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#anspruch — Public Fediverse posts

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  1. #Sachsen beschließt 3 Tage #Bildungsurlaub

    Das ist ein großer #Erfolg für alle #Arbeitnehmer*innen, die jetzt einen gesetzlichen #Anspruch auf bezahlten #Urlaub haben um sich weiterzubilden! Die Urlaubskosten trägt der #Arbeitgeber. Damit ist Sachsen das vorletzte Land, welches Bildungsurlaub erhält. Andere wie #Bremen und #Hamburg bieten das bereits seit Jahrzehnten ihren Bürgern an. Bloß Bayern hat bisher keinen. Allerdings hat #Bayern sowieso den meisten Urlaub in #Deutschland. Dann muss man halt mal in seinem Urlaub einen #Kurs besuchen, statt im #Bierzelt zu sitzen.

    Warum jetzt genau die #FreiePresse negativ über den Bildungsurlaub berichtet, verstehe ich allerdings nicht.

    Den Erfolg haben wir ausnahmsweise der @spdsachsen zu verdanken, die damit ein wichtiges #Wahlversprechen gehalten hat.

    (Damit zeigt sie auch #Volt / @voltsachsen , dass es die richtige #Entscheidung war 2024 die #SPD bei der #Landtagswahl zu unterstützen a mon avis.)
    Ebenfalls ein großes Dankeschön an alle #Mandatstragende, die ebenfalls für den Bildungsurlaub abgestimmt haben.
    Trotz dass die #CDU eigentlich gegen den #Bildungsurlaub ist, da dieser angeblich zu viel sei laut #Ministerpräsident #MichaelKretschmer, was er am #Montag, den 02.02.2026, im #Bürgerdialog in #Neustadt betonte, verteidigte er jedoch zuletzt den Bildungsurlaub mit dem Beschluss laut der Freien Presse.
    Na ja CDU macht CDU Dinge.

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    #Bildung #Weiterbildung #VoltSachsen

  2. #Fachkräftemangel: Potentiale heben

    (...) Wie wenig es um #Inklusion der #Beschäftigten geht, kann man am Umgang mit #Behindertenwerkstätten sehen. Der #Referentenentwurf zur Förderung eines »inklusiven Arbeitsmarkts« sieht lediglich vor, dass die Möglichkeit, Mittel der #Ausgleichsabgabe auch für »Einrichtungen zur #Teilhabe schwerbehinderter Menschen am #Arbeitsleben – insbesondere für #Werkstätten für #behinderte Menschen« – zu verwenden, gestrichen werden soll. Verbesserungen der #Arbeitsbedingungen in den Werkstätten sind vorerst trotzdem nicht geplant.

    Einen #Anspruch auf #Mindestlohn gibt es hier nicht. Der #Verdienst ist so niedrig, dass die Betroffenen aufstocken müssen. Laut #Bundesarbeitsministerium lag das monatlich verfügbare #Einkommen von #Werkstattbeschäftigten mit #Rentenanspruch im Jahr 2019 bei durchschnittlich 1.046 Euro und von Werkstattbeschäftigten mit Anspruch auf #Grundsicherungsleistungen bei 973 Euro. (...)

    jungewelt.de/artikel/441376.fa

    #Bundesregierung fördert #Ausbeutung statt #Inklusion