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#gesundheitsdaten — Public Fediverse posts

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  1. Heute Morgen wollte ich mich beim Online-Dienst meiner Krankenkasse einloggen und sollte neue AGB akzeptieren, mit einem eigenen Abschnitt zu KI-Agenten ... 🤨

    KI-Agenten, Krankenkassenportal und Gesundheitsdaten liessen bei mir sofort die Alarmglocken klingeln. Da ich in dem Moment keine Zeit hatte, mir die neuen AGB anzusehen, habe ich den Login-Vorgang abgebrochen.

    Jetzt habe ich sie in Ruhe gelesen: Es geht darum, dass ich selbst verantwortlich bin, wenn ich einem KI-Agenten meine Login-Daten gebe und ihn in meinem Namen handeln lasse.

    Am Ende also gar nichts Dramatisches, die Regelung ist durchaus nachvollziehbar. Manchmal ist das Durchlesen von AGB sogar beruhigend und nicht wie gewohnt erschreckend
    😅

    #Privacy #noAI #Gesundheitsdaten #Datenschutz #Versicherung

  2. Heute Morgen wollte ich mich beim Online-Dienst meiner Krankenkasse einloggen und sollte neue AGB akzeptieren, mit einem eigenen Abschnitt zu KI-Agenten ... 🤨

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  3. Heute Morgen wollte ich mich beim Online-Dienst meiner Krankenkasse einloggen und sollte neue AGB akzeptieren, mit einem eigenen Abschnitt zu KI-Agenten ... 🤨

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  4. Heute Morgen wollte ich mich beim Online-Dienst meiner Krankenkasse einloggen und sollte neue AGB akzeptieren, mit einem eigenen Abschnitt zu KI-Agenten ... 🤨

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  5. Heute Morgen wollte ich mich beim Online-Dienst meiner Krankenkasse einloggen und sollte neue AGB akzeptieren, mit einem eigenen Abschnitt zu KI-Agenten ... 🤨

    KI-Agenten, Krankenkassenportal und Gesundheitsdaten liessen bei mir sofort die Alarmglocken klingeln. Da ich in dem Moment keine Zeit hatte, mir die neuen AGB anzusehen, habe ich den Login-Vorgang abgebrochen.

    Jetzt habe ich sie in Ruhe gelesen: Es geht darum, dass ich selbst verantwortlich bin, wenn ich einem KI-Agenten meine Login-Daten gebe und ihn in meinem Namen handeln lasse.

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  6. Auch wenn wir in der Arztpraxis lieber anrufen, um einen Termin zu machen, wissen wir natürlich: Online-Terminvergabe ist für viele praktisch und längst Alltag. Gerade dann möchten wir aber ziemlich genau wissen, was mit unseren Gesundheitsdaten passiert.

    Deshalb möchten wir Euch unser neues kurz&mündig-Mini-Büchlein „Termin mit Dr. Datenschutz“ von Matthias Eberl ans Herz legen. Er hat gängige Terminvergabesysteme angeschaut und verständlich zusammengetragen, welche datenschutzfreundlich arbeiten, wo Tracking im Spiel ist und bei welchen Angeboten man genauer hinschauen sollte.

    32 kleine Seiten, ohne Fachchinesisch und mit einem übersichtlichen Vergleich.

    Und vielleicht lest Ihr das Mini-Büchlein nicht nur selbst, sondern bringt es beim nächsten Termin einfach Eurer Ärztin oder Eurem Arzt mit. Denn gegen Digitalzwang hilft auch, gute Alternativen sichtbar zu machen.

    shop.digitalcourage.de/kurzmue

    #Datenschutz #Gesundheitsdaten #Digitalzwang #Arztpraxis #Digitalcourage #kurzundmündig

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  11. Seit mehr als zwei Jahren schafft es der #Gesundheitsdaten-Verarbeiter BinDoc eine Prüfung durch die #Datenschutzaufsicht zu verhindern.
    Das Netzwerk Datenschutzexpertise (u.a. unser DVD-Vorstandsmitglied Thilo Weichert) hatte damals in einem Gutachten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung geäußert.
    Jetzt gibt es eine neue Pressemitteilung dazu:
    netzwerk-datenschutzexpertise.
    Ausführlich hat dazu auch heise.de berichtet:
    social.heise.de/@heiseonline/1
    sowie hier:
    heise.de/hintergrund/Patienten

  12. Das BMG will ohne Zustimmung aller Patienten u Patientinnen in Deutschland
    (Korrektur 20.4./18.00 die gesetzlich versichert sind )
    durch das FDZ die Abrechnungsdaten für "Forschungszwecke" verwenden.
    Netzpolitik:

    "Die Klage hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit Constanze Kurz, netzpolitik.org-Redakteurin und Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC), sowie einem weiteren anonymen Kläger im Mai 2022 eingereicht."

    Das Verfahren ruhte seit Februar 2023.
    Jetzt wurde es wieder aufgenommen.

    netzpolitik.org/2026/gesellsch
    und
    forschungsdatenzentrum-gesundh

    #ePA #ePatientenakte #FDZ #CCC
    #GFF #Netzpolitik #BMG #Datenschutz
    #Forschung #Gesundheitsdaten
    #Datenschutz

  13. Gesundheitsdaten

    Bundesgesundheitsministerium: So umfassend will Warken die Gesundheitsdaten aller Versicherten verknüpfen

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat ihre Digitalisierungsstrategie vorgelegt. Darin betont die CDU-Ministerin, die Patient:innensouveränität stärken zu wollen. Tatsächlich aber will sie eine der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen weltweit aufbauen. Nutznießer sind Forschung und Pharma-Unternehmen. Die Rechte der Patient:innen bleiben auf der Strecke.

    Rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte, ihre Gesundheitsdaten täglich übermittelt an ein nationales Forschungsdatenzentrum, verknüpfbar mit hunderten Medizinregistern und europaweit vernetzt – das ist die Vision von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

    Die Ministerin präsentierte in der vergangenen Woche ihre „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“. Darin verspricht Warken eine bessere medizinische Versorgung und mehr Patientensouveränität. Tatsächlich aber zielt ihre Strategie vor allem darauf ab, eine der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen weltweit aufzubauen.

    Das knapp 30-seitige Papier legt zugleich die Grundlage für ein umfangreiches „Digitalgesetz“. Den Entwurf will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch im laufenden Quartal vorlegen. Die Rechte der Patient:innen drohen darin weitgehend auf der Strecke zu bleiben.

    Die geplante Dateninfrastruktur ruht auf drei Säulen: die elektronische Patientenakte, das Forschungsdatenzentrum Gesundheit und das geplante Medizinregistergesetz. Das Zusammenspiel aller drei Vorhaben ebnet auch der EU-weiten Vernetzung der Gesundheitsdaten den Weg.

    Die ePA soll zur „Gesundheits(daten)plattform“ werden

    Alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, besitzen seit Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA); seit Oktober 2025 sind Behandelnde dazu verpflichtet, sie zu verwenden. Gesundheitsministerin Warken will die ePA nicht nur zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ der ärztlichen Versorgung machen, sondern auch zur „Gesundheits(daten)plattform“ ausbauen.

    Dafür sollen erstens mehr strukturierte Daten in die ePA fließen, die dann „möglichst in Echtzeit für entsprechende Anwendungsfälle nachnutzbar“ sind. Derzeit sind dort vor allem noch PDF-Dateien hinterlegt, die nicht einmal durchsuchbar sind, was den Umgang mit der ePA aus Sicht von Behandelnden deutlich erschwert.

    Zweitens soll die ePA weitere Funktionen wie eine digitale Terminvermittlung und elektronische Überweisungen erhalten. Die Patientenakte soll so „auch interessanter werden für diejenigen, die nicht krank sind“, kündigte Warken an. Derzeit nutzen gerade einmal rund 4 Millionen Menschen ihre ePA aktiv. Bis zum Jahr 2030 soll sich ihre Zahl, so das Ziel des BMG, auf 20 Millionen erhöhen.

    „Künstliche Intelligenz“ soll Symptome auswerten

    Wer sich krank fühlt, soll künftig auch über die ePA-App eine digitale Ersteinschätzung einholen können. Mit Hilfe eines Fragenkatalogs sollen Versicherte dann erfahren, ob ihre Symptome den Gang zur Hausärztin oder gar zur Notfallambulanz rechtfertigen.

