#arbeitsvertragsrecht — Public Fediverse posts
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#Befristung ab #Alter von 52:
§ 620 Abs. 3 BGB
Für #Arbeitsverträge, die auf #bestimmte #Zeit #abgeschlossen werden, gilt das #Teilzeit- und #Befristungsgesetz§ 14 Abs. 3 #TzBfG
Die #kalendermäßige #Befristung eines #Arbeitsvertrages ohne #Vorliegen eines #sachlichen #Grundes ist bis zu einer #Dauer von #fünf #Jahren #zulässig, wenn der #Arbeitnehmer bei #Beginn des #befristeten #Arbeitsverhältnisses das 52. #Lebensjahr #vollendet hat...#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
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#Unterscheidung #unechte und #echte #Formvorschrift
#Formvorschriften:
#Abschluss eines #Arbeitsvertrages -> #formlos
#Einschränkung §2 Abs. 1 S. 1 #NachwG (#unechte #Formvorschrift)#Auflösungsvertrag & #Kündigung § 623 #BGB
#Schriftform; die #elektronische #Form ist #ausgeschlossen;
#echte #Formvorschrift: #Rechtsfolge bei #Nichteinhaltung: § 125 #BGB: #Nichtig#Befristung § 620 #BGB, §§ 14ff. #TzBfG
#Schriftform nach § 14 Abs. 4 #TzBfG#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
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#Gesetzliche #Anspruchsgrundlage für #Entgelt ohne #Arbeitsleistung iSv.
#Erholungsurlaub§ 1 #Bundesurlaubsgesetz #BUrlG
#Jeder #Arbeitnehmer hat in jedem #Kalenderjahr #Anspruch auf #bezahlten #Erholungsurlaub#Urlaub #Urlaubsanspruch #Entgeltfortzahlung
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
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#Gesetzliche #Anspruchsgrundlage für #Entgelt ohne #Arbeitsleistung iSv.
#Erholungsurlaub§ 1 #Bundesurlaubsgesetz #BUrlG
#Jeder #Arbeitnehmer hat in jedem #Kalenderjahr #Anspruch auf #bezahlten #Erholungsurlaub#Urlaub #Urlaubsanspruch #Entgeltfortzahlung
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
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#Unterscheidung der #Kündigung nach #Personenbedingt, #Verhaltensbedingt und #Betriebsbedingt;
#Verhaltens- und #personenbedingten #Kündigungen muss #regelmäßig eine #Abmahnung #vorausgehen, die #eindeutig, die #Dinge #benennt, die der #Arbeitgeber #beanstandet.
Daraus ergibt sich #quasi die #Erfordernis der #Schriftform;
#Arbeitsvertragsrecht #Hotellerie
#Hotelfachmann #Hotelfachfrau in #Lernfeldern, #Gastgewerbliche #Berufe, S. 542 f.
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#Digitalisierung als #Kündigungsgrund
#Marktleiter im #Lebensmittelmarkt ist #Hindernis für #Online-#Strategie; Darf ihm #gekündigt werden?
#Betriebsbedingte #Kündigung wenn: #Anforderung nicht nur #wünschenswert, sondern #nachvollziehbares #arbeitsplatzbezogenes #Kriterium für eine #Stellenprofilierung
#Vorrang der #Fortbildung für #Stelleninhaber als #milderes #Mittel
#FAS, #Beruf & #Chance, Joachim #Wichert: Was #droht mir wenn ich mich #digital #verweigere,S.49
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#Digitalisierung als #Kündigungsgrund
#Marktleiter im #Lebensmittelmarkt ist #Hindernis für #Online-#Strategie; Darf ihm #gekündigt werden?
#Betriebsbedingte #Kündigung wenn: #Anforderung nicht nur #wünschenswert, sondern #nachvollziehbares #arbeitsplatzbezogenes #Kriterium für eine #Stellenprofilierung
#Vorrang der #Fortbildung für #Stelleninhaber als #milderes #Mittel
#FAS, #Beruf & #Chance, Joachim #Wichert: Was #droht mir wenn ich mich #digital #verweigere,S.49
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Kann ein #Arbeitgeber durch sein #Weisungsrecht / #Direktionsrecht nach § 611a Abs. 1, S. 2,3 #BGB und § 106 #GewO einen #Arbeitnehmer zu #Homeoffice #verpflichten?
Kann ein #Unternehmen darüber #verfügen, wie ich meine #Privatwohnung nutze?
#Grundrecht auf #Ungestörtheit in #privater #Wohnung:
Art. 13 Abs. 1 #GG Die #Wohnung ist #unverletzlich;In #Krisenfällen kann es zu #Erweiterung des #Weisungsrecht kommen nach § 241 Abs. 2 #BGB #Nebenpflicht
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 20.05.21
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§ 7 Abs. 1 S. 1 #Mindesturlaubsgesetz für #Arbeitnehmer
Bei der #zeitlichen #Festlegung des #urlaubs sind die #Urlaubswünsche des #Arbeitnehmers zu #berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer #Berücksichtigung #dringende #betriebliche #Belange oder #Urlaubswünsche #anderer #Arbeitnehmer, die unter #sozialen #Gesichtspunkten den #Vorrang #verdienen, #entgegenstehen.#Urlaubsplanung #Urlaubswunsch #Urlaub
#Bundesurlaubsgesetz
#Körner #Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht 27.05.21 -
#BAG #Rechtsprechung #umstrittene #Fallgruppen #Tatbestandsvoraussetzung "ohne #Verschulden" bei #Entgeltfortzahlung im #Krankheitsfall nach §3 #EntgeltfortzahlungsG:
Liegt #Verschulden vor?
#Selbstmordversuch
hM: #Früher (+) #Heute (-)#Suchterkrankung
hM: #Früher (+) #Heute (-)#Sportunfall
#Drachenfliegerfall: je nach #Ausrüstung und #Qualifizierung; Aber #Beweislast #Arbeitgeber#Verhalten im #Straßenverkehr
eher (-)#Entgeltfortzahlungsgesetz
#Körner #Arbeitsvertragsrecht 27.05.21 -
#Entgeltfortzahlung des #Arbeitgebers endet bei mehr als 6 #Wochen #Krankheit; In der #Zeit wird #Lohn normal weiter bezahlt; danach #Krankengeld als #Entgeltersatzleistung durch die #Krankenversicherung idR. 70% vom #Brutto
#Arbeitgeber können bzgl. #Lohnfortzahlung im #Krankheitsfall #Erstattung von 40%-80% der #Aufwendungen von #Krankenkassen aus #Umlage #erhalten, wenn #Betrieb weniger als 30 #Personen #beschäftigt
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#Entschädigung nach #Infektionsschutzgesetz für #Arbeitnehmer im #Fall der #Verordnung einer #Quarantäne
#Relevanz, weil #Tatbestandsvoraussetzung der nicht #erheblichen #Zeit des §616 #BGB idR. #überschritten wird
#Unterscheidung von #staatlicher #Entschädigung und #betrieblicher #Lohnfortzahlung
§ 56 Abs. 1 S. 3 #IfSG;
#Entschädigung erhält nicht, wer durch #Inanspruchnahme einer #Schutzimpfung #Absonderung hätte #vermeiden können -
#Entgelt ohne #Arbeitsleistung
§ 611a #BGB #Arbeitsvertrag: #Vertrag zwischen Arbeitnehmer der #leisten muss und einem #anderen der zu #Gegenleistung nach § 326 Abs. 1 S. 1 #BGB #verpflichtet ist
#Wechselseitige #Verpflichtung;
#Wegrisiko als #Risiko des #Schuldners #Arbeitnehmerangelegenheit;
#Betriebsrisiko #Angelegenheit des #Arbeitgeber#Sonderfall: § 616 #BGB #Vorübergehende #Verhinderung; #Vergütung nicht #verlustig; teils laut #Tarifvertrag
#Körner #Arbeitsvertragsrecht 27.05.21
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#Entgelt ohne #Arbeitsleistung
§ 611a #BGB #Arbeitsvertrag: #Vertrag zwischen Arbeitnehmer der #leisten muss und einem #anderen der zu #Gegenleistung nach § 326 Abs. 1 S. 1 #BGB #verpflichtet ist
#Wechselseitige #Verpflichtung;
#Wegrisiko als #Risiko des #Schuldners #Arbeitnehmerangelegenheit;
#Betriebsrisiko #Angelegenheit des #Arbeitgeber#Sonderfall: § 616 #BGB #Vorübergehende #Verhinderung; #Vergütung nicht #verlustig; teils laut #Tarifvertrag
#Körner #Arbeitsvertragsrecht 27.05.21
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#Rechtsfolge #ungerechtfertigter #Benachteiligung
#Verstoß gegen #Benachteiligungsverbot des §7 Abs.1 #AGG#Unwirksamkeit / #Leistungsverweigerungsrecht / #Finanzieller #Ausgleich
= #Schadensersatz / #Entschädigung nach §15AGG
#Interessanterer #Fall: #immaterieller #Schaden nach §15 Abs. 2 #AGG: #Höhe des #Schadenersatz wenn bei #benachteiligungsfreier #Auswahl #eingestellt (!) worden wäre #unbegrenzt. #Regelmäßig max 1 #Jahresgehalt
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#Unterscheidung von #Arbeitsrechtlicher #Gleichbehandlungsgrundsatz auf #Basis von Art. 3 Abs. 1 #GG und #AGG - #Allgemeines #Gleichbehandlungsgesetz
Auch im #Arbeitsrecht gilt #grundsätzlich #Vertragsfreiheit. Entsprechend sind auch #unterschiedliche #Arbeitsverträge im #Unternehmen #möglich.
#Unterschiedliche #Vergütung kann nur der #Fall sein, wenn #Entgelthöhe nicht in #Tarifvertrag #geregelt ist.#Diskriminierungsschutz #Diskriminierungsverbot
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 20.05.21
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#Unterscheidung von #Arbeitsrechtlicher #Gleichbehandlungsgrundsatz auf #Basis von Art. 3 Abs. 1 #GG und #AGG - #Allgemeines #Gleichbehandlungsgesetz
Auch im #Arbeitsrecht gilt #grundsätzlich #Vertragsfreiheit. Entsprechend sind auch #unterschiedliche #Arbeitsverträge im #Unternehmen #möglich.
#Unterschiedliche #Vergütung kann nur der #Fall sein, wenn #Entgelthöhe nicht in #Tarifvertrag #geregelt ist.#Diskriminierungsschutz #Diskriminierungsverbot
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 20.05.21
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#Direktionsrecht / #Weisungsrecht des #Arbeitgeber nach § 611a Abs. 1, S. 2 und 3 #BGB und § 106 #GewO
#Arbeitgeber #konkretisiert #einseitig die #Arbeitspflicht des #Arbeitnehmer und weist diesem #bestimmte #Aufgaben zu
#Ausgestaltung durch #Rechtsprechung: Muss sich im #Rahmen des #Arbeitsvertrages halten
Wurde #Vertrag nach #Nachweisgesetz #schriftlich #niedergelegt?
#Schwierigkeit #Arbeitsort: Ist #Umzug #geschuldet? Oft: #Versetzungsklausel#Arbeitsvertragsrecht #Körner 20.05.21
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#Direktionsrecht / #Weisungsrecht des #Arbeitgeber nach § 611a Abs. 1, S. 2 und 3 #BGB und § 106 #GewO
#Arbeitgeber #konkretisiert #einseitig die #Arbeitspflicht des #Arbeitnehmer und weist diesem #bestimmte #Aufgaben zu
#Ausgestaltung durch #Rechtsprechung: Muss sich im #Rahmen des #Arbeitsvertrages halten
Wurde #Vertrag nach #Nachweisgesetz #schriftlich #niedergelegt?
#Schwierigkeit #Arbeitsort: Ist #Umzug #geschuldet? Oft: #Versetzungsklausel#Arbeitsvertragsrecht #Körner 20.05.21
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§ 611a #BGB
Durch #Arbeitsvertrag wird der #Arbeitnehmer im #Dienste eines #anderen zur #Leistung #weisungsgebundener, #fremdbestimmter #Arbeit in #persönlicher #Abhängigkeit #verpflichtetDie #überwiegende #Anzahl der #Prozesse am #Arbeitsgericht sind #Fälle die nach #Beendigung des #Arbeitsverhältnis #angestrebt werden
#Organisationszwang #Kontrolle #Zwang #Organisation
#SZ 21.05.2021 Paulina #Würminghausen, Ins #Home-Office? #Keine #Chance, #Wirtschaft
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#Unechte #Formvorschrift: §2 Abs. 1 S. 1 #NachwG:
Der #Arbeitgeber hat #spätestens einen #Monat NACH dem #vereinbarten #Beginn des #Arbeitsverhältnisses die #wesentlichen #Vertragsbedingungen #schriftlich #niederzulegen, die #Niederschrift zu #unterzeichnen und dem #Arbeitnehmer auszuhändigen.
#Verstoß ohne #Rechtsfolge.
Wird in der #Regel auch nicht #eingeklagt, weil im #bestehenden #Arbeitsverhältnis kaum #arbeitsrechtlich #geklagt wird.
#Arbeitsvertragsrecht, #Körner, 06.05.21
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#Hinweis von Prof. Dr. Marita #Körner: Die #Überschriften #stammen nicht aus dem #Gesetzestext. Im #Bundesgesetzblatt stehen nur die #Paragraphen und dann geht es gleich mit dem #Text los.
Es wäre #gedruckt sehr #unübersichtlich, weshalb #juristische #Verlage #Überschriften #hinzufügen.
#Beispiel § 99 #BetrVG: "#Mitbestimmung bei #personellen #Einzelmaßnahmen."
Eigentlich: #Zustimmungsverweigerungsrecht
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(Fortsetzung)
Warum #Anfechtung ex #nunc im #Unterschied zu ex #ante?
#Rechtsprechung des #Bundesarbeitsgericht
#Problematik der #Rückabwicklung der #ausgetauschten #Leistungen; #Zivilrecht #ansonsten #bereicherungsrechtliche #Frage; § 812 #BGB: Wenn ich etwas ohne #rechtlichen #Grund #erlangt habe, muss ich es #zurückgeben; Wäre bei #Arbeitsverhältnis sehr #schwierig
§818 II #sachlich #einschlägig; Aber #unpassend; Auch #Frage nach #Sozialabgaben
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(Fortsetzung)
Warum #Anfechtung ex #nunc im #Unterschied zu ex #ante?
#Rechtsprechung des #Bundesarbeitsgericht
#Problematik der #Rückabwicklung der #ausgetauschten #Leistungen; #Zivilrecht #ansonsten #bereicherungsrechtliche #Frage; § 812 #BGB: Wenn ich etwas ohne #rechtlichen #Grund #erlangt habe, muss ich es #zurückgeben; Wäre bei #Arbeitsverhältnis sehr #schwierig
§818 II #sachlich #einschlägig; Aber #unpassend; Auch #Frage nach #Sozialabgaben
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#Wirkung einer #Anfechtung
§ 142 I #BGB Wird ein #anfechtbares #Rechtsgeschäft #angefochten, so ist es als von #Anfang an #nichtig #anzusehen
#Ausnahme bei #Anfechtung eines #Arbeitsvertrag: #Rechtsfolge ex #nunc
#Irrtumsproblematik verzwickt: Nur unter ganz #eng(en) #Voraussetzungen. Man muss sich #geirrt haben, einen #Arbeitsvertrag #abschließen zu #wollen. Ist #regelmäßig nicht der #Fall
#Eigenschaftsirrtum nicht #gängig
#Arglistige #Täuschung §123 #BGB #gängiger -
#Wirkung einer #Anfechtung
§ 142 I #BGB Wird ein #anfechtbares #Rechtsgeschäft #angefochten, so ist es als von #Anfang an #nichtig #anzusehen
#Ausnahme bei #Anfechtung eines #Arbeitsvertrag: #Rechtsfolge ex #nunc
#Irrtumsproblematik verzwickt: Nur unter ganz #eng(en) #Voraussetzungen. Man muss sich #geirrt haben, einen #Arbeitsvertrag #abschließen zu #wollen. Ist #regelmäßig nicht der #Fall
#Eigenschaftsirrtum nicht #gängig
#Arglistige #Täuschung §123 #BGB #gängiger -
#Anfechtung eines #Arbeitsvertrages im #Unterschied zur #Kündigung des #Vertrages #möglich bei #Arglistiger #Täuschung nach § 123 #BGB und #Eigenschaftsirrtum nach § 119 II #BGB.
§119 II betrifft insb. #Kompetenzen wie #Fremdsprachenkenntnisse.
#Besonderheit #Wirkung als #Unwirksamkeit der #Anfechtung #ex #nunc im #Unterschied zu ex #ante;
#Grund: #Enge #Bindung und #Dauerschuldverhältnis
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht, Marita #Körner, 06.05.2021
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#Anfechtung eines #Arbeitsvertrages im #Unterschied zur #Kündigung des #Vertrages #möglich bei #Arglistiger #Täuschung nach § 123 #BGB und #Eigenschaftsirrtum nach § 119 II #BGB.
§119 II betrifft insb. #Kompetenzen wie #Fremdsprachenkenntnisse.
#Besonderheit #Wirkung als #Unwirksamkeit der #Anfechtung #ex #nunc im #Unterschied zu ex #ante;
#Grund: #Enge #Bindung und #Dauerschuldverhältnis
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht, Marita #Körner, 06.05.2021
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Fragen zu #AGG #Merkmalen wie #Parteimitgliedschaft oder #Mitgliedschaft in #Gewerkschaften im #Sinn von #Weltanschauung nach § 1 AGG sind #besonders #rechtfertigungsbedürftig nach § 8 ff. #AGG oder #unzulässig.
#Ausnahme in #Deutschland: #Privilegierung von #Tendenzbetrieben.
§ 118 #BetrVG: #Zweckbestimmung #gerichtet auf bestimmte #geschützte #Ziele.
