HRK gibt Stellungnahme zu #Referentenentwurf zur Neufassung des #BAföG ab. Die vorgesehenen Verbesserungen für Studierende werden anerkannt. Kritisiert wird, dass die Leistungsanhebungen zu spät kommen, die Dynamisierung unvollständig bleibt und die Reichweite der Förderung nicht strukturell erweitert werden soll. Die HRK-Stellungnahme: https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-03-Studium/02-03-06-Studienfinanzierung/2026-07-23_BMFTR_Stellungnahme_BAfoeG.pdf
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#Update #EEG 2027: #Photovoltaik #Einspeisung nicht sofort weg – Auch #Bestandsanlagen betroffen?
Im neuesten #Referentenentwurf zum #EEG2027 gibt es entscheidende Veränderungen zum Auslaufen der #Einspeisevergütung für #private #Photovoltaikanlagen. Aber sind auch alle Bestandsanlagen von einer EInschränkung betroffen?
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Geheimdienstreform: Zeitenwende für Spione
Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollen „echte“ Geheimdienste werden, sagt Innenminister Dobrindt. Jetzt zeigt der Entwurf für die Komplettreform, was das heißt: Zurückhacken, Abschnorcheln, Kameras anzapfen – und das mit weniger öffentlicher Kontrolle als zuvor.
Fast 700 Seiten lang ist der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium, der Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst in nie dagewesenem Ausmaß aufrüsten soll. Die Dienste sollen etwa Zurückhacken dürfen und bekommen ein Arsenal neuer Befugnisse zu KI und Biometrie.
Schon vor mehr als einem halben Jahr gab es Berichte zu Arbeiten an dem Gesetz. An einigen Stellen soll es gehakt haben, die Abstimmungen zum Bundesverfassungsschutzgesetz hätten sich verzögert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe unbedingt beide Gesetze gemeinsam durch die Tür bringen wollen.
Nun ist der Referentenentwurf aus dem Innenministerium öffentlich. Es geht nicht nur um Ergänzungen, sondern um eine komplett neue Grundlage für die Arbeit der Dienste. Außerdem sollen mehr als zehn weitere Gesetze geändert werden. Der noch nicht in der Regierung abgestimmte Entwurf enthält zudem neue Regelungen für die Aufsicht der Geheimdienste. Unterm Strich soll die Kontrolle der Behörden schlanker werden – und öffentliche Transparenz noch weiter sinken. Die Übersicht.
Drei übergeordnete Ziele
Die umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts, so der Entwurf, verfolge „drei übergeordnete Ziele“: Erstens sollen die Dienste in Anbetracht der „verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland“ mehr Befugnisse erhalten. Zweitens solle der Entwurf der Vorrede zufolge die Kontrolle über die Geheimdienste stärken. Und drittens nehme er Anpassungen vor, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte.
Ein Urteil aus dem Jahr 2024 beanstandet etwa, wie der BND mit innerdeutscher Kommunikation umgeht. Außerdem erachten die Richter:innen eine hauptamtliche Aufsicht als erforderlich, weil die bisher für die Kontrolle zuständige G‑10-Kommission nicht ausreiche. Um die Mängel zu beheben, hat das Gericht der Bundesregierung eine Frist Ende 2026 gesetzt. Das heißt: Die Zeit für eine Neuregelung drängt.
Laut Medienberichten will die Bundesregierung den Entwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause abstimmen – dann könnte ab Herbst der Bundestag darüber diskutieren.
Geheimdienste und Polizei nähern sich an
Die geplanten Umbrüche für BND und Verfassungsschutz greifen das Trennungsgebot an, das in Deutschland wegen historischer Lehren bislang eine wichtige Grundlage für Geheimdienst- und Polizeipolitik war. Die verschiedenen Institutionen, so die Konsequenz aus Erfahrungen mit Gestapo und Stasi, sollten getrennte Aufgaben und Befugnisse haben. Während die Geheimdienste vor allem Informationen sammeln sollen, darf die Polizei auch direkt eingreifen.
Mit der Reform will Innenminister Dobrindt, „dass aus dem Nachrichtendienst nun ein echter Geheimdienst wird“, wie er Anfang des Jahres mit Blick auf den Verfassungsschutz sagte. Offenbar versteht er darunter, dass ein Geheimdienst auch eingreifen soll. Das zeigt sich etwa an den geplanten Befugnissen für aktive Eingriffe in IT-Systeme. Verfassungsschutz und BND sollen demnach unter bestimmten Bedingungen zurückhacken dürfen.
Die Trennung zwischen Geheimdiensten und anderen Sicherheitsbehörden verschwimmt auch bei den Möglichkeiten, Daten auszutauschen. Im Entwurf finden sich etwa Passagen, die es dem Verfassungsschutz erlauben, gemeinsam mit anderen deutschen Behörden Daten auszuwerten, auch automatisiert.