    Diese Auswertung soll offenbar auch mit Hilfe sogenannter Künstliche Intelligenz erfolgen. Ohnehin soll KI laut Warken „in Zukunft da eingesetzt werden können, wo sie die Qualität der Behandlung erhöht, beim Dokumentationsaufwand entlastet oder bei der Kommunikation unterstützt“. Bis 2028 sollen beispielsweise mehr als 70 Prozent der Einrichtungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung KI-gestützte Dokumentation nutzen – ungeachtet der hohen Risiken etwa für die Patientensicherheit oder die Autonomie der Leistungserbringer.

    Dafür will das BMG „unnötigen bürokratischen Aufwand“ für KI-Anbieter reduzieren. Das Ministerium strebt dafür mit Blick auf den Digitalen Omnibus der EU-Kommission „eine gezielte Anpassung der KI-Verordnung“ an. Das umstrittene Gesetzesvorhaben der Kommission zielt darauf ab, Regeln für risikoreiche KI-Systeme hinauszuzögern und den Datenschutz deutlich einzuschränken. Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen eindringlich, dass mit dem Omnibus der „größte Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“ drohe.

    Forschungsdatenzentrum soll als „Innovationsmotor“ wirken

    Die in der ePA hinterlegten Daten sollen aber nicht nur der ärztlichen Versorgung dienen, sondern vor allem auch der Forschung zugutekommen. Sie sollen künftig – sofern Versicherte dem nicht aktiv widersprechen – täglich automatisch an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) gehen. Während Warken die ePA als „Dreh- und Angelpunkt“ der Versorgung sieht, beschreibt sie das FDZ als „Innovationsmotor“ der Gesundheitsforschung.

    Das FDZ wurde nach jahrelangen Verzögerungen im vergangenen Herbst erst handlungsfähig. Es ist beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn angesiedelt. Forschende können sich bei dem Zentrum registrieren, um mit den dort hinterlegten Daten zu arbeiten. Auch Pharma-Unternehmen können sich bewerben. Eine Voraussetzung für eine Zusage ist, dass die Forschung einem nicht näher definierten „Gemeinwohl“ dient.

    Die pseudonymisierten Gesundheitsdaten sollen das FDZ nicht verlassen. Stattdessen erhalten Forschende Zugriff auf einen Datenzuschnitt, der auf ihre Forschungsfrage abgestimmt ist. Die Analysen erfolgen in einer „sicheren Verarbeitungsumgebung“ auf einem virtuellen Desktop, das Forschende übers Internet aufrufen können.

    Ob dabei tatsächlich angemessene Schutzstandards bestehen, muss indes bezweifelt werden. Denn das Forschungszentrum verfügte in den vergangenen Jahren nicht einmal über ein IT-Sicherheitskonzept, weshalb auch ein Gerichtsverfahren der Gesellschaft für Freiheitsrechte ruht.

    Gemeinsam mit der netzpolitik.org-Redakteurin Constanze Kurz hatte die GFF gegen die zentrale Sammlung sensibler Gesundheitsdaten beim FDZ geklagt. Aus ihrer Sicht sind die gesetzlich vorgesehenen Schutzstandards unzureichend, um die sensiblen Gesundheitsdaten vor Missbrauch zu schützen. Sie verlangt daher für alle Versicherten ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen die Sekundärnutzung der eigenen Gesundheitsdaten. Nachdem das FDZ seit Oktober den aktiven Betrieb aufgenommen hat, dürfte das ruhende Verfahren in Kürze fortgesetzt werden.

    „Real-World-Überwachung“ ermöglichen

    Dessen ungeachtet haben sich laut BfArM-Präsident Karl Broich bereits 80 Einrichtungen beim FDZ registriert. Die Antragsteller kommen zu gleichen Teilen aus Wirtschaft, Verwaltung und Forschung. Mehr als zwei Drittel von ihnen hätten bereits konkrete Forschungsanträge gestellt, bis zum Ende des Jahres will Warken diese Zahl über die Schwelle von 300 hieven. Alle positiv beschiedenen Anträge sollen künftig in einem öffentlichen Antragsregister einsehbar sein.