#Frage nach #Hierarchie zw. #BetrVG und #AGG;
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht, Marita #Körner, 06.05.2021
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Der #Begriff des #Scheinselbstständigen ist kein #Rechtsbegriff
#Scheinselbstständigkeit dient im #Sinn eines #Hinweises dafür, die #Unterscheidung zwischen #Arbeitnehmer und #Selbstständiger zu #berücksichtigen, und dazu, dass die #Bezeichnung auf einen #Lebenssachverhalt verweist
#falsa #demonstratio #non #nocet;
§611a S. 5 #BGB Für die #Feststellung, ob ein #Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine #Gesamtbetrachtung aller #Umstände vorzunehmen
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht #Körner, 6.5.21
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Der #Begriff des #Scheinselbstständigen ist kein #Rechtsbegriff
#Scheinselbstständigkeit dient im #Sinn eines #Hinweises dafür, die #Unterscheidung zwischen #Arbeitnehmer und #Selbstständiger zu #berücksichtigen, und dazu, dass die #Bezeichnung auf einen #Lebenssachverhalt verweist
#falsa #demonstratio #non #nocet;
§611a S. 5 #BGB Für die #Feststellung, ob ein #Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine #Gesamtbetrachtung aller #Umstände vorzunehmen
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht #Körner, 6.5.21
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#Gespräch mit #Wolfgang und #David am 16.04.2021 nach #Konfronation mit #Ali wegen #Kündigung; #Anwaltskanzlei #Prutsch
#Potenziell von #Interesse wegen #Praktikum bzw. #praktischer #Studienzeit im #Studium #Rechtswissenschaften; #Arbeitsvertragsrecht u.a.
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#Gespräch mit #Wolfgang und #David am 16.04.2021 nach #Konfronation mit #Ali wegen #Kündigung; #Anwaltskanzlei #Prutsch
#Potenziell von #Interesse wegen #Praktikum bzw. #praktischer #Studienzeit im #Studium #Rechtswissenschaften; #Arbeitsvertragsrecht u.a.
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#Hinweis auf #Reformen des #Grundgesetz
#Art. 12 a GG bereits #Thema bzgl. #Arbeitsvertragsrecht: https://ifwo.eu/@sozialwelten/106068691575716116
#Vorlesung 2,3 vom 13.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Hinweis auf #Urteil des #Europäischen #Gerichtshofes vom 11. Januar 2000. Tanja #Kreil gegen #Bundesrepublik #Deutschland als #Nachweis, dass #Europarecht in der #Normenhierarchie über dem #nationalen #Recht steht.
#Urteil #widersprach #Grundgesetzlichen #Regelungen und führte zur #Grundgesetzänderung.
#Grundgesetz #Normenpyramide #Rechtsquelle
#Urteil 11.01.2000, #Aktenzeichen C-285/98, #Sammlung #Rechtsprechung 2000 S. I-69
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:61998CJ0285
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#Hinweis auf #Urteil des #Europäischen #Gerichtshofes vom 11. Januar 2000. Tanja #Kreil gegen #Bundesrepublik #Deutschland als #Nachweis, dass #Europarecht in der #Normenhierarchie über dem #nationalen #Recht steht.
#Urteil #widersprach #Grundgesetzlichen #Regelungen und führte zur #Grundgesetzänderung.
#Grundgesetz #Normenpyramide #Rechtsquelle
#Urteil 11.01.2000, #Aktenzeichen C-285/98, #Sammlung #Rechtsprechung 2000 S. I-69
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:61998CJ0285
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#Verfassungsrecht auf #Europäischer #Ebene #aufgeteilt in #AEUV, #EUV und #GrundrechteCharta
#AEUV - #Vertrag über die #Arbeitsweise der #Europäischen #Union; #Entspricht #Staatsorganisationsrecht
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#Verfassungsrecht auf #Europäischer #Ebene #aufgeteilt in #AEUV, #EUV und #GrundrechteCharta
#AEUV - #Vertrag über die #Arbeitsweise der #Europäischen #Union; #Entspricht #Staatsorganisationsrecht
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#Unterscheidung von #Dienstvertrag, #Werkvertrag und #Beamtenverhältnis
#Dienstvertrag §611 #BGB: #Schuldverhältnis in #Bezug auf #Leistung.
#Unterscheidung zu #Arbeitsvertrag §611a: #persönliche #Abhängigkeit. Der #Arbeitnehmer ist nicht #frei in seiner #Entscheidungsbefugnis bzgl. #Ort, #Zeit und #Inhalt der #Arbeitsleistung.#Werkvertrag §631 BGB: #Schuldverhältnis in #Bezug auf #Erfolg
#Beamtenverhältnis / #Beamtentum: #Öffentliches #Recht; Kein #Vertrag.