Mittel sollen geheim bleiben
Im Vergleich zu den vorigen Gesetzen schafft der neue Entwurf mehr Übersicht. Das aktuelle BND-Gesetz verweist an vielen Stellen auf die Regelungen für den Verfassungsschutz. Das soll sich ändern. Der Entwurf für die beiden neuen Gesetze zählt auch klarer als bisher „nachrichtendienstliche Mittel“ auf, die Verfassungsschutz und BND nutzen dürfen. Dazu gehören beispielsweise verdeckte Ermittler:innen im Internet, die sich in Online-Netzwerke einschleusen, sowie die Überwachung von Wohnräumen und Telekommunikation.
Aber diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Dienste sollen ihre nachrichtendienstlichen Mittel lediglich in einer Dienstvorschrift „abschließend“ benennen. Darin hat die Öffentlichkeit jedoch keinen Einblick, denn Dienstvorschriften der Geheimdienste bleiben wie so vieles geheim. Genau so funktioniert auch das Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), das im Dezember verabschiedet wurde.
Abschnorcheln bleibt erlaubt
Nach wie vor soll der BND in großem Umfang Daten abschnorcheln. Konkret bedeutet das: Der Auslandsgeheimdienst soll Internetknoten anzapfen dürfen, Kommunikationsdaten ausleiten und die erhobenen personenbezogenen Daten auswerten. Bislang hieß das Fernmeldeaufklärung, der neue Gesetzentwurf bezeichnet das als „strategische Aufklärung“.
Dem Entwurf zufolge soll der Geheimdienst solche Maßnahmen auf das „notwendige Maß“ und auf maximal 15 Prozent des Datenvolumens beschränken, „welches in allen Telekommunikationsnetzen übertragen werden kann“. Eine solche Beschränkung lässt sich aber nur schwer kontrollieren, was das Bundesinnenministerium (BMI) in seiner Begründung selbst einräumt.
Zudem können etwa über den Internetknoten in Frankfurt am Main, den DE-CIX, mehr als 200 Terabit pro Sekunde (Tbit/s) fließen. In den vergangenen 12 Monaten flossen jedoch nur durchschnittlich rund 13 Tbit/s. Darf der BND also 15 Prozent des höchstmöglichen Datenvolumens abschöpfen, entspräche das schlicht dem gesamten Datenverkehr.
Ein solches Ausspähen „reiner Inlandskommunikation“ ist für den Auslandsgeheimdienst grundsätzlich unzulässig. Allerdings lässt sich technisch nicht klar eingrenzen, welche Daten ausschließlich zum Inland gehören. Der BND müsste die Daten dem Entwurf zufolge also filtern – „soweit technisch möglich“. Dass das nicht immer funktioniert, war bereits vor mehr als zehn Jahren klar.
Der Betreiber des DE-CIX sagte damals für seinen Internetknoten, dass selbst wenn „der BND das weltbeste Filtersystem bauen könnte, das 99,9 Prozent [Genauigkeit] erreicht, dann redet man immer noch über mehrere Millionen fehlerhaft getaggter Verbindungen – jeden Tag“.
Das allein führt wohl dazu, dass der Auslandsgeheimdienst zwangsweise auch inländische Telekommunikation überwachen wird. Erlaubt ist ihm das allerdings nur, „wenn im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Maßnahme erforderlich ist, um Informationen zu zumindest erheblichen Bedrohungen zu erlangen“.
Behörden sollen hacken dürfen
Eine neue Befugnis im Entwurf ist, dass der BND ausdrücklich zurückhacken darf – wenn „eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut besteht“. In diesem Fall soll der Auslandsgeheimdienst Daten verändern oder löschen dürfen, Datenströme umleiten oder „den Betrieb informationstechnischer Systeme einschränken oder unterbinden“. Der BND soll also nicht nur Angriffe auf IT-Systeme aufdecken, sondern die Systeme der Angreifenden selbst angreifen dürfen.
Unterstützung soll der BND von „inländischen öffentlichen Stellen“ wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Das BSI soll Software-Schwachstellen und auch sogenannte Zero-Day-Schwachstellen künftig proaktiv an den Geheimdienst weitergeben. Der BND soll diese Sicherheitslücken dann für Cyberangriffe auf andere Systeme ausnutzen dürfen. Zero Day („null Tage“) bedeutet, dass Angreifende eine Schwachstelle bereits verwenden können, während die Anbieter davon nichts wissen. Das heißt, es verbleiben null Tage Zeit, um sie zu schließen.
Auch der Verfassungsschutz soll hacken dürfen. Dabei soll der Dienst Geräte manipulieren dürfen, die Daten umleiten, löschen oder Fehlinformationen verbreiten. Dieses Zurückhacken ist auch unter dem Begriff „Hackback“ bekannt, Fachleute kritisieren die Maßnahmen aus strategischen, rechtlichen und technischen Gründen.
