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#privatsphare — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #privatsphare, aggregated by home.social.

  1. Billetautomaten sollen ab 2035 verschwinden. Doch mit ihnen darf nicht auch die Möglichkeit verschwinden, anonym mit dem ÖV zu reisen.

    Digitalisierung darf nicht bedeuten, dass jede Reise Datenspuren hinterlässt. Wir fordern: Auch künftig muss es möglich sein, ein Ticket bar, ohne Personendaten und ohne technische Rückschlüsse auf Reisende zu kaufen.

    #Datenschutz #ÖV #Privatsphäre

    digitale-gesellschaft.ch/2026/

  2. Bibliothek der Privatsphäre, Teil 2: Was man auf „Mich stört das nicht" antwortet

    Der erste Teil der „Bibliothek der Privatsphäre“ war dem Satz „Ich habe nichts zu verbergen“ gewidmet. Heute ist ihre Schwester an der Reihe, die ebenso häufig zu hören ist: „Mir…“…

    vsx.is/de/bibliothek-privater-

    #Privatsphäre #OpenSource #Datenschutz #DigitaleSouveränität

  3. Bibliothek der Privatsphäre, Teil 2: Was man auf „Mich stört das nicht" antwortet

    Der erste Teil der „Bibliothek der Privatsphäre“ war dem Satz „Ich habe nichts zu verbergen“ gewidmet. Heute ist ihre Schwester an der Reihe, die ebenso häufig zu hören ist: „Mir…“…

    vsx.is/de/bibliothek-privater-

    #Privatsphäre #OpenSource #Datenschutz #DigitaleSouveränität

  4. Bibliothek der Privatsphäre, Teil 2: Was man auf „Mich stört das nicht" antwortet

    Der erste Teil der „Bibliothek der Privatsphäre“ war dem Satz „Ich habe nichts zu verbergen“ gewidmet. Heute ist ihre Schwester an der Reihe, die ebenso häufig zu hören ist: „Mir…“…

    vsx.is/de/bibliothek-privater-

    #Privatsphäre #OpenSource #Datenschutz #DigitaleSouveränität

  5. Bibliothek der Privatsphäre, Teil 2: Was man auf „Mich stört das nicht" antwortet

    Der erste Teil der „Bibliothek der Privatsphäre“ war dem Satz „Ich habe nichts zu verbergen“ gewidmet. Heute ist ihre Schwester an der Reihe, die ebenso häufig zu hören ist: „Mir…“…

    vsx.is/de/bibliothek-privater-

    #Privatsphäre #OpenSource #Datenschutz #DigitaleSouveränität

  6. «Lieferdienste — Aufträge und Lohn in der Blackbox - Der Einfluss von Algorithmen auf die Arbeit von Gig-Workern:
    In den meisten Fällen wissen Fahrerinnen und Fahrer nicht einmal, welche Daten genau über sie erhoben werden»

    Den Menschen, die solche Bestellungen durchführen, ist es nicht mal ansatzweise bewusst, dass da Unmengen an Daten gesammelt wird - meistens ist es ihnen einfach nur egal.

    🤨 derstandard.at/story/300000033

    #datenschutz #lieferdienst #blackbox #gigwork #privatsphare #datenschutz

  7. Norwegen plant strenge Regeln gegen smarte Brillen im öffentlichen Raum. Heimliches Filmen und Gesichtserkennung via #Smartglasses bedrohen die #Privatsphäre. winfuture.de/news,161058.html?

  8. Ihr wollt endlich weg von Big Tech, wisst aber nicht wie? Dann kommt doch zu unserer offenen Sprechstunde. Am kommenden Sonntag (6.9.) beantworten wir eure Fragen rund um digitale Unabhängigkeit. Wie immer kostenfrei und ohne Anmeldung.

    🕒 Sonntag, 6.9., 15–18 Uhr
    📍 dezentrale, Eisenbahnstr. 9

    Alle Infos: privatsphaere-leipzig.org/post

    #DIDay #DID #DIDit #Leipzig #Meetup #Privatsphäre #Cryptoparty

  9. pc-fluesterer:
    "
    Warnung vor ARD-Sounds
    "
    "Die ARD hat ihre frühere Audiothek-App leider aufgegeben. Die App wurde ersetzt durch „ARD-Sounds“. Die App ist völlig mit Google verseucht. .. . In einem Satz: Alles, was ich in der App mache, liest Google mit. ..Wozu will eine Podcast-App Audio aufnehmen? .."

