wertebasierte Politik sieht der Minister etwa in der bundeseigenen KI-Plattform KIPITZ vom ITZBund und im „preisgekrönten Projekt SPARK“ umgesetzt. Damit sei Deutschland bei KI-basierten Verwaltungsanwendungen sogar „weltweit führend“, lässt sich der Minister auf der Projektwebsite zitieren. Unter dem Projekt SPARK seien demnach mehrere KI-gestützte Genehmigungsverfahren entwickelt worden, die Beschäftigte wirksam entlasten sollen. Neben der Bundesverwaltung würden sie bereits im Stadtstaat Hamburg und im Land Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz kommen, so Wildberger.

    Generative KI versus Datenschutz

    Mit SPARK will Wildberger auch die schleppende Verwaltungsdigitalisierung adressieren. Fachleute sehen den Ansatz des Ministers kritisch, weil er KI einsetzt, statt Informationen in maschinenlesbare Formate zu übertragen, was die Automatisierung der Verwaltung deutlich beschleunigen und effizienter machen würde. Der Minister füge dem Problemberg nur noch weitere Schichten hinzu, so die Kritik.

    Gleichzeitig will Wildberger Hindernisse aus dem Weg räumen, die aus seiner Sicht einer Nutzung von KI-Sprachmodellen im Wege stünden. Ganz oben auf der Liste: der Datenschutz. Laut Föderaler Modernisierungsagenda will der Bund spätestens Ende 2027 eine neue Regelung im Bundesdatenschutzgesetz vorschlagen, „die es öffentlichen Stellen zum Zwecke des Trainings und Einsatzes von KI erlaubt, personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren“.

    Auch brauche es „eine stärker risikobasierte Ausrichtung der Datenschutz-Grundverordnung“, heißt es in der Modernisierungsagenda weiter, um etwa die Arbeit von KI-Reallaboren zu erleichtern. Das betreffe unter anderem die Einwilligung von Betroffenen und die Zweckbindung der verwendeten Daten.

    Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wie auch nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nicht verarbeitet werden, es sei denn die betroffene Person willigt ausdrücklich ein oder es gibt für den entsprechenden Fall eine gesetzliche Grundlage.

    Offene Fragen spielen keine Rolle auf der Digitalministerkonferenz

    Die bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen würden zu streng ausgelegt und übererfüllt, aus Angst, etwas falsch zu machen, sagte Wildberger am Mittwoch. Außerdem brauche es nicht 17 unterschiedliche Datenschutzgesetze und auch keine Pflicht für die Länder, eigene Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Das alles bremse die Digitalisierung staatlicher Verwaltungsprozesse aus, etwa mit Blick auf den Datenaustausch zwischen Behörden.

    Auch die Datennutzung, die für das Training von KI-Sprachmodellen eine wesentliche Voraussetzung ist, will der Minister erleichtern. Dazu müssten Bund und Länder an den geltenden Datenschutz-Rechtsrahmen ran, der sich mit dem Einsatz von KI nur schwer vereinbaren ließe, wie auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im Dezember gegenüber netzpolitik.org sagte. So sei etwa unklar, wie man Betroffenenrechte und Löschansprüche bei KI-Systemen nach dem Training geltend macht, sagt Specht-Riemenschneider.

    Derartige Fragen, die eigentlich einer größeren gesellschaftlichen Debatte bedürfen, tauchen im Beschluss zum „Paradigmenwechsel im Datenschutz“ der DMK allerdings nicht auf. Auch hier sind sich alle Beteiligten offenbar einig.

    Esther Menhard ist freie Autorin bei netzpolitik.org. Sie recherchiert zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und nimmt dazu gerne Hinweise entgegen. Von Haus aus Philosophin, interessiert sie sich für Datenethik, die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Digitalität, AdTech, Open Access und Open Source. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  16. Staatsgeheimnis

    Sicherheitsbehörden und Databroker: Bundesregierung macht Datenkauf zum Staatsgeheimnis

    Die Bundesregierung verweigert Transparenz darüber, ob deutsche Sicherheitsbehörden bei Datenhändlern einkaufen. Die Frage ist brisant, denn für den Kauf gäbe es keine sichere Rechtsgrundlage. Das zeigen Dokumente aus dem Bundestag, die wir exklusiv vorab veröffentlichen.

    Diese Recherche entstand in Kooperation mit dem Bayerischen Rundfunk. Sie ist Teil der Databroker Files.

