#einschlagig — Public Fediverse posts
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#Hinweis auf #Ausstellung #ausgewählter #künstlerischer #Arbeiten #tausenden #Werken von #Patienten der #Psychiatrie #Universitätsklinik #Heidelberg.
#Auseinandersetzung mit #Bewältigungsstrategien: #Einschlägig sei etwas #Karnevalistisches, die #Dinge und #Verhältnisse auf den #Kopf #stellendes.
#Kriterium für #Selektion von #Kuration als #Definition des von #Kunst als #Reflexionswert.
#FAZ, 14.09.21, #Feuilleton, S.9, Edo #Reents - #Diagnose #Querulantenwahnsinn
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#Menschenwürde
Art. 1 GG#Prüfungsrelevanz von Art. 1 GG
-> #Einschlägig nur bei #spezifisch #menschenwürdigem #Gehalt des #Eingriffs.
#Ständige #Rechtsprechung:
-> #Verstärkung #anderer #Grundrechte
-> #Schrankenschranke bei #Rechtfertigung von #Eingriffen in #Freiheitsrechte
-> #Schranke #anderer #Grundrechte -
#Menschenwürde
Art. 1 GG#Prüfungsrelevanz von Art. 1 GG
-> #Einschlägig nur bei #spezifisch #menschenwürdigem #Gehalt des #Eingriffs.
#Ständige #Rechtsprechung:
-> #Verstärkung #anderer #Grundrechte
-> #Schrankenschranke bei #Rechtfertigung von #Eingriffen in #Freiheitsrechte
-> #Schranke #anderer #Grundrechte -
#Prüfungspunkt #Feststellung #rechtlicher #Tatbestandsmerkmale; Zu #prüfende #Gegenrechte sofern #einschlägig:
Wenn #wirksamer #Kaufvertrag
-> #Nichtig wegen §138 Abs.1 #BGB #Sittenwidrigkeit; §134 #Gesetzeswidrig, etc.
- >#Rechtsvernichtung: Zunächst #wirksamer #Kaufvertrag #erloschen z.B. weil #Kaufpreis #bezahlt? §362 #BGB, etc.
-> #Rechtshemmung: #Einreden, #Verjährung, #Stundung, etc.#Prütting 07; 20.04.21
#Allgemeiner #Teil #Bürgerlichen #Rechts -
#Prüfungspunkt #Feststellung #rechtlicher #Tatbestandsmerkmale; Zu #prüfende #Gegenrechte sofern #einschlägig:
Wenn #wirksamer #Kaufvertrag
-> #Nichtig wegen §138 Abs.1 #BGB #Sittenwidrigkeit; §134 #Gesetzeswidrig, etc.
- >#Rechtsvernichtung: Zunächst #wirksamer #Kaufvertrag #erloschen z.B. weil #Kaufpreis #bezahlt? §362 #BGB, etc.
-> #Rechtshemmung: #Einreden, #Verjährung, #Stundung, etc.#Prütting 07; 20.04.21
#Allgemeiner #Teil #Bürgerlichen #Rechts -
(Fortsetzung)
Warum #Anfechtung ex #nunc im #Unterschied zu ex #ante?
#Rechtsprechung des #Bundesarbeitsgericht
#Problematik der #Rückabwicklung der #ausgetauschten #Leistungen; #Zivilrecht #ansonsten #bereicherungsrechtliche #Frage; § 812 #BGB: Wenn ich etwas ohne #rechtlichen #Grund #erlangt habe, muss ich es #zurückgeben; Wäre bei #Arbeitsverhältnis sehr #schwierig
§818 II #sachlich #einschlägig; Aber #unpassend; Auch #Frage nach #Sozialabgaben
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(Fortsetzung)
Warum #Anfechtung ex #nunc im #Unterschied zu ex #ante?
#Rechtsprechung des #Bundesarbeitsgericht
#Problematik der #Rückabwicklung der #ausgetauschten #Leistungen; #Zivilrecht #ansonsten #bereicherungsrechtliche #Frage; § 812 #BGB: Wenn ich etwas ohne #rechtlichen #Grund #erlangt habe, muss ich es #zurückgeben; Wäre bei #Arbeitsverhältnis sehr #schwierig
§818 II #sachlich #einschlägig; Aber #unpassend; Auch #Frage nach #Sozialabgaben