Dienste sollen KI kaufen, nutzen, trainieren
Sowohl Verfassungsschutz als auch BND sollen dem Entwurf zufolge ausdrücklich personenbezogene Daten automatisiert auswerten dürfen. Für den BND ist das etwa im Paragrafen über die „Allgemeine Befugnis zur Weiterverarbeitung“ geregelt. Damit sind auch sogenannte KI-Systeme gemeint. Die dazu gehörige Begründung nennt Anwendungen, „welche für ihre Funktion selbstlernende Systeme verwenden und anpassungsfähig auf einen autonomen Betrieb ausgelegt sind“. Zudem soll der BND mit personenbezogenen Daten auch eigene KI-Anwendungen trainieren dürfen.
Für einige KI-Auswertungen gibt es höhere Hürden, zum Beispiel wenn der Geheimdienst „personenbezogene Vorhersagen oder Empfehlungen“ erstellt oder automatisiert „Verhaltens- und Persönlichkeitsprofile“, um das „individuelle Bedrohungspotenzial“ einer Person einzuschätzen. Diese Ergebnisse gelten dann als „Auswertungsprodukte mit erheblichem Eingriffsgewicht“. Die Hürde: Solche Vorhersagen müssten dazu dienen, eine „zumindest erhebliche Bedrohung“ aufzuklären.
Solche „erheblichen“ Bedrohungen gibt es im Aufgabenbereich des BND jedoch viele. Dazu zählen zum Beispiel organisierte Kriminalität, hybride Einflussnahme, Extremismus und dessen Unterstützung oder auch: „krisenhafte Entwicklungen im Ausland“, die theoretisch eine Auswirkung auf Deutschland haben könnten. Es ist also ein Begriff, der sich breit interpretieren lässt.
Dass automatisierte Anwendungen und KI-Systeme schnell zu Verzerrungen und falschen Ergebnissen führen können, ist dabei offenbar auch dem Innenministerium klar. Der BND dürfe „keine diskriminierenden Algorithmen nutzen oder entwickeln“, heißt es analog zu anderen Gesetzen wie dem hessischen Polizeigesetz. Aber wie soll der BND – oder irgendeine Behörde – so etwas sicherstellen? Es gehört zum Wesen vieler KI-Systeme, dass sich deren Ergebnisse nicht leicht nachvollziehen lassen. Daher soll sich der BND die Ergebnisse stichprobenartig genau anschauen, heißt es im Entwurf, und sicherstellen, dass eine Entscheidung „zur Weiterverarbeitung/Maßnahmenveranlassung auch von einem Menschen aufgrund der vorliegenden Informationen getroffen worden wäre“.
Niedrige Hürden für unsichere US-Software
Eine der Sorgen bei den jüngsten KI-Regelungen für Polizeien war, dass Systeme von US-Anbietern wie Palantir zum Einsatz kommen könnten – Stichwort: digitale Souveränität. Dem will das Innenministerium durch eine Vorzugsregel für eigene und EU-Produkte entgegenwirken. Von privaten oder öffentlichen Stellen aus anderen Staaten dürfe der BND nur Anwendungen kaufen, wenn er selbst oder andere europäische Stellen keine ebenso geeignete Anwendung haben.
Besonders eng, das wird aus der Begründung des Gesetzes deutlich, will man es hier aber nicht sehen. Wenn ein Produkt einmal angeschafft ist, soll es auch „beliebig lange“ genutzt werden dürfen. Und der BND soll auch nicht jedes Mal prüfen müssen, ob es auch eine europäische Lösung gibt. Es reiche, wenn er alle paar Jahre – die Begründung nennt drei bis fünf – schaut, „welche kommerziell verfügbaren Anwendungen für seine Tätigkeit von Relevanz sein könnten und ob es für diese Anwendungen europäische/deutsche Anbieter gibt“. Für den Softwaremarkt ist das eine sehr lange Zeit.
Neben dem BND soll auch der Verfassungsschutz eine KI-Erlaubnis bekommen. Das steht in der Norm über „Qualifizierte Auswertung“. Die Rede ist von einer „automatisierten Anwendung, die durch Verknüpfung neue Erkenntnisse über die Persönlichkeit einer Person oder ihre Beziehungen zu anderen Personen oder zu Objekten gewinnt“.
Gesichter suchen, öffentliche Kameras anzapfen
Neben ausdrücklichen KI-Befugnissen geht es im Gesetzentwurf auch um biometrische Daten. Der Verfassungsschutz soll biometrische Merkmale mit allem abgleichen dürfen, worauf er „zur Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen darf“, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, dass das für seine Aufgaben erforderlich ist. Das heißt, er soll es eigentlich immer machen dürfen, wenn es einen Grund dafür gibt, „also nicht lediglich auf Vorrat ins Blaue“.
In der Begründung zum Entwurf heißt es weiter, dass ein Abgleich mit Daten erfolgen soll, die der Verfassungsschutz selbst gespeichert hat – oder mit für ihn zugänglichen Daten von Verfassungsschutzbehörden der Länder.