    Zum Jahreswechsel wird das FDZ wohl auch über weit mehr Daten verfügen als derzeit. Bislang übermitteln die gesetzlichen Krankenkassen die Abrechnungsdaten all ihrer Versicherten an das Forschungszentrum. Diese geben bereits Auskunft darüber, welche Leistungen und Diagnosen die Versicherungen in Rechnung gestellt bekommen haben.

    Ab dem vierten Quartal dieses Jahres sollen dann nach und nach die Behandlungsdaten aus der ePA hinzukommen. Den Anfang machen Daten aus der elektronischen Medikationsliste, anschließend folgen die Laborfunde, dann weitere Inhalte.

    Der baldige Datenreichtum gibt dem FDZ aus Sicht von BfArM-Chef Broich gänzlich neue Möglichkeiten. Er geht davon aus, dass seine Behörde in zehn Jahren bundesweit „einer der großen Daten-Hubs“ ist. Mit den vorliegenden Daten könnten Forschende dann umfassende „Lifecycle-Beobachtungen“ durchführen – „eine Real-World-Überwachung also, die klassische klinische Prüfungen so nicht abdecken können“.

    Auch im FDZ soll „Künstliche Intelligenz“ mitwirken. Zum einen in der Forschung selbst: „Dafür arbeiten wir an Konzepten, die Datenschutz, Sicherheit und wissenschaftliche Nutzbarkeit von Beginn an zusammendenken“, sagt Broich. Zum anderen soll das FDZ Datensätze etwa für das Training von Sprachmodellen bereitstellen, wie die Digitalisierungsstrategie des BMG ausführt und auch bereits gesetzlich festgeschrieben ist. Sowohl Training als auch Validierung und Testen von KI-Systemen sind eine zulässige Nutzungsmöglichkeiten. Das bedeutet konkret: Die sensiblen Gesundheitsdaten von Millionen Versicherten können zum Training von Sprachmodellen verwendet werden.

    Warken will Medizinregister miteinander verknüpfen

    Ab 2028 könnten Trainingsdaten dann auch detaillierte Daten zu Krebserkrankungen enthalten. Denn in knapp zwei Jahren sollen die FDZ-Datenbestände mit Krebsregistern sowie dem Projekt genomDE verknüpft werden, das Erbgutinformationen von Patient:innen sammelt.

    Die Datenfülle beim FDZ dürfte damit noch einmal ordentlich zunehmen. Allein die Krebsregister der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz halten Daten von insgesamt mehr als drei Millionen Patient:innen vor. Wer nicht möchte, dass etwa die eigenen Krebsdaten mit den Genomdaten verknüpft werden, muss mindestens einem der Register komplett widersprechen.

    Im Gegensatz etwa zu den Krebsregistern der Länder, die auf Basis spezieller rechtlicher Grundlagen arbeiten, bewegen sich die meisten anderen Medizinregister dem BMG zufolge derzeit „in einem heterogenen Normengeflecht von EU-, Bundes- und Landesrecht“, was „die Schaffung einer validen Datenbasis“ behindere.

    Das Ministerium hat daher bereits im Oktober das „Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung“ auf den Weg gebracht. Der Referentenentwurf sieht vor, einheitliche rechtliche Vorgaben und Qualitätsstandards für Medizinregister zu schaffen.

    Ein Zentrum für Medizinregister (ZMR), das ebenfalls am BfArM angesiedelt wäre, soll demnach bestehende Medizinregister nach festgelegten Vorgaben etwa hinsichtlich Datenschutz und Datenqualität bewerten. Qualifizierte Register werden dann in einem Verzeichnis aufgeführt, dürfen zu einem festgelegten Zweck kooperieren und auch anlassbezogen Daten zusammenführen. Die personenbezogenen Daten, die dort gespeichert sind, können für die Dauer von bis zu 100 Jahren in den Registern gespeichert werden.

