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#gesetzentwurf — Public Fediverse posts

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  1. Die Geheimdienstreform

    „Die Geheimdienstreform untergräbt das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten“

    Die geplante Geheimdienstreform der Bundesregierung alarmiert die Ärzteschaft. Sie gefährde das Patientengeheimnis und damit die Gesundheitsversorgung selbst, warnt Carsten Dochow von der Bundesärztekammer im Gespräch mit netzpolitik.org.

    An den Plänen der Bundesregierung, die Geheimdienste umfassend zu reformieren, gibt es massive Kritik – auch aus der Ärzteschaft.

    Sie sieht vor allem zwei Vorschriften kritisch. Paragraf 22 des geplanten BND-Gesetzesund Paragraf 32 des geplanten Bundesverfassungsschutzgesetzes. Die beiden Paragrafen regeln, aus welchen vertraulichen Beziehungen die Geheimdienste keine Informationen gezielt beschaffen dürfen. Dazu zählen etwa Beziehungen von Geistlichen, Anwält:innen und Bundestagsabgeordneten, nicht aber die von Ärzt:innen.

    Die Bundesärztekammer warnt davor, dass dies das besonders geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Patient:innen und Ärzt:innen gefährde und damit die Gesundheitsversorgung als solche.

    Wir haben darüber mit Dr. jur. Carsten Dochow gesprochen. Er leitet die Rechtsabteilung der Bundesärztekammer, die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung mit Sitz in Berlin.

    „Die Schweigepflicht ist eine Grundvoraussetzung“

    Herr Dochow, warum äußert sich die Ärzteschaft zu einer Geheimdienstreform?

    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung betrifft Patientinnen und Patienten direkt, weil die geplanten Regelungen das Patientengeheimnis berühren und die geschützte Vertrauensbeziehung zwischen Ärzten und Patienten untergraben.

    Patienten vertrauen ihren Ärzten sensible Sachverhalte an – auch über psychische oder Suchterkrankungen. Auf diese Informationen könnten Nachrichtendienste zugreifen, wenn das Gesetz vom Bundestag so verabschiedet würde.

    Dazu muss man wissen: Die ärztliche Schweigepflicht ist eine Berufspflicht von Behandelnden. Seit dem Eid des Hippokrates gehört sie zum Selbstverständnis der Ärzteschaft. Dazu zählt auch, Geheimnisse geschützt zu halten. Das wird durch die Eingriffsbefugnisse der Nachrichtendienste ausgehebelt.

    Sie befürchten also, dass die medizinische Behandlung leidet, weil ein Geheimdienst mithören könnte?

    Gewissermaßen schon. Der Grundgedanke des Patientengeheimnisses ist, dass sich Patientinnen und Patienten ihren Ärzten rückhaltlos anvertrauen und intime Sachverhalte offenbaren. Dieses Vertrauen ist die Grundvoraussetzung für jegliche medizinische Behandlung.

    Manche Personen könnten davon absehen, sich in Behandlung zu begeben, wenn sie wissen, dass sie dann Überwachungsmaßnahmen ausgesetzt sein könnten. Insofern ist die Schweigepflicht auch ein wichtiges Gemeinwohlinteresse, weil sie eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Gesundheitsversorgung ist.

    Aber die Zahl derer, die in einer Arztpraxis vom Geheimdienst beobachtet werden, dürfte eher klein sein, oder?

    Über tatsächliche Zahlen kann ich nichts sagen. Ich weiß nicht, wie viele Menschen von Geheimdiensten überwacht werden.

    Uns geht es um die Breitenwirkung des Gesetzes auf die gesellschaftliche Wahrnehmung. Die Voraussetzung des Geheimnisschutzes ist, dass man darauf vertrauen kann, dass er gewahrt wird – unabhängig davon, wie oft dieser verletzt wird.

