#ausnahme — Public Fediverse posts
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#Worüber solle man auf #Esperanto #sprechen, außer über #Esperanto? Ein #Gespräch sei auf sehr viel mehr #Voraussetzungen #angewiesen, als nur ein #passendes #Gesprächsthema;
Was #Esperanto, mit #Ausnahme in #Bezug auf #Semantik und #Entstehungszusammenhang, fehlt, ist eine #Sachlichkeit die zugleich eine #Anschlussverweigerung ist. #Menschliche #Verständigung durch #Sprache bleibt #strukturell #identisch.
https://differentia.wordpress.com/2016/05/09/eine-weltsprache1/
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#Leistungsrechte
#status #positivus
-> #Ansatz der #Notwendigkeit des #Schaffens der #Voraussetzungen für #Freiheit#Beispiel: #Meinungsfreiheit kann nur ausgeübt werden unter den #Bedingungen von #Bildung, #Informationen, etc.
Im #Unterschied zur #WRV im GG bis auf #einzelne #Ausnahmen kein #Wortlaut für sog. #soziale #Rechte;
#Rechtsprechung: #Existenzminimum #BVerfGE 125, 175
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Durch einen #Ausnahmezustand iSd #Überlagerung von #Resonanz als #Bearbeitung eines #Umwelteinflusses können #funktional #differenzierte #Systeme dazu #tendieren, #identisch zu werden.
#Beispiel: #Leben und #Politik als #Biopolitik
Giorgio #Agamben: #Homo #Sacer, Die #souveräne #Macht und das #nackte #Leben, S.156 f.
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Folgen der #Verletzung
-> #Nichtigerklärung § 78 S.1, § 82 Abs. 1, § 95 Abs. 3 #BVerfGG
-> #Ausnahme bei #Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG: #Unvereinbarerklärung
idR: #Befristete #Fortgeltung der #gleichheitswidrigen #Norm
Alternativ: #Umgestaltung für #Zukunft; #Korrektur für #Vergangenheit#Möglichkeit der #Korrektur nach #oben oder nach #unten;
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#BVerfGE 124, 300 #Wunsiedel
Ist §130 Abs4 #StGB #allgemeines #Gesetz im #Sinn der #Einschränkbarkeit der #Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 2 GG
#Problem der #Bestimmtheit der #Einschränkung von #Meinung #spezifisch zu #nationalsozialistischer #Gewalt und #Willkürherrschaft
#BVerfG #Nein
#Logik und #Systematik #verbieten so #Verbot nach §130 Abs. 4 #StGB
#Aber #Ausnahme wegen #grundlegendem #Unrecht #Nationalsozialismus -
#Wirkung einer #Anfechtung
§ 142 I #BGB Wird ein #anfechtbares #Rechtsgeschäft #angefochten, so ist es als von #Anfang an #nichtig #anzusehen
#Ausnahme bei #Anfechtung eines #Arbeitsvertrag: #Rechtsfolge ex #nunc
#Irrtumsproblematik verzwickt: Nur unter ganz #eng(en) #Voraussetzungen. Man muss sich #geirrt haben, einen #Arbeitsvertrag #abschließen zu #wollen. Ist #regelmäßig nicht der #Fall
#Eigenschaftsirrtum nicht #gängig
#Arglistige #Täuschung §123 #BGB #gängiger -
#Auslegungsmethoden für das #Grundgesetz / #Verfassungsauslegung
#Regeln der #Gesetzesauslegung#Grammatische
#Wortlaut der #Norm; #Frage nach #Möglichkeit #contra #legem: #Abwegige #Auslegung bis auf #Ausnahmen nicht #möglich. #Bsp für #Ausnahme #Art. 19 III GG i.Z. #Europarecht#Systematische
#Logik; #Stellung im #Gesamtgesetz einer #Vorstellung als #Gesamtsystem#Historische
#Wille des hist #Gesetzgebers#Vorlesung 4,1 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger