#juristisch — Public Fediverse posts
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Das ist eine gute Auswahl an Beiträgen von mir aus dem bekannten Kuketz-Forum für IT-Sicherheit, Datenschutz und auch Hacking von Mike Kuketz über folgende Themen:
"Wie kann ich Manjaro Linux sicherer machen?" (Aufrufe: 8.500+ / 8.5k+) (Lesezeit: 44 Minuten)
https://www.kuketz-forum.de/t/wie-kann-ich-manjaro-linux-sicherer-machen/3555
und
"Hacktivismus – Legal oder Illegal?! – Bewertung aus juristischer Sichtweise" (Aufrufe: 800+) (Achtung: Das ist nichts für schwache Nerven und für viele Menschen sehr befremdlich und nur mit Anmeldung lesbar) (Lesezeit: 35 Minuten)
#KuketzForum #Forum #MikeKuketz #Mike #Kuketz #IT #Sicherheit #Datenschutz #hacking #Auswahl #Beiträge #Beitrag #Themen #Thema #Distribution #Distro #Manjaro #Linux #sichermachen #absichern #härten #Hacktivismus #Aktivismus #Hacker #hacken #legal #illegal #Bewertung #Einschätzung #Justiz #juristisch #Gesetze #Sichtweise
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Das ist eine gute Auswahl an Beiträgen von mir aus dem bekannten Kuketz-Forum für IT-Sicherheit, Datenschutz und auch Hacking von Mike Kuketz über folgende Themen:
"Wie kann ich Manjaro Linux sicherer machen?" (Aufrufe: 8.500+ / 8.5k+) (Lesezeit: 44 Minuten)
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#KuketzForum #Forum #MikeKuketz #Mike #Kuketz #IT #Sicherheit #Datenschutz #hacking #Auswahl #Beiträge #Beitrag #Themen #Thema #Distribution #Distro #Manjaro #Linux #sichermachen #absichern #härten #Hacktivismus #Aktivismus #Hacker #hacken #legal #illegal #Bewertung #Einschätzung #Justiz #juristisch #Gesetze #Sichtweise
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"Hacktivismus – Legal oder Illegal?! – Bewertung aus juristischer Sichtweise" (Aufrufe: 800+) (Achtung: Das ist nichts für schwache Nerven und für viele Menschen sehr befremdlich und nur mit Anmeldung lesbar) (Lesezeit: 35 Minuten)
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#KuketzForum #Forum #MikeKuketz #Mike #Kuketz #IT #Sicherheit #Datenschutz #hacking #Auswahl #Beiträge #Beitrag #Themen #Thema #Distribution #Distro #Manjaro #Linux #sichermachen #absichern #härten #Hacktivismus #Aktivismus #Hacker #hacken #legal #illegal #Bewertung #Einschätzung #Justiz #juristisch #Gesetze #Sichtweise
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Das sollte man wissen, wenn der Vermieter eine Balkonsolaranlage verhindern will: https://balkon.solar/news/2024/05/15/die-neue-strategie-zur-verhinderung-von-balkonsolar-auflagen/
#balkonkraftwerk #balkonsolaranlage #balkonkraft #balkonsolar #mieterrechte #juristisch
Es geht also mehr, als manch ein Mieter vielleicht denkt....
@[email protected] -
Parteiverbotsverfahren A: >>Der Verfassungsschutz stuft die AfD in seinem Gutachten als gesichert rechtsextrem ein. Das reicht nicht für ein Parteiverbot, sagt Innenminister Alexander Dobrindt. Darum übernehmen wir nun den Job und sammeln weitere Belege für ein umfassendes, unabhängiges Gutachten für ein Verbotsverfahren. [...]<<
https://fragdenstaat.de/aktionen/afd-belegsammlung/
Parteiverbotsverfahren B: >>[...] In der aktuellen Debatte über ein mögliches Verbot der gesichert rechtsextremen AfD, ausgelöst durch ihre Hochstufung und das kürzlich veröffentlichte Gutachten des Verfassungsschutzes, hat Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zwei zentrale Falschbehauptungen über die Voraussetzungen zu einem Verbot verbreitet, wie Rechtsanwalt Chan-jo Jun in einem Video erklärt. Dobrindt habe sich gegen ein AfD-Verbot ausgesprochen – weist dabei aber offenbar Unkenntnisse auf. [... wichtige Informationen folgen im Text]<< https://www.volksverpetzer.de/faktencheck/dobrindt-afd-verbot-voraussetzungen/
@[email protected]
#rechtsextremismus #antisemitismus #loesungsorientierung #afdverbot #afd #jurabubble #juristisch
@[email protected]
Was macht mehr Sinn: Dobrindt höflich auf die Position von Anwalt Jun hinweisen oder Belegsammelaktion unterstützen oder beides? -
emClient wird auch immer raffgieriger: Vor einiger Zeit eine "Pro-Lizenz" gekauft, damals angeblich "lebenslang" gültig. Heute die Info: Client hat keine aktive Lizenz mehr. Und was sind nun die Alternativen: Entweder die kostenfreie mit nur 2 Mailkonten oder eine "Pro", als Abo. Die vorhandene Pro funktioniert nicht mehr. Außerdem ist emClient nicht Linux tauglich. Also: Es lohnt sich nicht, emClient als Alternative für outlook zu kaufen, die Geschäftspolitik dieser Firma ist ähnlich wie vieler anderer Softwarefirmen, die einem erst eine angeblich lebenslange Lizenz verkaufen und dann mit einem Mal diese als nicht mehr gültig stornieren (einseitige Vertragsänderung). Eigentlich müsste man gegen so ein Geschäftsgebahren klagen. Aber bei Firmen mit Hauptsitz im Ausland...
#jurist #juristisch #software #emClient #gebrocheneVersprechen #unseriös #Geschäftspolitik #Mailsoftware -
Rechtsextremist Sellners Buch im Vorverkauf bei Amazon wurde dort gemeldet. Antwort von #Amazon: >>Titel: #Remigration: Ein Vorschlag Paperback – 1 Mar. 2024
Wir haben sie geprüft, konnten aber nicht feststellen, dass die Inhalte oder Produkte gegen geltendes Recht verstoßen. Wir können daher auf der Grundlage der von Ihnen eingereichten Informationen keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Für die Bearbeitung dieser Meldung und die Entscheidungsfindung wurden verschiedene automatisierte Verfahren eingesetzt und es erfolgte eine Prüfung durch einen Experten.
Falls Sie über neue Informationen verfügen, die Sie uns noch nicht mitgeteilt haben, können Sie eine neue Meldung mit den zusätzlichen Informationen einreichen. Falls Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie diese Angelegenheit über den folgenden Link einmal zur weiteren Prüfung eskalieren [...]<<
Mehr zum Buch: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/martin-sellner-neues-buch-remigration-schon-vor-veroeffentlichung-auf-platz-3-der-amazon-bestseller-li.2182318
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Frage an die #Jura-Bubble:
Wie will man ein #Verkaufsverbot von rechtsextremen Büchern begründen, solange die Meinungs- und Pressefreiheit im GG so hochgehängt wird? Kann vielleicht Artikel 18 Grundgesetz auch im Blick auf ausländische Bürger wie Martin #Sellner angewendt werden, damit dann ein Verkaufsverbot (als Einschränkung der Grundrechte) gemäß Artikel 18 dann gegen Sellner verhängt werden kann... - aber ob so etwas #juristisch denkbar ist? Braucht es dazu eine #Erweiterung von Artikel 18 GG und ist das im Kontext des EU-Rechts evtl. möglich, ausländische Staatsbürger der EU auf diese Weise im Blick auf Pressefreiheit auszubremsen, wenn sie rechtsextreme Thesen von sich geben? Wie sehen Juristinnen und Juristen das?
@[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] -
Die #Tagesschau berichetete zur #Petition zu #Artikel18 #Grundgesetz heute (15. Januar 2024) hier: https://t1p.de/tagesschau-zu-art18gg und ich habe in meinem Blogbeitrag (https://www.familie-zwoelfer.de/web/de/art18) eben die wichtigsten Quellen zu Artikel 18 Grundgesetz gesammelt, damit man sich in Ruhe informieren kann, unabhängig von den vielen anderen Postings, die in einer Chronik sonst schnell hintereinander auftauchen. Mir ist die Thematik ein Anliegen, die ich hoffe, dass auf diese Weise einigen Rechtsextremen im #Bundestag das Handwerkszeug gelegt werden kann. Darum habe ich auch die @[email protected] und Prof. Dr. #Lübbe #Wolff sowie die #FrankfurterRundschau und die @[email protected] in meinem Blogbeitrag verlinkt.
#Grundrechteverwirkung #Petition #Correctiv #Campact #Waldhoff #juristisch
gerne deshalb auch #teilen - auch das ist eine Form der Demonstration, was viele hier wollen: Unsere #Demokratie #verteidigen gegen #Verfassungsfeinde -
Ein #Erzählstrang in Bezug auf #SocialMedia: Die #Macht zur #Einführung, #Gestaltung und #Abschaffung liegt bei #feudalen #Herrschern wie #Musk, #Zuckerberg und #Dorsey.
#Kennzeichen für #Feudalismus: ein #System der #Umverteilung auf #Grundlage #juristischer #Rechte (hier #Nutzungsrechte) und #Traditionen. #Überschneidung #politischer und #wirtschaftlicher #Überlegungen
vgl. https://ifwo.eu/@sozialwelten/108788161009926276
#FAS, 5.11.23, #Medien, S. 39, Annette #Dittert - Bye-bye, liebes #Twitter!
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Kennt sich jemand #juristisch aus, wie es sich damit verhält durch #ki generierte Stimme zu nutzen?
Meine intuitive Einschätznug wäre: ich bräuchte vom Menschen eine Erlaubnis, die Stimme nutzen zu dürfen. Andererseits: wie verhält sich das, würde ich ohne Technik mit meiner Stimme eine solche Stimme imitieren? Wäre das nicht ein ähnlicher Fall? Und mit Technik: es ist ja eine Art "Re-Synthese" und nicht die Originalstimme, was die Ausgabe ja sogesehen nur "ähnlich" macht.
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wie sieht das eigentlich #juristisch aus wenn eine Privatperson in ein verlassenes #fahrzeug mit laufendem Motor steigt und den #benzinverbrauch zwecks #umweltschutz und #sicherheit beendet?
Beispielsweise bei Paketlieferdiensten. -
#Feudale #Strukturen als #Unterscheidung zu #funktionaler #Differenzierung sei teilweise #beobachtbar
#Kennzeichen für #Feudalismus sei ein #System der #Umverteilung auf #Grundlage #juristischer #Rechte und #Traditionen. #Überschneidung #politischer und #wirtschaftlicher #Überlegungen.
#Differenzierung von #Wirtschaft und #Politik sei #Merkmal der #Industrialisierung.
#direkte #juristisch #politische #Gewinnung; #Entdifferenzierung
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#Rechtsverbindliche #Rückgabezusage:
#Immunität für #Kunstwerke: #Staatliche #Institutionen, #juristische #Personen oder #Privatpersonen erhalten die #Zusicherung, dass ein #Kunstwerk, das für eine #Ausstellung zur #Verfügung gestellt wird, nicht #konfisziert wird, obwohl der #Besitz mglw. ohne #gültigen #Rechtsgrund erworben wurde.
#Kunst; #Besitzstandswahrung; #Bestandsschutz
#SZ, 26.03.2022, S.1, Alexandra #Föderl-Schmid: #Klimts #Dame ist weg.
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#Rechtsverbindliche #Rückgabezusage:
#Immunität für #Kunstwerke: #Staatliche #Institutionen, #juristische #Personen oder #Privatpersonen erhalten die #Zusicherung, dass ein #Kunstwerk, das für eine #Ausstellung zur #Verfügung gestellt wird, nicht #konfisziert wird, obwohl der #Besitz mglw. ohne #gültigen #Rechtsgrund erworben wurde.
#Kunst; #Besitzstandswahrung; #Bestandsschutz
#SZ, 26.03.2022, S.1, Alexandra #Föderl-Schmid: #Klimts #Dame ist weg.