    „Das ist verfassungsrechtlich bedenklich“

    Laut Gesetzentwurf sollen die Geheimnisse von Rechtsanwält:innen absolut geschützt sein, die von Ärzt:innen aber nicht. Warum gibt es diese Ungleichbehandlung?

    Dafür sehen wir keinen sachlichen Grund. Bei aller Wertschätzung für den anwaltlichen Beruf sind die Geheimnisse im Arzt-Patienten-Verhältnis mindestens ebenso schützenswert. Es gibt aus unserer Sicht kein überzeugendes Argument dafür, dass Informationen im Mandantenverhältnis wesentlich schutzwürdiger sind als im Arzt-Patienten-Verhältnis.

    Das Bundesverfassungsgericht hat das bereits in den 1970er-Jahren entschieden. Personen, die sich in ärztliche Behandlung begeben, sollen demnach darauf vertrauen dürfen, dass Offenbartes nicht zur Kenntnis Dritter gelangt. Das ist eine essenzielle Vorstellung für den Schutz des Persönlichkeitsrechts.

    Und auch beim früheren BKA-Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass eine Unterscheidung zwischen Strafverteidigern und sonstigen Rechtsanwälten nicht sachgemäß ist. Die geplante Reform sollte einen ähnlichen Fehler nicht erneut begehen.

    Sie gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf gegen das Grundgesetz verstößt?

    Ja, wir sehen hier – ausgehend von den Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht der Patientinnen und Patienten – einen Verstoß. Wenn zudem zwischen zwei Berufsgruppen differenziert wird, ohne dass dafür ein klarer sachlicher Grund vorliegt, ist die Gleichbehandlung nicht gewahrt. Und das ist verfassungsrechtlich bedenklich.

    „Behandlungsteam gehört in den Schutzbereich“

    Für die Arbeit des Verfassungsschutzes sieht der Gesetzentwurf immerhin einen relativen Schutz für Ärzt:innen vor. Hier liegen die Hürden damit etwas höher, die besonders geschützte Vertraulichkeit im Arzt-Patienten-Verhältnis zu verletzen. Reicht Ihnen das nicht?

    Nein, da wir oftmals den Kernbereich der privaten Lebensführung berührt sehen, halten wir einen absoluten Schutz wie bei Anwältinnen und Anwälten für erforderlich. Wenn intimste Informationen betroffen sein können, darf das nicht einer Abwägungsentscheidung einer Behörde überlassen sein. Sondern es muss ein absoluter Schutz bestehen, damit das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten überhaupt entstehen kann.

    Sollte neben den Ärzt:innen auch das Praxispersonal als Berufsgeheimnisträger:innen eingestuft werden?

    Das Praxispersonal gehört natürlich in diese zu schützende Sphäre hinein, sonst wird der Geheimnisbereich löchrig. Es nimmt an diesem engen Vertrauensverhältnis teil und erfährt – allein durch Anwesenheit bei der Behandlung oder die Dokumentation – wesentliche Informationen. Und da Mitarbeitende ebenfalls der Verschwiegenheit unterliegen, wäre eine Ausweitung des Schutzes auf sie nur konsequent.

    „Wir fordern Beschlagnahmeschutz für die ePA“

    Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordern ebenfalls die Gleichstellung der Heilberufe. Ziehen Sie hier an einem Strang?

    Definitiv. Unsere Argumentation geht vollständig in die gleiche Richtung.

    Das gilt auch für das Thema elektronische Patientenakte (ePA). Die ePA wird allerdings nicht von den Arztpraxen, sondern von den Krankenkassen geführt. Für die digitale Akte fordern wir unabhängig vom aktuellen Gesetzgebungsvorhaben schon lange einen rechtsklaren Beschlagnahmeschutz.

    Einen solchen Schutz hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vor Monaten versprochen. Bislang haben wir noch keinen entsprechenden Gesetzentwurf gesehen.

    Die KBV fordert zudem, das Hacken und Eindringen in die Praxis-IT gesetzlich auszuschließen.