    Seit Monaten häufen sich Berichte über menschenfeindliche Übergriffe von Beamt*innen der US-Abschiebebehörde ICE. Sie inhaftieren massenhaft Menschen, die nach dem Willen der Regierung von US-Präsident Donald Trump das Land verlassen sollen. Um sie aufzuspüren, kann die Behörde ein mächtiges Werkzeug nutzen: Mit Tracking-Daten aus der Online-Werbeindustrie kann sie Milliarden Standorte von Handys ausspionieren.

    Die Angebote für solche Informationen kommen von Databrokern und darauf spezialisierten Dienstleistern. Gesammelt werden die Daten angeblich nur zu Werbezwecken, doch auch staatliche Stellen können beherzt zugreifen. Kommerzielle und staatliche Überwachung sind weltweit inzwischen eng verwoben.

    Neue Dokumente aus dem Bundestag zeigen jetzt: Die Bundesregierung verweigert zwar eine Auskunft darüber, ob deutsche Sicherheitsbehörden auf solche Standortdaten zugreifen – die Möglichkeit schließt sie aber ausdrücklich nicht aus.

    Zugleich nährt ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages Zweifel daran, ob staatliche Shoppingtouren bei Databrokern überhaupt rechtmäßig wären: Bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt fehlt demzufolge eine Ermächtigungsgrundlage; selbst für die mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteten Geheimdienste ist die Rechtslage unklar.

    „Wir haben es hier mit einer echten Black Box zu tun“, konstatiert die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke). Sie lehnt es ab, dass Sicherheitsbehörden den Handel mit Werbedaten anheizen. Als „eindeutig rechtswidrig“ bezeichnet Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München​​​​​​​ mögliche Datenkäufe durch Sicherheitsbehörden. Auch Geheimdienstforscher Thorsten Wetzling von der Denkfabrik Interface warnt: Behörden könnten beim Kauf von Datenbanken verfassungswidrig handeln.

    Regierung verweigert Transparenz

    Über die vielfältigen Gefahren von Handy-Standortdaten aus der Werbeindustrie haben wir in unserer Recherche-Reihe Databroker Files ausführlich berichtet. Anhand echter Datensätze konnten wir zeigen, wie detaillierte Bewegungsprofile auch Millionen Menschen in Deutschland gefährden. Ausspionieren lassen sich sogar Angestellte von Regierung, Militär und Geheimdiensten. Datenschützer*innen gehen davon aus, dass der Datenhandel in der Regel gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.

    Wie also hält es die Bundesregierung mit Databrokern? Das und mehr wollte die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt durch eine Kleine Anfrage erfahren. Solche Anfragen sind ein Werkzeug, das die Fraktionen im Bundestag nutzen können, um die Regierung zu kontrollieren.

    In der Antwort, die wir hier veröffentlichen, stellt die Bundesregierung bei den entscheidenden Fragen keine Transparenz her. Fragen dazu, ob Sicherheitsbehörden wie Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei bei Databrokern einkaufen, beantwortet sie nicht. Sie tut dies auch nicht in „eingestufter Form“; das heißt, selbst unter Ausschluss der Öffentlichkeit sollen die Abgeordneten keine Informationen zu einer möglichen Teilnahme am umstrittenen Datenhandel bekommen.

    „Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden“, rechtfertigt sich die Bundesregierung. Demnach könnten „Täter oder potenzielle Zielpersonen ihr Verhalten anpassen und künftige Maßnahmen dadurch erschweren oder gar vereiteln“. Weiter könnte eine Antwort „fremde staatliche Akteure dazu verleiten, entsprechende Dienste anzugreifen, um die jeweiligen Datenbestände im eigenen Sinne zu manipulieren.“

    „Absolut nicht hinnehmbar“

    Möglich ist es jedoch durchaus, dass deutsche Sicherheitsbehörden bereits bei Databrokern einkaufen. So schreibt die Regierung:

    Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass der Bezug von personenbezogenen Daten von Datenhändlern im Einzelfall zur Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen sein kann. Dies muss im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtslage individuell geprüft werden.

    Details nennt die Bundesregierung lediglich bei weniger sicherheitsrelevanten Behörden. So kauft etwa das „Bundesamt für Kartographie und Geodäsie“ seit einigen Jahren regelmäßig personenbezogene Daten ​​bei kommerziellen Anbietern. Zum Beispiel bei einem Unternehmen, das nach eigenen Angaben unter anderem Adressen von Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern anbietet. Solche Daten sind jedoch weitaus weniger brisant als etwa detaillierte Bewegungsprofile von Handy-Nutzenden.