    pc-fluesterer.info/wordpress/2

    29.8.2026

    #ARD #ARDSounds #BigBrother #Datenschutz #DSGVO# #Google #IT #ÖRR #Privatsphäre #Überwachung #Verantwortungslosigkeit

  10. „Warum nennt man sie Datenkraken?“, frage ich.
    „Unfaire Bezeichnung“, sagt das Känguru.
    „Für die Konzerne?“
    „Für die Kraken. Die sammeln wenigstens keine Bewegungsprofile.“
    Ich schweige.
    „Du bekommst einen kostenlosen Dienst“, sagt es, „und bezahlst mit deinem Leben. Wo du bist. Was du kaufst. Wen du kennst. Was du suchst. Was du fürchtest.“
    „Aber ich habe doch nichts zu verbergen.“
    Das Känguru seufzt.
    „Du hast auch nichts zu veröffentlichen. Trotzdem wohnst du nicht in einem Schaufenster.“

    Vielleicht ist Datenschutz genau das: die Weigerung, den Menschen zum Geschäftsmodell zu erklären.

    #Datenschutz #Datenkraken #Privatsphäre #BigTech

  11. «Smart Glasses in der Badi - Politikerinnen wollen smarte Brillen verbieten:
    Intelligente Brillen können filmen und fotografieren. Nun wächst die Sorge um die Privatsphäre. Gerade rund um die Badi.»

    Die @rahel_estermann erklärt mal klar und deutlich im SRF (Schweizer Radio und Fernsehen) weshalb Smart Glasses alles andere als Smart sind.

    📺 srf.ch/news/schweiz/smart-glas

    #smartglasses #srf #datenschutz #baden #privatsphare #10vor10 #schweiz

  12. Welche app würdet Ihr empfehlen für Grapheneos um seine Bildschirmzeit datenfreundlich zu messen?

    Screen Time?
    Oder was ist mit der App "Bildschirmzeit."

    Oder gibt es noch andere apps? DieAltanativ unter Einstellung > Akku > Akkunutzung und denn entsprechenden Tag auswählen, scheint mir nicht genau zu sein.

    #grapheneos #screntime #bildschirmzeit #messen #tracking #friendly #datenschutz #privatsphare

  13. Die beste Funktion für Smart Glasses ist, wenn sie gar keine Kamera haben. DuckDuckGo verkauft die perfekten Sonnenbrillen ohne WLAN, KI und Überwachungsgefahr für 35 US-Dollar. Ein großartiger und komplett ausverkaufter Protest gegen die aktuellen Metas dieser Welt.

    #DuckDuckGo #Datenschutz #SmartGlasses #Privatsphäre #AIGeneratedImage

    all-ai.de/news/news26top/duckd

  14. Was hat gemeinwohlorientierte KI mit der #DSGVO zu tun? 🤷‍♀️

    Das erfahrt ihr auf unserem Webportal: civic-coding.de/angebote/meldu

    Das europäische #Datenschutzrecht ist auch für gemeinwohlorientierte, vertrauenswürdige KI eines der wichtigsten Rechtsgebiete. #Privatsphäre und #Persönlichkeitsrechte müssen bei der Entwicklung, Auswahl & dem Einsatz von KI-Anwendungen berücksichtigt werden. Auf dem Webportal stellen wir euch hilfreiche Inhalte & Leitfäden für den gemeinwohlorientierten KI-Einsatz bereit.

  15. RE: graz.social/@publicvoit/115701

    #Tesla peilt in Deutschland Expansion an heise.de/news/Tesla-peilt-in-D

    Ich möchte da nur auf ein paar Berichte hinweisen:

    "Tesla #Model3 ist Schlusslicht im TÜV-Report 2025" derstandard.at/story/300000024

    Hertz will 20.000 Elektroautos wieder verkaufen heise.de/news/Ein-Drittel-des- (Tesla + Polestar)
    "... höheren Kosten für Reparaturen und Beschädigungen"

    Und die untere Nachricht (Quote) von Ende 2025 spricht wohl Bände: eine US-Untersuchung reiht Tesla ganz hinten ein. Schlechter als alle getesteten Verbrennermodelle!

    Nebenbei gibt's jede Menge Verletzungen der #Privatsphäre durch Tesla: "Tesla workers shared private ‘scenes of intimacy’ filmed by car cameras: report" nypost.com/2023/04/06/tesla-em

    Weiters kann man jede Menge negativer Berichte finden, wie schlimm Tesla mit seinen Angestellten umgeht.