    Derzeit gibt es bundesweit rund 350 Medizinregister. Zu den größten zählen das „Deutsche Herzschrittmacher Register“, das die Daten von mehr als einer Million Patient:innen enthält, und das „TraumaRegister DGU“ mit Daten von mehr als 100.000 Patient:innen. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass etwa drei Viertel der bestehenden Medizinregister Interesse daran haben könnten, in das Verzeichnis des ZMR aufgenommen zu werden.

    Verbraucher- und Datenschützer:innen mahnen Schutzvorkehrungen an

    Gesundheitsdaten, die dem ZMR vorliegen, sollen ebenfalls pseudonymisiert oder anonymisiert der Forschung bereitstehen. Das geplante Medizinregistergesetz sieht außerdem vor, dass die Daten qualifizierter Register ebenfalls miteinander verknüpft werden können.

    Zu diesem Zweck sollen Betreiber von Medizinregistern und die meldenden Gesundheitseinrichtungen registerübergreifende Pseudonyme erstellen dürfen. Als Grundlage dafür soll der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer von Versicherten (KVNR) dienen.

    Fachleute weisen darauf hin, dass eine Pseudonymisierung insbesondere bei Gesundheitsdaten keinen ausreichenden Schutz vor Re-Identifikation bietet. Das Risiko wächst zudem, wenn ein Datensatz mit weiteren Datensätzen zusammengeführt wird, wenn diese weitere personenbezogene Daten der gleichen Person enthält.

    Das Netzwerk Datenschutzexpertise warnt zudem davor, die Krankenversichertennummer in einer Vielzahl von Registern vorzuhalten. Weil im Gesetzentwurf notwendige Schutzvorkehrungen fehlen würden, sei „das Risiko der Reidentifizierung bei derart pseudonymisierten Datensätzen massiv erhöht“.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert die Menge an personenbezogenen Daten, die laut Gesetzentwurf an qualifizierte Medizinregister übermittelt werden dürfen. Dazu zählen neben sozialdemographischen Informationen auch Angaben zu Lebensumständen und Gewohnheiten sowie „zu einem Migrationshintergrund oder einer ethnischen Zugehörigkeit, der Familienstand oder die Haushaltsgröße“.

    Um die Patient:innendaten besser zu schützen, forderte der Verband bereits im November vergangenen Jahres, eindeutig identifizierende Daten vom Kerndatensatz eines Medizinregisters getrennt aufzubewahren.

    Gesundheitsministerium schafft Schnittstellen in die EU

    Das Gesundheitsministerium lässt sich davon jedoch nicht beirren und strebt weitere Datenverknüpfungen an. Laut seiner Digitalisierungsstrategie will das BMG das Forschungspseudonym auch dazu nutzen, um die Gesundheits- und Pflegedaten „mit Sozialdaten und Todesdaten zu Forschungszwecken“ sowie „mit Abrechnungs- und ePA-Daten“ zu verbinden. Ob Versicherte dieser umfangreichen Datenverknüpfung überhaupt noch effektiv und transparent widersprechen können, ist derzeit zweifelhaft. Sicher aber ist: Der Aufwand dürfte immens sein.

    Die Digitalisierungsstrategie macht ebenfalls deutlich, dass das Ministerium die geplanten Maßnahmen auch in Vorbereitung auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ergreift. Der EHDS ist der erste sektorenspezifische Datenraum in der EU und soll als Blaupause für weitere sogenannte Datenräume dienen. Schon in wenigen Jahren sollen hier die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen zusammenlaufen und grenzüberschreitend ausgetauscht werden.

    Konkret bedeutet das: In gut drei Jahren, ab Ende März 2029, können auch Forschende aus der EU beim FDZ Gesundheitsdaten beantragen. Und das Zentrum für Medizinregister soll dem BMG zufolge ebenfalls Teil der europäischen Gesundheitsdateninfrastruktur werden.

    Der größte Brückenschlag in der Gesundheitsdateninfrastruktur steht also erst noch bevor. Und auch hier bleibt die Ministerin eine überzeugende Antwort schuldig, was die Versicherten davon haben.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  14. @BMG_Bund

    @BMG_Bund

    ePA ? NEIN, DANKE
    ich möchte meine Daten NICHT zur Verfügung stellen, damit Pharmakonzerne damit Geld verdienen.

