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#anspruch — Public Fediverse posts

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  1. #Sachsen beschließt 3 Tage #Bildungsurlaub

    Das ist ein großer #Erfolg für alle #Arbeitnehmer*innen, die jetzt einen gesetzlichen #Anspruch auf bezahlten #Urlaub haben um sich weiterzubilden! Die Urlaubskosten trägt der #Arbeitgeber. Damit ist Sachsen das vorletzte Land, welches Bildungsurlaub erhält. Andere wie #Bremen und #Hamburg bieten das bereits seit Jahrzehnten ihren Bürgern an. Bloß Bayern hat bisher keinen. Allerdings hat #Bayern sowieso den meisten Urlaub in #Deutschland. Dann muss man halt mal in seinem Urlaub einen #Kurs besuchen, statt im #Bierzelt zu sitzen.

    Warum jetzt genau die #FreiePresse negativ über den Bildungsurlaub berichtet, verstehe ich allerdings nicht.

    Den Erfolg haben wir ausnahmsweise der @spdsachsen zu verdanken, die damit ein wichtiges #Wahlversprechen gehalten hat.

    (Damit zeigt sie auch #Volt / @voltsachsen , dass es die richtige #Entscheidung war 2024 die #SPD bei der #Landtagswahl zu unterstützen a mon avis.)
    Ebenfalls ein großes Dankeschön an alle #Mandatstragende, die ebenfalls für den Bildungsurlaub abgestimmt haben.
    Trotz dass die #CDU eigentlich gegen den #Bildungsurlaub ist, da dieser angeblich zu viel sei laut #Ministerpräsident #MichaelKretschmer, was er am #Montag, den 02.02.2026, im #Bürgerdialog in #Neustadt betonte, verteidigte er jedoch zuletzt den Bildungsurlaub mit dem Beschluss laut der Freien Presse.
    Na ja CDU macht CDU Dinge.

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    #Bildung #Weiterbildung #VoltSachsen

  2. Die #Wette als #Beispiel für einen #zivilrechtlichen #Anspruch, der nicht #durchgesetzt werden kann.

    § 762 Abs. 1 S. 1 #BGB
    Durch #Spiel oder durch #Wette wird eine #Verbindlichkeit nicht #begründet.

    Aber: Wenn #geleistet, dann S. 2: #Verbindlichkeit hat #bestanden.

    #Wettschulden sind #Ehrenschulden.

    #Vorlesung 04 13.04.2021
    #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts am Bsp #Kaufvertrag, #Prütting

  3. Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten

    Sind #politische #Parteien #Grundrechtsträger, können sie #subjektiv-#rechtliche #Dimensionen von #Grundrechten in #Anspruch nehmen?

    Art. 19 Abs. 3 GG #Grundrecht​e gelten auch für #inländische #juristische #Personen, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind.

    #Rechtsform von #Parteien: #frei #gebildete #Personenvereinigungen im #Sinne Art. 9 Abs. 1 GG.

    #Vorlesung 3,2 16.04.21 #Grundrechte #Nußberger