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#gesundheitsdaten — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #gesundheitsdaten, aggregated by home.social.

  1. Ich will meine #Gesundheitsdaten nicht in einem #Datenraum. Ich will auch nicht, dass Ärzt*innen, Apotheken, Spitäler, Krankenkassen oder sonst wer meine Gesundheitsdaten untereinander austauschen.

    Ich will, dass meine Gesundheitsdaten ausschliesslich von mir gespeichert werden und jeder Zugriff ausschliesslich nach meinen Regeln erfolgt. Und ich will genau wissen, welche Menschen im einzelnen Zugriff auf meine Gesundheitsdaten haben.

    #Gesundheitsdossier #EGD

    srf.ch/news/schweiz/digitalisi

  2. @reeeen
    Wenn die App korrekt misst.
    Ist ne Weile her, dass ich dazu mal Tests gesehen habe. Aber allzu vertrauenswürdig war das nicht.

    Allerdings macht auch nur 1 von 10 Ärzten anständige Arbeit, leider ...
    Naja, darf ja nix kosten. Anständig gucken ist ja schon Luxus in der Wohlstandsgesellschaft. Demnächst dann auch kauen.

    #Datenschutz #DigitaleRechte #Gesundheitsdaten #DSGVO #Datensouveränität

  3. @reeeen
    Wenn die App korrekt misst.
    Ist ne Weile her, dass ich dazu mal Tests gesehen habe. Aber allzu vertrauenswürdig war das nicht.

    Allerdings macht auch nur 1 von 10 Ärzten anständige Arbeit, leider ...
    Naja, darf ja nix kosten. Anständig gucken ist ja schon Luxus in der Wohlstandsgesellschaft. Demnächst dann auch kauen.

    #Datenschutz #DigitaleRechte #Gesundheitsdaten #DSGVO #Datensouveränität

  4. @reeeen
    Wenn die App korrekt misst.
    Ist ne Weile her, dass ich dazu mal Tests gesehen habe. Aber allzu vertrauenswürdig war das nicht.

    Allerdings macht auch nur 1 von 10 Ärzten anständige Arbeit, leider ...
    Naja, darf ja nix kosten. Anständig gucken ist ja schon Luxus in der Wohlstandsgesellschaft. Demnächst dann auch kauen.

    #Datenschutz #DigitaleRechte #Gesundheitsdaten #DSGVO #Datensouveränität

  5. @reeeen
    Wenn die App korrekt misst.
    Ist ne Weile her, dass ich dazu mal Tests gesehen habe. Aber allzu vertrauenswürdig war das nicht.

    Allerdings macht auch nur 1 von 10 Ärzten anständige Arbeit, leider ...
    Naja, darf ja nix kosten. Anständig gucken ist ja schon Luxus in der Wohlstandsgesellschaft. Demnächst dann auch kauen.

    #Datenschutz #DigitaleRechte #Gesundheitsdaten #DSGVO #Datensouveränität

  6. 🌙 Nachts um 2 Uhr denkt man über wichtige Dinge nach...

    Zum Beispiel: Deine Gesundheits-App kennt deinen Puls, dein Schlafrhythmus und deine Stimmungsschwankungen. Dein Arzt hingegen hat 8 Minuten für dich.

    Vielleicht sollten wir mal darüber reden, wer eigentlich *wirklich* unsere Gesundheitsdaten verwalten sollte. 🤔

    #Datenschutz #DigitaleRechte #Gesundheitsdaten #DSGVO #Datensouveränität

  7. 🌙 Nachts um 2 Uhr denkt man über wichtige Dinge nach...

    Zum Beispiel: Deine Gesundheits-App kennt deinen Puls, dein Schlafrhythmus und deine Stimmungsschwankungen. Dein Arzt hingegen hat 8 Minuten für dich.

    Vielleicht sollten wir mal darüber reden, wer eigentlich *wirklich* unsere Gesundheitsdaten verwalten sollte. 🤔

    #Datenschutz #DigitaleRechte #Gesundheitsdaten #DSGVO #Datensouveränität

  8. 🌙 Nachts um 2 Uhr denkt man über wichtige Dinge nach...

    Zum Beispiel: Deine Gesundheits-App kennt deinen Puls, dein Schlafrhythmus und deine Stimmungsschwankungen. Dein Arzt hingegen hat 8 Minuten für dich.

    Vielleicht sollten wir mal darüber reden, wer eigentlich *wirklich* unsere Gesundheitsdaten verwalten sollte. 🤔

    #Datenschutz #DigitaleRechte #Gesundheitsdaten #DSGVO #Datensouveränität

  9. 🌙 Nachts um 2 Uhr denkt man über wichtige Dinge nach...

    Zum Beispiel: Deine Gesundheits-App kennt deinen Puls, dein Schlafrhythmus und deine Stimmungsschwankungen. Dein Arzt hingegen hat 8 Minuten für dich.

    Vielleicht sollten wir mal darüber reden, wer eigentlich *wirklich* unsere Gesundheitsdaten verwalten sollte. 🤔

    #Datenschutz #DigitaleRechte #Gesundheitsdaten #DSGVO #Datensouveränität

  10. 🌙 Nachts um 2 Uhr denkt man über wichtige Dinge nach...

    Zum Beispiel: Deine Gesundheits-App kennt deinen Puls, dein Schlafrhythmus und deine Stimmungsschwankungen. Dein Arzt hingegen hat 8 Minuten für dich.

    Vielleicht sollten wir mal darüber reden, wer eigentlich *wirklich* unsere Gesundheitsdaten verwalten sollte. 🤔

    #Datenschutz #DigitaleRechte #Gesundheitsdaten #DSGVO #Datensouveränität

  11. Microslop Schlangenöl benutzt deine medizinischen Daten für sein AI-Training

    Während sich die Welt gerade darüber amüsiert, dass Microslops Schlagenöl „Defender for Storage“ gerne möchte, dass ihr gefälligst einfache Passwörter nutzt, damit es diese Dateien auch nach Malware durchsuchen kann, benötigt man eigentlich nur zwei Klicks, um zu erfahren, warum das noch schlimmer ist, als nur „lustig“.

    zum Blogpost…

    #blogpost #blog #Microsoft #Defender #Gesundheitsdaten #ThreatIntelligence #CoPilot #Passwörter

  12. Bei der Debatte um ePA und EHDS fällt vor allem auf, wie selten der konkrete Nutzen für Patienten benannt wird, während die Interessen von Pharmaunternehmen, Krankenkassen und Forschungseinrichtungen klar im Vordergrund stehen. Gesundheitsdaten gelten als wertvolle Ressource und die ePA macht sie in großem Umfang verfügbar. Opt-out statt Opt-in, intransparente Weitergabewege und ein Ansatz nach dem Motto: »Vertraut uns einfach«. Gerade bei sensiblen Gesundheitsdaten ist das fehl am Platz. Wer davon profitiert, ist ziemlich klar. Der Patient jedenfalls nicht.

    #ePA #EHDS #Datenschutz #Gesundheitsdaten #DigitaleSelbstbestimmung

    /kuk

  13. Das BMG will ohne Zustimmung aller Patienten u Patientinnen in Deutschland
    (Korrektur 20.4./18.00 die gesetzlich versichert sind )
    durch das FDZ die Abrechnungsdaten für "Forschungszwecke" verwenden.
    Netzpolitik:

    "Die Klage hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit Constanze Kurz, netzpolitik.org-Redakteurin und Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC), sowie einem weiteren anonymen Kläger im Mai 2022 eingereicht."