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#Begriff von #Gesetz
#Unterscheidung von #Naturgesetz, #juristisches #Gesetz & #Sittengesetz#Juristisches #Gesetz als #Konditionalprogramm nach #Luhmann: #Zusammenhang von #Tatbestand und #Rechtsfolge
#Unterscheidung zur #Verhaltensnorm iSv. #Sittengesetz vgl. #Gebote#Gesetz als #Unterscheidung von #Rechtsquellen zu #Rechtsprechung, #Vertrag und #Juristischer #Regeln iSv. #Expertise
#Rechtsnorm #Gesetzgebung #Schriftform
22.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld -
#Begriff von #Gesetz
#Unterscheidung von #Naturgesetz, #juristisches #Gesetz & #Sittengesetz#Juristisches #Gesetz als #Konditionalprogramm nach #Luhmann: #Zusammenhang von #Tatbestand und #Rechtsfolge
#Unterscheidung zur #Verhaltensnorm iSv. #Sittengesetz vgl. #Gebote#Gesetz als #Unterscheidung von #Rechtsquellen zu #Rechtsprechung, #Vertrag und #Juristischer #Regeln iSv. #Expertise
#Rechtsnorm #Gesetzgebung #Schriftform
22.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld -
#Fortsetzung der #Idee eines #Naturrechtes iSd #Konstruktion eines #persönlichen #Schutzbereiches für #Grundrechte, der #Natur als #Rechtssubjekt neben #natürlichen und #juristischen #Personen #umfasst;
#Hinweis auf #rechtswissenschaftliche #Analyse "Can #Nature get it #Right" des #EU #Parlament;
#Subjekt / #Objekt #Dualismus; #Subjektivität; #Anthropozän
vgl. https://ifwo.eu/@sozialwelten/106687890700154218
#FAZ, 16.10.21, #Feuilleton, S.14, Katja #Gelinsky - #Mutter #Erde als #Rechtsperson
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#Fortsetzung der #Idee eines #Naturrechtes iSd #Konstruktion eines #persönlichen #Schutzbereiches für #Grundrechte, der #Natur als #Rechtssubjekt neben #natürlichen und #juristischen #Personen #umfasst;
#Hinweis auf #rechtswissenschaftliche #Analyse "Can #Nature get it #Right" des #EU #Parlament;
#Subjekt / #Objekt #Dualismus; #Subjektivität; #Anthropozän
vgl. https://ifwo.eu/@sozialwelten/106687890700154218
#FAZ, 16.10.21, #Feuilleton, S.14, Katja #Gelinsky - #Mutter #Erde als #Rechtsperson
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#Juristische #Argumentationsformen
#argumentum e #simile
#argumentum e #contrario
#argumentum a #fortiori
#argumentum a #minore ad #maius
#argumentum a #maiore ad #minus
#argumentum ad #absurdum#Teleologische #Reduktion
#Teleologische #Extension#Argument #Argumentation #Argumentieren
#Auslegungsmethode / #Regeln der #Gesetzesauslegung; #Rechtsfigur
#Vorlesung 4,1 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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#Vorgehen gegen die #Veröffentlichung und #Verbreitung #falscher #Tatsachenbehauptungen durch die #Hohenzollern
http://www.klagen-der-hohenzollern.de
#SLAPP #Strategie: #Strategic #Lawsuits against #Public #Participation; #Stategische #Klagen gegen #öffentliche #Beteiligung
#Präventives #juristisches #Vorgehen gegen #Einzelpersonen zur #Einschüchterung, #Steuerung des #Diskurses und #Unterdrückung von #Versachlichung
#SZ, 8.10.21, #Feuilleton, S.11, Kurt #Kister Kümmert euch um die Hohenzollern
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#Vorgehen gegen die #Veröffentlichung und #Verbreitung #falscher #Tatsachenbehauptungen durch die #Hohenzollern
http://www.klagen-der-hohenzollern.de
#SLAPP #Strategie: #Strategic #Lawsuits against #Public #Participation; #Stategische #Klagen gegen #öffentliche #Beteiligung
#Präventives #juristisches #Vorgehen gegen #Einzelpersonen zur #Einschüchterung, #Steuerung des #Diskurses und #Unterdrückung von #Versachlichung
#SZ, 8.10.21, #Feuilleton, S.11, Kurt #Kister Kümmert euch um die Hohenzollern
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#Juristische #Personen aus der #EU können sich auf #Grundrechte #berufen, #Grundrechtsträger sein;
-> EU-#Recht hat #Vorrang vor dem GG;
-> Art. 18 #AEUV: #innerhalb der #EU darf niemand wegen der #Staatsangehörigkeit #diskriminiert werden
-> #begünstigt auch #juristische #Personen#Voraussetzung: #Inlandsbezug des #Sachverhalts
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Anwendungserweiterung; #BVerfGE 129, 78
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#Frage nach der #Grenze des #persönlichen #Schutzbereiches des #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 #GG
#Unterscheidung von #natürliche und #juristische #Person:
Nach Art. 19 Abs. 3 #Grundrechte nur für sie #geltend, soweit sie ihrem #Wesen nach auf sie #anwendbar sind.