    Und dann wäre noch Elon als Abschreckungsfaktor oben drauf. 🤷

    Also wer *jetzt* noch einen Tesla kauft ... 🙄

    #eAuto #ModelS #ModelY #ModelX #TeslaMotors #privacy #Gigafactory #ElonWentCrazy

  16. @christopherkunz

    #ReCaptchas #Privatsphäre

    (1/2)

    Vielen Dank.

    Das wäre fatal.
    Ich bin dabei mich sukzessive von #BigTech-Lösungen zu verabschieden.

    Vllt. kann man bei Bestellungen bei einzelnen Monopolisten (noch?) nicht auf ein Standard-OS wie #Android oder #iOS verzichten (etliche e- und audio-books gibt es ja z. B. nur auf Amazon) --dann vllt. jedoch in einer Burner-VM in #Qubes? 😉

    Für alles andere finden sich letztlich dann FOSS-Alternativen oder Work-arounds (z. B. #ffmpeg und #YT).

  17. Sehr schön. 🤣 Ich glaube zwar nicht, dass das viel gegen #Datenkraken wie #Google hilft, aber es ist ein Anfang. Ich hoffe, das macht Schule.

    Übrigens, das mit dem Zwang zur Installation eines #Betriebssystem⁠s ist auch #Microsoft schon mal teuer zu stehen gekommen. Man hat nichts gelernt. Nur die Zahlen sind grösser.

    tagesschau.de/wirtschaft/unter

    #Privatsphäre #Datenschutz

  18. Alle US #Messenger sind unsicher, weil sie sich ab-phishen lassen und zwangsweise auf der Mobilnummer laufen.

    Größtmöglichen #Datenschutz & echt #Privatsphäre gibt es halt nur mit #Threema = unabphishbar & 100% anonym!

    Steig jetzt um!

    #Whatsapp #Signal #FacebookMessenger #SignalApp #UnplugBigTech

    RE: https://bsky.app/profile/did:plc:famxw3vhsquhuevp5uxra726/post/3mouijjxowc2g

  19. Firefox hat eine integrierte On‑device‑Übersetzung — Texte bleiben lokal, keine Cloud‑Uploads. LibreWolf kann lokale Übersetzungsmodelle nutzen; Aufruf in Firefox/LibreWolf via Übersetzungssymbol oder Adressleiste: „translate“. 🔒🌐✨️ #Privatsphäre #Browser #Übersetzung support.mozilla.org/de/kb/voll

  20. Wenn Du selber mit den ganzen Hintertüren den USA & Trump, bei #Signal nicht mehr mitkommst, dann wird es Zeit für das wirklich sichere #Threema aus der Schweiz.... #UnPlugBigTech #UnplugTrump #Diday #Didit #Messenger #Sicherheit #Datenschutz #Privatsphäre #Backdoors #NSA #FBI #CIA #CloudAct

  21. Kostenloser Workshop im #Projekt46 in #Zwickau

    Wie kommuniziere ich sicher und schütze meine #Privatsphäre im Netz? Welche freien Tools und Sicherheitseinstellungen haben sich bewährt? Antworten geben wir bei einem #Workshop in Kooperation mit dem Projekt #MeKo#mobil.

    📆 11.05.26
    🕖 18 Uhr
    📍 Projekt46, Hauptstraße 46

    Mehr dazu:
    z-labor.space/blog/digital-pri

  22. Ich habs ja gesagt: #Putin seine #Trollarmee bereite sich jetzt schon auf die #BTW29 vor und will die #FckAfD an die Macht bringen. ALLE #Messenger mit Mobilnummer sind eine Gefahr für #Demokratie #Geld #Erbe & #Privatsphäre. Nehmt #Threema !!! #Signal #Journalisten #Politiker #Signalgate #Diday

  23. Datenschutz am Smartphone immer noch kein Thema?

    Dann solltest du jetzt genauer hinschauen. Es gibt noch eine Möglichkeit, das zu ändern.
    Ich war bei der ersten Charge dabei, habe mich bewusst dafür entschieden und ja, es steht ganz oben auf meiner DODO‑Liste für dieses Jahr. 🔒📱

    Manche Dinge sollte man einfach nicht weiter aufschieben.

    commerce.jolla.com/products/jo

    #Datenschutz #DigitaleSelbstbestimmung #Privatsphäre #DatenSindWertvoll
    #NichtDasProdukt #BigTech
    #PrivacyFirst #ControlYourData
    #BewusstDigital #DoDoListe