Biometrische Abgleiche soll die Behörde auch nutzen dürfen. Damit soll sie Videoüberwachung live auswerten dürfen und prüfen, ob eine Person im Visier der Behörde an einem bestimmten Ort auftaucht. Für den Zugriff auf entsprechende Kamera soll der Verfassungsschutz Betreiber verpflichten dürfen, Aufnahmen herauszugeben, live auszuleiten oder gleich die Videoüberwachungsanlagen mit zu nutzen – zumindest wenn es um Überwachung von öffentlich zugänglichen Räumen geht. Das heißt, der Verfassungsschutz dürfte in Echtzeit Kameras am Bahnhof oder im Einkaufszentrum anzapfen.
Auch der BND soll biometrische Daten auswerten dürfen. Ein Vergleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet soll ausdrücklich erlaubt sein. Das Verständnis von öffentlicher Zugänglichkeit ist hier allerdings etwas anders gefasst, als man es erwarten könnte. Denn dazu zählen für das BMI „alle Bereiche des Internets, auch solche, die mittels einer vorgelagerten Zugangshürde geschützt sind“. Erst wenn „Schutzmechanismen über rein formale Hürden hinausgehen“ werde dann der Zugriff zum Einsatz eines „nachrichtendienstlichen Mittels“, für das andere Hürden gelten.
Um biometrische Daten abzugleichen, müsste der BND laut Entwurf keine eigenen Mittel nutzen – ein Abgleich dürfte auch über öffentliche oder private Stellen im Ausland erfolgen, wenn er selbst oder andere deutsche oder europäische Stellen das nicht können. Das öffnet die Tore dafür, dass der BND am Ende Anwendungen nutzt, die es nach europäischen Datenschutzrechten nicht geben dürfte. Der Geheimdienst könnte bei außereuropäischen Partnern um Hilfe bitten, für die schwächere Regeln gelten.
Geheimdienst-Kontrolle soll schlanker werden
Für die Kontrolle des Inlands- und Auslandsgeheimdienstes sind bislang unter anderem die G10-Kommission, das Parlamentarische Kontrollgremium und der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) zuständig. Die G‑10-Kommission soll dem Entwurf zufolge jedoch wegfallen. Das G‑10-Gesetz regelt derzeit, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland die Geheimdienste von Bund und Ländern in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen dürfen und wie derartige Eingriffe kontrolliert werden.
Künftig soll mehr Kontrolle im UKRat gebündelt werden, der neue Aufgaben bekommt und das Parlamentarische Kontrollgremium unterstützen soll. Bislang ist der UKRat als oberste Bundesbehörde nur für den Auslandsgeheimdienst BND zuständig. Laut Gesetzentwurf soll er künftig auch den Inlandsgeheimdienst kontrollieren.
Ähnlich wie ein Gericht soll der UKRat besonders eingriffsintensive Einzelmaßnahmen beider Geheimdienste vorab genehmigen. Außerdem soll er die Dienste administrativ kontrollieren, etwa wie sie personenbezogene Daten verarbeiten.
Mehr Befugnisse für den UKRat würden jedoch weniger Befugnisse für die Bundesdatenschutzbeauftragte bedeuten. Eine solche Schwächung der für Geheimdienste mitunter lästigen Behörde hatte die aus dem Amt scheidende Louisa Specht-Riemenschneider bereits befürchtet. Ihr Nachfolger Moritz Hennemann dürfte demnach nur noch weniger sensible Bereiche beaufsichtigen, etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der allgemeinen Verwaltung des BND oder bei Aus- und Fortbildungen.
Noch weniger Transparenz als zuvor
Einige neue Regeln sollen die Informationsfreiheit weiter einschränken. Schon heute sind die Geheimdienste vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen und müssen keine Dokumente an Bürger:innen freigeben – außer es geht um Umweltinformationen.
Künftig sollen für Bürger:innen selbst solche Informationen über die drei Geheimdienste des Bundes tabu sein, die anderen staatlichen Stellen vorliegen. Insbesondere soll das für den Unabhängigen Kontrollrat gelten. In der Begründung des Entwurfs heißt es: „Alle Tätigkeiten der Nachrichtendienste sollen nach dem Willen des Gesetzgebers vom Anspruch auf Informationszugang ausgeschlossen sein.“
Das hätte weitreichende Folgen. Nicht einmal eine Statistik über künftige Agent:innen in Ausbildung soll es noch geben. Eine Ausnahme im Gesetz für Hochschulstatistik soll verhindern, dass feindliche Akteure erfahren, wie viel Spionage-Personal Deutschland in Zukunft haben könnte. Während ihre Macht enorm wächst, sollen Deutschlands Geheimdienste also noch intransparenter werden.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch “Amazon – Das Buch als Beute”; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28 (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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DVD-Stellungnahme zum #Referentenentwurf eines
Gesetzes zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der #Migrationsverwaltung (KIMVG).