Ist bei #Leben nicht der #Fall#Natürliche #Person:
#Grenzfall des #Nasciturus: #Unterscheidung von #Objektivem und #Subjektivem #Grundrechtsschutz -
#Frage nach der #Grenze des #persönlichen #Schutzbereiches des #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 #GG
#Unterscheidung von #natürliche und #juristische #Person:
Nach Art. 19 Abs. 3 #Grundrechte nur für sie #geltend, soweit sie ihrem #Wesen nach auf sie #anwendbar sind.
Ist bei #Leben nicht der #Fall#Natürliche #Person:
#Grenzfall des #Nasciturus: #Unterscheidung von #Objektivem und #Subjektivem #Grundrechtsschutz -
Die #Entscheidung des #Bundesverfassungsgericht zum #EZB #Anleihekaufprogramm sei #Ausdruck eines #Übergreifens eines #Virus: Das #letzte #Wort haben wollen iSv. #Basta #Mentalität.
#Grundproblem sei, dass #juristisches Um-die-#Ecke #Denken sich zu #manierierter (!) #Kunst #entwickelt habe mit der sich die #Machtbasis #erweitert habe.
#Rechtsprechung
#Macht #Konkurrenz#Gesinnung #Gesinnungsgemeinschaft
#FAZ, 20.05.20, #Politik, S.6, Angelika #Nußberger - Die #Crux des #letzten #Wortes
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Die #Entscheidung des #Bundesverfassungsgericht zum #EZB #Anleihekaufprogramm sei #Ausdruck eines #Übergreifens eines #Virus: Das #letzte #Wort haben wollen iSv. #Basta #Mentalität.
#Grundproblem sei, dass #juristisches Um-die-#Ecke #Denken sich zu #manierierter (!) #Kunst #entwickelt habe mit der sich die #Machtbasis #erweitert habe.
#Rechtsprechung
#Macht #Konkurrenz#Gesinnung #Gesinnungsgemeinschaft
#FAZ, 20.05.20, #Politik, S.6, Angelika #Nußberger - Die #Crux des #letzten #Wortes
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Art. 19 Abs. 3 GG:
Die #Grundrechte gelten auch für #inländische #juristische #Personen, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind.Die #wesensmäßige #Anwendbarkeit gilt nicht für #juristische #Personen des #Öffentlichen #Rechts.
#Konfusionsargument: Keine #grundrechtstypische #Gefährdungslage: Steht dem #Staat nicht in #Überordnungsverhältnis bzw. #Unterordnungsverhältnis #gegenüber.#Vorlesung 5,1 vom 26.04.21 und 04.05.21 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 101 Abs. 1 S. 1 GG
#Ausnahmegerichte sind #unzulässigArt. 101 Abs. 1 S. 2 GG
#Recht auf #gesetzlichen #Richter-> #Persönlicher #Schutzbereich; #Einzelpersonen, #Inländische #juristische #Personen und #Ausländische #Personen des #öffentlichen #Rechts wegen #grundrechtstypischer #Gefährdungslage
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#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 19 Abs. 4 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
-> #Natürliche und #Juristische #Personen;
#jemand im #Unterschied zu #jedermann#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Subjektive #öffentliche #Rechte
#Verhältnis #Bürger #Staat
-> #potenzielle #Rechtsverletzung
-> #Öffentliche #Gewalt: Hier nur #Exekutive iSv Art. 1 Abs. 3 GG#Rechtsfolge: #Offenstehen des #Rechtsweges
#NJW 2015, 2100
#Subjektionstheorie -
#Rechtsschutzgarantien
#JustizgrundrechteArt. 19 Abs. 4 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
-> #Natürliche und #Juristische #Personen;
#jemand im #Unterschied zu #jedermann#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Subjektive #öffentliche #Rechte
#Verhältnis #Bürger #Staat
-> #potenzielle #Rechtsverletzung
-> #Öffentliche #Gewalt: Hier nur #Exekutive iSv Art. 1 Abs. 3 GG#Rechtsfolge: #Offenstehen des #Rechtsweges
#NJW 2015, 2100