  24. Datenschutz am Smartphone immer noch kein Thema?

    Dann solltest du jetzt genauer hinschauen. Es gibt noch eine Möglichkeit, das zu ändern.
    Ich war bei der ersten Charge dabei, habe mich bewusst dafür entschieden und ja, es steht ganz oben auf meiner DODO‑Liste für dieses Jahr. 🔒📱

    Manche Dinge sollte man einfach nicht weiter aufschieben.

    commerce.jolla.com/products/jo

    #Datenschutz #DigitaleSelbstbestimmung #Privatsphäre #DatenSindWertvoll
    #NichtDasProdukt #BigTech
    #PrivacyFirst #ControlYourData
    #BewusstDigital #DoDoListe

  25. Staatsgeheimnis

    Sicherheitsbehörden und Databroker: Bundesregierung macht Datenkauf zum Staatsgeheimnis

    Die Bundesregierung verweigert Transparenz darüber, ob deutsche Sicherheitsbehörden bei Datenhändlern einkaufen. Die Frage ist brisant, denn für den Kauf gäbe es keine sichere Rechtsgrundlage. Das zeigen Dokumente aus dem Bundestag, die wir exklusiv vorab veröffentlichen.

    Diese Recherche entstand in Kooperation mit dem Bayerischen Rundfunk. Sie ist Teil der Databroker Files.

    Seit Monaten häufen sich Berichte über menschenfeindliche Übergriffe von Beamt*innen der US-Abschiebebehörde ICE. Sie inhaftieren massenhaft Menschen, die nach dem Willen der Regierung von US-Präsident Donald Trump das Land verlassen sollen. Um sie aufzuspüren, kann die Behörde ein mächtiges Werkzeug nutzen: Mit Tracking-Daten aus der Online-Werbeindustrie kann sie Milliarden Standorte von Handys ausspionieren.

    Die Angebote für solche Informationen kommen von Databrokern und darauf spezialisierten Dienstleistern. Gesammelt werden die Daten angeblich nur zu Werbezwecken, doch auch staatliche Stellen können beherzt zugreifen. Kommerzielle und staatliche Überwachung sind weltweit inzwischen eng verwoben.

    Neue Dokumente aus dem Bundestag zeigen jetzt: Die Bundesregierung verweigert zwar eine Auskunft darüber, ob deutsche Sicherheitsbehörden auf solche Standortdaten zugreifen – die Möglichkeit schließt sie aber ausdrücklich nicht aus.

    Zugleich nährt ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages Zweifel daran, ob staatliche Shoppingtouren bei Databrokern überhaupt rechtmäßig wären: Bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt fehlt demzufolge eine Ermächtigungsgrundlage; selbst für die mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteten Geheimdienste ist die Rechtslage unklar.

    „Wir haben es hier mit einer echten Black Box zu tun“, konstatiert die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke). Sie lehnt es ab, dass Sicherheitsbehörden den Handel mit Werbedaten anheizen. Als „eindeutig rechtswidrig“ bezeichnet Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München​​​​​​​ mögliche Datenkäufe durch Sicherheitsbehörden. Auch Geheimdienstforscher Thorsten Wetzling von der Denkfabrik Interface warnt: Behörden könnten beim Kauf von Datenbanken verfassungswidrig handeln.

    Regierung verweigert Transparenz

    Über die vielfältigen Gefahren von Handy-Standortdaten aus der Werbeindustrie haben wir in unserer Recherche-Reihe Databroker Files ausführlich berichtet. Anhand echter Datensätze konnten wir zeigen, wie detaillierte Bewegungsprofile auch Millionen Menschen in Deutschland gefährden. Ausspionieren lassen sich sogar Angestellte von Regierung, Militär und Geheimdiensten. Datenschützer*innen gehen davon aus, dass der Datenhandel in der Regel gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.

    Wie also hält es die Bundesregierung mit Databrokern? Das und mehr wollte die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt durch eine Kleine Anfrage erfahren. Solche Anfragen sind ein Werkzeug, das die Fraktionen im Bundestag nutzen können, um die Regierung zu kontrollieren.

    In der Antwort, die wir hier veröffentlichen, stellt die Bundesregierung bei den entscheidenden Fragen keine Transparenz her. Fragen dazu, ob Sicherheitsbehörden wie Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei bei Databrokern einkaufen, beantwortet sie nicht. Sie tut dies auch nicht in „eingestufter Form“; das heißt, selbst unter Ausschluss der Öffentlichkeit sollen die Abgeordneten keine Informationen zu einer möglichen Teilnahme am umstrittenen Datenhandel bekommen.

