home.social

#anonymisierung — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #anonymisierung, aggregated by home.social.

  1. Patientensicherheit ohne #Kamera im Spitalzimmer: Ist das möglich?

    Ja … und zwar mit #Radar! 📡

    #QUMEA aus der Schweiz ist Marktführerin für radarbasiertes Monitoring in Spitälern und Pflegeinstitutionen:

    ➡️ Wie funktioniert QUMEA in technischer Hinsicht?

    ➡️ Weshalb kann Radar datenschutzfreundlicher sein als #Videoüberwachung?

    ➡️ Wie unterscheiden sich #Anonymisierung und echte datenarme Systemarchitektur?

    Jetzt reinhören! 🎧

    podcast.datenschutzpartner.ch/

  2. „Anforderungen an Pseudonymisierung und #Anonymisierung
    werden in einem #DVDeV-Blog-Beitrag (KW 08/2026) aus dem #Datenzirkus thematisiert.
    Es geht um ein Urteil des obersten Gerichtshofs der französischen Verwaltung, Conseil d´Etat. Dieser bestätigte eine Sanktion der französischen Aufsicht CNIL und ging dabei gar nicht auf das EuGH-Urteil C-413/23 (SRB) ein. Geprüft wurde gemäß EuGH C-479/22 OLAF, inwieweit eine Re-Identifikation möglich gewesen wäre.
    Lesen Sie selbst:
    datenschutzverein.de/2026/02/m

  3. „Anforderungen an Pseudonymisierung und #Anonymisierung
    werden in einem #DVDeV-Blog-Beitrag (KW 08/2026) aus dem #Datenzirkus thematisiert.
    Es geht um ein Urteil des obersten Gerichtshofs der französischen Verwaltung, Conseil d´Etat. Dieser bestätigte eine Sanktion der französischen Aufsicht CNIL und ging dabei gar nicht auf das EuGH-Urteil C-413/23 (SRB) ein. Geprüft wurde gemäß EuGH C-479/22 OLAF, inwieweit eine Re-Identifikation möglich gewesen wäre.
    Lesen Sie selbst:
    datenschutzverein.de/2026/02/m

  4. „Anforderungen an Pseudonymisierung und #Anonymisierung
    werden in einem #DVDeV-Blog-Beitrag (KW 08/2026) aus dem #Datenzirkus thematisiert.
    Es geht um ein Urteil des obersten Gerichtshofs der französischen Verwaltung, Conseil d´Etat. Dieser bestätigte eine Sanktion der französischen Aufsicht CNIL und ging dabei gar nicht auf das EuGH-Urteil C-413/23 (SRB) ein. Geprüft wurde gemäß EuGH C-479/22 OLAF, inwieweit eine Re-Identifikation möglich gewesen wäre.
    Lesen Sie selbst:
    datenschutzverein.de/2026/02/m

  5. „Anforderungen an Pseudonymisierung und #Anonymisierung
    werden in einem #DVDeV-Blog-Beitrag (KW 08/2026) aus dem #Datenzirkus thematisiert.
    Es geht um ein Urteil des obersten Gerichtshofs der französischen Verwaltung, Conseil d´Etat. Dieser bestätigte eine Sanktion der französischen Aufsicht CNIL und ging dabei gar nicht auf das EuGH-Urteil C-413/23 (SRB) ein. Geprüft wurde gemäß EuGH C-479/22 OLAF, inwieweit eine Re-Identifikation möglich gewesen wäre.
    Lesen Sie selbst:
    datenschutzverein.de/2026/02/m