#Subjektionstheorie -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann und alle #Berufe: #Arbeitnehmer und #Arbeitgeber
- #Juristische #Personen des #Privatrechts;
-> #Fraglich ob #unmittelbar oder Art. 19 Abs. 3; #Doppelgrundrecht; #Arbeitskampf ist #kollektive #Ausübung des #Grundrechtes; -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann und alle #Berufe: #Arbeitnehmer und #Arbeitgeber
- #Juristische #Personen des #Privatrechts;
-> #Fraglich ob #unmittelbar oder Art. 19 Abs. 3; #Doppelgrundrecht; #Arbeitskampf ist #kollektive #Ausübung des #Grundrechtes; -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich
#Verein
#Rückgriff auf #Vereinsgesetz als #Merkhilfe
#Jede #Vereinigung zu der sich eine #Mehrheit #natürlicher oder #juristischer #Personen für längere #Zeit zu #gemeinsamen #Zweck #freiwillig #zusammengeschlossen und einer #organisierten #Willensbildung #unterworfen hat -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich
#Verein
#Rückgriff auf #Vereinsgesetz als #Merkhilfe
#Jede #Vereinigung zu der sich eine #Mehrheit #natürlicher oder #juristischer #Personen für längere #Zeit zu #gemeinsamen #Zweck #freiwillig #zusammengeschlossen und einer #organisierten #Willensbildung #unterworfen hat -
#Vereinigungsfreiheit & #Koalitionsfreiheit
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Persönlicher #Schutzbereich:
#Deutsche;
#EU-#Bürger direkt oder über Art. 2 Abs. 1 GG
#Ausländer: Art. 2 Abs. 1 GG#Juristische #Personen: Art. 19 Abs. 3 GG:
#Vereinigung stellt bereits auf #Kollektiv iSv #Organisation ab: #Doppelgrundrecht - Kein #Rückgriff auf Art. 19 Abs. 3 GG -
Ein #kriminelles #Unternehmen: #Teile der #Unternehmensstruktur #existieren nur, um zu #täuschen und #Geld #abzweigen zu können.
#Frage nach #Möglichkeit der #Einführung eines #Unternehmensstrafrecht;
#Analog zur #Grundrechtsfähigkeit #juristischer #Personen nach Art. 19 Abs. 3 #GG;
#Frage nach #Handlungsfähigkeit. #Handlung; #Strafbarkeit von #Unternehmen;
#SZ, 16.08.21, #Wirtschaft, S. 15, Wenn #Unternehmen zu #Tätern werden; Jan #Diesteldorf
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Ein #kriminelles #Unternehmen: #Teile der #Unternehmensstruktur #existieren nur, um zu #täuschen und #Geld #abzweigen zu können.
#Frage nach #Möglichkeit der #Einführung eines #Unternehmensstrafrecht;
#Analog zur #Grundrechtsfähigkeit #juristischer #Personen nach Art. 19 Abs. 3 #GG;
#Frage nach #Handlungsfähigkeit. #Handlung; #Strafbarkeit von #Unternehmen;
#SZ, 16.08.21, #Wirtschaft, S. 15, Wenn #Unternehmen zu #Tätern werden; Jan #Diesteldorf
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG-> #Abwehrrecht: #Subjektives #Recht auf #Gleichbehandlung, #Schutz gegen #Rechtsverletzung
-> #Anspruch auf #Teilhabe & #Leistung; #Teilhabeanspruch
-> #Anspruch auf #Chancengleichheit
-> #Objektiv #rechtliche #Schutzfunktion#Persönlicher #Schutzbereich:
#Alle #Menschen; #Juristische #Personen im #Ausland #strittig (!) #BVerfGE 143, 246: #Enteignung; #Besonderheit -
#Freizügigkeit
Art. 11 GG#Grundbegriff im #EU #Recht:
#Personenfreizügigkeit, #Arbeitnehmerfreizügigkeit, #Niederlassungsfreiheit#Grundbegriff des #deutschen #Verfassungsrecht
#Freizügigkeit im #gesamten #Bundesgebiet#Persönlicher #Schutzbereich:
Alle #Deutschen; #Ausländer: #Berufung auf #allgemeine #Handlungsfreiheit, #Freiheit der #Person, #Menschenwürde#Juristische #Person: #Relevanz im #Rahmen der #Entwicklung des #Wirtschaftslebens;
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#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann: #Natürliche #Personen