    „Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden“, rechtfertigt sich die Bundesregierung. Demnach könnten „Täter oder potenzielle Zielpersonen ihr Verhalten anpassen und künftige Maßnahmen dadurch erschweren oder gar vereiteln“. Weiter könnte eine Antwort „fremde staatliche Akteure dazu verleiten, entsprechende Dienste anzugreifen, um die jeweiligen Datenbestände im eigenen Sinne zu manipulieren.“

    „Absolut nicht hinnehmbar“

    Möglich ist es jedoch durchaus, dass deutsche Sicherheitsbehörden bereits bei Databrokern einkaufen. So schreibt die Regierung:

    Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass der Bezug von personenbezogenen Daten von Datenhändlern im Einzelfall zur Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen sein kann. Dies muss im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtslage individuell geprüft werden.

    Details nennt die Bundesregierung lediglich bei weniger sicherheitsrelevanten Behörden. So kauft etwa das „Bundesamt für Kartographie und Geodäsie“ seit einigen Jahren regelmäßig personenbezogene Daten ​​bei kommerziellen Anbietern. Zum Beispiel bei einem Unternehmen, das nach eigenen Angaben unter anderem Adressen von Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern anbietet. Solche Daten sind jedoch weitaus weniger brisant als etwa detaillierte Bewegungsprofile von Handy-Nutzenden.

    Die größtenteils ausgebliebene Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage kritisiert die Abgeordnete Donata Vogtschmidt scharf: „Es ist absolut nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung die Öffentlichkeit im Unklaren darüber lässt, ob und in welcher Form Sicherheitsbehörden persönliche Daten einkaufen, die die Menschen vermeintlich freiwillig für Werbezwecke freigegeben haben.“ Die Digitalpolitikerin fordert ​“​​​​​Transparenz darüber, wie und auf welcher Rechtsgrundlage deutsche Sicherheitsbehörden am Markt für kommerzielle Geschäfte mit persönlichen Daten beteiligt sind“.

    Weiter kritisiert die Abgeordnete, dass der riesige und in der Öffentlichkeit kaum bekannte Markt für personenbezogene Daten entstehen konnte: „Wie konnte es überhaupt dazu kommen?“ Eine Reform der DSGVO wäre wichtig, so Vogtschmidt, würde das Problem aber nicht an der Wurzel packen. Als solche benennt sie den Kapitalismus und das unausgeglichene Kräfteverhältnis zwischen Konzernen und Betroffenen. Ihre Forderung: „Wir brauchen Online-Plattformen im Gemeinwohl ohne Profitabsichten.“

    Mehr Transparenz in anderen Staaten

    Während die Bundesregierung jeglichen Einblick in mögliche Datenkäufe durch Sicherheitsbehörden für ein Risiko hält, liefern andere Staaten mehr Transparenz. Einkäufe von Handy-Standortdaten durch US-Behörden wurden spätestens ab dem Jahr 2020 schrittweise bekannt. Im November stellte ein Bericht des Kontrollgremiums PCLOBheraus, dass das FBI Kunde bei kommerziellen Datensammlern wie Clearview AI und Babel Street ist.

    In den Niederlanden beaufsichtigt das Gremium CTIVD die Geheimdienste. Bereits dessen Bericht aus dem Jahr 2018 handelte davon, wie Agent*innen kommerzielle Datensätze erworben haben. Auch in Norwegen bestätigte das parlamentarische Kontrollgremium EOS-Committee 2023 in einem öffentlichen Bericht, dass der militärische Geheimdienst massenhaft personenbezogene Daten gekauft hat. Die Aufseher*innen sparten nicht mit Kritik, weil der Behörde für das Daten-Shopping eine Rechtsgrundlage fehlte.

    Eine grundsätzliche Kritik am Handel mit personenbezogenen Daten aus dem Ökosystem der Online-Werbung ist, dass er in der Regel gegen das europäische Datenschutzrecht verstößt. Die Daten aus dem Angebot von Databrokern haben oftmals schon eine lange Reise hinter sich, noch bevor Sicherheitsbehörden überhaupt ins Spiel kommen. Bereits die Erhebung, etwa durch Apps und Tracking-Firmen, kann rechtswidrig sein, weil die Einwilligung der Nutzer*innen oft nicht informiert erfolgt und somit ungültig ist. Der Weiterverkauf wiederum kann gegen die Zweckbindung verstoßen, die etwa die DSGVO verlangt. Von Werbezwecken kann nämlich keine Rede mehr sein, sobald die Daten zur offenen Handelsware werden.

