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#gesetzentwurf — Public Fediverse posts

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  1. Geschichtsvergessen und gefährlich

    Die Bundesregierung strukturiert die Arbeit des Verfassungschutzes und des BND grundlegend neu. Ihren gestern beschlossenen Gesetzentwurf sieht sie als „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“. Tatsächlich ist er geschichtsvergessen und eine Bedrohung für die Grundrechte aller. Ein Kommentar.

    Diese Reform ist überfällig. Zu lange haben Verfassungsschutz und BND auf rechtlich fragwürdiger Grundlage operiert. Das hatte auch das Bundesverfassungsgericht kritisiert und dem Bundestag bis Ende dieses Jahres Zeit gegeben, um etwa die Kontrolle des BND zu verbessern.

    Die Regierung folgt der Forderung aus Karlsruhe – und schießt weit am Ziel vorbei. In ihrem rund 730-seitigen Gesetzentwurf legt sie dar, wie „echte“ Geheimdienstarbeit und deren Kontrolle künftig aussehen soll. Gleichzeitig nutzt sie die Rüge der Karlsruher Richter:innen dazu, um Grundprinzipien der bundesdeutschen Nachkriegsdemokratie auf den Kopf zu stellen. Und das ist nicht nur gefährlich geschichtsvergessen, sondern auch eine Bedrohung für die Zivilgesellschaft und die Grundrechte aller.

    Die Schwächung des Trennungsgebots ist geschichtsvergessen

    Es waren die Alliierten, die der Bundesrepublik das Trennungsgebot als historische Lehre aus dem Nationalsozialismus auferlegten. Nie wieder sollte eine geheim operierende, politische Staatspolizei auf deutschem Boden agieren. Die Geheimdienste sollten sich demnach darauf beschränken, Informationen zu sammeln. Und nur die Polizei sollte direkt eingreifen dürfen.

    Diese Trennung will die Bundesregierung nun deutlich aufweichen. Geht es nach der Regierung, darf der Verfassungsschutz künftig heimlich in Wohnungen einbrechen, heimlich Gegenstände zerstören und manipulieren sowie heimlich Zurückhacken.

    Eine mächtige Parallelpolizei soll entstehen – nur wenige Wochen, bevor in drei Bundesländern gewählt wird. Am 6. September zunächst in Sachsen-Anhalt, wo die AfD als gesichert rechtsextremistisch gilt und in den Umfragen führt. Kommt sie dort an die Macht, könnte sie, wie bereits von ihr angekündigt, politische Beamt:innen austauschen. Auch der Leiter des Landesverfassungsschutzes ist ein politischer Beamter. Aus Sicht der AfD kommt die Reform wohl genau zur richtigen Zeit.

    Die Zivilgesellschaft rückt stärker ins Visier

    Aber auch wenn sich der Bundesverfassungsschutz an die Arbeit der Polizei annähert, arbeitet er in einer Hinsicht kategorisch anders als diese. Und das ist eine Gefahr für die Zivilgesellschaft, die es in Zeiten der Faschisierung mehr denn je braucht.

    Denn die Polizei braucht einen konkreten Anfangsverdacht, dass Menschen gegen geltendes Recht verstoßen, um strafrechtlich gegen sie zu ermitteln. Und in Ermittlungsverfahren können sich Betroffene wehren.

    Der Verfassungsschutz könnte eine Bedrohung hingegen schon dann als „erheblich beobachtungsbedürftig“ einstufen, wenn jemand sein Vorgehen verschleiert, etwa indem er seine Kommunikation verschlüsselt. Ebenso reichen künftig Bagatellstraftaten dafür aus, etwa Sticker zu kleben oder Plakate abzureißen, schreibt die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Und während der Beobachtung erfahren die Betroffenen in der Regel nichts von der Maßnahme.

    Bereits in der Vergangenheit hat der Verfassungsschutz politische Oppositionelle überwacht. Künftig müssen politische Aktivist:innen und ihr Umfeld damit rechnen, noch schneller ins Visier des Inlandsgeheimdienstes zu geraten – der dann noch mächtiger ist.

    Unzureichende Kontrolle hinter verschlossenen Türen

    Der massiven Ausweitung der Befugnisse steht eine Kontrolle gegenüber, die „weniger bürokratisch“ ist, wie die neue Chefin des Bundeskanzleramts, Nina Warken (CDU), in der heutigen Pressekonferenz sagte.

    Tatsächlich soll fortan ein gerade einmal neunköpfiger Unabhängiger Kontrollrat (UKRat) beide Dienste kontrollieren. Die G10-Kommission wird aufgelöst, und die Bundesdatenschutzbeauftragte soll ebenfalls außen vor bleiben. Geheimdienste verarbeiten vor allem Informationen, das Thema Datenschutz ist da offensichtlich zu lästig.