Unser Kurzfazit:
Der Entwurf missachtet grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Die DVD empfiehlt dringend den Referentenentwurf zurückzuziehen und diesen nicht der #Bundesregierung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Entwurf bedarf einer umfassenden Überarbeitung.
Aber:
Wir begrüßen hier grundsätzlich die Digitalisierung.
Weiterlesen:
https://www.datenschutzverein.de/2026/07/dvd-pm-stellungnahme-zum-referentenentwurf-des-kimvg/ -
@stefanmuelller ... weitermachen, weil ich dann wieder nach WissZeitVG befristet angestellt sein müsste, statt befristet auf Drittmittel? Oder wird dann in den Projekten einfach trotzdem auf WissZeitVG befristet eingestellt?
#IchBinHanna #WissZeitVG #Referentenentwurf -
#WissZeitVG: BMFTR legt #Referentenentwurf vor
#DorotheeBär s Ministerium präsentiert seine mit Spannung erwartete Novelle zum #Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Vieles ist drin aus dem alten Ampelpaket, doch es gibt eine Lücke, mit der die meisten gerechnet hatten.
Aus dem #Wiardablog #ichbinhannahttps://www.jmwiarda.de/blog/2026/05/28/wisszeitvg-bmftr-legt-referentenentwurf-vor
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Die aktuelle Blackrock- @Bundesregierung ist an allen Ecken und Enden #Lobby-getrieben 🙄. Jüngste Enthüllung: Der #Referentenentwurf der Novelle des #Energieeffizienzgesetz #EnEfG enthält an vielen Stellen Passagen und Forderungen, die u.a. von großen #Rechenzentren-Betreibern wie #google, #Microsoft oder dem Lobbyverband #bitkom stammen. Damit macht das #BMWE @BMWK unter #Fossilkathi erneut den Bock zum Gärtner, agiert als Sprachrohr von Konzernlobby, und verschärft die gefährliche Abhängigkeit von US-Techkonzernen! Das alles enthüllt eine jüngste #Investigativ-Recherche im Auftrag von @lobbycontrol und @campact, wie #tablemedia berichtet:
🔗 https://table.media/ceo/news/rechenzentren-lobbycontrol-kritisiert-einflussnahme-von-big-tech-auf-energie-effizienz-novelle
#Lobbyismus #Effizienzwende #Energieeffizienz:hoch #Energieverbrauchrunter #lessismore #Rechenzentrum -
Was hat die #Energieministerin gegen #ErneuerbareEnergien? 👀
Der geleakte #Referentenentwurf zur #EEG-Novelle will die #Einspeisevergütung für kleine PV-Dachanlagen streichen – und gefährdet damit Beteiligung, #Mieterstrom & bürgernahe #Energiewende.
Wir ordnen ein: https://www.naturstrom.de/ueber-uns/presse/news-detail/leak-eeg-novelle
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Aus meiner Sicht war das schon Teil des Problems. Denn Robert #Habeck war #Wirtschaftsminnister & durchgestochen wurde ein #Referentenentwurf.
In einer ordentlichen #Demokratie hätten alle gesagt: "Was soll das? Gesetze macht nicht die #Regierung, sondern das #Parlament. Und das schützt auch die Belange der #Menschen."
Das begriffen aber weder #Politik noch politische #Medien. Wegen #Mimesis ist unser #Grundgesetz weitgehend "vergessen". Schade... https://www.herder.de/hk/hefte/archiv/2025/10-2025/medien-und-mimesis-journalismus-in-zeiten-digitaler-aufmerksamkeitsoekonomie/
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>Wir müssen streiten! – mit #MichelFriedman<
Ein wichtiger Beitrag zu der Dynamik von #Entpolitisierung innerhalb von
#PolitischeKommunikation was erst den #Rechtsruck & #Populismus ermöglichteWichtig auch der Zusammenhang von #Demokratie & #Vertrauen sowie #Autoritarismus & #Missttrauenskultur
Daher ist zum Beispiel der #Referentenentwurf zum #SGBII / #Buergergeld ein Ausdruck der #Schwaechung unserer #Demokratie aufgrund seiner normativen #Armenfeindlichkeit
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Die neue geplante Regelung ist nicht bloß eine „Bitte“ um Kooperation. Wer als Vermieter die Auskunfts-, Nachweis- oder Formularpflichten nicht erfüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. § 63 Abs. 2 SGB II-E sieht dafür ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. #Bürgergeld #Referentenentwurf
Neue Grundsicherung statt Bürg... -
Kürzen statt Helfen! – Die Neue Grundsicherung gefährdet Existenzen!
Der Wuppertaler Verein Tacheles e. V. warnt vor den geplanten Änderungen beim #Bürgergeld und der #Sozialhilfe. Der aktuelle #Gesetzesentwurf der #Bundesregierung enthalte nach Auffassung des Vereins mehrere #verfassungswidrige Regelungen mit schweren sozialen Folgen für #Leistungsbeziehende.