    Das Verfahren ruhte seit Februar 2023.
    Jetzt wurde es wieder aufgenommen.

    netzpolitik.org/2026/gesellsch
    und
    forschungsdatenzentrum-gesundh

    #ePA #ePatientenakte #FDZ #CCC
    #GFF #Netzpolitik #BMG #Datenschutz
    #Forschung #Gesundheitsdaten
    #Datenschutz

  14. Das BMG will ohne Zustimmung aller Patienten u Patientinnen in Deutschland
    (Korrektur 20.4./18.00 die gesetzlich versichert sind )
    durch das FDZ die Abrechnungsdaten für "Forschungszwecke" verwenden.
    Netzpolitik:

    "Die Klage hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit Constanze Kurz, netzpolitik.org-Redakteurin und Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC), sowie einem weiteren anonymen Kläger im Mai 2022 eingereicht."

    Das Verfahren ruhte seit Februar 2023.
    Jetzt wurde es wieder aufgenommen.

    netzpolitik.org/2026/gesellsch
    und
    forschungsdatenzentrum-gesundh

    #ePA #ePatientenakte #FDZ #CCC
    #GFF #Netzpolitik #BMG #Datenschutz
    #Forschung #Gesundheitsdaten
    #Datenschutz

  15. Das BMG will ohne Zustimmung aller Patienten u Patientinnen in Deutschland
    (Korrektur 20.4./18.00 die gesetzlich versichert sind )
    durch das FDZ die Abrechnungsdaten für "Forschungszwecke" verwenden.
    Netzpolitik:

    "Die Klage hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit Constanze Kurz, netzpolitik.org-Redakteurin und Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC), sowie einem weiteren anonymen Kläger im Mai 2022 eingereicht."

    Das Verfahren ruhte seit Februar 2023.
    Jetzt wurde es wieder aufgenommen.

    netzpolitik.org/2026/gesellsch
    und
    forschungsdatenzentrum-gesundh

    #ePA #ePatientenakte #FDZ #CCC
    #GFF #Netzpolitik #BMG #Datenschutz
    #Forschung #Gesundheitsdaten
    #Datenschutz

  16. Das BMG will ohne Zustimmung aller Patienten u Patientinnen in Deutschland
    (Korrektur 20.4./18.00 die gesetzlich versichert sind )
    durch das FDZ die Abrechnungsdaten für "Forschungszwecke" verwenden.
    Netzpolitik:

    "Die Klage hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit Constanze Kurz, netzpolitik.org-Redakteurin und Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC), sowie einem weiteren anonymen Kläger im Mai 2022 eingereicht."

    Das Verfahren ruhte seit Februar 2023.
    Jetzt wurde es wieder aufgenommen.

    netzpolitik.org/2026/gesellsch
    und
    forschungsdatenzentrum-gesundh

    #ePA #ePatientenakte #FDZ #CCC
    #GFF #Netzpolitik #BMG #Datenschutz
    #Forschung #Gesundheitsdaten
    #Datenschutz

  17. Das BMG will ohne Zustimmung aller Patienten u Patientinnen in Deutschland
    (Korrektur 20.4./18.00 die gesetzlich versichert sind )
    durch das FDZ die Abrechnungsdaten für "Forschungszwecke" verwenden.
    Netzpolitik:

    "Die Klage hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit Constanze Kurz, netzpolitik.org-Redakteurin und Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC), sowie einem weiteren anonymen Kläger im Mai 2022 eingereicht."

    Das Verfahren ruhte seit Februar 2023.
    Jetzt wurde es wieder aufgenommen.

    netzpolitik.org/2026/gesellsch
    und
    forschungsdatenzentrum-gesundh

    #ePA #ePatientenakte #FDZ #CCC
    #GFF #Netzpolitik #BMG #Datenschutz
    #Forschung #Gesundheitsdaten
    #Datenschutz

  18. Psychiatrische #Diagnose = #Sicherheitsrisiko?
    Der #Gesetzentwurf zum PsychKHG in #Niedersachsen sieht vor, sensible #Gesundheitsdaten schon bei Verdachtsmomenten an die Polizei zu übermitteln.
    Das führt zu:
    📣 mehr Vorurteilen
    🏥 weniger Vertrauen
    🚫 möglicher Vermeidung von Hilfe
    Wir fordern:
    🛡️ keine Datenweitergabe
    🛡️ Schutz vor Diskriminierung
    🛡️ soziale statt sicherheitspolitische Lösungen
    #Menschenrechte #Datenschutz #Antiableismus #Rechtsstaat #Gesundheit
    neuerichter.de/keine-aushaendi

  19. Psychiatrische #Diagnose = #Sicherheitsrisiko?
    Der #Gesetzentwurf zum PsychKHG in #Niedersachsen sieht vor, sensible #Gesundheitsdaten schon bei Verdachtsmomenten an die Polizei zu übermitteln.
    Das führt zu:
    📣 mehr Vorurteilen
    🏥 weniger Vertrauen
    🚫 möglicher Vermeidung von Hilfe
    Wir fordern:
    🛡️ keine Datenweitergabe
    🛡️ Schutz vor Diskriminierung
    🛡️ soziale statt sicherheitspolitische Lösungen
    #Menschenrechte #Datenschutz #Antiableismus #Rechtsstaat #Gesundheit
    neuerichter.de/keine-aushaendi

  20. Psychiatrische #Diagnose = #Sicherheitsrisiko?
    Der #Gesetzentwurf zum PsychKHG in #Niedersachsen sieht vor, sensible #Gesundheitsdaten schon bei Verdachtsmomenten an die Polizei zu übermitteln.
    Das führt zu:
    📣 mehr Vorurteilen
    🏥 weniger Vertrauen
    🚫 möglicher Vermeidung von Hilfe
    Wir fordern:
    🛡️ keine Datenweitergabe
    🛡️ Schutz vor Diskriminierung
    🛡️ soziale statt sicherheitspolitische Lösungen
    #Menschenrechte #Datenschutz #Antiableismus #Rechtsstaat #Gesundheit
    neuerichter.de/keine-aushaendi

  21. Psychiatrische #Diagnose = #Sicherheitsrisiko?
    Der #Gesetzentwurf zum PsychKHG in #Niedersachsen sieht vor, sensible #Gesundheitsdaten schon bei Verdachtsmomenten an die Polizei zu übermitteln.
    Das führt zu:
    📣 mehr Vorurteilen
    🏥 weniger Vertrauen
    🚫 möglicher Vermeidung von Hilfe
    Wir fordern:
    🛡️ keine Datenweitergabe
    🛡️ Schutz vor Diskriminierung
    🛡️ soziale statt sicherheitspolitische Lösungen
    #Menschenrechte #Datenschutz #Antiableismus #Rechtsstaat #Gesundheit
    neuerichter.de/keine-aushaendi

  22. Psychiatrische #Diagnose = #Sicherheitsrisiko?
    Der #Gesetzentwurf zum PsychKHG in #Niedersachsen sieht vor, sensible #Gesundheitsdaten schon bei Verdachtsmomenten an die Polizei zu übermitteln.
    Das führt zu:
    📣 mehr Vorurteilen
    🏥 weniger Vertrauen
    🚫 möglicher Vermeidung von Hilfe
    Wir fordern:
    🛡️ keine Datenweitergabe
    🛡️ Schutz vor Diskriminierung
    🛡️ soziale statt sicherheitspolitische Lösungen
    #Menschenrechte #Datenschutz #Antiableismus #Rechtsstaat #Gesundheit
    neuerichter.de/keine-aushaendi

  23. Digitalisierung im Gesundheitswesen

    Gesetzentwurf: So will Gesundheitsministerin Warken ihre Digitalstrategie umsetzen

    Das Bundesgesundheitsministerium will die Digitalisierung im Gesundheitswesen rasch voranbringen. Ein Gesetzentwurf definiert dafür die Rolle der elektronischen Patientenakte um, weitet die Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich aus und gibt der Gematik neue weitreichende Befugnisse. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf.