    Das sehen wir als Bundesärztekammer genauso. Was das Infiltrieren von Praxissystemen angeht – wo die Primärdokumentation mit den Versichertendaten liegt –, müssen derartige Maßnahmen strikt begrenzt werden. Sonst erreichen wir nicht den gewünschten absoluten Schutz der Gesundheitsdaten.

    „Für die Interessen der gesamten Gesellschaft“

    Die Politik begründet die Reform mit einer verschärften Bedrohungslage. Werden Sie mit Ihren Einwänden als Bremser wahrgenommen?

    Diese Erfahrung machen wir regelmäßig. Jedes Mal, wenn darüber geredet wird, dass Sicherheitsgefahren drohen, gibt es in der Politik den Reflex, Grund- und Persönlichkeitsrechte einseitig zugunsten der Sicherheit einzuschränken. Das ist ein Denkfehler. Auch in Krisenzeiten muss eine gute Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gefunden werden.

    Wir agieren dann aber nicht als Bremser, auch jetzt nicht. Sondern wir treten für die Interessen der Patienten und Ärzte sowie der gesamten Gesellschaft ein. Wir sind überzeugt, dass ein verlässlich geschützter Raum für das Arzt-Patientengeheimnis die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Gesundheitsversorgung ist.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch “Amazon – Das Buch als Beute”; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. #Referentenentwurf:

    Wir veröffentlichen das neue #Bundespolizei- #Gesetz

    Die #Bundespolizei soll neue #Befugnisse bekommen, darunter staatliches #Hacken, #Daten-Abfragen und #Drohnen-Einsätze. Das geht aus einem #Gesetzentwurf des #Innenministeriums hervor, den wir veröffentlichen. Andere Befugnisse werden deutlich ausgeweitet, wie die automatische Übermittlung von #Fluggastdaten.

    netzpolitik.org/2025/referente

  3. "Pro-Lifer" wählen den Tod

    In der neuen Welt nach Roe v. Wade reicht es einigen Abtreibungsgegnern nicht aus, den verfassungsrechtlichen Schutz der #Abtreibung aufzuheben. Sie wollen #Frauen, die abtreiben wollen, zu Kriminellen machen.

    Als ob das nicht schon genug wäre, haben republikanische #Gesetzgeber in vier #Südstaaten ein #Gesetz vorgeschlagen, das Abtreibung zu einem #Kapitalverbrechen machen würde. Sollte ein solches Gesetz verabschiedet werden, würde dies eine beispiellose #Eskalation des Krieges der #Rechte|n gegen die Frauen bedeuten.

    Wie im gesamten amerikanischen #Todesstrafensystem werden #Rasse und #Klasse eine große Rolle dabei spielen, wer wegen einer Abtreibung angeklagt, verurteilt und hingerichtet werden würde.

    National Public Radio zitiert Dana #Sussman, die stellvertretende Geschäftsführerin von National Advocates for Pregnant Women, mit den Worten, dass die #Kriminalisierung der Abtreibung bereits jetzt unverhältnismäßig viele "arme Menschen, Farbige, junge Menschen" treffe. Jeder, der sich in einer psychischen Krise befindet, jeder, der unter #Drogenmissbrauch leidet, das sind die Menschen, die am anfälligsten für Verdächtigungen und das Schreckgespenst der #Strafverfolgung sind, wenn sie einen #Schwangerschaftsverlust erleben."

    Der gefährliche #Extremismus der Vorschläge zur #Todesstrafe für Abtreibung zeigt sich darin, dass in mindestens einem #Gesetzentwurf eines Bundesstaates keine Ausnahme für #Vergewaltigung oder #Inzest vorgesehen ist. Willkommen in der Welt, die einige radikale #Konservative schaffen wollen.

    In einer Zeit, in der die #Todesstrafe wegen ihrer #Ungerechtigkeit, #Unzuverlässigkeit und #Grausamkeit auf dem Prüfstand steht, wollen sie sie weiter verschärfen. In ihrer dystopischen Vision würden Frauen, die früher ein verfassungsmäßiges Recht auf Abtreibung hatten, nun für die Ausübung dieses Rechts zum Tode verurteilt werden.