    Die größtenteils ausgebliebene Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage kritisiert die Abgeordnete Donata Vogtschmidt scharf: „Es ist absolut nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung die Öffentlichkeit im Unklaren darüber lässt, ob und in welcher Form Sicherheitsbehörden persönliche Daten einkaufen, die die Menschen vermeintlich freiwillig für Werbezwecke freigegeben haben.“ Die Digitalpolitikerin fordert ​“​​​​​Transparenz darüber, wie und auf welcher Rechtsgrundlage deutsche Sicherheitsbehörden am Markt für kommerzielle Geschäfte mit persönlichen Daten beteiligt sind“.

    Weiter kritisiert die Abgeordnete, dass der riesige und in der Öffentlichkeit kaum bekannte Markt für personenbezogene Daten entstehen konnte: „Wie konnte es überhaupt dazu kommen?“ Eine Reform der DSGVO wäre wichtig, so Vogtschmidt, würde das Problem aber nicht an der Wurzel packen. Als solche benennt sie den Kapitalismus und das unausgeglichene Kräfteverhältnis zwischen Konzernen und Betroffenen. Ihre Forderung: „Wir brauchen Online-Plattformen im Gemeinwohl ohne Profitabsichten.“

    Mehr Transparenz in anderen Staaten

    Während die Bundesregierung jeglichen Einblick in mögliche Datenkäufe durch Sicherheitsbehörden für ein Risiko hält, liefern andere Staaten mehr Transparenz. Einkäufe von Handy-Standortdaten durch US-Behörden wurden spätestens ab dem Jahr 2020 schrittweise bekannt. Im November stellte ein Bericht des Kontrollgremiums PCLOBheraus, dass das FBI Kunde bei kommerziellen Datensammlern wie Clearview AI und Babel Street ist.

    In den Niederlanden beaufsichtigt das Gremium CTIVD die Geheimdienste. Bereits dessen Bericht aus dem Jahr 2018 handelte davon, wie Agent*innen kommerzielle Datensätze erworben haben. Auch in Norwegen bestätigte das parlamentarische Kontrollgremium EOS-Committee 2023 in einem öffentlichen Bericht, dass der militärische Geheimdienst massenhaft personenbezogene Daten gekauft hat. Die Aufseher*innen sparten nicht mit Kritik, weil der Behörde für das Daten-Shopping eine Rechtsgrundlage fehlte.

    Eine grundsätzliche Kritik am Handel mit personenbezogenen Daten aus dem Ökosystem der Online-Werbung ist, dass er in der Regel gegen das europäische Datenschutzrecht verstößt. Die Daten aus dem Angebot von Databrokern haben oftmals schon eine lange Reise hinter sich, noch bevor Sicherheitsbehörden überhaupt ins Spiel kommen. Bereits die Erhebung, etwa durch Apps und Tracking-Firmen, kann rechtswidrig sein, weil die Einwilligung der Nutzer*innen oft nicht informiert erfolgt und somit ungültig ist. Der Weiterverkauf wiederum kann gegen die Zweckbindung verstoßen, die etwa die DSGVO verlangt. Von Werbezwecken kann nämlich keine Rede mehr sein, sobald die Daten zur offenen Handelsware werden.

    Diesen Standpunkt vertrat 2024 auch das deutsche Verbraucherschutzministerium. Jüngst sprach die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im Interviewmit netzpolitik.org von einer „unglaublichen Masse an Daten, die rechtswidrig genutzt werden“.

    Datenkauf als „besondere Gefahr“ für Grundrechte

    Hätten Sicherheitsbehörden des Bundes überhaupt eine Rechtsgrundlage, um bei Databrokern einzukaufen? Dieser Frage geht ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nach. Die dort tätigen Forscher*innen arbeiten laut Selbstbeschreibung parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Ebenfalls im Auftrag der Abgeordneten Vogtschmidt haben sie die „rechtlichen Voraussetzung und Grenzen des behördlichen Ankaufes von personenbezogenen Daten aus Werbedatenbanken“ untersucht. Hier veröffentlichen wir das 25 Seiten umfassende Gutachten [PDF].