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen ersten Entwurf für das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) vorgelegt. Das rund 200-seitige Dokument soll die Weichen für eine digital gestützte Gesundheitsversorgung stellen und wird derzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt. Wir veröffentlichen den Entwurf (PDF).

    Das Fundament für das Gesetz hatte Warken bereits Mitte Februar mit ihrer Digitalisierungsstrategie gebaut. Darin formuliert die Ministerin das Ziel, die elektronische Patientenakte (ePA) nicht nur zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ der ärztlichen Versorgung zu machen, sondern auch zur „Gesundheits(daten)plattform“ auszubauen.

    Dementsprechend soll das GeDIG unter anderem die Grundlagen für ein „digitales Primärversorgungssystem“ schaffen, indem es die Rolle der ePA erheblich erweitert. Außerdem will das Ministerium mehr Gesundheitsdaten für die Forschung bereitstellen und die Befugnisse der Gematik umfassend ausbauen.

    Die elektronische Patientenakte als erste Anlaufstelle

    Die ePA-App soll den Versicherten künftig einen „digitalen Versorgungseinstieg“ ermöglichen. Sie wäre dann nicht mehr nur ein digitaler Dokumentenspeicher, sondern die erste digitale Anlaufstelle für die gesundheitliche Grundversorgung.

    Mit Hilfe der App sollen Versicherte künftig zunächst eine Ersteinschätzung einholen. Diese Einschätzung soll spätestens ab dem 1. Februar 2028 nach einheitlichen Standards durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Versicherte sollen dann über die ePA-App direkt an deren standardisierte Ersteinschätzungsverfahren weitergeleitet werden. Wird dabei ein Behandlungsbedarf festgestellt, können die Versicherten über die App digital einen Termin für eine ärztliche Behandlung buchen. Damit der Prozess möglichst reibungsfrei abläuft, müssen Arztpraxen ab dem 1. September 2029 die elektronische Überweisung anbieten.

    Bei der Terminvergabe sollen ebenfalls einheitliche Standards gelten. Buchungsplattformen wie Doctolib müssen sich laut Gesetzentwurf auf strengere Vorgaben einstellen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband festlegen. Sie sollen unter anderem sicherstellen, dass Dritte den Terminbuchungsprozess nicht kommerziell nutzen.

    Krankenkassen sollen Gesundheitsdaten auswerten dürfen

    Das GeDIG zielt außerdem darauf ab, dass im Gesundheitswesen mehr Daten für „Versorgung, Forschung und Innovation“ bereitstehen.

    Dafür sollen die Krankenkassen deutlich mehr Befugnisse erhalten, um bei ihren Versicherten individuelle Gesundheitsrisiken auszumachen. Mit Zustimmung der Versicherten sollen sie auf Daten zugreifen dürfen, die in der ePA hinterlegt sind. Zudem sollen sie selbst Gesundheitsdaten erheben können, die unter anderem „Ernährungsgewohnheiten“, den „Raucherstatus“ oder das Körpergewicht der Versicherten erfassen. Mit den gewonnenen Informationen dürfen die Versicherungen dann auf „gesunde Lebensverhältnisse“ laut Gesetzentwurf bei ihren Versicherten hinwirken.

    Darüber hinaus sollen die Kassen personenbezogene Sozialdaten, die ihnen vorliegen, anonymisieren und auswerten dürfen. Nach der Anonymisierung weisen die Daten keinen Personenbezug mehr auf. Aus Datenschutzsicht dürfen sie damit „zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben“ weiterverarbeitet und an Dritte übermittelt werden.

    Auch mit nicht-anonymisierten Daten sollen die Kassen hantieren dürfen. Eine neue Experimentierklausel soll es ihnen ermöglichen, sogenannte Reallabore einzurichten. Hier können die Versicherungen zeitlich befristet die „innovative Nutzung von personenbezogenen Daten“ erproben, etwa um eine „bessere Einschätzung von Erkrankungsrisiken (z. B. Demenz, Herzerkrankungen)“ zu erhalten.

    Damit kommt der Gesetzentwurf den Erwartungen der Krankenkassen weitgehend entgegen. Ende vergangenen Jahres hatte der GKV-Spitzenverband gefordert, die Präventionsangebote der Kassen „durch den Ausbau der datengestützten Früherkennung von Krankheiten“ ausbauen zu dürfen. Die Ärzteschaft hatte vor einem solchen Schritt gewarnt, weil sie die Aushöhlung des Patientengeheimnisses und der ärztlichen Schweigepflicht befürchtet. Offenkundig setzt sich das BMG über derlei Bedenken nun tendenziell hinweg.

    Eine Forschungskennziffer gegen Datensilos und für Widerspruchsrechte

    Damit auch die Forschung von den Gesundheitsdaten profitiert, sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer „eindeutigen Forschungskennziffer“ vor. Diese pseudonyme Kennziffer wird aus dem unveränderlichen Teil der Krankenversichertennummer (KVNR) abgeleitet und soll „die Verknüpfung von Daten verschiedener Datensilos“ ermöglichen.

    Damit will das BMG zugleich die Umsetzung der EU-Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum) (EHDS) vorbereiten. Die Verordnung trat im März 2025 in Kraft und findet in den kommenden Jahren sukzessive Anwendung. Der EHDS wird der erste sektorenspezifische Datenraum in der EU sein und soll als Blaupause für weitere sogenannte Datenräume dienen. Künftig sollen hier die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen zusammenlaufen und grenzüberschreitend ausgetauscht werden.

    Auch Forschende und Behörden sollen diese Daten unter bestimmten Voraussetzungen nutzen dürfen. Möchten Versicherte das nicht, können sie von ihrem Widerspruchsrecht (Opt-out) Gebrauch machen. Die Forschungskennziffer soll laut BMG als technischer Schlüssel dienen, um die entsprechenden Datensätze gezielt herauszufiltern.

    „Trotz der Funktion als ‚unique identifier‘ ist es gerade nicht das Ziel der Forschungskennziffer, einer Identifizierung von Einzelpersonen zu ermöglichen“, betont das BMG in dem Gesetzentwurf. „Im Gegenteil dient die Forschungskennziffer gerade dazu, bei der Zurverfügungstellung von Daten solche Merkmale zu ersetzen, über die Betroffene leichter re-identifiziert werden können.“

    Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass eine derartige Pseudonymisierung insbesondere bei Gesundheitsdaten keinen ausreichenden Schutz vor Re-Identifikation biete. Das Risiko steige zudem an, wenn ein Datensatz mit weiteren Datensätzen zusammengeführt wird, die weitere personenbezogene Daten der gleichen Person enthalten.

    Gematik erhält deutlich mehr Befugnisse

    Um das „hohe Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen und der Pflege […] aufrecht zu erhalten“ ist laut BMG auch „die Fortentwicklung der Gesellschaft für Telematik (gematik) erforderlich“. Die Gematik ist in Deutschland für die technischen Vorgaben bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens verantwortlich. Betrieben wird die Firma gemeinschaftlich von Ministerien wie dem BMG sowie privaten Organisationen aus dem Gesundheitsbereich, darunter Krankenkassen-Verbände oder die Bundesärztekammer. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gematik neue Befugnisse erhält.