„Die geplanten Maßnahmen unterlaufen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu #Sanktionen im# Sozialrecht. Sie stellen Leistungsbeziehende unter #Generalverdacht und gefährden das #Existenzminimum“, erklärt Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e. V.
Der Verein hat den 92-seitigen #Referentenentwurf juristisch ausgewertet und in einer Stellungnahme mit dem Titel „Kürzen statt Helfen! – Die Neue #Grundsicherung gefährdet Existenzen!“ fünf zentrale Kritikpunkte zusammengefasst.
Laut Tacheles drohen künftig pauschale Sanktionen von 30 Prozent über drei Monate schon bei geringfügigen #Pflichtverletzungen. Besonders kritisch sei die geplante Fiktion, nach der Leistungsbeziehende bei wiederholten #Terminversäumnissen als „nicht erreichbar“ gelten und sämtliche Leistungen gestrichen werden können – faktisch eine Rückkehr zur 100-Prozent-Sanktion, die das #Bundesverfassungsgericht untersagt hat.
Ebenfalls problematisch sei die #Deckelung der #Unterkunftskosten für neu in den Leistungsbezug kommende Personen, wenn eine Obergrenze überschritten sei. Damit werde Betroffenen von Beginn an ein Teil ihres verfassungsrechtlich garantierten #Existenzminimums entzogen. Hinzu kommen Auskunfts- und #Formularpflichten für #Vermieter, deren Nichtbeachtung #Bußgelder bis 5000 Euro nach sich ziehen kann. Dies werde die Akzeptanz von Leistungsbeziehenden auf dem #Wohnungsmarkt zerstören und deren Wohnungssuche zusätzlich erschweren.
Tacheles ruft #Wohlfahrtsverbände, #Gewerkschaften, #Kirchen, #Parteien und die #Öffentlichkeit auf, die geplanten Änderungen entschieden abzulehnen.
„Diese Reform ist sozial spaltend und schwächt die Rechtsposition von Leistungsberechtigten. Sie untergräbt Vertrauen in den #Sozialstaat und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Thomé. Tacheles fordert, den #Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten oder zu stoppen, um die sozialstaatlichen Prinzipien zu bewahren. Tacheles e.V. schlägt Alarm: Geplante Bürgergeld-Änderungen sind zum Teil verfassungswidrig und gefährden Existenzen
Materialien:
• Stellungnahme zu den fünf gravierendsten Eingriffen im Referentenentwurf
• Referentenentwurf des BMAS
• Konsolidierte Lesefassung der geplanten Gesetzesänderungen
Quelle: Pressemitteilung 04.11.2025
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"#Referentenentwurf zum Data Act-Durchführungsgesetz im Kabinett beschlossen"
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rt @hatho05@twitter (Harald Thomé)
#𝐑𝐞𝐟𝐞𝐫𝐞𝐧𝐭𝐞𝐧𝐞𝐧𝐭𝐰𝐮𝐫𝐟 𝐳𝐮 𝐝𝐞𝐧 𝐠𝐞𝐩𝐥𝐚𝐧𝐭𝐞𝐧 #𝐒𝐆𝐁 𝐈𝐈–𝐀̈𝐧𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐯𝐞𝐫𝐨̈𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭
Die schwarz-rote Regierung will das SGB II grundlegend reformieren unter anderem verschärften #Arbeitszwang einführen und massiv bis zur Existenzvernichtung sanktionieren. Das Ganze heißt dann "Dreizehntes Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" (13. SGB II-ÄndG).
Auf der Webseite von #Tacheles ist nun der Vorentwurf der geplanten Änderungen veröffentlicht, damit jede/r sich schon mal in die Regierungspläne einarbeiten kann.Referentenentwurf zum Download: https://t1p.de/id4k1
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Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf eines "Leistungsrechtsanpassungsgesetzes"
Im Koalitionsvertrag hatte die #Bundesregierung einen Wechsel von aus der #Ukraine geflüchteten Personen aus dem #Bürgergeld in das #Asylbewerberleistungsgesetz verabredet, sofern diese zum 01.04.2025 eingereist sind. Dieses Vorhaben soll nun mit dem sogenannten "Leistungsrechtsanpassungsgesetz" umgesetzt werden. @paritaet /Der Paritätische hat im Rahmen der Verbändebeteiligung zum #Referentenentwurf des Gesetzes Stellung genommen. Den geplanten #Rechtskreiswechsel lehnt er grundsätzlich und mit Verweis auf eine Vielzahl von Problemen ab. Mit den geplanten Regelungen werden aus Sicht des Verbandes #Armut gravierend verschärft und vulnerable Personen besonders getroffen, für die #Arbeitsmarktintegration sind hingegen Rückschritte zu erwarten. Zudem ist mit Mehrausgaben und zusätzlichem #Verwaltungsaufwand für die Kommunen zu rechnen.
(...)