    Aus dem Gutachten geht hervor: Sicherheitsbehörden fehlt eine klare Rechtsgrundlage für den Kauf von personenbezogenen Daten von Databrokern. Der Kauf kann zudem einen weitreichenden Grundrechtseingriff darstellen, für den es deshalb sehr hohe Hürden gibt. So könnten die Behörden damit etwa in das Recht auf informationelle Selbstbestimmungeingreifen.

    „Betroffene können in aller Regel weder überschauen noch beherrschen, welche Daten aus welchen Quellen in Werbedatenbanken gespeichert und miteinander verknüpft werden“, schreiben die Wissenschaftler*innen. Zudem besteht „beim Ankauf von Daten aus Werbedatenbanken eine besondere Gefahr von Eingriffen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung“.

    Wie intim Erkenntnisse aus solchen Daten sein können, zeigen die Databroker Files: Handy-Ortungen offenbarten beispielsweise Besuche in Bordellen, Kliniken oder Gefängnissen; die Nutzung bestimmter Apps kann Aufschluss über Krankheiten oder sexuelle Orientierunggeben.

    Wissenschaftliche Dienste: schwere Belastung für Betroffene

    Weiter gehen die Wissenschaftler*innen auf die „Schwere der Belastung“ von Betroffenen ein, wenn Behörden ihre personenbezogenen Daten kaufen. Zunächst erfahren die Betroffenen nichts davon, die Maßnahme ist also heimlich. Außerdem könne es sein, dass die Daten selbst rechtswidrig erhoben wurden. Weiter sei unklar, ob die gekauften Daten „überhaupt inhaltlich korrekt“ sind.

    Eine Studie des NATO-Forschungszentrums Stratcom schätzte 2021, dass im Durchschnitt nur 50 bis 60 Prozent der Daten von Databrokern „als präzise angesehen werden können.“ Auch unsere Recherchen zeigten, dass immer wieder Zeitstempel oder Geräte-Kennungen in den Datensätzen von Databrokern falsch sind. Im Fall von geheimdienstlicher Überwachung könnten also Unbeteiligte ins Visier geraten.

    Bei BKA und Bundespolizei konstatiert das Gutachten, dass ihnen eine „Ermächtigungsgrundlage“ fehle, um solche Daten zu kaufen. Das heißt: Es gibt in den Gesetzen, die die Arbeit dieser Sicherheitsbehörden regeln, keine Normen, die ein Shopping bei Databrokern erlauben oder rechtfertigen würden.

    Weniger deutlich fällt die rechtliche Einordnung allerdings bei den Geheimdiensten des Bundes aus, also Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst. Auch hier finden die Wissenschaftlichen Dienste keine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Allerdings kommen sie zu dem Ergebnis, dass der Kauf solcher Daten möglicherweise in Einzelfällen gerechtfertigt sein könnte, wenn auch unter sehr begrenzten Umständen.

    Das Gutachten stellt zudem heraus:

    Unter welchen Umständen und mit welchen Methoden die Daten erhoben und in die Datenbank eingepflegt wurden, ist daher völlig offen und für den ankaufenden Nachrichtendienst auch kaum mit hinreichender Sicherheit überprüfbar. Es erscheint daher möglich, dass Nachrichtendienste durch den Ankauf an Daten gelangen könnten, die sie im Wege einer Überwachung nicht selbst erheben dürften.

    „Der Rechtsstaat versteckt keine Elefanten hinter Mäuselöchern“

    Thorsten Wetzling forscht für die gemeinnützige Denkfabrik Interface zu Geheimdiensten und ADINT. So nennt man die Erlangung geheimdienstlicher Erkenntnisse („intelligence“) durch Daten aus der Werbeindustrie („Ad“). Gerade die Aussicht auf Daten, die Geheimdienste sonst nicht erheben dürften, sieht Wetzling als wesentlichen Anreiz für ADINT. Hierbei könnten sich Geheimdienste auch umfangreiche Genehmigungsverfahren, Nutzungsbeschränkungen und Kontrollvorgaben sparen.

    Mit Blick auf das Gutachten beschreibt Wetzling die unklare Rechtslage als besorgniserregend. Gewichtige Gründe sprechen ihm zufolge dagegen, dass die entsprechenden Normen den verfassungsrechtlichen Standards der Bestimmtheit und der Verhältnismäßigkeit entsprechen.​​​​​ Der Forscher warnt:

    ​​​​​Sollte die Bundesregierung nachrichtendienstliche Datenkäufe tätigen, so ist deren rechtliche Grundlage ungewiss und verfassungswidriges Handeln durchaus möglich.

    Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider deutet die Rechtslage ähnlich. Ankauf und Nutzung von Werbedaten bedürften „spezieller gesetzlicher Regelungen, welche für die Sicherheitsbehörden bisher nicht bestehen“, schreibt ein Sprecher auf Anfrage von netzpolitik.org und BR. Eine allgemeine Ermächtigungsgrundlage reiche nicht aus. „Hier gilt: Der Rechtsstaat versteckt keine Elefanten hinter Mäuselöchern“, so der Sprecher.

    Deutlich wird auch Mark Zöller, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München zu Polizeirecht forscht. Er sagt, es wäre „eindeutig rechtswidrig“, wenn Behörden personenbezogene Daten aus der Werbeindustrie kaufen würden. „Eine spezielle Ermächtigungsgrundlage für den Ankauf solch privater Datenbestände gibt es in keinem Sicherheitsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland.“ Es sei jedoch typisch für Sicherheitsbehörden, dass sie neue Instrumente ohne Rechtsgrundlage erst mal nutzen würden, „bis sich Widerstand regt“. Juristisch könne das aber zum Problem werden, weil damit auch die gerichtliche Verwertbarkeit auf diesem Weg erlangter Beweise in Frage stehe.

    Forscher Thorsten Wetzling sieht im Ankauf kommerzieller Daten „einen Paradigmenwechsel bei der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung“, der dringend reguliert werden muss. Das Mandat der unterschiedlichen Gremien zur Kontrolle der Geheimdienste sei für das Phänomen nicht ausreichend. ​​​​​​​Der Gesetzgeber sollte bei der anstehenden Geheimdienstreform jedoch nicht nur auf ADINT schauen, sondern „die ganze Palette des möglichen Zusammenwirkens privater und öffentlicher Stellen näher in den Blick nehmen“. Im Falle einer gesetzlichen Regelung fordert Wetzling eine Diskussion über Schutzvorkehrungen beim Kauf sensibler Daten – bis hin zu einem möglichen Verbot, hochsensible Daten überhaupt zu kaufen.

    Die Versuchung der Daten

    Darüber, wie Geheimdienste mit Databrokern umgehen sollten, gibt es im Bundestag gespaltene Meinungen. „Ich lehne es ab, dass Sicherheitsbehörden den vor Datenschutzverletzungen strotzenden Handel mit Werbedatenbanken anheizen und fordere einen gesetzlichen Riegel davor“, sagt Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt mit Blick auf die neusten Recherchen. Bereits zuvor sagte sie: „Geheimdienste sind Fremdkörper in der Demokratie und müssen schrittweise durch Informationsstellen ohne nachrichtendienstliche Mittel ersetzt werden“.

    Eine ambivalente Position äußerte der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter gegenüber netzpolitik.org und BR im Sommer 2024: „Angesichts der Bedrohungslage und der Ressourcenknappheit kann es durchaus sinnvoll sein, auch solche Daten verstärkt für die Aufklärung zu nutzen.“ Andererseits sprach er davon, Datenmarktplätze und Verkäufer zu regulieren, „damit solche Datensätze nicht von gegnerischen ausländischen Diensten im Rahmen hybrider Kriegsführung verwendet werden“ und um „unsere Bürger vor dem Datenabgriff durch ausländische Staaten zu schützen.“

    Der Abgeordnete Konstantin von Notz (Grüne) sprach sich 2024 für eine rechtliche Klärung aus. Er verglich das mit anderen Mitteln wie etwa dem Abhören von Telefongesprächen, bei denen es auch klare Regeln gibt.

    Auch der Thinktank Hybrid CoE, bei dem Fachleute im Auftrag von EU und NATO hybride Bedrohungen erforschen, bewertet ADINT als zweischneidig. „Die Frage, ob die Chancen die Risiken überwiegen, ist schwer zu beantworten, da sich beide offenbar die Waage halten“, sagte Sprecherin Kirsi Pere auf Anfrage von netzpolitik.org.

    Aus Perspektive von Daten- und Verbraucherschutz sollten die Maßnahmen bereits früher ansetzen, und zwar schon bei der schieren Anhäufung der Daten. Nicht zuletzt der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert ein Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken.