    Das Ministerium verfolgt damit insbesondere das Ziel, die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI) zu verbessern. Die TI ist das digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens, über das Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen Informationen austauschen. Sie erwies sich in den vergangenen Jahren allerdings als überaus instabil. Unter anderem KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner hatte zu Jahresbeginn gefordert, dass die Technik „geräuschlos und reibungslos im Hintergrund laufen“ müsse. „Das muss 2026 das Ziel sein“, so Steiner.

    Um das zu erreichen, will das BMG die Gematik von einer Zulassungsbehörde zu einer aktiv steuernden Digitalagentur mit Durchsetzungsbefugnissen ausbauen. Das wäre ein erheblicher Machtzuwachs für die vielfach kritisierte Gematik, ohne dass das Gesetz eine entsprechende unabhängige Kontrolle vorsieht – zumal das BMG nicht nur Auftraggeber, sondern auch Gesellschafter der gematik ist.

    Laut Gesetzentwurf soll die Gematik kritische Kernkomponenten der Telematikinfrastruktur künftig selbst beschaffen und bereitstellen. Bislang verkaufen Anbieter ihre Komponenten eigenständig an Arztpraxen und Kliniken, nachdem die Digitalagentur diese zugelassen hat. Nach Einschätzung des Ministeriums hat das jedoch zu hoher Komplexität, schlechter Betriebsstabilität und mangelnder Servicequalität geführt. Um Störungen und Sicherheitsprobleme zu beseitigen, soll die Digitalagentur außerdem zusätzliche Durchgriffsrechte erhalten.

    Auf diesem Wege will das Gesundheitsministerium auch mehr Interoperabilität im Gesundheitswesen erreichen. Verschiedene IT-Systeme, Programme und Plattformen sollen nahtlos zusammenarbeiten und untereinander Daten austauschen können, auch wenn sie von unterschiedlichen Herstellern stammen.

    Als konkreter Anwendungsfall soll hier die digitale Impfdokumentation als Vorstufe des digitalisierten Impfprozesses eingeführt werden. Der sogenannte digitale Impfpass soll als eine „nutzenstiftende Mehrwert-Anwendung“ auch dazu beitragen, dass mehr Versicherte die ePA aktiv nutzen. Bislang tut das nämlich nur ein sehr kleiner Teil der Versicherten.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  24. Digitalisierung im Gesundheitswesen

    Gesetzentwurf: So will Gesundheitsministerin Warken ihre Digitalstrategie umsetzen

    Das Bundesgesundheitsministerium will die Digitalisierung im Gesundheitswesen rasch voranbringen. Ein Gesetzentwurf definiert dafür die Rolle der elektronischen Patientenakte um, weitet die Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich aus und gibt der Gematik neue weitreichende Befugnisse. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf.

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen ersten Entwurf für das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) vorgelegt. Das rund 200-seitige Dokument soll die Weichen für eine digital gestützte Gesundheitsversorgung stellen und wird derzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt. Wir veröffentlichen den Entwurf (PDF).

    Das Fundament für das Gesetz hatte Warken bereits Mitte Februar mit ihrer Digitalisierungsstrategie gebaut. Darin formuliert die Ministerin das Ziel, die elektronische Patientenakte (ePA) nicht nur zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ der ärztlichen Versorgung zu machen, sondern auch zur „Gesundheits(daten)plattform“ auszubauen.

    Dementsprechend soll das GeDIG unter anderem die Grundlagen für ein „digitales Primärversorgungssystem“ schaffen, indem es die Rolle der ePA erheblich erweitert. Außerdem will das Ministerium mehr Gesundheitsdaten für die Forschung bereitstellen und die Befugnisse der Gematik umfassend ausbauen.

    Die elektronische Patientenakte als erste Anlaufstelle

    Die ePA-App soll den Versicherten künftig einen „digitalen Versorgungseinstieg“ ermöglichen. Sie wäre dann nicht mehr nur ein digitaler Dokumentenspeicher, sondern die erste digitale Anlaufstelle für die gesundheitliche Grundversorgung.

    Mit Hilfe der App sollen Versicherte künftig zunächst eine Ersteinschätzung einholen. Diese Einschätzung soll spätestens ab dem 1. Februar 2028 nach einheitlichen Standards durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Versicherte sollen dann über die ePA-App direkt an deren standardisierte Ersteinschätzungsverfahren weitergeleitet werden. Wird dabei ein Behandlungsbedarf festgestellt, können die Versicherten über die App digital einen Termin für eine ärztliche Behandlung buchen. Damit der Prozess möglichst reibungsfrei abläuft, müssen Arztpraxen ab dem 1. September 2029 die elektronische Überweisung anbieten.

    Bei der Terminvergabe sollen ebenfalls einheitliche Standards gelten. Buchungsplattformen wie Doctolib müssen sich laut Gesetzentwurf auf strengere Vorgaben einstellen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband festlegen. Sie sollen unter anderem sicherstellen, dass Dritte den Terminbuchungsprozess nicht kommerziell nutzen.

    Krankenkassen sollen Gesundheitsdaten auswerten dürfen

    Das GeDIG zielt außerdem darauf ab, dass im Gesundheitswesen mehr Daten für „Versorgung, Forschung und Innovation“ bereitstehen.

    Dafür sollen die Krankenkassen deutlich mehr Befugnisse erhalten, um bei ihren Versicherten individuelle Gesundheitsrisiken auszumachen. Mit Zustimmung der Versicherten sollen sie auf Daten zugreifen dürfen, die in der ePA hinterlegt sind. Zudem sollen sie selbst Gesundheitsdaten erheben können, die unter anderem „Ernährungsgewohnheiten“, den „Raucherstatus“ oder das Körpergewicht der Versicherten erfassen. Mit den gewonnenen Informationen dürfen die Versicherungen dann auf „gesunde Lebensverhältnisse“ laut Gesetzentwurf bei ihren Versicherten hinwirken.

    Darüber hinaus sollen die Kassen personenbezogene Sozialdaten, die ihnen vorliegen, anonymisieren und auswerten dürfen. Nach der Anonymisierung weisen die Daten keinen Personenbezug mehr auf. Aus Datenschutzsicht dürfen sie damit „zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben“ weiterverarbeitet und an Dritte übermittelt werden.

    Auch mit nicht-anonymisierten Daten sollen die Kassen hantieren dürfen. Eine neue Experimentierklausel soll es ihnen ermöglichen, sogenannte Reallabore einzurichten. Hier können die Versicherungen zeitlich befristet die „innovative Nutzung von personenbezogenen Daten“ erproben, etwa um eine „bessere Einschätzung von Erkrankungsrisiken (z. B. Demenz, Herzerkrankungen)“ zu erhalten.

    Damit kommt der Gesetzentwurf den Erwartungen der Krankenkassen weitgehend entgegen. Ende vergangenen Jahres hatte der GKV-Spitzenverband gefordert, die Präventionsangebote der Kassen „durch den Ausbau der datengestützten Früherkennung von Krankheiten“ ausbauen zu dürfen. Die Ärzteschaft hatte vor einem solchen Schritt gewarnt, weil sie die Aushöhlung des Patientengeheimnisses und der ärztlichen Schweigepflicht befürchtet. Offenkundig setzt sich das BMG über derlei Bedenken nun tendenziell hinweg.