    Diesen Standpunkt vertrat 2024 auch das deutsche Verbraucherschutzministerium. Jüngst sprach die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im Interviewmit netzpolitik.org von einer „unglaublichen Masse an Daten, die rechtswidrig genutzt werden“.

    Datenkauf als „besondere Gefahr“ für Grundrechte

    Hätten Sicherheitsbehörden des Bundes überhaupt eine Rechtsgrundlage, um bei Databrokern einzukaufen? Dieser Frage geht ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nach. Die dort tätigen Forscher*innen arbeiten laut Selbstbeschreibung parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Ebenfalls im Auftrag der Abgeordneten Vogtschmidt haben sie die „rechtlichen Voraussetzung und Grenzen des behördlichen Ankaufes von personenbezogenen Daten aus Werbedatenbanken“ untersucht. Hier veröffentlichen wir das 25 Seiten umfassende Gutachten [PDF].

    Aus dem Gutachten geht hervor: Sicherheitsbehörden fehlt eine klare Rechtsgrundlage für den Kauf von personenbezogenen Daten von Databrokern. Der Kauf kann zudem einen weitreichenden Grundrechtseingriff darstellen, für den es deshalb sehr hohe Hürden gibt. So könnten die Behörden damit etwa in das Recht auf informationelle Selbstbestimmungeingreifen.

    „Betroffene können in aller Regel weder überschauen noch beherrschen, welche Daten aus welchen Quellen in Werbedatenbanken gespeichert und miteinander verknüpft werden“, schreiben die Wissenschaftler*innen. Zudem besteht „beim Ankauf von Daten aus Werbedatenbanken eine besondere Gefahr von Eingriffen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung“.

    Wie intim Erkenntnisse aus solchen Daten sein können, zeigen die Databroker Files: Handy-Ortungen offenbarten beispielsweise Besuche in Bordellen, Kliniken oder Gefängnissen; die Nutzung bestimmter Apps kann Aufschluss über Krankheiten oder sexuelle Orientierunggeben.

    Wissenschaftliche Dienste: schwere Belastung für Betroffene

    Weiter gehen die Wissenschaftler*innen auf die „Schwere der Belastung“ von Betroffenen ein, wenn Behörden ihre personenbezogenen Daten kaufen. Zunächst erfahren die Betroffenen nichts davon, die Maßnahme ist also heimlich. Außerdem könne es sein, dass die Daten selbst rechtswidrig erhoben wurden. Weiter sei unklar, ob die gekauften Daten „überhaupt inhaltlich korrekt“ sind.

    Eine Studie des NATO-Forschungszentrums Stratcom schätzte 2021, dass im Durchschnitt nur 50 bis 60 Prozent der Daten von Databrokern „als präzise angesehen werden können.“ Auch unsere Recherchen zeigten, dass immer wieder Zeitstempel oder Geräte-Kennungen in den Datensätzen von Databrokern falsch sind. Im Fall von geheimdienstlicher Überwachung könnten also Unbeteiligte ins Visier geraten.

    Bei BKA und Bundespolizei konstatiert das Gutachten, dass ihnen eine „Ermächtigungsgrundlage“ fehle, um solche Daten zu kaufen. Das heißt: Es gibt in den Gesetzen, die die Arbeit dieser Sicherheitsbehörden regeln, keine Normen, die ein Shopping bei Databrokern erlauben oder rechtfertigen würden.

    Weniger deutlich fällt die rechtliche Einordnung allerdings bei den Geheimdiensten des Bundes aus, also Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst. Auch hier finden die Wissenschaftlichen Dienste keine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Allerdings kommen sie zu dem Ergebnis, dass der Kauf solcher Daten möglicherweise in Einzelfällen gerechtfertigt sein könnte, wenn auch unter sehr begrenzten Umständen.

    Das Gutachten stellt zudem heraus:

    Unter welchen Umständen und mit welchen Methoden die Daten erhoben und in die Datenbank eingepflegt wurden, ist daher völlig offen und für den ankaufenden Nachrichtendienst auch kaum mit hinreichender Sicherheit überprüfbar. Es erscheint daher möglich, dass Nachrichtendienste durch den Ankauf an Daten gelangen könnten, die sie im Wege einer Überwachung nicht selbst erheben dürften.