Nicht #juristische #Personen#Sachlicher #Schutzbereich:
-> #Körperliche #Fortbewegungsfreiheit;
#eng zu #verstehen, kein #allgemeiner #Freiheitsbegriff;
#Tradition von #habeas #corpus: #Begrenzung der #Möglichkeit von #Freiheitsbeschränkung durch #Verfahren#Recht sich in einem #Raum #aufzuhalten oder sich in einen zu #begeben
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG#Persönlicher #Schutzbereich:
#Natürliche #Personen
-> Bei #Toten (-) #Postmortaler #Würdeschutz nur durch #Menschenwürde
-> #Nasciturus (-) Kein #Schutz #engerer #persönlicher #Lebenssphäre#Juristische #Personen
-> Nur bei #grundrechtstypischer #Gefährdungslage:
#Recht am #eigenen #Wort; #Recht auf #informationeller #Selbstbestimmung -
#Idee eines neuen #Naturrechtes, mit dem der #Schutz #natürlicher #Lebensgrundlagen in Art. 20a GG als #Begrenzung #staatlichen #Handelns, um die #Dimension von #Natur als #Person #erweitert wird
Art 19 Abs. 3 GG #Grundrechte für #inländische #juristische #Personen, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind
#Vorschlag: #Grundrechte gelten auch für die #Natur, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Schutzbereich
#Aktuelle #Themen & #Problemfelder:#Grundrecht auf #Autofahren?
-> #Begrenzung aus #Gründen des #Gesundheitsschutzes
-> #Dieselfahrverbot
-> #Verbot von #Verbrennungsmotoren#Managergehälter
-> #Persönlicher #Schutzbereich #juristischer #Personen#Legalisierung von #Drogen
-> #Cannabis
-> #Einschätzungsprärogative des #Gesetzgebers -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann;
#Besonderheit bei #EU #Bürger wegen Art. 18 #AEUV#Juristische #Personen:
#Sachbezogene #Entfaltungsmöglichkeit als #Schutzbereich #anwendbar;
-> #Schutz vor #Pflichtmitgliedschaft
-> #Schutz der #Vertragsfreiheit
-> #Wirtschaftliche #Dispositionsfreiheit -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
#Familie Art. 6 Abs. 1 GG
#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann
#Familienmitglieder inkl. #volljährige #Kinder, #Kinder aus #Mehrehen, #Pflegekinder#Juristische #Personen nicht vom #persönlichen #Schutzbereich #umfasst Art. 19 Abs. 3 GG #Umkehrschluss.
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
#Familie Art. 6 Abs. 1 GG
#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann
#Familienmitglieder inkl. #volljährige #Kinder, #Kinder aus #Mehrehen, #Pflegekinder#Juristische #Personen nicht vom #persönlichen #Schutzbereich #umfasst Art. 19 Abs. 3 GG #Umkehrschluss.
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#Dreigestirn der #Spätklassik
#Ulpian, #Paulus und #Papinian#Aemilius #Papinianus
#ermordet 212 n.Chr.#Schöpfer #scharfsinniger #juristischer #Problemliteratur
#Wahrnehmung als #Märtyrer des #Rechts: Sollte als #Beamter in der #Dynastie der #Severer eine #juristische #Rechtfertigung der #Ermordung von #Geta durch #Caracalla #ausarbeiten
#Weigerung führte zur #Ermordung
#Kontrast: Carl #Schmitt 1934
"Der #Führer #schützt das #Recht"#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 11. Sitzung
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#ermordet 212 n.Chr.#Schöpfer #scharfsinniger #juristischer #Problemliteratur
#Wahrnehmung als #Märtyrer des #Rechts: Sollte als #Beamter in der #Dynastie der #Severer eine #juristische #Rechtfertigung der #Ermordung von #Geta durch #Caracalla #ausarbeiten
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#Kontrast: Carl #Schmitt 1934
"Der #Führer #schützt das #Recht"#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 11. Sitzung