    Um ein Beispiel zu nennen: Im #Gesetzentwurf 1174 des Bundesstaates #Arkansas heißt es, dass "alle ungeborenen Kinder durch die staatlichen #Tötungsgesetze wie alle anderen Personen geschützt werden sollten". Neben der Frau, die einen #Fötus abtreibt, würden nach dem Gesetzentwurf von Arkansas auch #Freunde, #Partner, medizinische #Dienstleister und alle anderen, die ihr bei der Entscheidung, eine #Schwangerschaft zu beenden, geholfen haben, als #Komplizen mit der Todesstrafe bedroht.

    Die Anti-Abtreibungs-Bewegung hatte noch nie einen plausiblen Anspruch darauf, "pro-life" zu sein, aber die republikanischen Gesetzgeber, die #Todesstrafenpläne vorantreiben, treiben die Heuchelei auf die Spitze.

    Machen Sie sich keine Illusionen über die bevorstehende Gefahr. Dies ist eine organisierte Anstrengung.

    Obwohl keiner dieser Gesetzesentwürfe in naher Zukunft verabschiedet werden dürfte, sind sie Teil der Bemühungen, die Idee zu normalisieren, dass ein Fötus eine Person ist, die durch staatliche #Mordgesetze geschützt ist, so dass sich irgendwann in der Zukunft Frauen, die ihr Recht wahrnehmen, ihre eigenen #Familienentscheidungen zu treffen, auf der #Anklagebank wiederfinden könnten.

    Das ist die Theorie des kochenden Frosches. Erhöht man die Hitze im Topf allmählich, springt die Amphibie erst heraus, wenn das Wasser blubbert und es zu spät ist. Diejenigen, die an die reproduktive Freiheit glauben, müssen sich auf diesen jüngsten eskalierenden Angriff auf diese #Freiheit stürzen.

    Wie die Mehrheit des Obersten #Gerichtshof|s, die im vergangenen Juni Roe v. Wade gekippt hat, widersetzen sich die Gesetzgeber der Todesstrafe für Abtreibung einem starken internationalen Trend. Selbst katholische südamerikanische Länder wie #Kolumbien und #Mexiko haben die Abtreibung entkriminalisiert. In den letzten drei Jahrzehnten haben fast 60 Länder ihre Abtreibungsgesetze liberalisiert. Nur eines der 195 Länder der Welt, #El_Salvador, behandelt Abtreibung als Mord.

    Das ist ein schlechter Umgang. #Frauenfeindliche, reproduktionsfeindliche Gesetzgeber in den Südstaaten scheinen ihren religiösen Wahn und ihr Verlangen nach Rache an #Andersgläubige|n zu nähren.

    Natürlich gibt es das alte Konzept "Auge um Auge", das aus #Babylon stammt und von verhältnismäßiger Gerechtigkeit handelt. Lassen wir einmal die Tatsache beiseite, dass diese gewählten Vertreter nicht für einen Embryo für einen #Embryo eintreten. Sie geben vor, sich zur jüdisch-christlichen #Tradition zu bekennen, aber in Wahrheit geht es um #Toleranz, nicht um #Rache.

    #Politiker, die lautstark ihr #Christentum verkünden, indem sie Gesetze erlassen, die den Tod für #Mütter vorsehen, die abgetrieben haben, scheinen vergessen zu haben, dass Jesus der babylonischen Gerechtigkeit abgeschworen hat: "Ihr habt gehört, dass gesagt wurde: 'Auge um Auge und Zahn um Zahn'. Ich aber sage euch . . . [Wenn euch jemand auf die rechte Backe schlägt, dann haltet ihm auch die andere hin. Und wenn dich jemand verklagen und dir dein Hemd wegnehmen will, so halte ihm auch deinen Mantel hin."