    „Der Rechtsstaat versteckt keine Elefanten hinter Mäuselöchern“

    Thorsten Wetzling forscht für die gemeinnützige Denkfabrik Interface zu Geheimdiensten und ADINT. So nennt man die Erlangung geheimdienstlicher Erkenntnisse („intelligence“) durch Daten aus der Werbeindustrie („Ad“). Gerade die Aussicht auf Daten, die Geheimdienste sonst nicht erheben dürften, sieht Wetzling als wesentlichen Anreiz für ADINT. Hierbei könnten sich Geheimdienste auch umfangreiche Genehmigungsverfahren, Nutzungsbeschränkungen und Kontrollvorgaben sparen.

    Mit Blick auf das Gutachten beschreibt Wetzling die unklare Rechtslage als besorgniserregend. Gewichtige Gründe sprechen ihm zufolge dagegen, dass die entsprechenden Normen den verfassungsrechtlichen Standards der Bestimmtheit und der Verhältnismäßigkeit entsprechen.​​​​​ Der Forscher warnt:

    ​​​​​Sollte die Bundesregierung nachrichtendienstliche Datenkäufe tätigen, so ist deren rechtliche Grundlage ungewiss und verfassungswidriges Handeln durchaus möglich.

    Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider deutet die Rechtslage ähnlich. Ankauf und Nutzung von Werbedaten bedürften „spezieller gesetzlicher Regelungen, welche für die Sicherheitsbehörden bisher nicht bestehen“, schreibt ein Sprecher auf Anfrage von netzpolitik.org und BR. Eine allgemeine Ermächtigungsgrundlage reiche nicht aus. „Hier gilt: Der Rechtsstaat versteckt keine Elefanten hinter Mäuselöchern“, so der Sprecher.

    Deutlich wird auch Mark Zöller, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München zu Polizeirecht forscht. Er sagt, es wäre „eindeutig rechtswidrig“, wenn Behörden personenbezogene Daten aus der Werbeindustrie kaufen würden. „Eine spezielle Ermächtigungsgrundlage für den Ankauf solch privater Datenbestände gibt es in keinem Sicherheitsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland.“ Es sei jedoch typisch für Sicherheitsbehörden, dass sie neue Instrumente ohne Rechtsgrundlage erst mal nutzen würden, „bis sich Widerstand regt“. Juristisch könne das aber zum Problem werden, weil damit auch die gerichtliche Verwertbarkeit auf diesem Weg erlangter Beweise in Frage stehe.

    Forscher Thorsten Wetzling sieht im Ankauf kommerzieller Daten „einen Paradigmenwechsel bei der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung“, der dringend reguliert werden muss. Das Mandat der unterschiedlichen Gremien zur Kontrolle der Geheimdienste sei für das Phänomen nicht ausreichend. ​​​​​​​Der Gesetzgeber sollte bei der anstehenden Geheimdienstreform jedoch nicht nur auf ADINT schauen, sondern „die ganze Palette des möglichen Zusammenwirkens privater und öffentlicher Stellen näher in den Blick nehmen“. Im Falle einer gesetzlichen Regelung fordert Wetzling eine Diskussion über Schutzvorkehrungen beim Kauf sensibler Daten – bis hin zu einem möglichen Verbot, hochsensible Daten überhaupt zu kaufen.

    Die Versuchung der Daten

    Darüber, wie Geheimdienste mit Databrokern umgehen sollten, gibt es im Bundestag gespaltene Meinungen. „Ich lehne es ab, dass Sicherheitsbehörden den vor Datenschutzverletzungen strotzenden Handel mit Werbedatenbanken anheizen und fordere einen gesetzlichen Riegel davor“, sagt Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt mit Blick auf die neusten Recherchen. Bereits zuvor sagte sie: „Geheimdienste sind Fremdkörper in der Demokratie und müssen schrittweise durch Informationsstellen ohne nachrichtendienstliche Mittel ersetzt werden“.

    Eine ambivalente Position äußerte der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter gegenüber netzpolitik.org und BR im Sommer 2024: „Angesichts der Bedrohungslage und der Ressourcenknappheit kann es durchaus sinnvoll sein, auch solche Daten verstärkt für die Aufklärung zu nutzen.“ Andererseits sprach er davon, Datenmarktplätze und Verkäufer zu regulieren, „damit solche Datensätze nicht von gegnerischen ausländischen Diensten im Rahmen hybrider Kriegsführung verwendet werden“ und um „unsere Bürger vor dem Datenabgriff durch ausländische Staaten zu schützen.“

    Der Abgeordnete Konstantin von Notz (Grüne) sprach sich 2024 für eine rechtliche Klärung aus. Er verglich das mit anderen Mitteln wie etwa dem Abhören von Telefongesprächen, bei denen es auch klare Regeln gibt.