    Eine Forschungskennziffer gegen Datensilos und für Widerspruchsrechte

    Damit auch die Forschung von den Gesundheitsdaten profitiert, sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer „eindeutigen Forschungskennziffer“ vor. Diese pseudonyme Kennziffer wird aus dem unveränderlichen Teil der Krankenversichertennummer (KVNR) abgeleitet und soll „die Verknüpfung von Daten verschiedener Datensilos“ ermöglichen.

    Damit will das BMG zugleich die Umsetzung der EU-Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum) (EHDS) vorbereiten. Die Verordnung trat im März 2025 in Kraft und findet in den kommenden Jahren sukzessive Anwendung. Der EHDS wird der erste sektorenspezifische Datenraum in der EU sein und soll als Blaupause für weitere sogenannte Datenräume dienen. Künftig sollen hier die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen zusammenlaufen und grenzüberschreitend ausgetauscht werden.

    Auch Forschende und Behörden sollen diese Daten unter bestimmten Voraussetzungen nutzen dürfen. Möchten Versicherte das nicht, können sie von ihrem Widerspruchsrecht (Opt-out) Gebrauch machen. Die Forschungskennziffer soll laut BMG als technischer Schlüssel dienen, um die entsprechenden Datensätze gezielt herauszufiltern.

    „Trotz der Funktion als ‚unique identifier‘ ist es gerade nicht das Ziel der Forschungskennziffer, einer Identifizierung von Einzelpersonen zu ermöglichen“, betont das BMG in dem Gesetzentwurf. „Im Gegenteil dient die Forschungskennziffer gerade dazu, bei der Zurverfügungstellung von Daten solche Merkmale zu ersetzen, über die Betroffene leichter re-identifiziert werden können.“

    Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass eine derartige Pseudonymisierung insbesondere bei Gesundheitsdaten keinen ausreichenden Schutz vor Re-Identifikation biete. Das Risiko steige zudem an, wenn ein Datensatz mit weiteren Datensätzen zusammengeführt wird, die weitere personenbezogene Daten der gleichen Person enthalten.

    Gematik erhält deutlich mehr Befugnisse

    Um das „hohe Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen und der Pflege […] aufrecht zu erhalten“ ist laut BMG auch „die Fortentwicklung der Gesellschaft für Telematik (gematik) erforderlich“. Die Gematik ist in Deutschland für die technischen Vorgaben bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens verantwortlich. Betrieben wird die Firma gemeinschaftlich von Ministerien wie dem BMG sowie privaten Organisationen aus dem Gesundheitsbereich, darunter Krankenkassen-Verbände oder die Bundesärztekammer. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gematik neue Befugnisse erhält.

    Das Ministerium verfolgt damit insbesondere das Ziel, die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI) zu verbessern. Die TI ist das digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens, über das Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen Informationen austauschen. Sie erwies sich in den vergangenen Jahren allerdings als überaus instabil. Unter anderem KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner hatte zu Jahresbeginn gefordert, dass die Technik „geräuschlos und reibungslos im Hintergrund laufen“ müsse. „Das muss 2026 das Ziel sein“, so Steiner.

    Um das zu erreichen, will das BMG die Gematik von einer Zulassungsbehörde zu einer aktiv steuernden Digitalagentur mit Durchsetzungsbefugnissen ausbauen. Das wäre ein erheblicher Machtzuwachs für die vielfach kritisierte Gematik, ohne dass das Gesetz eine entsprechende unabhängige Kontrolle vorsieht – zumal das BMG nicht nur Auftraggeber, sondern auch Gesellschafter der gematik ist.

    Laut Gesetzentwurf soll die Gematik kritische Kernkomponenten der Telematikinfrastruktur künftig selbst beschaffen und bereitstellen. Bislang verkaufen Anbieter ihre Komponenten eigenständig an Arztpraxen und Kliniken, nachdem die Digitalagentur diese zugelassen hat. Nach Einschätzung des Ministeriums hat das jedoch zu hoher Komplexität, schlechter Betriebsstabilität und mangelnder Servicequalität geführt. Um Störungen und Sicherheitsprobleme zu beseitigen, soll die Digitalagentur außerdem zusätzliche Durchgriffsrechte erhalten.

    Auf diesem Wege will das Gesundheitsministerium auch mehr Interoperabilität im Gesundheitswesen erreichen. Verschiedene IT-Systeme, Programme und Plattformen sollen nahtlos zusammenarbeiten und untereinander Daten austauschen können, auch wenn sie von unterschiedlichen Herstellern stammen.

    Als konkreter Anwendungsfall soll hier die digitale Impfdokumentation als Vorstufe des digitalisierten Impfprozesses eingeführt werden. Der sogenannte digitale Impfpass soll als eine „nutzenstiftende Mehrwert-Anwendung“ auch dazu beitragen, dass mehr Versicherte die ePA aktiv nutzen. Bislang tut das nämlich nur ein sehr kleiner Teil der Versicherten.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Daniel Leisegang - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  25. ‚Das Bundesgesundheitsministerium will die #Digitalisierung im Gesundheitswesen rasch voranbringen. Ein Gesetzentwurf definiert dafür die Rolle der elektronischen Patientenakte um, weitet die Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich aus und gibt der #Gematik neue weitreichende Befugnisse….‘

    netzpolitik.org/2026/gesetzent

    #ePA #Gesundheit #Gesundheitsdaten #Bundesregierung #Überwachung

  26. Seit 01.04.2026 gehört die Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (KFE-RL). Die Einführung oder Erweiterung eines solchen Screening-Prozesses darf nicht bei der bloßen Beschaffung der Software stehen bleiben.
    Für die Datenschutzpraxis ist dies keine Randnotiz.
    adorgasolutions.de/lungenkrebs
    #Datenschutz #DSB #Gesundheitsdaten #KFE-RL

  27. Wenn Du "Angebote" der kommenden Bundesregierungen mit faschistischer Beteiligung vermeiden willst, solltest Du Dir angewöhnen, keinerlei "#Datenspende" abzugeben.

    Schiebe jedweder Abzweigung Deiner #Gesundheitsdaten in staatliche oder private Datenbanken die maximal mögliche Anzahl von Riegeln vor.

    Naivlinge wie dieser hier handeln nicht in Deinem Interesse:

    »Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Zentrums für neurodegenerative Erkrankungen in Bonn, Joachim L. Schultze, erklärt, die vorgeschlagene Strategie setze verstärkte Spielräume bei der Datennutzung voraus. "Wir müssen eine Bereitschaft entwickeln, dass Daten bereitgestellt werden für die Forschung, und wir müssen die Beteiligung der Menschen an diesen Forschungsprojekten weiter fördern." Dabei müssten Befunde aus dem Gesundheitswesen einzelnen Personen auch zugeordnet werden können, "damit wir einzelnen Personen auch Angebote machen können".«

    tagesschau.de/wissen/gesundhei

    #Gesundheit #Datenschutz

  28. Private Krankenversicherungen dürfen #Diagnosen, die sie aus eingereichten Rechnungen ihrer Versicherten zur Erstattung erhalten, nicht ohne #Einwilligung der Versicherten für die Empfehlung von Vorsorgeprogrammen auswerten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (#BVerwG).
    datenschutz.rlp.de/service/akt
    #Datenschutz #DSGVO #Gesundheitsdaten #LfDI_RLP

  29. Zur Erinnerung:
    Wenn Ihr nicht Bestandteil eines der größten Daten-Hubs sein wollt, widersprecht der #ePA.
    Sonst werden Eure #Gesundheitsdaten ans #FDZ weitergegeben, wo sie - nicht ausreichend pseudonymisiert - für registrierte Forschende einsehbar sind.
    netzpolitik.org/2026/gesellsch
    #Datenschutz

  30. Gesundheitsdaten

    Bundesgesundheitsministerium: So umfassend will Warken die Gesundheitsdaten aller Versicherten verknüpfen

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat ihre Digitalisierungsstrategie vorgelegt. Darin betont die CDU-Ministerin, die Patient:innensouveränität stärken zu wollen. Tatsächlich aber will sie eine der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen weltweit aufbauen. Nutznießer sind Forschung und Pharma-Unternehmen. Die Rechte der Patient:innen bleiben auf der Strecke.

    Rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte, ihre Gesundheitsdaten täglich übermittelt an ein nationales Forschungsdatenzentrum, verknüpfbar mit hunderten Medizinregistern und europaweit vernetzt – das ist die Vision von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

    Die Ministerin präsentierte in der vergangenen Woche ihre „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“. Darin verspricht Warken eine bessere medizinische Versorgung und mehr Patientensouveränität. Tatsächlich aber zielt ihre Strategie vor allem darauf ab, eine der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen weltweit aufzubauen.

    Das knapp 30-seitige Papier legt zugleich die Grundlage für ein umfangreiches „Digitalgesetz“. Den Entwurf will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch im laufenden Quartal vorlegen. Die Rechte der Patient:innen drohen darin weitgehend auf der Strecke zu bleiben.

    Die geplante Dateninfrastruktur ruht auf drei Säulen: die elektronische Patientenakte, das Forschungsdatenzentrum Gesundheit und das geplante Medizinregistergesetz. Das Zusammenspiel aller drei Vorhaben ebnet auch der EU-weiten Vernetzung der Gesundheitsdaten den Weg.

    Die ePA soll zur „Gesundheits(daten)plattform“ werden

    Alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, besitzen seit Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA); seit Oktober 2025 sind Behandelnde dazu verpflichtet, sie zu verwenden. Gesundheitsministerin Warken will die ePA nicht nur zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ der ärztlichen Versorgung machen, sondern auch zur „Gesundheits(daten)plattform“ ausbauen.

    Dafür sollen erstens mehr strukturierte Daten in die ePA fließen, die dann „möglichst in Echtzeit für entsprechende Anwendungsfälle nachnutzbar“ sind. Derzeit sind dort vor allem noch PDF-Dateien hinterlegt, die nicht einmal durchsuchbar sind, was den Umgang mit der ePA aus Sicht von Behandelnden deutlich erschwert.

    Zweitens soll die ePA weitere Funktionen wie eine digitale Terminvermittlung und elektronische Überweisungen erhalten. Die Patientenakte soll so „auch interessanter werden für diejenigen, die nicht krank sind“, kündigte Warken an. Derzeit nutzen gerade einmal rund 4 Millionen Menschen ihre ePA aktiv. Bis zum Jahr 2030 soll sich ihre Zahl, so das Ziel des BMG, auf 20 Millionen erhöhen.

    „Künstliche Intelligenz“ soll Symptome auswerten

    Wer sich krank fühlt, soll künftig auch über die ePA-App eine digitale Ersteinschätzung einholen können. Mit Hilfe eines Fragenkatalogs sollen Versicherte dann erfahren, ob ihre Symptome den Gang zur Hausärztin oder gar zur Notfallambulanz rechtfertigen.

    Diese Auswertung soll offenbar auch mit Hilfe sogenannter Künstliche Intelligenz erfolgen. Ohnehin soll KI laut Warken „in Zukunft da eingesetzt werden können, wo sie die Qualität der Behandlung erhöht, beim Dokumentationsaufwand entlastet oder bei der Kommunikation unterstützt“. Bis 2028 sollen beispielsweise mehr als 70 Prozent der Einrichtungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung KI-gestützte Dokumentation nutzen – ungeachtet der hohen Risiken etwa für die Patientensicherheit oder die Autonomie der Leistungserbringer.

    Dafür will das BMG „unnötigen bürokratischen Aufwand“ für KI-Anbieter reduzieren. Das Ministerium strebt dafür mit Blick auf den Digitalen Omnibus der EU-Kommission „eine gezielte Anpassung der KI-Verordnung“ an. Das umstrittene Gesetzesvorhaben der Kommission zielt darauf ab, Regeln für risikoreiche KI-Systeme hinauszuzögern und den Datenschutz deutlich einzuschränken. Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen eindringlich, dass mit dem Omnibus der „größte Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“ drohe.

    Forschungsdatenzentrum soll als „Innovationsmotor“ wirken

    Die in der ePA hinterlegten Daten sollen aber nicht nur der ärztlichen Versorgung dienen, sondern vor allem auch der Forschung zugutekommen. Sie sollen künftig – sofern Versicherte dem nicht aktiv widersprechen – täglich automatisch an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) gehen. Während Warken die ePA als „Dreh- und Angelpunkt“ der Versorgung sieht, beschreibt sie das FDZ als „Innovationsmotor“ der Gesundheitsforschung.

    Das FDZ wurde nach jahrelangen Verzögerungen im vergangenen Herbst erst handlungsfähig. Es ist beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn angesiedelt. Forschende können sich bei dem Zentrum registrieren, um mit den dort hinterlegten Daten zu arbeiten. Auch Pharma-Unternehmen können sich bewerben. Eine Voraussetzung für eine Zusage ist, dass die Forschung einem nicht näher definierten „Gemeinwohl“ dient.

    Die pseudonymisierten Gesundheitsdaten sollen das FDZ nicht verlassen. Stattdessen erhalten Forschende Zugriff auf einen Datenzuschnitt, der auf ihre Forschungsfrage abgestimmt ist. Die Analysen erfolgen in einer „sicheren Verarbeitungsumgebung“ auf einem virtuellen Desktop, das Forschende übers Internet aufrufen können.

    Ob dabei tatsächlich angemessene Schutzstandards bestehen, muss indes bezweifelt werden. Denn das Forschungszentrum verfügte in den vergangenen Jahren nicht einmal über ein IT-Sicherheitskonzept, weshalb auch ein Gerichtsverfahren der Gesellschaft für Freiheitsrechte ruht.

    Gemeinsam mit der netzpolitik.org-Redakteurin Constanze Kurz hatte die GFF gegen die zentrale Sammlung sensibler Gesundheitsdaten beim FDZ geklagt. Aus ihrer Sicht sind die gesetzlich vorgesehenen Schutzstandards unzureichend, um die sensiblen Gesundheitsdaten vor Missbrauch zu schützen. Sie verlangt daher für alle Versicherten ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen die Sekundärnutzung der eigenen Gesundheitsdaten. Nachdem das FDZ seit Oktober den aktiven Betrieb aufgenommen hat, dürfte das ruhende Verfahren in Kürze fortgesetzt werden.

    „Real-World-Überwachung“ ermöglichen

    Dessen ungeachtet haben sich laut BfArM-Präsident Karl Broich bereits 80 Einrichtungen beim FDZ registriert. Die Antragsteller kommen zu gleichen Teilen aus Wirtschaft, Verwaltung und Forschung. Mehr als zwei Drittel von ihnen hätten bereits konkrete Forschungsanträge gestellt, bis zum Ende des Jahres will Warken diese Zahl über die Schwelle von 300 hieven. Alle positiv beschiedenen Anträge sollen künftig in einem öffentlichen Antragsregister einsehbar sein.