    Dessen ungeachtet bezeichnet Marc Henrichmann (CDU), Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, den UKRat als vorbildlich. Eine vergleichbare Kontrolle gebe es in kaum einem anderen europäischen Land. Organisationen wie Reporter ohne Grenzen sehen das anders: Sie weisen darauf hin, dass für Frankreich und die Niederlande Geheimdienstarbeit und Quellenschutz kein Widerspruch sind. Und in der britischen Geheimdienstkontrolle gibt es einen „Anwalt der Betroffenen“, der Interessen von Personen vertritt, die von Geheimdienstmaßnahmen betroffen sind.

    Vergleichbare Vorkehrungen zur Stärkung des Grundrechtsschutzes sucht man im Gesetzentwurf der Bundesregierung meist vergeblich. Es ist daher nur zu hoffen, dass sich die Abgeordneten des Bundestages vom „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“ (Alexander Dobrindt) nicht erschlagen lassen und nachbessern.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch “Amazon – Das Buch als Beute”; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. Kürzen statt Helfen! – Die Neue Grundsicherung gefährdet Existenzen!

    Der Wuppertaler Verein Tacheles e. V. warnt vor den geplanten Änderungen beim #Bürgergeld und der #Sozialhilfe. Der aktuelle #Gesetzesentwurf der #Bundesregierung enthalte nach Auffassung des Vereins mehrere #verfassungswidrige Regelungen mit schweren sozialen Folgen für #Leistungsbeziehende.

    „Die geplanten Maßnahmen unterlaufen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu #Sanktionen im# Sozialrecht. Sie stellen Leistungsbeziehende unter #Generalverdacht und gefährden das #Existenzminimum“, erklärt Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e. V.

    Der Verein hat den 92-seitigen #Referentenentwurf juristisch ausgewertet und in einer Stellungnahme mit dem Titel „Kürzen statt Helfen! – Die Neue #Grundsicherung gefährdet Existenzen!“ fünf zentrale Kritikpunkte zusammengefasst.

    Laut Tacheles drohen künftig pauschale Sanktionen von 30 Prozent über drei Monate schon bei geringfügigen #Pflichtverletzung​en. Besonders kritisch sei die geplante Fiktion, nach der Leistungsbeziehende bei wiederholten #Terminversäumnis​sen als „nicht erreichbar“ gelten und sämtliche Leistungen gestrichen werden können – faktisch eine Rückkehr zur 100-Prozent-Sanktion, die das #Bundesverfassungsgericht untersagt hat.

    Ebenfalls problematisch sei die #Deckelung der #Unterkunftskosten für neu in den Leistungsbezug kommende Personen, wenn eine Obergrenze überschritten sei. Damit werde Betroffenen von Beginn an ein Teil ihres verfassungsrechtlich garantierten #Existenzminimum​s entzogen. Hinzu kommen Auskunfts- und #Formularpflichten für #Vermieter, deren Nichtbeachtung #Bußgeld​er bis 5000 Euro nach sich ziehen kann. Dies werde die Akzeptanz von Leistungsbeziehenden auf dem #Wohnungsmarkt zerstören und deren Wohnungssuche zusätzlich erschweren.

    Tacheles ruft #Wohlfahrtsverbände, #Gewerkschaften, #Kirchen, #Parteien und die #Öffentlichkeit auf, die geplanten Änderungen entschieden abzulehnen.

    „Diese Reform ist sozial spaltend und schwächt die Rechtsposition von Leistungsberechtigten. Sie untergräbt Vertrauen in den #Sozialstaat und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Thomé. Tacheles fordert, den #Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten oder zu stoppen, um die sozialstaatlichen Prinzipien zu bewahren. Tacheles e.V. schlägt Alarm: Geplante Bürgergeld-Änderungen sind zum Teil verfassungswidrig und gefährden Existenzen

    Materialien:

    Stellungnahme zu den fünf gravierendsten Eingriffen im Referentenentwurf

    Referentenentwurf des BMAS

    • Konsolidierte Lesefassung der geplanten Gesetzesänderungen

    Quelle: Pressemitteilung 04.11.2025

    #IchBinArmutsbetroffen #CapitalismIsADeathCult

  3. Neu im @algorithmwatch #Newsletter
    -Woran es scheitern kann, #Diskriminierung aufzudecken
    -Das Sichtbare in Zeiten von #Deepfakes sehen
    -🇩🇪 #Polizei will #SocialMedia-Plattformen scannen, um mit #Risikoprofile|n #Visabetrug zu ermitteln
    -🇪🇸 Automatisiertes Schließen von #Bankkonten
    -🇬🇧 #Gesetzentwurf würde es erlauben, von Banken #KontoInformationen zu Empfänger*innen von #Sozialleistungen einzuholen.

    u.v.m.👇🏻
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