    Auch der Thinktank Hybrid CoE, bei dem Fachleute im Auftrag von EU und NATO hybride Bedrohungen erforschen, bewertet ADINT als zweischneidig. „Die Frage, ob die Chancen die Risiken überwiegen, ist schwer zu beantworten, da sich beide offenbar die Waage halten“, sagte Sprecherin Kirsi Pere auf Anfrage von netzpolitik.org.

    Aus Perspektive von Daten- und Verbraucherschutz sollten die Maßnahmen bereits früher ansetzen, und zwar schon bei der schieren Anhäufung der Daten. Nicht zuletzt der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert ein Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken.

    EU-Kommission: „wachsendes Problem“

    Zumindest scheint im Zuge der Databroker Files das Bewusstsein dafür zu wachsen, wie gefährlich es ist, wenn Angebote von Databrokern praktisch allen offenstehen. Am 4. November haben netzpolitik.org und Recherche-Partner berichtet, wie Datenhändler metergenaue Standortdaten von EU-Personal verkaufen. Wenig später, am 19. November, thematisierte die EU-Kommission Databroker in einem Schreiben an EU-Parlament und Ministerrat. Darin heißt es, leicht gekürzt und aus dem Englischen übersetzt:

    Der Handel mit personenbezogenen Daten ist zu einem wachsenden Problem geworden. Solche intransparenten Praktiken untergraben zentrale Grundsätze des Datenschutzrechts und der Privatsphäre, verzerren den Wettbewerb und unterminieren das öffentliche Vertrauen in digitale Märkte. Eine konsequentere Durchsetzung der bestehenden Vorschriften ist erforderlich. Die Kommission wird prüfen, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig sind, um diese Praktiken einzudämmen und die Transparenz im Datenhandel zu erhöhen.

    Dabei stehen die Zeichen eigentlich auf Deregulierung. Anlass des Schreibens ist das Vorhaben der EU-Kommission, Daten für KI-Innovationen zu befreien. Auch der Digitale Omnibus, ein Gesetzpaket der EU-Kommission, will Unternehmen beim Datenschutz mehr freie Hand lassen. Offenbar erweisen sich die Databroker Files als Sand im Getriebe der Deregulierung.

    Bundesregierung „beobachtet aufmerksam“

    Noch im Herbst hatte sich die Bundesregierung mit möglichen Regulierungslücken beim Handel mit personenbezogenen Daten beschäftigt. Anlass war eine schriftliche Frage des Abgeordneten Konstantin von Notz (Grüne). Eine Lücke können etwa Datenmarktplätze sein, die Kontakt zwischen Databrokern und potenziellen Käufern herstellen. Prominentes Beispiel für einen Datenmarktplatz ist der Berliner Anbieter Datarade, der offenbar durch die Maschen der Datenschutz-Regulierung schlüpft und sogar von einer teilweise staatlichen Investition profitiert hat. Über Datarade konnte netzpolitk.org Kontakt zu einem Datenhändler herstellen, der dem Team letztlich 3,6 Milliarden Handy-Standortdaten aus Deutschland zur Verfügung stellte.

    In ihrer Antwort vom 16. September schreibt die Bundesregierung, sie „beobachtet aufmerksam die Entwicklungen im Bereich des Datenhandels“. Auch Datenmarktplätze erwähnt sie ausdrücklich. Zu Konsequenzen äußert sie sich jedoch zurückhaltend. „Sollte sich zeigen, dass zusätzliche Regelungen erforderlich sind, wird die Bundesregierung die erforderlichen Schritte prüfen“, heißt es. „Dies kann, je nach Sachlage, auch gesetzgeberische Maßnahmen einschließen.“

    Allein in den drei Monaten nach dieser Antwort sind vier große Enthüllungen über die Gefahren von Handy-Standortdaten erschienen – mit Daten aus Belgien, Irland, Frankreichund Italien.

    Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Er schreibt häufig über Datenmissbrauch und Datenschutz, Big Tech, Plattformregulierung, Transparenz, Lobbyismus, Online-Werbung, Wahlkämpfe und die Polizei. 2024 wurde er mit dem Alternativen Medienpreis und dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft sowie der Evangelischen Kirche. Seit 02/2025 ist sein Buch erhältlich: “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen”. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.