    Zum Jahreswechsel wird das FDZ wohl auch über weit mehr Daten verfügen als derzeit. Bislang übermitteln die gesetzlichen Krankenkassen die Abrechnungsdaten all ihrer Versicherten an das Forschungszentrum. Diese geben bereits Auskunft darüber, welche Leistungen und Diagnosen die Versicherungen in Rechnung gestellt bekommen haben.

    Ab dem vierten Quartal dieses Jahres sollen dann nach und nach die Behandlungsdaten aus der ePA hinzukommen. Den Anfang machen Daten aus der elektronischen Medikationsliste, anschließend folgen die Laborfunde, dann weitere Inhalte.

    Der baldige Datenreichtum gibt dem FDZ aus Sicht von BfArM-Chef Broich gänzlich neue Möglichkeiten. Er geht davon aus, dass seine Behörde in zehn Jahren bundesweit „einer der großen Daten-Hubs“ ist. Mit den vorliegenden Daten könnten Forschende dann umfassende „Lifecycle-Beobachtungen“ durchführen – „eine Real-World-Überwachung also, die klassische klinische Prüfungen so nicht abdecken können“.

    Auch im FDZ soll „Künstliche Intelligenz“ mitwirken. Zum einen in der Forschung selbst: „Dafür arbeiten wir an Konzepten, die Datenschutz, Sicherheit und wissenschaftliche Nutzbarkeit von Beginn an zusammendenken“, sagt Broich. Zum anderen soll das FDZ Datensätze etwa für das Training von Sprachmodellen bereitstellen, wie die Digitalisierungsstrategie des BMG ausführt und auch bereits gesetzlich festgeschrieben ist. Sowohl Training als auch Validierung und Testen von KI-Systemen sind eine zulässige Nutzungsmöglichkeiten. Das bedeutet konkret: Die sensiblen Gesundheitsdaten von Millionen Versicherten können zum Training von Sprachmodellen verwendet werden.

    Warken will Medizinregister miteinander verknüpfen

    Ab 2028 könnten Trainingsdaten dann auch detaillierte Daten zu Krebserkrankungen enthalten. Denn in knapp zwei Jahren sollen die FDZ-Datenbestände mit Krebsregistern sowie dem Projekt genomDE verknüpft werden, das Erbgutinformationen von Patient:innen sammelt.

    Die Datenfülle beim FDZ dürfte damit noch einmal ordentlich zunehmen. Allein die Krebsregister der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz halten Daten von insgesamt mehr als drei Millionen Patient:innen vor. Wer nicht möchte, dass etwa die eigenen Krebsdaten mit den Genomdaten verknüpft werden, muss mindestens einem der Register komplett widersprechen.

    Im Gegensatz etwa zu den Krebsregistern der Länder, die auf Basis spezieller rechtlicher Grundlagen arbeiten, bewegen sich die meisten anderen Medizinregister dem BMG zufolge derzeit „in einem heterogenen Normengeflecht von EU-, Bundes- und Landesrecht“, was „die Schaffung einer validen Datenbasis“ behindere.

    Das Ministerium hat daher bereits im Oktober das „Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung“ auf den Weg gebracht. Der Referentenentwurf sieht vor, einheitliche rechtliche Vorgaben und Qualitätsstandards für Medizinregister zu schaffen.

    Ein Zentrum für Medizinregister (ZMR), das ebenfalls am BfArM angesiedelt wäre, soll demnach bestehende Medizinregister nach festgelegten Vorgaben etwa hinsichtlich Datenschutz und Datenqualität bewerten. Qualifizierte Register werden dann in einem Verzeichnis aufgeführt, dürfen zu einem festgelegten Zweck kooperieren und auch anlassbezogen Daten zusammenführen. Die personenbezogenen Daten, die dort gespeichert sind, können für die Dauer von bis zu 100 Jahren in den Registern gespeichert werden.

    Derzeit gibt es bundesweit rund 350 Medizinregister. Zu den größten zählen das „Deutsche Herzschrittmacher Register“, das die Daten von mehr als einer Million Patient:innen enthält, und das „TraumaRegister DGU“ mit Daten von mehr als 100.000 Patient:innen. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass etwa drei Viertel der bestehenden Medizinregister Interesse daran haben könnten, in das Verzeichnis des ZMR aufgenommen zu werden.

    Verbraucher- und Datenschützer:innen mahnen Schutzvorkehrungen an

    Gesundheitsdaten, die dem ZMR vorliegen, sollen ebenfalls pseudonymisiert oder anonymisiert der Forschung bereitstehen. Das geplante Medizinregistergesetz sieht außerdem vor, dass die Daten qualifizierter Register ebenfalls miteinander verknüpft werden können.

    Zu diesem Zweck sollen Betreiber von Medizinregistern und die meldenden Gesundheitseinrichtungen registerübergreifende Pseudonyme erstellen dürfen. Als Grundlage dafür soll der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer von Versicherten (KVNR) dienen.

    Fachleute weisen darauf hin, dass eine Pseudonymisierung insbesondere bei Gesundheitsdaten keinen ausreichenden Schutz vor Re-Identifikation bietet. Das Risiko wächst zudem, wenn ein Datensatz mit weiteren Datensätzen zusammengeführt wird, wenn diese weitere personenbezogene Daten der gleichen Person enthält.

    Das Netzwerk Datenschutzexpertise warnt zudem davor, die Krankenversichertennummer in einer Vielzahl von Registern vorzuhalten. Weil im Gesetzentwurf notwendige Schutzvorkehrungen fehlen würden, sei „das Risiko der Reidentifizierung bei derart pseudonymisierten Datensätzen massiv erhöht“.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert die Menge an personenbezogenen Daten, die laut Gesetzentwurf an qualifizierte Medizinregister übermittelt werden dürfen. Dazu zählen neben sozialdemographischen Informationen auch Angaben zu Lebensumständen und Gewohnheiten sowie „zu einem Migrationshintergrund oder einer ethnischen Zugehörigkeit, der Familienstand oder die Haushaltsgröße“.

    Um die Patient:innendaten besser zu schützen, forderte der Verband bereits im November vergangenen Jahres, eindeutig identifizierende Daten vom Kerndatensatz eines Medizinregisters getrennt aufzubewahren.

    Gesundheitsministerium schafft Schnittstellen in die EU

    Das Gesundheitsministerium lässt sich davon jedoch nicht beirren und strebt weitere Datenverknüpfungen an. Laut seiner Digitalisierungsstrategie will das BMG das Forschungspseudonym auch dazu nutzen, um die Gesundheits- und Pflegedaten „mit Sozialdaten und Todesdaten zu Forschungszwecken“ sowie „mit Abrechnungs- und ePA-Daten“ zu verbinden. Ob Versicherte dieser umfangreichen Datenverknüpfung überhaupt noch effektiv und transparent widersprechen können, ist derzeit zweifelhaft. Sicher aber ist: Der Aufwand dürfte immens sein.

    Die Digitalisierungsstrategie macht ebenfalls deutlich, dass das Ministerium die geplanten Maßnahmen auch in Vorbereitung auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ergreift. Der EHDS ist der erste sektorenspezifische Datenraum in der EU und soll als Blaupause für weitere sogenannte Datenräume dienen. Schon in wenigen Jahren sollen hier die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen zusammenlaufen und grenzüberschreitend ausgetauscht werden.

    Konkret bedeutet das: In gut drei Jahren, ab Ende März 2029, können auch Forschende aus der EU beim FDZ Gesundheitsdaten beantragen. Und das Zentrum für Medizinregister soll dem BMG zufolge ebenfalls Teil der europäischen Gesundheitsdateninfrastruktur werden.