    EU-Kommission: „wachsendes Problem“

    Zumindest scheint im Zuge der Databroker Files das Bewusstsein dafür zu wachsen, wie gefährlich es ist, wenn Angebote von Databrokern praktisch allen offenstehen. Am 4. November haben netzpolitik.org und Recherche-Partner berichtet, wie Datenhändler metergenaue Standortdaten von EU-Personal verkaufen. Wenig später, am 19. November, thematisierte die EU-Kommission Databroker in einem Schreiben an EU-Parlament und Ministerrat. Darin heißt es, leicht gekürzt und aus dem Englischen übersetzt:

    Der Handel mit personenbezogenen Daten ist zu einem wachsenden Problem geworden. Solche intransparenten Praktiken untergraben zentrale Grundsätze des Datenschutzrechts und der Privatsphäre, verzerren den Wettbewerb und unterminieren das öffentliche Vertrauen in digitale Märkte. Eine konsequentere Durchsetzung der bestehenden Vorschriften ist erforderlich. Die Kommission wird prüfen, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig sind, um diese Praktiken einzudämmen und die Transparenz im Datenhandel zu erhöhen.

    Dabei stehen die Zeichen eigentlich auf Deregulierung. Anlass des Schreibens ist das Vorhaben der EU-Kommission, Daten für KI-Innovationen zu befreien. Auch der Digitale Omnibus, ein Gesetzpaket der EU-Kommission, will Unternehmen beim Datenschutz mehr freie Hand lassen. Offenbar erweisen sich die Databroker Files als Sand im Getriebe der Deregulierung.

    Bundesregierung „beobachtet aufmerksam“

    Noch im Herbst hatte sich die Bundesregierung mit möglichen Regulierungslücken beim Handel mit personenbezogenen Daten beschäftigt. Anlass war eine schriftliche Frage des Abgeordneten Konstantin von Notz (Grüne). Eine Lücke können etwa Datenmarktplätze sein, die Kontakt zwischen Databrokern und potenziellen Käufern herstellen. Prominentes Beispiel für einen Datenmarktplatz ist der Berliner Anbieter Datarade, der offenbar durch die Maschen der Datenschutz-Regulierung schlüpft und sogar von einer teilweise staatlichen Investition profitiert hat. Über Datarade konnte netzpolitk.org Kontakt zu einem Datenhändler herstellen, der dem Team letztlich 3,6 Milliarden Handy-Standortdaten aus Deutschland zur Verfügung stellte.

    In ihrer Antwort vom 16. September schreibt die Bundesregierung, sie „beobachtet aufmerksam die Entwicklungen im Bereich des Datenhandels“. Auch Datenmarktplätze erwähnt sie ausdrücklich. Zu Konsequenzen äußert sie sich jedoch zurückhaltend. „Sollte sich zeigen, dass zusätzliche Regelungen erforderlich sind, wird die Bundesregierung die erforderlichen Schritte prüfen“, heißt es. „Dies kann, je nach Sachlage, auch gesetzgeberische Maßnahmen einschließen.“

    Allein in den drei Monaten nach dieser Antwort sind vier große Enthüllungen über die Gefahren von Handy-Standortdaten erschienen – mit Daten aus Belgien, Irland, Frankreichund Italien.

    Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Er schreibt häufig über Datenmissbrauch und Datenschutz, Big Tech, Plattformregulierung, Transparenz, Lobbyismus, Online-Werbung, Wahlkämpfe und die Polizei. 2024 wurde er mit dem Alternativen Medienpreis und dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft sowie der Evangelischen Kirche. Seit 02/2025 ist sein Buch erhältlich: “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen”. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  17. 7 Gründe, warum Bildungseinrichtungen CyMaIS nutzen sollten

    In einer Welt, in der Bildung zunehmend digitaler wird, stellen sich Schulen die Frage: Wie schützen wir unsere Daten, behalten die Kontrolle und bleiben unabhängig von großen Konzernen?CyMaIS liefert die Antwort – eine selbstgehostete IT-Plattform, speziell für Bildungseinrichtungen.

    In diesem Artikel zeigen wir Ihnen in 7 klaren Punkten, warum CyMaIS die bessere Alternative zu klassischen Cloudlösungen ist.