Mehr dazu und die vollständige Stellungnahme finden sich hier
#Flucht #Migration #Krieg #Asyl #IchBinArmutsbetroffen #Armut #CapitalismIsADeathCult
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Der #Referentenentwurf vom August 2025 zur Saisonarbeit führt zu weiteren Mindereinnahmen bei der Sozialversicherung. So sollen künftig 90 statt 70 Arbeitstage sozialversicherungsfrei sein. Ziel ist es, damit den Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse zu erhöhen.
Alternativ könnten die Beschäftigten versicherungspflichtig beschäftigt werden oder es würden mehr Personen zu 70 Tagen versicherungsfrei beschäftigt werden. Aber der Bund präferiert die Ausweitung versicherungsfreier Zeiten. -
Wir veröffentlichen das neue #Bundespolizei- #Gesetz
Die #Bundespolizei soll neue #Befugnisse bekommen, darunter staatliches #Hacken, #Daten-Abfragen und #Drohnen-Einsätze. Das geht aus einem #Gesetzentwurf des #Innenministeriums hervor, den wir veröffentlichen. Andere Befugnisse werden deutlich ausgeweitet, wie die automatische Übermittlung von #Fluggastdaten.
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Der neueste #NIS2-#Referentenentwurf ist da! Zu Ende vergangener Woche habe ich eine kurze Einschätzung der neuesten Fassung vom 2. Juni 2025 geschrieben – Fazit: zwar nur kleine Änderungen, aber mit durchaus erheblichen Auswirkungen.
Wie zu erwarten wird auch im neuesten Referentenentwurf wieder nur an einzelnen Stellschrauben gedreht, wenn die Änderungen aber wie vorgeschlagen kommen, tangieren die Auswirkungen zahlreiche unterschiedliche Bereiche im neuen #BSIG:
https://www.it-daily.net/it-sicherheit/cloud-security/nis2-referentenentwurf
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Der aktuellste #Referentenentwurf zur #NIS2-Umsetzung datiert auf den 2.6.2025 – und hält im Vergleich zur Fassung vom 26.5.2025 einige interessante Änderungen bereit, die u.a. die Rolle des #BSI, den Anwendungsbereich und die #Bundesverwaltung betreffen.
Deutlich wird damit: Im Rahmen der ministeriellen Abstimmung ist man durchaus bemüht, einiges von der Kritik aus dem Gesetzgebungsverfahren unter der Ägide der alten Bundesregierung aufzugreifen.
Hier geht es zum Text:
https://cyberintelligence.institute/news-media/nis-2-referentenentwurf-updates-analysen-hintergruende -
BMG-#Referentenentwurf: Verordnung zur Vereinfachung der Durchführung klinischer Prüfungen
In unserer #Stellungnahme plädieren wir für eine explizite Klarstellung: Sponsoren sollten Angaben zur #Studienmethodik oder #Studienergebnisse nicht als vertraulich bezeichnen können.
https://www.iqwig.de/presse/iqwig-stellungnahmen/10032025.html
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Meine letzte #Stellungnahme für das Jahr 2024: Wie geht es jetzt weiter mit der #Modernisierung vom #Computerstrafrecht?
In Vorbereitung auf unseren Vortrag am 27.12.2024 beim #38C3 in Hamburg habe ich am Wochenende nochmals einen vertieften Blick in den aktuellen #Referentenentwurf des #BMJ geworfen und ihn auch mit den aktuellen Erwartungen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft abgeglichen: https://intrapol.org/wp-content/uploads/2024/12/Dennis-Kenji-Kipker-Stellungnahme-Computerstrafrecht-12-2024.pdf -
❗ #Update in Sachen #KRITIS-#Dachgesetz: Morgen soll sich das #Bundeskabinett mit der Umsetzung der europäischen #CER-Richtlinie zum physischen kritischen Infrastrukturschutz befassen - und damit gibt es zugleich auch einen aktuellen neuen #Referentenentwurf aus dem BMI mit Stand vom 5.11.2024, den man hier downloaden kann: https://intrapol.org/wp-content/uploads/2024/11/Referentenentwurf_KRITIS-Dachgesetz.pdf
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Das Bundesministerium der Justiz (#BMJ) hat nun heute auch den #Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung vom #Computerstrafrecht veröffentlicht:
"Ziel dieses Entwurfs ist die klare gesetzliche Abgrenzung von nicht zu missbilligendem Handeln der IT-Sicherheitsforschung von strafwürdigem Verhalten. Der Gesetzentwurf soll die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigen." #Hackerparagraf #whitehat
Zum Download geht es hier: https://intrapol.org/wp-content/uploads/2024/11/BMJ_Ref-E_ComputerStrafR.pdf
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Das #KRITIS-DG wird voraussichtlich nächste Woche von der #Bundesregierung beschlossen.
2 Wochen später wird es dann wohl auf der Website vom #Bundestag sein.
Diskussion oder Diskurs Fehlanzeige. #Referentenentwurf ebenfalls.