    Die Ärze hatten noch Schweigepflicht, aber die ePA NICHT.

    Auch werden meine Daten nicht sicher verschlüsselt, die Konzerne können sich unter dem Deckmantel der "Pseudonymität" bzw "Forschung" auf den zugehörigen Mensch schließen.

    #epa #EHDS #epatientenakte #Gesundheitsdaten #Krankheitsdaten #BMG #Datenschutz

  15. 🎧 Die #elektronische #Patientenakte für alle – aber sicher? - #Frauen_und_Technik – mit Eckert und Wolfangel - #Podcast:

    In dieser Folge sprechen Eva und Svea mit der #IT-Spezialistin Bianca #Kastl über einen der brisantesten #Hacks im deutschen Gesundheitswesen: die elektronische Patientenakte ( #ePA ). Bianca erklärt, wie leicht es gewesen wäre, auf #hochsensible #Gesundheitsdaten zuzugreifen – und warum die Lücken trotz Updates noch nicht wirklich geschlossen sind.

    frauen-technik.podigee.io/26-n

  16. #Gesundheitsdaten:

    Fünf #Thesen zur elektronischen Patientenakte

    Die elektronische Patientenakte ( #EPA ) befindet sich derzeit im Testlauf. Und noch bevor sie bundesweit ausgerollt wird, wachsen die Begehrlichkeiten von sicherheitspolitischer und wirtschaftlicher Seite. Das Risiko sollen derweil die Versicherten tragen. Eine Zwischenbilanz und ein Ausblick, was nach der Bundestagswahl droht.

    netzpolitik.org/2025/gesundhei

  17. #Ermittler fordern weniger #Datenschutz im Kampf gegen Attentate

    "Mehr als 5.000 Menschen wurden 2024 von "#PeRiskoP" überprüft, 362 von ihnen werden als gefährlich eingestuft und #überwacht. Trotzdem kommt es immer wieder zu Anschlägen solcher Risikopersonen.

    "Ich würde mir tatsächlich wünschen, dass die #Polizei direkten Zugriff auf #Gesundheitsdaten bekommen kann", so Huth. Man könne durch einen #Verhaltenskodex verhindern..."

    #ePA
    www1.wdr.de/nachrichten/landes

  18. In den Niederlanden wird ein Vorschlag diskutiert, wonach Immobilienunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften zukünftig u. a. #Gesundheitsdaten nicht nur von derzeitigen #Mietern, sondern auch von #Wohnungssuchenden verarbeiten dürfen.

    mastodon.online/@twan/11374118

    #epa

  19. Sensible Daten von hessischer #Polizeihochschule gestohlen

    "Je nach Personenkreis sind Daten wie Namen, Wohnanschrift, E-Mail-Adressen, Bilder und Telefonnummern sowie #Fahrzeugkennzeichen betroffen. Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass #Steuernummern und #Bankverbindungen sowie #Gesundheitsdaten wie etwa #Krankmeldungen und Impfdaten exfiltriert worden seien."
    #HöMS
    faz.net/aktuell/rhein-main/cyb

  20. Wieder erfolgreicher #Cyberangriff auf eine #Hochschule - und wieder sind #hochsensible Daten abgeflossen, die zu weiterem #Cybercrime missbraucht werden können
    "Je nach Personenkreis sind Daten wie Namen, #Wohnanschrift, E-Mail-Adressen, #Bilder und Telefonnummern sowie #Fahrzeugkennzeichen betroffen. Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass #Steuernummern und #Bankverbindungen sowie #Gesundheitsdaten wie etwa #Krankmeldungen und #Impfdaten exfiltriert worden seien."
    faz.net/aktuell/rhein-main/cyb

  21. #KRITIS Sektor #Gesundheit

    Minister bestätigt: Deutsche #Gesundheitsämter setzen #unsichere #Software ein

    "Mit der betroffenen Software werden sensible #Gesundheitsdaten verarbeitet. Sie kommt in vielen deutschen Gesundheitsämtern zum Einsatz, vor allem jenen in Rheinland-Pfalz."
    golem.de/news/minister-bestaet