    Der größte Brückenschlag in der Gesundheitsdateninfrastruktur steht also erst noch bevor. Und auch hier bleibt die Ministerin eine überzeugende Antwort schuldig, was die Versicherten davon haben.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  31. Die Strategie bereitet den EU-Gesundheitsdatenraum vor. Ab 2029 können Forschende aus der EU auf deutsche Gesundheitsdaten zugreifen. 450 Mio. Menschen sollen vernetzt werden. Je größer das Netz, desto größer das Risiko. Die Frage bleibt: Was haben Versicherte davon? Diese Antwort bleibt das BMG schuldig.

    #EHDS #EU #Gesundheitsdaten #CDU #EinfacheSprache

  32. Ab 2028 sollen Krebsregister und Genomdaten, also Erbgut-Infos, mit ePA-Daten verknüpft werden. Genomdaten zeigen deine genetischen Risiken. Das ist extrem privat. Wer nicht komplett widerspricht, ist drin. Kritik von Datenschützern: Pseudonymisierung schützt nicht sicher vor Wiedererkennung. Verantwortlich: BMG und CDU-Ministerin Warken.

    #Genom #Gesundheitsdaten #Datenschutz #EinfacheSprache

  33. Alle ePA-Daten sollen täglich ans Forschungsdatenzentrum beim BfArM gehen. Auch Pharmafirmen dürfen forschen. Angeblich fürs „Gemeinwohl“. Doch was Gemeinwohl ist, bleibt unklar. Problem: Hochsensible Daten landen in riesigen Datenpools. Je größer der Pool, desto größer das Missbrauchsrisiko. Verantwortung trägt Ministerin Warken.

    #FDZ #Gesundheitsdaten #CDU #Datenschutz #EinfacheSprache

  34. #39c3:

    #Sicherheitslücke:

    Wenn die Nachricht vom #Fake- #Doktor kommt.

    Das #KIM-System soll garantieren, dass #Ärzt:innen und #Krankenhäuser geschützt sensible #Gesundheitsdaten austauschen können. Auf dem #ChaosCommunicationCongress weist der #IT-Forscher #Christoph_Saatjohann nach, dass das System gravierende #Sicherheitslücken aufweist. Verantwortlich dafür sei vor allem die #Gematik.

    netzpolitik.org/2025/sicherhei

  35. 2026: Jeder Mensch besitzt nun einen dynamischen Score, berechnet aus Konsumverhalten, Sprache, Gesundheitsdaten, Kontakten und „gesellschaftlicher Konformität“. Ein niedriger Wert führt zu längeren Wartezeiten, schlechteren Kreditkonditionen oder eingeschränktem Zugang zu Dienstleistungen. Offiziell ist der Score „nur eine Empfehlung“. Inoffiziell entscheidet er über dein Leben.

    #socialtrust #SocialTrustScore #bewertungssysteme #konsumverhalten #gesundheitsdaten #finanzdaten #verhaltensbasiert #entscheidung #rating #profiling #algorithmen #ki #ai #databroker

  36. KI-Gesundheitscoach – Nächster Schritt für Wearables oder Datenschutz-Desaster?
    Wearables sammeln seit Jahren Gesundheitsdaten, jetzt sollen KI-Coachs diese Daten endlich verständlich machen. Doch zwischen praktischem Nutzen und heiklen Datenschutzfrag
    apfeltalk.de/magazin/news/ki-g
    #KI #News #AppleWatch #Datenschutz #Fitbit #Gesundheitscoaching #Gesundheitsdaten #KI #Meta #Oura #Samsung #Wearables

  37. Der Europäischen Gesundheitsdatenraum (#EHDS), das Gesundheitsdatennutzungsgesetzes und nun die Pläne für ein #Medizinregistergesetz führen zu einer völligen Neuordnung des Rechtsrahmens für den Umgang mit #Gesundheitsdaten. Bei diesem Paradigmenwechsel werden im derzeit geltenden nationalen Recht zentrale Anforderungen des Grundrechtsschutzes missachtet.
    Stellungnahme Netzwerk Datetnschutzexpertise zum Medizinregistergesetz-Entwurf:
    netzwerk-datenschutzexpertise.
    #Datenschutz

  38. @BMG_Bund

    @BMG_Bund

    ePA ? NEIN, DANKE
    ich möchte meine Daten NICHT zur Verfügung stellen, damit Pharmakonzerne damit Geld verdienen.

    Die Ärze hatten noch Schweigepflicht, aber die ePA NICHT.

    Auch werden meine Daten nicht sicher verschlüsselt, die Konzerne können sich unter dem Deckmantel der "Pseudonymität" bzw "Forschung" auf den zugehörigen Mensch schließen.

    #epa #EHDS #epatientenakte #Gesundheitsdaten #Krankheitsdaten #BMG #Datenschutz

  39. Eine #Arztpraxis, die am Eingangstresen eine #Alexa stehen hat, um die dortige Technik zu steuern... 🤯
    (Kein Hinweis, keine Zustimmung der Patient*innen, etc.)

    Da werden also potentiell:
    Namen, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Krankheiten, Medikamente, Krankschreibungen und Überweisungen
    direkt an Amazon gesendet?! 🤬

    #Datenschutz #privacy #Gesundheitsdaten

  40. Eine #Arztpraxis, die am Eingangstresen eine #Alexa stehen hat, um die dortige Technik zu steuern... 🤯
    (Kein Hinweis, keine Zustimmung der Patient*innen, etc.)

    Da werden also potentiell:
    Namen, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Krankheiten, Medikamente, Krankschreibungen und Überweisungen
    direkt an Amazon gesendet?! 🤬

    #Datenschutz #privacy #Gesundheitsdaten

  41. Krasser Artikel. Wenn das Realität wird, erzeugt das vermutlich einen weiteren Vertrauensverlust im Blick auf Parteien: >>[...] Auch der Schutz von Gesundheitsdaten, Minderheiten oder Arbeitnehmer:innen wäre durch diesen Entwurf vorbei. Große Teile der Online-Werbebranche könnten aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen ihre Pflichten nach der DSGVO umgehen.“
    Verantwortlich macht der Jurist dafür auch die deutsche Bundesregierung. Diese hatte [...]<<
    https://netzpolitik.org/2025/trumpsche-gesetzgebungspraktiken-max-schrems-kritisiert-grundrechte-kahlschlag/
    #Gesundheit #Gesundheitsdaten #bigtech #techoligarchy #USA #europa

  42. @oldperl @CCC

    Es ist auch mal wieder typ. deutsch, dass nach ein paar Monaten schon wieder das #Scheitern ausgerufen wird.
    #TutWas
    Warum werden nicht erst wesentl. Grundfunktionen eingeführt und dann sukzessive funktional ausgebaut.
    #EierlegendeWollMilchSau
    Auch das Bewusstsein für Datenschutz insbes. von #Gesundheitsdaten ist bei Krankenkassen NICHT vorhanden.
    Da werden "Gesundheitsinfos" von der Krankenkassenwebsite direkt auf YouTube verlinkt.
    #NoGo
    Keine Reaktion v. Datenverantwortlichen

  43. LDI NRW: "#Gesundheitsdaten von Beschäftigten: Das dürfen Arbeitgeber*innen tun und wissen" #Entgeltfortzahlung #Erforderlichkeit

    -> Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO iVm Arbeitsvertrag, Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO iVm § 26 Abs. 3 BDSG.

    ldi.nrw.de/Fortsetzungserkrank