    Vielleicht ist es zu viel verlangt, von Politikern, die ihre Basis aufrütteln wollen, zu erwarten, dass sie sich an die #Bibel halten. Aus pragmatischer Sicht sollten sie jedoch zur Kenntnis nehmen, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache #Dobbs im vergangenen Juni die treibende Kraft" war, die Mehrheiten von jungen Menschen, Frauen und #Männer|n, die an die reproduktive Freiheit glauben, dazu veranlasste, im Jahr 2022 gegen die #Republikaner zu stimmen.

    Sogar in roten Staaten wie #Kansas und #Kentucky und in Staaten wie #Michigan, die 2016 für #Trump gestimmt haben, wurden nach dem Dobbs-Urteil Abstimmungen zum Schutz der Abtreibung gewonnen, und Abstimmungen, die diese abschaffen sollten, verloren.
    Vielleicht wäre das in Arkansas, #Texas, Kentucky und #South_Carolina nicht so, den Staaten, in denen diese neuen Gesetzesentwürfe über die Todesstrafe für Abtreibung eingebracht wurden. Aber ihre Befürworter scheinen sich nicht um die politische Energie zu kümmern, die sie den #Demokraten in anderen Teilen des Landes 2024 bescheren könnten.

    Eine solche Blindheit gegenüber nationalen politischen Implikationen wird auch durch die extremen Maßnahmen in #Oklahoma, South Carolina und Texas deutlich: Die dortigen Gesetzentwürfe sehen ausdrücklich auch den medikamentösen #Schwangerschaftsabbruch vor. (Eine #Pille für eine Pille?) Mehr als die Hälfte der landesweiten Schwangerschaftsabbrüche erfolgen durch Medikamente - zumindest bis zur Entscheidung in einem heiklen texanischen Fall, in dem rechtsgerichtete Gruppen einen abtreibungsfeindlichen #Bundesrichter gebeten haben, eine 22 Jahre alte Entscheidung der #FDA für ungültig zu erklären, wonach die Pille sicher ist.

    Sollte dies geschehen, könnte die drohende Gesetzgebung, die das Schlucken einer Pille zum Mord macht, die #Wahlbeteiligung der Demokraten im Jahr 2024 landesweit beschleunigen. Es könnte die #Unabhängigen dazu bringen, sich von den #Fanatikern fernzuhalten, für die das Ende von #Roe nur der Beginn der nächsten Phase des Anti-Abtreibungs-Kreuzzuges war.

    Diese Gesetzgeber in den Südstaaten denken vielleicht, dass die Verhängung der Todesstrafe Abtreibungen verhindern wird. Denken Sie anders. Gesetzliche #Beschränkungen von Abtreibungen verhindern diese nicht, sondern vervielfachen nur die Zahl der unsicheren Schwangerschaftsabbrüche für Frauen, die sich ein Baby nicht leisten können oder noch nicht bereit sind, eines zu bekommen.

    Darüber hinaus gibt es keine zuverlässigen Beweise dafür, dass die Todesstrafe in dem bekannten Fall, dass ein Mensch einen anderen tötet, wirklich abschreckend wirkt. Fast zwei von drei Amerikanern bezweifeln dies.

    Wie das Brennan Center for Justice zu Recht feststellt, werden durch die #Kriminalisierung von Abtreibung und Schwangerschaft Leben zerstört, Familien auseinandergerissen und ganze Gemeinschaften zerrüttet. Und die Idee, die schmerzhafte Entscheidung, eine #Schwangerschaft zu beenden, mit einem möglichen Todesurteil zu belegen, ist nicht nur heuchlerisch und destruktiv, sondern ebenso grausam wie ungewöhnlich.

    Quelle: verdict.justia.com/2023/03/17/

    #Misogynie #Roe_vs_Wade #RoeVSWade #Justiz #Evangelikale #Lebenschützer

    Eigene Übersetzung