Das #BMI und die Regierung machen wirklich durchgängig schlechte Arbeit!
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Zum mir vorliegenden #Referentenentwurf zur #Reform vom deutschen #Computerstrafrecht habe ich eine #Stellungnahme erarbeitet, Fazit: Wir sind auf dem richtigen Weg, aber nach wie vor gibt es #Rechtsunsicherheit, die sich aber nicht 1:1 gesetzlich beseitigen lässt. Dies betrifft insbesondere den #Nachweis der "Befugtheit" des Handelns von IT-Sicherheitsforschern. Hier sind auch #Wissenschaft und #Zivilgesellschaft aufgefordert, Vorschläge für Best Practices einzubringen:
https://intrapol.org/wp-content/uploads/2024/10/Dennis-Kenji-Kipker-Stellungnahme-Computerstrafrecht-10-2024.pdf -
Es gibt einen neuen #Referentenentwurf für das #KRITIS-#Dachgesetz - Stand 10.04.2024 - offensichtlich wurde das Dokument im #BMI sehr lange zurückgehalten. Die Änderungen im Vergleich zur letzten Entwurfsfassung aus Dezember 2023 sind umfassend. Zum #Download geht es hier: https://intrapol.org/wp-content/uploads/2024/08/KRITIS-Dachgesetz-Stand-10.4.2024.pdf
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Seit fünf Jahren sind E-Scooter Teil des Straßenverkehrs. Jetzt ist es Zeit, die Regeln zu überarbeiten. Diese Vorschläge gibt es.#E-Scooter #neueRegeln #Referentenentwurf #Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
Neue Regeln: Werden E-Scooter bald wie Fahrräder behandelt? -
Durchaus berechtigte Frage, wie ich finde: #NIS2UmsuCG - wie viel Neues enthält der aktuellste #Referentenentwurf vom 7.5.2024?
Ich habe mir den kompletten Entwurf einmal angeschaut und eine erste #Zusammenfassung und #Einordnung geschrieben. https://community.beck.de/2024/05/08/nis2umsucg-wie-viel-neues-enthaelt-der-aktuellste-referentenentwurf-vom-752024 #cybersecurity #compliance #nis2 -
Update in Sachen #NIS2UmsuCG: Offensichtlich macht die #Bundesregierung allen Gerüchten um die verspätete Umsetzung zum Trotz nun doch noch Druck bei der Umsetzung der #EU #NIS2-Richtlinie - laut verschiedenen Quellen soll mittlerweile ein 3. #Referentenentwurf vorliegen, der auch schon politisch mit den #Ressorts abgestimmt ist und vermutlich in Kürze veröffentlicht wird. Noch in diesem Monat sollen Verbände und Länder beteiligt werden. Sobald der Entwurf vorliegt, wird er hier veröffentlicht.
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Gesundheitsminister Lauterbach plant außer einer Krankenhaus-Reform auch eine Hausarztpraxen-Reform. Was Patienten davon haben - ein Überblick.#Praxisreform #Hausarzt #Hausärzte #Reform #Gesetzentwurf #Referentenentwurf #Lauterbach #Krankenhausreform
Statt Hausarzt zum Gesundheitskiosk? Was die Praxis-Reform wirklich bringt -
📬 FinmadiG: Verbot anonymer Zahlungen in Digitalwährungen geplant
#Krypto #Netzpolitik #Rechtssachen #DrPatrickBreyer #Finanzmarktdigitalisierungsgesetz #FinmadiG #KMAG #KryptomärkteAufsichtsgesetz #Referentenentwurf https://sc.tarnkappe.info/dc7fa3 -
Haushaltskonsolidierung durch 100-Prozent-Sanktionen beim Bürgergeld?
Für den Erwerbslosenverein Tacheles e.V. ist die gesetzliche Maßnahme der Bundesregierung mit einer Zielsetzung konkreter #Haushaltseinsparungen weder geeignet noch verfassungskonform. Sie bedient vielmehr #Ressentiments und Vorurteile, die aktuell in weiten Teilen unserer Parteienlandschaft in einer sozialpolitischen Debatte hochgehalten werden, die mit Sachlichkeit und Fachkunde nichts mehr gemein haben und zur gesellschaftlichen Spaltung beitragen.
Der zum Jahreswechsel bekannt gewordene #Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (#BMAS) sieht neben weiteren Maßnahmen vor, durch verschärfte Sanktionen bei Leistungsberechtigten, die sich „beharrlich verweigern“ eine zumutbare #Arbeit aufzunehmen, einen jährlichen Beitrag zur Schließung der #Haushaltslücke in Höhe von 170 Mio. EUR zu leisten. Die geplanten Sanktionen umfassen die völlige Streichung des #Regelsatzes zum #Lebensunterhalt für die Dauer der Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots, längstens für zwei Monate. Dieser Politikansatz zur #Haushaltskonsolidierung ist vor allem aus drei Gründen abzulehnen.
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