    […]

    blog.cymais.cloud/blog/2025/06

  18. „Datenschutz kann eine regulatorische Hürde sein, aber er ist auch eine Chance, nachhaltige digitale Geschäftsmodelle zu etablieren. Lesen Sie mehr in unserem neuesten Blogbeitrag, der in Zusammenarbeit mit der Universität Innsbruck verfasst wurde:“ 👉 threema.ch/de/work/blog/posts/

    „Datensparsamkeit für die nachhaltige Digitalisierung von Hochschulen – Gastbeitrag von Matthias C. Kettemann, Leiter des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts an der Universität Innsbruck [@uniinnsbruck], in Zusammenarbeit mit Peter Szabó, Legal Counsel und Datenschutzberater bei Threema, und Danilo Bargen [@dbrgn], CTO bei Threema“

    Von: @threemaapp 👉 mastodon.social/@threemaapp/11

    #Threema #ThreemaWork #Threemaapp #3maRTDeutsch #Datensparsamkeit #Datenschutz #PrivacyByDesign #DSGVO #Datenminimierung #Hochschulen #Digitalisierung #PrivacyByDefault #Messenger #Datensicherheit #InformationelleSelbstbestimmung #Grundrechte #Datensouveränität #Recht

  19. 🌟 Mathe neu erleben mit #bettermarks und dem Univention #IDBroker!

    📊 bettermarks ist eine adaptive #Lernplattform, über die Schüler*innen interaktive Übungen bearbeiten und direkt Feedback bekommen.

    👩‍🏫 Lehrkräfte haben den Überblick über alle Aktivitäten und Ergebnisse und können auf Schwierigkeiten reagieren.

    🔗 Der Univention #IDBroker sorgt für die einfache und #DSGVO konforme Anmeldung per #SSO.

    Mehr Infos zum #IDBroker und den angebundenen Apps gibt es hier:

    univention.de/produkte/ucsscho

  20. Freund macht gerade #Reha in #Paracelsusklinik.
    Berichtet: zu Aufenthaltsbeginn gab es eine Einführung in die #healthapp der Klinik.
    Auf Nachfrage kann man die #Therapie nicht mitmachen, wenn man deren #therapieApp nicht nutzt.
    Habe deren #gesundheitsapp mal installiert und bei #exodusprivacy analysiert.
    Direkt nach den Start bis zum Loginscreen ohne Einwilligung Drittanbietern-Kontakt reports.exodus-privacy.eu.org/
    2 trackers
    #googleadmob
    #googlefirebaseanalytics
    #appzwang #digitalzwang #DSGVO #ttdsg

  21. Einem Bericht von bugcrowd.com zufolge, opfern 50% der Unternehmen die Privatsphäre ihrer Kunden, um Geld zu sparen.

    Das stellen wir leider auch immer wieder fest, trotzdem wir viele gute Lösungen parat haben, die bezahlbar sind und die Privatsphäre der Kunden achten, respektieren und wertschätzen.

    #privatsphaere #kunden #unternehmen #b2b #b2c #sparenanderfalschenstelle #datenschutz #dsgvo #privacy #datensicherheit #cybersicherheit #sparen #wirtschaft

  22. @hensys Ich finde, mehr Fediverse-Instanzen und andere Websites sollten dem Vorbild von digitalcourage.social und nuudel.de folgen und auf das Speichern von IP-Adressen ganz verzichten. Für @digitalcourage und die Nutzenden dieser Dienste hatte dieser Verzicht bisher keine Nachteile.

    Schon anno 2000 haben die #BigBrotherAwards #Apache dazu aufgefordert, das voreingestellte #Logging entsprechend zu ändern. Passiert ist nichts, obwohl die #DSGVO inzwischen #privacyByDesign und #privacyByDefault vorschreibt. #nginx macht es auch nicht besser.
    bigbrotherawards.de/2000/sonde

    #ipadresse

  23. #Zoom heißt jetzt #ZoomX, sonst ändert sich nichts…

    Also ernsthaft: nichtmal die Domain geschweige denn das SSL-Zertifikat…
    Die Daten landen damit auf jeden Fall in den USA und werden nur dann nicht dort entschlüsselt, wenn die #Telekom und Zoom unfassbar gut die Sicherheitsmechanismen des Internets ausgehebelt haben

    #Datenschutz #TeamDatenschutz #DSGVO #Videokonferenz #zoombies #bba23

  24. Morgen ist das erste von unseren vier #Datenschutz-Webinaren bei der #DSEE. Es geht um die #DSGVO-Grundsätze für #Vereine und #Engagierte. Einsteigerfreundlich erklärt am Beispiel der Mitgliederverwaltung.

    deutsche-stiftung-engagement-u